Aus- und Weiterbildung. Ordnung im Kürzelwirrwarr
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- Christoph Steinmann
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1 Aus- und Weiterbildung Ordnung im Kürzelwirrwarr
2 Nach dem EFZ und der BMS folgt der BA FH und dann vielleicht der MSE mit einer MRU, ein MBA oder gleich der MSc, je nach ECTS-Punktestand. Was bedeuten all die Abkürzungen? Vieles ist neu in der beruflichen und akademischen Aus- und Weiterbildung oder wird zumindest anders bezeichnet. Nicht zuletzt brachte die Bologna- Reform teils völlig neue Studiengänge und Abschlüsse mit den entsprechenden Abkürzungen, und nun auch der Kopenhagen-Prozess für die Berufsbildung. Noch steht nicht abschliessend fest, wie sie alle exakt heissen werden, zudem pflegen die Bildungsinstitutionen ihre Besonderheiten. Dennoch sei hier der Versuch unternommen, ein Glossar der wichtigsten Abkürzungen zusammenzutragen. 1. BERUFSBILDUNG 1.1. Grundbildung EBA: Eidgenössisches Berufsattest. Zweijährige berufliche Grundbildung. Gewährt Zugang zur drei- oder vierjäh rigen beruflichen Grundbildung. Beispiele: «Büroassistent/in EBA» oder «Detailhandelsassistent/in EBA». EFZ: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis. Verliehen nach erfolgreich absolvierter drei- oder vierjähriger beruflicher Grundbildung, der Berufslehre. Beispiel: «Kaufmann/Kauffrau Erweiterte Grundbildung oder Detailhandelsfachfrau/Detailhandelsfachmann Beratung». BMS: Berufsmittelschule. Die Berufsmatura erlaubt den prüfungsfreien Zugang zu einer Fachhochschule. Nach einer sogenannten Passerellenprüfung stehen auch Universitäten und ETH grundsätzlich offen. BMS-1: Die Berufsmatura wird während der drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung absolviert. Beispiel: Kauffrau/Kaufmann Profil M. BMS-2: Die Berufsmatura wird nach der abgeschlossenen Grundbildung absolviert, entweder im Teilzeit- (3 bis 4 Semester) oder Vollzeitstudium (2 Semester) Höhere Berufsbildung (Tertia B) Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis, nach abgeschlossener Berufslehre und mit Erfahrung im Beruf. Beispiel «Fachfrau/-mann in Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis». Höhere Fachprüfung oder Meisterprüfung mit eidgenössischem Diplom. Beispiel: «Dipl. Experte/Expertin in Rechnungs - legung und Controlling».
3 Höhere Fachschule HF. Drei- bis vierjäh ri ge Bildungsgänge, meist berufs begleitend. Beispiel: Höhere Fachschule Wirtschaft. NDS HF: Nachdiplomstudiengänge an den höheren Fachschulen mit Praxisbezug im Anschluss an das Diplomstudium HF. Die Titel lauten «Dipl. XY NDS HF». 2. HOCHSCHULBILDUNG (TERTIA A) Die Bologna-Reform zielt auf die Verwirklichung eines wettbewerbsfähigen und dynamischen Hochschul- und Forschungsraums in Europa. Kernpunkte der Reform sind das zweistufige Studiensystem mit Bachelor und Master und die Einführung eines Leistungspunktesystems, das Trans parenz und Mobilität fördert. Im Zentrum steht das zweistufige Studiensystem: als Erstabschluss der Bachelor, als Zweitabschluss der Master. Zudem sollen die Studienleistungen nach dem europaweit geltenden Kreditpunktesys tem (ECTS) angerechnet werden. Neben den Universitäten können neu auch die Fachhochschulen Bachelor- und Mastertitel vergeben. Die eher geisteswissenschaftlich ausgerichteten Studiengänge führen zu Bachelor und Master of Arts, die empirisch orientierten Disziplinen zu Bachelor und Master of Science. Bei diesen Masterabschlüssen handelt es sich um sogenannt grundständige oder konsekutive Master, die einen Bachelor- Abschluss bedingen. Universitäten und Fachhochschulen müssen ihre Abkürzungen im Titel mitnennen, also z.b. FHNW (Fachhochschule Nordwestschweiz), HSL (Hochschule Luzern), UZH (Universität Zürch), HSG (Universität St. Gallen) oder ETH (Eidgenössische Technische Hochschule). Die Fachbezeichnung kann deutsch (französisch, italienisch) oder englisch sein Fachhochschulen BSc [Fachhochschule]: Bachelor of Science [FH] in [Studiengang] BA: Bachelor of Arts [FH] in [Studiengang] MSc: Master of Science [FH] in [Studiengang] Ein Studium der Betriebsökonomie kann beispielsweise mit dem Titel «Master of Science in Business Administration with a Major in Corporate/Business Development» abgeschlossen werden. MA: Master of Arts [FH] in [Studiengang] Der Titel einer Sängerin zum Beispiel lautet Mas ter of Arts ZHDK (Zürcher Hochschule der Künste) in Specialised Music Performance. Major/Minor: Mit Major bzw. Minor werden Haupt- bzw. Nebenfächer oder Spezialisierungen bezeichnet. MRU: Master Research Unit (Vertiefungsstudium). MSE: Master of Science in Engi neering (MSE). Von den Schweizer Fachhochschulen gemeinsam entwickeltes Bildungsangebot. Die Verantwortung bezüglich Durchführung liegt bei den einzelnen Fach hochschulen.
4 2.2 Universitäten/ETH BA: Bachelor of Arts [Universität/ETH] in [Fach]. BSc: Bachelor of Science [Uni/ETH] in [Fach]. MSc: Master of Science [Uni/ETH] in [Fach]. Beispiel: Ein dipl. Maschineningenieur ETH heisst MSc ETH Masch.-Ing. MA: Master of Arts [Uni/ETH] in [Fach]. PhD oder Dr. phil.: Doktorat im Anschluss an Masterabschluss Weiterbildung Master of Advanced Studies MAS oder Executive Master of Business Adminis tra - tion EMBA (für den Fachbereich Wirtschaft) Ein Zusatz (... of Advanced Studies, Executive...) bei Weiterbildungsmastern erleichtert die Unterscheidung von den sog. grundständigen Mastern. Die Weiterbildungstitel werden ebenfalls ergänzt mit der Bezeichnung der Universität, ETH oder Fachhochschule, weil es beträchtliche Unterschiede bei Zulassung und Inhalten gibt. Auch für die Weiterbildungsmaster braucht es einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand («Zulassung sur dossier»); im Vergleich zu den grundständigen Mastern dauern sie aber weniger lang (etwa ein Jahr) und berechtigen nicht zur Zulassung zum Doktorat. Weiterbildungsmasterdiplome, die die bundesrechtlichen Anforderungen erfüllen, sind eidgenössisch, nicht jedoch international anerkannt, da die Weiterbildung nicht Teil des Bologna-Systems ist. Die Fachhochschulen dürfen den Begriff «Master» nicht für Weiterbildungsveranstaltungen verwenden, die nicht zu einem eidgenössisch anerkannten Weiterbildungsmasterdiplom führen. Andere Master: Die Verwendung des Titels Master ist für die zweite Studienstufe und die eidgenössisch anerkannten Weiterbildungsmaster reserviert. Für andere Weiterbildungsangebote soll der Begriff Master nicht verwendet werden. Ausnahmen sind die parallele Führung von akkreditierten Mastertiteln (z.b. durch ausländische Agenturen) für eidgenössisch anerkannte Nachdiplomstudiengänge und die Abgabe von Mas - tertiteln anderer Hochschulen, die im Rahmen einer hochschulübergreifenden Kooperation erworben werden. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass klar deklariert wird, dass es sich um einen Weiterbildungsmastertitel einer anderen Hochschule handelt. WBK: Weiterbildungskurse (Teilnahmebestätigung ohne Titel). CAS: Certificate of Advanced Studies (Weiterbildungszertifikate). DAS: Diploma of Advanced Studies (Weiterbildungsdiplome). 3. ALLGEMEINE BEGRIFFE Credit (ECTS-Punkt, Kreditpunkt): Einheit zur zeitlichen Messung des Arbeitspensums der Studierenden. Ein Credit entspricht einer Studienleistung von 30 Arbeitsstunden. Ein akademisches Vollzeit-Studienjahr entspricht 60 Credits.
5 ECTS: ECTS (European Credit Transfer System) ist das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Ein ECTS- Kreditpunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Ein Studienjahr wird mit 60 ECTS-Kreditpunkten veranschlagt (1800 Arbeitsstunden). Für einen Bachelor-Abschluss werden 180 ECTS- Kreditpunkte verlangt, für einen Master- Abschluss 90 bis 120 ECTS-Kreditpunkte. ECVET: Als Pendant zur Bologna-Reform wurde für die Berufsbildung der Kopenhagen-Prozess lanciert. In Anlehnung an die ECTS wird für die berufliche Bildung ein eigenes Modell anvisiert: European Credits for Vocational Education and Trai - ning (ECVET). Es ist vorgesehen, dass auch Praxiserfahrung bewertet werden soll. Diplomzusatz (Diploma Supplement DS): Der Diplomzusatz wird einem Hochschuldiplom beigefügt und enthält eine standardisierte Beschreibung von Art, Stufe, Kontext und Status des vom Graduierten erfolgreich abgeschlossenen Studiums. Der Diplomzusatz schafft Transparenz und erleichtert die akademische und berufliche Anerkennung von Befähigungsnachweisen (Diplome, akademische Grade, Zeugnisse usw.). Zulassung sur dossier: Erfüllt ein Kandidat die Zulassungsbestimmungen nicht, so kann die Studienleitung aufgrund weiterer Kriterien (Berufserfahrung, andere Abschlüsse wie Höhere Fachschule, eidg. Diplom) «sur dossier» über die Zulassung entscheiden. Quellen: Context (www.context.ch). Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Universitäten, Fachhochschulen, Höhere Fachschulen sowie und TERTIA A: HOCHSCHULBEREICH TERTIA B: HÖHERE BERUFSBILDUNG Master of Advanced Studies MAS Executive Master of Business Administration EMBA mind. 60 ECTS Nachdiplom Höhere Fachschule NDS HF Höhere Fachprüfung (eidg. Diplom) (konsekutiver) Master MA ECTS Bachelor BA 180 ECTS Bologna-System Diplomstudium Höhere Fachschule Berufsprüfung (Fachausweis)
6 Kaufmännischer Verband Schweiz Hans-Huber-Strasse 4 Postfach 1853, 8027 Zürich Tel Fax Weitere Informationen: KV Schweiz: Schweiz. Gewerkschaftsbund: Travail.Suisse: Bildungsgewerkschaften: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie: Weitere Portale Priska Neuenschwander Form
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