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1 Deutscher Bundestag Drucksache Drucksache 18/ Wahlperiode Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/7742 Situation von Berufsrückkehrenden Vorbemerkung der Fragesteller Viele Studien zeigen, dass insbesondere Frauen nach einer familienbedingten Erwerbspause nach der Geburt eines oder mehrerer Kinder oder wegen der Pflege von Angehörigen im Vergleich zu ihrer vorherigen Berufstätigkeit und im Vergleich zu allen anderen Arbeitnehmern weniger Stunden und bedeutend seltener in Vollzeit tätig arbeiten. Dies geht oft einher mit späteren Verdiensteinbußen gegenüber Männern und trägt somit sowohl zum durchschnittlichen Gender Pay Gap von 22 Prozent als auch zum Gender Pension Gap, der im Jahr 2014 bei 43 Prozent lag (vgl. WZB-Mitteilungen Nummer 149, September 2015) bei. Prognosen verschiedener Institute sagen für die Zukunft eine deutliche Zuspitzung des Fachkräfteengpasses voraus. So werden im Jahr 2025 mehrere Millionen Menschen weniger als heute dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, falls nicht aktiv gegengesteuert wird. Nach Ansicht der Bundesagentur für Arbeit birgt die Erhöhung des Arbeitsvolumens von Frauen ein Gesamtpotenzial von 0,7 bis 2,1 Millionen Vollzeitäquivalenten. Ein schnellerer Wiedereinstieg mit höherer Stundenzahl von Frauen nach familienbedingten Erwerbspausen ist also sowohl im Interesse vieler Frauen als auch im Interesse der Gesamtgesellschaft. Um bestehende geschlechtsspezifische Nachteile im Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu überwinden, wurde im Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch die Aufgabe der Gleichstellung und Chancengleichheit in der Arbeitsförderung verankert. 1. Wie viele Berufsrückkehrende waren in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils arbeitslos gemeldet, und wie viele Berufsrückkehrende waren darüber hinaus als arbeitsuchend gemeldet (bitte jeweils nach Rechtskreisen, Geschlecht und nach Ost- und Westdeutschland differenziert darstellen)? Im Jahresdurchschnitt 2015 waren bei den Agenturen für Arbeit und Jobcentern berufsrückkehrende Personen als arbeitsuchend registriert, davon waren Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 14. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag Wahlperiode als arbeitslos gemeldet. Informationen für vergangene Jahre nach Rechtskreisen, Geschlecht und Region können den beigefügten Tabellen zu Frage 1 * im Anhang entnommen werden. 2. Wie hoch war in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils der Anteil von Berufsrückkehrenden an allen Arbeitslosen (bitte nach Rechtskreisen getrennt darstellen)? Bezieht man die arbeitslosen Berufsrückkehrenden auf die Gesamtzahl von 2,79 Millionen arbeitslosen Personen im Jahresdurchschnitt 2015, ergibt sich ein Anteilswert von 1,9 Prozent. Eine Differenzierung nach Rechtskreisen ab 2010 kann der beigefügten Tabelle zu Frage 2 * im Anhang entnommen werden. 3. Wie lange waren Berufsrückkehrende in den Jahren 2010 bis 2015 durchschnittlich arbeitslos gemeldet, und wie hoch war die Vermittlungsquote? Die durchschnittliche abgeschlossene Arbeitslosigkeitsdauer lag bei Berufsrückkehrenden im Jahr 2015 bei 289 Tagen, im Vergleich zu 266 Tagen bei allen Abgängen aus Arbeitslosigkeit. Die Vermittlungsquote zeigt an, in welchem Umfang Arbeitsvermittlungen durch Auswahl und Vorschlag zur Beschäftigungsaufnahme von Arbeitslosen in nicht geförderten Beschäftigungsverhältnissen beigetragen haben. Dazu wird die Zahl der Arbeitslosen, die in eine nicht geförderte Beschäftigung vermittelt wurden, zu der Zahl aller Abgänge aus Arbeitslosigkeit in eine nicht geförderte Beschäftigung ins Verhältnis gesetzt. Die so berechnete Vermittlungsquote belief sich im Jahr 2015 insgesamt auf 12,6 Prozent. Bei Berufsrückkehrenden lag die entsprechende Quote mit 14 Prozent etwas höher. Die Vermittlungsquote bildet nicht das Gesamtmaß der Beteiligung der Arbeitsagenturen und Jobcenter am Ausgleichsprozess des Arbeitsmarktes ab. Die Mitwirkung von Arbeitsagenturen und Jobcentern am Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses lässt sich nicht allein mit einem engen Vermittlungsbegriff und der daraus abgeleiteten Vermittlungsquote messen. Über diese klassische Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag hinaus tragen die Beratungsdienstleistungen, die Informationsplattform Jobbörse und andere Selbstinformationseinrichtungen der Bundesagentur für Arbeit, Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarungen sowie die Förderung durch das Instrumentarium der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Beschäftigungsaufnahme bei. Ergebnisse ab dem Jahr 2010 können den beigefügten Tabellen zu Frage 3 * im Anhang entnommen werden. * Von der Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/7870 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

3 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 3 Drucksache 18/ Welche Berufsqualifikationen (Berufsausbildung, Fachschule, Fachhochschule, Hochschule, keine oder andere Ausbildung) wiesen die bei den Agenturen und Jobcenter gemeldeten Berufsrückkehrenden im Jahr 2015 jeweils auf (bitte nach Rechtskreisen, Geschlecht, Ost- und Westdeutschland differenziert darstellen; wenn für das Jahr 2015 noch keine Daten vorliegen, bitte auf die aktuellsten Daten zurückgreifen)? Von den Berufsrückkehrenden, die im Jahresdurchschnitt 2015 als arbeitslos gemeldet waren, verfügten oder 58 Prozent über eine Berufsausbildung und oder 10 Prozent über eine akademische Ausbildung oder 30 Prozent der Berufsrückkehrenden hatten keine abgeschlossene Berufsausbildung. Eine differenzierte Darstellung ist der Tabelle zu Frage 4 * im Anhang zu entnehmen. 5. Wie verteilten sich die arbeitslosen Berufsrückkehrenden im Jahr 2015 auf die Altersklassen bis 25, 26 bis 30, 31 bis 35, 36 bis 40, 41 bis 45 Jahre, 46 Jahre und älter (wenn für das Jahr 2015 noch keine Daten vorliegen, bitte auf die aktuellsten zurückgreifen)? 15 Prozent der Berufsrückkehrenden sind jünger als 30 Jahre. 45 Prozent sind zwischen 30 und 39 Jahren und 40 Prozent der Berufsrückkehrenden sind 40 Jahre und älter. Differenzierte Darstellungen nach den standardisierten Altersgruppen der Statistik und nach Rechtskreisen und Geschlecht können der beigefügten Tabelle zu Frage 5 * im Anhang entnommen werden. 6. In welchem Umfang haben Berufsrückkehrende in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils von welchen Angeboten der Arbeitsförderung profitiert (bitte nach Rechtskreisen und Instrumenten getrennt, in absoluten Zahlen und als Anteil an allen Arbeitslosen darstellen)? In der Förderstatistik liegen endgültige Daten derzeit bis November 2015 vor. Daher wurde für das Jahr 2015 ein gleitender Jahresdurchschnitt bzw. eine gleitende Jahressumme verwendet. Im Zeitraum Dezember 2014 bis November 2015 wurden jahresdurchschnittlich berufsrückkehrende Personen mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gefördert. Im gleichen gleitenden Jahresdurchschnitt gab es etwa Eintritte in eine Maßnahme, darunter waren Einmalleistungen. Differenzierte Ergebnisse sind den Tabellen zu Frage 6 * im Anhang zu entnehmen. Da Maßnahmeteilnehmende nicht als arbeitslos gelten und damit nicht Teil der Gesamtzahl der Arbeitslosen sind, ist eine Anteilsrechnung hier nicht sinnvoll (vgl. dazu jedoch auch die Antwort zu Frage 7). 7. Wie hoch ist jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 die Aktivierungsquote von Berufsrückkehrenden gewesen (bitte im Vergleich zur allgemeinen Aktivierungsquote und nach Rechtskreisen getrennt ausweisen)? Die Aktivierungsquote hilft bei der Beantwortung der Frage, wie viele Arbeitsuchende sich unter Einsatz von Maßnahmen der Arbeitsförderung aktiv an der Überwindung von Arbeitslosigkeit beteiligen bzw. wie viele Arbeitsuchende mit * Von der Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/7870 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

4 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag Wahlperiode Hilfe arbeitsmarktpolitischer Instrumente gefördert werden. Durch die Quotenbildung werden Vergleiche zum Beispiel im Zeitverlauf möglich. Die Aktivierungsquoten sollten entsprechend der unterschiedlichen potentiellen Teilnehmendenkreise zwischen den Rechtskreisen getrennt betrachtet werden. Konkret wird die Aktivierungsquote berechnet, indem der Bestand an Teilnehmenden an (bestimmten) Maßnahmen auf die Summe dieser Gruppe und den Arbeitslosen bezogen wird. Im gleitenden Jahresdurchschnitt von Dezember 2014 bis November 2015 jüngere Daten liegen nicht vor lag die Aktivierungsquote rechtskreisübergreifend insgesamt bei 17,6 Prozent. Bei Berufsrückkehrenden lag die Aktivierungsquote mit 21,5 Prozent höher. Bei der Bewertung der Aktivierungsquote ist zu beachten, dass es für den Teil der Arbeitssuchenden, bei denen die Arbeitslosigkeit nur vorübergehend ist oder denen aus eigener Kraft eine Integration in Beschäftigung gelingen dürfte, eine Förderung nicht erforderlich ist. Zum anderen ist zu beachten, dass in die Aktivierungsquoten nur die Aktivierung durch den Einsatz von Instrumenten der Arbeitsförderung bzw. von Leistungen zur Eingliederung einfließt. Aktivierungen durch intensive Beratung, Betreuung und Vermittlung können im Einzelfall genauso oder gar besser der Eingliederung in Arbeit dienen, aber statistisch nicht gemessen werden. Die Aktivierungsquote weist den Anteil der Personen aus, der zu einem bestimmten Zeitpunkt mit den o. g. Instrumenten gefördert wird. Dies schließt nicht aus, dass andere Personen vor oder nach diesem Stichtag gefördert (aktiv) werden. Aus einer Aktivierungsquote in Höhe von 18 Prozent kann also nicht geschlossen werden, dass 82 Prozent der potenziell zu aktivierenden Personen (überhaupt) nicht gefördert werden. Ergebnisse sind der Tabelle zu Frage 7 * im Anhang zu entnehmen. 8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil von Berufsrückkehrenden, die vor der Erwerbsunterbrechung a) arbeitslos bzw. nicht erwerbstätig, b) erwerbstätig, c) Vollzeit beschäftigt, d) Teilzeit über 20 Stunden pro Woche beschäftigt, e) Teilzeit bis 20 Stunden pro Woche beschäftigt, f) geringfügig beschäftigt, g) in einer Ausbildung, h) selbstständig waren? 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Dauer der Erwerbsunterbrechung der Berufsrückkehrenden (bitte für die Zeiträume bis zu einem, zwei, drei, fünf, zehn und mehr als zehn Jahren, nach Rechtskreisen und Geschlecht differenziert darstellen)? * Von der Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/7870 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

5 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 5 Drucksache 18/ Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Dauer der Erwerbsunterbrechung von Berufsrückkehrenden differenziert nach Berufen und Qualifikation, und welche Entwicklungen lassen sich bezüglich der Dauer der Erwerbsunterbrechungen von Berufsrückkehrenden in den letzten 20 Jahren feststellen? 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil von Berufsrückkehrenden, die nach der Erwerbsunterbrechung a) dauerhaft erwerbstätig, b) Vollzeit beschäftigt, c) Teilzeit über 20 Stunden pro Woche beschäftigt, d) Teilzeit bis zu 20 Stunden pro Woche beschäftigt, e) geringfügig beschäftigt, f) in einer Ausbildung, g) selbstständig, h) aus anderen Gründen aus der Arbeitsvermittlung abgemeldet sind? 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitszeitwünsche von Berufsrückkehrenden und die später tatsächlich realisierten Arbeitszeiten? Die Fragen 8 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist der Status vor Erwerbsunterbrechung nicht ausgewiesen. Aus dem Mikrozensus des statischen Bundesamtes lassen sich wenn auch eingeschränkt Angaben dieser Art ermitteln. Im Mikrozensus werden Berufsrückkehrende definiert als nicht erwerbstätige Personen mit früherer Erwerbstätigkeit, die die frühere Erwerbstätigkeit wegen Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen aufgegeben haben, nach einer Erwerbstätigkeit suchen oder gerne arbeiten würden oder eine bezahlte Tätigkeit innerhalb der nächsten zwei Wochen aufnehmen könnten und sich gegenwärtig nicht in Ausbildung befinden. Gleichwohl lassen sich Berufsrückkehrende im Mikrozensus nicht eindeutig identifizieren, da die Angaben statusbasiert erfragt werden. Informationen liegen daher in der Regel nur für den gegenwärtigen Status einer Person vor. In wenigen Ausnahmen werden zudem Retrospektivfragen gestellt, die sich ebenfalls auf den Zeitpunkt eines bestimmten Ereignisses beziehen. Die zur Feststellung von Berufsrückkehrenden wichtigen Informationen können daher nur aus den Angaben zur gegenwärtigen Erwerbssituation und aus den Angaben zu einer eventuell früher bestehenden Erwerbstätigkeit bei Nichterwerbstätigen abgeleitet werden. Erhebungsmerkmale für eine frühere Erwerbstätigkeit sind: a.) Hauptgrund für die Beendigung der früheren Erwerbstätigkeit, b.) Zeitpunkt der Beendigung der früheren Erwerbstätigkeit, c.) Stellung im Beruf in der früheren Erwerbstätigkeit, d.) Beruf in der früheren Erwerbstätigkeit, e.) Wirtschaftszweig des Betriebes, in der befragte Person in der früheren Erwerbstätigkeit tätig war sowie ob befragte Person f.) in der früheren Tätigkeit im öffentlichen Dienst beschäftigt war. Aus methodischen Gründen dürfte die Dauer der Erwerbsunterbrechung im Mikrozensus tendenziell überschätzt sein.

6 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag Wahlperiode Zu Frage 8 können nur Angaben zu Personen, die in einer Ausbildung oder selbstständig tätig waren, sowie zu abhängig Beschäftigten gemacht werden. Danach waren 95 Prozent der Berufsrückkehrenden vor der Erwerbsunterbrechung abhängig beschäftigt, darunter 3 Prozent in Ausbildung. Rund 5 Prozent der Berufsrückkehrenden waren vor der Erwerbsunterbrechung selbständig tätig. Zur Dauer der Erwerbsunterbrechung kann festgestellt werden, dass beispielsweise rund 27 Prozent der Berufsrückkehrenden weniger als zwei Jahre ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen haben, gleichzeitig aber ebenfalls 26 Prozent für 10 Jahre oder länger. In Folge der geänderten Klassifikation der Berufe, die im Mikrozensus 2012 nach der Klassifikation der Berufe 2010 kodiert werden, kann keine sinnvolle Vergleichsbetrachtung über einen Zeitraum von 20 Jahren gemacht und Frage 10 daher nicht beantwortet werden. Da von Erwerbstätigen keine Informationen zu einer Erwerbsunterbrechung vorliegen, können zu Frage 11 auf Grundlage des Mikrozensus keine Angaben gemacht werden. Fragen zur Art und zum Umfang einer gesuchten Tätigkeit werden nur an aktiv Arbeitsuchende gestellt. Die Mehrzahl der Berufsrückkehrenden hat aber nur den Wunsch, eine Tätigkeit aufzunehmen, so dass für diesen Personenkreis keine Angaben zu Art und Umfang der gesuchten Tätigkeit vorliegen. Die Frage kann daher nur für den Personenkreis der aktiv Arbeitsuchenden beantwortet werden; dies sind ausweislich der in der Anlage beigefügten Tabelle ein knappes Drittel der erfassten Berufsrückkehrenden. Von den aktiv Suchenden wiederum wünschen sich rund 3 Prozent eine abhängige Beschäftigung nur oder bevorzugt in Teilzeit. Die auswertbaren Ergebnisse aus dem Mikrozensus sind zusammengefasst und in der Tabelle 12.1 zu den Fragen 8 bis 12 * im Anhang zu entnehmen. Zusätzlich zu den Angaben aus dem Mikrozensus kann die Statistik der Bundesagentur für Arbeit die Arbeitslosen differenziert nach der gewünschten Arbeitszeit auswerten. Von den arbeitslosen Berufsrückkehrenden im Jahresdurchschnitt 2015 gaben Personen an in Vollzeit arbeiten zu wollen Berufsrückkehrende gaben als Arbeitszeitwunsch eine Teilzeitbeschäftigung an. Die Ergebnisse sind der Tabelle 12.2 zu Frage 12 * im Anhang zu entnehmen. Informationen zur später tatsächlich realisierten Arbeitszeit liegen nicht vor. 13. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Anzahl von Personen in der sog. Stillen Reserve jeweils in den Jahren 2010 bis 2015, und welcher Anteil davon sind Personen mit minderjährigen Kindern (bitte nach Geschlecht getrennt darstellen)? Die Ergebnisse aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes für die Jahre 2011 bis 2015 sind den Tabellen zu Frage 13 im Anhang * zu entnehmen. Für die Ermittlung der Ergebnisse ab 2011 wird ein neuer Hochrechnungsrahmen verwendet, der sich auf die Bevölkerungsergebnisse aus dem Zensus 2011 bezieht. Die Ergebnisse vor 2011 basieren auf abweichenden Bevölkerungszahlen und sind somit nicht mit den Ergebnissen ab 2011 vergleichbar. Aus diesem Grund wird davon abgesehen, Angaben für das Jahr 2010 zu benennen. * Von der Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/7870 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

7 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 7 Drucksache 18/7870 Danach ist die Zahl der Personen der Stillen Reserve von 2013 zu 2014 um rund 4 Prozent auf knapp eine Million gesunken. Von den Personen in der Stillen Reserve hatten mindestens ein minderjähriges Kind. Die Stille Reserve ist hier abgegrenzt als der Teil der Nichterwerbspersonen, die eine hohe Arbeitsmarktnähe aufweist. Zur Stillen Reserve gehören Personen, die zwar Arbeit suchen, jedoch im Moment kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) für eine Arbeitsaufnahme nicht zur Verfügung stehen sowie Personen, die aus verschiedenen Gründen keine Arbeit suchen, aber grundsätzlich gerne arbeiten würden und für diese Arbeit auch verfügbar sind. 14. Beabsichtigt die Bundesregierung, die positiven Erkenntnisse aus dem Modell Perspektive Wiedereinstieg über die Regelförderung der beiden Rechtskreise für alle Berufsrückkehrenden auch geringer Qualifizierten nutzbar zu machen? Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits im Jahr 2012 aus erfolgreichen Elementen des Aktionsprogramms Perspektive Wiedereinstieg und auf Basis des 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eine neue Maßnahme Verstetigte Perspektive Wiedereinstieg entwickelt und damit in die Regelförderung überführt. Diese Maßnahme wurde vorrangig für Personen aus der sog. Stillen Reserve entwickelt. Diese Zielgruppe kann seit Januar 2013 bei Bedarf sowohl von den Agenturen für Arbeit als auch von den Jobcentern/gemeinsamen Einrichtungen über die genannte Maßnahme Verstetigte Perspektive Wiedereinstieg gefördert werden. 15. Welche Auswirkungen verspricht sich die Bundesregierung von der geplanten Erweiterung der freiwilligen Arbeitslosenweiterversicherung für Erziehende (vgl. Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung) auf Berufsrückkehrende? Mit der im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung vorgesehenen Regelung zur freiwilligen Weiterversicherung bei Inanspruchnahme einer Elternzeit wird der bestehende beitragsfreie Versicherungsschutz für Zeiten einer Kindererziehung bis zum dritten Lebensjahr des Kindes ergänzt. Die vorgesehene Neuregelung ermöglicht es, auch bei Inanspruchnahme einer Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr eines Kindes einen zuvor erworbenen Arbeitslosenversicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Durch die Regelung können Lücken im Versicherungsschutz vermieden werden. Damit bleiben die Betroffenen bei Rückkehr auf den Arbeitsmarkt in das Leistungssystem der Arbeitsförderung einschließlich der Arbeitslosenversicherung einbezogen. 16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung darüber hinaus, um Berufsrückkehrenden den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern? Der Bundesregierung ist es auch weiterhin ein wichtiges Anliegen, die Berufsrückkehr zu fördern. Sie führt daher auch in der aktuellen ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 das ESF-Bundesprogramm Perspektive Wiedereinstieg Potenziale erschließen fort. Über das Aktionsprogramm Perspektive Wiedereinstieg stehen damit auch weiterhin vielfältige Unterstützungsangebote zur Verfügung, um Berufsrückkehrenden den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Dazu gehören umfangreiche Informationen auf dem Lotsenportal der Wiedereinstiegsrechner (

8 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag Wahlperiode Auftritte auf Fachtagungen und Messen, Studien und Begleitforschung, aber auch das konkrete Unterstützungsmanagement im Rahmen des o. g. ESF-Bundesprogramms. Dieses Modellprogramm, das an 22 Modellstandorten bundesweit durchgeführt wird, beinhaltet neben einem durchgehenden Coaching-Angebot u. a. auch Elemente der Online-Qualifizierung.

9 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 9 Drucksache 18/7870 zu Frage 1 Tabelle 1.1: Bestand an arbeitsuchenden Berufsrückehrenden Deutschland Zeitreihe, Jahresdurchschnitte Insgesamt SGB III SGB II Rechtskreis Berichtsjahr *) incl. Arbeitsuchende aus dem Ausland Berufsrückkehrende Deutschland *) Westdeutschland Ostdeutschland Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

10 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode zu Frage 1 Tabelle 1.2: Bestand an arbeitslosen Berufsrückehrenden Deutschland Zeitreihe, Jahresdurchschnitte SGB III SGB II Rechtskreis Insgesamt Berichtsjahr Berufsrückkehrende Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

11 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 11 Drucksache 18/7870 zu Frage 2 : Bestand an Arbeitslosen und arbeitslosen Berufsrückkehrenden Deutschland Zeitreihe, Jahresdurchschnitte Insgesamt SGB III SGB II Rechtskreis Berichtsjahr Insgesamt Berufsrückkehrende Anteil der Berufsrückehrenden an Ingesamt , , , , , , , , , , , , , , , , , ,6 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

12 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode zu Frage 3 Tabelle 3.1: Durchschnittliche Dauer bei Abgang bei Arbeitslosen und arbeitslosen Berufsrückkehrenden Deutschland Zeitreihe, Jahressummen Berufsrückkehrende Insgesamt berufsrückkehrend Berichtsjahr Insgesamt Durchschnittsdauer in Tagen Abgang in nicht geförderte Beschäftigung Vermittlung in nicht geförderte Beschäftigung Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

13 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 13 Drucksache 18/7870 zu Frage 3 Tabelle 3.2: Vermittlungsquote bei Abgang bei Arbeitslosen und arbeitslosen Berufsrückkehrenden Deutschland Zeitreihe, Jahressummen Berichtsjahr Abgang in nicht geförderte Beschäftigung Insgesamt Vermittlung in nicht geförderte Beschäftigung Abgänge und Vermittlungen Vermittlungsquote Abgang in nicht geförderte Beschäftigung Berufsrückkehrende Vermittlung in nicht geförderte Beschäftigung Vermittlungsquote , , , , , , , , , , , ,0 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

14 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode zu Frage 4: Bestand an arbeitslosen Berufsrückkehrenden nach Berufsausbildung Deutschland Zeitreihe, Jahresdurchschnitt 2015 Rechtskreis Insgesamt SGB III SGB II Berichtsjahr Jahresdurchschnitt 2015 Berufsrückkehrende Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Ohne abgeschlossene Berufsausbildung Betriebliche/schulische Ausbildung Akademische Ausbildung davon Fachhochschule Hochschule Keine Angabe Insgesamt Ohne abgeschlossene Berufsausbildung Betriebliche/schulische Ausbildung Akademische Ausbildung Fachhochschule Hochschule Keine Angabe Insgesamt Ohne abgeschlossene Berufsausbildung Betriebliche/schulische Ausbildung Akademische Ausbildung Fachhochschule Hochschule Keine Angabe Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

15 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 15 Drucksache 18/7870 zu Frage 5: Bestand an arbeitslosen Berufsrückkehrenden nach Altersgruppen Deutschland Jahresdurchschnitt 2015 Rechtskreis Insgesamt SGB III SGB II Altersgruppen Jahresdurchschnitt 2015 Berufsrückkehrende Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen unter 25 Jahre bis unter 30 Jahre bis unter 35 Jahre bis unter 40 Jahre bis unter 45 Jahre Jahre und älter unter 25 Jahre bis unter 30 Jahre bis unter 35 Jahre bis unter 40 Jahre bis unter 45 Jahre Jahre und älter unter 25 Jahre bis unter 30 Jahre bis unter 35 Jahre bis unter 40 Jahre bis unter 45 Jahre Jahre und älter Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

16 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode zu Frage 6 Tabelle 6.1: Berufsrückkehrende Teilnehmer in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - nach der Kostenträgerschaft der Teilnehmer insgesamt Bestand (Jahresdurchschnitt) Daten- und Gebietsstand: Februar 2016 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik 2015 (Dezember November 2015) Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung dar. bei einem Arbeitgeber Probebeschäftigung behinderter Menschen Beauftragung Dritter m. Vermittlung Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen Berufswahl und Berufsausbildung, darunter Berufseinstiegsbegleitung Assistierte Ausbildung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Einstiegsqualifizierung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung Ausbildungsbonus (Restabwicklung) Übergangshilfen/Aktivierungshilfen Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (Nat.Ausb.pakt) Berufliche Weiterbildung, darunter Förderung der beruflichen Weiterbildung dar. allgemeine Maßnahmen zur Weiterbildung Reha Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit (Restabwicklung) Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter Förderung abhängiger Beschäftigung Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) Entgeltsicherung für Ältere (Restabwicklung) Personal-Service-Agenturen Einstellungszuschuss für Neugründungen Beschäftigung begl. Eingliederungshilfen Förderung der Selbständigkeit Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Gründungszuschuss besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen 2 ), darunter besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Eignungsabklärung/Berufsfindung besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung Einzelfallförderung individuelle rehaspezifische Maßnahmen unterstützte Beschäftigung Beschäftigung schaffende Maßnahmen, darunter Arbeitsgelegenheiten Förderung von Arbeitsverhältnissen Beschäftigungsphase Bürgerarbeit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabwicklung) Freie Förderung / Sonstige Förderung, darunter Freie Förderung SGB II Erprobung innovativer Ansätze Freie Förderung SGB III (Restabwicklung) sonstige weitere Leistungen Europäischer Globalisierungsfonds Summe der Instrumente nachrichtl. Kommunale Eingliederungsleistungen 1 ) Endg. statistische Ergebnisse zum Einsatz arbeitsmarktpol. Instrumente stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. Die reg. Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip; der Deutschland-Wert umfasst auch die ausländischen Wohnorte. 1) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar - Juni 2015 (Datenstand September 2015) nur ca. 71% der Träger Daten zum Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen erfasst. 2) Zum gesamten Umfang der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sind Erläuterungen in den methodischen Hinweisen enthalten. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

17 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 17 Drucksache 18/7870 zu Frage 6 Tabelle 6.2: Berufsrückkehrende Teilnehmer in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - nach der Kostenträgerschaft der Teilnehmer im Rechtskreis SGB II Bestand (Jahresdurchschnitt) Daten- und Gebietsstand: Februar 2016 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik 2015 (Dezember November 2015) Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung dar. bei einem Arbeitgeber Probebeschäftigung behinderter Menschen Beauftragung Dritter m. Vermittlung Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen Berufswahl und Berufsausbildung, darunter Assistierte Ausbildung Einstiegsqualifizierung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung Übergangshilfen/Aktivierungshilfen Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (Nat.Ausb.pakt) Berufliche Weiterbildung, darunter Förderung der beruflichen Weiterbildung dar. allgemeine Maßnahmen zur Weiterbildung Reha Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter Förderung abhängiger Beschäftigung Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) Personal-Service-Agenturen Einstellungszuschuss für Neugründungen Eingliederungsgutschein (Restabwicklung) Beschäftigung begl. Eingliederungshilfen Förderung der Selbständigkeit Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen 2 ), darunter besondere Maßnahmen zur Weiterbildung besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung Beschäftigung schaffende Maßnahmen, darunter Arbeitsgelegenheiten Förderung von Arbeitsverhältnissen Beschäftigungsphase Bürgerarbeit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabwicklung) Freie Förderung / Sonstige Förderung, darunter Freie Förderung SGB II sonstige weitere Leistungen Summe der Instrumente nachrichtl. Kommunale Eingliederungsleistungen 1 ) Endg. statistische Ergebnisse zum Einsatz arbeitsmarktpol. Instrumente stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. Die reg. Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip; der Deutschland-Wert umfasst auch die ausländischen Wohnorte. 1) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar - Juni 2015 (Datenstand September 2015) nur ca. 71% der Träger Daten zum Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen erfasst. 2) Zum gesamten Umfang der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sind Erläuterungen in den methodischen Hinweisen enthalten. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

18 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode zu Frage 6 Tabelle 6.3: Berufsrückkehrende Teilnehmer in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - nach der Kostenträgerschaft der Teilnehmer im Rechtskreis SGB III Bestand (Jahresdurchschnitt) Daten- und Gebietsstand: Februar 2016 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik 2015 (Dezember November 2015) Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung dar. bei einem Arbeitgeber Probebeschäftigung behinderter Menschen Beauftragung Dritter m. Vermittlung Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen Berufswahl und Berufsausbildung, darunter Berufseinstiegsbegleitung Assistierte Ausbildung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Einstiegsqualifizierung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung Ausbildungsbonus (Restabwicklung) Berufliche Weiterbildung, darunter Förderung der beruflichen Weiterbildung dar. allgemeine Maßnahmen zur Weiterbildung Reha Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit (Restabwicklung) Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter Förderung abhängiger Beschäftigung Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte Entgeltsicherung für Ältere (Restabwicklung) Qualifizierungszuschuss für jüngere AN Eingliederungsgutschein (Restabwicklung) Förderung der Selbständigkeit Gründungszuschuss besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen 2 ), darunter besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Eignungsabklärung/Berufsfindung besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung Einzelfallförderung individuelle rehaspezifische Maßnahmen unterstützte Beschäftigung Beschäftigung schaffende Maßnahmen, darunter Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabwicklung) Freie Förderung / Sonstige Förderung, darunter Erprobung innovativer Ansätze Freie Förderung SGB III (Restabwicklung) Europäischer Globalisierungsfonds Summe der Instrumente Endg. statistische Ergebnisse zum Einsatz arbeitsmarktpol. Instrumente stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. Die reg. Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip; der Deutschland-Wert umfasst auch die ausländischen Wohnorte. 1) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar - Juni 2015 (Datenstand September 2015) nur ca. 71% der Träger Daten zum Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen erfasst. 2) Zum gesamten Umfang der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sind Erläuterungen in den methodischen Hinweisen enthalten. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

19 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 19 Drucksache 18/7870 zu Frage 6 Tabelle 6.4: Berufsrückkehrende Teilnehmer in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - nach der Kostenträgerschaft der Teilnehmer insgesamt Zugang (Jahressumme) Daten- und Gebietsstand: Februar 2016 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik 2015 (Dezember November 2015) Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung dar. bei einem Arbeitgeber Vermittlung in soz.-verspfl. Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) Probebeschäftigung behinderter Menschen * 54 Arbeitshilfen für behinderte Menschen * * eingelöste Vermittlungsgutscheine - bewilligt 1. Rate - (Restabwicklung) Beauftragung Dritter m. Vermittlung * Unterstützung Beratung und Vermittlung Mobilitätshilfen Berufswahl und Berufsausbildung, darunter Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Einstiegsqualifizierung 21 * Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen * * 6 * * 6 Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung * - - * - - Ausbildungsbonus (Restabwicklung) * 20 sozialpädagogische Begleitung, Ausbildungsmanagement Übergangshilfen/Aktivierungshilfen Berufliche Weiterbildung, darunter Förderung der beruflichen Weiterbildung dar. allgemeine Maßnahmen zur Weiterbildung Reha Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit (Restabwicklung) Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter Förderung abhängiger Beschäftigung Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) Entgeltsicherung für Ältere (Restabwicklung) Personal-Service-Agenturen * 15 Qualifizierungszuschuss für jüngere AN * Eingliederungsgutschein (Restabwicklung) * * Förderung der Selbständigkeit Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Gründungszuschuss besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen 3 ), darunter besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Eignungsabklärung/Berufsfindung besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung Einzelfallförderung * individuelle rehaspezifische Maßnahmen unterstützte Beschäftigung * Beschäftigung schaffende Maßnahmen, darunter Arbeitsgelegenheiten Förderung von Arbeitsverhältnissen Beschäftigungsphase Bürgerarbeit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabwicklung) * Freie Förderung / Sonstige Förderung, darunter Freie Förderung SGB II darunter Einmalleistungen Erprobung innovativer Ansätze * * Freie Förderung SGB III (Restabwicklung) sonstige weitere Leistungen darunter Einmalleistungen Europäischer Globalisierungsfonds - * * Summe der Instrumente mit Einmalleistung 1) Einmalleistungen 1) Summe der Instrumente ohne Einmalleistung 1) *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Endg. statistische Ergebnisse zum Einsatz arbeitsmarktpol. Instrumente stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. Die reg. Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip; der Deutschland-Wert umfasst auch die ausländischen Wohnorte. 1) Die Einmalleistungen umfassen: Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Vermittlung in sv-pfl. Beschäftigung, Arbeitshilfen für behinderte Menschen, Beschaffung von Sachgütern im Rahmen von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, überwiegend Einzelfallförderung Reha, Einmall. zur Freien Förderung SGB II 2) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar - Juni 2015 (Datenstand September 2015) nur ca. 71% der Träger Daten zum Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen erfasst. 3) Zum gesamten Umfang der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sind Erläuterungen in den methodischen Hinweisen enthalten. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

20 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode zu Frage 6 Tabelle 6.5: Berufsrückkehrende Teilnehmer in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - nach der Kostenträgerschaft der Teilnehmer im Rechtskreis SGB II Zugang (Jahressumme) Daten- und Gebietsstand: Februar 2016 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik 2015 (Dezember November 2015) Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung dar. bei einem Arbeitgeber Vermittlung in soz.-verspfl. Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) Probebeschäftigung behinderter Menschen eingelöste Vermittlungsgutscheine - bewilligt 1. Rate - (Restabwicklung) Beauftragung Dritter m. Vermittlung Unterstützung Beratung und Vermittlung Mobilitätshilfen Berufswahl und Berufsausbildung, darunter Assistierte Ausbildung * Einstiegsqualifizierung Ausbildungsbegleitende Hilfen 15 * 12 * Außerbetriebliche Berufsausbildung Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen * * Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung * - - Übergangshilfen/Aktivierungshilfen Berufliche Weiterbildung, darunter Förderung der beruflichen Weiterbildung dar. allgemeine Maßnahmen zur Weiterbildung Reha * * 114 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter * * 6 Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter Förderung abhängiger Beschäftigung Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) Personal-Service-Agenturen * 15 Eingliederungsgutschein (Restabwicklung) * - Förderung der Selbständigkeit Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen 3 ), darunter besondere Maßnahmen zur Weiterbildung besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung Beschäftigung schaffende Maßnahmen, darunter Arbeitsgelegenheiten Förderung von Arbeitsverhältnissen Beschäftigungsphase Bürgerarbeit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabwicklung) Freie Förderung / Sonstige Förderung, darunter Freie Förderung SGB II darunter Einmalleistungen sonstige weitere Leistungen darunter Einmalleistungen Summe der Instrumente mit Einmalleistung 1) Einmalleistungen 1) Summe der Instrumente ohne Einmalleistung 1) ,00 0,00 0,00 0,00 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Endg. statistische Ergebnisse zum Einsatz arbeitsmarktpol. Instrumente stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. Die reg. Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip; der Deutschland-Wert umfasst auch die ausländischen Wohnorte. 1) Die Einmalleistungen umfassen: Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Vermittlung in sv-pfl. Beschäftigung, Arbeitshilfen für behinderte Menschen, Beschaffung von Sachgütern im Rahmen von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, überwiegend Einzelfallförderung Reha, Einmall. zur Freien Förderung SGB II 2) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar - Juni 2015 (Datenstand September 2015) nur ca. 71% der Träger Daten zum Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen erfasst. 3) Zum gesamten Umfang der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sind Erläuterungen in den methodischen Hinweisen enthalten.

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