Versicherungen im Sport

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1 Versicherungen im Sport Bei dem Thema Versicherungen im Sport sind grundsätzlich zwei Bereiche zu unterscheiden: Die allgemeine Sportversicherung des BLSV (ARAG) für - seine Vereine und Mitgliedsverbände als Organisationen (Körperschaften) und für - Einzelpersonen als Mitglieder in den Vereinen, soweit diese Mitglieder dem BLSV gemeldet sind. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VGB) als staatliche Sozialversicherung für Arbeitnehmer in einem Unternehmen ( Sozialgesetzbuch VII ). Sportvereine werden in diesem Sinne als Unternehmer interpretiert und unterliegen damit der zuständigen Berufsgenossenschaft VBG. Hinweis: Nachfolgend ist das System der Sportversicherung und der VGB erläutert. Um direkt zum Thema VBG zu springen, klicken Sie in der Übersicht auf der nächsten Seite auf das Logo der VBG. 1

2 Versicherungen im Sport staatliches Sozialversicherungssystem (für: Arbeitnehmer) Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung Krankenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung privates Versicherungssystem (für: BLSV - Organisationen und deren Mitglieder) Sportversicherung des Bayerischen Landes-Sportverbandes (ARAG) Berufsgenossenschaft, für den Sport zuständig: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) 2

3 Die Sportversicherung des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.v. Versicherungsbüro beim Bayerischen Landes-Sportverband e.v. in München, Haus des Sports

4 Versicherte Sparten Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Vertrauensschadenversicherung Rechtsschutzversicherung Krankenversicherung

5 Versicherte Sparten Unfallversicherung - Invalidität und Todesfallleistungen - Krankenhaustagegeld - Serviceleistungen (z.b. Krankentransport) - Reha-Unterstützung

6 Versicherte Sparten Haftpflichtversicherung - Vereinshaftpflicht - Haftpflicht für Funktionäre und Mitglieder

7 Versicherte Sparten Vertrauensschadenversicherung Verwaltung der Vereinsgelder durch Vertrauenspersonen (Vorstand, Schatzmeister, Geschäftsführer) - Unterschlagung durch die Vertrauenspersonen - Diebstahl, Raub gegenüber den Vertrauenspersonen

8 Versicherte Sparten Rechtsschutzversicherung - Schadenersatz-Rechtsschutz - Straf-Rechtsschutz - Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für BLSV und seine Organisationen: - Arbeits-Rechtsschutz - Sozialgerichts-Rechtsschutz - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

9 Versicherte Sparten Krankenversicherung - Zuzahlung bei Zahnersatz, Brillenschäden und Hilfsmitteln - Auslandsreisekrankenversicherung Hinweis: Es handelt sich um eine ergänzende Krankenversicherung, die die persönliche Krankenversicherung nicht ersetzen kann.

10 Versicherte Organisationen BLSV und seine Organisationen und Gliederungen (z.b. Sportfachverbände, Sportbezirke und -kreise, Mitgliedsvereine des BLSV)

11 Versicherte Personen alle Vereinsmitglieder, soweit dem BLSV gemeldet Funktionäre Trainer, Übungsleiter, Schieds- und Kampfrichter Angestellte, Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung sowie Helfer bei Veranstaltungen Meldung der Vereinsmitglieder an den BLSV bei der jährlichen Bestandsmeldung!

12 Versicherte Personen Achtung: Trainer, Übungsleiter, Sportlehrer, Schieds-, Kampf- und Zielrichter nur wenn: Mitglied in einem BLSV Verein und an den BLSV gemeldet!

13 Versicherte Personen Das bedeutet: Trainer, Übungsleiter, Sportlehrer, Schieds-, Kampf- und Zielrichter müssen unter dem Gesichtspunkt der Sportversicherung nicht in dem Verein Mitglied sein, für den sie tätig sind, müssen aber in einem BLSV Verein Mitglied sein und von diesem bei der Bestandsmeldung an den BLSV gemeldet sein.

14 Versicherte Organisationen Der Versicherungsschutz besteht bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes.

15 Versicherte Personen Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme am versicherten Vereinsbetrieb einschließlich Hin- und Rückweg (Wegerisiko).

16 Versicherte Personen Achtung: Bei Veranstaltungen außerhalb des BLSV im In- und Ausland besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn für die Teilnahme ein offizieller Auftrag des BLSV oder einer seiner Organisationen vorliegt.

17 Versicherte Organisationen und Personen Der Versicherungsschutz gilt weltweit (Ausnahme: Rechtsschutz nur in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten)

18 Versicherte Organisationen Kein Versicherungsschutz für - gewerbliche Unternehmungen, Gewerbebetriebe und für - die Ausrichtung von Veranstaltungen nationaler oder internationaler Verbände (Fremdorganisationen)

19 Versicherte Organisationen Achtung: Unterscheiden zwischen Veranstalter und Ausrichter! Beispiel: Bei einer Deutschen Meisterschaft im Kunstturnen ist der DTB Veranstalter, ein Verein in Oberbayern, Mitglied im BLSV, ist der Ausrichter. Für den Ausrichter besteht dabei kein Versicherungsschutz über die bayerische Sportversicherung. Den Versicherungsschutz hat der Veranstalter zu gewährleisten. Entsprechende vertragliche Regelung erforderlich!

20 Wichtige Zusatzversicherungen Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz: Versichert selbst verschuldete Schäden an privat eingesetzten Pkw anlässlich von Vereinsfahrten aufgrund der Funktion im Verein oder im Auftrag des Vereins. (= entspricht Kaskoversicherung ) Hinweis: Zu empfehlen, damit im Schadensfall Betroffene bei Fahrten für den Verein nicht auf dem eigenen Schaden sitzen bleiben.

21 Wichtige Zusatzversicherungen Vermögensschaden-Zusatzversicherung: Haftpflichtschutz bei fehlerhaften Entscheidungen, die zu einem Schaden am Vereinsvermögen führen. (= Schäden nicht gegenüber Dritten, sondern im Innenverhältnis) = D&O und Vermögensschaden-Haftpflicht

22 Wichtige Zusatzversicherungen Reiseversicherung: Für Reisen und Fahrtveranstaltungen einschließlich der gesetzlich geforderten Kautionsversicherung Die Gesetzesregelung in 651 k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), besagt, dass Veranstalter von Reisen ihre Reiseteilnehmer auch gegen Insolvenzen des Veranstalters absichern müssen. Dieses Gesetz gilt nicht nur für kommerziell tätige Reiseveranstalter bzw. Reisebüros, sondern auch für Vereine und Verbände. Reiseveranstalter ist im Sinne des Gesetzes derjenige, der mindestens zwei Einzelleistungen einer Reise zu einem Gesamtpreis zusammenfasst, die nicht von ganz untergeordneter Bedeutung sind.

23 Wichtige Zusatzversicherungen Versicherungsschutz für Nichtmitglieder: z.b. für Sportkurse Kurs-/ Tagesteilnehmerkarten Ohne Wegerisikoabsicherung!

24 Wichtige Zusatzversicherungen Versicherungsschutz für Nichtmitglieder: z.b. für Sportkurse Kurs-/ Tagesteilnehmerkarten Die Kurskarten können erworben werden über die zuständige Bezirksgeschäftsstelle des BLSV: => BLSV => Sportbezirke ausführliche Information unter => Vereinsberatung => Versicherungen => Sportversicherung => Sportkurse im Verein, Planung, Organisation und Durchführung

25 Weitere Zusatzversicherungen Veranstaltungsversicherungen: Für Veranstaltungen von Spitzenfachverbänden z. B. Deutsche Meisterschaft, die ein Verein / Bayerischer Sportfachverband als Ausrichter im Auftrag des Spitzenfachverbandes = Veranstalter durchführt.

26 Weitere Zusatzversicherungen Sport-Sicherheits-Programm - Gebäude- und Inventarversicherung Elektronikversicherung Betriebshaftpflichtversicherung für Gewerbebetriebe

27 Nachmeldung neuer Mitglieder und Versicherungsschutz Vereinsmitglieder sind nur dann über die Sportversicherung versichert, wenn sie dem BLSV gemeldet sind. Neumitglieder sind demnach zeitnah an den BLSV zu melden ( 16 Abs. 1 Satzung BLSV, 12 Satz 3 Aufnahmeordnung BLSV). Da es den Vereinen nicht zumutbar ist, tagesaktuell sofort einen Neuzugang zu melden, bietet die ARAG als Sportversicherung des BLSV nachfolgende Kulanzregelung an:

28 Nachmeldung neuer Mitglieder und Versicherungsschutz zeitnah Kulanzfrist: 4 Wochen Beitrittserklärung als Nachweis für den Zeitpunkt des Beitrittes im Schadensfall kein Rechtsanspruch letzte rechtlich verbindliche Entscheidung: ARAG

29 Versicherungsbüro beim Bayerischen Landes-Sportverband ARAG Versicherung Georg-Brauchle-Ring München Telefax 089 / vsbmuenchen@arag-sport.de

30 Ansprechpartner Telefon 089 / Herr Dieter Huber, Regionalleiter Herr Robert Stemmer, Büroleiter Frau Cornelia Wiesner Herr Hans Wundrak 224 Weitere Informationen, Formulare und "Die Sportversicherung", eine ausführliche Broschüre der ARAG-Sportversicherung, sind zu finden auf der Homepage des BLSV => Vereinsservice => Versicherungen => Sportversicherung

31 Versicherungsbüro online

32 Versicherungsbüro online Möglichkeit der online-schadenmeldung umfangreiche Informationen hilfreiche FAQs

33 Versicherungen im Sport Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Die VBG als staatliches Sozialversicherungssystem ist für Arbeitnehmer oder wie in Sportvereinen auch für Arbeitnehmer ähnliche Tätigkeiten zuständig. Gesetzliche Aufgabe der VBG ist grundsätzlich: Prävention (Verhinderung von Arbeitsunfällen) Rehabilitation (Wiederherstellung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit nach einem Arbeitsunfall) 33

34 Versicherungen im Sport Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Was bedeutet das für den Sportverein? Unternehmen, die einer Berufsgenossenschaft (BG) zugehören somit auch Sportvereine - müssen zum Jahresende eine Jahreslohnsumme (Entgeltnachweis) an die zuständige BG melden, auf deren Basis der Beitrag errechnet wird. Zur Vereinfachung hat der DOSB für zugehörige Sportvereine eine Pauschalvereinbarung mit der VBG abgeschlossen, der sich auch der BLSV angeschlossen hat. Beiträge werden über die jährliche Verbandsrechnung des BLSV erhoben und an die VBG weitergeleitet. Weitere Informationen dazu und eine umfangreiche Broschüre der VBG sind zu finden auf der Homepage des BLSV => Vereinsservice => Versicherungen => VBG oder unter => Suchbegriff Sportvereine eingeben. 34

35 Versicherungen im Sport Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Bezüglich Prävention ist für Sportvereine insbesondere interessant, dass die VBG - die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung für Übungsleiter und die diesbezügliche Fortbildung übernimmt (= Ersthelfer) Weitere Informationen und Meldeformulare dazu unter => Vereinsberatung => Versicherungen => VBG - kostenlose Seminare anbietet zur Unfallverhütung im Sport. 35

36 Versicherungen im Sport Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Über die VBG versichert sind im Sportverein Arbeitnehmer Arbeitnehmer ähnliche Tätigkeiten Nicht versichert sind ehrenamtliche Tätigkeiten Tätigkeiten, die sich aus der üblichen oder satzungsgemäßen Mitgliedschaftsverpflichtung ergeben. Das heißt vereinfacht im Grundsatz: Tätigkeiten, die dem Arbeitsmarkt zugänglich sind oder auf dem Arbeitsmarkt eingekauft werden können, sind als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer ähnliche Tätigkeiten zu interpretieren. Ehrenamtliche Tätigkeit oder gelegentliche Mithilfe im Verein (= Mitgliedschaftsverpflichtung) sind dieser Kategorie nicht zuzuordnen und unterliegen damit nicht der VBG. 36

37 Versicherungen im Sport Verwaltungs-Berufsgenossenschaft freiwillige Ehrenamtsversicherung Seit Januar 2005 haben gewählte Ehrenamtsträger/innen in gemeinnützigen Einrichtungen also auch gemeinnützige Sportvereine jedoch die Möglichkeit, eine freiwillige Ehrenamtsversicherung abzuschließen ( 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII) Ebenso können beauftragte Personen über diese freiwillige Ehrenamtsversicherung abgesichert werden. Versichert werden Positionen, nicht Personen. Die freiwillige Ehrenamtsversicherung kann über den BLSV abgeschlossen werden. Der Beitragssatz beträgt derzeit 2,73 je freiwillig versicherter Position. 37

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