Qualitative Offenlegung gemäß Art. 442 CRR (Kreditrisikoanpassungen)

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1 Qualitative Offenlegung gemäß Art. 442 CRR (Kreditrisikoanpassungen) Definition von überfälligen und wertgeminderten Krediten Gemäß gruppenweiten Regelungen werden risikobehaftete Kredite in folgende Kategorien gegliedert: Ausfallgefährdete Kredite wertgeminderte Kredite, die gegenüber insolventen Kreditnehmern darstellen, auch wenn die Insolvenz formal noch nicht eingetreten ist, oder Kreditnehmer in einer ähnlichen Lage. Die Bewertung erfolgt generell auf einer Einzelkreditbasis oder, für Kredite, die auf Einzelbasis nicht signifikant sind, auf einer Portfoliobasis für einheitliche Kreditkategorien; Zweifelhafte Kredite gegenüber Kreditnehmern, die sich in vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten befinden und bei denen angenommen wird, dass diese Schwierigkeiten innerhalb angemessener Zeit überwunden werden können. Restrukturierte Kredite gegenüber Kreditnehmern, mit welchen eine Restrukturierungsvereinbarung abgeschlossen wurde, welche neuverhandelte Zinssätze unter Marktpreisen, die teilweise Umwandlung von Krediten in Aktien ( Debt to Equity Swap ) und/oder etwaige Reduktionen des Kapitalbetrages beinhaltet; die Bewertung erfolgt auf einer Einzelkreditbasis, inklusive abgezinster Kosten aufgrund einer Neuverhandlung der Zinssätze zu einer niedrigeren als der ursprünglich vertraglich festgesetzten Basis. Restrukturierte können erst wieder als nicht wertgeminderte Kredite klassifiziert werden, wenn zwei Jahre seit der Unterzeichnung des Restrukturierungsabkommens vergangen sind und ein Beschluss der zuständigen Organe gefasst wurde, wonach die volle Kreditwürdigkeit des Schuldners wiederhergestellt wurde und alle Kreditlinien ohne Rückstände sind. Überfällige Kredite Das Gesamtrisikovolumen an Schuldnern, die nicht in den anderen Kategorien erfasst sind, die zum Bilanzstichtag abgelaufene Kreditlinien oder nicht autorisierte Überziehungen aufweisen, die mehr als 90 Tage überfällig sind und die Bedingungen erfüllen, die in den aufsichtsrechtlichen Verordnungen festgelegt sind (Rundschreiben Nr. 263 der Banca d Italia vom 27. Dezember 2006 New regulations for the prudential supervision of banks ), die für ihre Klassifizierung unter der überfällige -Kategorie (Banken im Standard-Ansatz) oder unter der notleidende -Kategorie (IRB-Banken) maßgeblich sind. Das Gesamtkreditvolumen eines Kunden wird in dieser Kategorie erfasst, wenn der durchschnittliche tägliche Betrag von abgelaufenen oder nicht autorisierten Krediten zum Bilanzstichtag 250 oder 2,5% des Gesamtrisikovolumens erreicht oder übersteigt. der obigen Kategorien werden auf Basis eines statistischen Ansatzes basierend auf historischen Daten bewertet, wobei - soweit verfügbar - der Risikograd angewandt wird, der nach dem Risikofaktor gemessen wird, der für das entsprechende Reporting verwendet wird (loss-given default). Eine pauschale Bewertung wird für Gruppen von Krediten verwendet, für die individuell keine Indikatoren einer Wertminderung vorliegen: Diesen Portfolios kann gemäß der nachstehend beschriebenen Methode unter anderem auf Basis der verwendeten Risikofaktoren eine latente Wertminderung zugeordnet werden. Beschreibung der Methodologie, die zur Bestimmung von Kreditrisikoanpassungen angewandt wird Kredite sind nicht-derivative finanzielle Aktiva mit fixen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notieren. Kredite werden am Tag der Vertragsunterzeichnung erfasst, was normalerweise mit dem Tag der Auszahlung an den Kreditnehmer zusammenfällt. Diese Positionen beinhalten Schuldinstrumente mit den oben angeführten Charakteristika oder die Gegenstand einer Portfolio-Reklassifizierung entsprechend den Regelungen des IAS 39 sind und der Barwert von Finanzleasingtransaktionen von Anlagen im Bau oder Aktiva in Erwartung von Leasingtransaktionen, vorausgesetzt, dass diese Leasingtransaktionen Charakteristika von Verträgen haben, die einen Risikotransfer nach sich ziehen.

2 Nach der anfänglichen Erfassung zum Fair Value, was normalerweise dem ausbezahlten Betrag inklusive der Transaktionskosten und -erträge entspricht, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe des Finanzvermögenswertes zuzuordnen sind (auch wenn nicht bezahlt), wird ein Kredit zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet, wobei Wertanpassungen gebildet oder aufgelöst werden, wenn diese im Rahmen einer Neubewertung erforderlich werden. Ein Gewinn oder Verlust aus Forderungen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wie folgt erfasst: oder: wenn eine Forderung als Folge eines Verkaufs dieser Forderung ausgebucht wird: in der Position Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von a) Forderungen wenn eine Wertminderung zu einer Forderung gebucht wird: in der Position auf (a) Forderungen. Zinsen auf Forderungen werden in der GuV auf abgegrenzter Basis unter der Position Zinsen und ähnliche Erträge erfasst. Verzugszinsen werden in der GuV bei Inkasso oder Erhalt gebucht. Forderungen werden überprüft, um diejenigen zu identifizieren, die nach Eintritt bestimmter Ereignisse nach der ursprünglichen Buchung objektive Anzeichen für mögliche Kreditrisikoanpassungen zeigen. Diese wertgeminderten Kredite werden periodisch zumindest einmal jährlich überprüft und analysiert. Eine Forderung wird als wertgemindert betrachtet, wenn es als wahrscheinlich angesehen wird, dass es nicht möglich sein wird, dass alle Beträge oder äquivalente Werte entsprechend der Vertragsbedingungen einbringlich sein werden. Kreditrückstellungen basieren auf dem Barwert der erwarteten Cash-flows von Kapital und Zinsen; bei der Festlegung des Barwerts zukünftiger Cash-flows besteht das Grunderfordernis in der Identifizierung der geschätzten Zahlungen, dem Zeitpunkt der Zahlungen und dem angewandten Zinssatz. Der Verlust auf wertgeminderte, die als ausfallgefährdet, zweifelhaft oder restrukturiert gemäß der oben spezifizierten Kategorien klassifiziert werden, ist die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten Cash-flows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Wenn der ursprüngliche Effektivzinssatz nicht festgestellt werden kann oder die Feststellung zu aufwendig wäre, wird ein Näherungszinssatz angewandt, der von Positionen abgeleitet wird, die sich nicht in dem Jahr verschlechtert haben, in welchem sich die ursprüngliche Verschlechterung des betreffenden Vermögenswertes ereignete. Für alle Fixzinspositionen wird der so festgestellte Zinssatz auch in zukünftigen Jahren konstant beibehalten. Die Dauer der Rückführung wird auf Basis von Rückzahlungsplänen geschätzt, die mit dem Kreditnehmer vereinbart sind oder in einem Geschäftsplan oder in Vorschaurechnungen enthalten sind, die auf historischen Rückführungserfahrungen, die für ähnliche Kreditklassen beobachtet wurden, wobei die Art des Kredits, die geographische Lage, die Art der Sicherheiten sowie sonstige als relevant betrachtete Faktoren berücksichtigt werden. Jegliche nachfolgende Änderung gegenüber ursprünglichen Erwartungen hinsichtlich des Betrags oder des Zeitpunktes der erwarteten Cash-flows des Kapitals und der Zinsen bewirkt eine Änderung der Kreditrückstellungen und wird in der GuV in der Position auf (a) Forderungen erfasst. Kreditrisikoanpassungen von wertgeminderten Krediten werden in der entsprechenden GuV-Position als spezifisch klassifiziert, auch wenn die Berechnung portfoliobasiert ist oder auf statistischen Daten beruht, wie im vorangegangenen Abschnitt ausgeführt. Wenn die Gründe für Kreditrisikoanpassungen nicht länger existieren, und diese Beurteilung objektiv einem Ereignis zuzuordnen ist, das nach der Kreditrisikoanpassung stattfand, wird eine Auflösung in der gleichen GuV-Position vorgenommen, maximal bis zu dem Betrag zu fortgeführten Anschaffungskosten, der aufscheinen würde, wenn keine Kreditrisikoanpassungen vorgenommen worden wären.

3 Die Ausbuchung einer Forderung erfolgt zur Gänze, wenn die Forderung als uneinbringlich beurteilt oder abgeschrieben wird. Derartige Abschreibungen oder vollständige Ausbuchungen aufgrund von Uneinbringlichkeit werden direkt in der GuV in der Position auf (a) Forderungen erfasst und reduzieren den Kapitalbetrag der Forderung. Rückbuchungen von Gesamt- oder Teilbeträgen, die in früheren Perioden abgeschrieben wurden, werden in der gleichen Position erfasst. Kredite welche sich in Restrukturierungsverhandlungen befinden und die einen Debt/Equity Swap beinhalten, werden, solange der Swap nicht beendet ist, auf Basis der zum Bilanzstichtag erwarteten Umwandlungsvereinbarungen bewertet. Etwaige negative Differenzen zwischen dem Wert der Kredite und dem Fair Value der Aktien werden in der GuV als Kreditrisikoanpassung erfasst.

4 c) den Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Rechnungslegungsaufrechnungen und ohne Berücksichtigung der Wirkung der Kreditrisikominderung, sowie den nach Forderungsklassen aufgeschlüsselten Durchschnittsbetrag der Risikopositionen während des Berichtszeitraums A.1.1 Gliederung der Kreditrisikovolumina nach Portfolio und Kreditqualität (Buchwert) - Nettowerte Bankengruppe Summe Sonstige Unternehmen Portfolio/Qualität Ausfallgefähr- dete Kredite Zweifelhafte Aktiva Restrukturierte Überfällig wertgemindert Überfällig nicht wertgemindert Sonstige Volumina Wertgemindert Sonstige 1. Handelsaktiva Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Zur Veräußerung gehaltene Finanzinstrumente Hedging-Derivate Summe A.1.1 Gliederung der Kreditrisikovolumina nach Portfolio und Kreditqualität (Buchwert) - Durchschnittswerte Bankengruppe Summe Sonstige Unternehmen Portfolio/Qualität Ausfallgefähr- dete Kredite Zweifelhafte Aktiva Restrukturierte Überfällig wertgemindert Überfällig nicht wertgemindert Sonstige Volumina Wertgemindert Sonstige 1. Handelsaktiva Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Zur Veräußerung gehaltene Finanzinstrumente Hedging-Derivate Total beinhaltet nur Bilanzpositionen, die als Kreditrisikovolumina bezeichnet werden, nicht jedoch Aktieninvestments oder Investmentfonds und auch nicht Positionen wie Investments in Beteiligungen und Joint Ventures, materielle/immaterielle Vermögenswerte, steuerliche Vermögenswerte, etc.

5 d) die geografische Verteilung der Risikopositionen, aufgeschlüsselt nach wichtigen Gebieten und wesentlichen Forderungsklassen, gegebenenfalls mit näheren Angaben, h) die Höhe der wertgeminderten und überfälligen Risikopositionen, getrennt aufgeführt und aufgeschlüsselt nach wesentlichen geografischen Gebieten, wenn praktikabel einschließlich der Beträge der spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen für jedes geografische Gebiet B.3 Bankengruppe - Verteilung der bilanzwirksamen und außerbilanziellen von Banken nach geografischen Kriterien (IAS-Bilanzwert) Banken Österreich Andere europäische Länder Rest der Welt A. Bilanzwirksame A.1 Ausfallgefährdete Kredite A.2 Zweifelhafte A.3 Restrukturierte A.4 Überfällige wertgeminderte A.5 Sonstige SUMME A B. Außerbilanzielle Kreditrisikovolumina B.1 Ausfallgefährdete Kredite B.2 Zweifelhafte B.3 Sonstige restrukturierte B.4 Sonstige SUMME B SUMME A+B B.2 Bankengruppe - Verteilung der bilanzwirksamen und außerbilanziellen von Kunden nach geografischen Kriterien (IAS-Bilanzwert) Kunden Österreich Andere europäische Länder Rest der Welt A. Bilanzwirksame A.1 Ausfallgefährdete Kredite A.2 Zweifelhafte A.3 Restrukturierte A.4 Überfällige wertgeminderte A.5 Sonstige SUMME A B. Außerbilanzielle Kreditrisikovolumina B.1 Ausfallgefährdete Kredite B.2 Zweifelhafte B.3 Sonstige restrukturierte B.4 Sonstige SUMME B SUMME A+B beinhaltet nur Bilanzpositionen, die als Kreditrisikovolumina bezeichnet werden, nicht jedoch Aktieninvestments oder Investmentfonds und auch nicht Positionen wie Investments in Beteiligungen und Joint Ventures, materielle/immaterielle Vermögenswerte, steuerliche Vermögenswerte, etc.; Bankengruppendarstellung mit unterschiedlichem Umfang an konsolidierten Unternehmen als in den IFRS-Darstellungen

6 e) die Verteilung der Risikopositionen auf Wirtschaftszweige oder Arten von Gegenparteien, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen, g) aufgeschlüsselt nach wesentlichen Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien die Beträge der i) wertgeminderten und überfälligen Risikopositionen, getrennt aufgeführt, ii) spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen, iii) Aufwendungen für spezifische und allgemeine Kreditrisikoanpassungen während des Berichtszeitraums B.2 Bankengruppe - Verteilung der bilanzwirksamen und außerbilanziellen von Kunden nach Segmenten (IAS-Bilanzwert) Gegenparteien/ Staaten Andere öffentliche Stellen Finanzinstitute Versicherungsunternehmen Nicht-Finanzinstitute Sonstige Gesellschaften Spezifische Allgemeine Spezifische Allgemeine Spezifische Allgemeine Spezifische Allgemeine Spezifische Allgemeine Spezifische Allgemeine A. Bilanzwirksame A.1 Ausfallgefährdete Kredite A.2 Zweifelhafte A.3 Restrukturierte A.4 Überfällige wertgeminderte A.5 Sonstige SUMME A B. Außerbilanzielle Kreditrisikovolumina B.1 Ausfallgefährdete Kredite B.2 Zweifelhafte B.3 Sonstige restrukturierte B.4 Sonstige SUMME B SUMME A+B beinhaltet nur Bilanzpositionen, die als Kreditrisikovolumina bezeichnet werden, nicht jedoch Aktieninvestments oder Investmentfonds und auch nicht Positionen wie Investments in Beteiligungen und Joint Ventures, materielle/immaterielle Vermögenswerte, steuerliche Vermögenswerte, etc.; Bankengruppendarstellung mit unterschiedlichem Umfang an konsolidierten Unternehmen als in den IFRS-Darstellungen

7 f) die Aufschlüsselung aller Risikopositionen nach Restlaufzeit und Forderungsklassen, gegebenenfalls mit näheren Angaben 1. Bankportfolio: Verteilung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Fälligkeit (Datum der Neubepreisung) Art / Restlaufzeit Täglich fällig Bis zu 3 Monaten 3 bis 6 Monate 6 bis 12 Monate 1 bis 5 Jahre 5 bis 10 Jahre über 10 Jahre Ohne Fälligkeit 1. Bilanzielle Aktiva Verbriefte Verbindlichkeiten mit vorzeitiger Rückzahlungsoption Sonstige Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Girokonten Sonstige Forderungen mit vorzeitiger Rückzahlungsoption Sonstige Bilanzielle Passiva Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Girokonten Sonstige Forderungen mit vorzeitiger Rückzahlungsoption Sonstige Forderungen gegenüber Kreditinstituten Girokonten Sonstige Forderungen Verbriefte Verbindlichkeiten mit vorzeitiger Rückzahlungsoption Sonstige Andere Verbindlichkeiten Finanzderivate Finanzderivate mit physischer Lieferung Optionen Long positions (-) Short positions (+) Sonstige Derivate Long positions (-) Short positions (+) Finanzderivate mit Barausgleich Optionen Long positions (-) Short positions (+) Sonstige Derivate Long positions (-) Short positions (+) Sonstige außerbilanzielle Geschäfte Long positions (-) Short positions (+) beinhaltet auch Bilanzpositionen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden

8 i) die getrennt dargestellte Abstimmung von Änderungen der spezifischen und der allgemeinen Kreditrisikoanpassungen für wertgeminderte Risikopositionen. Die Informationen müssen Folgendes umfassen: i) eine Beschreibung der Art der spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen, ii) die Eröffnungsbestände, iii) die während des Berichtszeitraums aus den Kreditrisikoanpassungen entnommenen Beträge, iv) die während des Berichtszeitraums eingestellten oder rückgebuchten Beträge für geschätzte wahrscheinliche Verluste aus Risikopositionen, etwaige andere Berichtigungen, einschließlich derjenigen durch Wechselkursunterschiede, Zusammenfassung von Geschäftstätigkeiten, Erwerb und Veräußerung von Tochterunternehmen und Übertragungen zwischen Risikovorsorgebeträgen, (v) die Abschlussbestände. A.1.5 Bankengruppe - Bilanzielle Kreditrisikovolumina: Veränderungen der Gesamtwertberichtigungen Veränderungen bei Banken 2014 Veränderungen bei Kunden 2014 Quelle/Kategorien Ausfallgefähr- dete Kredite Zweifelhafte Kredite Restrukturierte Überfällige Summe Ausfallgefähr- dete Kredite Zweifelhafte Kredite Restrukturierte Überfällige Summe A. Anfangswert der Bruttowertberichtigungen B. Erhöhungen B B.1a. Veräußerungsverluste (+) B.2 Umbuchungen von anderen wertgeminderten B.3 Übrige Erhöhungen C. Verminderungen C.1 Zuschreibungen aufgrund von Risikobewertungen C.2 Zuschreibungen aufgrund nachträglicher Eingänge C.2a Veräußerungsgewinne C.3 Direktabschreibungen C.4 Umbuchungen auf andere wertgeminderte C.5 Übrige Verminderungen D. Kumulierte Bankengruppendarstellung mit unterschiedlichem Umfang an konsolidierten Unternehmen als in den IFRS-Darstellungen

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