2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS GEWERBEGEBIET "WATZSCHKENBREITE"

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1 Hauck Architektur, Bayreuth Niemann + Steege Gesellschaft für Stadtentwicklung Stadtplanung Städtebau Städtebaurecht mbh, Düsseldorf Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düsseldorf Bebauungsplan 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS GEWERBEGEBIET "WATZSCHKENBREITE" der Großen Kreisstadt Schkeuditz Begründung und Umweltbericht Fassung zum Satzungsbeschluss

2 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz 2 Städtebauliche Konzeption, Planzeichnung: Hauck Architektur Robert-Koch-Strasse 20 Dipl.-Ing. Bruno Hauck Architekt Bayreuth Textliche Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht: Niemann + Steege Gesellschaft für Stadtentwicklung Stadtplanung Städtebau Städtebaurecht mbh Wasserstraße 1 Dipl.-Ing. Patrick Reimann Bauassessor Stadtplaner Düsseldorf Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern Georg-Glock-Straße 4 Dr. Peter Kamphausen Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Düsseldorf Schalltechnische Untersuchungen IBAS Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh Nibelungenstraße 35 Dipl.-Ing. (FH) Michael Hofmann Dipl.-Phys. Dieter Valentin Bayreuth Naturschutzfachliches Gutachten, Landschaftspflegerische Begleitplanung Därr Landschaftsarchitekten Ernst-Grube-Straße Halle (Saale) Dipl.-Ing. Matthias Därr Freier Landschaftsarchitekt BDLA Dipl.-Ing. (FH) Thomas Döllefeld

3 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz 3 Inhaltsverzeichnis A. Begründung der städtebaurechtlichen Festsetzungen 1 Anlass der Planung 6 2 Plangebiet Lage und Abgrenzung des Plangebiets Standort, verkehrliche Anbindung Eigentumsverhältnisse 8 3 Übergeordnete Planungen Raumordnung und Landesplanung Landesentwicklungsplan Regionalplan Westsachsen 2008 (RPlWS) Flächennutzungsplan Bebauungspläne im Umfeld des Plangebiets 11 4 Ziele und Erfordernis der Planung Städtebauliche Entwicklungsziele Erfordernis der Planung Übereinstimmung der Planung mit den maßgeblichen Zielen und Grundsätzen der Landesplanung und der Regionalplanung Unschädlichkeit der Planung für das Oberzentrum Leipzig; Übereinstimmung der Planung mit interkommunal abgestimmten Entwicklungskonzepten für die Region Leipzig / Halle Erforderlichkeit der Entwicklung von Gewerbeflächen 15 5 Verfahren Einleitung des Bebauungsplanverfahrens ( 2 Abs. 1 BauGB) (Frühzeitige) Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden 17 6 Festsetzungen und Regelungen Art und Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Allgemeine Regelungen zur Art der baulichen Nutzung Besondere Regelungen zur Art der baulichen Nutzung - Emissionskontingentierung Regelungen betreffend das Maß der baulichen Nutzung Überbaubare Grundstücksflächen Verkehrsflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 25

4 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz Nebenanlagen ( 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) Flächen für die Abwasserbeseitigung ( 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) Grünflächen, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, Pflanzgebote ( 9 Abs. 1 Nrn. 15, 20 und 25 BauGB) Grünordnung Maßnahmen zum Artenschutz Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Festsetzungen zum Eingriffs-Ausgleich ( 9 Abs. 1a BauGB) Kennzeichnungen und Hinweise Schutz vorhandener Leitungen Schutz archäologischer Funde Altlasten, Abfall und Bodenschutz Luftverkehr Straßenrechtliche Baubeschränkungen Sonstiges Kompensationsmaßnahmen 38 7 Auswirkungen auf die Infrastruktur Verkehr Versorgungsinfrastruktur Abwasserbeseitigung Abfallbeseitigung 39 8 Bodenordnung 39 9 Kosten und Finanzierung 40 1 Einleitung Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der 2. Änderung des Bebauungsplans "Watzschkenbreite" Vergleich der 2. Änderung des Bebauungsplans "Watzschkenbreite" mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan in der Fassung seiner 1. Änderung Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen Erschließung Grünordnung Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind und ihrer Berücksichtigung Einschlägige Fachgesetze Einschlägige Fachplanungen 48

5 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz 5 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Bestandsanalyse und -bewertung des Umweltzustands Geologie und Boden Grundwasser Klima / Luft Biotopstrukturen Fauna Landschaftsbild Kultur- und Sachgüter Leben, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung Auswirkungen auf den Boden Auswirkungen auf das Grundwasser Auswirkungen auf das Klima und die lufthygienische Situation Auswirkungen auf Biotopstrukturen Auswirkungen auf Tiere Auswirkungen auf das Landschaftsbild Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter Umweltbezogene Auswirkungen auf Leben, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen Wechselwirkungen Zusammenfassung der erheblichen Umweltauswirkungen Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Vermeidung und Verringerung von Eingriffen Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten 61 3 Zusätzliche Angaben Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bebauungsplans auf die Umwelt Allgemein verständliche Zusammenfassung 62 4 Quellen 62

6 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz 6 A. Begründung der städtebaurechtlichen Festsetzungen 1 Anlass der Planung Das Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" liegt im westlichen Teil des Stadtgebiets von Schkeuditz westlich der Autobahn A 9 in nächster Nähe zu der Anschlussstelle Großkugel. Teile des auch unter der Bezeichnung "An der Autobahn" bekannten Gebiets sind in den frühen 1990er Jahren ursprünglich als Standort für den Möbeleinzelhandel entwickelt worden. Die seinerzeit für diesen Zweck hergestellten baulichen Anlagen werden heute insbesondere von Logistikunternehmen genutzt, die von der herausragend verkehrsgünstigen Lage des Standorts unweit des Schkeuditzer Kreuzes und des auch als Luftfrachtdrehkreuz ausgebauten Flughafens Leipzig/Halle profitieren. Großflächiger Einzelhandel findet an dem Standort nicht mehr statt. Zur städtebaurechtlichen Sicherung des Standorts wurde bis 2013 die 1. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz nachfolgend verkürzt auch als 1. Änderung des Bebauungsplans "Watzschkenbreite" benannt durchgeführt, in deren Rahmen u.a. die innerhalb des Gebiets gelegenen Baugebietsflächen als Gewerbegebiete festgesetzt wurden. Im Gegenzug wurden die zuvor bestehenden Sondergebiete für großflächige Einzelhandelsbetriebe aufgehoben. Des Weiteren wurde mit der Planung Baurecht für die Herstellung einer neuen Straßenanbindung des Gebiets direkt an die Autobahnanschlussstelle Großkugel geschaffen, durch welche die bis dahin genutzte provisorische Anbindung des Standorts an die B 6 (über im Land Sachsen-Anhalt gelegene Flächen) ersetzt werden soll, die im Gegenzug teilweise zurückzubauen und als Radweg herzurichten ist. Schließlich wurden mit der Planung die Versorgung und die Entwässerung des Gebiets neu geordnet sowie der Ausgleich für die mit der Planung städtebaurechtlich vorbereiteten Eingriffe in die Natur geregelt. Im Hinblick auf die in der Region weiterhin bestehende starke Nachfrage nach für Logistikunternehmen geeigneten Gewerbestandorten mit guter Erschließung ist davon auszugehen, dass nach der für 2015 vorgesehenen Herstellung der neuen Erschließung bereits kurzfristig eine Vollauslastung der im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans "Watzschkenbreite" gelegenen Baugebietsflächen erreichbar wäre, ohne dass die bestehende Nachfrage dadurch vollständig gedeckt werden könnte. Mit der vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" sollen daher die städtebaurechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Standorts für Logistik und verwandte gewerbliche Nutzungen auf mittels der neu geschaffenen Straßenanbindung erstmals erschlossene Flächen geschaffen werden. Im Hinblick auf konkret bestehende Ansiedlungsabsichten bestimmter Unternehmen, die insbesondere große zusammenhängende Gewerbeflächen nachfragen, soll im Zuge der 2. Änderung des Weiteren das mit der 1. Änderung geplante Straßennetz zur inneren Erschließung des Standorts wesentlich vereinfacht und reduziert werden und die Planung im Übrigen an das geänderte Straßennetz angepasst werden. Die äußere Erschließung des Standorts ist von diesen Änderungen nicht betroffen.

7 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz 7 2 Plangebiet 2.1 Lage und Abgrenzung des Plangebiets Der Standort "Watzschkenbreite" umfasst Flächen zwischen der Bundesstraße B 6 im Süden, der Landesgrenze Sachsen / Sachsen-Anhalt im Westen, landwirtschaftlichen Flächen südlich der Eisenbahnhauptstrecke und S-Bahnstrecke Leipzig Halle (Saale) im Norden und der Autobahn A 9 im Osten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans "Watzschkenbreite" in seiner ursprünglichen Fassung wurden insbesondere Flächen im zentralen Bereich Geltungsbereichs der vorliegenden Planung als Sondergebiets- bzw. Gewerbegebietsflächen festgesetzt, die zum damaligen Zeitpunkt bereits im Bestand baulich genutzt worden waren. Im Rahmen der 1. Änderungsplanung wurden die innerhalb des Plangebiets gelegenen Sondergebiete (insbesondere für großflächigen Einzelhandel) als Gewerbegebiete neu festgesetzt. Darüber hinaus wurden die städtebaurechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung einer leistungsfähigen neuen Straßenanbindung des Gebiets an die B 6 geschaffen und umfangreiche Regelungen betreffend zu leistende Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmen getroffen. Durch die vorliegende 2. Änderungsplanung werden Flächen zwischen den bereits von der 1. Änderung erfassten Baugebietsflächen im Norden und der B 6 im Bereich der Anschlussstelle Großkugel neu in das Plangebiet einbezogen. Sie sind im Bestand unbeplant und werden durch die bereits im Rahmen der 1. Änderung geplante neue Straßenanbindung des Gebiets in zwei voneinander getrennte Teilflächen gegliedert: - Der überwiegende Teil der mit der 2. Änderung neu beplanten Flächen umfasst das unmittelbar nördlich der B 6 geplante Gewerbegebiet westlich der geplanten Erschließungsstraße zwischen dem vorhandenen Gewerbestandort und der Anschlussstelle Großkugel einschließlich der die Gewerbegebietsflächenumfassenden Grünflächen im Westen und im Süden. Zu diesem Bereich gehören die Flurstücke 26/2 (teilweise), 28/2 (teilweise), 29/1, 30, 31/1, 31/2, 32/2 (teilweise), 33/2 (teilweise) und 34/2 (teilweise) der Flur 15 der Gemarkung Schkeuditz im Landkreis Nordsachsen (Freistaat Sachsen). - Ein kleinerer Anteil der mit der 2. Änderung neu beplanten Flächen betrifft ein Gebiet zwischen der Autobahn A 9, der B 6 und der geplanten neuen Straßenanbindung des Standorts "Watzschkenbreite". Dieses soll teilweise für eine gewerbliche Nutzung und im Übrigen als Grünflächen mit ökologischer Funktion entwickelt werden. Dies gilt für die Flurstücke 26/1, 26/2 (teilweise), 28/1, 28/2 (teilweise), 33/1, 33/2 (teilweise), 34/1, 34/2 (teilweise) und 34/3 (teilweise) der Flur 15 der Gemarkung Schkeuditz. Über die Festsetzung weiterer Gewerbegebietsflächen hinaus erfolgen mit der vorliegenden 2. Änderung umfangreiche Reduzierungen des mit den vorherigen Fassungen des Bebauungsplans festgesetzten, aber baulich noch nicht realisierten Straßennetzes für die innere Erschließung des Gebiets, um der für das Gebiet bestehenden Nachfrage insbesondere nach zusammenhängenden großen Gewerbegrundstücken Rechnung zu tragen. Das Plangebiet ist insgesamt ca. 37 ha groß. Angaben zur Größe der festgesetzten Gewerbegebietsflächen sind im Abschnitt dieser Begründung enthalten. Die übrigen Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans "Watzschkenbreite" werden im Rahmen des vorliegend begründeten Verfahrens mit Ausnahme der Aufhebung des nicht mehr erforderlichen Ausschlusses von Tankstellen un-

8 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz 8 verändert übernommen. Für deren Geltungsbereich werden mit der vorliegenden Planung keine eigenständigen Planungsziele verfolgt. 2.2 Standort, verkehrliche Anbindung Schkeuditz liegt äußerst verkehrsgünstig im Zentrum des Ballungsraums zwischen Leipzig und Halle (Saale), der Teile der Bundesländer Sachsen und Sachsen- Anhalt umfasst. Am Schkeuditzer Kreuz sind die Autobahnen A 9 zwischen Berlin und München sowie die A 14 zwischen Magdeburg und Dresden miteinander verknüpft. Ebenfalls auf Schkeuditzer Gemarkung liegt der interkontinentale Flughafen Leipzig / Halle, der in den letzten Jahren u.a. zu einem der wichtigsten Luftfrachtknoten in Europa ausgebaut worden ist. Das Gebiet "Watzschkenbreite" ist von den übrigen Siedlungsbereichen im Stadtgebiet von Schkeuditz durch die Trasse der Autobahn A 9 getrennt. Es liegt unmittelbar westlich der Autobahn A 9, mit der es über die Bundestraße B 6 an der Anschlussstelle Großkugel verbunden ist. Nördlich des Gebiets "Watzschkenbreite" verläuft die Eisenbahnlinie Leipzig Halle (Saale). Der nächstgelegene S-Bahnhof "Schkeuditz West" liegt östlich des Plangebiets und kann über die B 6 sowie für Fußgänger und Fahrradfahrer über eine vorhandene Radwegverbindung erreicht werden (Wegentfernung vom Plangebiet etwa m). Die Stadt Schkeuditz strebt eine verbesserte Anbindung des Standorts an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs an. 2.3 Eigentumsverhältnisse Die für eine bauliche Entwicklung verfügbaren Flächen im Plangebiet befinden sich geschlossen in privatem Eigentum. Die Flächeneigentümer unterstützen das vorliegende Bebauungsplanänderungsverfahren. 3 Übergeordnete Planungen 3.1 Raumordnung und Landesplanung Landesentwicklungsplan 2013 Im Landesentwicklungsplan für den Freistaat Sachsen (LEP 2013) ist die Stadt Schkeuditz dem Verdichtungsraum um das Oberzentrum Leipzig zugeordnet. Die Verdichtungsräume sollen nach den Grundsätzen des LEP 2013 in ihren Potenzialen zur Mobilisierung von Innovation und Wachstum gestärkt werden. Dazu sollen u.a. sowie die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sowie der Städtebau so erfolgen, dass verdichtungs- und verkehrsbedingte Umweltbelastungen vermieden bzw. abgebaut werden sowie durch die Koordinierung der Flächennutzungsansprüche und eine effiziente Flächennutzung die Leistungsfähigkeit von Wirtschaft und Infrastruktur gesichert werden (G 1.2.1). Im Hinblick auf seine zentralörtliche Einstufung ist Schkeuditz als Mittelzentrum festgelegt (Z 1.3.7). Die Mittelzentren stellen in Ergänzung zu den Oberzentren ein räumlich ausgewogenes Grundgerüst zur Sicherung von Versorgungsqualitäten in den unterschiedlichen Teilräumen des Landes dar. Das Mittelzentrum Schkeuditz weist dabei einen zentralörtlichen Verflechtungsbereich auf, der seinem Gemeindegebiet entspricht. Die in dem bis 2013 geltenden Landesentwicklungsplan LEP

9 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz noch bestehende Festlegung der Stadt Schkeuditz als "Mittelzentrum im Verdichtungsraum" wurde nicht fortgeführt. Die Festsetzung neuer Baugebiete außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist nach den Festlegungen des LEP 2013 nur in Ausnahmefällen zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb dieser Ortsteile nicht ausreichende Flächen in geeigneter Form zur Verfügung stehen (Z ). Gewerbliche Bauflächen sollen bedarfsgerecht zur Sicherung der Eigenentwicklung bereit gestellt werden. Für eine über die Eigenentwicklung hinausgehende Flächenvorsorte sollen die Möglichkeiten einer auch länderübergreifenden - interkommunalen Zusammenarbeit genutzt werden (G ). Von besonderer Bedeutung für die Siedlungsentwicklung im Nahbereich des Flughafens Leipzig/Halle sind Siedlungsbeschränkungsbereiche, die im Rahmen der Regionalplanung festzulegen sind. Gemäß Ziel des LEP sollen innerhalb der in den Regionalplänen festzulegenden Siedlungsbeschränkungsbereiche der Verkehrsflughäfen in Bebauungsplänen ausschließlich Industrie- und Gewerbegebiete ausgewiesen werden. Dies betrifft auch das Gebiet "Watzschkenbreite" (vgl. hierzu auch die nachfolgenden Ausführungen unter Ziff ). Der Nachweis der Beachtung bzw. Berücksichtigung der aus dem LEP 2013 abzuleitenden landesplanerischen Erfordernisse ist im Abschnitt 4.3 dieser Begründung dokumentiert Regionalplan Westsachsen 2008 (RPlWS) Der Regionalplan Westsachsen 2008 (RPlWS) ist am durch seine Bekanntmachung in Kraft getreten. Die Festlegungen des Regionalplans sind im Sinne der Terminologie des Raumordnungsgesetzes (ROG) in "Ziele" und "Grundsätze" untergliedert. Für die plangebende Gemeinde stets verbindliche Planungsvorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, abschließend abgewogenen Festlegungen in Raumordnungsplänen werden als Ziele bezeichnet. Leitlinien der räumlichen Planung in Form von Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen werden dagegen als Grundsätze bezeichnet. Sie sind durch die Gemeinde bei der Aufstellung von Bauleitplänen im Rahmen der Abwägung mit dem ihnen zukommenden Gewicht zu berücksichtigen. Betreffend die Stadt Schkeuditz bzw. die Inhalte der vorliegenden Änderungsplanung enthält der RPlWS die folgenden wesentlichen Festlegungen: Grundsätze des Regionalplans In der Planungsregion Westsachsen soll durch die Verknüpfung von wirtschafts-, struktur-, technologie- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ein ausreichendes, strukturell vielfältiges und räumlich ausgewogenes Angebot an Arbeitsplätzen sowie an Ausbildungs-, Umschulungs- und Fortbildungskapazitäten geschaffen werden (Grundsatz 2.1.4). Des Weiteren soll im Umland des Oberzentrums Leipzig und im Umfeld des Schkeuditzer Kreuzes die Nutzung der dort gegebenen wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale unterstützt werden (Grundsatz 2.1.7). Die vorliegende Planung entspricht diesen raumordnerischen Grundsätzen insbesondere dadurch, dass durch die Erweiterung des vorhandenen Gewerbestandorts "Watzschkenbreite" weitere Unternehmen in der Stadt und der Region neu angesiedelt, erhebliche Investitionen ausgelöst und Arbeitsplätze neu geschaffen

10 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz 10 werden können. Auf diese Weise wird auch über die Stadtgrenzen hinaus ein Beitrag zur Nutzung der im Umfeld des Schkeuditzer Kreuzes gegebenen wirtschaftlichen Entwicklungschancen geleistet Ziele des Regionalplans Westsachsen Im Regionalplan Westsachsen ist die Linie Leipzig Schkeuditz Halle (Saale) als "Regionale Verbindungs- und Entwicklungsachsen im Zuge der Überregionalen Verbindungsachsen" festgelegt (Ziel 2.6.1). Die weitere Siedlungsentwicklung in der Region Westsachsen soll an den Regionalen Verbindungs- und Entwicklungsachsen konzentriert werden (Ziel 2.6.3). Der Bereich "Watzschkenbreite" ist unmittelbar nördlich der Bundesstraße B 6 gelegen, deren Verlauf die genannte Entwicklungsachse markiert. Die (Weiter-)Entwicklung dieses Gewerbestandorts stimmt vor diesem Hintergrund mit dem Ziel der Konzeptration baulicher Entwicklungen im Bereich der genannten Achsen voll überein. Des Weiteren ist im Regionalplan Westsachsen festgelegt, dass die Inanspruchnahme unverbauter Flächen für Siedlungszwecke auf das unabdingbar notwendige Maß beschränkt werden soll (Ziel 5.1.1). Dieser Bindung wird durch die vorliegende Änderungsplanung dahingehend entsprochen, dass bereits im Vorfeld der Bebauungsplanaufstellung mehrere Unternehmen ihr Interesse an einer Neuansiedlung in dem Bereich bekundet und durch entsprechende rechtliche Vereinbarungen (Kaufverträge o.ä.) unterlegt haben. Dabei steht es dem Ziel nicht entgegen, dass durch die Planung bislang ackerbaulich genutzte Flächen für eine gewerbliche Nutzung entwickelt werden. Denn diese werden über zur Anbindung des Gebiets "Watzschkenbreite" an die B 6 geplante Straßen erschlossen, die bereits Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplans "Watzschkenbreite" waren und im Jahr 2015 hergestellt werden sollen. Entsprechend sind für die Nutzung der an diese angrenzenden unbebauten Flächen, die Gegenstand der vorliegenden 2. Änderung dieses Bebauungsplans ist, keine zusätzlichen Erschließungsanlagen erforderlich, so dass der Flächenverbrauch entsprechend minimiert werden kann. Im Regionalplan Westsachsen ist festgelegt, dass bei einer Neubebauung "eine den natürlichen und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten angepasste bauliche Dichte anzustreben" und auf "eine angemessene Durchgrünung und nachhaltig wirksame Einbindung in die Landschaft" hinzuwirken ist (Ziel 5.1.2). Diesen regionalplanerischen Zielsetzungen wird die vorliegende Änderungsplanung durch geeignete Festsetzungen zum zulässigen Maß der baulichen Nutzung sowie eine intensive Eingrünung der Baugebietsflächen gerecht. Schließlich beinhaltet der Regionalplan Westsachsen die Festlegung als Ziel, dass die Gemeinden "vor der Neuausweisung gewerblicher Bauflächen industrielle und gewerbliche Altstandorte nachnutzen, ihre bereits baurechtlich genehmigten Gewerbegebiete auslasten sowie bei Bedarf verstärkt interkommunale Gewerbegebiete entwickeln" sollen (Ziel 6.1.3). Die vorliegende Planung dient der Weiterentwicklung eines gewerblichen Altstandorts. Erschlossene Ansiedlungsflächen mit vergleichbarer Lagegunst und Profilierung sind weder auf dem Gebiet der Stadt Schkeuditz noch in den angrenzenden Gemeinden verfügbar, so dass auch diesem Ziel der Raumordnung entsprochen wird Schutz vor Fluglärm Das Plangebiet der Änderungsplanung liegt innerhalb des im Regionalplan Westsachsen zeichnerisch festgelegten Siedlungsbeschränkungsbereichs der Flug-

11 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz 11 lärmkontur A des Flughafens Leipzig/Halle, der mindestens einer Belastung durch Fluglärm nachts entsprechend einem Maximalpegel LAmax 6 * 68 db(a) entspricht. Innerhalb dieser Fluglärmkontur dürfen nur gewerbliche Bauflächen im Flächennutzungsplan und Industrie- und Gewerbegebiete im Bebauungsplan ausgewiesen werden. Die Berechnung der Fluglärmkontur A erfolgt auf der Basis der Flugbewegungszahlen und Flugrouten des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle vom Vor diesem Hintergrund stehen die Flächen des Plangebiets ausschließlich für gewerbliche bzw. industrielle Siedlungszwecke zur Verfügung. 3.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Schkeuditz ist seit dem wirksam. Er beinhaltet für das Plangebiet die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft. Die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans "Watzschkenbreite" ist im Hinblick auf die vorgesehene Festsetzung von Gewerbegebietsflächen nicht aus dem Flächennutzungsplan in seiner aktuell geltenden Fassung entwickelt. Sie wird entsprechend als "vorzeitiger Bebauungsplan" i.s.d. 8 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Planung wird gemäß 10 Abs. 2 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans werden im Rahmen einer seit 2011 laufenden Fortschreibung im Detail angepasst werden. 3.3 Bebauungspläne im Umfeld des Plangebiets Das Gebiet der vorliegenden Änderungsplanung ist von den übrigen Siedlungsflächen der Stadt Schkeuditz insbesondere auch von den Gewerbestandorten südlich des Flughafens im Bereich der Bundesstraße 6 durch die Trasse der Autobahn A 9 getrennt, so dass von diesen Gebieten keine wesentlichen Rückwirkungen auf den Standort "Watzschkenbreite" zu erwarten sind. Für Flächen südlich der Bundesstraße B 6 und südwestlich des Geltungsbereichs der vorliegenden Änderungsplanung besteht der Bebauungsplan 1/92 der damaligen Gemeinde Ermlitz (heute Gemeinde Schkopau, Sachsen-Anhalt) für ein Gewerbegebiet, das sich bis zur Schkeuditzer Straße östlich der Ortslage Ermlitz erstreckt. Das Gewerbegebiet ist nicht erschlossen. Seine Realisierung ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Von Westen ist das Plangebiet durch Flächen begrenzt, die ebenfalls der Gemarkung Ermlitz der heutigen Gemeinde Schkopau zugehörig sind. Diese sind im Flächennutzungsplan der damaligen Gemeinde Ermlitz als gewerbliche Bauflächen (G) dargestellt. Allerdings besteht derzeit kein Bebauungsplan. Seitens der Gemeinde Schkopau werden derzeit keine Planungen zu einer Entwicklung dieser Flächen verfolgt. Teile des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 5/5a der heutigen Gemeinde Kabelsketal, Sachsen-Anhalt (ehemals Gemeinde Großkugel), grenzen an den westlichen Abschnitt der nördlichen Begrenzung des Gewerbegebiets "Watzschkenbreite" an. Dieser Bebauungsplan sieht die Entwicklung eines großen zusammenhängenden Gewerbestandorts östlich der vorhandenen Ortslage von Großkugel vor. Teile der Planung sind bereits realisiert. Im Hinblick auf die Profilierung des Gebiets als hochwertiger Dienstleistungsstandort, die größere Entfernung zur Autobahn und nicht zuletzt den kleinteiligen Zuschnitt der dort verfügbaren Ansied-

12 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz 12 lungsflächen besteht keine Konkurrenzwirkung zwischen dem Gewerbestandort Großkugel und dem Gebiet "Watzschkenbreite". 4 Ziele und Erfordernis der Planung 4.1 Städtebauliche Entwicklungsziele Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans "Watzschkenbreite" sollen, wie ausgeführt, die städtebaurechtlichen Voraussetzungen für eine Weiterführung der Entwicklung des Gebiets als Standort für Logistik und verwandte gewerbliche Nutzungen geschaffen werden. Dazu sollen landwirtschaftlich genutzte und nicht beplante Flächen, die im Zuge der Realisierung der Straßenanbindung des Gebiets neu erschlossen werden, als Gewerbegebiete entwickelt werden. Des Weiteren soll das im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans "Watzschkenbreite" geplante, jedoch noch nicht realisierte Netz der Erschließungsstraßen innerhalb des Standorts entsprechend den Anforderungen ansiedlungswilliger Unternehmen wesentlich vereinfacht und reduziert werden. Zur Gewährleistung einer guten Einfügung des geplanten Gebiets in die Landschaft sowie zur Kompensation des mit der Umwandlung von Ackerflächen in Gewerbegebietsflächen verbundenen Eingriffs sollen wesentliche Anteile des Plangebiets als Flächen für die Durchführung von Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmen gesichert werden. 4.2 Erfordernis der Planung Die vorliegende Planung ist im Sinne der gesetzlichen Regelung des 1 Abs. 3 BauGB erforderlich, um den Bedarf nach gewerblichen Bauflächen insbesondere für Logistikunternehmen in Schkeuditz und der Region zu decken. Mit der Änderungsplanung sollen bislang landwirtschaftlich genutzte Flächen innerhalb des sogenannten "Außenbereichs" gemäß 35 BauGB in Baugebietsflächen "umgewandelt" werden. Dies ist rechtlich einwandfrei ausschließlich auf der Grundlage eines Bebauungsplans zulässig. Des Weiteren sollen mit der Planung bislang als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzte Grundstücksflächen, die als solche jedoch noch nicht ausgebaut worden sind, als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Ein städtebauliches Erfordernis für die Herstellung und öffentliche Widmung der zuvor auf diesen Flächen geplanten Straßen besteht nach Einschätzung der Stadt Schkeuditz nicht mehr. Die damit verbundenen wesentlichen Eingriffe in das geplante Erschließungssystem des Standorts können rechtssicher ebenfalls nur auf der Grundlage eines Bebauungsplans vorgenommen werden. Schließlich ergibt sich die Notwendigkeit der Planung daraus, dass die allgemein in dem Plangebiet als zulässig in Erwägung gezogenen Nutzungsmöglichkeiten gezielte fachgutachterliche Untersuchungen, Prüfungen und planerische Gewichtungen u.a. zu Geräuschen, zum landschaftspflegerischen Eingriffs-Ausgleich sowie zur Umweltsituation im Übrigen im Rahmen einer städtebaurechtlichen Abwägung zwingend erforderlich werden lassen. Die Stadt Schkeuditz ist dabei als Ortsgesetzgeberin nach Maßgabe des 1 Abs. 3 BauGB auch berechtigt, eine Konzeption für eine teilweise komplett neue Nut-

13 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz 13 zung im Plangebiet zu entwickeln sowie diese im Lauf eines Bebauungsplanverfahrens entsprechend den gegebenen städtebaulichen Erfordernissen fortzuschreiben. Sie ist nicht darauf beschränkt, ausschließlich bestehende Nutzungen festzuschreiben. Insbesondere kann städtebaurechtlich bei einem entsprechenden Ergebnis der Abwägung die bauliche Entwicklung des Plangebiets ebenso über die bisherigen Grenzen der Baugebiete hinaus durchaus Gegenstand der Planung werden. Die planende Gemeinde ist nicht an die Beibehaltung vorhandener Baufelder oder bereits existierender Nutzungen gebunden. Die nach 1 Abs. 3 BauGB für einen Bebauungsplan erforderliche städtebauliche Rechtfertigung ist demzufolge angesichts der von der Stadt Schkeuditz vorliegend konkret verfolgten städtebaurechtlichen Ziele gegeben. Was im Sinne der o.a. Vorschrift insoweit erforderlich ist, bestimmt sich nach der jeweiligen kommunalen planerischen Konzeption. Welche städtebaulichen Ziele sie sich setzt, liegt im Zusammenhang damit in dem planerischen Ermessen der Stadt. Der Gesetzgeber ermächtigt sie, diejenige Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht. Hierbei ist im Rahmen der vorhandenen Situation keinesfalls anzunehmen, dass die Planung ausschließlich etwa dazu dienen würde, die privaten Interessen eines oder mehrerer ansiedlungswilliger Unternehmen zu bedienen. Mit dem Bebauungsplan werden vielmehr konkret ausdrücklich die relevanten kommunalen Anliegen verfolgt, einen vorhanden Schwerpunkt für die gewerbliche Entwicklung im Bereich der Stadt Schkeuditz weiter zu entwickeln. Die Planung kann und muss rechtlich bedenkenfrei auch zum derzeitigen Zeitpunkt durchgeführt werden, da mit ihrer zurzeit bereits bestehende Ansiedlungsvorhaben sowie zulässigerweise auch erst auszulösende oder zu bestärkende Investitionsabsichten von anzusiedelnden Unternehmen gefördert werden sollen. Dies begründet die Notwendigkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans zum jetzigen Zeitpunkt. Der Erforderlichkeit der Planung steht auch nicht entgegen, dass die für die Erschließung des Plangebiets vorgesehene Straßenanbindung an die Anschlussstelle Großkugel noch nicht realisiert ist. Denn diese ist bereits im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans "Watzschkenbreite" städtebaurechtlich geplant sowie hinsichtlich ihrer Herstellung in ausreichender Weise durch öffentlich-rechtliche Verträge zwischen der Grundstückseigentümerin und dem Straßenbaulastträger gesichert worden. Von daher kann zu Recht von einer zeitnahen Herstellung der straßenmäßigen Erschließung ausgegangen werden. Dies gilt analog auch für die erforderlichen leitungsgebundenen Infrastrukturen sowie die Regenwasserbeseitigungsanlagen für das gesamte Gebiet "Watzschkenbreite". 4.3 Übereinstimmung der Planung mit den maßgeblichen Zielen und Grundsätzen der Landesplanung und der Regionalplanung Unschädlichkeit der Planung für das Oberzentrum Leipzig; Übereinstimmung der Planung mit interkommunal abgestimmten Entwicklungskonzepten für die Region Leipzig / Halle Die vorliegende Planung wird den in dem LEP 2013 (vgl. Abschnitt der Begründung) sowie dem RPlWS 2008 (vgl. Abschnitt 3.2.2) festgelegten Zielen und Grundsätzen der Landesplanung im vollen Umfang gerecht. Durch die vorliegende Planung wird die Wirtschaftsstruktur im Sinne der Ziele der Landesplanung positiv weiter entwickelt. Eine Beeinträchtigung des Oberzentrums Leipzig erfolgt dage-

14 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz 14 gen nicht. Hierfür sind insbesondere die folgenden Aspekte der Planung entscheidend: - Im Auftrag der Stadt Leipzig wurden durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.v., Dresden, umfangreiche "Untersuchungen zur effizienten räumlichen Entwicklung der Gewerbeflächen und einem dazugehörigen Flächennutzungsmanagement unter Einbeziehung von regional gouvernance in der Region Halle/Leipzig" vorgenommen. In dem Abschlussbericht (Februar 2011) wird dargelegt, dass zwar einerseits ein Teil der Gewerbeflächenangebote in der Region nur schwer zu vermarkten ist, auf der anderen Seite aber die Nachfrage in bestimmten Segmenten (vor allem Industriefläche, Flächen über 100 ha) nicht aus dem Bestand befriedigt werden kann. Die Autoren des Berichts sprechen vor diesem Hintergrund die folgende Empfehlung aus: "Eine Anpassung des Flächenangebots an aktuelle und zukünftig zu erwartende Bedarfe ist gleichermaßen über die Qualifizierung und Rücknahme bestimmter Flächen sowie einer nachfrageorientierten und Einzelfallbezogenen Neuausweisung möglich." Die in der Region vorhandenen Nachfragepotentiale werden von den Autoren der Studie insbesondere auch im Bereich "Logistik" gesehen. Durch die Nutzung der für das Umfeld des Schkeuditzer Kreuzes und des Flughafens Leipzig/Halle gegebenen Standortvorteile für solche Betriebe kann nach Auffassung der Autoren die Entwicklung der Wirtschaftsstruktur im Verdichtungsraum Leipzig entsprechend den Zielen der Landesplanung vorangetrieben werden. Die Studie enthält auch konkrete Aussagen zu den Standorteigenschaften des Gebiets "Watzschkenbreite", das hier gemeinsam mit dem benachbarten Frachtzentrum Süd erfasst ist. Unter besonderer Wichtung der für eine Eignung als Logistikstandort zentralen Kriterienkategorie "Verkehrsanbindung" wird der Standort sehr günstig mit 48 von 59 möglichen Punkten bewertet. Der in dem Abschlussbericht vorgeschlagenen Handlungsansatz einer nachfrageorientierten und einzelfallbezogenen Neuausweisung und weiterführenden Qualifizierung von Einzelstandorten entsprechend den Anforderungen der Logistikbranche ist auch auf den Bereich "Watzschkenbreite" anwendbar. Im Sinne dieses Handlungsansatzes wurde bereits mit der 1. Änderung des Bebauungsplans "Watzschkenbreite" sichergestellt, dass die dort vorhandenen Flächen insbesondere für großflächigen Einzelhandel für eine allgemeine gewerbliche Nutzung mit dem Schwerpunkt "Logistik" zur Verfügung gestellt und mit einer leistungsfähigen Anbindung an die Anschlussstelle Großkugel ausgestattet werden. Diese Konzeption soll im Rahmen der 2. Änderung unverändert fortgeführt werden. - Eine länderübergreifende Koordinierung der Planungen zur Entwicklung von Gewerbeflächen und insbesondere auch Logistikstandorten in den zwischen den Oberzentren Leipzig und Halle gelegenen Gemeinden sowohl im Freistaat Sachsen als auch im Land Sachsen-Anhalt wurde im Rahmen der Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) "Schkeuditzer Kreuz" vorbereitet. An der Erarbeitung des REK waren die Städte und Gemeinden Kabelsketal, Landsberg, Markranstädt, Schkeuditz und Schkopau, der Verwaltungsverband Wiedemar und die ehemalige Verwaltungsgemeinschaft Kötzschau (deren da-

15 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz 15 malige Mitgliedsgemeinden heute Teile der Stadt Leuna bzw. der Gemeinde Schkopau sind) beteiligt. Die beteiligten Gemeinden bekennen sich im Abschlussbericht zum REK betreffend die wirtschaftliche Entwicklung des Kooperationsraums u.a. dazu, die Standortbedingungen für Logistikunternehmen im Kooperationsraum weiter zu verbessern: "Die Logistikbranche wollen wir als profilprägende Branche der Region noch stärker fördern und entwickeln und uns gemeinsam mit Leipzig und Halle als Logistikzentrum Mitteldeutschlands profilieren. Dabei beziehen wir alle Logistikbranchen und logistiknahen Gewerbe und Dienstleistungen mit qualifizierten Arbeitsplätzen ein. Da Unternehmensverflechtungen gerade dieser Branchen einen großräumigen Aktionsraum umfassen, unterstützen wir alle Bemühungen um eine stärkere Vernetzung des gesamten mitteldeutschen Wirtschaftsraumes, der mit der EU-Osterweiterung in das Zentrum des europäischen Wirtschaftsraumes rückt und damit weitere Entwicklungsmöglichkeiten erhält." Im Einklang mit den Ergebnissen des o.a. von der Stadt Leipzig beauftragten Berichts sowie der interkommunalen Abstimmungen im Rahmen des REK Schkeuditzer Kreuz verfolgt die Stadt Schkeuditz mit der vorliegenden Planung das städtebauliche Ziel, den Logistikstandort "Watzschkenbreite" entsprechend den für diesen gegebenen hohen Nachfragepotenzialen weiter zu entwickeln Erforderlichkeit der Entwicklung von Gewerbeflächen Gemäß dem Grundsatz G des LEP 2013 sind gewerbliche Bauflächen bedarfsgerecht zur Sicherung der Eigenentwicklung vorzusehen. Die Schaffung von Industrie- und Gewerbestandorten, durch die eine Überdeckung der durch die Eigenentwicklung bedingten Bedarfe erfolgen kann, soll vorzugsweise auf der Grundlage auch länderübergreifender interkommunaler Abstimmungen und insbesondere an den überregionalen Verbindungs- und Entwicklungsachsen erfolgen. Auch dieser Grundsatz des LEP 2013 ist vollumfänglich berücksichtigt. Die mit der 2. Änderung des Bebauungsplans "Watzschkenbreite" betriebene Entwicklung von Gewerbegebietsflächen unmittelbar nördlich der Autobahnanschlussstelle "Großkugel" dient der Erweiterung eines attraktiven und stark nachgefragten Logistikstandorts mit einmaliger Lagegunst im Schnittpunkt der europäischen Achsen Hamburg/Rostock Berlin Leipzig Nürnberg München Italien sowie Frankfurt (Main) Erfurt Halle (Saale) Leipzig Dresden Krakau. Die Planung entspricht auch insoweit dem genannten Grundsatz der Raumordnung, als sie die Bereitstellung größerer zusammenhängender Flächen, wie sie insbesondere von Logistikunternehmen nachgefragt werden, an einem bereits etablierten Logistikstandort ermöglicht. Auch dem Ziel des Regionalplans Westsachsen (RPlWS 2008), nach dem eine Auslastung bereits baurechtlich genehmigter Gewerbegebiete vorrangig ist vor der Neuausweisung gewerblicher Bauflächen sowie bei Bedarf verstärkt interkommunale Gewerbegebiete entwickelt werden sollen, wird die vorliegende Planung gerecht. Denn Gewerbestandorte mit einer vergleichbaren Profilierung, die nicht ausgelastet sind, sind im Stadtgebiet und seiner Umgebung nicht vorhanden. Davon ausgenommen sind lediglich solche Standorte, für die zwar Bebauungspläne existieren, die aber weder erschlossen sind noch in absehbarer Zeit erschlossen sein werden. Dies ist vorrangig auf die konkreten Eigentumsverhältnisse, nicht aber ein

16 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz 16 Überangebot an vergleichbaren Gewerbegebietsflächen zurückzuführen. Im Zuge der anstehenden Fortschreibung ihres Flächennutzungsplans wird die Stadt Schkeuditz die Erforderlichkeit dieser derzeit nicht entwickelten Gewerbestandorte überprüfen. Die Möglichkeiten der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebiets gemeinsam mit den an den Standort angrenzenden Gemeinden Schkopau bzw. Kabelsketal wurden geprüft. Entsprechende Überlegungen wurden u.a. aufgrund der mit der Entwicklung eines Logistikstandorts nicht verträglichen Profilierung der dort geplanten Gewerbestandorte im Einvernehmen mit den Gemeinden nicht weiter verfolgt. Des Weiteren wird die Planung auch dem Grundsatz im vollen Umfang gerecht, der auf die bedarfsgerechte Schaffung von Industrie- und Gewerbestandorten orientiert ist. Die Nachfrage nach Flächen, die für den Umschlag, die Lagerung und die Kommissionierung von Gütern geeignet sind, wird durch die zwischenzeitlich vollzogene Ansiedlung von Logistikunternehmen in den im Gebiet "Watzschkenbreite" bereits zuvor vorhandenen Baulichkeiten unterlegt. Es ist davon auszugehen, dass weitere Flächen in dem Nordteil des Gebiets, der Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplans "Watzschkenbreite" gewesen ist, kurzfristig nach einer Herstellung der neuen äußeren Erschließung des Gebiets für Logistikzwecke in Anspruch genommen werden. Seitens der Grundstückseigentümer wird eine weiterhin lebhafte Nachfrage nach weiteren Flächen am Standort "Watzschkenbreite" verzeichnet. Über ein Grundstück von ca m² in einer mit der 2. Änderung des Bebauungsplans zu entwickelnden potenziellen Gewerbegebietsfläche wurde bereits eine Kaufoption mit einem ansiedlungswilligen Unternehmen abgeschlossen. Auch für sämtliche weiteren Ansiedlungsflächen innerhalb des Bebauungsplangebiets bestehen konkrete Ansiedlungsabsichten, die bereits kurzfristig realisiert werden sollen. Ergänzend dazu ist auf die Grundsätze und des RPlWS 2008 zu verweisen, nach denen die Nutzung der wirtschaftlichen Entwicklungspotentiale im Umfeld des Schkeuditzer Kreuzes unterstützt und im Raum Delitzsch die charakteristische Raumstruktur mit Gewerbeansiedlungen entlang der Autobahn A 9 weiter entwickelt werden soll. Dabei sollen insbesondere die von dem Flughafen Leipzig/Halle ausgehenden Entwicklungsimpulse für gewerbliche Ansiedlungen genutzt werden. Durch ihren Fokus auf die Ansiedlung insbesondere von logistikbezogenen Betrieben wird die vorliegende Planung diesen Grundsätzen im vollen Umfang gerecht. 5 Verfahren 5.1 Einleitung des Bebauungsplanverfahrens ( 2 Abs. 1 BauGB) Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz ist am 14. März 2013 durch den Stadtrat der Stadt Schkeuditz beschlossen worden.

17 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz (Frühzeitige) Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren erfolgte in der Zeit von bis zum Es gingen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange insbesondere zu den Themen "Erschließung / Verkehr", "Naturschutz" und "Immissionsschutz" ein. Seitens der Grundstückseigentümer im Plangebiet wurde eine Vereinfachung und Reduzierung des Straßensystems innerhalb des Plangebiets angeregt, um den konkreten betrieblichen Erfordernissen von ansiedlungswilligen Unternehmen Rechnung zu tragen. Die Stellungnahmen wurden bei der Erstellung der Planfassung für die öffentliche Auslegung berücksichtigt. Ihnen wurde dabei im Wesentlichen gefolgt. Zur Vorbereitung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wurde eine entsprechend überarbeitete Fassung der Planung erstellt. Die damit verbundenen Änderungen der Planung sind in der vorliegenden Fassung der Begründung enthalten. 5.3 Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden Die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel zur Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis zum Die dabei zugrunde gelegte Fassung der Planung wurde den Nachbargemeinden gemäß 2 Abs. 2 BauGB zur Abstimmung vorgelegt. Von öffentlichen Trägern gingen Stellungnahmen insbesondere zu den Themen "Abwasserentsorgung" und "Immissionsschutz" ein. Den Stellungnahmen bezogen auf die Entwässerungsthematik wurde im Rahmen umfangreicher Abstimmungen zwischen dem zukünftigen Erschließungsträger für das Gebiet und den zuständigen Trägern öffentlicher Belange Rechnung getragen. Die dabei vereinbarten Regelungen werden in dem zwischen der Stadt und dem Erschließungsträger abzuschließenden städtebaulichen Vertrag verbindlich umgesetzt. Die Stellungnahmen betreffend Belange des Immissionsschutzes insbesondere hinsichtlich des Schutzes von außerhalb des Plangebiets gelegenen Wohngebäuden gegen gewerbliche Schallimmissionen wurden ausgewertet. Im Ergebnis wurden keine über redaktionelle Anpassungen hinausgehenden Änderungen der städtebaulichen Planung vorgenommen. 6 Festsetzungen und Regelungen 6.1 Art und Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Allgemeine Regelungen zur Art der baulichen Nutzung Die Bauflächen innerhalb des Plangebiets werden zeichnerisch als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt, das in die Teilgebiete GEe 1, GEe 2, GEe 3 (mit den Teilflächen 3.1, 3.2 und 3.3) und GEe 4 (Festsetzung im Rahmen der 1. Än-

18 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz 18 derung) sowie GEe5, GEe6 und GEe7 (Festsetzung im Rahmen der 2. Änderung) untergliedert ist. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Die Einschränkungen beziehen sich auf die Festsetzung von Lärmemissionskontingenten (L EK), die unter Ziff dargelegt und begründet werden. DasTeilgebiet GEe 1 entspricht dem bereits vor der Aufstellung des Bebauungsplans "Watzschkenbreite" in seiner ursprünglichen Fassung baulich genutzten Anteil des Plangebiets. Es ist etwa 6,7 ha groß. Die Teilgebiete GEe 2, GEe 3 und GEe 4, deren Flächen bereits im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans "Watzschkenbreite" beplant worden sind, weisen eine Größe von insgesamt ca. 9,5 ha auf. Die Teilgebiete GEe5, GEe6 und GEe7 sind zusammen ca. 8,3 ha groß. Soweit das Teilgebiet GEe 7 innerhalb der Anbaubeschränkungszone der Autobahn A 9 gelegen ist, steht dies seiner Zulässigkeit nicht entgegen. Innerhalb der Baubeschränkungszone sind bauliche Anlagen zulässig, soweit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt und gefährdet werden. In diesem Bereich dürfen Baugenehmigungen für die Errichtung, erhebliche Änderung oder Umnutzung von Anlagen oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen nur mit der Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde errichtet werden. Entsprechende Hinweise sind in den Bebauungsplan aufgenommen (vgl. Hinweis Nr. 5 sowie Abschnitt dieser Begründung). Für das gesamte Baugebiet werden zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Stadtgebiet sowie insbesondere zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen der Planung auf vorhandene Gewerbestandorte die folgenden Ausschlüsse ansonsten regelmäßig zulässiger Nutzungen getroffen: 1.1 Gemäß 1 Abs. 5 und 9 BauNVO sind in dem festgesetzten eingeschränkten Gewerbegebiet folgende nach 8 Abs. 2 BauNVO ansonsten allgemein zulässige Nutzungen nicht zulässig: Lagerplätze, die als Zwischen- oder Endlager zur Entsorgung genutzt werden (z.b. Schrottplätze) Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht gemäß der textlichen Festsetzung 1.5 ausnahmsweise zugelassen werden können 1.2 Gemäß 1 Abs. 5 und 9 BauNVO können in dem festgesetzten eingeschränkten Gewerbegebiet nur ausnahmsweise zugelassen werden: Lagerplätze, soweit diese nicht als Zwischen- oder Endlager zur Entsorgung genutzt werden (z.b. Schrottplätze) Durch den Ausschluss von Schrottplätzen und die festgesetzten Beschränkungen für (sonstige) Lagerplätze sollen städtebauliche Fehlentwicklungen, die zur Abwertung der Standortqualität führen können, verhindert werden. Betreffend die Beschränkungen für den Einzelhandel wird auf die Begründung zur textlichen Festsetzung Nr. 1.5 verwiesen. Der in der 1. Änderung des Bebauungsplans "Watzschkenbreite" noch enthaltene Ausschluss von Tankstellen wird im Hinblick auf die Eignung des Standorts für

19 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz 19 Logistikgewerbe sowie auch die nach der Herstellung der neuen Gebietsanbindung bestehende leistungsfähigen Anbindung des Gebiets nicht beibehalten. 1.3 Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO sind die folgenden Ausnahmen gemäß 8 Abs 3 BauNVO nicht Gegenstand des Bebauungsplans: - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke - Vergnügungsstätten Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, können ausnahmsweise zugelassen werden. Die Hinweise zu schutzbedürftigen Nutzungen sind zu beachten. Hinweise zu schutzbedürftigen Nutzungen: Um für ausreichend Schallschutz zu sorgen, wird empfohlen, dass bei Ansiedlung schutzbedürftiger Nutzungen der anliegende Außenlärmpegel gemäß Nr. 5.5 DIN 4109 bestimmt wird. Mit Hilfe des Außenlärmpegels sind die Anforderungen an das Schalldämmmaß der Außenbauteile des jeweils betroffenen Raums gemäß DIN 4109 bestimmbar. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang, dass der Außenlärmpegel auch für den Nachtzeitraum bestimmt werden sollte. Die sich daraus ergebenden Anforderungen an das Schalldämmmaß des Außenbauteils sind entsprechend um 2 Lärmpegelbereiche (Grundlage: Ausarbeitung "Das erforderliche Schalldämm-Maß von Schallschutzfenstern - Vergleich verschiedener Regelwerke" (BayLfU 08/2007 Ref 26) des bayerischen Landesamts für Umwelt) zu erhöhen. Das höhere ermittelte Schalldämmmaß (Tagzeitraum bzw. Nachtzeitraum) ist für die Außenbauteile des schutzbedürftigen Raums zu verwenden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass vor dem geöffneten Fenster des schutzbedürftigen Raums der durch Gewerbe einwirkende Lärm einen Wert (in Summe aller im Geltungsbereich der TA Lärm liegenden, auf den jeweiligen schutzbedürftigen Raum einwirkenden Anlagen) von 65 db(a ) am Tag und 50 db(a) in der Nacht einhalten muss. Werden diese Werte überschritten, so sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der Ausschluss der ausnahmsweisen Zulassung Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie von Vergnügungsstätten erfolgt, da Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke im Stadtgebiet Schkeuditz bevorzugt in integrierter Lage entwickelt werden sollen. Ein genereller Ausschluss von Wohnungen für Betriebspersonal erfolgt vorliegend nicht. Zum einen werden Logistikbetriebe typischerweise "rund um die Uhr" betrieben, so dass eine permanente Präsenz von Betriebsleitern und ähnlichen Personen vor Ort erforderlich sein kann. Diese ist auch aus Gründen der betrieblichen Sicherheit sehr häufig geboten. Vor diesem Hintergrund muss davon ausgegangen werden, dass die beabsichtigte Entwicklung des Standorts für Logistikzwecke durch einen generellen Ausschluss von Betriebswohnungen nachhaltig beeinträchtigt würde.

20 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Watzschkenbreite" der Großen Kreisstadt Schkeuditz 20 Zur Sicherung eines Interessenausgleichs zwischen für die Planung relevanten betrieblichen Erfordernissen und dem öffentlichen Belang des Schutzes vor Lärm wird daher festgesetzt, dass Betriebswohnungen innerhalb des festgesetzten Gewerbegebiets ausnahmsweise zugelassen werden können, wenn im Einzelfall durch einen anerkannten Sachverständigen der Nachweis geführt wird, dass die Schalldämmmaße der Außenbauteile des jeweiligen schutzbedürftigen Raums den Bedingungen der DIN 4109 entsprechen. Die Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels ist gemäß Nr. 5.5 DIN 4109 zu führen. Für den Nachtzeitraum sind die Hinweise in der Ausarbeitung "Das erforderliche Schalldämm-Maß von Schallschutzfenstern - Vergleich verschiedener Regelwerke " (BayLfU Ref 26) des bayerischen Landesamts für Umwelt) zu beachten. Des Weiteren wird zur Vorsorge gegen mit den Zielen des Immissionsschutzes nicht vereinbare Belastungen von Betriebswohnungen durch Gewerbelärm festgesetzt, dass diese innerhalb des festgesetzten Gewerbegebiets nur dann zugelassen werden dürfen, wenn die für diese maßgeblichen Immissionsorte nachweislich keinen Belastungen durch gewerbliche Lärmimmissionen oberhalb der nach der TA Lärm geltenden Immissionsrichtwerte für Gewerbegebiete ausgesetzt sind. Dies kann im Einzelfall z.b. durch eine Orientierung der Grundrisse von Betriebswohnungen weg von potentiellen gewerblichen Lärmquellen erreicht werden. 1.4 Gemäß 1 Abs. 9 BauNVO sind die folgende Arten gewerblicher Nutzungen nicht zulässig: Die Nutzungsunterart Großhandel mit kleidungsbezogener Mode (einschließlich Modeschmuck und Accessoires), Textil-, Sport-, Schuh- und Lederwaren aller Art. Dies gilt insbesondere auch für sogenannte "Modezentren", die dem Vertrieb von kleidungsbezogener Mode (inklusive Modeschmuck und Accessoires), Textil-, Sport-, Schuh- und Lederwaren an Wiederverkäufer dienen. Betriebsbereiche im Sinne von 3 Abs. 5a BImSchG Photovoltaik-Freianlagen als Hauptnutzung Die Regelungen betreffend den Ausschluss von Großhandel sind zur Vermeidung von nachteiligen städtebaulichen Auswirkungen auf die vorhandenen Großhandelsstandorte bzw. das Modezentrum in Schkeuditz erforderlich. "Großhandel" stellt eine Nutzungsunterart i.s.d. 1 Abs. 9 BauNVO dar. Das Modezentrum ist eine spezielle Form des Großhandels im Bereich der Textilbranche. Es ist ein zentraler Order- und Präsentationsstandort mit einem überregionalen Einzugsbereich. Das Modezentrum wird - überwiegend - ganzjährig in erster Linie als Orderstandort, insbesondere für Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, Schuhe und Accessoires büroähnlich genutzt (Alves, a.a.o., Handbuch ModeMarketing, 2. Auflage, Band 1, unter 2,1.; Hermanns in Handbuch ModeMarketing, 2. Auflage, Band 1, unter ). Die Kunden, d.h. die Vertreter des Facheinzelhandels, ordern die Kollektionswaren in den Showrooms der anbietenden Industrieunternehmen bzw. Handelsvertreter, die diese Showrooms von dem Betreiber des Zentrums langfristig angemietet haben. Neben der reinen Ordertätigkeit besteht die Möglichkeit, Mode- und Textilwaren, die in Lagerbereichen des Modezentrums gelagert sind, in kleinem Umfang direkt mitzunehmen oder sie versenden zu lassen (Fürst, in: Handbuch Gewerbe- und Spezialimmobilien, 1, Auflage (2006), f.). Das Angebot der

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