Abseits des Testaments Wie Versicherungen vor Erbstreitigkeiten schützen können

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1 Abseits des Testaments Wie Versicherungen vor Erbstreitigkeiten schützen können Etwa 200 Milliarden Euro vererben die Deutschen jedes Jahr. Versicherungen können dabei helfen, Erbstreitigkeiten zu vermeiden und bares Geld zu sparen. Hans Heinrich Thyssen-Bornemisza will alles anders machen. In seiner Kindheit erlebt er, wie eine Familie durch einen Erbstreit auseinanderbricht stirbt Heinis Großvater, Stahlbaron August Thyssen. Daraufhin zerstreiten sich die Nachkommen. Unkittbar erbt Thyssen-Bornemisza selbst von seinem Vater diverse Firmen und die Hälfte der Gemäldesammlung der Thyssen-Dynastie, die er über Jahre zu einer der bedeutendsten Kunstkollektionen weltweit ausbaut. Doch nicht nur alte Meister sammelt er, sondern auch Ehen. Fünf Mal ist er verheiratet, Maria del Carmen Cervera ist seine letzte große Liebe. Ihren Sohn Borja adoptiert der Industrielle 1985, es ist das fünft e Kind des Mäzens. Die Aufteilung seines Vermögens will Thyssen-Bornemisza noch zu Lebzeiten organisieren. Teil des Plans ist die Gründung der Thyssen-Bornemisza-Gruppe, ein Wirrwarr aus 300 Firmen. Leiten soll die Gruppe sein ältester Sohn Georg Heinrich, in dem Vertrag sind auch die Erbansprüche geregelt. Der Frieden ist aber dahin, als Maria ihren Mann dazu überredet, den Großteil der Gemälde aus der Schweiz in ihr Heimatland Spanien zu überführen. Der Sohn fühlt sich hintergangen. Es folgt ein jahrelanger Rechtsstreit schließlich schafft es der schwer kranke Vater, seine leiblichen Kinder um einen Tisch zu versammeln und den Krieg beizulegen, sein Erbe zu ordnen. Am Ende also alles gut? Mitnichten. Dieses Vertragswerk wiederum führt nun zum Streit zwischen Thyssen-Bornemiszas Frau und ihrem Sohn. Sie hat mir immer gesagt, dass mir gar nichts zustehe; nur das, was sie mir geben wolle, so Borja gegenüber der Illustrierten Hola. Die Mutter sieht die Quelle allen Übels in der Schwiegertochter, die ihrem Sohn den Kopf verdreht haben soll. Sie fürchtet jetzt um ihre Kunstsammlung. Das Erbe zerstört den Familienfrieden

2 Das Beispiel zeigt: Geht es ums Erbe, ist es mit dem Familienfrieden meist vorbei. Sich früh damit zu befassen und sein Erbe vernünftig zu regeln, ist gerade bei großen Vermögen sowie Unternehmern Pflicht. Versicherungen können im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung ein interessantes Instrument zur Vermögensverteilung außerhalb der testamentarischen Nachfolgeregelung darstellen, sagt Helmut Quast, Geschäftsführer des HSBC Trinkaus Family Office. Im Vergleich zu anderen Strategien sei die Versicherung kostengünstig, sicher und vor allem einfach, ergänzt Rolf D. Maul. Im Markt ist deutlich erkennbar, dass wieder eine Bevorzugung dieser einfachen, aber extrem effektiven Instrumente vor anderen, oft komplexen und kostenintensiven Strukturen stattfindet, so der Regionalleiter Private Banking Solutions Deutschland bei der Zurich-Gruppe. Versicherungen eignen sich zum Beispiel dazu, Personen zu begünstigen, die sonst nicht in den Genuss eines Erbes kommen. Die Aufteilung des Nachlasses hat per Gesetz eine bestimmte Reihenfolge, wie die Grafik zeigt.

3 Lebt der Erblasser aber mit einer Partnerin zusammen, die er nicht geheiratet hat, muss er regeln, dass sie einen Anteil bekommt und sicherstellen, dass sie möglichst wenig Erbschaftsteuer zahlt. Denn ihr Freibetrag beträgt nur Euro. Ein Modell, das sich hier anbietet, ist die Überkreuz-Versicherung. Dabei schließen beide Partner eine Risikolebensversicherung ab. Die Frau schließt den Vertrag auf das Leben ihres Partners ab. Sie ist Versicherungsnehmerin und zahlt die Beiträge. Ihr Partner ist die versicherte Person, deren Tod also die Versicherung auslöst. Gleichzeitig ist die Frau Bezugsberechtigte: Sie bekommt beim Tod ihres Partners das Geld. Der Mann macht es jeweils umgekehrt. Stirbt nun also der Mann, erhält die Frau die Versicherungsleistung aus ihrem eigenen Vertrag steuerfrei. Denkbar ist dieses Modell in allen möglichen Variationen. Will der Vater seinem Sohn aus erster Ehe etwas vermachen, ohne dass die Ex-Ehefrau Zugriff auf das Geld erhält, bietet sich eine Risikolebensversicherung mit sogenannter Termfix-Klausel an. Dann kommt der Sohn erst ab einem bestimmten Alter an das Geld. Damit geht das Vermögen auf die nächste Generation über, ohne dass der Erblasser das Ruder ganz aus der Hand gibt, sagt Maul. Versicherungen helfen auch dabei, Liquidität zu sichern. Das ist gerade bei Immobilien oder Unternehmensanteilen relevant. Beispiel Immobilien: Ein Vater hat zwei Töchter, eine, die mit ihm in einer Stadt lebt, und eine, die außerhalb wohnt. Der Vater möchte Ersterer das Elternhaus vermachen. Damit soll sie die Anteile ihrer Schwester abfinden. Das Haus hat einen Wert von Euro, zusätzlich hat der Vater Euro Bares. Die Tochter, die das Haus erbt, muss ihrer Schwester ihren Anteil von Euro auszahlen. Bekommt sie keinen Kredit, muss sie das Haus verkaufen. Der Vater schließt nun eine Lebensversicherung ab, bei der seine Tochter Versicherungsnehmerin und er versicherte Person ist. Die Euro Bares zahlt er als Einmalbeitrag in die Versicherung ein. Sie muss einen Todesfallschutz erhalten, die zusätzlich die Euro Differenz abdeckt. Stirbt der Vater, geht das Geld an die Tochter. Sie muss keine Erbschaftsteuer zahlen und ist in der Lage, ihre Schwester auszubezahlen.

4 Bei Nicht-Verwandten und hohen Vermögen sind die Steuersätze ganz schön happig Eine ähnliche Lösung bietet sich auch bei Unternehmensanteilen an. Eine 60-jährige Inhaberin möchte den Fortbestand ihres Familienunternehmens sichern und dazu frühzeitig Liquiditätsrisiken, die durch ihren Tod entstehen würden, absichern, erklärt Roman Lutz, Berater bei Allianz Pension Consult. Eine mögliche Lösung ist der Abschluss einer lebenslangen Risikolebensversicherung gegen laufenden Beitrag auf ihr Leben, gegebenenfalls mit gespaltenem Bezugsrecht zugunsten der Kinder. Zusätzlich lässt sich diese Versicherungsnehmereigenschaft sukzessive an die Kinder verschenken auch zu unterschiedlichen Anteilen. Beim Verschenken von Vermögen ist noch eine weitere Variante

5 interessant. Eine Mutter hat eine Million Euro und möchte das Geld ihrer Tochter schenken. Um weiter für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können, ist die Mutter auf die Erträge ihres Kapitals angewiesen. Sie zahlt das Geld auf einmal in eine Lebensversicherung ein. Sie ist versicherte Person, das Bezugsrecht geht an ihre Tochter, die gleichzeitig Versicherungsnehmerin ist. Der jährliche Ertrag soll bei 5 Prozent liegen, also Euro. Der Mutter wird vertraglich zugesichert, dass sie diese Erträge bekommt. Dabei handelt es sich um den sogenannten Nießbrauch. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner genießen hohe Freibeträge bei der Erbschaftsteuer Um die Schenkungsteuer zu berechnen, muss man zunächst den Wert des Nießbrauchs berechnen. Dazu muss der Ertrag mit dem sogenannten Vervielfältiger multipliziert werden, der sich nach Alter und Geschlecht richtet. Für die 60-jährige Mutter liegt er bei 13,772. Der Kapitalwert des Nießbrauchs beträgt also Euro. Eine Million Euro abzüglich dieses Werts ergibt Euro Erblast. Der Freibetrag der Tochter liegt bei Euro. Sie muss in diesem Fall also keine Schenkungsteuer zahlen. Immer wieder überprüfen und anpassen Wichtig ist bei der ganzen Sache, dass das Versicherungskonzept exakt auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist und flexibel auf mögliche Änderungen der Lebenssituation oder Rahmenbedingungen reagieren kann, so Maul. Helmut Quast sieht hier die Berater in der Pflicht. Wir beobachten, dass einmal sinnvolle Regelungen im Zeitverlauf nicht überwacht und damit häufig nicht an die geänderten Lebensumstände der Familien angepasst werden, sagt er. Vereinbarte Bezugsrechte gelten aber auch nach einer Trennung bis zum

6 Powered by TCPDF ( Widerruf weiter. So kann es zu unerwünschten Folgen im Todesfall der versicherten Person kommen. Dieser Artikel erschien am unter folgendem Link:

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