Bayerischer Versicherungsverband
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- Klemens Esser
- vor 8 Jahren
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1 Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft Antrag/Versicherungsschein BLOCKPOLICE Haftpflicht- und Unfallversicherung für individuelle Betriebspraktika Der Versicherungsschutz gilt nur für Praktika, die der Berufsfindung dienen. Für Ferienjobs, für die Ableistung des Freiwilligen Sozialen Jahres sowie für Praktika, die der Aus- und Weiterbildung dienen, kann diese Versicherung NICHT abgeschlossen werden. Sollte die Versicherung dennoch für diese nichtversicherbaren Risiken abgeschlossen werden, besteht kein Versicherungsschutz. Eine Beitragsrückerstattung ist in diesem Fall nicht möglich. Name und Anschrift des Praktikanten (Versicherungsnehmer) Name, Vorname Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon*) Geburtsdatum Name und Anschrift des Praktikumbetriebs Firma Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon*) Praktikumsdauer/-beginn Praktikumsbeginn Praktikumsdauer: 0 Uhr Praktikumsende 0 Uhr HV um Seite 1 von 15 Seiten Zahlungsweise Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag spätestens einen Tag vor Praktikumsbeginn mit den anhängenden Überweisungsträgern direkt an den Bayerischen Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft. Der Versicherungsschutz beginnt ab Praktikumsbeginn, frühestens 1 Tag nach der Beitragsüberweisung. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zum angegebenen Praktikumsbeginn, wenn Sie nachweisen, dass Sie eine Nichtzahlung des Beitrags nicht zu vertreten haben. Bitte bewahren Sie die Unterlagen sorgfältig auf! Haftpflichtversicherung Versicherungssummen Personenschäden Euro je Schadensereignis Sachschäden Euro Vermögensschäden Euro Die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungszeitraums sind auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Unfallversicherung Versicherungssummen Invaliditäts-Kapital Euro je Person Todesfall-Kapital Euro Kosmetische Operationen Euro Bergungskosten Euro Beitrag einschließlich Versicherungsteuer (z.z. 19%) Der Beitrag für beide Versicherungen beträgt 6,00 Euro je angefangene Kalenderwoche. Die Woche beginnt stets mit Montag. Bitte schicken Sie eine Kopie dieses Blattes an: Versicherungskammer Bayern Abteilung 8OE München Fax (089) Das Antragsoriginal in Verbindung mit dem Zahlungsbeleg ist Ihre Versicherungsbestätigung (bitte gut aufheben!) Hinweise Änderungen sind nicht zulässig. Versicherungsschutz gilt nur für die Risiken, zu denen der Beitrag eingetragen und bezahlt wurde. Die Beiträge beinhalten die Versicherungsteuer von z.z. 19%. Datum Unterschrift des Praktikanten (Die Unterschrift gilt auch für die Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Seite 2 des Antrags/Versicherungsscheins.) Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung erstreckt sich bedingungsgemäß mit den vereinbarten Versicherungssummen auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die die versicherten, namentlich genannten Personen Dritten zufügen. für dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit für unfallbedingten Tod innerhalb eines Jahres für unfallbedingte kosmetische Operationen für Such- und Rettungsaktionen von Unfallverletzten, Verbringung in das nächste Krankenhaus, Rücktransport Unfalltoter zum Heimatort. Es ist keine vorläufige Deckungszusage möglich. Der Antrag gilt in Verbindung mit dem Einzahlungsschein als Versicherungsschein und Versicherungsnachweis. Der Beitrag ist spätestens einen Tag vor Praktikumsbeginn zu überweisen. Widerrufsrecht Die Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. per Brief, Fax oder ) widerrufen werden. Die Frist beginnt, wenn der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach $ 7 Absatz 1 und 2 VVG und diese Belehrung in Textform vorliegen, spätestens mit dem Tag der Antragstellung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Widerrufsfolgen Wird das Widerrufsrecht wirksam ausgeübt, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu erstatten. Eine anteilige Beitragserstattung des Jahresbeitrags wird durch den Versicherer nach Tagen abgerechnet. Voraussetzung ist jedoch die Zustimmung, dass der Versicherungsschutz bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Die Erstattungspflicht ist unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erfüllen. Wurde dem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht zugestimmt, sind bereits geleistete Zahlungen zurückzugewähren. Bestätigungen zum Widerrufsrecht und zur Informationspflicht Beginn des Versicherungsschutzes vor Ablauf der Widerrufsfrist Soweit der Versicherungsbeginn schon vor Ablauf der Widerrufsfrist liegt, wird hiermit ausdrückliches Einverständnis damit erklärt, dass der beantragte Versicherungsschutz schon vor diesem Zeitpunkt gewährt wird. Im Fall des Widerrufs kann nur der Teil des Beitrags verlangen werden, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Informationspflicht nach 7 VVG Das Produktinformationsblatt, die Allgemeine Versicherungsinformation sowie die Versicherungsbedingungen für Betriebspraktika und das Merkblatt zur Datenverarbeitung wurden rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung ausgehändigt München, Maximilianstraße 53 Rainer Fürhaupter Dr. Robert Heene *) freiwillige Angaben Gesellschaftsangaben und Konto siehe Seite 2.
2 Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/ Vetragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und / oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. und den Verband öffentlicher Versicherer zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der Betreuer meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich das Merkblatt zur Datenverarbeitung rechtzeitig vor Abgabe meiner Vertragserklärung erhalten habe oder wenn ich vor Abgabe meiner Vertragserklärung eine gesonderte Verzichtserklärung zur Informationspflicht nach 7 VVG unterzeichnet und beigefügt habe. Ich willige ferner ein, dass die zur Versicherungsgruppe Versicherungskammer Bayern gehörenden Unternehmen und die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den für mich zuständigen Betreuer sowie an Unternehmen, die mit Serviceleistungen beauftragt sind, weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient um Seite 2 von 15 Seiten Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft Maximilianstraße 53, München Haus- und Paketanschrift: Warngauer Straße 30, München Telefon (0 89) , Telefax (0 89) Vorstand: Friedrich Schubring-Giese (Vorsitzender), Helmut Späth (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Harald Benzing, Rainer Fürhaupter, Dr. Robert Heene, Axel Kampmann, Dr. Franz Kühnel, Dr. Stephan Spieleder Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Siegfried Naser Handelsregister: AG München HRB Sitz: München Konto Bayerischer Versicherungsverband: BayernLB (BLZ ) Konto Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE (Versicherungsbeiträge sind umsatzsteuerfrei) Hinweis für den Schadenfall: Die zur Schadenbearbeitung erforderlichen Daten der Beteiligten haben wir gespeichert.
3 I. Produktinformationsblatt ( 4 VVG-InfoV) um Seite 3 von 15 Seiten Die folgende Darstellung soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und Merkmale der angebotenen Versicherungen ermöglichen. Deshalb handelt es sich notwendigerweise nicht um eine vollständige Information. Zu den angesprochenen Inhalten der vertraglich getroffenen Vereinbarungen weisen wir jeweils auf die maßgebliche Vertragsbestimmung bzw. den maßgeblichen Abschnitt der Versicherungsbedingungen hin. Wenn Sie mehr über die einzelnen Vertragsmerkmale wissen wollen, lesen Sie bitte unter den jeweiligen Fundstellen nach. Versicherungsart Als Produkt wurde eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für individuelle Betriebspraktika des Bayerischen Versicherungsverbandes Versicherungsaktiengesellschaft (BVV AG) gewählt. Beide Versicherungen sind mit der Beantragung über das Formular Antrag/Versicherungsschein BLOCKPOLICE automatisch Vertragsbestandteile. 1. Haftpflichtversicherung Versichert ist nach den Versicherungsbedingungen für Betriebspraktika die gesetzliche Haftpflicht der im Antrag bezeichneten Person im In- oder Ausland während der Teilnahme an einem individuellen Betriebspraktikum, das der Berufsfindung dient. Versichert sind Ansprüche wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Mitversicherung in der Haftpflichtversicherung Die Haftpflichtversicherung schließt unter anderem ein die gesetzliche Haftpflicht für Schäden des Praktikumbetriebs und aus gegenseitigen Ersatzansprüchen der versicherten Personen, ausgenommen Geschwister. Risikoausschlüsse Um den Beitrag für den Versicherungsnehmer bezahlbar zu halten, müssen einige Lebenssachverhalte vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Zum Beispiel sind dies Schäden, die durch fehlerhafte oder mangelnde Erfüllung von Verträgen oder durch vorsätzliches Handeln entstehen. Risikoausschlüsse gibt es in allen beschriebenen Arten der Haftpflichtversicherung. Wenn Sie hierzu nähere Einzelheiten wissen möchten entnehmen Sie diese bitte den Versicherungsbedingungen. Beitrag Bruttobeitrag nach Zahlungsweise für die Haftpflicht- und Unfallversicherung 6,00 Euro je Praktikumswoche (siehe auch Antrag/Versicherungsschein BLOCKPOLICE) Der angegebene Beitrag bezieht sich auf den konkret beantragten Versicherungsschutz und beinhaltet alle in dieser Versicherungsinformation wiedergegebenen Leistungsinhalte. Der Beitrag ist einmalig spätestens einen Tag vor Versicherungsbeginn zu bezahlen. Nicht rechtzeitige Zahlung des Beitrags kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Leistungsausschlüsse Leistungsausschlüsse ergeben sich z.b., wenn Sie den Beitrag nicht bezahlen (vgl. hierzu Ziffer 1 der Versicherungsbedingungen für Betriebspraktika). Weitere Informationen zu Leistungsausschlüssen entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen für Betriebspraktika. Obliegenheiten Sie haben als Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrags eine Reihe von Obliegenheiten zu beachten: a) nach Eintritt des Versicherungsfalls Ist ein Schadenfall eingetreten, so haben Sie umfangreiche Mitwirkungspflichten. Neben der Meldepflicht sind dies unter anderem Mitwirkungspflichten bei der Ermittlung von Schadenursache und Schadenhöhe. Näheres zu den Obliegenheiten im Schadenfall entnehmen Sie bitte Ziffer 2 und 3 der Versicherungsbedingungen für Betriebspraktika. b) Rechtsfolgen der Nichtbeachtung Eine Verletzung der oben genannten Obliegenheiten kann dazu führen, dass unter bestimmtenvoraussetzungen der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, kündigt oder ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei ist. Bitte lesen Sie dazu die Regelungen zu den Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls in den Ziffern 2 und 3 der Versicherungsbedingungen für Betriebspraktika. 2. Unfallversicherung Versicherungsschutz besteht nach den Versicherungsbedingungen für Betriebspraktika für alle Unfälle im Zusammenhang mit dem bezeichneten Praktikum, die der im Antrag/Versicherungsschein BLOCKPOLICE bezeichneten Person während der Laufzeit des Vertrags zustoßen. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfallversicherung ist eine Summenversicherung, d. h. wir zahlen Geldleistungen. Heilbehandlungskosten übernehmen wir in aller Regel nicht. Sie sind Gegenstand der Krankenversicherung. Welche Leistungen wir zahlen, ergibt sich aus den vereinbarten Leistungsarten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen für Betriebspraktika. Leistungsarten Folgende Leistungsarten sind vereinbart: Invaliditätsleistung (die versicherte Person ist durch den Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt Invalidität) Todesfall-Leistung (die versicherte Person ist infolge eines Unfalles innerhalb eines Jahres gestorben) Bergungskosten Kosmetische Operationen Weitere Einzelheiten zum Versicherungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen für Betriebspraktika Ziffer 16. Die vereinbarten Leistungen entnehmen Sie bitte den Angaben im Antrag/Versicherungsschein BLOCKPOLICE. Risikoausschlüsse Um den Beitrag für den Versicherungsnehmer bezahlbar zu halten, müssen einige Lebenssachverhalte vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Vom versicherten Risiko ausgeschlossen sind daher z.b. Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch wenn diese auf Trunkenheit oder Drogenmissbrauch beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen für Betriebspraktika Ziffer 18. Mitwirkung von Krankheit und Gebrechen Versicherungsschutz besteht für die Folgen von Unfällen, die sich während der Laufzeit des Vertrags ereignen. Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen schonvor einem versicherten Unfall beeinträchtigt, so wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese Versicherung leistet in der Regel nur für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich die Leistung entsprechend. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25%, unterbleibt jedoch eine Minderung. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen für Betriebspraktika Ziffer 17. Versicherungssummen Der Versicherungsschutz umfasst die im Antrag/Versicherungsschein BLOCKPOLICE wiedergegebenen Versicherungssummen. Beitrag Bruttobeitrag nach Zahlungsweise für die Haftpflicht- und Unfallversicherung 6,00 Euro je Praktikumswoche (siehe auch Antrag/Versicherungsschein BLOCKPOLICE)
4 Der angegebene Beitrag bezieht sich auf den konkret beantragten Versicherungsschutz und beinhaltet alle in dieser Versicherungsinformation wiedergegebenen Leistungsinhalte. Der Beitrag ist einmalig spätestens einen Tag vor Versicherungsbeginn zu bezahlen. Nicht rechtzeitige Zahlung des Beitrags kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Leistungsausschlüsse Leistungsausschlüsse ergeben sich z.b., wenn Sie den Beitrag nicht bezahlen (vgl. hierzu Ziffer 1 der Versicherungsbedingungen für Betriebspraktika). Weitere Informationen zu Leistungsausschlüssen entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen für Betriebspraktika. Obliegenheiten Sie haben als Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrags eine Reihe von Obliegenheiten zu beachten: a) nach Eintritt des Versicherungsfalls Ist ein Schadenfall eingetreten, so haben Sie umfangreiche Mitwirkungspflichten. Neben der Meldepflicht sind dies unter anderem Mitwirkungspflichten bei der Ermittlung von Schadenursache und Schadenhöhe. Sie haben sich daher nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, unverzüglich in ärztliche Behandlung zu begeben. Näheres zu den Obliegenheiten im Schadenfall entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen für Betriebspraktika Ziffer 2, 3 und 19. b) Rechtsfolgen der Nichtbeachtung Eine Verletzung der oben genannten Obliegenheiten kann dazu führen, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, kündigt oder ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei ist. Bitte lesen Sie dazu die Regelungen zu den Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls in den Versicherungsbedingungen für Betriebspraktika Ziffer 2, 3 und 19. Zu 1. und 2.: Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt und endet zu den im Antrag/Versicherungsschein BLOCKPOLICE eingetragenen Zeitpunkten. Vertragslaufzeit Der Vertrag ist für die im Antrag / Versicherungsschein BLOCK- POLICE vereinbarte Laufzeit abgeschlossen. Beendigung des Versicherungsvertrags Der Versicherungsvertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt (Ziffern 1 der Versicherungsbedingungen für Betriebspraktika) um Seite 4 von 15 Seiten
5 Versicherungsnehmer Versicherungs- Zu den Daten des Versicherungsnehmers wird auf die Angaben im Antrag/Versicherungsschein nehmer BLOCKPOLICE hingewiesen. II. Allgemeine Versicherungsinformation ( 1 VVG-InfoV) um Seite 5 von 15 Seiten 1. Informationen zum Versicherungsunternehmen Versicherungsunternehmen Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft (BVV AG) Registergericht München HRB Ladungsfähige Anschrift des Versicherers Maximilianstr. 53, München Telefon (089) , Telefax (089) service@vkb.de Vorstand: Friedrich Schubring-Giese (Vorsitzender), Helmut Späth (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Harald Benzing, Rainer Fürhaupter, Dr. Robert Heene, Axel Kampmann, Dr. Franz Kühnel, Dr. Stephan Spieleder Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Siegfried Naser Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde Der Schwerpunkt unserer Geschäftstätigkeit ist der Betrieb aller Versicherungssparten der Schaden- und Unfallversicherung, Kreditund Kautionsversicherung und der Betrieb der Rückversicherung in allen Zweigen. Ferner die Vermittlung von Versicherungsverträgen und Finanzdienstleistungen im nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zulässigen Rahmen. Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str. 108, Bonn 2. Informationen zum Versicherungsvertrag Vertragsgrundlagen Für diese Versicherung gilt folgende Vertragsgrundlage: Versicherungsbedingungen für Betriebspraktika Allgemeine Vertragsmerkmale für die Haftpflichtversicherung Nach diesem Vertrag gewährt das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer nach den oben genannten Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines während der Wirksamkeit des Vertrags eingetretenen Schadenereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen oder eine nicht auf einem Personen- oder Sachschaden beruhende Vermögenseinbuße zur Folge hat, wegen gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens im Schadenfall umfasst dabei die Prüfung der Haftpflichtfrage, den Ersatz der Entschädigung sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Fälligkeit der Entschädigungsleistung entnehmen Sie bitte den Vertragsgrundlagen. Allgemeine Vertragsmerkmale für die Unfallversicherung Nach diesem Vertrag gewährt das Versicherungsunternehmen der versicherten Person im Rahmen der oben genannten Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz bei Unfällen, dieder versicherten Person während der Laufzeit des Vertrages zustoßen. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Fälligkeit der Entschädigungsleistung entnehmen Sie bitte den Vertragsgrundlagen. Beitrag Die Höhe des Beitrags und seine Zahlungsweise und Fälligkeit entnehmen Sie bitte der vorangestellten Produktinformation bzw. Ihrem Antrag/Versicherungsschein BLOCKPOLICE. Zusätzliche Kosten Beiträge für Versicherungen sind umsatzsteuerfrei. Bei Inanspruchnahme unserer Schaden-Hotline aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG entstehen Ihnen Kosten von 0,14 Euro/min. Zahlung und Erfüllung des Beitrags Die Beitragszahlung findet per Überweisung statt. Nicht rechtzeitige Zahlung des Beitrags kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Gültigkeitsdauer dieser Information An dieses Angebot und dessen zugrunde liegenden Informationen halten wir uns für einen Zeitraum von 3 Monaten gebunden. Zustandekommen des Vertrags Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn, frühestens einen Tag nach der Beitragsüberweisung. Widerruf Sie können Ihre Vertragserklärung, also den Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags, innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (zum Beispiel per Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Ihnen der Versicherungsschein in Textform zugegangen ist, spätestens mit dem Tag der Antragstellung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die oben genannte Adresse zu richten. Sind mehrere Adressen angegeben, so genügt die Absendung an eine Adresse. Telefaxnummer und -Adresse entnehmen Sie bitte auch den obigen Angaben. Widerrufsfolgen Üben Sie das Widerrufsrecht wirksam aus, haben wir Ihnen nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu erstatten. Eine anteilige Beitragserstattung des Jahresbeitrags wird von uns nach Tagen abgerechnet. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen sollte. Die Erstattungspflicht haben wir unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erfüllen. Haben Sie dem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht zugestimmt, sind bereits geleistete Zahlungen zurück zu gewähren. Vertragslaufzeit Informationen zur Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte obiger Produktinformation. Beendigung des Versicherungsvertrags Informationen zur Beendigung des Versicherungsvertrags entnehmen Sie bitte obiger Produktinformation. Anwendbares Recht Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen Vertrag deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach 17, 21, 29 Zivilprozessordnung (ZPO) sowie nach 215 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Kommunikation Für die Vertragsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen sowie für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich die deutsche Sprache verwendet. 3. Informationen zum Rechtsweg / Beschwerdemöglichkeiten Beschwerdestelle Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren/Ihre Betreueroder direkt an uns. Unser Unternehmen ist dem Verein Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin beigetreten. Der Ombudsmann schlichtet Streitigkeiten eines Verbrauchers mit dem Versicherungsunternehmen bis zu einem Gegenstandswert von Euro. Das Verfahren ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Das Versicherungsunternehmen ist an Entscheidungen bis Euro gebunden. Aufsichtsbehörde Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Anschrift siehe II.1.) einzureichen. Eine Beschwerde bei den genannten Stellen hindert Sie nicht daran, Ihre vermeintlichen Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen.
6 III. Merkblatt zur Datenverarbeitung um Seite 6 von 15 Seiten Vorbemerkung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihrem Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch außer in der Lebens- und Unfallversicherung schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der allerdings den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es unter Umständen nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen. Schweigepflichtentbindungserklärung Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z.b. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung nennen. 1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir erheben und speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z.b. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z.b. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten). 2. Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben. 3. Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Dazu gehören z.b. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. 4. Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v., beim Verband der privaten Krankenversicherer e.v. und beim Verband öffentlicher Versicherer zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Datensammlungen/Hinweissysteme erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Kfz-Versicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Rechtsschutzversicherung vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten. Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens 3 Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten. vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Sachversicherung Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren Missbrauchs. Transportversicherung Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch.
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