Steilmann-Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG Herne 7,00 % Anleihe ISIN: DE000A12UAE0 / WKN: A12UAE ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG

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1 Steilmann-Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG Herne 7,00 % Anleihe ISIN: DE000A12UAE0 / WKN: A12UAE ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABE durch die Steilmann-Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Herne, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter der Handelsregister Nr. HRA 5691, geschäftsansässig: Baumstr , Herne (nachfolgend auch die Emittentin ), betreffend die EUR ,00 7 % Schuldverschreibungen der Steilmann-Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG fällig am 23. September 2018 ISIN: DE000A12UAE0 / WKN: A12UAE (insgesamt die Steilmann-Boecker Anleihe 2014/2018 ), eingeteilt in Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 (jeweils eine Schuldverschreibung und zusammen die Schuldverschreibungen ). Die Emittentin fordert hiermit die Inhaber der Schuldverschreibung (jeweils ein Anleihegläubiger und zusammen die Anleihegläubiger ) zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums beginnend am Mittwoch, den 17. Juni 2015, um 0:00 Uhr, und endend am Freitag, den 19. Juni 2015, um 24:00 Uhr, gegenüber dem Notar Dr. Dirk Otto mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main auf (die Abstimmung ohne Versammlung ; die Aufforderung zur Stimmabgabe in der Versammlung ohne Abstimmung die Aufforderung zur Stimmabgabe ).

2 2 1. Hintergrund der Aufforderung zu einer Stimmabgabe in der Abstimmung ohne Versammlung 1.1 Vorbemerkung Nach 13 Ziff. 1 der Anleihebedingungen der Steilmann-Boecker Anleihe 2014/2018 ( Anleihebedingungen ) können die Gläubiger nach Maßgabe der Regelungen des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen ( SchVG ) in einer Gläubigerversammlung durch Mehrheitsbeschluss gemäß 14 der Anleihebedingungen Änderungen der Anleihebedingungen mit der Emittentin vereinbaren. Die Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger sind für alle Gläubiger gleichermaßen verbindlich. Die Abstimmungen werden ausschließlich im Wege der Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt ( 13 Ziff. 2). Die Abstimmung wird von einem von der Emittentin beauftragten Notar, oder, falls der gemeinsame Vertreter zur Abstimmung aufgefordert hat, vom gemeinsamen Vertreter geleitet ( 13 Ziff. 3). An den Abstimmungen der Gläubiger nimmt jeder Gläubiger nach Maßgabe des Nennwerts oder des rechnerischen Anteils seiner Berechtigung an den ausstehenden Schuldverschreibungen teil. 1.2 Hintergrund Die Emittentin hält über die STB Fashion Holding GmbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Emittentin, 56,07 % der Geschäftsanteile an der S&E Kapital GmbH, die ihrerseits 52,81 % der Aktien der Adler Modemärkte AG hält. Davon entfallen rechnerisch Stück Aktien auf die STB Fashion Holding GmbH. Die Ansprüche auf Rückzahlung der Schuldverschreibungen und auf Zinszahlung sind durch die Bestellung eines Pfandrechts an Geschäftsanteilen an der STB Fashion Holding GmbH besichert. Die Emittentin beabsichtigt, zur Optimierung ihrer Geschäftstätigkeit ihre Gruppenstruktur zu vereinfachen. Dazu plant sie ihre Rechtsform in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE, Societas Europaea) umzuwandeln. Dies soll durch Anwachsung des Gesellschaftsvermögens der Emittentin (im Wege der Universalsukzession) an eine Vorrats-SE (die SE ) erfolgen. Zudem sollen die STB Fashion Holding GmbH und die S&E Kapital GmbH auf die Emittentin verschmolzen werden. In diesem Zusammenhang soll 10 Ziff. 6 der Anleihebedingungen ersatzlos aufgehoben werden. Hintergrund dafür ist, dass Rechtsunsicherheit besteht, ob die Emittentin nach erfolgreicher Änderung der Gruppenstruktur aufgrund des 10 Ziff. 6 in der Lage ist Finanzverbindlichkeiten aufzunehmen. Die Emittentin benötigt für die weitere Expansion der Geschäftstätigkeit ausreichend Flexibilität weiter Finanzverbindlichkeiten aufnehmen zu können. Zwar ist die Emittentin der Auffassung, dass der derzeitige Wortlaut des 10 Ziff. 6 der

3 3 Anleihebedingungen der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten in der SE vor der Anwachsung des Vermögens der Emittentin nicht entgegensteht, jedoch möchte sie höchstvorsorglich und im Lichte der geplanten Vereinfachung der Gruppenstruktur Rechtssicherheit schaffen und dementsprechend 10 Ziff. 6 der Anleihebedingungen streichen. Nach Vereinfachung der Gruppenstruktur, im Zuge derer die Emittentin die Verschmelzung der STB Fashion Holding GmbH auf die Emittentin beabsichtigt, können Ansprüche der Anleihegläubiger gegen die Emittentin aufgrund des Wegfalls des Pfandrechts der Anleihegläubiger bestehen. Um der Abwicklung etwaiger Ansprüche zuvorzukommen, beabsichtigt die Emittentin zu gewährleisten, dass anstelle der Geschäftsanteile an der STB Fashion Holding GmbH unmittelbar Aktien der Adler Modemärkte AG an die Anleihegläubiger verpfändet werden. Die Emittentin gewährleistet, das Pfandrecht an den Aktien der Adler Modemärkte AG spätestens dann zu bestellen, wenn die STB Fashion Holding GmbH auf die Emittentin verschmolzen wurde. Damit wird sichergestellt, dass die Anleihegläubiger zu jeder Zeit entweder durch ein Pfandrecht an Geschäftsanteilen der STB Fashion Holding GmbH oder durch solche an Aktien der Adler Modemärkte AG besichert sind. Die vorgeschlagene Regelung ist aus Sicht der Emittentin im Hinblick auf 5 des zwischen der Emittentin und der STG Treuhand und Vermögensverwaltungs GmbH, Düsseldorf geschlossenen Treuhandvertrages, der einen Austausch von Sicherheiten vorsieht, sinnvoll, da die Begründung eines unmittelbaren Pfandrechts an insgesamt Aktien der Adler Modemärkte AG die derzeitige Sicherheit der Anleihegläubiger verbessert. Das Pfandrecht an den Aktien der Adler Modemärkte AG ist nach Einschätzung der Emittentin mindestens gleichwertig zu dem derzeit bestellten Pfandrecht an den Geschäftsanteilen der STB Fashion Holding GmbH. Hinzu kommt, dass die Aktien der Adler Modemärkte AG börsennotiert sind (WKN:A1H8MU; ISIN DE000A1H8MU2). Die Emittentin beabsichtigt daher, 10 Ziffer 1 der Anleihebedingungen entsprechend zu ergänzen. 2. Gegenstand der Abstimmung ohne Versammlung und Beschlussvorlage der Emittentin Die Emittentin schlägt vor, die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen: Ziffer 1 der Anleihebedingungen wird um folgenden Satz ergänzt: Die Emittentin ist berechtigt, die zur Sicherheit verpfändeten Anteile an der STB FASHION HOLDING GmbH jederzeit dadurch zu ersetzen, dass den Gläubigern ein Pfandrecht an Aktien der Adler Modemärkte AG (WKN:A1H8MU) bestellt The Issuer may exchange the pledged 21,875 shares in STB FASHION HOLDING GmbH at any time in a way that 4,759,488 shares in Adler Modemärkte AG (WKN:A1H8MU) are pledged to the Holders. The Issuer shall ensure that a share pledge

4 4 wird. Die Emittentin gewährleistet, dass das Pfandrecht an den Aktien der Adler Modemärkte AG spätestens dann gewährt wird, wenn die Geschäftsanteile der STB FASHION HOLDING GmbH durch Verschmelzung dieser Gesellschaft auf die Emittentin untergehen. with regard to 4,795,488 shares of Adler Modemärkte AG is executed upon cancellation of the shares of STB FASHION HOLDING GmbH as a result of a merger of this company with the Issuer Mit Bestellung des Pfandrechts an den Aktien der Adler Modemärkte AG wird 10 Ziffer 6 der Anleihebedingungen ersatzlos gestrichen. 3. Rechtsgrundlage für die Abstimmung ohne Versammlung, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernis 3.1 Nach 13 Ziff. 1 der Anleihebedingungen finden die Bestimmungen des SchVG für die Steilmann- Boecker Anleihe 2014/2018 Anwendung. Änderungen der Anleihebedingungen können aufgrund Mehrheitsbeschluss nach Maßgabe des 14 der Anleihebedingungen vereinbart werden. 3.2 Die Anleihegläubiger beschließen gemäß 13 Ziff. 2 der Anleihebedingungen ausschließlich im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung. Bei der Abstimmung ohne Versammlung ist die Beschlussfähigkeit nach Maßgabe von 18 Abs. 1 SchVG in Verbindung mit 15 Abs. 3 S. 1 SchVG gegeben, wenn mindestens die Hälfte der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen an der Abstimmung ohne Versammlung teilnimmt. 4. Rechtsfolgen des etwaigen Zustandekommen des Beschlusses Wenn die Anleihegläubiger wirksam über den Beschlussgegenstand gemäß Ziffer 2 beschließen, hat das insbesondere folgende Rechtsfolgen: Ein mit der erforderlichen Mehrheit gefasster Beschluss der Anleihegläubiger ist für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich. 5. Verfahren der Abstimmung ohne Versammlung und Art der Abstimmung Die Abstimmung ohne Versammlung wird von dem Notar Dr. Dirk Otto mit Amtssitz in Frankfurt am Main und Geschäftsräumen Lindenstraße 15, Frankfurt am Main, Deutschland als Abstimmungsleiter ( der Abstimmungsleiter ) gemäß 18 Abs. 2 SchVG geleitet. 5.1 Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme im Zeitraum von 17. Juni 2015 um 0:00 Uhr bis 19. Juni 2015 um 24:00 Uhr (der Abstimmungszeitraum ) in Textform b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (das BGB ) - gegenüber dem

5 5 Abstimmungsleiter unter der unten aufgeführten Adresse abgeben (die Stimmabgabe ). Als Stimmabgabe gilt der Zugang beim Abstimmungsleiter. Stimmabgaben, die nicht innerhalb des Abstimmungszeitraums, also zu früh oder zu spät, dem Abstimmungsleiter zugehen, werden nicht berücksichtigt. 5.2 Die Stimmabgabe erfolgt per Post, Fax oder an die folgende Adresse: Notar Dr. Dirk Otto - Abstimmungsleiter - Steilmann-Boecker Anleihe 2014/2018 Abstimmung ohne Versammlung" Lindenstraße 15, Frankfurt am Main, Deutschland Telefax: dirk.otto@gobbers-denk.de Dem Stimmabgabedokument sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern diese Nachweise nicht bereits zuvor übermittelt worden sind: ein Nachweis der Teilnahmeberechtigung in Form eines Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk des depotführenden Instituts (wie unter Ziffer 6.3 definiert) und ggf. ein Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis nach Maßgabe der Ziffer 6.5, sofern der Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z. B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtsverwalter (z. B. ein Insolvenzschuldner durch den für ihn bestellten Insolvenzverwalter) vertreten wird; und ggf. eine Vollmacht nach Maßgabe der Ziffer 7, sofern der Anleihegläubiger bei der Abstimmung ohne Versammlung von einem Dritten vertreten wird. Ferner wird darum gebeten, dass Anleihegläubiger, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht oder nach ausländischem Recht sind, durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus einem einschlägigen Register oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung nach Maßgabe der Ziffer 6.4 ihre Vertretungsbefugnis nachweisen. Die Vorlage dieses Nachweises ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Abstimmung. 5.3 Zur Erleichterung und Beschleunigung der Auszählung der Stimmen werden die Anleihegläubiger gebeten, für die Stimmabgabe das Formular zu verwenden, das auf der Internetseite der Emittentin unter ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Stimmabgabe zum Abruf verfügbar ist. Die Wirksamkeit einer Stimmabgabe hängt aber nicht von der Verwendung dieses Formulars ab. 5.4 Das Abstimmungsergebnis wird nach dem Additionsverfahren ermittelt. Bei dem Additionsverfahren werden nur die Ja-Stimmen und die Nein-Stimmen gezählt. Berücksichtigt

6 6 werden alle ordnungsgemäß im Abstimmungszeitraum abgegebenen und mit den erforderlichen Nachweisen versehenen Stimmen. 6. Teilnahmebedingungen, Stimmrechte und Nachweise 6.1 Zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der seine Inhaberschaft an Schuldverschreibungen im Abstimmungszeitraum nach Maßgabe der Regelungen unter Ziffer 6.3 spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums nachweist. 6.2 An der Abstimmung ohne Versammlung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennbetrags der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen der Steilmann-Boecker Anleihe 2014/2018 teil. Jede Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 gewährt eine Stimme. 6.3 Anleihegläubiger müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums nachweisen. Hierzu ist in Textform ( 126 b BGB) ein aktueller Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen mit dem Sperrvermerk nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern und an den Abstimmungsleiter zu übermitteln (der Besondere Nachweis mit Sperrvermerk ): Besonderer Nachweis Der erforderliche besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet und (ii) den gesamten Nennbetrag der Schuldverschreibung angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot dieses Anleihegläubigers gutgeschrieben sind Sperrvermerk Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen der Steilmann-Boecker Anleihe 2014/2018 mindestens vom Ausstellungstag des Besonderen Nachweises nach Ziff bis zum 19. Juni 2015, um 24:00 Uhr beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden. Anleihegläubiger sollten sich wegen der Formalitäten des Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk mit ihrer depotführenden Bank in Verbindung setzten. Anleihegläubiger, die (i) den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk nicht spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums in Textform ( 126 b BGB) übermittelt haben, und/oder (ii) ihre Schuldverschreibungen nicht oder nicht rechtzeitig haben sperren lassen, sind nicht

7 7 stimmberechtigt. Auch Bevollmächtigte des Anleihegläubigers können das Stimmrecht in diesen Fällen nicht ausüben. Ein Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk, das von dem depotführenden Institut verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der Emittentin unter abgerufen werden. 6.4 Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht (z. B. Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z. B. Limited nach englischem Recht) sind, werden gebeten, spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums zusätzlich zum Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Das kann durch Übersendung eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z. B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate) geschehen. Der Nachweis der Vertretungsbefugnis nach dieser Ziffer 6.4 ist nicht Voraussetzung für die Berücksichtigung der Stimmen bei der Abstimmung ohne Versammlung. 6.5 Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z. B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z. B. ein Insolvenzschuldner durch den für ihn bestellten Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzlich Vertreter oder Amtswalter spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums zusätzlich zum Besondern Nachweis mit Sperrvermerk des von ihm Vertretenen seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen (z. B. durch Kopie der Personenstandsunterlagen oder der Bestellungsurkunde). 7. Vertretung durch Bevollmächtigte 7.1 Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen ( 18 Abs. 1 SchVG in Verbindung mit 14 SchVG). 7.2 Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform im Sinne von 126 b BGB. 7.3 Die Vollmachtserteilung ist spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums gegenüber dem Abstimmungsleiter durch Übermittlung der Vollmachterklärung in Textform nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist ferner spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk des Vollmachtgebers (s. Ziffer 6.3) sowie (soweit einschlägig) die Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers (s. Ziffer 6.5) gegenüber dem Abstimmungsleiter nachzuweisen.

8 8 8. Gegenanträge und Ergänzungsverlangen 8.1 Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu dem Beschlussgegenstand, über den nach dieser Aufforderung zur Stimmabgabe Beschluss gefasst wird, eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten (der Gegenantrag ). 8.2 Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen der Anleihe erreichen, können verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden (das Ergänzungsverlangen ). 8.3 Gegenanträge und Ergänzungsverlangen sind an den Abstimmungsleiter oder die Emittentin zu richten und können vor Beginn des Abstimmungszeitraums per Post, Fax oder an den Abstimmungsleiter oder die Emittentin an eine der folgenden Adressen übermittelt werden: Notar Dr. Dirk Otto - Abstimmungsleiter - Steilmann-Boecker Anleihe 2014/2018 Abstimmung ohne Versammlung" Lindenstraße 15, Frankfurt am Main, Deutschland Telefax: dirk.otto@gobbers-denk.de oder: Steilmann-Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG Steilmann-Boecker Anleihe 2014/2018 Baumstr , Herne Telefax: STBFP@Steilmann-Holding.de Zwingend beizufügen ist auch im Hinblick auf einen Gegenantrag und/oder ein Ergänzungsverlangen ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk (s. Ziffer 6.3). Im Falle eines Ergänzungsverlangens haben die Anleihegläubiger, die beantragen, einen weiteren Gegenstand zur Beschlussfassung zu stellen, ferner nachzuweisen, dass sie gemeinsam 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. 9. Angabe der ausstehenden Schuldverschreibungen Der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen stehen derzeit keine Schuldverschreibungen der Steilmann-Boecker Anleihe 2014/2018 zu. Es werden derzeit ferner

9 9 keine Schuldverschreibungen der Steilmann-Boecker Anleihe 2014/2018 für Rechnung der Emittentin oder mit ihr verbundener Unternehmen gehalten. Insgesamt stehen daher Schuldverschreibungen der Steilmann-Boecker Anleihe 2014/2018 im Nennbetrag von insgesamt EUR ,00, eingeteilt in Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000, aus. 10. Weitere Informationen Die Anleihegläubiger erhalten weitere Informationen zu dem Fortgang des Verfahrens auf der Internetseite der Emittentin unter Unterlagen Vom Tag der Aufforderung zur Stimmabgabe an bis zum Ende des Abstimmungszeitraums stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin unter zur Verfügung: diese Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung nebst der darin enthaltenen Bedingungen, von denen die Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung und die Ausübung der Stimmrechte abhängen, die Anleihebedingungen der Steilmann-Boecker Anleihe 2014/2018, das Formular für die Stimmabgabe im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung, das Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte und das Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk. Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist per Post, Fax oder zu richten an: Steilmann-Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG Steilmann-Boecker Anleihe 2014/2018 Baumstr , Herne Telefax: Herne, im Juni 2015 Steilmann-Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG, diese vertreten durch

10 10 Steilmann-Boecker Verwaltungs- und Geschäftsführungs GmbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Michele Puller und Massimo Giazzi Auch der von der Steilmann-Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG, Herne, Deutschland, beauftragte Notar Herr Dr. Dirk Otto, mit Sitz in Frankfurt am Main, fordert als Abstimmungsleiter die Anleihegläubiger der Steilmann-Boecker Anleihe 2014/2018 zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums vom 17. Juni 2015, um 0:00 Uhr bis 19. Juni 2015, um 24:00 Uhr in Textform ( 126 b BGB) gegenüber dem Abstimmungsleiter entsprechend der vorstehenden Aufforderung zur Stimmabgabe auf und stellt die unter Ziffer 2 der Aufforderung zur Stimmabgabe von der Emittentin unterbereiteten Beschlussvorschläge zur Abstimmung. Frankfurt am Main, im Juni 2015 Notar Dr. Dirk Otto

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