ALPHA HUF Transport GmbH 2201 Gerasdorf Fax: Tel:

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1 Tel: Alpha-Huf Transport GmbH Hugo-Mischek-Str.7 A- Firma BVH Raum Wien FAX MAIL Container & Mulden Service Sand- u. Schottergewinnung LKW Kipper Ladekrane Abfall - Müll Entsorgung Silo - Steller Transporte Baggerregiearbeiten Aushub - Arbeiten Entrümpelungen Bau Abbruch Gerasdorf, am Datei: Begleitbrief 2009.dot Hannes Huf Betreff : Preislisten 2011 Sehr geehrte Damen und Herren! Wir möchten uns für die gedeihliche Zusammenarbeit 2010 sehr herzlich bedanken und der Hoffnung Ausdruck geben, daß sich auch 2011 daran nichts ändern möge. Wir werden auch 2011 alles daran setzen Ihre Aufträge zu Ihrer vollsten Zufriedenheit umzusetzen. Da wir seit 2009 unsere Preise nicht erhöht haben ist eine Preisanpassung 2011 notwendig. Diese resultiert diesmal vor allem aus den extrem gestiegenen Dieselpreisen. ( von 2010 bis Dato ca 50%) Für weitere Fragen stehen wir gerne unter zur Verfügung. Preise gültig ab Preise gültig bis auf Widerruf Zahlungsbedingungen 14 Tage netto Mit freundlichen Grüßen, ALPHA HUF Transport GmbH Alpha - Huf Transport GmbH FBN: h Bankverbindung: Hugo-Mischek-Str. 7, Landesgericht Korneuburg Volksbank BLZ K.Nr Tel Dispo 02246/27433 Fax Dw 18 Sitz der Gesellschaft: Gerasdorf Erste Bank BLZ K.Nr Tel Büro 02246/27810 Fax Dw 25 UID: ATU PSK BLZ K.Nr

2 Was wir für Sie tun können Erdarbeiten Abbrüche Baugrubenaushub Baugrubenaushub für Zubauten Baugrubenaushub fin beengter Umgebung Schächte, Kanäle, Fundamente jeder Größenordnung in jeder Umgebung Hausabbrüche Kleinabbrüche wie z.b Entsorgung von sämtlichen Bauabfällen mittels Big Bag ( große Kunststoffsäcke ) 0,75 m3 mittels Mulden oder Container von 2,5m3-40m3 mittels Kran Lkw von 0,5m3-14m3 händisch mit Schiebetruhe odgl. Vermietung Sand Kies Baumaschinen von 75cm Breite bis 30 tonnen Lkw mit Kipper Lkw mit Kran Spezial Lkw Wir liefern jede Kiessorte in jeder Menge Beratung, Hilfestellung Die Zustellpreise für die jeweiligen Zonen entnehmen Sie bitte der Preisliste Sand Kies Materialpreise plus Zustellung Preise exklusive Mehrwertsteuer. Allgemeine Preisliste 2011 Profil :34

3 Tel: MULDEN - CONTAINERSERVICE 2,5 Mulde 8 Mulde 10 Mulde 12 Cont 20 Cont 24 Cont 31 Cont Aushub rein 99,50 138,00 Bauschutt rein 109,50 170,00 245,00 Deponieschutt 125,75 222,00 257,00 323,00 Mix, Sperrgut 162,25 338,80 403,00 498,20 755,00 883, ,10 Holz 124,50 218,00 252,00 317,00 453,00 521,00 640,00 Mulde stellen 15,00 15,00 15,00 45,00 45,00 45,00 45,00 Deckelmuldenzuschlag Mulden - Containermiete : 10.- je Tauschen ab dem 8ten Tag : 4,30 / Kalendertag Für NIEDERÖSTERREICH gelten folgende Aufzahlungen: Zonen laut beiliegendem Zonenplan, gültig für Mulden und Container Zone / Mulde, Container Zone / Mulde, Container Zone / Mulde / Container Zone / Mulde, Conatiner Zone / Mulde, Container Aushub rein Ungestörter Erdaushub gem. Bodenaushubdeponie SN nur mit Grundlegender Charakterisierung und Bestätigung des den Aushub durchführenden Unternehmens Bauschutt rein Aushub, Beton, Asphalt, Ziegel, auch sortenrein, sonst keine Verunreinigung Deponieschutt Sperrgut Mix Bauschutt rein vermischt mit max 5% Fremdstoffe Holz, Papier, Eisen, Plastik usw. Holz, Papier, Eisen, Plastik usw. auch vermischt mit Bauschutt rein, Deponieschutt Die endgültige Deklaration erfgolgt ausschließlich durch das jeweilge Deponiepersonal Bestellannahme von Mo - Fr 7.00 bis DISPO : Tel Fax Bei größeren Baustellen bitten wir um Preisanfrage, da wir je nach Lage und Umfang der Baustelle Preisnachlässe gewähren können. Wir arbeiten ausschließlich nach unseren Geschäfts-Arbeitsgrundlagen Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und inklusive eventueller Altlastenbeiträge sowie Mautkosten Mulden MBDH Allgemeine Preisliste :34

4 Tel: SCHUTTABFUHR MIT KRAN - LKW Alle Preise Euro / Std. exkl. Dieselzuschlag Transport Entsorgung Gesamtpreis / m3 / m3 / m3 Aushub rein 11,90 7,00 18,90 Bauschutt rein 11,90 11,00 22,90 Deponieschutt 11,90 17,50 29,40 Mix, Sperrgut 11,90 32,10 44,00 Holz 11,90 17,00 28,90 Mindestverrechnung Transport 7m3 Aufzahlungen für Wien Umgebung Zonen laut beiliegendem Zonenplan Zone / m3 Zone 2 2,50 / m3 Zone / m3 Zone / m3 Zone 5 3,50 / m3 Aushub rein Ungestörter Erdaushub gem. Bodenaushubdeponie SN nur mit Grundlegender Charakterisierung und Bestätigung des den Aushub durchführenden Unternehmens Bauschutt rein Aushub, Beton, Asphalt, Ziegel, auch sortenrein, sonst keine Verunreinigung Deponieschutt Bauschutt rein vermischt mit max 5% Fremdstoffe Sperrgut Holz, Papier, Eisen, Plastik usw. Mix Holz, Papier, Eisen, Plastik usw. auch vermischt mit Bauschutt rein, Deponieschutt Die endgültige Deklaration erfgolgt ausschließlich durch das jeweilge Deponiepersonal Bestellannahme von Mo - Fr 7.00 bis DISPO : Tel Fax Bei größeren Baustellen bitten wir um Preisanfrage, da wir je nach Lage der Baustelle Preisnachlässe gewähren können. Wir arbeiten ausschließlich nach unseren Geschäfts-Arbeitsgrundlagen Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und inklusive eventueller Altlastenbeiträge sowie Mautkosten Allgemeine Preisliste 2011 Kranschutt MBDH :34

5 Tel: SAND KIES Materialpreise Rundkorn / m3 Rundkorn gew. / m3 Betonsand 0/70 11,9 Kies rund gew 4/8 23,0 Betonsand 0/32 11,9 Kies rund gew 8/16 23,6 Deckensand 0/16 10,9 Kies rund gew 16/32 22,4 Baggersand 0/12 11,5 Estrichsand gew 0/8 32,1 Zgld. Resch 0/7 15,1 Estrichsand gew 0/4 26,0 Kabelsand 7,1 Schleifsand 18,6 Kantkorn Maurer weich 6,9 Felsbrechsand 0/4. 27,6 Beschüttung 6,7 Felsbrechsand 0/8. 27,6 Frostschutz 10,5 Felssplitt gebr 2/4. 29,6 Ackererde 14,2 Felssplitt gebr 4/8. 29,6 Ackererde gesiebt 0/7 15,1 Felsbrechgut 0/32 25,6 Rasenerde 15,9 Künettenfüller 0/32 21,4 Drainagen Recycling Drainage 8/16. 17,3 Mischrecycling 0/32 9,9 Drainage 32/X 16,8 Betonrecycling 0/32 9,9 Drainage 32/60. 18,3 Betonrecycling 0/70 9,9 Drainage 16/32. 16,8 Betonrecycling 40/70 9,9 Drainage 50/ ,4 Ziegelsplitt 8/12. 26,5 Drainage 2. W. 32/X 4,8 Spezialsande und Großmengen auf Anfrage ZUSTELLUNG Tel Gültig für Wiener Bezirke Preis pro Fuhre abgekippt ZONE 1 21 ZONE 2 20,22 ZONE 3 2,3,18,19 ZONE und ZONE 5 1,12-14, 23 bis 6 m ,1 m3-10 m ,1 m3-14 m ,1 m3-17 m bei gleichzeitigen Muldentausch Die Preise für Big Bags ersehen Sie bitte aus der Preisliste Big Bag. Das Abladen mit Kran wird laut Regiepreisliste verrechnet Wir arbeiten ausschließlich nach unseren Geschäfts-Arbeitsgrundlagen Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und inklusive eventueller Altlastenbeiträge sowie Mautkosten Allgemeine Preisliste 2011 Bezirksoffert :34

6 Wien Umgebung Die Zustellpreise für die jeweiligen Zonen entnehmen Sie bitte der Preisliste Sand Kies Materialpreise plus Zustellung Preise exklusive Mehrwertsteuer. Allgemeine Preisliste 2011 Wien Umgebung :34

7 Tel: BIG BAG Der Big Bag ( ca 0,75m3 ) bietet vielfältige Vorteile auf innerstädtischen Baustellen mit wenig Lagerfläche, es entsteht keine Feinstaubbelastung der Anrainer, sie haben den Sand dort wo er verarbeitet wird - es enstehen keine Arbeitskosten für das Vertragen des Materials. Wenn der Big Bag leer ist verwenden Sie ihn für den Schuttabtransport von div Abfällen bis Bauschutt Sie benötigen keine teuren, großen Schuttmulden die sich auf wundersame Art selbst befüllen Vorhandenen sortenreine Mulden werden nicht verunreinigt Materialpreise Sand, Kies, Rundkorn (Alle Sorten außer Brechsande, Splitte und gebr. Materialien ) 25.- / Big Bag Brechsande, Splitte, gebr. Materialien Rasenerdemischung mit Quarzsand und Kompost Aushub, Bauschutt 35.- / Big Bag 70.- / Big Bag 20.- / Big Bag Baustellenabfälle 35.- / Big Bag ZUSTELLUNG Tel Gültig für Wiener Bezirke Preis pro Fuhre Zustellung mit Kipper Lkw Preis pro Fuhre 21 Gerasdorf 20,22 2,3,18, ,12,13,14,23 2 achser achser achser Entladung bzw. Beladung mit Lkw Kran 6.- / BIG BAG Big Bag Einsatz ( Rücknahme abzüglich Verschleißpauschale 4.-- ) Paletteneinsatz / Big Bag 5.-- / Palette Wir arbeiten ausschließlich nach unseren Geschäfts-Arbeitsgrundlagen Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und inklusive eventueller Altlastenbeiträge sowie Mautkosten Allgemeine Preisliste 2011 Big Bag :34

8 Tel: BAGGER inkl. Bedienungspersonal Regiepreise Bagger Alle Preise Euro / Std. exkl. Dieselzuschlag Gewicht to Grabtiefe Breite Höhe Preis / Std Mobilhydraulikbagger 19,95 5,46 2,5 3,2 79,00 Pendelgreifer für Grabtiefen bis 12 m ca 10 35,00 Böschungslöffel 12,00 Hydraulikkettenbagger 19 5,8 2,5 3,2 78,00 Pendelgreifer für Grabtiefen bis 12 m ca 10 35,00 Böschungslöffel 12,00 Gummikettenbagger 8 4,5 2,2 2,6 60,00 Radlader 8 62,00 Radlader bis zu 3 m³ Schaufel 19 2,6 3,4 79,00 Radlader bis zu 4 m³ Schaufel 25 2,8 3,8 85,00 Minibagger 0,7 1,5 0,6-0,9 1,4 48,00 Minibagger 1,2 48,50 Minibagger 1,9 2,5 1,0-1,3 2,38 49,00 Minibagger 2,7 2,7 1,45 2,45 52,00 Minibagger 3,5 3,1 1,65 2,5 55,00 Minibagger 4,5 3,5 1,85 2,58 55,00 Minibagger 5,5 59,00 Bobcat 49,00 Dumper 49,00 Hydraulikhammer für Minibagger <2,5 to / Tag Hydraulikhammer für Minibagger 2,6-3,5 to / Tag Hydraulikhammer für Minibagger 3,5-5,5 to / Tag Hydraulikhammer für Bagger 8 to / Tag Hydraulikhammer für Bagger 19 to / Tag Weiter Minibagger bzw. Spezialgeräte auf Anfrage Bei Regiearbeiten mit dem Bagger berechnen wir für den Transport des Baggers : Bagger bis 8to Raum Wien 340,00 Bagger 8 to bis 21 to Raum Wien 650,00 Mindesteinsatzzeit für Bagger und Zusatzgeräte 5 Stunden/Tag (Mindestverrechnung) Die oben angeführten Preise gelten für die Arbeitszeit von 6.30 bis Uhr. Für größere Baustellen bitten wir um gesonderte Anfrage Preise vorbehaltlich etwaiger Änderungen gesetzlicher Abgaben Allgemeine Preisliste 2011 Bagger Regie :34

9 Tel: LKW und Anhänger 2 achser 3 achser 4 achser 5 achser ca 7 to NL ca 12 to NL ca 17to NL ca 22to NL Kipper 44,50 52,00 61,00 64,00 Kippanhänger 11,80 16, Tiefladeanhänger - 16, Pritschenanhänger 11,80 16, Hebebühne 37, Absetzmulden 52,50 54, Abrollcontainer 52,50 54,50 65,00 - ACTS Container ,00 - KRAN LKW Klasse Ausrüstung Regiepreise LKW Alle Preise Euro / Std. exkl. Dieselzuschlag 7 mt Kette, Gurte, Schüttgutgreifer 48,50 55, mt Kette, Gurte, Schüttgutgreifer 49,70 56, mt Kette, Gurte, Schüttgutgreifer 51,00 56,50 62,00-11 mt Kette, Gurte, Schüttgutgreifer 51, mt Kette, Gurte, Schüttgutgreifer 57,50 58,50 65,00-17 mt Kette, Gurte, Schüttgutgreifer - 59, mt Kette, Gurte - 60, mt Kette, Gurt x - 64, mt Kette, Gurte - 69, mt Kette, Gurte - 74, mt Kette, Gurte - 77, mt Kette, Gurte, - 125, Überstunde Fahrer 50% ab bis und Samstags 8,50 / Std. Überstunde Fahrer 100% ab bis 05.00, Sonn- u. Feiertag 16,00 / Std. Mautkosten inkl Bearbeitungsgebühr werden zuzüglich zu den Stundensätzen verrechent 2 achser Abrechnung nach tats. KM a 0, zuzüglich 15% Manipulation 0,20 / km 3 achser Abrechnung nach tats. KM a 0, zuzüglich 15% Manipulation 0,28 / km 4 achser Abrechnung nach tats. KM a 0, zuzüglich 15% Manipulation 0,43 / km Bei Regiearbeiten wird in Wien 1 Stunde An - und Abfahrtszeit dazugerechnet. Mindesteinsatzzeit bei Bestellungen für Regiefahrzeuge 3 Stunden (Mindestverrechnung) Wir haften ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften des CMR, AÖSP (MÖST, Mautgebühren usw.) Alle Preise verstehen sich exkl. Mwst, exkl. Maut Allgemeine Preisliste 2011 Lkw Regie :34

10 SAND KIES ab Werk Gerasdorf Rundkorn / to Betonsand 0/70 7,40 Betonsand 0/32 7,40 Deckensand 0/16 6,80 Baggersand 0/12 7,20 Putzsand 0/7 9,30 Kabelsand 4,50 Schleifsand 14,80 Maurer weich 4,50 Beschüttung 4,20 Frostschutz 7,80 Ackererde 11,30 Ackererde gegittert 0/7 12,00 Rasenerde ( erhöhte Wasserdurchlässigkeit ) Gartenerde 13,10 19,10 Drainage Drainage 8/16. 11,30 Drainage 32/X 10,50 Drainage 32/60. 11,40 Drainage 16/32. 10,50 Drainage 50/ ,50 Drainage 2te Wahl 32/X 3,00 Findlinge 37,00 Rundkorn gew Kies rund gew 4/8 15,00 Kies rund gew 8/16 15,00 Kies rund gew 16/32 14,20 Estrichsand gew 0/8 20,40 Estrichsand gew 0/4 16,50 Deckensand gew 0/16 17,00 Kantkorn Felsbrechsand 0/4. 17,50 Felsbrechsand 0/8. 17,50 Felssplitt 2/4. 18,80 Felssplitt 4/8. 18,10 Felsbrechgut 0/32. 15,80 Künettenfüller gebr 0/32 13,20 Recycling Mischrecycling 0/32 6,30 Betonrecycling 0/32 6,30 Betonrecycling 0/70 6,30 Betonrecycling 40/70 6,30 Ziegelsplitt 8/12. 21,00 Spezialsande und Großmengen auf Anfrage Öffnungszeiten: 7. Jänner - 30.April : Mai - 23.Dezember : Wir arbeiten ausschließlich nach unseren Geschäfts-Arbeitsgrundlagen Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und inklusive Lsabg. Allgemeine Preisliste 2011 Sand-Schotter :34

11 Aushub, div / to Bodenaushub SN ,30,31,32 4,70 Bodenaushub SN (mit max 5% inerten Verunreinigungen) 6,50 Zufuhr Humus SN ,00 Zufuhr Schotter SN verwertbar -1,00 Beton Betonbruch < 80 x 80 cm 3,20 Betonbruch > 80 x 80 cm 7,20 Betongroßteile Zwischenlager 23,00 Diverse Verwiegung 3,00 Pkw ohne Anhänger zahlen unabhängig der Sorte Pauschal 19,00 Pkw mit Anhänger zahlen unabhängig der Sorte Pauschal 27,00 Gesamtbeurteilung lt DVO Bei Materialanlieferungen ist grundsätzlich ein Gutachten gem Deponieverordnung 2008 vorzulegen, jedenfalls aber eine Abfallinformation für Kleinmengen (< 2000 to ), also nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial ohne Hinweise auf lokale Belastungssituation auf Grund der Vornutzung. Außerdem muß die Bestätigung des den Aushub durchführenden Unternehmens vorgelegt werden Die Zuordnungen gem Abfallverzeichnisverordnung bzw die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte gem Bundes - Abfallwirtschaftsplan sind einzuhalten. Die Annahme erfolgt ausschließlich nach den Richtlinien der Deponieverordnung. Nicht entsprechendes Material wird nicht angenommen. Die jeweils gültige Deponieordnung ist einzuhalten. Der Anlieferer haftet für das Material, insbesondere dafür, daß es keinen Sonderabfall (gefährliche Stoffe) gem. Ö-Norm 2101 beinhaltet. Die Zuordnung des Materials erfolgt ausnahmslos durch unser Deponiepersonal Den Anweisungen des Deponiepersonals ist Folge zu Leisten. Wir arbeiten ausschließlich nach unseren Geschäfts-Arbeitsgrundlagen Alle Preise verstehen sich exkl. Mwstt und inklusive Lsabg. Allgemeine Preisliste 2011 Sand-Schotter :34

12 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig ab I. Leistungsumfang 1. Umfang unserer Leistung ist das Vermieten von Mulden und Containern zum Befüllen und der Abtransport der vom Kunden befüllten Mulden und Containern mit ordnungsgemäßer Entsorgung des Füllgutes sowie alle Transportleistungen aufgrund des in Österreich gültigen Frachtrechtes (CMR) mit den zu unserem Betrieb zugehörigen Fahrzeugen, wie z.b. Plateau-, Kipper- und Kranfahrzeug. Ebenfalls werden auch Erdaushub und Abbruchtätigkeiten mit Baumaschinen durchgeführt: siehe Grab- und Abbruchgrundlagen. Weiters liefern wir Sand und Kies und betreiben Sand und Kieswerke und Deponien. 2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Füllgut keinerlei mineralölhaltiges, schädliches, giftiges oder leicht entflammbares Material aufweist. Die Verantwortung für Folgeschäden aus dem Befüllen, dem Transport und dem Entleeren des oben erwähnten Materials trägt zur Gänze der Kunde. Güter, die unter das Sonderabfallgesetz fallen, müssen gesondert entsorgt werden. 3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Platz für die Aufstellung der Mulden/Container/Silo vorhanden ist und ist verpflichtet, eine entsprechende Bewilligung des Grundeigentümers zur Aufstellung der Mulden/Container/Silo vor deren Aufstellung einzuholen. Soll eine Mulde Mulde/Container/Silo auf einer öffentlichen Verkehrsfläche aufgestellt werden, ist die Bewilligung der zuständigen Behörden durch den Kunden auf seine Kosten einzuholen und die Mulde/Container/Silo nach den entsprechenden Gesetzen und behördlichen Vorschriften durch den Kunden zu sichern und zu beleuchten. Für die Festigkeit des Bodens /der Abstellfläche (vom Auftaggeber zugewiesenen Platz) haftet der Kunde. 4. Mulden oder Container LKWs dürfen nur bis zu der von uns angegebenen Inhaltsgröße (Nutzlast) befüllt werden. Für die Ladegutsicherung haftet der Befüller/Verlader. Die Beladung der Mulden oder Container sowie der LKWs hat nach den in Österreich gültigen rechtlichen Vorschriften sowie nach den gültigen österreichischen Normen (bzw. in Österreich anerkannten europäischen Normen) zu erfolgen. Den Kunden trifft die volle Haftung für die Art und Qualifikation des Inhaltes der Mulde, des Containers, des LKWs sowie des Silos. 5. Sollte die Zufahrt zum Aufstellort oder Abholort der Mulde/Container/Silo durch dritte Personen bzw. deren PKWs behindert werden und dadurch ein Verdienstentgang oder sonstiger Schaden entstehen, so haftet der Kunde für diesen Schaden sofern dieser nicht vom Verursacher ersetzt wird. 6. Die Zufahrt zur Lade- bzw. Kippstelle erfolgt auf ihr Risiko. II. Preis- und Zahlungskonditionen: 7. Als Preise für unsere Leistungen gelten nur jeweils gültige Preislisten. Anderslautende Vereinbarungen sind für uns erst dann verbindlich, wenn sie von unserer Firma schriftlich bestätigt werden. 8. Die Zahlungskondition lautet: sofort nach Erhalt der Rechnung netto, ohne Abzüge. 9. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt ein Prozent Verzugszinsen pro Monat zu berechnen. 10. Anfallende Entsorgungskosten werden gesondert verrechnet. Sollten sich während eines Auftrages Preiserhöhungen der Entsorgungs- oder Transportkosten ergeben, so sind diese vom Auftraggeber anzuerkennen. 11. Nachteinsätze zwischen 20 Uhr und 5 Uhr, Samstags-, Sonn- und Feiertagszulagen werden getrennt in Rechnung gestellt. Die Mehrwertsteuer wird nach dem jeweilig geltenden Steuersatz berechnet. III. Aufträge und Bestellungen: 12. Aufträge und Bestellungen werden von uns nur unter Zugrundelegung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegengenommen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 13. Beanstandungen, Reklamationen und Ersatzansprüche, die sich aus unseren Leistungen ergeben sollten, müssen bei uns innerhalb von acht Tagen nach Durchführung der betreffenden Leistung schriftlich einlagen, ansonsten sind sie verfallen. Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Berufung auf derartige Ansprüche Zahlungen ganz oder nur teilweise zurückzubehalten oder mit ihnen aufzurechnen. 14. Von uns genannte Termine sind nur Cirkatermine und somit freibleibend. Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche gegen uns wegen Verzögerung unserer Leistungen zu erheben. Wir sind jedoch bemüht, vereinbarte Termine soweit wie möglich einzuhalten. 15. Unsere Dienstnehmer sind nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die den Lieferschein unterfertigende Person für den Kunden zeichnungsberechtigt ist. Der Kunde verpflichtet sich, alle bestätigten Leistungen anzuerkennen. Die durch Unterschrift bestätigte Leistung ist maßgebend für die Berechnung. 16. Ist der Kunde oder eine diesen vertretende Person an der Baustelle beim Aufstellen oder Abholen der Mulde oder des Containers sowie sonstiger Leistungen nicht anwesend, so sind der von unserem Dienstnehmer auf dem Lieferschein angegebene Inhalt der Mulde oder des Containers (Menge und Qualifikation) sowie die Regiezeiten vom Kunden anzuerkennen. 17. Dem Kunden steht es frei uns die Personen zu nennen, die in seinem Auftrag Leistungen abrufen dürfen. In diesem Fall werden wir Aufträge nur von diesen Personen annehmen. 18. Mit Kenntnisnahme vorstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Besteller gelten diese als angenommen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Rückseite unserer Formulare abgedruckt Als Zeitpunkt der Kenntnisnahme wird daher die Überreichung eines solchen durch einen unserer Mitarbeiter angenommen IV Annahmebedingungen für Schutt, Aushub 19. Die endgültige Deklaration des von unseren Lenker übernommenen bzw durch Sie angelieferten Materials erfolgt ausschließlich durch das jeweilige Deponiepersonal.Sollte die endültige Deklaration von der am Lieferschein vermerkten Fraktion abweichen wird der Kunde von uns informiert. V Deponieordnung Bodenaushubdeponie Gerasdorf Basierend auf der Deponieverordnung Abfallarten 1.1. Auf der Deponie darf nur Bodenaushubmaterial gem Bodenaushubdeponie abgelagert werden ( SN , 31411, 30, , , ) 1.2. Am befestigten Lagerplatz wird Betonbruch abgelagert Alle anderen Abfälle werden zurückgewiesen. 2. Pflichten des Kunden 2.1. Der Kunde hat vor erstmaliger Anlieferung eine schriftliche Vereinbarung mit der Geschäftsleitung zu treffen 2.2. Der Kunde bzw der Frächter verpflichtet sich zur Übergabe einer vollständig ausgefüllten und firmenmäßig bestätigten Abfallinformation und falls erforderlich eine gültige grundlegende Charakterisierung gemäß Deponieverordnung 2008 bei Anlieferung jeder Abfallart pro Baustelle Bei Inanspruchnahme der 2000 Tonnenregel für Bodenaushubist zusätzlich eine Bestätigung des den Aushub durchführenden Unternehmens zu übergeben 2.4. Bei Nichtübergabe der notwendigen Dokumente werden die Materialien entweder abgewiesen oder nur auf Zwischenlager übernommen. Der Deponiebetreiber gewährt eine Nachfrist zur Vorlage der Dokumente von 3 Werktagen. Bei Materialien die eine grundlegende Charakterisierung laut Deponieverordnung benötigen wird nach Ablauf der Frist ohne weitere Benachrichtigung vom Deponiebetreiber auf Kosten des Kunden eine grundlegende Charakterisierung bei einem vom Deponiebetreiber frei wählbaren Gutachter beauftragt. 3. Haftung des Kunden 3.1. Der Fahrer übernimmt lt KFG und STVO die Verantwortung für Ladung und Gewicht Der Kunde hat vor Anlieferung die laut Deponieverordnung vorgesehenen Dokumente ( siehe 2. Pflichten des Kunden ) zu übergeben 3.3. Der Kunde haftet dafür daß das angelieferte Material den Angabe der Dokumente entspricht Insbesondere haftet der Kunde dafür daß das angelieferte Material die Grenzwerte der Bodenaushubdeponie nicht überschreitet Der Deponiebetreiber kontrolliert wie in der Deponieverordnung vorgesehen die Angaben des Kunden durch Rückstell und Identitätsproben. Sollten sich bei der Kontrolle berrechtigte Zweifel an der Identität des Materials ergeben wir die Anlieferung zurückgewiesen bzw wenn die Materialien bereits eingebaut wurden haftet der Kunde für sämtliche Kosten und Nachteile einschließlich Folgeschäden die sich für die Fa Alpha Huf ergeben in voller Höhe Für unerlaubt eingebrachte Abfälle gilt, daß der Kunde diese binnen 24 Stunden wieder abzutransportieren hat, widrigenfalls die Fa Alpha Huf im Wege der Ersatzvornahme ohne Benachrichtigung und auf Kosten und Gefahr des Kunden die Abfälle entsorgen wird. 4. Abrechnung 4.1. Es gelten die von der Fa Alpha Huf kundgemachten Preislisten 4.2. Sondervereinbarung gelten nur wenn die Fa Alpha Huf diese schriftlich bestätigt hat Angelieferte Abfälle bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Kunden 4.4. Die Deklarartion des angelieferten Abfalles erfolgt ausnahmslos durch unsere Deponiepersonal Allgemeine Preisliste 2011 Bedingungen :34

13 1. Benützungsvorschriften für die Kunden 1.1. Den Anordnung des Deponiepersonals ist Folge zu leisten. Insbesondere hat die Ablagerung des Abfalles an den vom Deponiepersonal vorgesehenen Stellen zu erfolgen 1.2. Vor Ablagerung hat der Kunde mit unserem Deponiepersonal Kontakt aufzunehmen. Ablagerungen ohne vorherige Kontaktaufnahme sind ausnahmslos untersagt. Zuwiderhandeln wird mit Deponieverbot geahndet Die maximale Fahrgeschwindigkeit am Gelände beträgt je nach Staubbildung 5-20 km/ h.. Sämtliche Nachteile und Folgeschäden aus Überschreitung der Geschwindigkeit insbesondere durch übermäßige Staubbildung werden an den Kunden weiterverrechnet Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, das durch seine Fahrzeuge keine Verschmutzung der Landesstraßen erfolgt. Diesbezügliche Anweisungen des Deponiepersonals sind zu befolgen Am gesamten Deponiegelände gilt die STVO. Anerkennung 1.6. Mit Annahme des unter Punkt 2 genannten Vereinbarung erkennt der Kunde diese Bestimmungen an Gerichtsstand für alle sich aus unseren Leistungen und Verträgen ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Korneuburg. 2. Haftung des Deponiebetreibers 2.1. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Deponiebetreiber sind ausgeschlossen. VI Arbeitsbedingungen für Abbrucharbeiten 1. Sämtliche Zu- und Ableitungen werden vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten getrennt. 2. Halteverbote, Gehsteigsperrungen u.ä. beantragt der Auftraggeber 3. Gerüstungen bei Fassadenarbeiten bauseits 4. Statikerkosten bauseits 5. Die Arbeitsdurchführung erfolgt in einen Arbeitsgang 6. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach Naturmaß 7. Die Preise gelten nur bei Gesamtbeauftragung 8. Sämtliches Material ( Inventar, Möbel, sonstiges... ) wie zum Zeitpunkt der Besichtigung vorhanden geht in das Eigentum des Auftragnehmers über 9. Gefährliche Abfälle werden immer extra verrechnet. 10. Es gelten die Bestimmungen der ÖNORM B Gebäude werden grundsätzlich als leer angenommen 12. Bei Kaminabbrüchen wird mit äußerster Sorgfalt gearbeitet, trotzdem ist es nicht auszuschließen das Staub in den Kamin gelangt. Diesbezügliche Forderungen werden nicht anerkannt VII Arbeitsbedingungen für Grabarbeiten 1. Die Baustelle wurde nicht besichtigt. 2. Im LV genannte Unterlagen waren bei Anbotserstellung nicht verfügbar. 3. Es wird vorausgesetzt, daß der Auftraggeber die Lage und Tiefe etwaig vorhandener Einbauten in Erfahrung bringt. 4. Der Auftraggeber zeichnet die Lage und Tiefe der Einbauten an der Oberfläche klar ersichtlich an. 5. Die Grabarbeiten werden max bis zu einen Sicherheitsabstand von 0,5 m in jeder Richtung durchgeführt- 6. Grabarbeiten innerhalb der Sicherheitszone werden, abgesehen von allgemeinen Sicherheitsaspekten, die der Entscheidung des Baggerfahrers unterliegen, nur nach schriftlicher Anweisung des Auftraggebers durchgeführt. 7. Bei Kelleraushüben setzten wir die Anwesenheit eines Arbeiters voraus, der in Zusammenarbeit mit unseren Baggerfahrer laufend die Tiefe kontrolliert. 8. Wir weisen darauf hin, dass laut Arbeitnehmerschutzverordnung unter Bedachtnahme des Materials gewisse Böschungsicherungsmaßnahmen zu treffen sind. Diese sind nicht in den Preisen enthalten. Sollten die Böschungsneigungen auf Wunsch des Auftraggebers nicht nach Maßgabe der Verordnungen eingehalten werden nimmt der Auftraggeber hiermit zur Kenntnis dass wir der Warn -und Hinweispflicht laut Önorm hiermit nachgekommen sind. 9. Unser Anbot beinhaltet keinerlei händische Arbeit, sowie keine Verdichtungsarbeiten, bei Feinplanum kein Einmessen und keine Materialzugabe. 10. Die Preise für Hinterfüllungsarbeiten gelten nur insoweit, als die Zufahrt mit ICB oder 4-Achs Lkw möglich ist. 11. Sämtliche Transportleistungen müssen mit 5-Achs Lkw möglich sein. Etwaig notwendige Gehsteigüberfahrten udgl erfolgen auf das Risiko des AG. 12. Die Grabarbeiten erfolgen mit Grossgerät ca 20 to bei einer max Grabtiefe von 5 m 13. Beim Aushub von Fundamenten und Gräben oder Schächten muß der Mindestquerschnitt 0,5 m2 betragen, sonst werden die Arbeiten in Regie verrechnet. 14. Der Auftragnehmer behält sich vor die Arbeiten bei ungünstigen Witterungs- und Bodenverhältnissen zu Unterbrechen. 15. Die Straßenreinigung ist nicht in den Preisen enthalten 16. Sollten die Grabarbeiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bei durch Regen verursachten schlechten Bodenverhältnissen durchgeführt werden gehen sämtliche dadurch verursachte Kosten zu Lasten des Auftraggebers. 17. Grabarbeiten im Kronenbereich von Bäumen führen wir nur nach vorheriger Absprache mit Gärtnern oder ähnlich befugten Firmen oder Personen durch. 18. Bei Aushubmaterial welches von der Baustelle zu entfernen ist wird, soweit notwendig der Zwischentransport extra in Rechnung gestellt. 19. Soweit nichts anderes vermerkt handelt es sich bei dem von der Baustelle zu Entfernenden Material um Aushubmaterial Schlüsselnr gem. Bodenaushubdeponie. Die event. erforderliche Gesamtbeurteilung legt der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten vor. 20. Soweit nichts anderes vermerkt wurde der einmalige An-Abtransport des Baggers einkalkuliert, jeder weitere wird verrechnet. 21. Die Arbeitsdurchführung erfolgt in einem Arbeitsgang 22. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach Naturmaß 23. Es wird Bodenklasse 3-5 angenommen, das Bodenrisiko trägt der Auftraggeber 24. Preise gelten nur bei Gesamtbeauftragung. VII Zahlungsbedingungen 1. Die Zahlungsfrist beginnt 3 Tage nach Rechnungsdatum und endet mit dem Tage der Gutschrift auf unserem Konto. 2. Soweit nichts anderes vereinbart lautet unser Zahlungsziel 7 Tage netto ohne Abzug 3. Prüffristen werden für Rechnungen die Regiearbeiten, Lieferungen nach to oder losen m3, Materialabholungen vom Kieswerk, Schutt abladen auf Deponie betreffen NICHT ANERKANNT. 4. Zur leichten Rechnungsprüfung erhalten Sie sämtliche Rechnungsbelege in Kopie. 5. Keine Gegenverrechnungen 6. Kein Haftrücklass X:\ADMINISTRATION\Vorlagen\Aktuelle\ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN doc Allgemeine Preisliste 2011 Bedingungen :34

14 Tel: DIESELZUSCHLAG: Sondervereinbarungen Nach dem der Dieselpreis ein bedrohlicher Kostenfaktor für die Transportwirtschaft geworden ist, haben wir uns entschieden in unserer Kalkulation ein Dieselzuschlag (Dieselpreisgleitklausel) einzuführen. Jeden Montag wird auf untenstehender Internetseite der vom Ministerium erhobene Brutto Dieselpreis online gestellt. Als Stichtag für die Dieselzuschlagsberrechnung gilt der erste Montag im Monat. Der an diesem Tag gültige Wert bestimmt den Zuschlag laut untenstehender Liste und gilt einen Monat. Der Dieselzuschlag wird nur für Lkw Regieleistungen laut der Liste Lkw Regie verrechnet. Gewichteter österreichischer Verkaufspreis für Diesel (Bruttopreise in EURO/Liter) Dieselzuschlag zu den Stundensätzen der Lkw Regie Liste Euro / Std exkl Mwst bis 1,200 Preise lt. Liste Regie Lkw 1,201-1,300 0,80 1,301-1,400 1,60 1,401-1,500 2,40 1,416-1,439 3,20 Zum Beispiel: Der Bruttodieselpreis laut Treibstoffpreismonitor beträgt am ,345 Wir würden für Leistung mit dem 2 achser Kran Lkw im Zeitraum bis folgenden Preis verrechnen: 2 achser 15mt Kran Grundpreis : 43,50 / Std + Zuschlag 1,60/ Std = 45,10 / Std Wir haften ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften des CMR, AÖSP (MÖST, Mautgebühren usw.) Alle Preise verstehen sich exkl. Mwst, exkl. Maut Allgemeine Preisliste 2011 Sondervereinbarungen, Diesel :34

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