Allgemeine Fondsdaten (Anteilsgattungen) Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Ausschüttung / Auszahlung / Wiederveranlagung...

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1 VB Amerika-Invest RECHENSCHAFTSBERICHT RECHNUNGSJAHR 2011/2012

2 Inhaltsverzeichnis Daten zur Verwaltungsgesellschaft... 2 Daten zum Investmentfonds... 3 Allgemeine Fondsdaten (Anteilsgattungen)... 3 Fondscharakteristik... 3 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos... 3 Umlaufende Anteile... 4 Fondsdetails der letzten 5 Rechnungsjahre... 4 Ausschüttung / Auszahlung / Wiederveranlagung... 4 Entwicklung der Märkte in der Berichtsperiode... 5 Aktivitäten in der Berichtsperiode... 5 Zusammensetzung des Fondsvermögens... 5 Ertragsrechnung... 6 Vermögensaufstellung... 7 Bestätigungsvermerk Steuerliche Behandlungen Fondsbestimmungen VB Amerika-Invest 1

3 Daten zur Verwaltungsgesellschaft Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h Wien, Saturn Tower Leonard-Bernstein-Straße 10 Tel (0) Fax + 43 (0) office@volksbankinvestments.com Stammkapital: Gesellschafter: Geschäftsführer: EUR ,00 (zur Gänze einbezahlt) Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien Manfred STAGL Günter TOIFL Aufsichtsrat: Friedrich STROBL, MBA, Vorsitzender Mag. Thomas BIEDERMANN Heimo ROTTENSTEINER Franz SCHLEIFER, MBA Mag. Hubert BEREUTER (ab ) Staatskommissäre: Amtsdirektor Roland HAAS Ministerialrat Dr. Richard WARNUNG VB Amerika-Invest 2

4 Daten zum Investmentfonds Der VB Amerika-Invest veranlagt in Aktien nordamerikanischer Unternehmen. Bei diesem Fonds werden unterbewertete Titel mit hohem Aufwertungspotential gesucht. Das bedeutet, dass auch Beteiligungen an kleineren Unternehmen erworben werden können. Diese Strategie kann zu Wertentwicklungen führen, die von den Hauptbörsenindizes abweichen. Allgemeine Fondsdaten: Anteilsgattungen Auflagedatum ISIN Thesaurierer (T) AT Fondscharakteristik: Fondswährung: EUR Rechnungsjahr: ) Ausschüttungs- / Auszahlungs- / Wiederveranlagungstag: EU- Richtlinien-Konformität: EU-Richtlinien-konform Max. Verwaltungsgebühr des Investmentfonds: 1,50 % p.a. Max. Verwaltungsgebühr der enthaltenen Subfonds: % p.a. Fondstyp: Zielfonds (bis max. 10% Subfonds) Zielgruppe: Publikumsfonds Depotbank (Verwahrstelle): Garantiegeber: Anlageberater: Fondsmanager: Abschlussprüfer: Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft 1090 Wien, Kolingasse Tel Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 1090 Wien, Porzellangasse 51 Besondere Hinweise im Verlauf des Rechnungsjahres: Änderung Fondsbestimmungen: ; Anpassung an das InvFG 2011 Änderungsstichtag des Fondsnamens: ; vormals Volksbank-Amerika-Invest Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Als Methodik zur Messung des Gesamtrisiko wird gemäß Fondsbestimmungen der Commitment Ansatz herangezogen. Prospekthinweis: Der veröffentlichte Prospekt sowie das Kundeninformationsdokument (KID, Wesentliche Anlegerinformation) dieses Investmentfonds stehen unter und in den Hauptanstalten und Geschäftsstellen der Volksbank Gruppe in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Wesentlichen Anlegerinformationen sind auch in englischer Sprache erhältlich. 1) Dem Rechnungsabschluss wurde die Preisberechnung vom zu Grunde gelegt. VB Amerika-Invest 3

5 Sehr geehrte Anteilsinhaber! Die Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. legt hiermit den Bericht des VB Amerika-Invest Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG ( 46 InvFG ivm 66ff InvFG), für das Rechnungsjahr vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 vor. Umlaufende Anteile: ISIN Anteile Rechnungsjahresbeginn Absätze im Rechnungsjahr Rücknahmen im Rechungsjahr Anteile Rechnungsjahresende AT (T) Fondsdetails der letzten 5 Rechnungsjahre in EUR: Rechnungsjahr Fondsvermögen Gesamt in EUR Errechneter Wert je Anteil in EUR Thesaurierungsanteil AT (T) Zur Thesaurierung verwendeter Betrag in EUR KESt-Auszahlung gemäß Satz InvFG in EUR Wertentwicklung in % lt. OeKB-Methode 1) 2007/ ,33 78,36 0,00 15, / ,63 65,59 0,09 16, / ,96 73,99 3,25 0, , / ,10 71,90 0,92 0,00 2, / ,16 90,25 0, ,52 Die Wertentwicklung seit Fondsauflage beträgt: 3,85 % p.a. Die Wert- und Ertragsentwicklungen von Investmentfonds können nicht mit Bestimmtheit vorausgesagt werden. Performanceergebnisse der Vergangenheit (Quelle: OeKB) lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Ausgabe- und Rücknahmespesen, sowie Provisionen, Gebühren und andere Entgelte sind in der Performanceberechnung nicht berücksichtigt und können sich mindernd auf die angeführte Bruttowertentwicklung auswirken. Für die Thesaurierungsanteile werden die Erträge des Fonds thesauriert. Für das Rechnungsjahr wird ein Betrag in Höhe der Kapitalertragsteuer von EUR 0,06 gegen Aufruf des Kupon Nr. 22 ausgezahlt. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer von je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttung bzw. KESt-Auszahlung wird bei den Zahlstellen des Fonds, Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien, sowie sämtlichen im österreichischen Volksbankensektor zusammengefassten Kreditunternehmungen, kostenfrei ausgezahlt bzw. gutgeschrieben. VB Amerika-Invest 4

6 Entwicklung der Märkte in der Berichtsperiode Gegen Ende 2011 schienen die wichtigsten amerikanischen und europäischen Aktienindizes die schlechten Nachrichten in Folge der AKW Katastrophe in Japan, Downgrade der USA und der Ausweitung der nordafrikanischen Revolution verdaut zu haben. Das Jahr 2012 ist für viele Anleger aufgrund neuer Risikobudgets im Risk-On Modus gestartet. Weiters hat die Liquiditätszufuhr der EZB für den Interbankenmarkt maßgeblich dazu beigetragen neues Vertrauen bei den Markteilnehmern zu schaffen. Zu Ende der Berichtsperiode haben die EZB und die US-Notenbank noch einmal ihre Unterstützung für die Märkte bekräftigt: die EZB dadurch, dass sie vermehrt Anleihen der europäischen "Sorgenkinder" wie Griechenland, Spanien, Italien kaufen wird, die Federal Reserve durch ihr angekündigtes QE 3 Programm. Die Wirtschaftsdaten der USA stehen zu Ende der Berichtsperiode bei 1,3 % Wirtschaftswachstum (QoQ annualisiert), 8,1 % Arbeitslosenrate und 1,7 % Inflation auf Basis des Verbraucherpreisindexes. Die Kapazitätsauslastung betrug 78,2 %. Der Auftakt zum Wahlkampf um das Präsidentschaftsamt in den USA hat ebenfalls gegen Ende der Berichtsperiode begonnen. Wichtige wirtschaftliche Themen bleiben dabei die Steuerfrage und der Abbau der Staatsschulden. Die Hauptindizes haben in der Berichtsperiode wie folgt performt (Daten auf Euro-Basis per ): der Dow Jones Industrial Average konnte 28,9 % zulegen, der S&P 500 Index 33,4 % und der NASDAQ Composite Index 35,4 %. Der Euro Stoxx 50 konnte 15,7 % zulegen, der DAX 32,5 % und der AEX Index 17,5 %. Der CAC 40 schloss das Rechenjahr 15,3 % höher, der OMX Stockholm Index 29,5 % höher und der FTSE 100 Index 21,8 % höher. Die Schweiz performte im SMI mit 19,0 %. In Asien performte der Nikkei 225 Index mit 6,6 %, der Hang Seng Index mit 23,6 % und der australische S&P/ASX Index mit 22,5 %. Die Hauptwährungen haben sich folgendermaßen gegen den Euro entwickelt: der der Austral-Dollar konnte 12,0 % zulegen, der kanadische Dollar 10,6 % und die Schweden-Krone 8,8 %. Ebenfalls positiv performten das britische Pfund (8,1 %), die Norwegen-Krone (6,5 %) und der Franken (0,6 %). Der japanische Yen performte mit 3,6 %. Aktivitäten in der Berichtsperiode Der VB Amerika-Invest ist als Anlageinstrument für den nordamerikanischen Raum konzipiert. Zu Ende der Berichtsperiode lagen die Übergewichte in den Sektoren Telekommunikation, Pharma & Biotech sowie Rohstoffe. Die Versorger- und Energiewerte sowie der Technologiesektor waren untergewichtet, die übrigen Sektoren neutral im Portfolio positioniert. Zu den größten Positionen zählten zu Ende der Berichtsperiode neben Apple und AT&T auch CenturyLink, Capital One Financial Corp und Wells Fargo & Co. Die Cashquote blieb im Berichtszeitraum unter der Marke von 10 %. Zusammensetzung des Fondsvermögens zum Rechnungsjahrende Kurswert Kurswert per 30. September 2011 per 30. September 2012 Mio. EUR % Mio. EUR % Aktien USA 6,914 96,79 13,430 98,08 Kanada 0,110 1,54 0,068 0,49 Panama 0,056 0,79 0,081 0,59 Summe Aktien 7,080 99,12 13,579 99,17 Summe Wertpapiervermögen 7,080 99,12 13,579 99,17 Bankguthaben und sonstige Vermögenswerte 0,063 0,88 0,114 0,83 Fondsvermögen 7, ,00 13, ,00 VB Amerika-Invest 5

7 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens in der Berichtsperiode 1. Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres... EUR 71,90 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres... EUR 90,25 Nettoertrag pro Anteil... EUR + 18,35 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr ,52% 2. Fondsergebnis a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis 1) Zinserträge ,78 Dividendenerträge , ,25 Zinsaufwendungen (Sollzinsen) ,81 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,32 Depotbankgebühren ,61 Wertpapier-Depotgebühren ,79 Publizitätskosten ,70 Steuerberatungskosten ,00 sonstige Kosten ,00 Kosten für Wirtschaftsprüfer , ,42 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,02 Realisiertes Kursergebnis 2) Realisierte Gewinne ,39 Realisierte Verluste ,26 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,13 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,15 b) Nicht realisiertes Kursergebnis 2) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,59 Ergebnis des Rechnungsjahres 3) ,74 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich ,85 Fondsergebnis gesamt ,89 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres ( Anteile) ,10 KESt-Auszahlung ab für Thesaurierungsanteile zu je EUR 0, ,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ertragsausgleich ,85 Ausgabe von Anteilen ,53 Rücknahme von Anteilen , ,17 Fondsergebnis gesamt ,89 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres ( Anteile) ,16 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung KESt-Auszahlung ab für Thesaurierungsanteile zu je EUR 0, ,50 Wiederveranlagung für Thesaurierungsanteile zu je EUR 0, , ,50 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,70 Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz ,20 Gewinnübertrag auf die Substanz... 0, ,20 Veränderung des Gewinnvortrags 4) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ,00 Gewinnübertrag in die Folgeperiode , , ,50 1) Auf Grund per geänderter steuerlicher Vorschriften wurde eine Änderung des Ausweises von Zinserträgen vorgenommen. Diese hat keine Auswirkungen auf den Rechenwert des Fonds. 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenbegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR ,81. 4) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war. VB Amerika-Invest 6

8 Vermögensaufstellung zum Rechnungsjahrende Einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen ab 01. Oktober 2011 bis 30. September ISIN Wertpapier- Stück Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil bezeichnung bzw. Whg. Zugänge Abgänge in EUR am Fondsim Berichtszeitraum vermögen AKTUELLER BESTAND AKTIEN BÖRSENOTIERT BMG5876H1051 MARVELL TECHNOLOGY GRP LTD. STK USD 9, ,50 0,59% CA73755L1076 POTASH CORP. STK USD 43, ,23 0,49% US00206R1023 AT & T INC. STK USD 37, ,09 3,64% US ABBOTT LABORATORIES STK USD 68, ,55 1,17% US ALLSTATE CORP STK USD 39, ,38 1,47% US02209S1033 ALTRIA GROUP INC. STK USD 33, ,77 1,09% US AMGEN INC. STK USD 84, ,05 0,48% US APPLE INC. STK USD 667, ,15 5,10% US APPLIED MATERIALS INC. STK USD 11, ,29 0,51% US BECTON, DICKINSON & CO. STK USD 78, ,64 1,49% US09247X1019 BLACKROCK INC. STK USD 178, ,57 0,66% US BRISTOL-MYERS SQUIBB CO. STK USD 33, ,61 0,63% US14040H1059 CAPITAL ONE FINANCIAL CORP. STK USD 57, ,84 2,11% US CATERPILLAR INC. STK USD 86, ,95 1,20% US CENTURYLINK INC. STK USD 40, ,16 2,29% US CERNER CORP. STK USD 77, ,72 0,89% US CHEVRON CORP. STK USD 116, ,34 1,06% US CINCINNATI FINANCIAL CORP. STK USD 37, ,08 0,38% US CITRIX SYSTEMS INC. STK USD 76, ,48 0,87% US CLOROX CO. STK USD 72, ,90 0,94% US COACH INC. STK USD 56, ,97 0,64% US COCA-COLA CO. STK USD 37, ,00 0,81% US COLGATE-PALMOLIVE CO. STK USD 107, ,97 0,79% US COMERICA INC. STK USD 31, ,59 0,71% US20825C1045 CONOCOPHILLIPS STK USD 57, ,29 0,89% US CROCS INC. STK USD 16, ,49 0,46% US DANAHER CORP. STK USD 55, ,38 1,53% US DEERE & CO. STK USD 82, ,58 1,34% US DOW CHEMICAL CO. STK USD 28, ,68 0,99% US EBAY INC. STK USD 48, ,28 1,10% US29285W1045 ENGILITY HOLDINGS INC. STK USD 18, ,19 0,03% US30219G1085 EXPRESS SCRIPTS HOLDING INC. STK USD 62, ,00 1,07% US30231G1022 EXXON MOBIL CORP. STK USD 91, ,20 1,04% US35671D8570 FREEP. MCMORAN COPP.&GOLD INC. STK USD 39, ,27 1,57% US36112J1079 FUSION-IO INC. STK USD 30, ,28 0,52% US GALLAGHER & CO. STK USD 35, ,18 0,59% US GENERAL ELECTRIC CO. STK USD 22, ,11 1,58% US HALLIBURTON CO. STK USD 33, ,97 0,64% US HANOVER INSURANCE GROUP INC. STK USD 37, ,05 0,92% US HASBRO INC. STK USD 38, ,25 0,65% US HEINZ CO. STK USD 55, ,15 0,68% US HOLOGIC INC. STK USD 20, ,25 1,56% US45256B1017 IMPAX LABORATORIES INC. STK USD 25, ,81 1,44% US INTEL CORP. STK USD 22, ,27 0,67% US INTL BUSINESS MACHINES CORP. STK USD 207, ,21 1,41% US46625H1005 JPMORGAN CHASE & CO. STK USD 40, ,73 0,69% US JOHNSON & JOHNSON STK USD 68, ,29 1,17% US49456B1017 KINDER MORGAN INC. STK USD 35, ,50 0,55% US50075N1046 KRAFT FOODS INC. STK USD 41, ,26 1,08% US KROGER CO. STK USD 23, ,02 1,09% US LSI CORP. STK USD 6, ,22 0,39% US L-3 COMMUNICATIONS HLDGS INC. STK USD 71, ,41 1,36% US ELI LILLY & CO. STK USD 47, ,83 1,21% US LORILLARD INC. STK USD 116, ,37 0,89% US MATTEL INC. STK USD 35, ,61 1,31% US MEDTRONIC INC. STK USD 43, ,88 1,08% US58933Y1055 MERCK & CO. INC. STK USD 45, ,66 1,25% US MICROSOFT CORP. STK USD 29, ,45 0,69% US61166W1018 MONSANTO CO. STK USD 91, ,58 0,58% US61945C1036 MOSAIC CO. (NEW) STK USD 57, ,58 0,85% US NATUS MEDICAL INC. STK USD 13, ,95 1,15% US NEWMONT MINING CORP. STK USD 56, ,59 1,53% US NIKE INC. STK USD 94, ,49 0,88% US NOBLE ENERGY INC. STK USD 92, ,71 0,77% US67066G1040 NVIDIA CORP. STK USD 13, ,34 1,24% US OCCIDENTAL PETROLEUM CORP. STK USD 86, ,51 0,49% US68389X1054 ORACLE CORP. STK USD 31, ,68 0,73% US PPG INDUSTRIES INC. STK USD 114, ,96 0,49% US PAYCHEX INC. STK USD 33, ,15 0,62% US PEPSICO INC. STK USD 70, ,64 1,11% US PFIZER INC. STK USD 24, ,96 1,84% US PHILIP MORRIS INTERNAT. INC. STK USD 89, ,10 1,02% US QUALCOMM INC. STK USD 62, ,48 0,58% VB Amerika-Invest 7

9 ISIN Wertpapier- Stück Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil bezeichnung bzw. Whg. Zugänge Abgänge in EUR am Fondsim Berichtszeitraum vermögen US RAYMOND JAMES FINANCIAL INC. STK USD 36, ,45 1,04% US REPUBLIC SERVICES INC. STK USD 27, ,71 0,47% US ROSS STORES INC. STK USD 64, ,10 0,98% US SIGMA-ALDRICH CORP. STK USD 71, ,11 1,02% US SOUTHWEST AIRLINES CO. STK USD 8, ,50 0,97% US84760C1071 SPECTRANETICS CORP. STK USD 14, ,69 0,59% US STATE STREET CORP. STK USD 41, ,60 0,99% US SUNTRUST BANKS INC. STK USD 28, ,93 0,64% US SYMANTEC CORP. STK USD 18, ,45 1,02% US TJX COMPANIES INC. STK USD 44, ,62 1,49% US87612E1064 TARGET CORP. STK USD 63, ,35 0,99% US TIFFANY & CO. STK USD 61, ,99 1,44% US TRIPADVISOR INC. STK USD 32, ,25 0,47% US U.S. BANCORP. STK USD 34, ,44 1,62% US91913Y1001 VALERO ENERGY CORP. STK USD 31, ,49 0,70% US92343V1044 VERIZON COMMUNICATIONS INC. STK USD 45, ,15 1,68% US92826C8394 VISA INC. STK USD 134, ,82 0,72% US WAL-MART STORES INC. STK USD 73, ,32 0,68% US94106L1098 WASTE MANAGEMENT INC. STK USD 32, ,70 1,11% US WELLS FARGO & CO. STK USD 34, ,54 1,96% US WHOLE FOODS MARKET INC. STK USD 97, ,86 0,69% US97381W1045 WINDSTREAM CORP. STK USD 10, ,28 0,49% US49456B1199 KINDER MORGAN CALL STK USD 3, ,38 0,08% SUMME DER BÖRSENOTIERTEN WERTPAPIERE EUR ,40 99,17% SUMME DER WERTPAPIERE EUR ,40 99,17% BANKGUTHABEN/ VERBINDLICHKEITEN EUR-VERBINDLICHKEITEN EUR ,01 0,14% USD-GUTHABEN ( ,00 USD) EUR ,48 0,84% SUMME BANKGUTHABEN/ VERBINDLICHKEITEN EUR ,47 0,70% SONSTIGE VERMÖGENSWERTE DIVIDENDENANSPRÜCHE EUR ,38 0,13% SOLLZINSEN EUR 0,09 0,00% SUMME SONSTIGE VERMÖGENSWERTE EUR ,29 0,13% FONDSVERMÖGEN EUR ,16 1) 100,00% UMLAUFENDE AUSSCHÜTTENDE ANTEILE STK ANTEILSWERT AUSSCHÜTTENDE ANTEILE EUR 90,25 DEVISENKURSE Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu folgenden Kursen per in EUR umgerechnet. US-Dollar EUR 1 = USD 1,2856 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind. ISIN Wertpapier- Stück Käufe/ Verkäufe/ Wähbezeichnung Zugänge Abgänge rung im Berichtszeitraum AKTIEN BÖRSENOTIERT CA BANK OF MONTREAL STK CAD CA GOLDCORP INC. STK CAD BMG6359F1032 NABORS INDUSTRIES LTD. STK USD CA BARRICK GOLD CORP. STK USD CA GOLDCORP INC. STK USD GB00B5BT0K07 AON PLC STK USD NL D.E MASTER BLENDERS 1753 N.V. STK USD PA CARNIVAL CORP. STK USD US AFLAC INC. STK USD US AVX CORP. STK USD US00817Y1082 AETNA INC. STK USD US ALCOA INC. STK USD US01741R1023 ALLEGHENY TECHNOLOGIES INC. STK USD US ALTERA CORP. STK USD US AMEREN CORP. STK USD US AMERICAN ELECTRIC POWER CO. STK USD US AMERICAN WATER WORKS CO. STK USD US AON CORP. STK USD US APACHE CORP. STK USD US ARCHER-DANIELS-MIDLAND CO. STK USD 1) Evidenzhaltung wertloser Wertpapiere auf Subdepot und neuerliche Einbuchung sobald Werthaltigkeit wieder gegeben ist. VB Amerika-Invest 8

10 ISIN Wertpapier- Stück Käufe/ Verkäufe/ Wähbezeichnung Zugänge Abgänge rung im Berichtszeitraum US BALL CORP. STK USD US BANK OF AMERICA CORP. STK USD US BANK OF HAWAII CORP. STK USD US BEACON ROOFING SUPPLY INC. STK USD US CARMAX INC. STK USD US14964U1088 CAVIUM INC. STK USD US CHUBB CORP. STK USD US17275R1023 CISCO SYSTEMS INC. STK USD US20030N1019 COMCAST CORP. NEW A STK USD US CORNING INC. STK USD US DTE ENERGY CO. STK USD US DENBURY RESOURCES INC. STK USD US25271C1027 DIAMOND OFFSHORE DRILLING STK USD US WALT DISNEY CO. STK USD US25746U1097 DOMINION RESOURCES INC. STK USD US DU PONT NEMOURS & CO. STK USD US ECOLAB INC. STK USD US28336L1098 EL PASO CORP. STK USD US29364G1031 ENTERGY CORP. STK USD US31428X1063 FEDEX CORP. STK USD US FIFTH THIRD BANCORP STK USD US31787A5074 FINISAR CORP. STK USD US FIRSTENERGY CORP. STK USD US GAP INC. STK USD US GENERAL MILLS INC. STK USD US GILEAD SCIENCES INC. STK USD US38141G1040 GOLDMAN SACHS GROUP INC. STK USD US HARRIS CORP. STK USD US HEWLETT-PACKARD CO. STK USD US HILLSHIRE BRANDS CO. STK USD US43365Y1047 HITTITE MICROWAVE CORP. STK USD US HUMANA INC. STK USD US KIMBERLY-CLARK CORP. STK USD US KOHL'S CORP. STK USD US LEGG MASON INC. STK USD US LINEAR TECHNOLOGY CORP. STK USD US55616P1049 MACY'S INC. STK USD US MARATHON OIL CORP. STK USD US56585A1025 MARATHON PETROLEUM CORP. STK USD US MC DONALD'S CORP. STK USD US MOODY'S CORP. STK USD US MORGAN STANLEY STK USD US NASDAQ OMX GROUP INC. STK USD US64110L1061 NETFLIX INC. STK USD US65473P1057 NISOURCE INC. STK USD US NORDSTROM INC. STK USD US ONEOK INC. (NEW) STK USD US69331C1080 PG & E CORP. STK USD US69351T1060 PPL CORP. STK USD US PEPCO HOLDINGS INC. STK USD US PETSMART INC. STK USD US PHILLIPS 66 STK USD US PINNACLE WEST CAPITAL CORP. STK USD US73179V1035 POLYPORE INTERNAT. INC. STK USD US74005P1049 PRAXAIR INC. STK USD US PROCTER & GAMBLE CO. STK USD US PRUDENTIAL FIN. INC. STK USD US RED HAT INC. STK USD US ST. JUDE MEDICAL INC. STK USD US SARA LEE CORP. STK USD US80589M1027 SCANA CORP. STK USD US SPECTRA ENERGY CORP. STK USD US STRYKER CORP. STK USD US TECO ENERGY INC. STK USD US88076W1036 TERADATA CORP. STK USD US TEXAS INSTRUMENTS INC. STK USD US TIME WARNER NEW STK USD US URBAN OUTFITTERS INC. STK USD US92343E1029 VERISIGN INC. STK USD US WOLVERINE WORLD WIDE INC. STK USD US XILINX INC. STK USD US XEROX CORP. STK USD US98956P1021 ZIMMER HOLDINGS INC. STK USD Wien, am 30. November 2012 VOLKSBANK INVEST KAPITALANLAGE- GESELLSCHAFT M.B.H. Geschäftsführung Manfred Stagl Günter Toifl VB Amerika-Invest 9

11 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. September 2012 der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh, Wien, über den von ihr verwalteten VB Amerika-Invest, Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG ( 46 InvFG ivm 66ff InvFG), über das Rechnungsjahr vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. September 2012 über den VB Amerika-Invest, Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG ( 46 InvFG ivm 66ff InvFG), nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 30. November 2012 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Bernhard Mechtler Wirtschaftsprüfer ppa Mag. Wolfgang Höller Wirtschaftsprüfer VB Amerika-Invest 10

12 Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer serklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1. b) bis 1. f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine serklärung abgegeben: Thesaurierungsanteile AT EUR Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: 1) Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit serklärung: 0,0010 Anzusetzende Werte bei Depots ohne serklärung: 2) 0,0010 Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: 0,5808 Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit serklärung: 0,0584 Anzusetzende Werte bei Depots ohne serklärung: 0,0584 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer serklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 0,0000 Die Punkte 2. c) bis 2. f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) b) Wenn keine serklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a) angeführten Betrages ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) Anstatt der im Punkt a) (mit serklärung) bzw. b) (ohne serklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 0,5818 Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 0,5808 Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit serklärung: 5) 0,0584 Für Depots ohne serklärung: 5) 0,0584 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. VB Amerika-Invest 11

13 Thesaurierungsanteile AT EUR 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: Ausschüttung: ordentliches Fondsergebnis: 0,1709 ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,7269 inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0000 Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %): 0,0000 Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge: b) Abrechnungen: 7) Beteiligungserträge gemäß 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0000 Beteiligungserträge gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG: 0,0000 Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0,0000 bereits in Vorjahren versteuerte Erträge: 0,0000 Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,3160 in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds: 0,0000 Ausschüttung aus der Fondssubstanz: 9) 0,0000 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 0,0584 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer: 7) 0,3643 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. bzw. 18 im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,5808 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) In- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs. 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 0,0010 Steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,5808 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftssteuer: 7) 0,3643 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. bzw. 18 im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,5808 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinnes/Verlustes berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. VB Amerika-Invest 12

14 B. Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Investmentfonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw. im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. VB Amerika-Invest Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. Oktober September 2012 KEST-AUSZAHLUNG: 30. November 2012 ISIN: AT mit ohne Natürliche Personen (auch OG, KG,...) mit ohne Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 0,1709 0,1709 0,1709 0,1709 0,1709 0, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,7269 0,7269 0,7269 0,7269 0,7269 0,7269 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 0,8978 0,8978 0,8978 0,8978 0,8978 0, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,3160 0,3160 0,3160 0,3160 0,3160 0,3160 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 0,5818 0,5818 0,5818 0,5818 0,5818 0, Hievon endbesteuert 0,5818 0,5818 0,5818 0,5818 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,5818 0,5818 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 90,25 90,25 90,25 90,25 90,25 90,25 9. Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,5808 0,5808 0,5808 0,5808 0,5808 0,5808 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) 0,5808 0,5808 0,5808 0,5808 0,5808 0,5808 aus Aktien (Dividenden) 0,3643 0,3643 0,3643 0,3643 0,3643 0,3643 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,3643 0,3643 0,3643 0,3643 0,3643 0,3643 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,3626 0,3626 0,3626 0,3626 0,3626 0,3626 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,3626 0,3626 0,3626 0,3626 0,3626 0,3626 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 VB Amerika-Invest 13

15 VB Amerika-Invest Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. Oktober September 2012 KEST-AUSZAHLUNG: 30. November 2012 ISIN: AT Beteiligungserträge gemäß 37 Abs. 4 EStG/ 10 Abs. 1 KStG/ 13 Abs. 2 KStG 12) mit ohne Natürliche Personen (auch OG, KG,...) mit ohne Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,5808 0,5808 0,5808 0,5808 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 13) 0,5808 0,5808 0,5808 0,5808 0,0000 0,0000 a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,5808 0,5808 0,5808 0,5808 0,5808 0,5808 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (20 %) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0581 0,0581 0,0581 0,0581 0,0581 0,0581 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,0584 0,0584 0,0584 0,0584 0,0584 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,0584 0,0584 0,0584 0,0584 0,0584 0, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus amerikanischen Aktien 0,3626 0,3626 0,3626 0,3626 0,3626 0,3626 aus kanandischen Aktien 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 Summe aus Aktien 0,3643 0,3643 0,3643 0,3643 0,3643 0,3643 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern 16) aus amerikanischen Aktien 0,3626 0,3626 0,3626 0,3626 0,3626 0,3626 aus kanandischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Aktien 0,3626 0,3626 0,3626 0,3626 0,3626 0,3626 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern VB Amerika-Invest 14

16 VB Amerika-Invest Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. Oktober September 2012 KEST-AUSZAHLUNG: 30. November 2012 ISIN: AT mit ohne Natürliche Personen (auch OG, KG,...) mit ohne Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 19. Angaben einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs. 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) Dieser Betrag abzüglich der unter Pkt. 10a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I bzw. KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 16) Es handelt sich hierbei bei juristischen Personen und Privatstiftungen um die Summe aller rückerstattbaren ausländischen Quellensteuern. Die tatsächlich rückerstattbaren Quellensteuern müssen im Einzelfall ermittelt werden und können abhängig von der steuerlichen Ausgangssituation des Anlegers variieren. VB Amerika-Invest 15

17 Fondsbestimmungen Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds VB Amerika-Invest, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf, wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein richtlinienkonformes Sondervermögen und wird von der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. (nachstehend Verwaltungsgesellschaft genannt) mit Sitz in Wien verwaltet. Artikel 1 Miteigentumsanteile Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden je Anteilsgattung dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle) Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, mit Sitz in Wien. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen. Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte gemäß InvFG ausgewählt werden. Der Veranlagungsschwerpunkt des Investmentfonds (dh mindestens 51 vh des Fondsvermögens) liegt bei Aktien nordamerikanischer Unternehmen, in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts für das Fondsvermögen erworben. Wertpapiere Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang erworben werden. Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 vh des Fondsvermögens zulässig. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Investmentfonds Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 vh des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vh des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 10 vh des Fondsvermögens und zur Absicherung eingesetzt werden. Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds VB Amerika-Invest 16

18 Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV idgf ermittelt. Das Gesamtrisiko derivativer Instrumente, die nicht der Absicherung dienen, darf 10 vh des Gesamtnettowerts des Fondsvermögens nicht überschreiten. Details und Erläuterungen finden sich im Prospekt. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 49 vh des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios und/oder der begründeten Annahme drohender Verluste bei Wertpapieren kann der Investmentfonds den Anteil an Wertpapieren unterschreiten und einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. Vorübergehend aufgenommene Kredite Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 vh des Fondsvermögens aufnehmen. Pensionsgeschäfte Pensionsgeschäfte dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang eingesetzt werden. Wertpapierleihe Wertpapierleihegeschäfte dürfen bis zu 30 vh des Fondsvermögens eingesetzt werden. Der Erwerb von Veranlagungsinstrumenten ist nur einheitlich für den ganzen Investmentfonds und nicht für eine einzelne Anteilsgattung oder eine Gruppe von Anteilsgattungen zulässig. Nähere Angaben betreffend den Artikel 3 finden sich im Prospekt. Artikel 4 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR. Der Zeitpunkt der Berechnung des Anteilswerts fällt mit dem Berechnungszeitpunkt des Ausgabe- und Rücknahmepreises zusammen. Ausgabe und Ausgabeaufschlag Die Berechnung des Ausgabepreises bzw. die Ausgabe erfolgt börsetäglich. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5 vh zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, aufgerundet auf die nächsten 5 Cent. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Rücknahme und Rücknahmeabschlag Die Berechnung des Rücknahmepreises bzw. die Rücknahme erfolgt börsetäglich. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert abgerundet auf die nächsten 5 Cent. Es fällt kein Rücknahmeabschlag an. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen. Artikel 5 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom bis zum VB Amerika-Invest 17

19 Artikel 6 Anteilsgattungen und Erträgnisverwendung Für den Investmentfonds können Ausschüttungsanteilscheine und/oder Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug und/oder Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug und zwar jeweils über einen Anteil ausgegeben werden. Für diesen Investmentfonds können verschiedene Gattungen von Anteilscheinen ausgegeben werden. Die Bildung der Anteilsgattungen sowie die Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung liegen im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Nähere Angaben finden sich im Prospekt. Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (Ausschütter) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung kann unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber unterbleiben. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Investmentfonds einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz sowie Zwischenausschüttungen sind zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall das im Gesetz vorgesehene Mindestvolumen für eine Kündigung unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Jedenfalls ist ab dem der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 Einkommensteuergesetz bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlands- und Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt-Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der des folgenden Rechnungsjahres. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 Einkommensteuergesetz vorliegen. Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt ausschließlich im Ausland. Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 Einkommensteuergesetz bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer vorliegen. Artikel 7 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 1,50 vh des Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. VB Amerika-Invest 18

20 Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Nähere Angaben finden sich im Prospekt. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 vh des Fondsvermögens. Anhang Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der geregelten Märkte größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen 1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter 1) 1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: Luxemburg: Euro MTF Luxemburg 1.3. Gemäß 67 Abs. 2 Z 2InvFG anerkannte Märkte im EWR: Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden. 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1. Bosnien Herzegovina: Sarajevo, Banja Luka 2.2. Kroatien: Zagreb Stock Exchange 2.3. Russland: Moskau (RTS Stock Exchange), Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX) 2.4. Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.5. Serbien und Montenegro: Belgrad 2.6. Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1. Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2. Argentinien: Buenos Aires 3.3. Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4. Chile: Santiago 3.5. China Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6. Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.7. Indien: Mumbay 3.8. Indonesien: Jakarta 3.9. Israel: Tel Aviv Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal Kolumbien Bolsa de Valores de Colombia Korea: Korea Exchange (Seoul, Busan) Malaysia: Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad Mexiko: Mexiko City Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland Philippinen: Manila Singapur: Singapur Stock Exchange Südafrika: Johannesburg Taiwan: Taipei Thailand: Bangkok USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati Venezuela: Caracas Vereinigte Arabische Emirate: Abu Dhabi Securities Exchange (ADX) 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 1) Zum Öffnen des Verzeichnisses auf view all klicken. Der Link kann durch die FMA bzw. die ESMA geändert werden. [Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis: - hinunterscrollen - Link Liste der geregelten Märkte (MiFID Database; ESMA) view all ] VB Amerika-Invest 19

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