STELLUNGNAHME 16/1883 A12. Sehr geehrte Damen und Herren,
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- Steffen Holzmann
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1 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Vorbereitung auf die Anhörung am übersenden wir Ihnen anbei unsere Stellungnahme, die ebenfalls vom Filmbüro NW mitgetragen wird. Mit freundlichen Grüßen Rafaela Wilde film & fernseh produzentenverband nrw e.v. kaiser-wilhelm-ring köln tel: / fax: STELLUNGNAHME 16/1883 A12
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3 Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Öffentlich-rechtliches Telemedienangebot für Beitragszahlerinnen und zahler verbessern (Drucksache 16/4809) sowie zum Entschließungsantrag der Fraktion der PIRATEN (Drucksache 16/4902) in Sachen öffentlich-rechtliches Telemedienangebot Der vom Ausschuss für Kultur und Medien des Landtags NRW als Sachverständiger hinzugezogene film & fernseh produzentenverband nrw e.v. betrachtet, ebenso wie das Filmbüro NW als weiterer Vertreter unabhängiger Film- und Medienschaffender in NRW, den Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abschaffung der 7- Tage-Frist zwiespältig, die weitergehenden Vorstellungen der Fraktion der PIRATEN darüber hinaus in zumindest einem Punkt mit Befremden und großer Sorge. Grundsätzlich betrachten die beiden vorgenannten Verbände den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als unverzichtbares Element in der bundesdeutschen Medienlandschaft, dessen Fortbestand nicht in Frage gestellt werden darf. Dementsprechend unterstützen wir auch das Bestreben, ARD und ZDF prinzipiell Gelegenheit zu geben, dem sich ändernden Nutzungsverhalten der Zuschauer/innen und Zuhörer/innen Rechnung zu tragen. Dies aber darf nicht auf Kosten Dritter geschehen. Zu diesen Dritten zählen unter anderem eben auch die Urheber und Produzenten. Der Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie auch der Entschließungsantrag der PIRATEN fußen generell auf dem Gedanken, dass die Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Ausnahme von Fremd- und Co-Produktionen vollständig von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern finanziert seien und daher für die Allgemeinheit ohne Einschränkungen zur Verfügung gestellt werden müssten. Das, was bezahlt wurde, müsse auch zu sehen sein. Auf reine Eigenproduktionen des WDR und anderer öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten mag diese Annahme der Vollfinanzierung inklusive angemessener Abgeltung aller Rechte (hoffentlich) auch zutreffen, so dass in diesen Fällen einer uneingeschränkten freien Zugänglichmachung im Internet aus unserer Sicht nichts entgegen stünde. Für eine Reihe, wenn nicht sogar die überwiegende Mehrzahl aller anderen Produktionen, vornehmlich aus den Bereichen Fiktion, Dokumentation und Unterhaltung, ist jedoch leider bereits dieser Grundgedanke der Vollfinanzierung an sich falsch. Und dies gilt eben nicht nur für Fremd- und Co-Produktionen, sondern auch für die so genannten Auftragsproduktionen, die in der Theorie vollfinanziert sein sollten. Schon seit Jahren zeigen Branchenerhebungen immer wieder, dass Produktionsfirmen selbst bei aus Sicht von ARD und ZDF - vollfinanzierten Auftragsproduktionen mit einer Kostendeckung von teilweise weit weniger als 90 Prozent auskommen müssen, wobei die Diskrepanz in der Betrachtung in aller Regel daraus resultiert, dass die öffentlich-rechtlichen Sender oft nicht die tatsächlich anfallenden Kosten anerkennen, sondern mit eigenen, zum großen Teil nicht mehr zeitgemäßen und praxisfremden Parametern rechnen. Den Rest der Vollfinanzierung stemmen die Produktionsfirmen in Form von Eigenleistungen, Rückstellungen oder auch mit Eigenkapital. Was natürlich auf Dauer nur dann Sinn macht, wenn der Produzent hoffen kann, seine derartigen Investitionen durch spätere Erlösbeteiligungen z.b. aus einer DVD- oder VoD-Auswertung zumindest teilweise zurückzuverdienen. Entfallen solche Erlösmöglichkeiten, bleibt nicht einmal diese Hoffnung und der Produzent kann sich des Verlustes sicher sein.
4 Dass die Produzenten bei Auftragsproduktionen, bei denen sie im öffentlich-rechtlichen System übrigens ganz allein das wirtschaftliche Risiko tragen, überhaupt diese Unterdeckung akzeptieren müssen, liegt an dem faktisch unkontrollierten Marktungleichgewicht, in dem eine polypolistische Angebotsseite einem engen Duopol, oftmals sogar einem Monopol auf der Nachfrageseite gegenüber steht. Es ist klar, welche Seite hier bei Verhandlungen am längeren Hebel sitzt. Noch offensichtlicher und zweifellos auch unstrittiger ist die Situation bei Co-Produktionen. Hier finanzieren die Sender oft nur 20-50% der Herstellungskosten, vielfach sogar einen noch geringeren Anteil. Ein Element unter mehreren, um die Finanzierung für die jeweilige Produktionsfirma zu schließen, war und ist die DVD-Auswertung bzw. ergänzend und zunehmend subsidiär die Bereitstellung der Produktion zum kostenpflichtigen Abruf im Internet (VoD). In diesen Fällen ist übrigens bereits die jetzige gesetzliche Regelung zum 7- Days-Catch-up sehr schmerzhaft, da zumindest die größte VoD-Nachfrage nachweislich im direkten Umfeld des Sendetermins, also in den ersten sieben Tagen nach Erstausstrahlung, stattfindet und hier keine Erlöse für den Produzenten anfallen. Als Spezial- aber keineswegs Einzelfall sei an dieser Stelle noch an die Kino-Co- Produktionen erinnert und daran, dass auch die Interessen der Kinoverleiher als wichtiger Partner für Kinoproduzenten zu berücksichtigen sind, die sich durch die langfristige Bereitstellung von Kinokoproduktionen auf kostenfreien TV-Internetportalen immensen Einbußen ausgesetzt sehen, womit der gesamten Kinoindustrie erhebliche Nachteile zugefügt würden. Schlussfolgerung aus der bereits bestehenden und durch eine etwaige Aufhebung begrenzter Verweildauern weiter verschärften Schieflage muss also sein, dass über die für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler länger- oder gar unbefristete Verweildauer von Auftrags-, Co- oder Fremdproduktionen im Rahmen öffentlich-rechtlicher Telemediendienste erst dann verbindlich entschieden werden sollte, wenn sichergestellt ist, dass die Produktionsfirmen (und demzufolge auch deren Mitarbeiter einschließlich aller Urheber) zunächst einmal für die Herstellung der Produktion an sich und die damit verbundene Einräumung des Senderechts korrekt bezahlt werden. Erst danach kann auf Augenhöhe über die weitere Verwertung im Internet verhandelt werden. In diesem Kontext wäre dann übrigens auch mit zwingend notwendiger politischer und gesetzgeberischer Flankierung das Thema Geo Blocking zu adressieren, dessen sich nicht nur der WDR unter dem Verweis auf Brüssel bislang in Teilen verweigert, obwohl dies für jedwede Produktion, sei sie nun tatsächlich vollfinanziert oder eine Co-Produktion, in unterschiedlichster Ausprägung von gravierender Bedeutung ist. Was nicht passieren darf, ist, den öffentlich-rechtlichen Sendern jetzt schnellstmöglich durch Änderung gesetzlicher Vorgaben neue Möglichkeiten einzuräumen und sie dabei lediglich anzuhalten, quasi im Nachgang faire und angemessene Rahmenbedingungen für Urheber und Produzenten zu schaffen. Dies führt das haben nicht zuletzt die Erfahrungen mit der vermeintlichen Umsetzung der zunächst branchenweit gelobten Protokollnotiz der Länder zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages gezeigt lediglich zu einer Zementierung und in diesem Fall mit ziemlicher Sicherheit sogar weiteren Verstärkung des Marktungleichgewichts mit schwerwiegenden Konsequenzen für die gesamte unabhängige Film- und Fernsehproduktionswirtschaft in Deutschland.
5 Abschließend noch eine Anmerkung zum Entschließungsantrag der PIRATEN: Die darin enthaltene Forderung, seitens der öffentlich-rechtlichen Sender bei der Vertragsgestaltung für Auftrags- und Co-Produktionen auf die Möglichkeiten zur kreativen Weiterverwendung zu achten, lehnen wir strikt ab. Dies käme einer wirtschaftlichen Enteignung wie geistigen Entmündigung gleich. Dass damit zudem Dritten die Möglichkeit eingeräumt würde, legal und ohne jegliche kreative Kontrolle Inhalte für eigene Zwecke gar zu monetarisieren, ist schon allein aus kaufmännischer Sicht aufgrund einer unmöglich seriös ex ante festzulegenden angemessenen und fairen Vergütung absurd und angesichts des aktuellen Status Quo der oben dargelegten weitläufigen Unterdeckung schon fast der blanke Hohn.
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