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1 Information Anwendung Kontrolle

2 Information Anwendung Kontrolle Verpflichtende Schulung im Finanzbereich: Lästige Pflicht oder Chance? Johannes Muschik Salzburg,

3 Vorgaben für Verkauf von Investments und Versicherungen (Auszug) IDD Versicherung

4 Aus- und Weiterbildung verpflichtend vorgeschrieben IDD Versicherung

5 Aus- und Weiterbildung verpflichtend vorgeschrieben IDD Versicherung Nachweise für Behörden, Audits, etc.

6 MiFID-2: Guidelines for the assessment of knowledge and competence ESMA MiFID-2 Art. 25(1): Wertpapierfirmen müssen der Aufsicht Wissen und Kompetenzen ihrer Vermittler nachweisen Kriterien für Assessment sind öffentlich zu publizieren! Assessment bestehender Mitarbeiter Verhältnis von Qualifikation und Erfahrung In Bezug auf Beratung und Informationserteilung an Endkunden Bestehende und neue Mitarbeiter müssen entsprechende Qualifikationen und Erfahrung nachweisen.

7 Beispiel: angemessene Qualifikation und Erfahrung Kundenberater hat wirtschaftsakademischen Abschluss und Vermögensberaterprüfung. Er hat noch keine Erfahrung in der Kundenberatung. knowledge & competence Kriterien sind NICHT erfüllt! Dieser Kundenberater muss zunächst unter Supervision eines erfahrenen Kollegen arbeiten (bis max. 4 Jahre).

8 Allgemeine Bestimmungen Qualifikation für Beratung höher als für Erteilung von Auskünften Alle rechtlichen und regulatorischen Anforderungen sowie ethische Berufsstandards müssen erfüllt werden können. Interne Verfahren und Policies müssen angewendet werden können. Compliance Funktion überprüft und überwacht die Einhaltung der Guidelines.

9 Spezielle Anforderungen (Auszug) Produkteigenschaften inkl. steuerlicher Betrachtung; Gesamtkosten inkl. Transaktionskosten und ihre Auswirkung auf das Ergebnis; Bestimmungen zur Geldwäsche Prävention und Vorbeugung von Marktmissbrauch; Daten und Angaben im KID, im Prospekt, in den sonstigen Informationsmaterialien; Handelssysteme und strukturen, die zur Anwendung kommen; Eignung und Angemessenheit

10 Pflichten i.z.m. Aus- und Weiterbildung Assessment BESTEHENDER Mitarbeiter und Vermittler hinsichtlich ihrer Qualifikation und Erfahrung; Mindestens 1x/Jahr ÜBERPRÜFUNG des Bedarfs an Weiterbildung und zusätzlicher Erfahrung; Kontinuierliche Weiterbildung, zb neue Produkte, neue Dienstleistungen, etc. Unterbindung von Beratung durch nicht entsprechend kompetente und erfahrene Mitarbeiter, Vermittler; Oder: Supervision durch geeignete Mitarbeiter!

11 Pflichten i.z.m. Aus- und Weiterbildung Assessment BESTEHENDER Mitarbeiter und Vermittler hinsichtlich ihrer Qualifikation und Erfahrung; Mindestens 1x/Jahr ÜBERPRÜFUNG des Bedarfs an Weiterbildung und zusätzlicher Erfahrung; Kontinuierliche Weiterbildung, zb neue Produkte, neue Dienstleistungen, etc. Unterbindung von Beratung durch nicht entsprechend kompetente und erfahrene Mitarbeiter, Vermittler; Oder: Supervision durch geeignete Mitarbeiter! Reporting an die Aufsicht.

12 Vorgaben für Verkauf von Investments und Versicherungen (Auszug) IDD Versicherung

13 IDD: Mindestanforderungen an berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten Anhang 1 Nichtlebensversicherung Vertragsbedingungen inkl. Nebenrisiken Gesetze: Steuer, Sozialversicherung, Konsumentenschutz, Versicherungsvertragsgesetz, etc. Bearbeitung von Schadensfällen, Beschwerden Bedürfnistest Kenntnisse des Versicherungsmarktes Berufsethik Mindestfinanzkompetenz

14 IDD: Mindestanforderungen an berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten Anhang 1 Versicherungsanlageprodukte (Auszug) Vertragsbedingungen inkl. Prämien, Leistungen, finanzielle Risiken für den VN, etc. Gesetze: Steuer, VersVG, KSchG, DatenschutzG, etc. Organisation und Leistungen des Pensionssystems Kenntnisse des Marktes für Sparprodukte Ermittlung der Kundenbedürfnisse Umgang mit Interessenskonflikten Berufsethik Mindestfinanzkompetenz

15 Aus- und Weiterbildung verpflichtend vorgeschrieben IDD Versicherung

16 Geldwäsche Schulung Par. 365m bis z GewO Gewerbetreibende haben ihre Mitarbeiter mit den Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vertraut zu machen. Dies umfasst auch die Teilnahme der Mitarbeiter an Fortbildungsprogrammen.

17 Datenschutz Schulung Par. 14 und 15 DSG Jeder Mitarbeiter ist über seine innerorganisatorischen Datenschutz- und Datensicherheitsvorschriften zu belehren; Auftraggeber haben die Mitarbeiter über die für sie geltenden Übermittlungsanordnungen und über die Folgen einer Verletzung des Datengeheimnisses zu belehren.

18 Achtung: Zeitfaktor beachten! IDD Versicherung

19 So können wir Sie unterstützen Kriterien Assessment der Mitarbeiter: Qualifikationen und Erfahrungen Ausarbeiten des Bildungsplans Schließen von Lücken zur Erreichung der Standards Stichtag Berufsbezogene Weiterbildung Zeit

20 Information Anwendung Kontrolle Verpflichtende Schulung im Finanzbereich: Pflicht und Chance Johannes Muschik

INHALTSVERZEICHNIS. 21. August 2017 SEITE 2

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