Luftsportverein Treuchtlingen-Pappenheim. Geschäftsordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Luftsportverein Treuchtlingen-Pappenheim. Geschäftsordnung"

Transkript

1 Luftsportverein Treuchtlingen-Pappenheim Geschäftsordnung in der Neufassung vom 9. August 2009

2 Vorwort Seiner Satzung zufolge erstellt der sogenannte erweiterte Vorstand eine Geschäftsordnung für den Luftsportverein Treuchtlingen-Pappenheim. Dies liegt nun in der Neufassung vom 21. Mai 2010 vor. Diese Geschäftsordnung hat folgende Kapitel: 1. Adressen, Bankverbindungen, Personalien, Funktionen 2. Geschäftsverteilungsplan 3. Finanzkonzept 4. Mitgliedschaftsarten 5. Beiträge, Umlagen, Arbeitszeitregelung, Aufwandserstattung 6. GO Mitgliederversammlung 7. Clubheimdienstordnung 8. Geschäftsordnung Sonderlandeplatz Treuchlingen-Bubenheim 9. Betriebsordnung für den Flugbetrieb 10. Betriebsordnung für den Modellflugbetrieb Anlagen A1: Start- und Flugpreise A2: Versicherungsinformation A3: Jugendordnung A4: Ehrenordnung Diese Geschäftsordnung wurde in der Vorstandssitzung am 9. August 2009 beschlossen. Ihr liegt die Satzung in ihrer Neufassung vom 20. März 2002 (mit Änderung vom 29. März 2008) zugrunde. Jedes Mitglied hat Zugriff auf die Geschäftsordnung, die stets aktualisiert auf der Internetseite des Vereins ( vorliegt. Die Regelungen der Satzung sind bindend. LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 2 von 2

3 Änderungstabelle Datum Paragraf Inhalt S. 5: 1. Adressen Adresse Horndasch geändert S. 5: 1. Adressen U. Horndasch als Fluglehrer eingefügt S. 5: 1. Adressen Naturschutzwart entfernt S. 10: 5. Beiträge Beitrag Jugendliche passiv eingefügt S. 10: 5. Arbeitszeiten 60 Arbeitsstunden pro Jahr S. 11: 5. Arbeitszeiten Clubheim- und Flugleiterdienst anrechenbar S. 19: 9. Flugbetriebsordnung Dienstbeginn Flugleiter samstags um Uhr LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 3 von 3

4 1. Adressen, Bankverbindungen, Personalien, Funktionen Postanschrift: Hausanschrift: Internet: Bankverbindungen: Luftsportverein Treuchtlingen-Pappenheim Postfach Treuchtlingen Luftsportverein Treuchtlingen-Pappenheim Bubenheimer Flugplatz Treuchtlingen Sparkasse Mittelfranken Süd BLZ Konto Volksbank Eichstätt BLZ Konto Der Verein ist Mitglied im: - Deutschen Aero-Club (DAeC) - Luftsport-Verband Bayern (LVB), Mitgliedsnummer: Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) Vorstand: 1. Vorsitzender Robert Renner, Am Berg 22, Weißenburg Tel /6740 (p), 09141/ (g), 0170/ (m), Fax 09141/ (p), robertrenner@t-online.de 2. Vorsitzender Jochen Herzner, Kanalstraße 21, Treuchtlingen Tel /3232 (p), 09831/ (g), 0170/ (m), Fax 09831/ (g), jh@ipg95.de Erweiterer Vorstand: Dem erweiterten Vorstand gehören neben dem 1. und 2. Vorsitzenden an: Vereinsbeirat: Schatzmeister Otto Lang, Bräubogen 15, Forsting, Pfaffing Tel / (p), 09141/85570 (g), 0170/ (m), o.lang@zbv-lagertechnik.de Schriftführer Wolfgang Ludwig, Rudi-Schmid-Weg 38, Dachau 0170/ (m), w_ludwig99@yahoo.de Kassier: Margit Ortner Clubheim: Susanne Bethke Kontakt Haltergemeinschaft: Karl-Heinz Meidinger Motorflug: Hermann Kögel Motorsegeln: Helmut Renner Segelflug: Karl-Heinz Meidinger UL: Rudi Beringer Ausbildungsleiter: Karl-Heinz Meidinger, Robert-Koch-Straße 12, Ottobrunn Tel. 089/ (p), kmeidinger@arcor.de LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 4 von 4

5 Kassenprüfer: Technischer Leiter: Rudi Renner, Luitpoldarkaden 3, Treuchtlingen Tel /5515, Fax 09142/ , Jürgen Eser Theodor-Fontane-Straße 8, Treuchtlingen Tel /8173 (p), 09141/85570 (g), Karl Glöckel Sommerkellerstraße 24, Langenaltheim Tel /224 (p) 09145/ (g), 0171/ (m) Fluglehrer: Karl-Heinz Meidinger (B, C, F) Robert-Koch-Straße 12, Ottobrunn Tel. 089/ (p), Jochen Herzner (C, F) Kanalstraße 21, Treuchtlingen Tel /3232 (p), 09831/ (g), 0170/ (m), Fax 09831/ (g), Gustav Sandbichler (A, B, C) Weinzierleiner Straße 2, Zirndorf Tel. 0911/ (p), 0171/ (m) Fax 0911/ , Uwe Horndasch (F, Anwärter) Im Ziegelfeld 3, Weißenburg Tel /1459 (p), 0911/ (g), Fax 0911/ (g), A = Motorflug, B = Motorsegler, C= Segelflug, F = Ultraleicht Technisches Personal:Rudi Renner (A, C, D) Luitpoldarkaden 3, Treuchtlingen Tel /5515, Fax 09142/ , RE.RU@t-online.de (Technischer Leiter) Hermann Kögel (B) Großholzer Weg 10, Markt Berolzheim Tel /204 (p), 0175/ (m), Fax: 09146/204, HermannKoegel@aol.com Helmut Renner (E,F) Kehler Weg 11, Weißenburg Tel /5116 (p), 0171/ (m), Fax 09141/ Uwe Horndasch (D) Im Ziegelfeld 3, Weißenburg Tel /1459 (p), 0911/ (g), Fax 0911/ (g), uwe.horndasch@gmx.de A = Werkstattleiter, B = Flugzeugwart, C = Motorseglerwart, D = Fallschirmwart, E = Flugzeugschweißer, F = Windenwart (Mit technischen Ausweisen des LTB Luftsport-Verband Bayern) LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 5 von 5

6 2. Geschäftsverteilungsplan 1. Vorsitzender Vertretung gemäß BGB Repräsentanz bei Behörden, Verbänden, Vereinen, etc. Verantwortlich für den Versicherungsschutz Vereinsorganisation Öffentlichkeitsarbeit Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Flugbetrieb Leitung der Mitgliederversammlungen und der Vorstandssitzungen Information der Mitglieder und des Vorstands über die Vereinsgeschäfte 2. Vorsitzender Vertretung des 1. Vorsitzenden bei dessen Verhinderung Kontrolle der Lizenzen Bau- und Flugplatzangelegenheiten Schatzmeister Kaufmännische Organisation Datenverarbeitung Zusammenarbeit mit Kassier Zusammenarbeit mit Steuerberater Jahresbilanz und Haushaltsplanung Beantragen von Zuschüssen Säumige Schuldner zur Zahlung auffordern Kassier Flugzeitabrechnung Barkassenbetreuung am Flugplatz Termingerechte Rechnungsstellung und Rechnungsbezahlung Einzug von Beiträgen und Umlagen Belege ordnen Schriftführer Protokollführung Information der Mitglieder Mitgliederverwaltung Meldung von Änderungen des Mitgliederstandes an den LVB Dienstpläne Vereinsbeirat Die Mitglieder des Vereinsrates fungieren als Kontaktstelle zwischen ihrem jeweiligen Aufgabenbereich und dem Vorstand. Sie machen auf Probleme in ihrem Bereich aufmerksam, informieren den Vorstand über Mitgliederwünsche und notwendige Maßnahmen. Beiratsmitglieder können zu Vorstandssitzungen, bei denen Themen ihres Zuständigkeitsbereichs besprochen werden, eingeladen werden. Sie haben kein Stimmrecht im Vorstand sondern nur beratende Funktion. Vorstandssitzungen mit dem gesamten Beirat werden bei Bedarf vom Vorstand einberufen. LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 6 von 6

7 Ausbildungsleiter Er arbeitet nach den Vorgaben des LVB-Ausbildungshandbuches. Erstellung der erforderlichen Dokumentation bezüglich Aus- und Weiterbildung Information der Fluglehrer und des Vorstandes über Neuerungen im Bereich Ausbildung Überwachung und Dokumentation der Sicherheitsstarts Organisation des jährlichen Flugsicherheitsgespräches Technischer Leiter Der Technische Leiter hat folgende Verantwortung: Betrieb aller Flugzeuge und Luftsportgeräte sowie der weiteren Gerätschaften entsprechend den gültigen gesetzlichen Vorschriften und Herstellvorschriften Planung und Veranlassung von Instandhaltungsmaßnahmen Termingerechte Nachprüfung aller Flugzeuge und Luftsportgeräte Überwachung der Lebenslaufakten, Bordbücher, LTA/TM-Übersichten Einhaltung der Betriebsvorschriften und der Durchführung der LTA Bereitstellung und Lagerung von Betriebsstoffen Information der Mitglieder über nicht betriebsbereite Flugzeuge, Luftsportgeräte und technische Geräte Koordinierung der im Verein anfallenden technischen Arbeiten und Aufgaben mit den technischen Personal Festlegung der Nutzung von Flugzeughallen und Werkstatträumen Management der einzelnen Warte (zum Beispiel: Segelflugzeugwart, UL-Wart, Motorflugzeugwart, Fallschirmpacker, Windenwart und Naturschutzwart) LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 7 von 7

8 3. Finanzkonzept Grundlage allen wirtschaftlichen Handelns im Luftsportverein Treuchtlingen-Pappenheim müssen solide, nach kaufmännischen Kriterien erstellte Einnahme- /Ausgabeberechnungen sein. Dies gilt insbesondere für die Flugpreise, bei denen nicht nur die Ausgaben für Treibstoff, Versicherungen, Wartungen, Funk und Überprüfungen beachtet werden müssen, sondern auch ein gewisser Anteil für Überholungen, Ersatzbeschaffungen oder Reparaturen enthalten sein muss. Dem erweiterten Vorstand obliegt das Festlegen der Flugpreise, Entgelte und weiteren Verkaufspreise. Diese müssen regelmäßig möglichst im jährlichen Turnus überprüft werden. Der Vorsitzende darf Ausgaben bis zu einer Obergrenze von Euro tätigen, ohne dass er einen Beschluss des erweiterten Vorstandes oder der Mitgliederversammlung braucht. Der erweitere Vorstand darf Ausgaben bis zu einer Obergrenze von Euro tätigen, ohne dass er einen Beschluss der Mitgliederversammlung braucht. Für Kreditaufnahmen ist das Votum der Mitgliederversammlung nötig. Ausnahmen sind Kontokorrentkredite. Vor jeder Ausgabe (außer laufende Kosten wie Clubheimeinkauf, Versicherungen, Porto, Strom, Wasser, Öl, Gas, Müllabfuhr, etc.) ist Rücksprache mit dem 1. oder 2. Vorsitzenden oder dem Schatzmeister zu nehmen. Kaskoversicherungen werden nur abgeschlossen, wenn dies als Sicherheit für einen Kredit unumgänglich ist. Auch für Wettbewerbsteilnahmen werden keine Kaskoversicherungen abgeschlossen. Die Mitgliedsbeiträge setzt das regelt die Satzung so die Mitgliederversammlung fest. Der obligatorische Zahlungsweg für alle Mitglieder ist das Lastschrifteinzugsverfahren. Kann ein Lastschriftauftrag von einer Bank nicht ausgeführt werden, werden dem jeweiligen Mitglied die entstandenen Bankkosten verrechnet. Ziel ist es, den Verein auf solide finanzielle Beine zu stellen und damit handlungsfähig zu halten. LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 8 von 8

9 4. Mitgliedschaftsarten Die Satzung unterscheidet nach Vollmitgliedern und passiven Mitgliedern. Diese GO regelt die Mitgliedschaftsarten ergänzend. Aktive Mitglieder Sie sind stimmberechtigt bei den Mitgliederversammlungen, sind dem LVB als aktive Mitglieder gemeldet, zahlen den Mitgliedsbeitrag für Aktive, leisten die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Arbeitsstunden, beteiligen sich am Clubheim- oder Flugleiterdienst, zahlen die Flugplatzumlage und zahlen sofern sie vereinseigene Flugzeuge als Schüler oder verantwortliche Piloten benutzen die Versicherungspauschale. Sie sind über den LVB versichert. Fördernde Mitglieder (LVB) Sie sind stimmberechtigt bei den Mitgliederversammlungen, sind dem LVB als passive Mitglieder gemeldet und zahlen den Mitgliedsbeitrag für Passive. Als passives Mitglied ist es nicht möglich, ein vereinseigenes Flugzeug als Schüler oder verantwortlicher Pilot zu nutzen. Fördernde Mitglieder sind über den LVB versichert. Förderer Sie unterstützen den Luftsportverein Treuchtlingen-Pappenheim finanziell und ideell, zahlen aber keinen regulären Mitgliedsbeitrag. Sie sind nicht dem LVB gemeldet und damit auch beim Flugbetrieb nicht versichert. Sie haben bei Mitgliederversammlungen weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht. Als förderndes Mitglied ist es nicht möglich, ein vereinseigenes Flugzeug als Schüler oder verantwortlicher Pilot zu nutzen. Ausnahmen Alle Rechte und Pflichten einer Mitgliedschaftsart sind bindend. Ausnahmen sind nur nach einem Beschluss des erweiterten Vorstandes möglich. Adressänderungen Änderungen von Postanschriften, Telefonnummern, -Adressen und Bankverbindungen sind dem Verein unmittelbar und unaufgefordert mitzuteilen. Sollten Kosten durch fehlgeleitete Briefe, zur Adressermittlung oder durch falsche Bankverbindungsangaben entstehen, werden diese dem jeweiligen Mitglied in Rechnung gestellt. Rückgabeverpflichtung Beim Austritt aus dem Luftsportverein Treuchtlingen-Pappenheim sind diesem alle übereigneten Vereinseigentümer zurückzugeben. LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 9 von 9

10 5. Beiträge, Umlagen, Arbeitszeitregelung, Aufwandserstattung Jahresbeiträge: Erwachsene, aktiv, ab 18 Jahre 156,-- Erwachsene, aktiv, in Ausbildung, bis 25 Jahre 84,-- Jugendliche, aktiv, bis 18 Jahre 84,-- Jugendliche, passiv, bis 18 Jahre 39,-- Kinder, bis 13 Jahre beitragsfrei Förderndes Mitglied (LVB) (Satzung 6, Abs. 1) 78,-- Förderer (Satzung 6, Abs. 2) nach Vereinbarung Familienbeitrag (1 aktives Mitglied, dessen Ehepartner und deren Kinder bis 13 Jahren) 192,-- Alle Mitglieder mit Ausnahme der Förderer (Satzung 6, Abs. 2) sind beim LVB gemeldet und damit auch am Flugplatz versichert. Beiträge sind der Satzung zufolge Bringschulden und müssen daher stets im Voraus bezahlt werden. Umlagen: Versicherungsumlage 200,-- Die Versicherungsumlage ist ein jährlicher Anteil pro Mitglied an den Versicherungen für den Flugbetrieb. Sie muss von jedem aktiven Mitglied, das vereinseigene Flugzeuge benutzt, bezahlt werden. Die Versicherungssumme kann auf zwei Raten eingezogen werden. Flugplatzumlage Derzeit ausgesetzt Die Flugplatzumlage ist ein jährlicher Anteil pro Mitglied an den Unterhaltskosten für den Flugplatz. Sie muss von jedem aktiven Mitglied bezahlt werden. Sie wird jeweils zu Jahresbeginn eingezogen. Arbeitszeitregelung: Die Zahl der jährlich pro Mitglied zu leistenden Arbeitsstunden wird vom erweiterten Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung beschlossen. Derzeit müssen 60 Arbeitsstunden pro Jahr erbracht werden. Die vorgeschriebenen Arbeitsstunden müssen von allen aktiven Mitgliedern erbracht werden. Ausgenommen hiervon sind die Mitglieder des Vorstandes sowie des erweiterten Vorstandes, der Kassier, der Technische Leiter und die Fluglehrer. Alle unmittelbar mit dem Flugbetrieb in Zusammenhang stehenden Arbeiten (zum Beispiel Winden- und Bockelfahren, Startschreiberdienst) können nicht als Arbeitsstunden in Ansatz gebracht werden. Anrechenbar sind hingegen alle Arbeiten zum Unterhalt des Flugzeugparkes (nicht aber das Reinigen der Flugzeuge nach dem Flugbetrieb) und der Fahrzeuge und Gerätschaften des Vereins sowie zum Unterhalt des Flugplatzes (zum Beispiel Mähen der Landebahn). Ausdrücklich anrechenbar sind der Clubheim- und der Flugleiterdienst. LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 10 von 10

11 Aufwandserstattung: In Ansatz gebracht werden können ferner alle vom Vorstand angeordneten Arbeiten. Liste? Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit fünf Euro pro Stunde verrechnet. Quelle für die Abrechnung der Arbeitszeit sind die Einträge in die im Clubheim ausliegende Arbeitsliste. Verantwortlich für den Eintrag ist jedes Mitglied selbst. Die Einträge müssen von einem Vorstandsmitglied oder dem Werkstattleiter bestätigt werden. Mitglieder des Luftsportvereins Treuchtlingen-Pappenheim können Aufwandserstattungen bekommen. Die Rechtsgrundlage für den Aufwandsersatzanspruch ist 670 BGB. Macht der/die Beauftragte (= Mitglied) zum Zwecke der Ausführung des Auftrages Aufwendungen, die er/sie den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber (= Verein) zum Ersatz verpflichtet. Durch den Aufwendungsersatzanspruch werden dem beauftragten Mitglied nur seine Vermögensopfer ersetzt, nicht aber die aufgewendete Arbeitszeit und Arbeitskraft. Voraussetzung ist, dass das Mitglied die Aufwendungen zum Zwecke der Ausführung des Auftrages auf freiwilliger Basis, auf Weisung oder als notwendige Folge der Auftragsausführung erbracht hat. Alle Kosten müssen tatsächlich angefallen und nachgewiesen und zur Ausführung des Auftrages erforderlich gewesen sein und dürfen einen angemessenen Rahmen nicht übersteigen. Der Aufwandsersatzanspruch hat nichts mit Vergütung oder Lohnzahlung zu tun. Es handelt sich vielmehr um einen Anspruch, der die reinen Kosten aus der Auftragstätigkeit erstattet, aber nicht als Lohnersatz zu verstehen ist. Es handelt sich hier also nicht um Arbeitsentgelt im steuerrechtlichen Sinn. Üblicherweise werden folgende Kosten durch den Anspruch nach 670 BGB abgedeckt: Fahrtkosten, Reisekosten, Verpflegungskosten, Porto, Telefon. Es ist eine aufgeschlüsselte Reisekostenabrechung zu erstellen (Muster beim Kassier). LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 11 von 11

12 6. Geschäftsordnung Mitgliederversammlung Es gelten die Regelungen des 13 der Satzung. Ergänzend dazu wird Folgendes festgelegt: Öffentlichkeit Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn es die Mehrheit der erschienenen Mitglieder mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. Gäste können an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Sie haben kein Rede- und kein Stimmrecht. Leitung Der 1. Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. Er wird bei Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden vertreten. Sind beide verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder einen Leiter. Bei Beratungen und Abstimmungen, die den Versammlungsleiter selbst in Person betreffen, muss er die Leitung abgeben. In diesem Fall muss die Mitgliederversammlung für diesen Tagesordnungspunkt einen Vertreter zu wählen. Eröffnung der Versammlung Nach der Eröffnung der Versammlung stellt der Leiter das ordnungsgemäße Einberufen fest. Des Weiteren stellt er anhand der Anwesenheitsliste die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder und die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest. Die Beschlussfähigkeit ist in der Satzung geregelt. Tagesordnung Nach der Eröffnung wird die Tagesordnung bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann mit der einfachen Mehrheit der erschienen Stimmen die Tagesordnung ändern. Wortmeldungen und Redeordnung Der Versammlungsleiter erteilt den Mitgliedern in der Reihenfolge der Wortmeldungen das Wort. Die Redezeit kann vom Leiter begrenzt werden. Vor einer Aussprache soll regelmäßig zunächst der Antragsteller gehört werden. Der Versammlungsleiter kann jederzeit das Wort zur Geschäftsordnung ergreifen und den Redner unterbrechen. Ordnungsmaßnahmen Unqualifizierte Äußerungen hat der Leiter zu unterbinden. Bei Wiederholung ist dem Störer das Wort zu entziehen. Der Leiter hat auch die Möglichkeit, Störer aus dem Saal zu verweisen oder die Versammlung auf Zeit zu unterbrechen. Antragsfristen Die Fristen zur Antragsstellung regelt die Satzung. Abstimmungen Über jedes Beratungsthema muss gesondert abgestimmt werden, es sei denn, dass Themen verbunden werden. Während des Abstimmungsverfahrens sind nur noch solche Anträge zulässig, die redaktionellen Inhalt haben. Jeder Antrag ist vor der Abstimmung nochmals bekannt zu geben. Abstimmungsfragen sind so zu stellen, dass sie mit Ja oder Nein beantwortet werden können. Liegen zu einem Thema mehrere Anträge vor, legt der Versammlungsleiter die Reihenfolge der Abstimmung fest. Abstimmungen erfolgen entweder durch Handzeichen (offene Abstimmung) oder schriftlich LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 12 von 12

13 durch Stimmzettel (geheime Abstimmung). Grundsätzlich wird offen abgestimmt. Geheim ist abzustimmen, wenn mehrere Wahlvorschläge vorliegen oder wenn die einfache Mehrheit der erschienen stimmberechtigten Mitglieder dies verlangt. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt grundsätzlich die einfache Mehrheit der erschienen stimmberechtigten Mitglieder. Die erforderliche Mehrheit errechnet sich ausschließlich aus den abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen. Stimmenthaltungen werden ebenso wenig wie ungültige Stimmen berücksichtigt. Erforderliche Stimmenmehrheiten in besonderen Fällen regelt die Satzung. Der Versammlungsleiter gibt das Abstimmungsergebnis der Versammlung bekannt. Das Ergebnis ist vom Protokollführer in die Niederschrift über die Versammlung aufzunehmen. Wahlen Liegt nur ein Wahlvorschlag vor, wird offen abgestimmt. In den übrigen Fällen wird aus der Mitte der Versammlung ein Wahlleiter eingesetzt. Er hat die Wahl durchzuführen, gibt die Stimmzettel aus, sammelt sie ein, wertet die Abstimmung aus und gibt das Wahlergebnis bekannt. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit (also mehr als die Hälfte) der abgegeben gültigen Stimmen auf sich vereint. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, ist ein weiterer Wahlgang zwischen den beiden Bewerbern durchzuführen, die die meisten Stimmen im ersten Wahlgang erhalten haben. Im zweiten Wahlgang (Stichwahl) ist der gewählt, der die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit). Ergänzende Informationen Mehrheitsbegriffe Zu unterscheiden sind nach geltendem Recht einfache, absolute, qualifizierte, besondere und relative Mehrheit. Die Satzung des Luftsportvereins Treuchtlingen-Pappenheim nennt in 13 nur die einfache (absolute) Mehrheit das ist mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen sowie die qualifizierte (besondere Mehrheit) das ist eine 2/3- oder 4/5- Mehrheit. Berechnungsgrundlagen Es wird unterschieden zwischen der Mehrheit der erschienenen (stimmberechtigten) Mitglieder, der Mehrheit der abgegeben Stimmen, der Mehrheit der Mitglieder und der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Satzung des Luftsportvereins Treuchtlingen-Pappenheim nennt in 13 nur die Mehrheit der erschienenen (stimmberechtigten) Mitglieder. Unter dieser versteht man die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. (BGB 32 Abs.1 Satz 3) Die Folge daraus ist, dass nur die abgegebnen Ja- und Nein-Stimmen, nicht aber die Enthaltungen und die ungültigen Stimmen zählen. (BGH-Urteil vom 25, Januar 1982, AZ: II ZR 164/81) Berechnungsbeispiele (1) Zur Abstimmung über einen Tagesordnungspunkt werden 15 Ja-Stimmen, 14-Nein- Stimmen, eine Enthaltung und eine ungültige Stimme abgegeben. Zusammen sind das 31 Stimmen. Gewertet werden nur die Ja- und Nein-Stimmen. Es spielt auch keine Rolle, dass nur 31 Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben und nicht die 35, die sich in die Anwesenheitsliste eingetragen haben. Maßgebend sind nur die Mitglieder, die tatsächlich ihre Stimme abgegeben haben und nicht die Anzahl der Mitglieder, die (noch) anwesend ist. (BGB 32 Abs. 1 Satz 3) Stimmenthaltungen und die ungültigen Stimmen werden nicht beachtet. Es wurden also nur 29 Stimmen abgegeben, die berücksichtigt werden. Im genannten Beispiel beträgt die LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 13 von 13

14 einfache Mehrheit 15 Stimmen (29:2 = 15). Ergebnis: Da 15 Mitglieder mit Ja gestimmt haben, ist der Antrag angenommen. (2) Für eine Satzungsänderung ist der Vereinssatzung zufolge eine 2/3-Mehrheit der erschienen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Es werden 15 Ja-Stimmen, 13 Nein- Stimmen, eine Enthaltung und eine ungültige Stimme abgegeben. Zusammen sind das 30 Stimmen. Gewertet werden nur die Ja- und Nein-Stimmen. Es spielt auch keine Rolle, dass nur 30 Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben und nicht die 35, die sich in die Anwesenheitsliste eingetragen haben. Maßgebend sind nur die Mitglieder, die tatsächlich ihre Stimme abgegeben haben und nicht die Anzahl der Mitglieder, die (noch) anwesend sind. (BGB 33 Abs. 1 Satz 1) Stimmenthaltungen und die ungültigen Stimmen werden nicht beachtet. Es wurden also nur 28 Stimmen abgegeben, die berücksichtigt werden. Davon ist die 2/3-Mehrheit zu bilden. Sie beträgt im genannten Fall 19 Stimmen (28:3 x 2 = 18,66 = 19). Da nur 15 Mitglieder mit Ja gestimmt haben, ist die Satzungsänderung nicht angenommen. Kassenprüfer Der Mitgliederversammlung obliegt die Wahl der Kassenprüfer. Es werden zwei Revisoren bestimmt. Gewählt sind jene zwei Bewerber, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 14 von 14

15 7. Clubheimdienstordnung Der Clubheimdienst ist gemäß dem aushängenden Dienstplan wahrzunehmen. Wer verhindert ist, hat selbst für einen Vertreter oder Tausch zu sorgen. Der Tausch- Wunsch kann auch über die Vereinshomepage erfolgen. Bei Fernbleiben des Dienstes ohne Tauschpartner bitte rechtzeitige Mitteilung an die/den Clubheimbeauftragte(n). Dienstbeginn ist stets um 13 Uhr. Der Samstags-Clubheimdienst hat für das gesamte Wochenende für Getränke zu sorgen. Diese können sowohl bei der Brauerei Strauß als auch beim Wettelsheimer Getränkemarkt geholt werden. Tische und Stühle im Außenbereich sollen bei Dienstbeginn bereitgestellt und abgewischt werden. Die Tische im Clubheim sollen ebenfalls abgewischt werden. Toiletten und Waschbecken sind bei Dienstbeginn zu reinigen, Toilettenpapier, Handtücher, Seife etc. sind aufzufüllen. Clubheimraum, Küche und Vereinsbüro sind auszukehren und bei Bedarf feucht zu wischen. Der Getränkekühlschrank ist aufzufüllen. Jeweils zum Dienstschluss sollte der Kühlschrank noch für den nächsten Tag bestückt werden. Der Lebensmittelkühlschrank ist zu kontrollieren und gegebenenfalls zu reinigen. Abgelaufene Lebensmittel sind zu entfernen. Zu Dienstbeginn ist der Kassenstand in der blauen Kasse (aus dem Tresor) feststellen und im Kassenbuch zu vermerken. Dann erst wird der Inhalt der Wochenkasse (schwarz) in die Hauptkasse eingelegt. Alle weiteren Abrechnungen erfolgen über das Kassenbuch. Bitte hier auch alle mitgebrachten und spendierten Speisen vermerken. Größere Bargeldbeträge sind dem Kassier oder einem Vorstandsmitglied mitzugeben. Eine Anschreibeliste am Kühlschrank wird geführt und regelmäßig vom Clubheim- Vereinsbeirat kontrolliert. Außenstände, die über einen längeren Zeitraum (vier Wochen) angeschrieben sind, können mit der nächsten Abrechnung vom jeweiligen Mitglied per Lastschriftverfahren eingezogen werden. Geschirr und Gläser sind zum Dienstschluss zu spülen. Sollte die Spülmaschine nicht voll werden (Sonntag!), bitte wenigstens vorspülen, um Schimmelbildung zu vermeiden (oder von Hand spülen)! Der Biomüll muss täglich in die Tonne entsorgt werden! Der Restmüll muss am Sonntag geleert und die Abfalleimer müssen wieder mit Mülltüten versehen werden. Bei Bedarf einen neuen gelben Sack in der Speis anbringen. Bei Dienstschluss unbedingt die Kasse im Tresor einschließen. LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 15 von 15

16 8. Geschäftsordnung der Haltergemeinschaft Sonderlandeplatz Treuchtlingen-Bubenheim Geschäftsführung Der gewählte Geschäftsführer (Anlage 1 des Vertrages der HG) führt die Tätigkeit ehrenamtlich aus. Auslagen (Porto, Telefonkosten, Bürobedarf u.ä.) werden ihm gegen Nachweis erstattet. Im kaufmännischen Bereich hat der Geschäftsführer die Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) nachzuweisen. Einnahmen wie Lande-, Abstell- und Telefonentgelte werden vom Luftsportverein quartalsmäßig aufgelistet dem Geschäftsführer vorgelegt und auf das Bankkonto der HG eingezahlt (Sparkasse Mittelfranken-Süd, BLZ , Konto ). Ausgaben wie zum Beispiel Pacht, Versicherung, Telefon, Funkgebühr, Porto und sonstige Flugplatzkosten werden nach erhalt der Rechnung vom Geschäftsführer geprüft und zur Zahlung angewiesen. Flugplatzkosten (Nr. 7 des Haltergemeinschaftsvertrages) Die Kosten des Flugplatzbetriebes tragen die Beteiligten der Flugplatzhaltergemeinschaft. Der Schlüssel für die Aufteilung der Kosten ist die Anzahl der Landungen der Luftfahrzeuge der beteiligten in Treuchtlingen-Bubenheim im Geschäftsjahr. Von allen Piloten, die mit Luftfahrzeugen oder Luftsportgeräten, die nicht im Besitz von Mitgliedern der Haltergemeinschaft sind und in EDNT landen, wird von der Haltergemeinschaft ein Entgelt erhoben. Davon ausgenommen sind Mitglieder der Flugplatzhaltergemeinschaft und aktive Mitglieder des Luftsportvereins Treuchtlingen-Pappenheim e.v. Auch dann, wenn die Landungen mit eigenen oder gecharterten Luftfahrzeugen oder Luftsportgeräten erfolgt. Die Landungen fallen dann unter den Verteilerschlüssel für ungedeckte Flugplatzbetriebskosten und werden zu den Landungen des LSV Treuchtlingen- Pappenheim hinzugerechnet. Die Abrechnung erfolgt am Ende des Geschäftsjahres. Lande- und Abstellentgelte Landentgelte Für Landungen von Luftfahrzeugen und Luftsportgeräten haben deren Halter oder Führer ein Entgelt nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung an den Flugplatzhalter zu entrichten. Das Landeentgelt ist auch bei einer Bodenberührung mit anschließendem Durchstarten zu entrichten. Kein Landeentgelt ist für die Flugbewegungen eines Drehflüglers innerhalb des Flugplatzes zu entrichten, die den Rollbewegungen von Flugzeugen entsprechen. Das Landeentgelt beträgt für Luftfahrzeuge und Luftsportgeräte mit Lärmzeugnis beziehungsweise Lärmgutachten des DAeC oder des DULV bis 1500 kg MTOW 4,00 und bis 2000 kg MTOW 6,00. Das Landeentgelt beträgt für Luftfahrzeuge und Luftsportgeräte ohne Lärmzeugnis beziehungsweise Lärmgutachten des DAeC bis 1500 kg MTOW 9,00 und bis 2000 kg MTOW 12,00. Ermäßigungen für Schul- und Einweisungsflüge werden nicht gewährt. Bei Notlandungen wegen technischer Störung am Luftfahrzeug ist kein Landeentgelt zu entrichten. Ausweichlandungen, zum Beispiel wegen Wetterverschlechterung, sind keine Notlandungen. Für Dienstflüge einer Luftfahrtbehörde des Bundes oder eines Landes der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gruppenfluglehrer des Luftsport-Verbandes Bayern sind keine Landeentgelte zu entrichten. LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 16 von 16

17 Den Beteiligten der Haltergemeinschaft ist es vorbehalten, Landeentgelte für fremde Luftfahrzeuge oder Luftsportgeräte zu übernehmen. Abstellentgelte Abstellentgelt wird nur berechnet, wenn fremde Luftfahrzeuge oder Luftsportgeräte über Nacht im Freien abgestellt werden. Das Abstellentgelt beträgt für alle Luftfahrzeuge oder Luftsportgeräte pro Nacht 3,00. Kein Abstellentgelt wird von der Haltergemeinschaft berechnet, wenn das Luftfahrzeug in einer der Flugzeughallen untergestellt wird. Den Beteiligten der Haltergemeinschaft ist es vorbehalten, Abstellentgelte für fremde Luftfahrzeuge oder Luftsportgeräte zu übernehmen. Flugplatznutzerentgelt (Für private Flugzeuge von Vereinsmitgliedern) Mitglieder des Luftsportvereins Treuchtlingen-Pappenheim mit eigenem Luftfahrzeug oder Luftsportgerät, die den Flugplatz EDNT ständig benützen wollen, zahlen an die Flugplatzhaltergemeinschaft jährlich ein Flugplatznutzerentgelt von 150,00 sowie Landeentgelte nach Punkt 1.2. Von Mitgliedern der Haltergemeinschaft und aktiven Mitgliedern des LSV Treuchtlingen-Pappenheim wird kein Landeentgelt fällig. Das Flugplatznutzerentgelt wird auch erhoben, wenn das Luftfahrzeug oder Luftsportgerät nicht ständig am Flugplatz stationiert ist. Will ein Halter sein Luftfahrzeug oder Luftsportgerät in EDNT stationieren, so hat dieser beim Vertreter der Haltergemeinschaft dies schriftlich zu beantragen, auch wenn er Mitglied im Luftsportverein Treuchtlingen-Pappenheim ist. Die Haltergemeinschaft entscheidet dann mit einfacher Mehrheit. Luftfahrzeuge ohne Lärmzeugnis, bei Luftsportgeräten ohne gleichwertige Bestätigung des DAeC oder des DULV, dürfen in EDNT nicht stationiert werden. Halter von Luftfahrzeugen beziehungsweise Luftsportgeräten, deren Luftfahrzeuge beziehungsweise Luftsportgeräte in EDNT stationiert sind, und die nicht Mitglied des Luftsportvereins Treuchtlingen-Pappenheim sind, zahlen an die Flugplatzhaltergemeinschaft jährlich ein Flugplatznutzerentgelt von 800,00 sowie Landentgelte nach Punkt 1.2. Platzpflege, Platzunterhaltung Die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung der Flugplatzbeschilderung und Landebahnmarkierung erhält der Luftsportverein nach Vorlage von entsprechenden Rechnungen erstattet. Für die Pflege der Landebahn und des Vorfeldes verrechnet der Luftsportverein keine Kosten. Die Betriebsmittel und Aufwendungen für die Instandhaltung der Mähgeräte erhält der Luftsportverein nach Vorlage von entsprechenden Rechnungen erstattet. Für die Bereitstellung von Strom, Wasser und Müllabfuhr wird der Luftsportverein nach Vorlage von entsprechenden Rechnungen durch die Haltergemeinschaft entschädigt. Für die jährliche Brandversicherungsprämie für die dem Luftsportverein gehörenden Gebäude, in denen sich die Räume für Flugleitung, Flugvorbereitung und Sanitäreinrichtungen befinden, erhält der Luftsportverein nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen eine anteilige Entschädigung durch die Haltergemeinschaft. Die Entschädigung wird gemäß des im Haltergemeinschaftsvertrages unter Punkt 7, Absatz 2 vereinbarten Verteilerschlüssels durchgeführt. Sonstiges Der Flugbetrieb muss unter Beachtung der Flugplatzbenutzungsordnung und unter gegenseitiger Rücksichtnahme betrieben werden. LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 17 von 17

18 Die Vorfelder der Flugzeughallen müssen frei gehalten werden, um die Miteigentümer beim Aus- und Einhallen ihrer Luftfahrzeuge nicht zu behindern. Die Haltergemeinschaft kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden, die an Luftfahrzeugen oder Luftsportgeräten der Mitglieder der Haltergemeinschaft oder fremden Luftfahrzeugen oder Luftsportgeräten entstehen. Der Geschädigte kann sich jedoch im Schadensfall an den Schadensverursacher wenden. (Geschäftsordnung in ihrer Fassung vom 8. Februar 2002.) LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 18 von 18

19 9. Betriebsordnung für den Flugbetrieb Grundsätzliches Es gelten beim Flugbetrieb die luftrechtlichen Vorschriften, die Bestimmungen der Platzzulassung, die Vorgaben des Haltergemeinschaftsvertrages und der Haltergemeinschaftsgeschäftsordnung sowie die Bestimmungen der Segelflugbetriebsordnung (SBO). Sicherheit hat beim Flugbetrieb alleroberste Priorität. Darüber hinaus wird Folgendes festgelegt. Flugleiter- und Startleiterdienst Flugbetrieb ist nur mit einem Flugleiter möglich (In Ausnahmefällen: Regelung Fliegen ohne Flugleiter ). Der Flugleiterdienst ist gemäß den oben genannten Vorschriften und Vorgaben zu leisten. Dienstplatz für den Flugleiter ist der Tower oder die Startleiterbank am Segelflugstartplatz. Wenn regelmäßiger Segelflugbetrieb herrscht, ist am Segelflugstart ein Startleiter einzuteilen. Diesen Dienst kann der Flugleiter übernehmen, wenn er am Segelflugstartplatz seinen Dienst tut. Der Flugleiterdienst muss an Samstagen von Uhr bis Sonnenuntergang sowie an Sonn- und Feiertagen von Uhr bis Sonnenuntergang geleistet werden. Ausbildung Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien des Luftsport-Verbandes Bayern. Vereinsgewissen Der LVT hat ein Vereinsgewissen. Dieses Flugsicherheitsgremium besteht aus dem Vorsitzenden, dem Ausbildungsleiter und den Fluglehrern. Es tritt bei sicherheitsrelevanten Fragen des Flugbetriebs zusammen. Sicherheitsstarts Wenn ein Mitglied länger als 90 Tage eine Flugzeugart nicht mehr geflogen, muss es auf diesem Flugzeugtyp einen Sicherheitsstart mit einem Fluglehrer absolvieren. Außerdem darf ein Mitglied, wenn es länger als 90 Tage eine Flugzeugart nicht mehr geflogen hat, erst wieder Passagiere mitnehmen, wenn es neben dem Start mit dem Fluglehrer mindestens zwei Flüge alleine auf diesem Flugzeugtyp absolviert hat. Im Segelflug muss eine Startart, die länger als ein halbes Jahr nicht mehr ausgeübt wurde, mit einem Fluglehrer aufgefrischt werden. Meldungen bei Unfällen und Störungen mit Vereinsflugzeugen Bei Unfällen mit Vereinsflugzeugen am Flugplatz Treuchtlingen-Bubenheim ist gemäß dem Alarmplan der Flugleiterdienstanweisung zu verfahren. Bei Unfällen außerhalb des Flugplatzes ist unverzüglich der 1. Vorsitzende wenn dieser nicht zu erreichen ist der 2. Vorsitzende oder der Technische Leiter zu informieren. Dazu liegen in allen Bordbüchern Informationsblättern mit den aktuellen Rufnummern aus. Gleiches gilt bei Störungen von Vereinsflugzeugen außerhalb des Flugplatzes Treuchtlingen-Bubenheim, die eine Reparatur oder den Transport des Flugzeuges nötig machen. Meldung von längerer Abwesenheit Werden Flugzeuge des Vereins über Nacht vom Platz entfernt, oder Flüge ins Ausland unternommen, so ist zuvor entweder der 1. oder der 2. Vorsitzende zu verständigen. Wettbewerbsflüge Das Nutzen von vereinseigenen Flugzeugen bei Wettbewerben oder Vergleichsfliegen sowie zu Fortbildungsmaßnahmen (zum Beispiel Lima-Lehrgang) muss vom Vorstand genehmigt werden. LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 19 von 19

20 Reservierungssystem Für Flugzeugreservierungen muss das Reservierungssystem auf der Vereinshomepage genutzt werden. Für all jene, die die Online-Reservierung nicht selber nutzen können, werden Ansprechpartner benannt, die dann für sie die Reservierung eintragen. Die Reservierung wird für den jeweiligen Piloten bis eine halbe Stunde nach dem eingetragenen Termin aufrechterhalten. Hernach steht das Flugzeug wieder der Allgemeinheit zur Verfügung. Flugzeugkontrollen Vor dem ersten Start des Tages muss das jeweilige Fluggerät vom verantwortlichen Piloten überprüft und dies im Bordbuch dokumentiert werden. Gültigkeit der Lizenzen Jeder Pilot hat eigenverantwortlich auf die Gültigkeit seiner Lizenzen und im Besonderen auf die gültige Übungsstunde mit Fluglehrer, geforderte Startzahlen und Gültigkeit des Medicals zu achten. Vereinsflugzeuge dürfen nur mit einer der Flugzeugart entsprechenden gültigen Lizenz geführt werden. Der Vereinsvorstand überwacht die Lizenzgültigkeit. Landwirtschaftlicher Verkehr am Flugplatz Landwirtschaftlicher Verkehr im Flugplatzbereich hat im Interesse eines guten Verhältnisses mit unseren Grundstücksverpächtern stets Vorrang. Sind landwirtschaftliche Fahrzeuge im Bereich der Start- und Landebahnen sowie der Seilschleppstrecke, muss gegebenenfalls der Flugbetrieb eingestellt werden. Endanflug 33 Die Stromleitung unmittelbar am östlichen Bubenheimer Ortsrand ist zu beachten und ebenso mit ausreichender Sicherheitshöhe zu überfliegen wie die Staatsstraße unmittelbar vor Landebahnbeginn. Ein Doppelreiter markiert die Landebahnschwelle, nach der aufzusetzen ist. Segelflugstartplatz Am Segelflugstartplatz muss ein funktionsfähiges Funkgerät vorhanden sein. Kinder, Gäste und Zuschauer müssen sich während des Flugbetriebes im Bereich zwischen dem Startpult und der Altmühl aufhalten. Winde und Technik Mit der Winde dürfen Flugzeuge mit über 650 Kilogramm Abfluggewicht nicht geschleppt werden. Beim Betanken muss Sprit mit Bleizusatz verwendet werden. Genagelte Seilrisse sind spätestens am Ende eines jeden Flugbetriebes durch einen sogenannten Schnellspleiß zu ersetzen. zum Seilrückholen wird grundsätzlich mit dem Bockel im ersten Gang gefahren. Das Seilrückholfahrzeug darf nur von Personen über 14 Jahren nach entsprechender Einweisung gefahren werden. Windenstart Wegen der geknickten Seilauslegestrecke muss immer mit dem Bergseil zuerst geschleppt werden. Während des Schlepps mit dem Bergseil, muss der Schirm vom Talseil gelöst sein. Das Talseil muss stets bis zu den südwestlichen Landebahnreitern zur Seite gezogen werden. Die Startkommandos werden gemäß der SBO gegeben. Verhalten bei Seilriss Bei einem Seilriss wird bis zu einer Höhe von zirka 80 Metern geradeaus gelandet, bei Höhen zwischen 80 und zirka 150 Metern wird je nach Wind eine Umkehrkurve geflogen und bei Höhen über 150 Metern ist eine verkürzte Platzrunde zu fliegen. LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 20 von 20

21 F-Schlepp F-Schlepp erfolgt grundsätzlich nur mit Funkverbindung. Das Segelflugzeug meldet dem Schleppflugzeug die Startbereitschaft. Das Schleppflugzeug meldet den Start bei der Flugleitung. Das Segelflugzeug geht gemäß der SBO nach dem Ausklinken nach rechts weg, das Schleppflugzeug nach links. Tiefschlepps sind nicht erlaubt. LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 21 von 21

22 10. Betriebsordnung für den Modellflugbetrieb Grundsätzliches Der Modellflugbetrieb am Sonderlandeplatz Treuchtlingen-Bubenheim wurde vom Luftamt Nordbayern mit Schreiben vom 11. Juli 2007 genehmigt. Erlaubt ist der Aufstieg von Flugmodellen ohne Verbrennungsmotor mit einer Gesamtmasse bis fünf Kilogramm in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang ausschließlich während der Betriebszeit PPR. Der Modellflug darf nur von Mitgliedern des Luftsportvereins Treuchtlingen-Pappenheim betrieben werden. Einschränkung Der Modellflug ist nur dann möglich, wenn am Flugplatz Treuchtlingen-Bubenheim kein Flugbetrieb mit bemannten Flugzeugen stattfindet. Der Flugleiter kann jederzeit den Modellflugbetrieb einstellen. Auch wenn nur vereinzelte Starts bei der Nutzung der Regelung Fliegen ohne Flugleiter erfolgen, ist kein Modellflugbetrieb zulässig. Segelflug, Motorsegelflug, Motorflug und Ultraleichtflugbetrieb haben stets Vorrang vor dem Modellflug. Während des Modellflugbetriebs muss ein Inhaber eines Funksprechzeugnisses an einem betriebsbereiten Funkgerät in Hörbereitschaft sein. Ist ein bemanntes Flugzeug im Anflug, muss der Modellflugbetrieb unverzüglich eingestellt werden. Der Pilot des bemannten Flugzeugs ist darüber per Funk zu informieren. Der Führer jedes bemannten Flugzeuges, der den Landeplatz anfliegt, muss sich auch beim Betrieb unter Fliegen ohne Flugleiter zirka fünf Minuten vor dem Erreichen des Platzes per Funk melden. Regelungen mit der Haltergemeinschaft Für den Modellfugbetrieb am Flugplatz Treuchtlingen-Bubenheim liegt eine Einverständniserklärung der Haltergemeinschaft des Landeplatzes Treuchtlingen- Bubenheim vom 14. April 2007 vor. Diese gilt, bis sie widerrufen wird. Darüber hinaus gelten auch beim Modellflugbetrieb alle Regelungen, die zwischen der Haltergemeinschaft und dem Luftsportverein Treuchtlingen-Pappenheim getroffen sind. Weitere Regelungen Diese Betriebsordnung für den Modellflugbetrieb ist Bestandteil der Geschäftsordnung des Luftsportvereins Treuchtlingen-Pappenheim. Sämtliche Regelungen der Landeplatzzulassung sind sofern sie für diesen Bereich zutreffen selbstredend auch beim Modellflugbetrieb zu beachten. Von der Betriebsordnung werden alle Vereinsmitglieder gegen Unterschrift in Kenntnis gesetzt. LVT-Geschäftsordnung, 21. Mai 2010 Seite 22 von 22

Geschäftsordnung. des Luftsportvereins Quakenbrück e.v. - Fassung vom 26. Januar 2007 (Mit dieser Fassung werden alle vorherigen Fassungen ungültig)

Geschäftsordnung. des Luftsportvereins Quakenbrück e.v. - Fassung vom 26. Januar 2007 (Mit dieser Fassung werden alle vorherigen Fassungen ungültig) Geschäftsordnung des Luftsportvereins Quakenbrück e.v. - Fassung vom 26. Januar 2007 (Mit dieser Fassung werden alle vorherigen Fassungen ungültig) zu 7 der Satzung des Luftsportvereins Quakenbrück e.v.

Mehr

Luftsportverein Hameln e. V. Mitglied im Deutschen Aero-Club Landesverband Niedersachsen e. V. 02/2016

Luftsportverein Hameln e. V. Mitglied im Deutschen Aero-Club Landesverband Niedersachsen e. V. 02/2016 Gebührenstufe Punkte Gebührenordnung Fluggebühren Punkteregelung Windenstart ( ) Zeitgeb. 1Std. ( /min) Zeitgeb. > 1 Std. ( /min.) Nicht- Vereinsflugzeug ( /Windenstart) Sonderstatus 0 7,30 0,31 0,31 7,30

Mehr

Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt)

Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt) Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt) Präambel Die Geschäftsordnung des STP Swim Team Pattensen e.v. regelt die Grundbestimmungen

Mehr

Vereinssatzung Call Center Essen

Vereinssatzung Call Center Essen Vereinssatzung Call Center Essen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Call Center Essen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz "e. V." erhalten. (2)

Mehr

Satzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v.

Satzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v. e.v. Verkehrsverein Bingum e.v. Satzung 1 Name, Vereinsgebiet und Sitz Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen Verkehrsverein Bingum e.v. Das Vereinsgebiet umfaßt

Mehr

Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt)

Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Wichtig: Alle müssen als Ergänzung zur Satzung des Vereins betrachtet werden und es darf keinen Widerspruch zu Satzungsbestimmungen geben.

Mehr

Geschäftsordnung Version 6

Geschäftsordnung Version 6 01.10.2015 Version 6 Der Verein Direktversicherungsgeschädigte e.v. (DVG) ist aus der Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte-Direktversicherte hervorgegangen und führt deren ursprüngliche Ziele und Aufgaben

Mehr

Der Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. bietet seinen Mitgliedern:

Der Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. bietet seinen Mitgliedern: 1 Richtlinien : Stand vom 01. 01. 2007 Der Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. bietet seinen Mitgliedern: 1. Ausbildung zum Segelflugzeugführer mit vereinseigenen Segelflugzeugen im Winden- und/oder im

Mehr

6DW]XQJGHV ) UGHUYHUHLQVGHU.L7D.XQWHUEXQW +RKHU:HJ )ULHGULFKVGRUI

6DW]XQJGHV ) UGHUYHUHLQVGHU.L7D.XQWHUEXQW +RKHU:HJ )ULHGULFKVGRUI 6DW]XQJGHV ) UGHUYHUHLQVGHU.L7D.XQWHUEXQW +RKHU:HJ )ULHGULFKVGRUI In nachfolgendem Dokument wird der Einfachheit halber nur die männliche Anrede verwendet selbstverständlich richtet sich die Satzung auch

Mehr

Geschäftsordnung Version: März 2016

Geschäftsordnung Version: März 2016 Geschäftsordnung In Ergänzung des 8 Absatz 4 der Satzung gibt sich der Vorstand nachfolgende Geschäftsordnung: 1 Die Einberufung, Beschlussfähigkeit und die Beschlussfassung der Vorstandssitzung, kurz

Mehr

G e s c h ä f t s o r d n u n g. der Behinderten-Sportgemeinschaft Gevelsberg e.v. (nachfolgend Verein genannt)

G e s c h ä f t s o r d n u n g. der Behinderten-Sportgemeinschaft Gevelsberg e.v. (nachfolgend Verein genannt) G e s c h ä f t s o r d n u n g der Behinderten-Sportgemeinschaft Gevelsberg e.v. (nachfolgend Verein genannt) 1 Geltungsbereich (1) Der Verein gibt sich zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und

Mehr

G E S C H Ä F T S O R D N U N G. der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg vom 20. Mai 2005

G E S C H Ä F T S O R D N U N G. der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg vom 20. Mai 2005 G E S C H Ä F T S O R D N U N G der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg vom 20. Mai 2005 ALLGEMEINES 1 Die im Bezirk des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften

Mehr

Geschäftsordnung des Vereins Power Dogs Rheingau Wiesbaden e.v.

Geschäftsordnung des Vereins Power Dogs Rheingau Wiesbaden e.v. Geschäftsordnung des Vereins Power Dogs Rheingau Wiesbaden e.v. 1 Geltungsbereich 1. Der Verein gibt sich zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen der Organe (nachfolgend Versammlung

Mehr

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V.

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Satzung Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Tostedt einzutragen unter der Nummer Der Verein hat seinen

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG. Inhalt: Beitragsordnung Seite 2 Finanzordnung Seite 3 Geschäftsordnung Verein Seite 4 Geschäftsordnung Vorstand Seite 7

GESCHÄFTSORDNUNG. Inhalt: Beitragsordnung Seite 2 Finanzordnung Seite 3 Geschäftsordnung Verein Seite 4 Geschäftsordnung Vorstand Seite 7 GESCHÄFTSORDNUNG Inhalt: Beitragsordnung Seite 2 Finanzordnung Seite 3 Geschäftsordnung Verein Seite 4 Geschäftsordnung Vorstand Seite 7 1 Beitragsordnung 1 Grundsatz Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil

Mehr

Satzung der Freien Wähler-Gruppe Montabaur (e.v.)

Satzung der Freien Wähler-Gruppe Montabaur (e.v.) Satzung der Freien Wähler-Gruppe Montabaur (e.v.) 1 Verein der Wählergruppe Der Verein führt den Namen "Freie Wähler-Gruppe Montabaur (e. V. )" (Kurzform: FWG Montabaur) und hat seinen Sitz in Montabaur.

Mehr

Geschäftsordnung. - Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gleichzeitig durch Übersendung der Einberufungsunterlagen zu informieren.

Geschäftsordnung. - Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gleichzeitig durch Übersendung der Einberufungsunterlagen zu informieren. 1 Geschäftsordnung 1 Geschäftsbereich Öffentlichkeit - Der TSV Obernzell 1899 ev erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachstehend Versammlungen genannt) diese Geschäftsordnung.

Mehr

Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen

Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen Seite 1 Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Geschäftsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Geltungsbereich Diese

Mehr

- XI Einberufung Eine Versammlung wird vom Versammlungsleiter mindestens eine Woche vorher einberufen ausgenommen Mitgliederversammlung -.

- XI Einberufung Eine Versammlung wird vom Versammlungsleiter mindestens eine Woche vorher einberufen ausgenommen Mitgliederversammlung -. - XI.1. - XI. Sitzungsordnung Allgemein Die Vereinssatzung der Sportgemeinschaft Rödental sieht vor, dass die offiziellen Mitgliederversammlungen, Sitzungen und Tagungen der Organe (Präsidium, erweiterter

Mehr

Satzung Verein für Studien- und Prüfungsvorbereitungen

Satzung Verein für Studien- und Prüfungsvorbereitungen Satzung Verein für Studien- und Prüfungsvorbereitungen Änderungen lt. Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 18.3.2015 Sind unterstrichen, sie betreffen 8 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Verein

Mehr

Geschäftsordnung. TSV Oberndorf 1924 e.v.

Geschäftsordnung. TSV Oberndorf 1924 e.v. Geschäftsordnung des TSV Oberndorf 1924 e.v. 1 Geltungsbereich Öffentlichkeit 1. Der TSV Oberndorf 1924 e.v. erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachfolgend Versammlungen

Mehr

Geschäftsordnung Schwul-lesbischer Sportverein Uferlos 1996 Karlsruhe e.v.

Geschäftsordnung Schwul-lesbischer Sportverein Uferlos 1996 Karlsruhe e.v. Geschäftsordnung Schwul-lesbischer Sportverein Uferlos 1996 Karlsruhe e.v. Seite 1 von 6 Seiten Stand vom 12. Dezember 2016 GESCHÄFTSORDNUNG Erstellt von der Vorstandschaft am 5. Dezember 2005 Beschlossen

Mehr

Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung -

Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung - Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung - 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim mit Sitz in Pforzheim. 2. Geschäftsjahr

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am 20.05.2006 in Frankfurt am Main Geändert von der Mitgliederversammlung des DOSB am 03.12.2011 in Berlin Geändert

Mehr

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V.

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. Geschäftsordnung Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. GESCHÄFTSORDNUNG Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e.v. Inhaltsverzeichnis über die Geschäftsordnung des Kreiskegel- und Bowlingverein Harz Inhaltsverzeichnis

Mehr

S A T Z U N G (Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 30.11.2012 in Düsseldorf)

S A T Z U N G (Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 30.11.2012 in Düsseldorf) Forschungsinstitut des Bundesverbandes Deutscher Volks- und Betriebswirte e.v. (Forschungsinstitut des bdvb) S A T Z U N G (Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 30.11.2012 in Düsseldorf) 1 Name,

Mehr

Neufassung der Satzung des MASCHINEN- UND BETRIEBSHILFSRINGES OSTERLAND e.v.

Neufassung der Satzung des MASCHINEN- UND BETRIEBSHILFSRINGES OSTERLAND e.v. Neufassung der Satzung des MASCHINEN- UND BETRIEBSHILFSRINGES OSTERLAND e.v. 1 Name, Sitz, Erwerb der Geschäftsfähigkeit (1) Der Verein führt den Namen Maschinen- und Betriebshilfsring Osterland e.v.,

Mehr

Unterschrift. Mitglieds- und Beitragsordnung für FortSchritt Würzburg e.v. vom

Unterschrift. Mitglieds- und Beitragsordnung für FortSchritt Würzburg e.v. vom Unterschrift 1 Allgemeines Mitglieds- und Beitragsordnung für FortSchritt Würzburg e.v. vom 22.06.2015 1. Diese Mitglieds- und Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. 2. Sie regelt u.a. die

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG. Des Schülerrates

GESCHÄFTSORDNUNG. Des Schülerrates GESCHÄFTSORDNUNG Des Schülerrates October 14, 2015 Inhalte 1: Geltungsbereich... 2 2: Sitzungspräsidium... 2 3: Worterteilung und Rednerfolge... 2 4: Wort zur Geschäftsordnung... 3 5: Anträge... 3 6: Dringlichkeitsanträge...

Mehr

Alumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v..

Alumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v.. Alumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember 2014 1 Name, Sitz Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v.. (2) Der Sitz des Vereins ist Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt.

Mehr

VHWG Verein für Haus- und Wohneigentum Geretsried e.v. Name und Sitz des Vereines. Zweck des Vereines. Mitgliedschaft

VHWG Verein für Haus- und Wohneigentum Geretsried e.v. Name und Sitz des Vereines. Zweck des Vereines. Mitgliedschaft Verein für Haus- und Wohneigentum Geretsried e.v. VHWG Geretsried e.v. Steiner Ring 75 82538 Geretsried S A T Z U N G VHWG Verein für Haus- und Wohneigentum Geretsried e.v. 1 Name und Sitz des Vereines

Mehr

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Weimarer Republik. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namen Weimarer

Mehr

Satzung des Evangelischen Vereins München-Solln e.v. Bertelestr. 35, 81479 München

Satzung des Evangelischen Vereins München-Solln e.v. Bertelestr. 35, 81479 München [1] Satzung des Evangelischen Vereins München-Solln e.v. Bertelestr. 35, 81479 München 1 Name, Sitz und Verbandszugehörigkeit (1) Der Verein trägt den Namen Evangelischer Verein München-Solln e.v.. Er

Mehr

Flugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries EDNC Stand 03 2015

Flugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries EDNC Stand 03 2015 Flugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries Stand 03 2015 Beim Betreten oder Benutzen des Flugplatzes Beilngries sind die Flugplatzbenutzungsordnung inkl. der gültigen Gesetze, Vorschriften

Mehr

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: Geschäftsordnung in der gültigen Fassung vom 04.03.2006 1 Beschlussfähigkeit 11 Redezeit 2 Beschlüsse 12 Vertraulichkeit 3 Abstimmung 13 Fristenberechnung

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Satzung 1.1. Der Verein trägt den Namen Mandolinenverein,,HARMONIE" 1931, 46539 Dinslaken- Barmingholten. Der Sitz des Vereins ist in 46539 Dinslaken-Barmingholten.

Mehr

Verein Wohnen in Genossenschaften e.v. Satzung. 1 Name und Sitz

Verein Wohnen in Genossenschaften e.v. Satzung. 1 Name und Sitz Verein Wohnen in Genossenschaften e.v. Satzung 1 Name und Sitz (1) Der Verein Wohnen in Genossenschaften e.v. - im Folgenden Verein genannt - führt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz

Mehr

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München. Satzung

H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München. Satzung H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein hat den Namen H21 Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 e. V.

Mehr

Entwurf. Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung

Entwurf. Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung Entwurf Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung A. Präambel Oberstes Organ des Clubs ist die Mitgliederversammlung (Satzung 15.1), die als ordentliche (Satzung 16) oder außerordentliche (Satzung

Mehr

Satzung. Eigenheimervereinigung Zorneding ev

Satzung. Eigenheimervereinigung Zorneding ev Satzung Eigenheimervereinigung Zorneding ev Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Ebersberg Band VII Nr. 239, S. 71 SATZUNG DER EIGENHEIMERVEREINIGUNG ZORNEDING E.V. 1 Name und Sitz der Vereinigung

Mehr

Verein für Sport und Gemeinschaftspflege von 1968 e.v. Stapelfeld. Geschäftsordnung

Verein für Sport und Gemeinschaftspflege von 1968 e.v. Stapelfeld. Geschäftsordnung Verein für Sport und Gemeinschaftspflege von 1968 e.v. Stapelfeld Geschäftsordnung Präambel 1 Vorstandssitzungen 2 Protokolle 3 Versammlungen 4 Abteilungen / Geschäftsstelle 5 Unterschriftenregelung 6

Mehr

Satzung. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Mannheim und ist in das Vereinsregister eingetragen.

Satzung. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Mannheim und ist in das Vereinsregister eingetragen. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Krabbelkäfer e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Mannheim und ist in das Vereinsregister eingetragen. 3. Das Geschäftsjahr des Vereins

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek e.v. Satzung. Satzung. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek e.v.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek e.v. Satzung. Satzung. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek e.v. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek e.v. Vereinsanschrift: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek e.v. Seite: 1 Inhaltsübersicht 1 Name und Sitz Seite: 2 2 Vereinszweck Seite: 2 3

Mehr

Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando

Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando orf DGH Bandorf 6/2002 Satzung Dorfgemeinschaftshaus Bandorf 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Dorfgemeinschaftshaus

Mehr

Turn- und Sportverein Wolfstein e.v. Geschäftsordnung

Turn- und Sportverein Wolfstein e.v. Geschäftsordnung Turn- und Sportverein Wolfstein e.v. Geschäftsordnung 1 Öffentlichkeit 1. Der TSV Wolfstein erlässt zur Durchführung von Versammlungen und Sitzungen eine Geschäftsordnung. 2. Die Mitgliederversammlungen

Mehr

Satzung des PMI Berlin/Brandenburg Chapter e.v.

Satzung des PMI Berlin/Brandenburg Chapter e.v. Satzung des PMI Berlin/Brandenburg Chapter e.v. Version 2 vom 13.10.2015 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1. Der Verein führt den Namen "Project Management Institute Berlin/Brandenburg Chapter e.v.", kurz

Mehr

Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.

Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v. Satzung März 2016 Förderverein TuS Baerl für Jugend- und Seniorenfußball e.v. -gemeinnütziger Verein- Satzung 1 Name, Sitz und Konzeption des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten

Mehr

Turn- und Sportverein Rattenharz e.v. Geschäftsordnung

Turn- und Sportverein Rattenharz e.v. Geschäftsordnung Turn- und Sportverein Rattenharz e.v. Geschäftsordnung 1 Geltungsbereich - Öffentlichkeit 1. Der Turn- und Sportverein Rattenharz e.v. erläßt zur Durchführung von Versammlungen und Sitzungen der Organe

Mehr

Geschäftsordnung. kfd-diözesanverband Freiburg

Geschäftsordnung. kfd-diözesanverband Freiburg Geschäftsordnung kfd-diözesanverband Freiburg 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für die Organe des Diözesanverbandes Freiburg auf Diözesan-, Dekanats- und Pfarr/Seelsorgeeinheitsebene 2 Tagungsordnung

Mehr

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Elterninitiative krebskranker Kinder OWL-e.V. Der Verein wird als rechtsfähiger Verein im sinn des BGB in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern-

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die im Land Bayern ansässigen Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins bilden den Landesverband

Mehr

Vereinssatzung. Feuerwehrverein Schönwalde e.v.

Vereinssatzung. Feuerwehrverein Schönwalde e.v. Vereinssatzung Feuerwehrverein Schönwalde e.v. Fassung vom 10.12.2015 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Feuerwehrverein Schönwalde e.v. und umfasst den Ortsteil Schönwalde Siedlung.

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. (3) Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichtes Freiburg eingetragen.

(1) Der Verein führt den Namen Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. (3) Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichtes Freiburg eingetragen. Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. Satzung 1 (Name, Sitz) (1) Der Verein führt den Namen Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. (2) Sitz des Vereins ist Freiburg im Breisgau. (3) Er wird

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung. Heimatverein Löbersdorf 05 e.v.

Satzung. Heimatverein Löbersdorf 05 e.v. Satzung Heimatverein Löbersdorf 05 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Heimatverein Löbersdorf 05 e.v. 2. Der Heimatverein Löbersdorf 05 e.v. mit Sitz in Löbersdorf verfolgt

Mehr

Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. Name, Zweck und Geschäftsjahr. "Modellflug-Club Lachtetal e. V. "

Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. Name, Zweck und Geschäftsjahr. Modellflug-Club Lachtetal e. V. Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr "Modellflug-Club Lachtetal e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in Ahnsbeck und wird im Vereinsregister

Mehr

Allgemeine Geschäftsordnung

Allgemeine Geschäftsordnung Landessportbund Nordrhein-Westfalen Friedrich-Alfred-Straße 25 47055 Duisburg Tel. 0203 7381-0 Fax 0203 7381-616 E-Mail: Info@lsb-nrw.de www.lsb-nrw.de Allgemeine Geschäftsordnung des Landessportbundes

Mehr

Eigenheimerverein Trostberg im Eigenheimerverband Bayern e.v.

Eigenheimerverein Trostberg im Eigenheimerverband Bayern e.v. Georg Friedrich Siedlerstraße 4 83308 Trostberg Tel. (0 86 21) 54 75 VEREINSSATZUNG 1 Name und Sitz des Vereines Der Verein führt den Namen Er hat den Sitz in Trostberg. Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

Vereinssatzung des Fördervereins der Stadtbücherei Nidderau e. V.

Vereinssatzung des Fördervereins der Stadtbücherei Nidderau e. V. Vereinssatzung des Fördervereins der Stadtbücherei Nidderau e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Förderverein der Stadtbücherei Nidderau". Sein Sitz ist Nidderau. Nach dem Eintrag in das Vereinsregister

Mehr

Geschäftsordnung für die Organe des Vereins

Geschäftsordnung für die Organe des Vereins Geschäftsordnung für die Organe des Vereins 1 Geltungsbereich 1.1 Der Verein gibt sich zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachfolgend Versammlung genannt) der Organe und Abteilungen,

Mehr

VERSAMMLUNGSORDNUNG (VODS) der International Police Association (IPA), Deutsche Sektion e. V. in der Fassung vom 03. Oktober 2014

VERSAMMLUNGSORDNUNG (VODS) der International Police Association (IPA), Deutsche Sektion e. V. in der Fassung vom 03. Oktober 2014 VERSAMMLUNGSORDNUNG (VODS) der International Police Association (IPA), Deutsche Sektion e. V. in der Fassung vom 03. Oktober 2014 1 Anwendung 1. Die Versammlungsordnung der IPA-Deutsche Sektion e.v. (VODS)

Mehr

Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v.

Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v. Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v. beschlossen in der Gründungsversammlung vom 24. März 2016, 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Gröbenbachschule. Er soll

Mehr

S A T Z U N G (Stand: )

S A T Z U N G (Stand: ) 1 S A T Z U N G (Stand: 11.05.1984) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Seehaus-Verein für Rechtsanwälte und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt

Mehr

Satzung. TuS Altenessen 1919 e.v

Satzung. TuS Altenessen 1919 e.v Satzung TuS Altenessen 1919 e.v Essen, im November 1997 1 Name und Sitz 1. Der am 20.06.1919 in Essen gegründete Verein führt den Namen TURN- und SPORTVEREINIGUNG Altenessen 1919 e.v. 2. Der Sitz des Vereins

Mehr

Satzung. Eigenheimervereinigung Forst. Version 1.0. Seite 1 von 7

Satzung. Eigenheimervereinigung Forst. Version 1.0. Seite 1 von 7 Satzung Eigenheimervereinigung Forst Version 1.0 Seite 1 von 7 Satzung des Vereines Eigenheimervereinigung Forst 1 Name und Sitz des Vereines Der Verein führt den Namen Eigenheimervereinigung Forst Er

Mehr

Vereinssatzung der Red Kings Karlsruhe e.v.

Vereinssatzung der Red Kings Karlsruhe e.v. Vereinssatzung der Red Kings Karlsruhe e.v. 1 Name und Sitz des Clubs (1) Der Club führt den Namen Red Kings Karlsruhe Er hat den Sitz in Durmersheim und ist beim FC Bayern München als Fan-Club (FC) anerkannt

Mehr

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Stand: 06.12.2010 Teil A: Geschäftsordnung zu Verbandstagen 1 Einberufung, Einladung, Stimmrecht, Anträge Die Einberufung des Verbandstages, Einladung,

Mehr

Satzung des Vereins Ärztegemeinschaft Berlin-Weissensee e. V.

Satzung des Vereins Ärztegemeinschaft Berlin-Weissensee e. V. Ärztegemeinschaft Berlin-Weissensee-Netzbüro Ärztegemeinschaft Berlin-Weissensee e. V. Netzbüro Schönstr. 5 7, 13086 Berlin Tel.: 030/56 49 84 86 Fax: 030/56 49 84 87 Mail: info@aerzte-weissensee.de Satzung

Mehr

Satzung des DFN-Vereins

Satzung des DFN-Vereins Satzung des DFN-Vereins Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes e. V. Juli 2000 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Name des Vereins ist: "Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes

Mehr

1 Vorsitz im Verwaltungsrat

1 Vorsitz im Verwaltungsrat Studentenwerk Anstalt des öffentlichen Rechts Max-Horkheimer-Straße 15 (Studentenhaus) 42119 Wuppertal Der Geschäftsführer Geschäftsordnung des Verwaltungsrates des -s Wuppertal - Studentenwerk - Anstalt

Mehr

Vereinssatzung. Arbeitskreis Börse an der Justus-Liebig-Universität Gießen, e.v. (AKB)

Vereinssatzung. Arbeitskreis Börse an der Justus-Liebig-Universität Gießen, e.v. (AKB) Vereinssatzung Arbeitskreis Börse an der Justus-Liebig-Universität Gießen, e.v. (AKB) Mit Mitgliederversammlung des AKB hat am 15.12.2005 folgende geänderte Satzung beschlossen. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr,

Mehr

S a t z u n g. 1 Name und Sitz

S a t z u n g. 1 Name und Sitz S a t z u n g 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen " ". 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz "eingetragener

Mehr

Vereinssatzung. Arbeitskreis Psychotraumatologie Bremen e.v., Sitz Bremen. 1 Zweck des Vereins

Vereinssatzung. Arbeitskreis Psychotraumatologie Bremen e.v., Sitz Bremen. 1 Zweck des Vereins Vereinssatzung Arbeitskreis Psychotraumatologie Bremen e.v., Sitz Bremen Zweck des Vereins Förderung der Vertiefung und Verbreitung des Wissens über Psychotraumatologie für Betroffene, Angehörige, Professionelle

Mehr

Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung

Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung 1 Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein ist ein eingetragener Verein und führt den Namen Verein der Freunde und Förderer

Mehr

Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein Förderverein Kindergarten St. Josef mit Sitz in Cham verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte

Mehr

Vereinssatzung. Seite 1

Vereinssatzung. Seite 1 Vereinssatzung Seite 1 Inhaltsangabe 1. Name und Sitz Seite 3 2. Zweck und Aufgabenstellung Seite 3 3. Mitgliedschaft Seite 3 4. Organe Seite 4 1. Vorstand Seite 4 2. Gesamtvorstand Seite 4 3. Mitgliederversammlung

Mehr

Checkliste für Vereine Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung und Erstellung des Protokolls für die Versammlung

Checkliste für Vereine Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung und Erstellung des Protokolls für die Versammlung Checkliste für Vereine Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung und Erstellung des Protokolls für die Versammlung Das zuständige Registergericht kontrolliert die Anmeldungen zum Vereinsregister

Mehr

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Einladung zur Jahreshauptversammlung Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 04.01.2019 um 19 Uhr im Sportheim des FC Haarbrücken Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Totengedenken 3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung

Mehr

Satzung des RV St. Georg Münster

Satzung des RV St. Georg Münster Satzung des RV St. Georg Münster 1 Name und Sitz des Vereins 2 1. Der Verein führt den Namen Reiterverein St. Georg Münster mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister. 2. Der Verein hat

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG. des Kreissportbundes Ludwigslust-Parchim e.v.

GESCHÄFTSORDNUNG. des Kreissportbundes Ludwigslust-Parchim e.v. GESCHÄFTSORDNUNG des Kreissportbundes Ludwigslust-Parchim e.v. 1 1 Geltungsbereich 1. Der Kreissportbund Ludwigslust Parchim (KSB) erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachstehend

Mehr

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen

Mehr

7 Die Mitgliederversammlung

7 Die Mitgliederversammlung Anlage Satzungsänderung 2018 5 Beiträge 5 Beiträge 1. Alle des Fanclubs sind ab dem Monat des 18. Geburtstages beitragspflichtig. 2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird mit einfacher Mehrheit durch die

Mehr

Satzung. (2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name games.nrw e.v..

Satzung. (2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name games.nrw e.v.. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen games.nrw. (2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name games.nrw e.v.. (3) Der Verein hat

Mehr

Satzung der Haflinger und Edelbluthaflinger IG Brandenburg-Anhalt

Satzung der Haflinger und Edelbluthaflinger IG Brandenburg-Anhalt Satzung der Haflinger und Edelbluthaflinger IG Brandenburg-Anhalt 1 Name, Sitz und Verbreitungsgebiet Die Interessengemeinschaft (IG) führt den Namen Haflinger und Edelbluthaflinger IG Brandenburg- Anhalt

Mehr

Herzlich willkommen zur. Versammlung der. Gemeinschaftsleiter

Herzlich willkommen zur. Versammlung der. Gemeinschaftsleiter Herzlich willkommen zur Versammlung der Gemeinschaftsleiter Satzungsänderung Warum brauchten wir eine Satzungsänderung?? Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ( Gemeinnützigkeitsreform)

Mehr

1 - Einberufung von Versammlungen Leitung von Versammlungen... 2

1 - Einberufung von Versammlungen Leitung von Versammlungen... 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 von 5 1 - Einberufung von Versammlungen... 2 2 - Leitung von Versammlungen... 2 3 - Tagesordnung Verbandstag/Jugendvollversammlung/Vollversammlungen der Fachsparten... 2 4 -

Mehr

Satzung des Vereins Bricking Bavaria e.v.

Satzung des Vereins Bricking Bavaria e.v. Satzung des Vereins Bricking Bavaria e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Bricking Bavaria - im Folgenden Verein genannt. (2) Der Verein hat seinen Sitz in München und soll

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck und Aufgabe. 3 Mitgliedschaft

1 Name und Sitz. 2 Zweck und Aufgabe. 3 Mitgliedschaft 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen: Tennisclub Schloss Berg Nennig e.v. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Merzig eingetragen. 2) Der Verein hat seinen Sitz in Perl, Ortsteil Nennig.

Mehr

Satzung des Vereins Leben mit Usher-Syndrom

Satzung des Vereins Leben mit Usher-Syndrom Stand: 2014 Satzung des Vereins Leben mit Usher-Syndrom 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.1 Der Verein führt den Namen: Leben mit Usher-Syndrom e. V., er ist in das Vereinsregister eingetragen. 1.2 Sitz

Mehr

Vereinssatzung der Freien Wähler St. Georgen / Schwarzwald e.v.

Vereinssatzung der Freien Wähler St. Georgen / Schwarzwald e.v. Vereinssatzung der Freien Wähler St. Georgen / Schwarzwald e.v. 1 Name, Sitz und Ursprung 1.1 Der Verein führt den Namen Freie Wähler St. Georgen/Schwarzwald e. V. 1.2 Er hat seinen Sitz in St. Georgen

Mehr

Satzung des Stadtkulturverbandes e. V. Schloß Holte-Stukenbrock

Satzung des Stadtkulturverbandes e. V. Schloß Holte-Stukenbrock Satzung des Stadtkulturverbandes e. V. Schloß Holte-Stukenbrock Stand: 24.09.2013 1 Name, Sitz 2 Vereinszweck 3 Mitgliedschaft 4 Organe 5 Die Mitgliederversammlung 6 Der Vorstand 7 Beschlussfähigkeit 8

Mehr

Gemeinschaft Deutschsprachiger Weinbruderschaften e.v. (GDW)

Gemeinschaft Deutschsprachiger Weinbruderschaften e.v. (GDW) Satzung der Gemeinschaft Deutschsprachiger Weinbruderschaften e.v. (GDW) Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 2 2 Name, Sitz... 2 3 Zweck... 2 4 Aufnahme von Mitgliedern... 2 5 Austritt von Mitgliedern...

Mehr

Förderverein Evangelische Kirchengemeinde ICHTHYS e.v. Satzung in der Fassung vom

Förderverein Evangelische Kirchengemeinde ICHTHYS e.v. Satzung in der Fassung vom Förderverein Evangelische Kirchengemeinde ICHTHYS e.v. Satzung in der Fassung vom 20.04.2015 Förderverein Evangelische Kirchengemeinde ICHTHYS e.v. Satzung Präambel Der Förderverein Evangelische Kirchengemeinde

Mehr

Organisation und Durchführung Wahlen.

Organisation und Durchführung Wahlen. Organisation und Durchführung Grundlagen BGB 32, 36, 37 Satzung der DLRG Landesverband Württemberg e. V. Geschäftsordnung der DLRG 2 dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie satzungsgemäß erforderlich

Mehr

Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Satzung

Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Satzung Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1..Der Verein führt den Namen Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Bundes staatlich geprüfter Techniker für Landbau, Weinbau und Kellerwirtschaft Bad Kreuznach

Satzung des Bundes staatlich geprüfter Techniker für Landbau, Weinbau und Kellerwirtschaft Bad Kreuznach Satzung des Bundes staatlich geprüfter Techniker für Landbau, Weinbau und Kellerwirtschaft Bad Kreuznach 1 Name und Sitz des Bundes 1. Der Bund führt den Namen Bund staatlich geprüfter Techniker für Landbau,

Mehr

Satzung der Ausgleichsvereinigung des Landesverbandes Freier Theater Baden-Württemberg e.v.

Satzung der Ausgleichsvereinigung des Landesverbandes Freier Theater Baden-Württemberg e.v. Satzung der Ausgleichsvereinigung des Landesverbandes Freier Theater Baden-Württemberg e.v. Präambel Die Mitglieder dieses Vereins bilden gemäß 32 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und eines mit

Mehr

Der Kleingartenverein Am Teich Königsbrück e. V. ist finanziell unabhängig. Seine finanziellen Mittel werden gebildet durch

Der Kleingartenverein Am Teich Königsbrück e. V. ist finanziell unabhängig. Seine finanziellen Mittel werden gebildet durch 1 Kleingartenverein Am Teich" Königsbrück e. V. Finanzordnung Zur Sicherung der erforderlichen finanziellen Mittel des Vereins und eines geordneten Umgangs mit ihnen wird auf der Grundlage der Satzung

Mehr