Beispiel 21. Folie 108. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby
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- Agnes Egger
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1 Beispiel 21 A, B und C sind Gesellschafter einer GbR, die einen Imbiss-Stand betreibt. A möchte gerne einen neuen Imbisswagen anschaffen, B und C sind dagegen. Dessen ungeachtet bestellt A schriftlich bei X für die A- B-C-GbR einen Imbisswagen für Wer muss zahlen? Folie 108
2 Geschäftsführung Grundsatz: Gesamtgeschäftsführung, 709 I BGB. Einstimmigkeitsprinzip Abweichende Regelungen - Alle Gesellschafter Mehrheitsprinzip, 709 II Alleingeschäftsführung mit Widerspruchsrecht, 711 S. 1 - Mehrere Gesellschafter, 710 S. 1 BGB. Gesamtgeschäftsführung (Einstimmigkeit), 710, 709 I Mehrheitsprinzip, 710 S. 2, 709 II Alleingeschäftsführung mit Widerspruchsrecht, 711 S. 1 - Ein Gesellschafter (Alleingeschäftsführung, kein Widerspruchsr.) Folie 109
3 Vertretung Grundsatz: Geschäftsführungsbefugter Gesellschafter ist im Zweifel zur Vertretung ermächtigt, 714 BGB, also Gesamtvertretung wegen Gesamtgeschäftsführung, 709 I BGB Abweichende Regelungen - der Geschäftsführungsbefugnis wirkent im Zweifel auch auf die Vertretungsmacht, 714 BGB (z.b. Alleinvertretungsmacht bei Alleingeschäftsführung) - der Vertretung durch Gesellschaftsvertrag Umfang der Vertretungsmacht folgt der Geschäftsführungsbefugnis Folie 110
4 Lösung Beispiel 21 A war nur einer von mehreren bloß zur Gesamtvertretung berechtigten Gesellschaftern, daher konnte er Gesellschaft nicht verpflichten. Mitgesellschafter B und C haften daher auch nicht. A haftet als sog. Vertreter ohne Vertretungsmacht, 179 BGB Folie 111
5 Beispiel 22 In Beispiel 22 waren B und C mit der Bestellung durch A einverstanden. Wer haftet jetzt? Folie 112
6 Haftung für Gesellschaftsschulden Haftungsobjekt - Gesellschaftsvermögen - Privatvermögen der Gesellschafter Haftungsbegründung analog 128 HGB (Akzessorietät) Wichtig: Haftungsbeschränkung mit Wirkung Dritten gegenüber nur durch individuelle Vereinbarung mit Gläubiger. Nicht durch Gesellschaftsvertrag oder Zusatz GbRmbH Folie 113
7 Lösung Beispiel 22 Es haftet die GbR mit ihrem Gesellschaftsvermögen (aus Vertrag) Alle Gesellschafter (A, B und C) aus 128 HGB wie die Gesellschafter einer OHG. Folie 114
8 D. Kapitalgesellschaften: I. GmbH 13 GmbHG (1) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. (2) Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen. (3) Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs. Körperschaft (Verein) Eigene Rechtspersönlichkeit = juristische Person, 13 I GmbHG Kapitalgesellschaft Haftung nur mit Gesellschaftsmögen, 13 II GmbHG Handelsgesellschaft, 13 III GmbHG Formkaufmann, 13 III GmbHG, 6 II HGB Folie 115
9 GmbH als Kapital-Gesellschaft Stammkapital - Das von den Gesellschaftern bei der Gründung aufzubringende Kapital - Zahlenmäßig im Gesellschaftsvertrag festgelegt, 3 I Nr. 3 - Mindestbetrag , 5 I GmbHG - Funktion: Seriositätsschwelle Geschäftsanteil: Anteil am Stammkapital - Stammkapital setzt sich aus Geschäftsanteilen (Stammeinlagen) zusammen - Mindestnennbetrag: 1, 5 II GmbHG - Zahl der Geschäftsanteile und ihre Nennbeträge (unterschiedliche sind möglich, 5 III 1 GmbHG) werden durch den Gesellschaftsvertrag festgelegt, 3 I Nr. 4 GmbHG Folie 116
10 Beispiel 23 A und B überlegen ihre Klempnerei in Form einer GmbH zu führen. Sie fragen sich, - was eine GmbH-Gründung erfordert, - ab wann die GmbH dann als solche tätig sein kann und - was sie beide als Grundkapital der Gesellschaft, wann aufbringen müssen. Folie 117
11 Gesellschaftsvertrag Notarielle Form, 2 I GmbHG Inhalt: - Mindestinhalt, 3 GmbHG Firma und Sitz Gegenstand des Unternehmens Betrag des Stammkapitals Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile - Ansonsten: Gestaltungsfreiheit Bestellung des Geschäftsführers im Gründungsvertrag oder durch Beschluss der Gesellschafter Folie 118
12 Entstehung der GmbH Vorgründungsvertrag notarieller Gesellschaftsvertrag Eintragung t Vorgründungsgesellschaft (GbR/OHG) Vorgesellschaft (sui generis) GmbH Folie 119
13 Einlage der Gesellschafter Übernahme der Geschäftsanteile - Durch die Gründer im Gesellschaftsvertrag = Übernahme der Verpflichtung, die Einlage auf den Geschäftsanteil zu zahlen (Geldeinlage). - Sacheinlagen sind zulässig, 5 IV GmbHG, aber Differenzhaftung bei Überbewertung, 9 GmbHG Leistung der Mindesteinlage, 7 II 1 GmbHG - Bei Bareinlagen mind.1/4 auf jede Stammeinlage ( 7 II 1 1 GmbHG), zusammen mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals, also ( 7 II 2 GmbHG) - Sacheinlagen müssen voll geleistet werden, 7 III GmbHG Folie 120
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