copyright vs. internet
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- Friederike Eberhardt
- vor 7 Jahren
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1 Einladung zum Wisdom Council vom Freitag, 12. April 2013 copyright vs. internet Zukunftsszenarien für die Wahrnehmung von Urheberrechten Wollen Sie mitreden?
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3 Worum geht es? Was wollen wir? Wo sehen wir die Herausforderung? Und was behaupten wir? Mit der stetig wachsenden Internetnutzung nimmt auch die Anzahl Verwendungen von urheberrechtlich geschützten Werken stark zu. Die bisherigen kollektiven* Abgeltungsmodelle für Kunstschaffende über Verwertungsgesellschaften greifen nicht mehr optimal. Oft werden künstlerische Werke im Netz im grossen kommerziellen Stil genutzt und der Künstler hat nichts davon. Diese Entwicklungen fordern die bisherige Vergütungsmodelle der fünf Verwertungsgesellschaften PROLITTERIS, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM stark heraus. In den letzten Jahren wurden in diesem Zusammenhang immer
4 mehr Stimmen aus verschiedensten Bereichen der Gesellschaft laut kritische, welche die Abschaffung der Verwertungsgesellschaften fordern, wie auch konstruktive, die es schätzen, dass sie die Nutzungsrechte für ihre Geschäfte gebündelt bei einer Gesellschaft erwerben können. Die Frage stellt sich: Wie wollen wir in der Schweiz mit Urheberrechten im Internet optimal umgehen? Was ist die Rolle der Verwertungs gesellschaften in Zukunft? *Kollektive Verwertung heisst, die Urheberrechte an Werken werden gebündelt über eine Verwertungsgesellschaft lizenziert. Das ist dort sinnvoll, wo viele für den einzelnen Urheber schlecht kontrollierbare Nutzungen stattfinden, zum Beispiel Musikaufführungen in Diskotheken, Lesungen am Radio oder Filme im Fernsehen, weiterverbreitet im Kabelnetz. Kollektive Verwertung ist auch bei Nutzungen im Internet sinnvoll, eine individuelle Lizenzierung und Abrechnung mit jedem einzelnen Urheber wäre viel zu teuer und würde dazu führen, dass nur noch die erfolgreichsten Künstler sich das leisten könnten. Neben der kollektiven Verwertung gibt es viele Bereiche mit individuellen Nutzungs-Verträgen beispielsweise zwischen einem Filmverleiher und einem Kino oder zwischen einer Schrifstellerin und einem Verlag. Hier ist die kollektive Verwertung nicht sinnvoll, weil sich die Parteien selber einig werden können.
5 Warum wollen wir Sie/ Dich dabei haben? Wir wollen diese Herausforderungen nicht im stillen Kämmerlein mit einigen Experten erarbeiten, sondern mit möglichst vielen verschiedenen betroffenen und beteiligten Interessensgruppen und WissensträgerInnen gemeinsam anschauen. Sind Sie interessiert daran, unseren zukünftigen Umgang mit kollektiver Urheberrechtsverwertung mitzubestimmen? Wir freuen uns auf Ihre Perspektiven und Weitsicht!
6 Wer sind wir und was machen wir genau? PROLITTERIS, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM sind die fünf Verwertungsgesellschaften, die in der Schweiz die kollektive Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte wahrnehmen. Es sind privatwirtschaftliche Gesellschaften und Non-Profit-Organisationen und unterliegen einer Bundesaufsicht. Die PROLITTERIS wurde am 19. September 1974 in Zürich von Schriftstellern und Verlegern als Genossenschaft mit Sitz in Zürich gegründet. Die PROLITTERIS gehört ihren Mitgliedern: Schriftstellerinnen, Journalisten, Bildende Künstlerinnen, Fotografen, Verlage. Die SUISA ist die Genossenschaft der Urheberinnen und Verleger von Musik. Über Komponisten, Bearbeiter, Textautorinnen und Musikverleger sind in der 1923 gegründeten Genossenschaft organisiert. SUISSIMAGE wurde 1981 durch die Schweizer Filmbranche als privatrechtliche Genossenschaft mit Sitz in Bern gegründet. SUISSIMAGE nimmt die Urheberrechte von Filmurhebern wie Drehbuchautorinnen und Regisseuren sowie von Inhabern von Urheberrechten wie Filmproduzentinnen wahr.
7 Die SSA ist eine Genossenschaft von Urheberinnen und Urhebern der Sparten Dramatik, Musikdramatik, Choreografie, Audiovision und Multimedia. Die SSA nahm ihre Arbeit am 1. Januar 1986 auf wurde die SWISSPERFORM als Verwertungsgesellschaft für die Leistungs schutzrechte in der Form eines Vereins mit Sitz in Zürich gegründet. Ihr Tätigkeitsbereich ist die Verwertung der im Urheberrechtsgesetz festgelegten Rechte der ausübenden Künstler und Künstlerinnen, der Produzierenden von Ton- und Tonbildträgern sowie der Sendeunternehmen.
8 Universum der Players Industrie, Wirtschaft Kunden und Nutzer von Urheber- und Leistungsschutzrechten SWISSPERFORM Konsumentinnen Konsumenten-Organisationen VERWERTUNGS - SUISA Provider, Plattformen, DRMs Potentielle Konkurrenten, national und international, legal und illegal
9 Nationale und internationale Rechtsgrundlagen (URG und WIPO) Aufsicht über Geschäft und Tarife (IGE, ESchK, Preisüberwacher, Revision) PROLITTERIS GESELLSCHAFTEN Internationales Vertragsgeflecht Ausländischen Berechtigte SUISSIMAGE SSA Berechtigte Künstlerinnen, Urheber Produzierende, Verleger
10 Good practices Ein Nutzer kommt mit der Idee für ein neues Geschäftsmodell auf uns zu und erkundigt sich, welche Rechte betroffen sind. Er will diese über uns lizenzieren. Selbstverständlich hat er ein Interesse an einer einvernehmlichen rechtlichen und finanziellen Lösung. Da die Rechte bei den Verwertungsgesellschaften gebündelt vorliegen, muss er nicht mit einer Vielzahl von Ansprechpartnern verhandeln. Er bekommt eine tragfähige Lösung aus einer Hand (z.b. Regelung des Catch-up-TV ). Die Verwertungsgesellschaften haben eine wichtige kulturelle und soziale Aufgabe. Sie sind vertraglich und gesetzlich verpflichtet, 10% ihrer Einnahmen aus der Lizenzierung in der Schweiz für kulturelle oder soziale Zwecke zu verwenden. Damit können jährlich über 20 Millionen aus den Urheberrechtsvergütungen in Kulturförderprojekte oder soziale Unterstützungen für Schweizer Künstler und Künstlerinnen investiert werden. Viele Schweizer Urheberinnen und Künstler erhalten dank der fünf Verwertungs gesellschaften eine finanzielle Basis für ihr künstlerisches Schaffen. Die Dienstleistungen der Gesellschaften erlauben ihnen eine Konzentration auf ihre künstlerische Tätigkeit.
11 Wo sehen wir die Gefahren? Die Nutzungen nehmen besonders im Internet stetig zu. Es braucht für neue Nutzungsformen neue Tarife. Das Aushandeln der Tarife und der dazu gehörende Genehmigungsprozess sind äusserst aufwändig und zeitraubend für alle Beteiligten. Der Konsum von urheberrechtlich geschützten Werken innerhalb der Privatsphäre ist urheberrechtlich frei. Trotzdem versuchen immer mehr grosse Konzerne und Vermittler von Werken, ihre urheberrechtlichen Verpflichtungen in finanzieller Hinsicht auf die Konsumenten und Konsumentinnen abzuwälzen.
12 Wie sehen Lösungswege aus? An welche Szenarien glauben wir? a) Wenn es die Verwertungsgesellschaften nicht gäbe? b) Wenn wir einfach so weitermachen wie bisher? c) Wenn wir die Kollektivverwertung stärken? d) Wenn es ein durchpauschaliertes System wie eine Internet-Steuer gäbe? e) Andere Szenarien was sehen Sie noch?
13 Szenarien und mögliche Konsequenzen Was wenn? a) Flatrate Ja?... Nein?... b) Verstärkte Kollektivverwertung Chancen... Gefahren...
14 Was passiert konkret an der Konferenz? Vormittag Start mit Kaffee Begrüssung Warum sind wir hier? Aufwärm-Runde zum Thema, verschiedene Blickwinkel und Fragen & Antworten Vorstellen der Wisdom Council Methode Wählen von einer von acht Perspektiven Auswählen der stärksten Fragestellung im Plenum Mittagessen
15 Nachmittag Erarbeiten der essenziellen Beobachtungen und Empfehlungen aus den acht Richtungen Wisdom Council Schlussrunde Wie weiter? Ende der Tagung
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17 Was ist ein Wisdom Council? Councils sind eine traditionelle und jahrtausendalte Tagungsform aus Mittel- und Nordamerika. Ein ganzer Stamm oder mehrere Stämme treffen sich so zu einer wichtigen Fragestellung. Im Kreis werden die wichtigsten Fragen gesammelt und der Fokus ausgewählt. Dann schauen alle Beteiligten die Frage aus acht Himmelsrichtungen und mit je einem spezifischen Fokus an, um zu einer ganzheitlichen Lösung zu kommen. Für unsere Fragen scheint diese Methode die nötige Weitsicht zu ermöglichen, die wir brauchen, um strategische Lösungsansätze zu entwickeln, die uns allen guten Boden unter den Füssen geben, um gemeinsam weiterzukommen.
18 Wer kommt an die Konferenz? Wir laden Personen ein, die bei ihrer Tätigkeit auf irgend eine Art und Weise mit der kollektive Verwertung von Urheber- und Leistungsschutzrechten zu tun haben. Ein breitgefächerter Mix aus verschiedenen Interessensgruppen, von Kunstschaffenden zu Internetanbietern, Juristinnen und Politikern wird eingeladen, weil wir überzeugt sind, dass ein Problem, das uns alle angeht, auch nur von allen gemeinsam gut und nachhaltig gelöst werden kann. Nach einer Aufwärm-Runde zum Thema werden wir gemeinsam schauen und besprechen, was es braucht, um für die Fragestellung eine wirksame Strategie zu entwickeln. Wenn Sie weitere Personen kennen, die Interesse an der Zukunft der kollektivern Verwertung von Urheberrechten haben, erzählen Sie ihnen bitte von unserer Tagung und weisen Sie sie auf hin!
19 Wie können Sie sich anmelden? Am besten via Anmeldeformular auf unserer Webseite bis spätestens am 27. März Falls Sie Fragen haben, senden Sie uns ein an Wir treffen uns am 12. April 2013 um in der Länggasse in Bern: Fabrikstrasse 12, 2. Stock, 3012 Bern. Vom Bahnhof Bern sind Sie mit dem Bus innert fünf Minuten am Tagungsort (Buslinie 11 bis Endstation Güterbahnhof).
20 Nutzung im Licht statt im Schatten das Urheberrecht darf berechtigte Nutzungen von Werken nicht blockieren! Anzustreben ist vor allem eine grössere Rechtssicherheit. David Aschmann Richter Bundesverwaltungsgericht Individuelle Rechtewahrnehmung ist auch im Internetzeitalter keine praktikable Alternative zur Kollektivverwertung. copyright vs. internet Patrick Dehmer Head of Legal Services Swisscom (Schweiz) AG
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