Informationen zum e-carsharing in Waiblingen

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1 Informationen zum e-carsharing in Waiblingen Elektrofahrzeuge Anmeldung Reservierung Nutzung Kosten Informationen zu stadtmobil in Waiblingen Adressen und Öffnungszeiten

2 Elektrofahrzeuge Als Elektroautos bezeichnet man Fahrzeuge, die entweder ganz oder teilweise von elektrischer Energie angetrieben werden. Diese Technologie könnte in Zukunft die Verbrennungsmotoren in den Schatten stellen. Vorteile von Elektroautos: Umweltfreundlichkeit bei Verwendung von nachhaltig erzeugtem Strom Kein oder geringer Feinstaub- und CO2-Ausstoß Geringe Geräuschentwicklung Hohe Leistung bereits bei niedrigen Geschwindigkeiten Reichweite angepasst auf Nutzung im städtischen Umfeld Rückgewinnung von Energie beim Bremsen oder bei Gefällestrecken Kurze Ladezeiten durch moderne Batterietechnik Die in Waiblingen eingesetzten Fahrzeuge vom Typ Renault ZOE sind Kleinwagen mit fünf Türen und fünf Sitzplätzen. Sie haben eine vom Hersteller angegebene Reichweite von 210 km, erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 135 km/h und haben einen Stromverbrauch von ca. 15 kwh auf 100 km Fahrtstrecke. Die Ladesäulen an den Carsharing-Stationen erlauben eine Ladung auf 80 % der Kapazität innerhalb von einer Stunde.

3 Anmeldung Voraussetzung für die Nutzung der e-carsharing-fahrzeuge in Waiblingen, ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit der stadtmobil carsharing AG. Bei der Anmeldung sind eine gültige Fahrerlaubnis und der Personalausweis vorzulegen. Die Anmeldung kann aktuell in der Geschäftsstelle von stadtmobil in der Tübinger Str. 15 in Stuttgart Waiblingen im Marktdreieck, gegenüber vom Rathaus in der Kurze Straße 24 jeden Montag von Uhr erfolgen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Weitere Informationen Teilnahme-Rahmenmietvertrag zwischen stadtmobil carsharing AG, Tübinger Straße 15, Stuttgart (im folgenden stadtmobil genannt) und... Name, Vorname Teilnehmernummer (wird von stadtmobil ausgefüllt) Straße/Nr., PLZ/Ort Geburtsdatum Geburtsort Personalausweis-Nr Führerscheinklasse ausgestellt am / in Listennummer (im folgenden "Teilnehmer" genannt). Der Teilnehmer erwirbt das Recht, die von stadtmobil zur Verfügung gestellten Fahrzeuge zu nutzen, soweit sie im Rahmen der Nutzungsgemeinschaft zur Verfügung stehen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten dieses Teilnahme-Rahmenmietvertrags, dessen Erfüllung und Störungsfreiheit auch vom Verhalten der anderen Teilnehmer abhängt, werden durch die nachfolgend genannten Vertragsgrundlagen, bestehend aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), der Nutzungsordnung und der Tarifordnung, bestimmt. Der Teilnehmer ist einverstanden, dass die oben genannten Vertragsgrundlagen gelten. Dieser Vertrag kann vom Teilnehmer als auch von stadtmobil mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Tarifordnung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Der Teilnehmer versichert die Richtigkeit der oben gemachten Angaben. stadtmobil ist berechtigt, die zur Überprüfung der Angaben notwendigen Auskünfte von den zuständigen Behörden einzuholen und die Gültigkeit von Berechtigungsnachweisen zu überprüfen. Der Teilnehmer wurde auf folgende Punkte speziell hingewiesen: Soweit der geltende Tarif dies vorsieht, hinterlegt der Teilnehmer zum Vertragsbeginn eine Kaution bei stadtmobil, deren Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Die Kaution dient stadtmobil als Beitrag zur Vorfinanzierung des Carsharing-Geschäftsbetriebs sowie als Sicherheit für Forderungen gegen den Teilnehmer, die stadtmobil aus oder im Zusammenhang mit dem Teilnahme- Rahmenmietvertrag zustehen. Die Kaution wird dem Teilnehmer nach Ende des Teilnahme-Rahmenmietvertrags unverzinst erstattet (AGB 4). Persönliche Geheimzahlen (z.b. zu Zugangsmitteln) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden (AGB 5, Abs.2). Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug, der vorübergehenden Sicherstellung oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, stadtmobil über Wegfall oder Einschränkung seiner Fahrerlaubnis unverzüglich zu informieren (AGB 8, Abs.2). Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen, sofern der Dritte vor Fahrtantritt stadtmobil gegenüber unter Übermittlung einer Kopie der gültigen Fahrerlaubnis (Führerschein) des Dritten benannt wird. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Teilnahme-Rahmenmietvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, vor der Fahrt zu prüfen, ob der Dritte eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen (AGB 8, Abs. 3). Für den Teilnahme-Rahmenmietvertrag gilt der Tarif Classic mit Kaution Basic Classic ohne Kaution Studi Business Privat Stand: 05/ Ort, Datum... X... i. A. Unterschrift Teilnehmer 1 stadtmobil carsharing AG stadtmobil carsharing AG Tübinger Str Stuttgart Amtsgericht Stuttgart, HRB Vorstand: Ulrich Stähle Aufsichtsrat: Hans Bochert (Vorsitzender), Stephan Haertel, Rupert Kellermann

4 Reservierung Die Reservierung der e-carsharing-fahrzeuge kann kurz vor Fahrtantritt oder bis zu sechs Monate im Voraus über das Buchungssystem von stadtmobil im Internet oder per Smartphone oder telefonisch bei der rund um die Uhr besetzten Buchungszentrale erfolgen. Die Mindestbuchungszeit beträgt eine Stunde, aber auch tage- oder wochenweise Buchungen sind möglich. Das Buchungssystem zeigt die zeitliche Verfügbarkeit der Fahrzeuge an und berücksichtigt bei einer Reservierung automatisch die zwischen den einzelnen Fahrten notwendigen Batterieladezeiten der Elektroautos. Weitere Informationen: Sie buchen Ihr Fahrzeug rund um die Uhr per Internet, per App oder telefonisch. Wenige Augenblicke vor Fahrtantritt oder lange im Voraus.

5 Nutzung Der Zugang zu den Elektroautos im e-carsharing ist durch ein modernes, kontaktloses Zugangskartensystem möglich. Der Nutzer öffnet die Fahrzeuge mit seiner Kundenkarte, die er bei der Anmeldung erhält und identifiziert sich durch Eingabe einer PIN im Fahrzeug als berechtigt. Die e-carsharing-fahrzeuge von stadtmobil stehen an festen Standorten (am Bahnhof Waiblingen und in der Postplatzgarage) und müssen nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht werden. Die e-carsharing- Fahrzeuge müssen bei Rückgabe an die Elektroladesäulen an den Stellplätzen angeschlossen werden, um für den nachfolgenden Nutzer eine ausreichende Batterieladung zu haben. Zum Aufladen befindet sich jeweils ein Ladekabel im Fahrzeug, mit dem auch unterwegs an Ladesäulen der RWE und der EnBW mit Typ 2-Anschlüssen bei Bedarf nachgeladen werden kann. Weitere Informationen:

6 Kosten Durch die Förderung der Region Stuttgart und der Stadt Waiblingen ist es möglich, Elektroautos im e-carsharing zum gleichen Preis wie ein vergleichbares, thermisch angetriebenes Fahrzeug anzubieten. Die Nutzungskosten beginnen bei e2,20 pro Stunde und e0,22 je Kilometer Fahrtstrecke, abhängig vom gewählten Tarif. Darin sind die Kosten für die Stromladung inbegriffen. Unterwegs können die e-fahrzeuge an Ladesäulen der RWE und der EnBW auf Kosten von stadtmobil aufgeladen werden. Beim Abschluss eines Nutzungsvertrages fallen einmalig Anmeldegebühren, eine monatliche Grundgebühr und je nach gewählten Tarif, eine Kaution an. Weitere Informationen: Tarif Classic mit Aufnahmegebühr einmalig 50,- Kaution Kaution 550,- oder Monatsgebühr Einzelperson/Haushalt* 7,50 / 11,- ohne Aufnahmegebühr einmalig 50,- Kaution Kaution 0,- Monatsgebühr Einzelperson/Haushalt* 11,- / 15,- Nutzungskosten / Zeit Kilometer pro Std. pro Std. 24 Std. Woche pro km pro km 0-7 Uhr 7-24 Uhr Beginn Beginn bis ab beliebig beliebig 100 km 101. km 0,00 2,20 25,00 140,00 0,22 0,19 Alle Preise inkl. Stromladungen und 19% MwSt. Tarif Basic Aufnahmegebühr einmalig 50,- Kaution 0,- Monatsgebühr pro Person 4,- Nutzungskosten / Zeit Kilometer pro Std. pro Std. 24 Std. Woche pro km pro km 0-7 Uhr 7-24 Uhr Beginn Beginn bis ab beliebig beliebig 100 km 101. km 0,00 2,70 30,00 155,00 0,27 0,21 Alle Preise inkl. Stromladungen und 19% MwSt.

7 Informationen zu stadtmobil in Waiblingen Carsharing in Waiblingen wird seit 1997 mit dem Namen stadtmobil verbunden. Die acht roten Fahrzeuge sind Teil einer Flotte von über 470 Fahrzeugen. Carsharing mit stadtmobil ist bereits mit über 200 Stationen in 27 Städten und Gemeinden der Region Stuttgart präsent. In Waiblingen stehen aktuell 8 Fahrzeuge verschiedener Größen an drei Standorten am Bahnhof und der Innenstadt. Doch haben stadtmobil-nutzer mit ihrer Zugangskarte auch die Buchungsmöglichkeit für alle übrigen Fahrzeuge in der Region Stuttgart und darüber hinaus auf ca Fahrzeuge der stadtmobil-gruppe in ganz Deutschland. stadtmobil kann seinen Kunden Fahrzeuge in allen Kategorien anbieten: Einen quirligen Kleinwagen für die Stadt, einen geräumigen Kombi für den Wochenendeinkauf, einen Kleinbus für den Familienausflug oder ein sportliches Cabrio. Somit gibt es für jeden Anlass das passende Auto. In Waiblingen ist, wie in vielen anderen Orten der Region, das Carsharing erst am Anfang seiner Entwicklung. Ehrenamtlich aktive Mitglieder des Vereins StadtMobil e.v. sorgen mit Ihrer tatkräftigen Hilfe und Unterstützung für die weitere Verbreitung des Autoteilens und tragen die wirtschaftliche Verantwortung für die Fahrzeuge. Die Kosten für die Nutzung eines Fahrzeugs setzen sich neben einer monatlichen Grundgebühr aus einem Zeit- und einem Kilometeranteil zusammen. Benzinkosten bzw. die Stromladungen sind im Mietpreis bereits enthalten. Verschiedene Tarife für Vielfahrer, Schüler, Studenten oder Unternehmen kommen den unterschiedlichen Nutzungsanforderungen entgegen. Weitere Informationen zur Nutzung und den Tarifen finden Sie hier.

8 Information und Anmeldung stadtmobil-beratung in Waiblingen Kurze Str. 24 (Waiblinger Marktdreieck), 2. OG, Zi 221 Öffnungszeit: Montags Uhr Wir bitten vorab um Terminvereinbarung unter Tel Oder direkt in der stadtmobil-geschäftsstelle: stadtmobil carsharing AG Stuttgart Tübinger Straße 15 Tel Öffnungszeiten: Mo + Fr Uhr Di + Mi Uhr Do Uhr

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