Der Lagebericht: Neue Herausforderung für die Unternehmensberichterstattung
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- Edwina Winkler
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1 Der Lagebericht: Neue Herausforderung für die Unternehmensberichterstattung In der Schweiz ist seit Anfang des Jahres ein Lagebericht im Geschäftsbericht vorgeschrieben Der Dschungel aus Regulierungen, welche den Geschäftsbericht betreffen, wird zunehmend dichter. Nachdem am 1. Januar 2014 die Verordnung gegen übermäßige Vergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften (VegüV) in Kraft getreten ist, stehen Unternehmen vor dem Lagebericht. Dr. Petra Nix ist Inhaberin und geschäftsführende Partnerin der Beratungs- und Designagentur PETRANIX Corporate and Financial Communications AG Der Lagebericht in der Schweiz Am 1. Januar 2013 trat das neue Rechnungslegungsrecht in Kraft. Es schreibt unter anderem für grössere Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2015 einen Lagebericht im Geschäftsbericht vor. Er ersetzt den unter bisherigem Recht vorgeschriebenen Jahresbericht (Art. 662 Abs. 1a OR) und gibt Aufschluss über den Geschäftsverlauf sowie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Er soll nicht nur die Zahlen des Geschäftsjahres widergeben, sondern vielmehr umschreibend Aufschluss geben über die für die Geschäftsentwicklung zentralen Einflussfaktoren sowie die Indikatoren
2 der zukünftigen Geschäftsentwicklung. Die Einführung einer obligatorischen Prognose stellt eine grundlegende Neuerung dar. Der Lagebericht ist als eigenständiger Teil des Geschäftsberichts zu gestalten und nicht in die Jahresrechnung zu integrieren. Obgleich er nicht Prüfungsgegenstand der Revisionsstelle ist, darf er nicht im Widerspruch zur Jahresrechnung stehen (Art. 961 c Abs. 3). Wie der Lagebericht konkret auszusehen hat, lässt die neue Gesetzgebung offen. Das Rechnungslegungsrecht gibt lediglich Stichpunkte zu Inhalt und Form. Somit gelten weiterhin die allgemeinen Grundsätze der Berichterstattung, wie Klarheit und Verständlichkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Wesentlichkeit und Stetigkeit. Gemäss Art. 961c Abs. 2 muss der Lagebericht Folgendes umfassen: Anzahl der Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt Durchführung einer Risikobeurteilung Bestellungs- und Auftragslage Forschungs- und Entwicklungstätigkeit Aussergewöhnliche Ereignisse Zukunftsaussichten Wen betrifft die neue Regelung? Mit dem neuen Rechnungslegungsrecht wird nicht länger nach Rechtsform unterschieden, sondern nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens. Zur Erstellung eines Lageberichts sind jene Unternehmen verpflichtet, die einer gesetzlichen Revision unterliegen. Dazu gehören Publikumsgesellschaften (Art. 727 Abs. 1 Ziff. 1 OR) sowie wirtschaftlich bedeutende Unternehmen (Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2 OR). Wirtschaftliche Bedeutung liegt vor, wenn zwei der folgenden drei Kriterien in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren erfüllt werden: Bilanzsumme > 20 Mio. CHF Umsatz > 40 Mio. CHF Vollzeitstellen (im Jahresdurchschnitt) > 250 Darunter können AGs, GmbHs, (Art. 818 Abs. 1OR), Kommanditaktiengesellschaften (Art. 764 Abs. 2 OR), Genossenschaften (Art. 906 Abs. 1 OR), Vereine (Art. 69b Abs. 1 ZGB) und Stiftungen (Art. 83b Abs. 3 ZGB) subsummiert werden. Von der EU-Richtlinie bis zum IR: Orientierungspunkte für den Lagebericht Angesichts der spärlichen Informationen hinsichtlich der expliziten Ausgestaltung des Lageberichts hilft der Blick zu den Nachbarn sowie die Berücksichtigung nationaler und internationaler Rahmenwerke. Gemäss EU-Richtlinie müssen Unternehmen, die zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses verpflichtet sind, einen konsolidierten Lagebericht erstellen. Er soll unter anderem auf die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft oder die Risikomanagementziele und methoden eingehen. Der Deutsche Rechnungslegungs-Standard Nr. 20 (DRS 20) ist ein weiteres Regelwerk, das für Schweizer Unternehmen als Richtschnur fungieren kann. Er bietet ein detailliertes Anforderungsprofil für den Konzernlagebericht und ist in Deutschland als ein langjähriger obligatorischer Bestandteil des Geschäftsberichts fest etabliert. Die International Financial Reporting Standards (IFRS) unterscheiden ebenfalls zwischen Konzernabschluss und Lagebericht ( financial statements und financial review by management ). Für den Lagebericht gilt hierbei ein sogenanntes Practice Statement als Rahmenwerk, welches als Blaupause fungiert und auch in der Schweiz eine Hilfestellung gewähren kann. Das Management Commentary spiegelt die Sichtweise des Managements wider und dient dem besseren Verständnis der Massnahmen zur Zielerreichung. Das Integrated Reporting (IR) gemäss dem International Integrated Reporting Council (IIRC) ist ein ganzheitliches Konzept, welches die Finanzberichterstattung mit nichtfinanziellen Berichtselementen verbindet. Das Geschäftsmodell und die Strategie stehen im Mittelpunkt. Entscheidend ist, die Inhaltselemente (z.b. Geschäftsmodell, Strategie, Zukunftsaussichten) sowie die Kapitalien (z.b. produziertes Kapital, intellektuelles
3 Kapital) sinnvoll zu verknüpfen. Dieses Framework bietet für die inhaltliche Aufbereitung des Lageberichts eine gute Ausgangsbasis, da es eine zusammenhängende Darstellung sowie die für die Wertgenerierung relevanten Aspekte fokussiert. (Weitere Informationen siehe Tabelle)
4 DRS 20 Management Commentary (nach IFRS) Integrated Reporting (nach IIRC) Value R Zürich) Grundlagen des Konzerns (Geschäftsmodell, Ziele & Strategien, Steuerungssystem, Forschung und Entwicklung) Wirtschaftsbericht (Gesamtwirtschaftliche & branchenbezogene Rahmenbedingungen, Geschäftsverlauf, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, finanzielle und nichtfinanzielle KPIs, Vorjahresvergleich, Gesamtaussage) Nachtragsbericht Prognose-, Chancen- und Risikobericht Internes Kontrollsystem und Risikomanagement-system Angaben zur Geschäftstätig-keit Ziele und Strategien des Managements Ressourcen, Risiken und Beziehungen Ergebnisse und Aussichten Messbare Leistungsindikatoren Content Elements: Unter-nehmensüberblick Geschäfts-modell Strategie Governance Chancen und Risiken Performance Zukunfts-aussichten Grundlagen der Darstellung Kapitalien: Intellektuelles Kapital Beziehungen zu Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten Natürliche Ressourcen Hinterg Umfeld, Governa Financia Informat Vergütun Diskussi Jahresab Glaubwü Nachh
5 Herausforderung und Chance zugleich Neben der neuen Herausforderung bietet der Lagebericht auch die Chance zu einer transparenteren und kohärenteren Berichterstattung. Mit Fokus auf dem Gesamtzusammenhang des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage lassen sich Parallelen zu nationalen und internationalen Rahmenwerken wie dem Value Reporting oder dem Integrated Reporting identifizieren. Erst eine Gesamtbetrachtung vermittelt Investoren entscheidungsrelevante, transparente und verlässliche Informationen und ermöglicht eine zuverlässige Beurteilung der Chancen und Risiken des Unternehmens. Somit bietet der Lagebericht Schweizer Unternehmen die Möglichkeit, einen weiteren Schritt in Richtung integrierter Berichterstattung zu gehen. Das Ziel sollte auch hier sein, für das Unternehmen materielle Informationen zu präsentieren, die dazu beitragen, Unternehmenswert zu erhalten und zu schaffen. Autoren-Kurzbiografie: Dr. Petra Nix ist Inhaberin und geschäftsführende Partnerin der Beratungs- und Designagentur PETRANIX Corporate and Financial Communications AG. Sie hat seit über 20 Jahren Führungserfahrung in der Unternehmens- und Finanzkommunikation mit dem Schwerpunkt externe Unternehmensberichterstattung. Derzeit führt die Agentur eine Studie zur Lageberichterstattung in der Schweiz durch, bei der die 16 grössten börsenkotierten Unternehmen sowie 39 börsenkotierten Industrieunternehmen mit einer Market Cap von 500 Mio bis 2 Mrd. CHF untersucht werden. mail@petranix.com Der Artikel erschien zuerst im GoingPublic Magazin Special Schweiz 2015 Quelle:
Inhaltsübersicht. Teil A: Grundlagen der Lageberichterstattung. Teil B: Grundsätze und Inhalte der Lageberichterstattung 55
XI Inhaltsübersicht Geleitwort Vorwort Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V VII XIII XIX XXI XXIII Teil A: Grundlagen der Lageberichterstattung l 1. Der
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