Thuner Networking-Day. Mutige Entscheidungen Rationalität oder Intuition?

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1 Thuner Networking-Day Mutige Entscheidungen Rationalität oder Intuition?

2 Ihr nächster Termin 12. Juni 2015

3 GESTERN - HEUTE - MORGEN

4 GESTERN Tempora mutantur, et nos mutamur in illis

5 GESTERN Geschichtsträchtige Hallen 1895: Werkgründung Gustav Selve 1945: 50 Jähriges Jubiläum der Metallwerke 1979: Werner K. Rey übernimmt das Zepter 1993: Einstellung der Produktion 400 Mitarbeiter verlieren ihre Arbeitsstellen

6 HEUTE Citius, altius fortius

7 HEUTE Nichts ist so beständig wie der Wandel.

8 MORGEN Das Morgen beginnt Heute Nichts ist so beständig wie der Wandel.

9

10 Nachfolgeregelung in Familienunternehmen - ein vielschichtiges Thema - Familiäre, rechtliche, finanzielle und unternehmerische Aspekte sind zu beachten, aber auch die psychologische Seite. - Frage: Aufteilung des Unternehmens alles beisammen lassen?

11 Primärsektor (Land- und Forstwirtscha8) ca. 5% Sekundärsektor (Industrie- und Bau) ca. 25% TerBärsektor (Dienstleistungen inkl. Handel) ca. 70%

12 Gestern heute morgen Erster Schritt: Analyse der Rechtsform Rechtsformen der Unternehmung Einzelfirmen Gesellscha8en Handelsfirmen Genossenscha8en Personengesellscha8en Kapitalgesellscha8en - KollekBvgesellscha8 - Kommanditgesellscha8 - AkBengesellscha8 (AG) - Gesellscha8 mit beschränkter Ha8ung (GmbH)

13 Besondere rechtliche Relevanz: - Familienrecht (Güterstand) - Erbrecht (Ausgleichung, Herabsetzung, Vorempfang) - Gesellschaftsrecht (Einzelunternehmung / Handelsgesellschaft) - Steuerrecht (Direkte / indirekte Steuern; Ruling) - Sachenrecht (Eigentum) - Obligationenrecht (Vertragsrecht), Fusionsgesetz -(Sozialversicherungsrecht) -(Versicherungsrecht)

14 Familienrecht: Güterrecht - 3 Güterstände: - Errungenschaftsbeteiligung (Art. 196 ff ZGB) - Gütergemeinschaft (Art. 221 ff ZGB) - Gütertrennung (Art. 247 ff ZGB) - Thema: - Verwaltungsbefugnis - Nutzungsbefugnis - Verfügungsbefugnis

15 Güterstände Errungenschaftsbeteiligung 4 Vermögensmassen Ehemann: Eigengut 400 Errungenschaft 600 G Ehefrau: Eigengut 200 Errungenschaft 200

16 Errungenschaftsbeteiligung Güterrecht im Todesfall (Ehemann) Ohne Ehevertrag Beim überlebenden Ehegatten (üe) verbleiben sein Eigengut 200 ½ Errungenschaften 400 An den Verstorbenen bzw. dessen Nachlass fallen sein Eigengut 400 ½ Errungenschaften 400

17 Errungenschaftsbeteiligung Güterrecht im Todesfall (Ehemann) Mit Ehevertrag Beim überlebenden Ehegatten (üe) verbleiben sein Eigengut 200 1/1 Errungenschaften 800 An den Verstorbenen bzw. dessen Nachlass fallen sein Eigengut 400

18 Eigentum Eigentum Alleineigentum Gemeinscha8liches Eigentum Gesamteigentum (einfache Gesellscha8) (Art. 652 ff ZGB) Miteigentum (Art. 646 ff ZGB)

19 Erbrecht - Erbgang bedeutet Universalsukzession (Art. 560 ZGB) Erbengemeinschaft - Gesetzliche Erben (Art. 457 ff ZGB; Pflichtteilsschutz: Art. 471 ZGB) - Eingesetzte Erben (Art. 483 ZGB) Nicht aber Vermächtnisnehmer (Legatare) (Art. 484 ff ZGB) - Alle Aktiven und Passiven gehen uno actu auf Erben über. Alle Schulden (private und geschäftliche) des Erblassers werden zu persönlichen Schulden der Erben. - Übertragung des Familienunternehmens zu - marktgerechtem Preis; oder - nicht marktgerechtem Preis - Ausgleichung / Herabsetzung (Art. 475 i.v.m. 527 ZGB) - Erbvorempfang / Anrechnung (Art. 626 ZGB)

20 Der Erbvertrag (Art. 494 ZGB) - Formvorschrift - Einsetzung Nachfolger als: - Erbe - Vermächtnisnehmer - Übrige Nachkommen (gemeinsame / nicht gemeinsame)? - Ehegatte? - Willensvollstrecker (Art. 517 ff ZGB)

21 Steuerrecht - Direkte Steuern - Einkommens- und Vermögenssteuern - Gewinn- und Kapitalsteuern - Indirekte Steuern - Handänderungssteuern - Stempelabgaben - Beteiligungsabzug / Holding

22 HEUREKA! Jetzt haben Sie den Überblick! Gerhard Frey Rechtsanwalt und Notar

23 Partnerkanzlei Rubigen

24 Büro Gla`hard Brienz, Meiringen und Interlaken

25 Weitsicht im Büro Frey Hueber Ramseier & Partner

26 Herzlichen Dank ne discere cessa (höre nicht auf zu lernen) Marcus Porcius Cato Gerhard Frey Rechtsanwalt und Notar

27

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