Gemeinde Korb. Rems-Murr-Kreis. Haushaltsplan

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1 Gemeinde Korb Rems-Murr-Kreis Haushaltsplan 2015

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3 I n h a l t s ü b e r s i c h t Haushaltssatzung 3 Vorbericht 5 Gesamtergebnisplan 43 Gesamtfinanzplan 47 Haushaltsquerschnitt Ergebnishaushalt 49 Haushaltsquerschnitt Finanzhaushalt 51 Teilhaushalte THH 1 Politische Steuerung (Innere Verwaltung) 55 THH 2 Hauptverwaltung (Innere Verwaltung) 63 THH 3 Finanzverwaltung (Innere Verwaltung) 83 THH 4 Gebäudemanagement (Innere Verwaltung) 91 THH 5 Bauhof (Innere Verwaltung) 101 THH 6 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 105 THH 7 Bildung und Betreuung, Kultur und Sport 137 THH 8 Bauplanung und Entwicklung, Verkehrsflächen, Landschaftsbau 203 THH 9 Forstwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Ver- und Entsorgung 237 THH 10 Allgemeine Finanzwirtschaft 247 Investitionsmaßnahmen 253 Anlagen Anlage 1: Stellenplan 300 Anlage 2: Geschäftseinlagen und Beteiligungen 304 Anlage 3: Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben 305 Anlage 4: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 306 Anlage 5: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen 307 Anlage 6: Finanzzuweisungen 308 Anlage 7: Übersicht über den Stand der Schulden 312 Anlage 8: Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität 313 Anlage 9: Budgetübersicht 314 Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 315 Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 335

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5 1 Gemeinde Korb Rems-Murr-Kreis H A U S H A L T S S A T Z U N G und H A U S H A L T S P L A N I. Einwohnerzahl (Wohnbevölkerung) der Gemeinde: a) nach der Volkszählung am Ew b) nach der Volkszählung am Ew c) nach der Volkszählung am Ew d) nach der Fortschreibung des Statistischen Landesamts am Ew II. Gesamtfläche des Gemeindegebiets: 845 ha III. Steuerkraftsumme der Gemeinde für 2015: a) insgesamt Euro b) je Einwohner ( ) Euro

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7 3 Gemeinde Korb Rems-Murr-Kreis Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen Euro 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen Euro 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0

8 4 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von Kreditermächtigung Euro der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 3 Verpflichtungsermächtigungen Euro der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf Kassenkredite Euro Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Hebesätze Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 315 vh b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 375 vh 2. für die Gewerbesteuer auf 365 vh der Steuermessbeträge. Korb, den Jochen Müller Bürgermeister

9 5 VORBERICHT Vorbemerkungen Das Planheft enthält den Entwurf für den Gemeindehaushalt 2015 einschließlich der dazugehörenden Anlagen und Berechnungsgrundlagen. Angeschlossen sind auch die Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Korb und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung. Die Wirtschaftspläne enthalten außerdem, sofern erforderlich, eine Übersicht über die einzugehenden Verpflichtungsermächtigungen, die Schuldenstandsübersicht, den Stand über das Anlagevermögen sowie die mehrjährigen Finanzpläne. Neben dem Beschluss über den Erlass der Haushaltssatzung sollen auch die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Gemeindewerke Korb und Abwasserbeseitigung festgestellt werden. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) Mit dem Beschluss des Gemeinderats, das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum bei der Gemeinde Korb einzuführen, wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2015 erstmals nach dem neuen Recht erstellt. Ziele des NKHR - Output-Steuerung Die Verwaltungssteuerung soll nicht mehr nur mittels pauschaler Zuweisungen von Finanzund Sachmitteln sowie Personal (Inputsteuerung) erfolgen, sondern sich verstärkt an konkret definierten und im Haushaltsplan vorgegebenen Zielen sowie am Ergebnis der zu erbringenden Leistungen (Produkte) orientieren. - verbesserte Transparenz Der Überblick über die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage soll für politische Gremien, Verwaltung und Bürger transparenter gestaltet werden. - intergenerative Gerechtigkeit Durch die Umstellung von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcen-orientierte Darstellung (vom Geldverbrauchskonzept zum Ressourcenverbrauchskonzept) soll jede Generation ihren Ressourcenverbrauch selbst periodengerecht erwirtschaften, um damit nicht nachfolgende Generationen zu belasten.

10 6 Das neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen stützt sich auf eine "Drei-Komponenten-Rechnung" Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung Diese beinhaltet den Ergebnishaushalt / die Ergebnisrechnung Im Ergebnishaushalt werden sämtliche ergebniswirksamen Vorgänge (Erträge und Aufwendungen) aus der laufenden Verwaltungstätigkeit periodengerecht abgebildet. Neben den zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen enthält der Ergebnishaushalt auch die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen wie z.b. Ressourcenverbräuche (Abschreibungen) und die nicht zahlungswirksamen Erträge wie z. B. Auflösung von Ertragszuschüssen. Der Saldo des Ergebnishaushalts (Überschuss/Fehlbetrag) fließt auf die Passivseite der Bilanz der Gemeinde und führt dort zu einer Zunahme bzw. Abnahme des Basiskapitals. Entsprechend dem neuen Haushaltsrecht soll der Saldo des Ergebnishaushalts positiv sein. Der Haushaltsausgleich im neuen Haushaltsrecht ist gegenüber dem alten Haushaltsrecht der Kameralistik deutlich erschwert, da die Kommunen künftig auch den gesamten Wertverzehr ihres Vermögens (Abschreibungen) erwirtschaften müssen. Der Gesetzgeber hat die Kommunen in Baden-Württemberg verpflichtet, bis spätestens 2020 auf das neue Haushaltsrecht umzustellen. Kommunen, bei denen die Umstellung früher erfolgt, sollen in dieser Übergangszeit allerdings nicht schlechter gestellt werden. Bis 2020 greift somit eine Übergangsregelung für den Haushaltsausgleich. Es ist daher rechtlich ausreichend, wenn die NKHR-Kommunen in dieser Übergangszeit den Haushaltsausgleich nach dem alten Recht und somit ohne Erwirtschaftung der Abschreibungen erzielen können. den Finanzhaushalt / die Finanzrechnung Der Finanzhaushalt enthält sämtliche kassenmäßigen Einzahlungen und Auszahlungen der Gemeinde. Dargestellt ist hier zum einen der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, also der Saldo der zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen

11 7 des Ergebnishaushalts. Zum anderen enthält der Finanzhaushalt die Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und die Einzahlungen und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit der Gemeinde (Kredite und Tilgung). Der Finanzhaushalt gibt somit Auskunft über die Liquiditätslage der Gemeinde. Er zeigt die Veränderung des Bestandes an liquiden Mitteln auf. Der Saldo des Finanzhaushalts fließt auf die Aktivseite der Bilanz der Gemeinde und erhöht bzw. verringert dort den Bestand an liquiden Mitteln. die Vermögensrechnung (Bilanz). Die Vermögensrechnung ist eine Gesamtübersicht über das kommunale Vermögen und die Schulden zu einem bestimmten Stichtag. Die Aktivseite der Vermögensrechnung (Bilanz) zeigt die Vermögensbestände einer Kommune, die Passivseite zeigt, wie die Kommune ihr Vermögen finanziert hat. Die Vermögensrechnung ist nicht Bestandteil der Haushaltsplanung sondern des Jahresabschlusses. Folgendes Schaubild verdeutlicht die Drei-Komponenten-Rechnung Finanzhaushalt Finanzrechnung (Liquiditätssaldo) Vermögensrechnung (Bilanz) (Ergebnissaldo) Ergebnishaushalt Ergebnisrechnung Einzahlungen Aktiva Erträge und und und Auszahlungen Passiva Aufwendungen Zahlungsströme Gegenüberstellung "Mittelverwendung und Mittelherkunft" Ressourcenverbrauch

12 8 1. Steuerschätzung Die Ergebnisse der 145. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 4. bis 6. November 2014 in Wismar stellen sich wie folgt dar: Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit wachsenden Steuereinnahmen rechnen. Die Steuereinnahmen werden sich entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung von 640,9 MRD. Euro im Jahr 2014 auf rund 760,3 Mrd. Euro im Jahr 2019 erhöhen. Gegenüber seiner letzten Prognose vom Mai 2014 hat der Arbeitskreis Steuerschätzungen seine Erwartungen für 2015 und die Folgejahre leicht nach unten korrigiert. Grund ist die zuletzt weniger dynamische gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Einen positiven Effekt auf die Steuereinnahmen haben die gute Beschäftigungslage und die robuste Inlandsnachfrage. Der Bundesminister der Finanzen, Dr Wolfgang Schäuble: Der Bundeshaushalt ohne neue Schulden ab 2015 ist erreichbar. Das zeigt die aktuelle Steuerschätzung. Solide Staatsfinanzen sind Voraussetzung für Zukunftsvertrauen, Wachstum und Wohlstand. Die öffentlichen Haushalte in Deutschland verfügen über eine solide Einnahmebasis, um die wichtigen Zukunftsinvestitionen für unser Land zu finanzieren. Für das laufende Jahr 2014 werden die Steuereinnahmen im Vergleich mit der Steuerschätzung vom Mai 2014 insgesamt um 0,9 Mrd. Euro höher ausfallen. Für den Bund ergeben sich Mehreinnahmen von 0,7 Mrd. Euro und für die Länder von 0,6 Mrd. Euro. Die Schätzungen für die Gemeinden bleiben in etwa unverändert. Für 2015 werden die Steuereinnahmen des Bundes gegenüber der Mai-Prognose um 0,5 Mrd. Euro leicht nach unten korrigiert. Entlastend wirkt hier die geringere EU-Abführung in Höhe von 2,1 Mrd. Euro. Für die Folgejahre ab 2016 wird ebenfalls mit etwas geringeren Einnahmen gegenüber der letzten Schätzung gerechnet (2016: -2,9 Mrd. Euro; 2017: -1,3 Mrd. Euro; 2018: -0,8 Mrd. Euro). Der Rückgang der Steuereinnahmen wird sich in der gleichen Größenordnung im Bundeshaushalt niederschlagen. Auch die Steuereinnahmen der Länder und Kommunen werden ab 2015 gegenüber der Mai-Prognose geringfügig nach unten korrigiert. Für die Länder werden die Steuereinnahmen 2015 um 2,8 Mrd. Euro, 2016 um 3,2 Mrd. Euro, 2017 um 2,3 Mrd. Euro und 2018 um 2,0 Mrd. Euro verringert. Bei den Kommunen gehen die Steuereinnahmen um 1,3 Mrd. Euro im Jahr 2015, 1,2 Mrd. Euro im Jahr 2016, 1,0 Mrd. Euro im Jahr 2017 und 1,0 Mrd. Euro im Jahr 2018 zurück. Grundlagen der Steuerschätzung Die Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Eckwerten der Herbstprojektion der Bundesregierung. Für dieses Jahr erwartet die Bundesregierung einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um real 1,2 % und für die restlichen Schätzjahre 2015 bis 2019 um jeweils 1,3 %. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt wird für 2014 und 2015 eine Verän-

13 9 derungsrate von jeweils 3,2 % und für die restlichen Schätzjahre 2016 bis 2019 von jeweils 3,1 % prognostiziert. Die Bruttolohn- und Gehaltssumme wird 2014 annahmegemäß um 3,8 % steigen. Dies sind 0,2 Prozentpunkte mehr als noch in der Frühjahrsprojektion. Für das Jahr 2015 wird weiterhin mit einem Anstieg um 3,7 % gerechnet. Für die Jahre 2016 bis 2018 wird eine leichte Aufwärtskorrektur um 0,1 Prozentpunkte auf nunmehr 3,1 % unterstellt. Für das Jahr 2019 wird ebenfalls von einem Zuwachs um 3,1 % ausgegangen. Für die Unternehmens- und Vermögenseinkommen wird für das Jahr 2014 mit 2,0 % eine geringere Zuwachsrate als noch im Mai 2014 erwartet (Frühjahrsprojektion 2014: 3,6 %). Die Zuwachsrate für 2015 wird von 5,0 % auf 2,5 % zurückgenommen. Für die Folgejahre bis 2018 wurde die Wachstumsrate um 0,2 % auf 3,7 % angehoben. Der Schätzansatz für das Jahr 2019 liegt ebenfalls bei 3,7 %. In einer Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom heißt es: Geringere Steuereinnahmen verschärfen vielerorts Finanzsituation Die von den Steuerschätzern prognostizierten geringeren Einnahmen für Städte und Gemeinden drohen die vielerorts ohnehin angespannte Finanzlage zu verschärfen. Da die Ausgaben im Sozialbereich ungebremst steigen, werden die geringeren Einnahmen gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme stellen. Eine finanzielle Entlastung der Städte und Gemeinden durch Bund und Länder ist drängender denn je, sagte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, heute in Berlin. Bei der diesjährigen Herbst-Steuerschätzung in Wismar prognostizierten die Experten gegenüber der Mai-Steuerschätzung geringere Einnahmen. Insgesamt wird für Bund, Länder und Kommunen in den Jahren 2014 bis 2018 mit verringerten Einnahmen in Höhe von 23 Milliarden EUR gerechnet. Die prognostizierten Einnahmen werden vielerorts nicht annähernd ausreichen, um den Anstieg der Ausgaben für soziale Leistungen zu kompensieren. Im Jahr 2013 mussten die Kommunen alleine in diesem Bereich rund 47 Milliarden EUR aufwenden, für das Jahr 2015 erwarten die kommunalen Spitzenverbände Kosten von über 50 Milliarden EUR. Viele Städte und Gemeinden sparen notgedrungen an der Substanz, betonte Landsberg. Die ausgesprochen positive Entwicklung der Steuereinnahmen in den letzten Jahren habe viele Problemlagen nicht in voller Deutlichkeit zutage treten lassen. Höhere Steuereinnahmen und eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen wären gerade vor dem Hintergrund des massiven Investitionsrückstandes dringend notwendig. Uns fehlt das Geld für den Erhalt von Straßen, Brücken und Schulen. Wenn sich da nichts ändert, werden die Aufgaben in den kommenden Jahren immer schwieriger zu lösen, warnte Landsberg. Städte und Gemeinden schieben nach einer Erhebung der KfW Bankengruppe einen Investitionsrückstand von 118 Milliarden EUR

14 10 vor sich her. Hinzu kommen starke regionale Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit, was sich auch auf das Investitionsverhalten der Kommunen auswirkt. Landsberg betonte, dass die kommunale Finanzmisere nicht allein durch höhere Einnahmen zu lösen sei. Notwendig sei vielmehr eine tragfähige Entlastung der Kommunen durch Bund und Länder. Wir erwarten, dass die Bundesregierung sich an den Koalitionsvertrag hält und die angekündigte Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Milliarden EUR noch in dieser Legislaturperiode wirksam wird. 2. Orientierungsdaten Die Orientierungsdaten für die Entwicklung der Finanzausgleichsleistungen basieren wie in jedem Jahr auf Berechnungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden - Württemberg. Sie berücksichtigen die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung. Die Änderungen durch die Novembersteuerschätzungen wurden in den Haushaltsansätzen berücksichtigt. Die Einwohnerzahlen des Zensus 2011 sind entsprechend der Regelung in 39 Abs. 36 FAG ebenfalls berücksichtigt. Die Orientierungsdaten können nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, anhand dieser Daten unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Die grundlegenden Finanzdaten der Gemeinde Korb sind unabhängig von dem gewählten Rechnungsstil. Aus diesem Grund wurde auch versucht, die Anlagen des Haushalts und den Aufbau dieses Vorberichts nicht grundlegend zu verändern. Die notwendigen Änderungen durch den Wegfall der Einteilung in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt werden an den entsprechenden Stellen erläutert. In einer Übergangszeit bis 2016 werden auch noch Vergleiche zum bisherigen Rechnungsstil mit in den Haushaltsplan mit aufgenommen. 3. Erläuterungen Die Gemeinde Korb kann im Jahr 2015 mit deutlich höheren Beträgen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ( EUR) und den Schlüsselzuweisungen des Landes ( EUR) rechnen. Die Grundsteuern werden ungefähr den Ansatz des Vorjahres erreichen, der Ansatz bei der Gewerbesteuer musste aufgrund der Entwicklung zum Ende des Jahres 2014 um EUR nach unten korrigiert werden. Allerdings wirkt sich die Systematik des Finanzausgleichs dahingehend aus, dass das sehr gute Jahr 2013 dazu führt, dass die Finanzausgleichsumlage an das Land gegenüber dem Vorjahr um ca EUR ansteigt. Die Kreisumlage wird sich wegen der gestiegenen Steuerkraft der

15 11 Gemeinde Korb und des vom Kreistag am beschlossenen Umlagesatzes von 37,5 % um EUR auf einen Rekordwert von EUR erhöhen. In den vergangenen Jahren hat sich der Saldo aus den Einnahmen aus den Landeszuweisungen und den eigenen Steuern und der Umlagezahlungen an Kreis und Land immer deutlich nach oben bewegt. Im Jahr 2015 ist diese Entwicklung negativ, der Saldo liegt um EUR unter dem des Vorjahres. In den vergangenen Jahren ist dieser Saldo immer um mehrere Hunderttausend Euro nach oben gegangen. Rein rechnerisch fehlen im laufenden Haushalt deshalb ca bis EUR, verglichen mit den Vorjahren. Die mittelfristige Finanzplanung ist im Haushaltsplan 2015 für die Jahre 2016 bis 2018 darzustellen. Diese Zahlen sind für die Finanzplanungsjahre derzeit nur schwer zu ermitteln, da es durch den Systemwechsel in den kommenden Haushalten zu einigen Veränderungen innerhalb der Teilhaushalte und der Produkte kommen wird. Nach dem ersten Rechnungsabschluss 2015 wird auch erst deutlich, ob Haushaltsansätze in den jeweiligen Produkten richtig gewählt wurden oder noch korrigiert werden müssen. Die grundlegende Einschätzung der kommunalen Verbände sieht so aus, dass sich die kommunalen Finanzen stetig verbessern werden, gleichzeitig aber die kommunalen Aufgaben stetig zunehmen. Gegen Ende des Jahres 2014 hat sich abgezeichnet, dass der konjunkturelle Aufschwung nicht mehr die Geschwindigkeit der Vorjahre hat. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird nach dem vorläufigen Kassenergebnis für 2014 ein leichtes Plus erreichen und bei EUR liegen. Die Schlüsselzuweisungen vom Land liegen ebenfalls im Plus und bringen zusätzliche EUR in die Gemeindekasse. Die Gewerbesteuer wird den Planansatz von EUR nicht erreichen und liegt bei voraussichtlich EUR ( EUR). Es ist davon auszugehen, dass die geplante Zuführungsrate von 1,4 Mio. EUR deutlich überschritten wird. Für das Jahr 2015 gehen sowohl der Haushaltserlass als auch die Steuerschätzer (siehe Erläuterungen oben) von nochmals besseren Zahlen für die Gemeinden aus. Dies führt dazu, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit ca. 6,38 Mio. EUR einen neuen Höchstwert erreichen wird ( EUR). Die Schlüsselzuweisungen des Landes steigen gegenüber dem Jahr 2014 um ca EUR an. Die Gewerbesteuer wird mit EUR noch relativ optimistisch angenommen, da die Einbußen im Jahr 2014 hauptsächlich aus Rückzahlungen aus den Vorjahren resultieren. Die Grundsteuern A und B bleiben auf dem Wert des Vorjahres. Der Überschuss aus eigenen Steuern und Zuwei-

16 12 sungen des Landes, abzüglich der Kreis-, Gewerbesteuer- und Finanzausgleichsumlage fällt im kommenden Jahr von EUR um EUR auf EUR. Auf der Ausgabenseite müssen gegenüber den Vorjahren die Haushaltsansätze bei den Personalkosten erneut angehoben werden. Diese steigen gegenüber dem vorläufigen Rechnungsergebnisses des Vorjahrs um ca EUR an. Dies liegt auch an den ca. 5 zusätzlichen Personalstellen, die im Bereich der Kinderbetreuung dazukommen. In den Personalkosten enthalten ist die bereits ausgehandelte Steigerung der Einkommen bei den Beschäftigten um 2,4 % ab 1. März und eine angenommene Erhöhung bei den Beamten um 2,5 % ab 1. Juni enthalten. Im Bereich der Unterhaltung der gemeindeeigenen Wohngebäude, Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden wird der Ansatz wegen der geplanten Sanierung des Gebäudes Brucknerstraße 54 um EUR erhöht. Die Kosten der Gebäudebewirtschaftung steigen gegenüber dem Vorjahr um EUR an. Dies liegt hauptsächlich daran, dass zwei große Gemeindekindergärten (Schau hinaus und Steinreinach) dazugekommen sind. Bei der Unterhaltung der Gemeindestraßen werden wieder wie im Vorjahr EUR eingeplant. Für die Unterhaltung der Feld- und Weinbergwege sind EUR vorgesehen. Im Bereich der Straßenbeleuchtung werden wieder Mittel in Höhe EUR eingeplant, um den Austausch kaputter Leuchtmittel und Lampen zu finanzieren. Die Zuweisungen an die evang. und kath. Kirchengemeinde und den Verein Windelflitzer e.v. sinken gegenüber dem Vorjahr um EUR, da die Bewirtschaftungskosten und die Gebäudeunterhaltung des Kindergartens Ernst-Heinkel-Straße 58 direkt von der Gemeinde bezahlt wird. Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Überschuss in Höhe von EUR ab.

17 13 Rückblick auf die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Haushaltsjahr 2013 Die Haushaltssatzung 2013 wurde am beschlossen. Die Nachtragssatzung wurde am 14. Mai 2013 beschlossen. Nach der Haushaltssatzung waren die Gesamtzahlen in Einnahmen und Ausgaben: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushaltsvolumen EUR EUR EUR Erfolgsplan Gemeindewerke Vermögensplan Gemeindewerke Gesamtvolumen: EUR EUR EUR Erfolgsplan Abwasserbeseitigung Vermögensplan Abwasserbeseitigung Gesamtvolumen: EUR EUR EUR Die Jahresrechnung hat mit folgenden Summen abgeschlossen: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushaltsvolumen ,96 EUR ,05 EUR ,01 EUR Erfolgsplan Gemeindewerke Vermögensplan Gemeindewerke Gesamtvolumen Erfolgsplan Abwasserbeseitigung Vermögensplan Abwasserbeseitigung Gesamtvolumen ,13 EUR ,91 EUR ,75 EUR ,57 EUR ,78 EUR ,35 EUR

18 14 Die wesentlichen Ergebnisse des Jahres 2013 waren: Die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt beträgt EUR und somit eine Verbesserung des Ergebnisses um EUR. Der mit dem Nachtragshaushalt auf EUR angehobene Planansatz bei der Gewerbesteuer wurde bis zum Jahresende erneut deutlich übertroffen. Mit EUR liegt er um EUR über dieser Annahme. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stieg gegenüber der Planung um EUR auf EUR an. Die Schlüsselzuweisungen des Landes erreichten den Planansatz von EUR nicht ganz ( EUR). Die Zahlungen aus dem Familienleistungsausgleich erreichten ebenfalls den Planansatz nicht ganz ( EUR). Die Hundesteuer und Vergnügungssteuer erreichten ein Plus von EUR. Insgesamt ergibt sich aus der Abrechnung der Hauptgruppe der Steuern und Allg. Zuweisungen somit ein Plus von EUR. Die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten lagen um EUR über dem Planansatz. Das deutliche Plus ist vor allem auf höhere Einnahmen aus Kindergarten- und Kernzeitbetreuungsgebühren ( EUR), Baugebühren ( EUR), Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen ( EUR) und Bestattungsgebühren ( EUR) zurückzuführen. Die Einnahmen aus Mieten und Pachten lagen um EUR über dem Planansatz. Dies ist zurückzuführen auf gestiegene Einnahmen aus dem Eimer-Gebäude und die im Jahr 2013 durchgeführte Mieterhöhung bei den Gemeindewohnungen. Die Personalausgaben lagen um EUR über dem Planansatz. Gegenüber dem Vorjahr sind sie um EUR gestiegen. Dies liegt hauptsächlich an zusätzlichen Stellen bzw. Stellenaufstockungen. Die wesentlichen Veränderungen haben sich in den Bereichen Ordnungsamt (Ablauf Elternzeit), Sekretariat Keplerschule, Schülerhort, Kiga Körble und dem Hausmeisterpool ergeben. Die Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen, der Bewirtschaftung der Grundstücke, der Haltung der Fahrzeuge und der Bereich Geräte und Ausstattung bewegen sich im Planansatz. Bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben

19 15 ergaben sich Wenigerausgaben in Höhe von EUR. Der Betriebsstrom für die Straßenbeleuchtung ist gegenüber den Vorjahren erneut deutlich angestiegen. Die Gewerbesteuerumlage war um EUR höher als geplant, da diese durch das deutlich bessere Ergebnis bei der Gewerbesteuer angestiegen ist. Im Vermögenshaushalt ergibt sich durch die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt eine zusätzliche Einnahme in Höhe von EUR. Der Planansatz bei den Grundstückserlösen in Höhe von EUR wurde um EUR unterschritten. Zwar wurden alle Grundstücke im Baugebiet Westrand Hofäcker verkauft ( EUR), der geplante Verkauf des Grundstücks im Kleinheppacher Weg konnte erst Anfang des Jahres 2014 beurkundet werden. Außerdem wurden die Grundstückserlöse von geplanten EUR im Gewerbegebiet Riebeisen erneut nicht realisiert. Entwicklung des Haushaltsjahres 2014 Die Haushaltssatzung 2014 wurde am 3. Dezember 2013 beschlossen. Die Einnahmen und Ausgaben wurden wie folgt festgesetzt: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushaltsvolumen EUR EUR EUR Erfolgsplan Eigenbetrieb Wasserwerk Vermögensplan Eigenbetrieb Wasserwerk Gesamtvolumen EUR EUR EUR Erfolgsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vermögensplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gesamtvolumen EUR EUR EUR

20 16 Der Verwaltungshaushalt des Jahres 2014 wies nach der Planung eine Zuführungsrate in Höhe von EUR aus. Der Rücklage mussten zum Haushaltsausgleich EUR entnommen werden. Zum Jahresende 2014 zeichnet sich ab, dass die Gewerbesteuer nicht den Planansatz von EUR erreichen wird. Allerdings verbessern sich die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und den Schlüsselzuweisungen des Landes um fast EUR. Die Personalkosten liegen um EUR unter dem Planansatz. Dies liegt hauptsächlich daran, dass einige Stellen in den Kindergärten nicht oder erst später besetzt werden konnten, diese aber in der Personalkostenhochrechnung voll berücksichtigt wurden. Es ist davon auszugehen, dass der Verwaltungshaushalt mit einem Plus von knapp 2 Mio. EUR abschließen wird. Im Vermögenshaushalt ergeben sich deutliche Veränderungen gegenüber den Vorjahren, weil im Jahr der Umstellung auf das neue Haushaltsrecht keine Haushaltsreste gebildet werden können. Dies führt dazu, dass Maßnahmen, die nicht mehr abgeschlossen werden können, im Jahr 2015 erneut veranschlagt werden müssen. Die Ausgaben des Vermögenshaushalts 2014 reduzieren sich entsprechend. Es ist davon auszugehen, dass der Rücklage entgegen der ursprünglichen Planung ca. 1,2 Mio. EUR zugeführt werden können. Die allg. Rücklage wird dann zum voraussichtlich einen Stand von ca. 3,9 Mio. EUR haben.

21 17 Haushalt Ergebnishaushalt Der Gesamtergebnisplan enthält sämtliche ergebniswirksamen Vorgänge (Erträge und Aufwendungen) der laufenden Verwaltungstätigkeit. Das Volumen der ordentlichen Erträge beläuft sich auf , das Volumen der ordentlichen Aufwendungen beträgt Es ergibt sich ein positives ordentliches Ergebnis von Der Gemeinde Korb ist es somit möglich, im Haushaltsjahr 2015 den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nach dem neuen Haushaltsrecht zu erreichen. Nr. Ertrags- und Aufwandsarten Ansatz 2015 in Euro 1 + Steuern und ähnliche Abgaben Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und + aufgelöste Investitionszuwendungen und beiträge 3 + Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Entgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zinsen und ähnliche Erträge Sonstige ordentliche Erträge = Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Ordentliches Ergebnis (Nr. 10 und Nr. 19) Entsprechend der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) soll das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) ausgeglichen sein. Ist ein Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten nicht möglich, kann ein Fehlbe-

22 18 trag in die drei folgenden Haushaltsjahre vorgetragen werden. Ein danach verbleibender Fehlbetrag ist mit dem Basiskapital zu verrechnen. Das Basiskapital darf nicht negativ sein. Für die Übergangszeit bis zur verbindlich vorgeschriebenen Umstellung aller Kommunen auf das neue Haushaltsrecht gilt für die Kommunen, die bereits frühzeitig auf das neue Haushaltsrecht umgestellt haben, eine Übergangsregelung für den Haushaltsausgleich. Es ist möglich, einen Fehlbetrag direkt mit dem Basiskapital bereits im laufenden Haushaltsjahr zu verrechnen. Die wichtigsten ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts Mieten und Pachten; Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte; Verwaltungsgebühren; Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land; Erträge aus Verkauf, sonstige Erträge; Erstattungen vom Land und sonstigen; Grundsteuern und sonstige Steuern; Konzessionsabgaben, Zinsen u.a.; Gewerbesteuer; Schlüsselzuweisungen vom Land; Gemeindeanteil an der Einkommensteuer; Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich; Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer;

23 19 Realsteuern Grundsteuer Die Einnahmen der Grundsteuer A (für landwirtschaftliche Betriebe) werden mit EUR (VJ: EUR), die der Grundsteuer B mit EUR (VJ: EUR) angenommen, da sich gegenüber dem Vorjahr wohl keine Änderungen ergeben. Mittelfristig wird sich die Grundsteuer B durch die Bebauung des Gewerbegebiets Riebeisen und nach Erschließung weitere Baugebiete wieder erhöhen. Der Hebesatz bei der Grundsteuer A beträgt 315 Prozentpunkte (Landesdurchschnitt, Stand 2013: 352 v.h.). Der Hebesatz bei der Grundsteuer B beträgt 375 Prozentpunkte (Landesdurchschnitt: 386 v.h.). Entwicklung der Grundsteuer Grundsteuer A Grundsteuer B * * * Planjahre

24 20 Entwicklung der Grundsteuer Grundsteuer A Grundsteuer B in Euro * 2015* * Planwerte Gewerbesteuer Der Ansatz für die Gewerbesteuer liegt mit EUR knapp unter dem Ansatz des Vorjahres. Im Jahr 2014 hat die Gewerbesteuer nach einem guten Start gegen Ende des Jahres wieder nachgegeben. Das Vorauszahlungssoll lag zu Beginn des Jahres bei EUR. Die Anpassungen des laufenden Jahres und die Abrechnungen aus den Vorjahren deuten darauf hin, dass der Planansatz von EUR nicht erreicht werden kann, Ende 2014 liegt das Veranlagungssoll bei EUR. Für das Jahr 2015 werden wird damit gerechnet, dass die Gewerbesteuer wieder die 2 Mio. Euro-Marke erreichen kann. Allerdings wirken sich nach wie vor konjunkturelle Schwankungen sehr schnell auf die Gewerbesteuerzahlungen aus. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit dem Prozentpunkte (Landesdurchschnitt, Stand 2013: 363 v.h.)

25 21 Entwicklung der Gewerbesteuer * * * Planjahre Entwicklung der Gewerbesteuer in Euro * 2015* *Planwerte Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Zum wurde die Gewerbekapitalsteuer als Teil der Gewerbesteuer abgeschafft. Als Ausgleich dafür erhalten die Gemeinden einen Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Der Umsatzsteueranteil für alle Gemeinden beträgt 2,2 v.h. des Umsatzsteueraufkommens. Die Verteilung auf die einzelnen Kommunen erfolgt nach einer Schlüsselzahl. Für die Städte und Gemeinden in den alten Bundesländern wird die für die Jahre 2000 bis 2002 geltende Schlüsselzahl für den Umsatzsteueranteil anhand folgender Bemessungsgrundlagen ermittelt: Zu 42 % (= 60 v. H. von 70 v. H.) sind die Gewerbesteuer-Isteinnahmen der Jahre maßgebend (1998 wurde ausgeblendet, weil hier bereits die Gewerbe-

26 22 kapitalsteuer weggefallen ist); zu 18 % (= 60 v. H. von 30 v. H.) kommt es auf die durchschnittliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (ohne öffentl. Dienst) in den Jahren an; zu 40 v. H. kommt es auf eine fiktive Gewerbekapitalsteuer an, die errechnet wird aus dem Messbetrag nach dem Gewerbekapital 1995 multipliziert mit dem Durchschnittshebesatz der Gemeinde der Jahre Der Umsatzsteueranteil der Kommunen des Landes Baden-Württemberg wird im Haushaltserlass mit 580 Mio. EUR (VJ: 566 Mio. EUR) angegeben. Die Schlüsselzahl wird seit dem auf einen fortschreibungsfähigen Schlüssel umgestellt. Bei einer Schlüsselzahl, die für unsere Gemeinde 0, beträgt, errechnet sich ein Umsatzsteueranteil in Höhe von EUR. Für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ist nach den Prognosen des Haushaltserlasses 2015 auch künftig eine steigende Tendenz erkennbar. Für 2016 wird von einem Plus von 3 %, 2017 ein Plus von 7 % und für 2018 ein Plus von 10 % gegenüber dem Ansatz von 2015 ausgegangen. Dabei spielt aber auch die Schlüsselzahl der Gemeinde Korb eine Rolle, die in den letzten Jahren immer rückläufig war.

27 23 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz erhalten die Gemeinden einen Anteil von 15. v. H. des Landesaufkommens aus der Lohn- und Einkommensteuer. Für die Aufteilung der Zuweisungen auf die einzelnen Gemeinden werden Schlüsselzahlen festgelegt. Grundlage hierfür ist das örtliche Aufkommen der Lohn- und Einkommensteuer im Verhältnis zum Gesamtanteil aller Gemeinden. Die Verteilungsschlüssel wurden auf die Ergebnisse der Lohnund Einkommensteuerstatistik 1998 umgestellt. Seit dem Jahr 2012 betragen die Kappungsgrenzen bei Alleinstehenden EUR bzw EUR bei Verheirateten. Der Verteilungsschlüssel wurde für die Jahre ab 2015 erneut angepasst. Für die Gemeinde Korb verringert er sich erneut und liegt ab bei exakt 0, Für das Jahr 2015 und die Folgejahre gehen die Steuerschätzer von immer noch deutlich steigenden Ansätzen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer aus. Gegenüber der Maisteuerschätzung sind zwar leichte Einbußen zu verzeichnen, das Aufkommen 2015 liegt dennoch deutlich über dem des Jahres Es wird ein Gesamtaufkommen von 5,5 Mrd. EUR erwartet. Für die Gemeinde Korb bedeutet dies einen Anteil von 6,38 Mio. EUR, dies sind ca EUR über dem Planansatz für das Jahr (Bei einer gleich bleibenden Schlüsselzahl wäre der Einkommensteueranteil bei 6,6 Mio. EUR) Das Innenministerium und das Finanzministerium Baden-Württemberg prognostizieren im Haushaltserlass 2015 für die Jahre 2016 bis 2018 deutliche Steigerungen. So soll der Einkommensteueranteil im Jahr 2016 um 4 %, im Jahr 2017 um 8 % und 2018 um 11 % über dem des Jahres 2015 liegen. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bleibt aber die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde Korb.

28 24 Entwicklung des Einkommensteueranteils * * * Planjahre Entwicklung des Einkommensteueranteils in Euro * 2015* * Planwerte Finanzzuweisungen Für die Berechnungen der Finanzzuweisungen des Jahres 2015 ist die Steuerkraft des Jahres 2013 maßgebend. Die Steuerkraftmesszahl, die sich zusammensetzt aus den Ist- Einnahmen der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuern), des Einkommensteueranteils, des Familienleistungsausgleichs und 80 % des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer, ist gegenüber den Vorjahren deutlich angestiegen und beträgt EUR. Im Vorjahr waren es noch EUR und im Vorvorjahr EUR. Die Steuerkraftsumme

29 25 pro Einwohner beträgt EUR (VJ: EUR). Daraus errechnen sich Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft in Höhe von EUR (VJ: EUR). Der vom Land vorgegebene Grundkopfbetrag als Bemessungsgrundlage der Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft, die aus dem Finanzausgleichstopf bezahlt werden, steigt 2015 auf Euro pro Einwohner (VJ: Euro). Die kommunale Investitionspauschale für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen wurde mit EUR (VJ: EUR) vorausberechnet. Der Kopfbetrag wurde von 59 EUR auf 65 EUR erhöht. Entwicklung der Schlüsselzuweisungen incl. kommunale Investitionspauschale * * * Planjahre

30 26 Entwicklung der Schlüsselzuweisungen (incl. Investitionspauschale) in Euro * 2015* * Planwerte Die Zuweisungen für Gemeindeverbindungsstraßen wurden mit EUR (VJ: EUR) pro km angenommen. Diese Zuweisung aus dem kommunalen Finanzausgleich wird aus den Kraftfahrzeugsteuereinnahmen finanziert. Der Familienleistungsausgleich, der als Ersatz dafür bezahlt wird, dass der Einkommensteueranteil entsprechend geringer ist, seit die Kindergeldzahlungen aus der Einkommensteuer bezahlt werden, wird entsprechend den Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf die Gemeinden aufgeteilt. Den Gemeinden werden voraussichtlich 443 Mio. EUR (Vj.: 434 Mio. EUR) zufließen. Er beträgt für die Gemeinde Korb EUR ( EUR), da auch hier die gesunkene Schlüsselzahl zu einer Reduzierung des Zuwendungsbetrages führt.

31 27 Zuweisungen für laufende Zwecke, Gebühren, Mieten und Pachten, Konzessionsabgaben, Zinsen Durch die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht werden die einzelnen Gruppierungen nun in neuen Sachkonten zusammengefasst. Dadurch ist in dem ersten Jahr 2015 der Vergleich mit den Vorjahren nicht immer möglich. Die Erläuterungen beziehen sich deshalb im Wesentlichen auf die Planansätze Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land ( ) Die Zuweisungen belaufen sich auf EUR. Hier enthalten sind die Sachkostenbeiträge für die Schüler der Gemeinschaftsschule und die Zuweisungen für die Kinderbetreuung und andere. Die Sachkostenbeiträge für Gymnasiasten, Real-, Haupt- und Förderschüler sind vom Land ermittelt. Grundlage sind die durchschnittlichen Schulkosten. Davon sollen 90 % durch den Sachkostenbeitrag ausgeglichen werden. Der Sachkostenbeitrag für Hauptschüler bzw. Werkrealschüler und Schüler der Gemeinschaftsschule wurde für das nächste Jahr erhöht und beträgt EUR pro Schüler. Für die Gemeinschaftsschule errechnet sich für 50 Haupt- und Werkrealschüler und 170 Gemeinschaftsschüler eine Zuweisung des Landes in Höhe von EUR. Die Zuweisungen für die Kinderbetreuung werden sich im kommenden Jahr noch nicht steigern, da die Mittel für das Kinderhaus Schau hinaus systembedingt erst ab dem Jahr 2016 eingehen werden. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte ( ) Hier werden die Gebühren der Kindergärten, Schülerhort, Baugebühren und Friedhofgebühren verbucht. Eine deutliche Veränderung ergibt sich bei den Friedhofgebühren. Diese werden künftig aufgeteilt als direkte Gebühren für die konkrete Leistungserbringung und aufgelöste Zuschüsse, die über die gesamte Grabnutzungsdauer in gleichen Raten verteilt als Ertrag verbucht wird. Für das Jahr 2015 bedeutet dies, dass nur ca EUR als Gebühr eingenommen wird und weitere EUR als aufgelöste Ertragszuschüsse. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich dadurch ein Minus in Höhe von ca EUR.

32 28 Mieten und Pachten ( ) Die Miet- und Pachteinnahmen steigen gegenüber dem Planansatz des Vorjahrs um EUR. Dies liegt aber nur daran, dass der Ansatz des Jahres 2014 deutlich zu niedrig gewählt wurde. Gegenüber dem vorläufigen Rechnungsergebnis ergibt sich eine Steigerung um ca EUR. Erträge aus Verkauf, sonstige Erträge ( ) Hier werden unter anderem die Einnahmen aus dem Essensgeld der Schulen und Kindergärten verbucht. Der Ansatz steigt gegenüber den Vorjahren wieder deutlich an, allerdings erhöhen sich im gleichen Maße auch die Aufwendungen. Konzessionsabgaben, Zinseinnahmen ( ) Die Zinseinnahmen bleiben auf einem extrem niedrigen Niveau, für Geldanlagen werden nur noch Zinssätze von 0,4 bis 0,6% erreicht. Die Zinseinnahmen aus dem Darlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden planmäßig bei ca EUR liegen. Die Zinseinahmen aus einem Darlehen an die Netzgesellschaft Korb GmbH & Co. KG belaufen sich auf knapp EUR. Die Konzessionsabgabe, die von der EnBW (Gas) und der Süwag Energie AG (Strom) für das Recht zur Durchführung von Leitungen bezahlt wird, ist ein nicht unerheblicher Einnahmeposten. Sie wurde mit EUR veranschlagt. Ebenfalls enthalten ist eine Konzessionsabgabe des Eigenbetriebs Gemeindewerke mit EUR.

33 29 Die wichtigsten ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben; Geschäftsaufwendungen; Verrechnung Straßenentwässerungsanteil; Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachvermögen; Personalkosten; Kreisumlage; Finanzausgleichsumlage; Gewerbesteuerumlage; Zuschüsse an übrige Bereiche; Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen; Geräte, Ausstattung, Einrichtung; Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen; Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen; Personalausgaben Der gesamte Personalaufwand beträgt 4,75 Mio. EUR (Vj.: 4,46 Mio. EUR), worin auch die Umlagen für Beihilfen und die Zusatzversorgungskasse sowie der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsleistungen enthalten sind. Die Personalausgaben ergeben sich aus dem Stellenplan, Anlage 1. Im Haushaltsplan ist die bereits ausgehandelte Steigerung bei den Beschäftigten in Höhe von 2,4 % ab dem 1. März 2015 eingeplant. Bei den Beamten wird für das nächste Jahr eine Gehaltserhöhung in Höhe von 2,5 % ab dem 1. Juni angenommen. Die Leistungszulage im Beschäftigtenbereich (früher Angestellte und Arbeiter) nach TVöD bleibt im nächsten Jahr bei 2 %. Insgesamt steigt der Aufwand im Vergleich zum Vorjahr um ca EUR (6,5 %). In der nachfolgenden Grafik sind die Personalausgaben der letzten Jahre ersichtlich.

34 30 Entwicklung der Personalausgaben * * * Planwerte Entwicklung der Personalausgaben * 2015* * Planwerte Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen ( ) Die Unterhaltungskosten steigen gegenüber dem Vorjahr um knapp EUR an. Dies liegt hauptsächlich an der bereits beschlossenen grundlegenden Sanierung der Gebäude Brucknerstraße 52 und 54, hierfür sind EUR vorgesehen. Im Bereich der Straßenunterhaltung werden wieder Mittel in Höhe von EUR vorgesehen. Dieser Betrag ist erneut notwendig, um die dringenden Sanierungsarbeiten anhand einer Prioritätenliste durchzuführen.

35 31 Bei der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung sind wieder EUR vorgesehen. Entwicklung der Unterhaltungskosten Euro * 2015* * Planwerte Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen und Aufwand für Gebäudereinigung ( und ) Die Bewirtschaftungskosten für gemeindliche Einrichtungen betragen EUR (VJ.: EUR). In diesen Kosten sind die Wassergebühren des Hallen- und Freibads mit enthalten, die seither getrennt verbucht wurden ( EUR). Obwohl mit konstanten Preisen bei Strom, Öl und Gas kalkuliert wird, steigen diese auch deshalb an, weil neue Gebäude wie das Kinderhaus Schau hinaus und die Obdachlosenunterkunft in der Schulstraße 15 dazu gekommen sind (insgesamt EUR). Der Aufwand für die Gebäudereinigung beläuft sich auf EUR (Vorjahr: EUR). Hier wirken sich ebenfalls die zusätzlichen Gebäude auf die Höhe der Aufwendungen aus.

36 32 Sonstige Finanzausgaben Die Finanzausgleichsumlage an das Land Baden-Württemberg beträgt 2,574 Mio. EUR (VJ: 2,392 Mio. EUR) und die Umlage an den Verband Region Stuttgart EUR (Vj.: EUR). Die Kreisumlage wurde vom Kreistag am in Höhe von 37,5 % beschlossen. Die Kreisumlage beläuft sich damit auf rd. 4,378 Mio. EUR (VJ: 3,854 Mio. EUR). Die Entwicklung der Kreisumlage seit dem Jahr 2006 stellt sich im Rems-Murr-Kreis wie folgt dar: ,95 39,7 37,0 36,5 35,5 41, ,5 36,09 37,5 Entwicklung der Kreisumlage in Tausend Euro Tausend Euro * * Planwerte Der Gewerbesteuerumlagesatz bleibt konstant bei 69 Prozentpunkten, die Gewerbesteuerumlage sinkt aufgrund des leicht niedrigeren Ansatzes auf EUR.

37 33 Die nachstehende Tabelle und die zugehörige Grafik zeigen die Entwicklung der wichtigsten Finanzumlagen der letzten Jahre. Im Jahre 2015 steigen die Umlagezahlungen in der Summe deutlich an. Entwicklung der Umlagen Finanzausgleichsumlage Kreisumlage Gewerbesteuerumlage Summe * * * Planjahre Entwicklung der Umlagen in Euro Finanzausgleichsumlage Kreisumlage Gewerbesteuerumlage * 2015* * Planwerte Alle Umlagen haben zusammen einen Umfang von insgesamt 7,3 Mio. EUR (VJ: 6,6 Mio. EUR). Ein wichtiger Faktor für die Beurteilung der finanziellen Situation der Gemeinde Korb ist auch im neuen Haushaltsrecht der Vergleich des Überschusses aus den Einnahmen aus

38 34 Steuern und Finanzzuweisungen und den zu zahlenden Umlagen. Diese Entwicklung ist maßgeblicher Faktor für das Ergebnis des Ergebnis- und Finanzhaushalts, somit auch Maßstab für die Finanzierung der geplanten Investitionen. In der nachfolgenden Grafik ist die deutliche Veränderung in der Entwicklung des Saldos zu erkennen. Der stetige und enorme Anstieg der Jahre 2011 bis 2013 ist im Jahr 2014 bereits zum Erliegen gekommen. Im Jahr 2015 ist davon auszugehen, dass dieser Saldo erstmals nach vielen Jahren wieder rückläufig ist. Dies ist, wie oben erläutert, hauptsächlich auf das sehr gute Jahr 2013 zurückzuführen, in dem die Gemeinde Korb einen Rekord bei der Steuerkraftsumme erreicht hat. Nach dem neuen Haushaltsrecht wäre es möglich, in den Jahren, in denen eine sehr hohe Steuerkraftsumme zu erwarten ist, Rückstellungen für das zweitfolgende Jahr zu bilden, um die Umlagenbelastungen in diesem Jahr etwas abzumildern. Vergleich des Überschusses der Einnahmen aus eigenen Steuern und Finanzuzweisungen und der Umlagezahlungen an Kreis und Land

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