Wie steht Ihre Partei dazu, dass das Tragen von Verantwortung und nicht ein bestimmter Familienstatus unterstützt wird?

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1 Lesbenring e.v. Fragenkomplex 1: Die soziale Verantwortung für Menschen, die Hilfe und Beistand benötigen, wird in unserer Gesellschaft längst nicht mehr ausschließlich in der klassischen Heteroehe getragen. Es gibt zahlreiche Patchworkformen des Zusammenlebens. In einer pluralen Gesellschaft sollten plurale Lebensweisen unterstützt und gefördert werden. Dort, wo Verantwortung für Kinder, Kranke, Pflegebedürftige und alte Menschen übernommen wird, sollte sie auch gesellschaftlich anerkannt und unterstützt werden. Wie steht Ihre Partei dazu, dass das Tragen von Verantwortung und nicht ein bestimmter Familienstatus unterstützt wird? Welche Maßnahmen planen Sie? Die Liberalen wollen eine freie, vielfältige Gesellschaft. Die Menschen sollen selbst entscheiden, wie sie leben wollen. Politik darf Menschen nicht eine bestimmte Lebensweise verordnen. Wir wollen Familien und Verantwortungsgemeinschaften stärken, denn eine Republik freier Bürger lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen. Familie bedeutet heute nicht mehr nur die Lebensgemeinschaft von leiblichen Elternpaaren mit ihren Kindern. Daneben leben heute auch Alleinerziehende, Patchwork-Familien und gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern in hohem Verantwortungsbewusstsein als Familien zusammen. Für die Liberalen sind alle Lebensgemeinschaften gleich wertvoll, in denen Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Wer gleiche Pflichten hat, soll auch gleiche Rechte haben. Deshalb hat die FDP die Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit der Ehe vorangebracht - im Beamten- und Soldatenrecht, bei BAföG, Erbschaft- und Grunderwerbsteuer. Weiterhin tritt die FDP ein für das volle Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner, den Zugang zu künstlicher Befruchtung auch für Lesben und die Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Paare. Neben der rechtlichen Gleichstellung muss auch die gesellschaftliche Gleichstellung erreicht werden. Deshalb haben wir die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld durchgesetzt und mit 10 Millionen Euro ausgestattet. Sie tritt durch Bildung und Forschung der Diskriminierung Homosexueller entgegen z.b. durch die Finanzierung von Schulaufklärungsprojekten. Fragenkomplex 2: In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach der rechtlichen Gleichstellung aller Lebensweisen, z.b. wie in Österreich oder im französischen zivilen Solidaritätspakt (PACS), bei der zwei oder mehr Personen Rechte und Pflichten individuell vereinbaren können.

2 Würden Sie sich für die Öffnung der Ehe und die rechtliche Gleichstellung aller Lebensweisen einsetzen? Alle Paare sollen die Ehe eingehen können. Bis dahin gilt: Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte. Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen mit der Ehe gleichgestellt werden vor allem noch im Einkommensteuerrecht, bei der Riester-Rente und bei Adoptionen. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der eigenen Lebensgemeinschaft ist Privatsache. Für uns Liberale sind alle Lebensgemeinschaften gleich wertvoll, in denen Menschen Verantwortung füreinander übernehmen: Eltern für ihre Kinder, Kinder für ihre Eltern, Ehe- und Lebenspartner füreinander. Aber auch Menschen in anderen frei gewählten Verantwortungsgemeinschaften. Wir wollen Selbstbestimmung für Lebensmodelle stärken und zur Verantwortung ermuntern. In einer Zeit, in der traditionelle Familienstrukturen gerade im Alter nicht immer tragen, wächst der Bedarf an neuen Formen gegenseitiger Absicherung jenseits von Verwandtschaft oder Liebesbeziehungen. Deshalb wollen wir im BGB das Rechtsinstitut der Verantwortungsgemeinschaft mit flexiblen Bausteinen der Verantwortungsübernahme zwischen zwei oder mehreren Personen einführen. Um Rechtsklarheit gegenüber anderen Verpflichtungen zu wahren, dürfen diese Personen weder verheiratet, verpartnert oder in gerader Linie miteinander verwandt sein. Begünstigungen durch den Staat im Steuer- und Sozialrecht aber auch im Erbrecht sind nur gerechtfertigt, wenn die Partner volle Unterhalts und Einstandspflichten wie Ehegatten übernehmen. Um Missbrauch auszuschließen, steht Mitgliedern einer Verantwortungsgemeinschaft kein Zeugnisverweigerungsrecht und kein Familiennachzug im Ausländerrecht. Würden Sie sich dafür einsetzen, dass das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3, um die sexuelle und geschlechtliche Identität erweitert wird? Nein. Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes bietet bereits einen ausreichenden Schutz. Alle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung basieren auf diesem Absatz. Die FDP ist zurückhaltend bei Grundgesetzänderungen, die rein symbolischen Charakter haben. Fragenkomplex 3: In Kinder-, Jugend- und Schulbüchern fehlt es an der Darstellung verschiedener Lebensweisen und sexueller und geschlechtlicher Identitäten. Ebenso fehlt die Sensibilisierung hierfür in der ErzieherInnen- und LehrerInnen Aus- und Fortbildung.

3 Wie sehen Sie das? Sollte dieses Thema in Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen verstärkt aufgenommen werden? Sollte es in das Ausbildungscurriculum von ErzieherInnen, LehrerInnen und MultiplikatorInnen aufgenommen werden? Was würden Sie dafür unternehmen? Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern sowie die Ausgestaltung der Schulbücher fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. In den Bereich der Bundeszuständigkeit fällt die Tätigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die zahlreiche Publikationen herausgibt und Kampagnen durchführt. In diesem Rahmen werden auch sexuelle und geschlechtliche Identitäten thematisiert und Anti- Diskriminierungsarbeit geleistet. Über den Kinder- und Jugendplan des Bundes werden zudem verschiedene Organisationen gefördert, die sich mit Geschlechterbildern, Abbau von Rollenklischees und der Akzeptanz verschiedener Formen des Zusammenlebens beschäftigen. Auch die von der FDP durchgesetzte Bundesstiftung Magnus Hirschfeld hat in einem ersten Förderschwerpunkt die Schulaufklärungsarbeit vorangebracht, indem die Bundesvernetzung der regionalen Initiativen finanziell unterstützt wurde. Fragenkomplex 4: Auch im medizinischen und im Pflegebereich fehlt es an der Sensibilisierung zu diesem Thema. Was wollen Sie dafür tun, dass auch kranke, pflegebedürftige und alte Lesben eine adäquate Versorgung bekommen? Uns liegen keine Erkenntnisse dahingehend vor, dass kranke, pflegebedürftige und alte Lesben im Vergleich zu anderen Menschen keine adäquate Versorgung erhalten. Fragenkomplex 5: Immer noch werden in unserer Gesellschaft homo- und transsexuelle Menschen diskriminiert und ausgegrenzt. Wie würden Sie sich für die Antidiskriminierung einsetzen?

4 Könnten Sie sich eine bundesweite Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen vorstellen? Wie würden Sie diese umsetzen? Würden Sie finanzielle Mittel dafür bereitstellen? Die Bekämpfung der Diskriminierung in unserer Gesellschaft ist ein gesellschaftspolitisches Ziel der FDP. Der Abbau von Diskriminierungen lässt sich nicht nur per Gesetz verordnen, sondern ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Es kommt auf eine dauerhafte Sensibilisierung für das Thema, ein Umdenken in den Köpfen und eine Veränderung des Bewusstseins bei jedem Einzelnen an. Darüber hinaus ist es wichtig, insgesamt eine Kultur zu entwickeln, in der Vielfalt nicht nur akzeptiert und toleriert, sondern als Bereicherung empfunden wird. Deshalb wollen wir gerade in der Arbeitswelt ein Diversity Management sowohl im öffentlichen Dienst als auch in mittelständischen Unternehmen unterstützen. Wir wollen nicht nur Diskriminierungen verhindern, sondern auch eine vielfältige Gesellschaft und Arbeitswelt fördern, in der tatsächlich jeder und jede eine reale Chance auf individuellen Aufstieg und Selbstentfaltung hat. Geschlecht, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, Behinderung, Religion und Weltanschauung prägen die Persönlichkeit eines Menschen. Für Liberale ist es normal, verschieden zu sein. Liberale Politik schützt in besonderem Umfang vielfältige Lebensformen und Lebensentwürfe. Wir haben im Jahr 2011 die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld durchgesetzt, die durch Bildung und Forschung der Diskriminierung gegenüber Lesben und Schwulen entgegenwirkt. Die Stiftung wurde aus dem Bundeshaushalt mit mehr als 10 Millionen Euro ausgestattet. Um gesellschaftliche Diskriminierung gegenüber Lesben und Schwulen abzubauen, setzen wir vorrangig auf Bildung und Aufklärung statt auf bürokratische Antidiskriminierungsgesetze. Deshalb wollen wir die gute Arbeit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld weiter stärken und das Stiftungskapital erhöhen. In einem neuen Transsexuellen-Gesetz wollen wir die Hürden zur Personenstandsänderung verringern. Im Zuge dessen sollen auch die Leistungen der Krankenkassen bei Geschlechtsangleichungen gesichert und vereinheitlicht werden. Fragenkomplex 6: Bei einem Coming Out am Arbeitsplatz müssen Lesben, trotz Antidiskriminierungsgesetz, immer noch mit Mobbing, Benachteiligung und Jobverlust rechnen. Dies ist nicht nur bei kirchlichen Arbeitgebern der Fall. Sehen Sie hier Handlungsbedarf? Welche Maßnahmen würden Sie ergreifen, um hier Abhilfe zu schaffen?

5 Die FDP hat in ihrem Wahlprogramm die Bedeutung des Diversity Managements in der Arbeitswelt betont. Erster Ansatzpunkt ist das Diversity Management im öffentlichen Dienst des Bundes, also bei den eigenen Beschäftigten. Die Bundeswehr, aber auch einzelne Ministerien sind bereits der Charta der Vielfalt beigetreten. Dies wollen wir engagiert fortsetzen. Darüber hinaus wollen wir insbesondere mittelständische Unternehmen für das Diversity Management gewinnen und sie dabei mit Kompetenzen unterstützen. Bisher sind es vor allem Großunternehmen, die eine systematische Personalentwicklung für mehr Vielfalt betreiben. Die meisten Arbeitnehmerinnen arbeiten aber im Mittelstand. Würden Sie auch versuchen, auf das kirchliche Arbeitsrecht entsprechend einzuwirken? Für eine Änderung der Rechtsgrundlagen des kirchlichen Arbeitsrechtes bedarf es einer Grundgesetzänderung. Die dafür erforderlichen Mehrheiten sind nicht vorhanden. Die Politik sollte daher im Dialog mit den Kirchen darauf hinwirken, dass die Sonderrechte der Kirchen nur im Verkündigungsbereich, nicht aber in den weitgehend staatlich finanzierten sozialen Dienstleistungen wahrgenommen werden. Fragenkomplex 7: In vielen Ländern werden lesbische Frauen noch strafrechtlich verfolgt (bis hin zur Todesstrafe). Wie stehen Sie zur Aufnahme verfolgter Lesben als Asylbewerberinnen? Würden Sie Homosexualität als Asylgrund befürworten? Homosexualität ist in der Regel ein Verfolgungsgrund, der schwerpunktmäßig im Rahmen des Flüchtlingsschutzes zu prüfen ist, und zu einem Anspruch auf Verbleib in Deutschland führen kann. Homosexualität allgemein kann kein Asylgrund sein; vielmehr geht es immer um die spezielle rechtliche und faktische Situation der Homosexuellen in dem jeweiligen Land. In dieser Wahlperiode wurde erreicht, dass Schwule und Lesben, denen Gefahr droht, nicht mehr in Verfolgerstaaten abgeschoben werden. Fragenkomplex 8: Die Diskriminierung und strafrechtliche Verfolgung auf Grund der sexuellen Identität stehen im Widerspruch zu den Menschenrechten.

6 Würden Sie diese Meinung auf außenpolitischer Ebene, z.b. bei Staatsbesuchen, vertreten und unterstützen? Antwort; Wir sind engagiert für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bi-Sexuellen, Transgender und Intersexuellen eingetreten. Die Budgethilfe wurde für Staaten gestrichen, die Strafgesetze gegen Homosexualität erlassen haben.wir werden weiterhin entschlossen der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bi-Sexuellen, Transgender und Intersexuellen in der Außen- und Entwicklungspolitik entgegentreten und die begonnene Politik in diesem Bereich fortsetzen.

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