Pflegepolitische Weichenstellungen und die Rolle der Kommunen
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- Annika Lenz
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1 Pflegepolitische Weichenstellungen und die Rolle der Kommunen Fachtag des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. am in Düsseldorf Beigeordneter Reiner Limbach und Referentin Kirsten Rüenbrink 1
2 Demographischer Wandel Statistisches Bundesamt: Einwohnerzahl wird auf Mio. im Jahr 2060 sinken Bevölkerungszahl sinkt stetig seit dem Jahr 2003 Alterungsprozess parallel zur Abnahme der Bevölkerung Bevölkerungsvorausberechnung für 2020: 80 Jahre und älter: Zuwachs um 48 % Jahre: Zuwachs um 24 % unter 50 Jahre: Verminderung um 16 % 2
3 Demographischer Wandel Heterogenisierung der Bevölkerung ( weniger, älter, bunter ) Veränderungen räumlich stark differenziert und gegenläufig Varianz zwischen Städten und Gemeinden, aber auch zwischen Stadtteilen perspektivisch nur einzelne Wachstumsinseln in ökonomisch starken und damit attraktiven Räumen 2009: 15,7 Mio. Menschen bundesweit mit Migrationshintergrund 2050: Mehr als 50% der Menschen unter 50 Jahren mit Migrationshintergrund 3
4 Demographischer Wandel Bsp. Bayern: Diskussion Metropolregionen und ihre Auswirkungen für den ländlichen Raum Alterungsprozesse und Heterogenisierung finden flächendeckend statt aber mit unterschiedlicher Dynamik (Geburtenrate, Lebenserwartung, Zuund Abwanderungsbilanz) Soziale Aspekte: Pluralisierung der Lebensstile; Individualisierung und Singularisierung, Veränderung der Familienstrukturen und ihrer Belastbarkeit 4
5 Bedeutung des demographischen Wandels für die Kommunen Betroffenheit der Kommunen in allen politisch-planerischen Bereichen (Personalgewinnung, Jugendhilfe, Schulentwicklungsplanung, Hilfe zur Pflege, ÖPNV, Flächenplanung und kommunale Infrastruktur generell) alle Kommunen sind -zu unterschiedlichen Zeitpunkten -mit den Auswirkungen konfrontiert geringe Treffsicherheit kommunaler Bevölkerungsvorausberechnungen konsequente Beobachtung der Bevölkerungsentwicklung als Grundvoraussetzung kommunaler Demographiepolitik 5
6 Determinanten des Angebots von Pflegekräften Prägend: Demographische Entwicklung, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Ausbildungssituation und Erwerbsbeteiligung Überalterung des bestehenden Pflegepersonals und abnehmende Erwerbsbevölkerung insgesamt Schlechtes Image des Pflegeberufs bei Berufseinsteigern Defizitäre Ausbildungsstrukturen? (Quote der erfolgreichen Berufsabschlüsse liegt bei 72,1 %) Begrenzte Aufstiegschancen und Verdienstmöglichkeiten Steigende Berufsanforderungen (gesetzliche Vorgaben bzgl. Dokumentation, veränderte Bedarfslage der Pflegebedürftigen Demenz u.a.) 6
7 Determinanten des Angebots von Pflegekräften Zunahme der Beschäftigung im Pflegesektor Von 1999 bis neue Pflegekräfte ( im ambulanten und im stationären Bereich) -plus 40 % Aber: Starker Anstieg der Teilzeitbeschäftigung klassischer Frauenberuf Hohe Anteile fachfremd Ausgebildeter Anteil der nicht pflegespezifischen Berufsabschlüsse: 23 %, ohne Berufsausbildung: 15 % Quereinsteigerquote hoch, aber auch die der Berufsaussteiger vor Erreichen der Altersgrenze 7
8 Determinanten des Angebots von Pflegekräften Prognose bis 2030: Abnahme des Personalbestandes von (2009) auf (2030) bei Annahme der Ausbildungsaktivitäten nach status quo Fachkräftemangel wird eintreten Gegenmaßnahmen in struktureller und individueller Hinsicht möglich kein Alternativverhältnis 8
9 Determinanten der Nachfrage nach Pflegekräften Zahl der Pflegebedürftigen wird stetig ansteigen Prognose 2020: 2,9 Mio. / 2030: 3,37 Mio. Weiterhin Bedarf für professionelle und informelle Pflegepersonen Verhältnis von Pflegebedürftigen zu Pflegekräften von 1 : 1,14 im stationären und 1 : 2,06 im ambulanten Sektor Unter Beibehaltung der Betreuungsschlüssel Zusatzbedarf von Pflegekräften bis 2030 Unsicher: Zukunft der informellen häuslichen Pflege (Zunahme der Einpersonenhaushalte, Änderung der Familienstrukturen) 9
10 Fachkräftesicherung strukturelle Maßnahmen I Wiedereinführung der Altenpflegeumlage in NRW Prinzip: Finanzierung der Ausbildung im Solidarprinzip durch alle Anbieter Rechtmäßigkeit des Umlageverfahrens wurde durch OVG in 06/2014 bestätigt (Anforderungen an die Mangelprognose ) Steigerung der Auszubildendenzahl von (12/2011) auf (12/2013) Förderung der Altenpflegefachseminare durch das Land in Trägerschaft der Kommunen bzw. der Verbände 10
11 Fachkräftesicherung strukturelle Maßnahmen II Politische Diskussion: Generalisierung der Pflegeausbildung Forderung der kspv seit Jahren Gesetz für 2015 angekündigt Zusammenführung der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Altenpflege mit einheitlichen Qualitätsstandards und Vergütungen - Pflegeberufegesetz Ziel: Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Pflegesparten Ziel: flexiblere Reaktion auf Personalengpässe Aber: Konflikt der Lobbyisten Qualitätsbedenken insb. des Krankenaussektors und seiner Ausbildungsstrukturen 11
12 Fachkräftesicherung strukturelle Maßnahmen III Verbesserung des Images des Pflegeberufs Steigerung der Wertschätzung (Kampagnen) Förderung der stärkeren Ausgewogenheit zwischen weiblichen und männlichen Pflegekräften Verbindliche Durchführung von Sozialpraktika in den Schulen Stärkere Gewinnung von Migrantinnen und Migranten vorder Akquise aus Osteuropa (Querverbindung zu Aktivitäten der Kommunen in der Integrations-und Arbeitsmarktpolitik) Sicherung der Altenpflegefachseminare und ihres Personals Heranführung an pflegerische Tätigkeiten aus dem SGB II und SGB III (Altenpflege, Altenpflegehelfer) 12
13 Maßnahmen der Bundespolitik (Auswahl) Einrichtung eines Runden Tisches zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesundheitswesen (2010) Einführung eines Mindestlohnes in der Pflegebranche (2010) Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege (2011) Familienpflegezeitgesetz (2012) Gründung einer Allianz für Menschen mit Demenz (2012) Pflegeneuausrichtungsgesetz (2013) Unterstützung von Modellprogrammen, z. B. Mehrgenerationenhäuser 13
14 Maßnahmen der Bundespolitik Erstes Pflegestärkungsgesetz PSG I (zum ) Verbesserung der Pflege zu Hause Unterstützung pflegender Angehöriger Verbesserungen in den stationären Pflegeeinrichtungen Unterstützung neuer Wohnformen Verbesserung der Situation von Demenzkranken weitere Leistungen für körperlich beeinträchtigte Pflegebedürftige Einrichtung von Pflegefonds Finanzierung der Maßnahmen u. a. durch Erhöhung der Beiträge für Kinderlose 14
15 Maßnahmen der Bundespolitik Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II (im Lauf der LP geplant) Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Einführung von fünf Pflegegraden Erprobung anhand von zwei Modellprojekten Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (ab ) Weiterentwicklung des Pflegezeit-und Familienpflegezeitgesetzes, z. B. (bezahlte) berufliche Auszeiten für pflegende Angehörige 15
16 Maßnahmen der Bundespolitik Bund-Länder-AG zur Rolle der Kommunen in der Pflege Sicherstellung der pflegerischen Versorgung Infrastrukturfördernde Maßnahmen bessere Einbindung der Kommunen in die Strukturen der Pflege Gestaltung des Wohnumfelds Förderung des Ehrenamtes und der Selbsthilfe 16
17 Maßnahmen der Landespolitik im Überblick Leitlinie: Sicherung eines selbstbestimmten Lebens mit Pflegebedarf Schaffung der Voraussetzungen für den Erhalt der eigenen Häuslichkeit Entwicklung von Quartierskonzepten Masterplan altengerechtes Quartier Ausbau der laufenden Berichterstattung über Leben im Alter landesweite Datenbank über Versorgungs- und Pflegeangebote Reform des Landespflegerechts GEPA NRW 17
18 Maßnahmen der Landespolitik GEPA NRW GEPA NRW Artikelgesetz Art. 1: Art. 2: Alten- und Pflegegesetz (APG) Wohn- und Teilhabegesetz(WTG) (ehemals Landepflegegesetz) + + APG DVO WTG DVO 18
19 Maßnahmen der Landespolitik GEPA NRW Inhalte: Entwicklung von gemeindeintegrierten, alternativen Wohnformen (ambulante Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaftskonzepte für den stationären Bereich) Beibehaltung des Pflegewohngeldes Abstellen von Fehlentwicklungen im stationären Bereich Stärkung der kommunalen Planungskompetenzen Stärkung der kommunalen Alten- und Pflegekonferenzen Typenklassen der Wohnformen im WTG 19
20 Maßnahmen der Landespolitik GEPA NRW APG DVO als Teil des GEPA NRW verändert und vereint Regelungen, die bisher in zahlreichen verschiedenen Verordnungen enthalten waren entsprechend BSG-Entscheidung: Abkehr vom Pauschalsystem, künftig mehr Transparenz durch Tatsächlichkeitsgrundsatz Finanzierung stationärer Neubauten: höhere Angemessenheitsgrenzen für betriebsnotwendige Aufwendungen Ersatzneubauten: Bedarf unklar, aufgrund der EZ-Quote von 80 % noch ca Plätze mit Anpassungsbedarf in NRW 20
21 Maßnahmen der Landespolitik GEPA NRW WTG DVO als Teil des GEPA NRW Festlegung von Mindestanforderungen (z. B. an Personal, Wohnqualität) neu: Unterscheidung nach Wohn- und Betreuungsangeboten Mindestanforderungen an Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot z. B. maximal 80 Plätze, mindestens 45 m² Nettogrundfläche pro Person (bei Neubauten) geringere Anforderungen an Wohnformen mit geringerem Leistungsangebot Mindestanforderung auch an ambulante Dienste Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte 21
22 Maßnahmen der Landespolitik aus kommunaler Perspektive Pflegebedarfsplanung als Bestandteil der kommunalen Sozialplanung insgesamt Erhalt der eigenen Häuslichkeit als Generalziel, deshalb: Aufbau bedarfsorientierter ambulanter Unterstützungsangebote (z. B. Hausnotrufe, hauswirtschaftl. Leistungen, Stärkung der Nachbarschaften, Ehrenamt) bessere Planungs-und Steuerungsmöglichkeiten durch Versagungsrecht für stationäre Neubauten objektive Bedarfsfeststellung als Voraussetzung für die Investitionskostenförderung neuer teil-und vollstationärer Einrichtungen 22
23 Maßnahmen der Landespolitik aus kommunaler Perspektive Überwachung im ambulanten und teilstationären Bereich zukünftig ebenfalls durch die WTG-Behörden Ausgleich Mehraufwand unter anderem durch Verlängerung der Prüfintervalle und Reduzierung des Prüfaufwandes für Befreiungsanträge Anpassung der Verwaltungsgebühren erforderlich Stärkung von Beratung und Prävention (Wohnberatung, Seniorenberatung u. a.) Stärkung der kommunalen Pflegekonferenzen Sicherung der Kostenneutralität der Änderungen für die kreisfreien Städte und Kreise Kostenneutralitätsvereinbarung 23
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