Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit

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1 Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit Dezember 2015

2 Die Stadt Ahaus fördert die Kinder- und Jugendarbeit der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe im Stadtgebiet auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit dem 3. Ausführungsgesetz zum KJHG des Landes NRW (3. AG-KJHG NRW) swie nach Maßgabe dieser Richtlinien. Diese Richtlinien sind gültig ab dem Impressum Stadt Ahaus Rathausplatz Ahaus Tel Fax inf@ahaus.de 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bewilligungsbedingungen Verfahren Förderungsbereich/Einzelförderrichtlinien Ferienmaßnahmen und Materialien für Jugendarbeit Zuschüsse für Ferienfreizeiten, Erlebnisfreizeiten, Kurzfreizeiten Förderung vn Ferienspielen Materialien für die Jugendarbeit Bildungsrientierte Kinder- und Jugendveranstaltungen Allgemeine Kinder- und Jugendbildung Leiter- und Mitarbeiterschulung Innvative Bildungsangebte Studienfahrten Internatinale Jugendbegegnungen Stätten der Jugendarbeit - Bau und Einrichtung Familienseminare - Familienfreizeiten Familienseminare Familienfreizeiten Inkrafttreten Anlage Beispiele zu Punkt 3.2 Bildungsrientierte Kinder- und Jugendveranstaltungen 3

4 1. Allgemeine Bewilligungsbedingungen Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendbildung können vn den gemäß 74 u. 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als förderungswürdig anerkannten Jugendvereinen, Jugendgemeinschaften und Jugendrganisatinen in Anspruch genmmen werden, die für die im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Jugend der Stadt Ahaus ansässigen Kinder und Jugendlichen Erziehungs-, Bildungs- und Freizeitarbeit betreiben. Maßnahmen und Veranstaltungen der Schulen sind vn einer Förderung ausgenmmen. Bemessungsgrundlagen für die Höhe der Förderung sind die szialpädaggische Aktivität des Antragstellers und seine Bereitschaft, die außerschulische Jugendarbeit zu fördern. Deshalb werden nur einzelne Maßnahmen gefördert. Ein Rechtsanspruch auf die in diesen Richtlinien aufgeführten Zuschüsse besteht nicht. Teilnehmer, die nicht aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Ahaus kmmen, werden vn der Stadt Ahaus nicht gefördert. Diese Teilnehmer können ggf. gesnderte Anträge bei dem für sie zuständigen Jugendamt stellen. Die Zuwendungsempfänger/Antragsteller müssen ihren Sitz grundsätzlich im Kreis Brken haben, außer es handelt sich um Bildungsveranstaltungen der Verbände. Maßnahmen der Veranstaltungen, die ausschließlich der überwiegend religiöser, gewerkschaftlicher, parteiplitischer der sprtlicher Art sind, werden nicht gefördert. Vn der Förderung ebenfalls ausgenmmen sind Maßnahmen, die in Verbindung mit einer Reisegesellschaft erflgen und/der überwiegend aus Bahn-, Bus- der Kraftfahrzeugfahrten bestehen. Die Zahlung der Zuschüsse setzt vraus, dass die Betreuer/innen an einer der Maßnahme und der Zielgruppe angemessenen Schulung bzw. an einer Einweisung teilgenmmen haben. Der besndere Schutzauftrag bei Kindeswhlgefährdung gemäß 8 a KJHG ist zu beachten. Hnrare an eigene hauptamtliche Mitarbeiter/innen des Antragstellers werden nicht gefördert. Gefördert wird nach diesen Richtlinien und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Eine Dppelförderung aus städtischen Mitteln ist nicht möglich. Eine mögliche Förderung aus Mitteln des Landes bzw. des Bundes ist auf jeden Fall in Anspruch zu nehmen. Eigenleistungen und öffentliche Zuschüsse müssen vr allem mit Rücksicht auf Frm und Inhalt der jeweiligen Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die Träger vn Maßnahmen haben innerhalb der Gruppe einen Ausgleich zugunsten der finanzschwächeren Teilnehmer/innen herbeizuführen. Die antragsstellenden Träger verpflichten sich, die erhaltenen Zuschüsse entsprechend der Zweckbindung sparsam und wirtschaftlich zu verwenden, swie dem Fachbereich Jugend Änderungen in der Planung und Durchführung geförderter Maßnahmen umgehend mitzuteilen. 4

5 Bei Anschaffungen gelten die Auflagen und Bedingungen des Bewilligungsbescheides. Bei Kperatinsmaßnahmen muss der Zuwendungsempfänger als verantwrtlicher Veranstalter auftreten. Hierbei ist es ntwendig, dass ihm ein maßgeblicher Einfluss auf den Ablauf und die Durchführung der Veranstaltung bzw. Maßnahme zukmmt und dies anhand der Unterlagen nachvllziehbar ist. Eine Kperatin, die sich lediglich auf die Kstenübernahme beschränkt, ist nicht förderbar. Ausgaben, die durch die Teilnahme vn Lehrkräften an den geförderten Angebten entstehen (z.b. Frtbildungen, Seminare), swie Ausgaben für Maßnahmen, die ausschließlich dem Schulbetrieb zuzurdnen sind (z.b. Klassenfahrten, Schüleraustausch, intern. Jugendbegegnung), sind nicht förderfähig. Ausnahme ist die Jugendbegegnung mit den Partnergemeinden der Stadt Ahaus. Etwaige Minderausgaben der Einsparungen bei Anschaffungen führen zu einer entsprechenden Zuschusskürzung. Mehrausgaben sind vm Empfänger zu tragen. Bei allen Maßnahmen, zu denen Zuschüsse nach Tagen und Teilnehmern gewährt werden, gelten An- und Abreisetag als ein Tag. Ausnahmen erfrdern eine vrherige Zustimmung durch den Fachbereich Jugend der Stadt Ahaus. Wird der Antrag mit den entsprechenden Anlagen nicht rdnungsgemäß geführt der nicht rechtzeitig vrgelegt, s ist der Fachbereich Jugend der Stadt Ahaus unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche berechtigt, vn der Auszahlung der Zuschüsse abzusehen. Werden Zuschüsse nicht ihrem Zweck entsprechend verwendet, s sind sie in vller Höhe zurückzuzahlen. Beträge bis zu 20,00 werden mit Rücksicht auf den Verwaltungsaufwand nicht zurückgefrdert der ausgezahlt. Der Fachbereich Jugend ist berechtigt, die Verwendung der Zuschüsse durch Einsicht in die Bücher und Belege, die mindestens fünf Jahre aufzubewahren sind, swie durch örtliche Besichtigungen zu prüfen. Die Empfänger der Zuschüsse sind verpflichtet, die erfrderlichen Auskünfte zu erteilen. Zahlungen des Kreises Brken der anderer Jugendämter werden in vller Höhe auf den städtischen Zuschuss angerechnet. 5

6 2. Verfahren Die für das Antrags-, Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren zu beachtenden Regelungen sind im allgemeinen Teil und in den jeweiligen Einzelförderrichtlinien swie in den Vrdrucken festgelegt. Anträge auf Zuschüsse für pädaggische Maßnahmen sind nach Beendigung der Veranstaltung unter Vrlage eines Kstennachweises, einer Teilnehmerliste und des entsprechenden Sachberichtes inklusive des Prgramms beim Fachbereich Jugend der Stadt Ahaus zu stellen. Die erfrderlichen Vrdrucke sind drt erhältlich der können unter heruntergeladen werden. Die Antragstellung muss bis spätestens zum eines jeden Jahres, in der die Maßnahme durchgeführt wurde, kmplett eingereicht sein. Die Auszahlung erflgt grundsätzlich nach Prüfung des Antrages in einer Summe. Anschaffungen werden im Förderungsverfahren gesndert behandelt. Anträge auf Zuschüsse für förderungsfähige Anschaffungen sind bis zum eines jeden Jahres unter Vrlage einer Anschaffungsliste mit vraussichtlichen Ksten zu stellen. Nach Prüfung durch den Fachbereich Jugend wird ein Bewilligungsbescheid erteilt. Der Zuschussbetrag wird nach Vrlage der Rechnungen ausgezahlt. Zu Fragen vn grundsätzlicher Bedeutung, betreffend das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), behält sich der Fachbereich Jugend eine Entscheidung vr. In begründeten Einzelfällen ist der Fachbereich Jugend im Rahmen der jeweils geltenden Satzung des Fachbereichs Jugend berechtigt, innerhalb der Zielsetzung dieser Richtlinien Ausnahmen zuzulassen, sweit diese im Hinblick auf die Eigenart des Trägers und die besnderen Umstände der Maßnahme erfrderlich und vertretbar erscheinen. 6

7 3. Förderungsbereich/Einzelförderrichtlinien 3.1. Ferienmaßnahmen und Materialien für Jugendarbeit Zuschüsse für Ferienfreizeiten, Erlebnisfreizeiten, Kurzfreizeiten Förderungsabsicht ist es, Ferien- und Freizeitlager, Jugendwanderungen und -fahrten swie andere Maßnahmen mit Übernachtungen zu ermöglichen, die der Erhlung dienen, sziales Lernen und Gruppenerfahrungen ermöglichen und durch die Dauer und pädaggische Begleitung geeignet sind, junge Menschen zu befähigen, ihre Freizeit eigenständig zu gestalten. Eine Förderung für Maßnahmen im Rahmen des Ferienhilfswerkes ist möglich. Zuschusshöhe für Teilnehmer/innen: Der Zuschuss beträgt für die Dauer vn mindestens 4 Tagen (An- und Abfahrtstag = ein Tag) und höchstens 21 Tagen 3,30 pr Tag und Teilnehmer/in. Zuschusshöhe für Betreuer/innen und Küchenpersnal: Die Aufwandsentschädigung für Betreuer/innen beträgt für die Dauer der Maßnahme pr Tag und Betreuer/in 5,00. Für das erfrderliche Küchenpersnal gilt die Zuschusshöhe wie bei den Teilnehmer/innen. Vraussetzungen: Teilnahme vn Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsenen im Alter vn 8 bis 21 Jahren, ein Betreuerschlüssel vn jeweils 1 Betreuer/in bei einer Gruppenstärke vn 5 bis maximal 10 Teilnehmer/innen, zusätzlicher Zuschuss für bis zu maximal 5 Betreuer/innen, die für die 1zu1-Betreuung vn behinderten Kindern, Jugendlichen und/der jungen Erwachsenen im Alter vn 8 bis 21 Jahren eingesetzt werden, wenn ein Behinderungsgrad vn mindestens 50% nachgewiesen wird, bei einer 1zu1-Betreuung muss vn den Betreuer/innen eine angemessene Qualifikatin vrliegen, Ausnahmen bilden die Erziehungsberechtigten behinderter Kinder als Betreuung, an der Erhlungsfreizeit müssen mindestens 7 Kinder/Jugendliche/ junge Erwachsene und 2 Betreuer/innen teilnehmen, mit dem Verwendungsnachweis ist ein Prgramm, swie ein Ksten- und Finanzierungsplan vrzulegen, bei einem Aufenthalt im Ausland hat der Träger dafür Srge zu tragen, dass die teilnehmenden Persnen gegen Unfall, Krankheit und Schadensersatzansprüche ausreichend versichert sind. 7

8 Förderung vn Ferienspielen Es sllen Kindern und Jugendlichen, die in den Ferien nicht mit den Eltern verreisen der die Angebte der verschiedenen Jugend- der Whlfahrtsverbände wahrnehmen können, durch örtliche Ferienspiele Spiel- und Freizeitmöglichkeiten angebten werden. Ziel der pädaggisch zu begleitenden Maßnahmen ist es, den Kindern die Möglichkeit zu geben, kreatives und sziales Verhalten zu erlernen und einzuüben. Örtliche Ferienspiele/Maßnahmen sind Spiele, die am Whnrt der Kinder stattfinden der zu reizvllen und interessanten Zielen in der näheren und weiteren Umgebung führen und mindestens halbtägig durchgeführt werden. Zuschusshöhe für Teilnehmer/innen: Der Zuschuss beträgt für örtliche Ferienspiele (eine Tagesfahrt ist erlaubt) pr Tag und Teilnehmer/in 3,30. Gefördert werden pr Ferien höchstens 15 Tage. Zuschusshöhe für Betreuer/innen: Die Aufwandsentschädigung für Betreuer/innen beträgt für die Dauer der Maßnahme pr Tag und Betreuer/in 5,00. Vraussetzungen: eine Maßnahme besteht aus verschiedenen Veranstaltungen, die mindestens an 3 aufeinanderflgenden Werktagen der inklusive Wchenende (samstags, snntags) angebten werden, weitere einzelne Veranstaltungstage zählen nicht dazu, eine Maßnahme wird innerhalb der Schulferien vn NRW durchgeführt, Teilnahme vn Kindern und Jugendlichen im Alter vn 6 16 Jahren, ein Betreuerschlüssel vn jeweils 1 Betreuer/in bei einer Gruppenstärke vn 5 bis maximal 10 Teilnehmer/innen, zusätzlicher Zuschuss für bis zu max. 5 Betreuer/innen, die für die 1zu1-Betreuung vn behinderten Kindern, Jugendlichen und/der jungen Erwachsenen im Alter vn 6 bis 21 Jahren eingesetzt werden, wenn ein Behinderungsgrad vn mindestens 50% nachgewiesen wird, bei einer 1zu1-Betreuung muss vn den Betreuer/innen eine angemessene Qualifikatin vrliegen, Ausnahmen bilden die Erziehungsberechtigten behinderter Kinder als Betreuung, mit dem Verwendungsnachweis ist ein Prgramm swie ein Ksten- und Finanzierungsplan vrzulegen, an der Maßnahme müssen täglich mindestens 15 Kinder/Jugendliche, 1 Leiter/in und 2 Betreuer/innen teilnehmen. 8

9 Materialien für die Jugendarbeit Gefördert werden Materialien, die der Durchführung und Ausgestaltung der außerschulischen Jugendarbeit dienen. Zuwendungsbestimmungen: Die Bezuschussung ist möglich bei Gegenständen, die zur Erfüllung der Durchführung und Ausgestaltung der Jugendarbeit erwrben der hergestellt werden. Diese sind 5 Jahre an den Zuwendungszweck gebunden. Materialien in dem Sinne sind z. B.: medientechnische Geräte Werkzeuge, Küchengeräte mehrfach verwendbares Spiel- und Bastelmaterial (keine Farben und diverse Papiersrten) Zelte und Zeltzubehör Instandsetzungsmaterialien und Aufbewahrungssysteme Zuschusshöhe: Der Zuschuss kann bis zu 50 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten Ksten betragen Bildungsrientierte Kinder- und Jugendveranstaltungen Allgemeine Kinder- und Jugendbildung Unterstützt wird eine qualifizierte, außerschulische Bildungsarbeit, welche nicht lediglich auf Wissensvermittlung ausgerichtet ist. Durch prjektartige Erarbeitung vn speziellen Themen in der Jugendarbeit sll über den Rahmen des allgemeinen Angebtes der Gruppenarbeit - der Offenen Jugendarbeit hinaus Kindern und Jugendlichen ein intensives themenrientiertes Bildungsangebt gemacht werden. Zuschusshöhe für Teilnehmer/innen: Die Förderung beträgt: bei Übernachtung für Verpflegung und Unterkunft: je Teilnehmertag (8 Bildungseinheiten) 3,30, je ½ Teilnehmertag (3 Bildungseinheiten) 2,80, hne Übernachtung und Verpflegung: je Teilnehmertag (8 Bildungseinheiten) 2,00, je ½ Teilnehmertag (3 Bildungseinheiten) 1,50. 9

10 Der Höchstzuschuss beträgt bis zu 30,00 je Teilnehmer/in und Maßnahme. Zuschusshöhe für Referentinnen/Referenten und Betreuer/innen: Referentinnen/Referenten und Betreuer/innen werden mit 5,00 pr Tag und pr Persn für die Dauer der Maßnahme gefördert. Es werden maximal 4 Persnen als Referenten bezuschusst. Vraussetzungen: Teilnahme vn Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter vn 6 bis 27 Jahren, mindestens 6 zusammenhängende Bildungseinheiten (eine Bildungseinheit = 45 Minuten), Themen der Bildungsarbeit: Gesundheitsförderung Medienerziehung Medienpass NRW (Printmedien, Funk, Film, Internet, Kmmunikatinsmittel etc.) Vermittlung vn Szialkmpetenzen Vermittlung vn Nrmen und Werten einer demkratischen Gesellschaft Umweltbewusstsein Gewaltpräventin (z.b. Mbbing, sexualisierte Gewalt) Inklusin Auseinandersetzung mit Behinderungen Auseinandersetzung mit verschiedenen Kulturen (Beispiele für Bildungsmaßnahmen siehe Anhang!), zusätzlicher Zuschuss für bis zu. 5 Betreuer/innen, die für die 1zu1-Betreuung vn behinderten Kindern, Jugendlichen und/der jungen Erwachsenen im Alter vn 6 bis 21 Jahren eingesetzt werden, wenn ein Behinderungsgrad vn mindestens 50% nachgewiesen wird, bei einer 1zu1-Betreuung muss vn den Betreuer/innen eine angemessene Qualifikatin vrliegen, Ausnahmen bilden die Erziehungsberechtigten behinderter Kinder als Betreuung, bei der Antragstellung ist ein schriftliches Prgramm vrzulegen. Dieses besteht aus Mtt/Thema, Ziele, Zielgruppe, Begründung für das Thema swie dem genauen Zeitplan und den einzelnen Prgrammpunkten. unter Die Referentinnen/Referenten und deren Qualifikatinen sind anzugeben. Ebens ist die Betreuer/innen-Liste einzureichen Leiter- und Mitarbeiterschulung Die szialpädaggische Schulung vn ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen sll gefördert werden. Ziel ist die Aus- bzw. Weiterbildung der Mitarbeiter/innen in der außerschulischen Jugendarbeit, um die Qualität der Kinder- und Jugendarbeit zu sichern und weiterzuentwickeln. 10

11 Hierzu gehören auch Qualifizierungen im Bereich der Inklusin, das heißt in der Behindertenarbeit swie in der interkulturellen Kinder- und Jugendarbeit und dem Bereich zum Schutz des Kindeswhls. Zuschusshöhe: Die Förderung beträgt: bei Übernachtung für Verpflegung und Unterkunft: je Teilnehmertag (8 Bildungseinheiten) 5,20, je ½ Teilnehmertag (3 Bildungseinheiten) 3,70, hne Übernachtung für Verpflegung: je Teilnehmertag (8 Bildungseinheiten) 3,30, je ½ Teilnehmertag (3 Bildungseinheiten) 2,00. Der Höchstzuschuss beträgt bis zu 60,00 je Teilnehmer/in und Schulung. Referenten werden mit dem Teilnehmerzuschuss gefördert. Vraussetzungen: Kpie der Teilnahmebescheinigung vn jeder Teilnehmerin/jedem Teilnehmer muss vrliegen, die Maßnahme muss vn einer pädaggisch befähigten, erfahrenen Kraft geleitet werden, die Maßnahme ist nachweislich gründlich vrbereitet, die Teilnehmer sind bereits verantwrtlich in der Jugendarbeit tätig der sie übernehmen unmittelbar nach der Schulung eine in der Jugendarbeit verantwrtliche Aufgabe und sie sind mindestens 15 Jahre alt bei der Antragstellung ist ein Prgramm (Thema, Ziele, Zeitplan, inhaltliche Ausgestaltung) unter Angabe der Referentinnen/Referenten mit ihren Qualifizierungen vrzulegen Innvative Bildungsangebte Es sllen Prjekte und Aktinen gefördert werden, die einen innvativen Charakter haben der aufgrund ihrer Ziele, Inhalte und Methden geeignet sind, neue Ansätze in die Kinderund Jugendarbeit mdellhaft einzuführen. Auch themenbezgene Veranstaltungen mit Inhalten des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, Mtivatinstrainings swie weitere Qualifizierungsangebte vn ehrenamtlichen Leitungsteams können gefördert werden. Die Maßnahmen sllen selbst initiiert und möglichst vr Ort der whnrtnah durchgeführt werden. 11

12 Förderbedingungen: Vrlage eines schriftlichen Prgramms, aus dem das Thema, Ziele, die Zielgruppe und deren Bedarf (Begründung) swie Inhalte und Methden der jeweiligen Maßnahme ersichtlich sind. Bei innvativen Prjekten und Aktinen entscheidet der Fachbereich Jugend individuell über die Förderungsfähigkeit und rientiert sich dabei an dem Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Ahaus swie an den Förderrichtlinien des Landschaftsverbands NRW. Förderungsdauer: Gefördert werden Veranstaltungen, wenn sie mindestens 6 Zeitstunden umfassen. Die Förderungshöchstdauer beträgt 10 Veranstaltungstage. Förderungshöhe: Pr Tag und Teilnehmer/in 3,30 und 50 % der angemessenen Hnrarksten und/der 5,00 Aufwandsentschädigung pr Tag und Betreuer/in. Verpflegungspersnal wird wie die Teilnehmer/innen bezuschusst Studienfahrten Im Interesse einer anschaulichen plitischen Bildungsarbeit können Studienfahrten zum Landtag, zum Bundestag, zu Organen der Eurpäischen Unin, zu Gedenkstätten vn Verbrechen des Natinalszialismus gefördert werden. Zuschusshöhe: Die Förderung beträgt 3,30 pr Tag und Teilnehmer/in, höchstens jedch bis zu 49,50 je Teilnehmer/in und Maßnahme. Es können Maßnahmen mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter vn 14 Jahren bis 27 Jahren gefördert werden. Die zusätzliche 1zu1-Betreuung vn behinderten Teilnehmerinnen/Teilnehmern (nachweislicher Grad der Behinderung vn mind. 50 %) wird mit 5,00 pr Tag und Betreuer/in bezuschusst, jedch höchstens für max. 5 Betreuer/innen. Hierfür werden nur Betreuer/innen anerkannt, die eine angemessene Qualifikatin nachweisen. Eine mögliche Förderung aus Mitteln des Bundes bzw. Landes ist in jedem Falle in Anspruch zu nehmen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Kinder- und Jugendförderplanes NRW Internatinale Jugendbegegnungen Es werden Veranstaltungen gefördert, bei denen eine Begegnung mit jungen Menschen anderer Länder im Sinne einer internatinalen Verständigung gewährleistet ist. Diese Maßnahmen setzen neben einer erfahrenen Leitung eine srgfältige Auswahl der Teilnehmer/Teilnehmerinnen und eine eingehende Vrbereitung vraus. 12

13 Zuschusshöhe: Maßnahmen im Ausland je Tag und Teilnehmer/in 4,80, höchstens jedch bis 78,00 je Teilnehmer/in und Maßnahme, Maßnahmen am Heimatrt und dritten Orten in der Bundesrepublik je Tag und Teilnehmer/in 2,40, höchstens jedch 39,00 je Teilnehmer/in und Maßnahme. Der Mindestzeitraum für die Maßnahmen beträgt 5 zusammenhängende Tage (An- und Abreise = 1 Tag). Es können Maßnahmen mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter vn Jahren gefördert werden. Zuschussberechtigt sind Gruppen ab mindestens 5 Teilnehmer(n)/innen und 1 Leiter/in. Bei Begegnungen mit den Niederlanden und der Gemeinde Haaksbergen darf die Mindestzeit unterschritten werden. Bei allen Maßnahmen werden Betreuer/innen mit 5,00 pr Tag pr Betreuer/in bezuschusst, wenn flgende Betreuungsschlüssel eingehalten werden: bei 5 Teilnehmern = 1 Betreuer bei 6 10 Teilnehmern = 2 Betreuer bei Teilnehmern = 3 Betreuer bei Teilnehmern = 4 Betreuer etc. bis zu maximal 30 Teilnehmer/innen. zusätzlicher Zuschuss für bis zu max. 5 Betreuer/innen, die für die 1zu1-Betreuung vn behinderten Kindern, Jugendlichen und/der jungen Erwachsenen im Alter vn 6 bis 21 Jahren eingesetzt werden, wenn ein Behinderungsgrad vn mindestens 50% nachgewiesen wird, bei einer 1zu1-Betreuung muss vn den Betreuer/innen eine angemessene Qualifikatin vrliegen, Ausnahmen bilden die Erziehungsberechtigten behinderter Kinder als Betreuung. Förderungskriterien: Gründliche thematische Vrbereitung, Unterbringung in Gastfamilien (bei anderer Unterbringungsfrm muss der Begegnungscharakter deutlich erkennbar sein), Gemeinsame Prgrammgestaltung mit den Teilnehmerinnen/Teilnehmern vr Ort, ist keine schulische Veranstaltung (siehe Allgemeiner Teil), außer wenn es sich um eine Jugendbegegnung mit den Ahauser Städtepartnern Haaksbergen in den Niederlanden und Argentré-du-Plessis in Frankreich handelt. 13

14 3.3. Stätten der Jugendarbeit - Bau und Einrichtung Stätten der Jugendarbeit sind: anerkannte ffene Jugendfreizeitstätten Jugendfreizeitstätten und Jugendräume vn Jugendgruppen und -verbänden Zuschusshöhe: Eine Förderung ist möglich bei: Neu-, Um- und Erweiterungsbauten swie Einrichtungen Die Förderungshöhe beträgt: 50 % der anerkennungsfähigen Gesamtksten In begründeten Ausnahmefällen kann der Jugendhilfeausschuss eine andere Förderung beschließen. Planung: Der Fachbereich Jugend der Stadt Ahaus ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Berechnungsgrundlage: Für den Zuschuss bilden die vn der Stadt Ahaus festgesetzten anerkennungsfähigen Gesamtksten, die aufgrund einer spezifizierten Kstenzusammenstellung ermittelt werden, die Berechnungsgrundlage. Bei der Ermittlung der anerkennungsfähigen Ksten werden nur die Ksten berücksichtigt, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Nutzung für die Kinder- und Jugendarbeit stehen. Flgende Kstengruppen können nicht bezuschusst werden: Wert des Baugrundstücks, Erschließungsksten, Einfriedung, sweit es sich nicht um Zäune handelt, die zum unmittelbaren Schutz der Nachbargrundstücke unumgänglich sind, Verkehrsanlagen, künstlerische Wettbewerbsksten, Ideenentwürfe und Mdelle. Beschaffungsksten für Finanzierungsmittel 14

15 3.4. Familienseminare - Familienfreizeiten Familienseminare Eltern- und Familienbildung sll die Entfaltung der erzieherischen Kräfte in der Familie fördern und anstreben swie Erziehungsmängeln in der Familie vrbeugen. Zuschusshöhe: Für Jugendliche (ab 14 Jahren) und Erwachsene: bei Übernachtung für Verpflegung und Unterkunft: je Teilnehmertag (8 Bildungseinheiten) 3,30 je ½ Teilnehmertag (3 Bildungseinheiten) 2,80, hne Übernachtung für Verpflegung: je Teilnehmertag (8 Bildungseinheiten) 2,00, je ½ Teilnehmertag (3 Bildungseinheiten) 1,50. Der Höchstzuschuss beträgt 30,00 je Erwachsenen und Maßnahme. Für Kinder bis 13 Jahre: bei Übernachtung für Verpflegung und Unterkunft: je Teilnehmertag (8 Bildungseinheiten) 5,20, je ½ Teilnehmertag (3 Bildungseinheiten) 3,70, hne Übernachtung für Verpflegung: je Teilnehmertag (8 Bildungseinheiten) 2,80 je ½ Teilnehmertag (3 Bildungseinheiten) 1,50. Der Höchstzuschuss beträgt 35,00 je Kind und Maßnahme. Zusätzlich können max. 5 Betreuer/innen jeweils für die 1zu1-Betreuung vn behinderten Kindern und/der Jugendlichen im Alter vn 6 bis 16 Jahren bezuschusst werden, wenn ein Behinderungsgrad vn mindestens 50 % nachgewiesen wird. Der Zuschuss beträgt in diesem Fall 5,00 pr Tag und pr Betreuer/in. Neben- und ehrenamtliche verbandseigene Referent/inn/en werden mit 5,00 Zuschuss pr Tag und Referent/in gefördert. Hauptamtliche Referenten des Trägers werden nicht bezuschusst. Kinderbetreuer/innen werden als Teilnehmer/innen gefördert. Vraussetzungen: die Maßnahme muss nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) förderungsfähig sein, dem Antrag ist ein Prgramm (genauer Zeitplan, Ziele, inhaltliche Ausgestaltung) unter Angabe des/der jeweiligen Referenten mit Qualifikatinen beizufügen, 15

16 bei einer 1zu1-Betreuung vn behinderten Kindern/Jugendlichen muss vn den Betreuer/innen eine angemessene Qualifikatin vrliegen, pr teilnehmende Familie ist mindestens ein in der Familie lebendes Kind unter 14 Jahre alt und nimmt an der Maßnahme teil Familienfreizeiten Förderungsabsicht ist es, Eltern (und Elternteilen) mit ihren Kindern die Möglichkeit zu geben, abseits vm Alltag gemeinsam Freizeitaktivitäten zu unternehmen, Gruppenerfahrungen zu sammeln und Kntakte zu knüpfen. Zuschusshöhe: der Zuschuss beträgt 2,40 pr Tag und Teilnehmer, bei Teilnahme mindestens eines in der Familie lebenden behinderten Kindes der Jugendlichen (mindestens 50 % Behinderung nachweislich) wird eine zusätzliche qualifizierte Betreuung mit 5,00 pr Tag und Familie gefördert, und zwar für bis zu 3 Familien. Vraussetzungen: gefördert werden Familienfreizeiten, die vn anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe begleitet und durchgeführt werden, die Dauer der Maßnahme darf fünf Tage nicht übersteigen, Begleitpersnen des Trägers und das erfrderliche Küchenpersnal bei Maßnahmen mit Selbstverpflegung werden als Teilnehmer gefördert, an der Maßnahme müssen mindestens 5 Familien teilnehmen, pr teilnehmende Familie ist mindestens ein in der Familie lebendes Kind unter 14 Jahre alt und nimmt an der Maßnahme teil, bei zusätzlicher Betreuungspersn Kpie des Behindertenausweises vrlegen, bei einer 1zu1-Betreuung vn behinderten Kindern der Jugendlichen muss vn den Betreuer/innen eine angemessene Qualifikatin vrliegen, die Maßnahme wird mindestens zwei Wchen vrher veröffentlicht (in lkalen Zeitungen, im Internet), da es sich um ein ffenes Angebt für alle Ahauser Familien handeln muss. 4. Inkrafttreten Die Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Ahaus tritt zum in Kraft. Sie sind gültig bis zum Die Gültigkeit verlängert sich bis zur erneuten Frtschreibung. 16

17 Anlage Einige Beispiele zu Punkt 3.2 Bildungsrientierte Kinder- und Jugendveranstaltungen Gesundheitsförderung Allgemein gesundheitliche Aufklärung Bereich Ernährung: Vater-Kind-Kchkurs, Seminar zu Essstörungen, Gesundes Essverhalten, Alkhlfreie Ccktails Bereich Bewegung/Entspannung: Yga und andere Entspannungsübungen, Schnrchelkurs für Anfänger, Besuch eines Mehrgeneratinen-Spielplatzes, Jnglierkurs Bereich Körperpflege: Pflegeprdukte selbst gemacht Bereich Krankheiten/Suchtmittel: Sexualaufklärung (übertragbare Krankheiten), die "Zyklus-Shw" für Mädchen, Auseinandersetzung mit Pflegeberufen, Aufklärung zu Suchtmitteln/Suchtgefahren, Anti-Rauchkurs für Jugendliche Medienerziehung - Medienpass NRW Wir machen einen Trickfilm, eine Radisendung, ein HipHp-Lied, eine Zeitung, eine App, eine Hmepage Richtiger Umgang mit scial cmmunities, Handys, Internet Vermittlung vn Szialkmpetenzen Erlebnispädaggische Angebte wie Hchseilgarten, Kanutur, "Grßstadtdschungel in Kleingruppen", Segeltur auf dem Ijsselmeer, alle Maßnahmen mit anschließender Reflexin Babysitterkurse, Aktinen mit Seniren Selbstbehauptungskurse, Vertrauensübungen/-spiele Vermittlung vn Nrmen und Werten in einer demkratischen Gesellschaft Allgemeine Aufklärung über Demkratie als Gesellschaftsfrm der als Lebensfrm, Wie funktinieren Wahlen?, Mitbestimmungsveranstaltungen (z.b. Zukunftswerkstatt) Auseinandersetzung mit Themen wie Freundschaft, Respekt, Frieden, Gemeinschaft, Gleichberechtigung, Verantwrtung, Gerechtigkeit zu den Themen: Autrenlesungen, Theaterbesuche, Filme besuchen und bearbeiten, Cllagen, Zeitschriften/Zeitungen erstellen Vergleich Rechtsextremismus und Demkratie Umweltbewusstsein Klimadetektive, Simulatinsspiel zu Energie und Klima Papierverbrauch und Papier selber herstellen 17

18 Abfallaufkmmen und Abfallvermeidung Alles rund ums Wasser Der Natur auf der Spur eine digitale Ftexkursin, Erkunden vn Tieren und Pflanzen in der Regin, einen Stadtplan vn Kindern für Kinder erstellen Besuch eines Planetariums Gewaltpräventin Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt/Sprache Mbbing und seine Flgen Anti-Aggressins-Training, Selbstbehauptungskurse Theaterprjekt gegen Gewalt Inklusin Auseinandersetzung mit Behinderungen Disc mit Behinderten, Treffen und Austausch mit Behinderten, Erlebnistur mit Behinderten Behindert, was heißt das? Auseinandersetzung mit Behinderungen Besuch vn Spielfilmen der Theaterstücken, in denen Behinderungen Thema sind, mit Vrbereitung und anschließender Diskussin Auseinandersetzung mit anderen Kulturen Gemeinsame Veranstaltungen mit Menschen aus anderen Kulturen/Herkunftsländern Sitten und Gebräuche: Umgang mit anderen Kulturen Allgemeine Aufklärung zum Leben in anderen Ländern, z.b. in der Türkei Praktische Angebte wie Kchen vn asiatischen Gerichten 18

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