Studienreglement Brückenangebot zum Master of Business Administration FHNW
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- Herta Dieter
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1 Fachhochschule Nordwestschweiz Hochschule für Wirtschaft Weiterbildung Studienreglement Brückenangebot zum Master of Business Administration FHNW Version 2016 II Gestützt auf die Rahmenordnung Nachdiplomstudiengänge (Master of Advanced Studies MAS / Master of Business Administration MBA) an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) vom 30. Januar 2006, beschliesst die Direktion der Hochschule für Wirtschaft: 1 Allgemeines 1.1 Das vorliegende Studienreglement regelt die Zulassungsbedingungen, die Durchführung, die Leistungsbewertung, den Studienabschluss und die Rechtspflege des Brückenangebots zum Master of Business Administration (nachfolgend Brückenangebot MBA genannt) an der Hochschule für Wirtschaft der FHNW (nachfolgend HSW genannt). 1.2 Zielsetzung des Studiengang Ziel des weiterbildenden, berufsbegleitenden Brückenangebots zum MBA-Abschluss ist es, Absolventinnen und Absolventen, die bereits einen Executive Master of Business Administration (EMBA) abgeschlossen haben, mit einem zusätzlichen Programm den Abschluss Master of Business Administration (MBA) zu ermöglichen. Der MBA entspricht 90 ECTS-Punkten, wovon 60 als Vorleistung aus dem ersten Master-Studium anerkannt werden. 2 Zulassung zum Brückenangebot MBA 2.1 Formale Zulassungsbedingungen Zum Studium kann zugelassen werden, wer über den Abschluss des Executive Master of Business Adminstration FHNW mit 60 ECTS-Punkten verfügt. 2.2 Über die Aufnahme von Studierenden entscheidet die Studienleitung im Aufnahmeverfahren. Aufnahmeverfahren: Von den Bewerbern sind neben dem Anmeldeformular die dort genannten Dokumente einzureichen. Es findet ein Eintrittsgespräch statt. Anschliessend entscheidet die Studienleitung über die Aufnahme in den Studiengang. 1
2 2.3 Der Aufnahme- respektive Ablehnungsentscheid ist begründet und dokumentiert. Bei Verweigerung der Aufnahme und Erfüllung der formalen Bedingungen besteht die Möglichkeit zur schriftlichen Einsprache gegen den Entscheid bei der Hochschulleitung innert zehn Tagen nach der Eröffnung des Entscheides. 3 Studienaufbau/Modulbeschreibungen 3.1 Der Studiengang gliedert sich grundsätzlich in Module. Jedes Modul vermittelt bestimmte fachliche, methodische und soziale Kompetenzen. Flexibler Studienbeginn: Da für jeden Teilnehmenden ein individueller Studienplan in Abhängigkeit der Wahlkurse und angebotenen Pflichtkurse zusammengestellt wird, gibt es keine fixen Startdaten. Ein Einstieg in das Programm ist jederzeit möglich. Eine gewisse Wartezeit auf die nächstfolgende Durchführung einzelner Kurse kann nicht ausgeschlossen werden. 3.2 Ein Modul bezeichnet einen strukturierten und kohärenten Verbund von Lehr- und Lerneinheiten zur Erreichung von Lernzielen. Es wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen. Das Selbststudium ist ein immanenter Bestandteil des Studiums und Voraussetzung für einen erfolgreichen Modulabschluss. Dieser Studiengang umfasst 30 ECTS-Punkte und ist wie folgt aufgebaut: Modul 1: Pflichtmodul zur Vermittlung von Methoden und Managementpraxis, 5 ECTS-Punkte. Modul 2: Pflichtmodul mit Wahlmöglichkeit. Es müssen drei der angebotenen Kurse zu je 5 ECTS-Punkten absolviert werden. Modul 3: Pflichtmodul Projektarbeit, 10 ECTS-Punkte Die Module können mit einer Ausnahme in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Ausnahme: Der Kurs Qualitative und quantitative Forschungsmethoden muss vor der Projektarbeit absolviert werden. Modulübersicht: Nummer Kurse Tage ECTS Modul 1 Modul 2 Methoden und Managementpraxis Wahlkurse 3 zu je 5 ECTS sind zu belegen. Erläuterungen zu den Kursen siehe Modulbeschreibungen. 1.1 Qualitative und quantitative Forschungsmethoden 1.2 Problemlösungs- und Entscheidungsmethodik 1.3 Management-Assessment CTI Entrepreneurship Modul 2 CTI Entrepreneurship Modul 3 CTI Entrepreneurship Modul 4 2 1,5 1,
3 Mindfulness-Based Stress Reduction, Achtsamkeitstraining (MBSR) Supply Chain Management Online Marketing Studienreise Individuelle Lerneinheit Modul 3 Projektarbeit Projektarbeit zu einem Praxisthema nach wissenschaftlichen Standards TOTAL Die Hochschule verwendet das European Credit Transfer System (ECTS). Jedes Modul ist ECTS-konform dokumentiert 1. Es sind Angaben enthalten über Modulkategorie, Inhalt, zu erwerbende Kompetenzen und Lernziele, Leistungsnachweise, studentischen Arbeitsaufwand, Modulverantwortung, zu vergebende Kreditpunkte und Eintrittsvoraussetzungen. 3.4 Die Studienleitung erarbeitet mit jedem Studierenden zu Studienbeginn einen Studienplan mit den zu besuchenden Kursen, der von beiden Seiten unterschrieben wird. 4 Leistungsnachweise und Leistungsbewertung 4.1 Ein ECTS-Kreditpunkt entspricht einer durchschnittlichen studentischen Arbeitsleistung von 25 Stunden (Kontaktstudium, begleitetes und individuelles Selbststudium, Prüfungsaufwand, Projektarbeiten, Praxistransfer, Master Thesis u.ä.). 4.2 Die in den Modulen definierten Kompetenzen bzw. Lernziele werden mit Hilfe von Leistungsnachweisen (Projektarbeit, mündliche Prüfung oder ähnliches), überprüft und bewertet. Die Einzelleistung der Studierenden muss dabei erkennbar sein und einzeln bewertet werden. 4.3 Ein nach jedem erbrachten Leistungsnachweis aktualisierter Leistungsausweis dokumentiert die Leistungen der Studierenden. 4.4 Die Bewertung eines Moduls erfolgt über die 6er Skala des traditionellen Notensystems in halben oder ganzen Noten (Projektarbeit) oder über die 2er Bewertungsskala mit den Stufen "erfüllt und "nicht erfüllt (gilt für die meisten Kurse). 1 Vgl. KFH (2004): Die Konzeption gestufter Studiengänge: Best Practice und Empfehlungen 3
4 CH-Skala Prädikat alternatives Prädikat 6 Hervorragend 5.5 Sehr gut 5 Gut erfüllt 4.5 Befriedigend 4 Ausreichend 3.5 Nicht bestanden <3.5 Nicht bestanden nicht erfüllt 4.5 Die Leistungen werden auch mit ECTS-Noten bewertet. Die Leistung in einem Modul ist genügend, wenn sie entweder mit einem Grade von A bis E oder als "erfüllt bewertet wird. Weitere Informationen dazu im Diploma Supplement. 4.6 Für ein Modul, das mindestens mit der Note 4.0, dem Grade E (ausreichend) oder als erfüllt bewertet wurde, wird die volle dem Modul zugeordnete Anzahl Credits vergeben. Falls die Gesamtleistung in einem Modul nicht erfüllt ist, müssen die ungenügenden Teile des Moduls wiederholt werden. Falls der Leistungsnachweis eines Moduls aus mehreren Teilen besteht, muss nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden. Berechnung der Modulnote: Sofern nicht anders angegeben, gehen die Kurse gleichgewichtet in die Modulnote ein. Modulnoten werden auf halbe Noten gerundet, wobei die Kursnoten als Zehntelnoten eingehen. Errechnung des Notendurchschnitts: Gewichtung der Abschlussnote aus dem EMBA 6/7, Gewichtung der Projektarbeit aus dem Brückenangebot MBA 1/ Nicht bestandene bzw. nicht erfüllte Leistungsnachweise können nur einmal innerhalb von zwei Jahren nach Studienbeginn wiederholt werden. Über Ausnahmen entscheidet die Studienleitung. Über eine Verschiebung eines Leistungsnachweises und den Zeitrahmen des Nachholens entscheidet die Studienleitung. Wurde ein Leistungsnachweis im zweiten Versuch nicht bestanden bzw. nicht erfüllt, wird der/die Studierende vom Studium ausgeschlossen. Ein Notenausweis mit den bisher erbrachten Leistungen wird ausgehändigt. Es gilt Absatz Für die Prüfungsorganisation und die Regelung zur Einsicht in die Prüfungsunterlagen ist die Studienleitung zuständig. 4.9 Verhinderung aus wichtigem Grund Wer Leistungsnachweise aus wichtigen Gründen nicht antreten kann oder im Falle der Projektarbeit diese nicht fristgerecht beenden kann, hat das Weiterbildungssekretariat und die Studienleitung umgehend zu informieren. Kann eine Prüfung wegen Krankheit oder Unfall oder anderen zwingenden Gründen nicht absolviert werden, so muss dies vor der Prüfung dem Weiterbildungssekretariat mitgeteilt werden. Bei Abwesenheit kann ein Nachweis, zum Beispiel ein Arztzeugnis, angefordert werden. Andere Gründe der Verhinderung sind vor der Prüfung schriftlich mitzuteilen. 4
5 Liegen Entschuldigungsgründe vor, legt die Leitung des Studiengangs die Modalitäten der nachträglichen Leistungsbewertung fest. Begründete Verlängerungsanträge für die Bearbeitungszeit der Master Thesis sind vor Fristablauf bei der Studienleitung zu stellen Erlaubte Hilfsmittel Bei allen Leistungsnachweisen und der Projektarbeit dürfen nur ausdrücklich erlaubte Hilfsmittel verwendet werden. Bei Unredlichkeiten, insbesondere bei Gebrauch unerlaubter Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen oder bei der Projektarbeit werden diese ganz oder teilweise für nicht bestanden erklärt Nachteilsausgleich Machen Studierende durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft machen können, dass sie wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit die Prüfung ganz oder teilweise nicht in der vorgesehenen Form ablegen können, gestattet die Studienleitung die Erbringung gleichwertiger Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder in einer anderen Form. Entsprechendes gilt für Studienleistungen. 5. Projektarbeit 5.1 Die Projektarbeit ist ein spezieller Leistungsausweis, der in der Regel gegen Schluss des Studiums erstellt wird. Die Studierenden zeigen darin, dass sie in der Lage sind, sich selbstständig, kompetent, in geeigneter Darstellungsform, verständlich, wissenschaftsorientiert und praxisnah mit den Inhalten des Studiengangs auseinanderzusetzen. 5.2 Zielsetzung der Projektarbeit: In der Projektarbeit wird innerhalb eines definierten Zeitraumes (in der Regel 4 Monate) eine aus dem Themenbereich des Lehrgangs abgeleitete Aufgabe wissenschaftsorientiert reflektiert, theoretisch und praktisch gelöst. Mit der Arbeit dokumentieren die Studierenden, dass sie selbstständig in einer Einzelarbeit in der Lage sind: eine Problemstellung/Fragestellung darzustellen, deren Bearbeitung für ein definiertes Zielpublikum nachweislich einen (praktischen) Nutzen stiftet. die im Lehrgang vermittelten Konzepte, Ansätze, Methoden und Instrumente zur Bearbeitung einer anwendungsorientierten Fragestellung einzusetzen. eine auf die Fragestellung abgestimmte, geeignete Methodik zu einer empirischen Untersuchung herzurleiten, darzustellen und anzuwenden. in der schriftlichen Arbeit von ca Seiten / 7'000 bis 10'000 Wörter (ohne Anhang) klar und nachvollziehbar zu argumentieren. 5
6 5.3. Der Prozess zum Leistungsnachweis Projektarbeit: Leistungsnachweis erbringen Leistungsnachweis beurteilen Schriftliche Arbeit: 1. Projektskizze (Projektantrag) nach folgender inhaltlichen Struktur verfassen: 1. Arbeitstitel und Themenbereich/Problemstellung, 2. Leitfrage, 3. Genehmigung durch FHNW-Dozierenden Vorläufige (Ergebnis)ziele, 4. Nutzen und Studiengangleitung 2. Arbeit erstellen (innerhalb von 4 Monaten) mit Dozierendem Besprechung von Zwischenergebnissen 3. Schriftliche Arbeit einreichen (1 Exemplar elektronisch, 1 Exemplar gebunden fürs Archiv, Exemplare für den Begutachtung durch Dozierenden und Dozierenden in gewünschter Form) Studienleitung 5.4 Bei der Einreichung der Projektarbeit haben die Studierenden in einer ehrenwörtlichen Erklärung am Anfang oder am Schluss der Arbeit schriftlich zu versichern, dass sie diese selbständig und nur mit den angegebenen Quellen, Hilfsmitteln und Hilfeleistungen erstellt haben und Zitate kenntlich gemacht sind, Zitierregeln eingehalten wurden und die Arbeit keine Plagiate enthält. 5.5 Die Bewertung der Projektarbeit wird mit Hilfe des HSW-Beurteilungsrasters sowie mit einem schriftlichen Gutachten der Dozierenden dokumentiert und aktenkundig gemacht. Mit der Note 3 oder schlechter bewertete Arbeiten können nicht nachgebessert werden, bei Note 3,5 resp. FX ist eine Nachbesserung möglich, wobei die Arbeit nach der Nachbesserung nicht besser als mit Note 4 bewertet werden kann. 5.6 Die Projektarbeit wird von der zugeteilten Dozentin bzw. dem zugeteilten Dozenten beurteilt und bewertet. Die Studienleitung übernimmt die Zweitbewertung. Der Leistungsnachweis bei der Projektarbeit beruht auf der schriftlichen Arbeit, im Gegensatz zur Master Thesis gibt es keine mündliche Präsentation. Die Studienleitung erlässt weitere Richtlinien zur Projektarbeit. 6 Diplomierung 6.1 Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen: a. wenn alle geforderten Leistungsnachweise erbracht sind, b. wenn mindestens 80 % aller zu besuchenden Kontakttage im gesamten Studium absolviert wurden. Über schriftlich beantragte und begründete Ausnahmebewilligungen entscheidet die Studienleitung. 6
7 6.2 Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen erhalten: a. das MBA-Diplom b. ein Dokument, welches Auskunft über die erbrachten Leistungen gibt (Transcript of Records, Datenabschrift oder Leistungsausweis) c. ein Diploma Supplement auf Englisch und Deutsch. 7 Studiengebühren, Zahlungs- und Annullierungsbedingungen 7.1 Die Studiengebühr beinhaltet sämtliche Kursunterlagen. Die Höhe der Studiengebühr kann dem separaten Informationsblatt oder der Website entnommen werden. Übernachtungskosten, Mahlzeiten und Anreise für Blockseminare und Reisen und andere Reisekosten sind in der Studiengebühr nicht enthalten. Die Studiengebühr wird mit Studienbeginn fällig. Abmeldungen vor Studienbeginn sind in den AGBs geregelt. Bei Nichterscheinen müssen die vollen Studiengebühren bezahlt werden. Die Studienleitung behält sich vor, einzelne angebotene Wahlkurse nicht durchzuführen, falls die Teilnehmendenzahl zu gering ist. 7.3 Teilnehmende, die das MBA-Studium vorzeitig abbrechen, schulden die bis zum Abbruch aufgelaufenen Kosten (proportionaler Anteil zu den Gesamtkosten). Die Fachhochschule stellt zusätzlich 50 % der Restgebühren in Rechnung. Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich an die FHNW erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. 8 Qualitätssicherung und Abweichungen im Modulprogramm Durch systematisch erhobene Feedbacks der Studierenden wird das Brückenangebot MBA regelmässig überprüft. Das Studium wird auf diese Weise laufend optimiert und den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Die Kursleitung behält sich deshalb im Interesse einer Weiterentwicklung des Studiums kurzfristige Abweichungen von den im Studienführer, Website usw. angegebenen Kursinhalten vor. 9 Rechtsmittel 9.1 Erste Einspracheinstanz ist die Studienleitung. Einsprachen erfolgen schriftlich und begründet innerhalb von 30 Tagen nach Auftreten des Vorfalls. 9.2 Einsprachen gegen Entscheide der Studienleitung, die auf dieser Studien- und Prüfungsordnung basieren, sind schriftlich innert 10 Tagen nach Eröffnung des Entscheides bei der Direktion HSW zu erheben. 7
8 9.3 Gegen Entscheide der Direktion HSW kann innerhalb von 20 Tagen seit der Eröffnung schriftlich und begründet bei der Beschwerdekommission der Fachhochschule Nordwestschweiz Beschwerde erhoben werden. 10 Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Sofern nicht in diesem Dokument anders geregelt, kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB für Weiterbildungsveranstaltungen der Fachhochschule Nordwestschweiz zur Anwendung. Sie können bei den Studienleitungen oder auf der Website des Brückenangebots MBA bezogen werden. 11 Schluss- und Übergangsbestimmungen Diese Studienordnung tritt am in Kraft. 8
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