Offshore-Windenergie und Sicherheit in der Ausschließlichen Wirtschaftszone

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/13902 Offshore-Windenergie und Sicherheit in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Vorbemerkung der Fragesteller EinwichtigesElementderEnergiewendestelltdieNutzungderWindenergie aufseemitoffshore-windenergieanlagendar.dieanlagenentstehenderzeit vornehmlichaufdemgebietderausschließlichenwirtschaftszone (AWZ).Die NutzungderAWZisteinegroßetechnische,logistischeundökologische HerausforderungfüralleBeteiligtenausEnergie-undHafenwirtschaft,Seeschifffahrt,FischereiundweiterenBereichen.VieleAnlagensindinPlanung bzw. Bau oder liefern Strom. DienationaleAWZistkeinStaatsgebietimengerenSinne,derRechtsstatus wirddaherals gebietshoheitsfreiermeeresraum bezeichnet.hiergiltmitdem internationalenseerechtsübereinkommendervereintennationen (SRÜ)das Seevölkerrecht.GleichzeitigkanneinKüstenstaatdieAnwendungnationalen Rechts auf die nationale AWZ ausdehnen. BisherwurdebiszurKlärungrechtlicherFrageninBezugaufzukünftige SicherheitsanforderungeninderAWZeineInterimslösunggeschaffen.Die staatlichenaufgabenzursicherheitinderawzwerdendemnachbisherfolgendermaßen wahrgenommen: ZurSicherstellungderVerkehrssicherheitanderDeutschenKüstegiltdas SicherheitskonzeptDeutscheKüste.InderaktuellenFassunghateszwar weiterhingültigkeit,wirdjedochdenneuenanforderungennichtmehrgerecht. EsstelltsichdieFrage,obbzw.welcheÄnderungendieBundesregierungvornehmenmöchte,umdenStatusderInterimslösunginBezugaufdieSchutz-und RettungsmaßnahmenanOffshore-WindparksinderdeutschenAWZlangfristig anzupassen. ZurSucheundRettungvonVerunglücktenaufSeestehtinDeutschlandgemäß Solas (internationalevorschriftzu SafetyofLifeatSea )diedeutschegesellschaftzurrettungschiffbrüchiger (DGzRS)zurVerfügung.InderAWZistdies jedochnichtderrettungsdienstzurstaatlichendaseinsvorsorge,wieersonstin denbundesländernaufgrundlagederrettungsdienstgesetzezurverfügung steht.objedocheinneuesstaatlichesrettungswesenaufgebautwerdenmuss, ist nach aktuellen Erkenntnissen fraglich. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 28. Juni 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.a)WelcheSicherheits-undRettungskonzeptegibtesderzeitfürdasGebiet derdeutschenküsteundderausschließlichenwirtschaftszone (AWZ) (bitte getrennt aufführen)? FürdieDeutscheKüste (HoheitsgebietundAWZ)habendiezuständigenBehördenderWasser-undSchifffahrtsverwaltungdesBundes (WSV)inZusammenarbeitmitdemBMVBSdas SicherheitskonzeptDeutscheKüste / VerkehrssicherungskonzeptDeutscheKüste (imfolgenden: Sicherheitskonzept DeutscheKüste )entwickelt.dieseskonzeptbestehtauseinervielzahlvonuntereinanderverzahntenkomponenten,diejeweilseinzeln,insbesondereaberin dersummebetrachtet,einenerheblichenbeitragzurmaritimenverkehrssicherheitleisten.esdifferenziertnachpräventiv-undbekämpfungsmaßnahmenund zieltaufdassichereschiff,densicherenverkehrswegundeinoptimiertes Unfallmanagementab.PrimäristdasKonzeptaufdieVermeidungvonSchiffsunfällenausgerichtet.EsistmodularaufgebautundumfasstalsKernkomponentenz.B.dieVerkehrswegeführung,MaritimeVerkehrssicherung/Seeraumüberwachung und das maritime Unfallmanagement. FürdasHoheitsgebietunddieAWZhatdasHavariekommando (HK)diefolgenden Sicherheits- und Rettungskonzepte entwickelt: Fachkonzept Brandbekämpfung und Verletztenversorgung auf See; Fachkonzept Psychosoziale Notfallversorgung; Fachkonzept Stabsarbeit Havariestab; Fachkonzept Maritimes Notfallmanagement in Offshore-Windparks; Notschleppkonzept; Gemeinsames Systemkonzept Schadstoffunfallbekämpfung. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 4a verwiesen. b)welcheallgemeinenanpassungensindvonseitenderbundesregierung inbezugaufdieneuenanforderungenimbereichoffshore-windenergie vorgesehen? DieWSVistgesetzlichmitderGewährleistungderSicherheitundLeichtigkeit desverkehrs,derabwehrvonderschifffahrtausgehendergefahren,derbeseitigungvonstörungenundderförderungderleistungsfähigkeitderdeutschen Seehäfenbeauftragt.ObdieGefahren (Hindernisse)fürdieSicherheitund LeichtigkeitdesSchiffsverkehrsdurchWindenergieparks,Muschelfarmen,ÖlplattformenodersonstigeUrsachenhervorgerufenwerden,istunerheblich.InsofernsindauchdieGefahrenderWindenergieparksgegenüberderSchifffahrt vom Sicherheitskonzept Deutsche Küste abgedeckt. DiebestehendenKonzeptederWSVunddesHKwerdenfortlaufendevaluiert und entsprechend den Erfordernissen angepasst. c)welchegesetzebzw.verordnungenregelndassicherheitskonzeptfür dieawzbisher,undwelcheweiterengesetzebzw.verordnungensind in diesem Bereich vorgesehen? Das SicherheitskonzeptDeutscheKüste,welchessichaufdasKüstenmeer unddieawzbezieht,beruhtinsbesondereauffolgendennationalenrechtsgrundlagen:grundgesetz (GG),GesetzüberdieAufgabendesBundesaufdem GebietderSeeschifffahrt (SeeAufgG),Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG), Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO),SchifffahrtsordnungEmsmündung,VerordnungzudenInternationalenRegelnvon1972zurVerhütungvon Zusammenstößen auf See (KVR-V), insbesondere die Anlage zu 1.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14305 DarüberhinausmachtdasVölker-undEuroparechtVorgabenfürdieAWZ:Seerechtsübereinkommen (SRÜ),InternationalConventionfortheSafetyofLifeat Sea (SOLAS)einschließlichInternationalShipandPortFacilitySecurityCode (ISPS),InternationalConventionforthePreventionofPollutionfromShips (MARPOL),RegelndesVölkergewohnheitsrechtssowieVorgabenderInternationalMaritimeOrganization (IMO) (z.b.res.a857 (20))oderderEU (z.b.richtlinie2002/59/eg).insoweitgeltendiezurausführungergangenen nationalen Vorschriften. ZudemwurdenzumZweckederMaritimenNotfallvorsorgeaufNord-undOstseediefolgendenVereinbarungengetroffen,diedasHKimAuftragdesBundes undderküstenländer (Bremen,Hamburg,Niedersachsen,Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) umsetzt: Havariekommandovereinbarung (HKV); Vereinbarung über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen; Organleihevereinbarung; VerwaltungsvereinbarungüberdieLuftüberwachungvonMeeresverschmutzungen; VereinbarungzwischendemHKunddemKoordinierungsverbundKüstenwache; VereinbarungzwischendemBMVBSunddemBMVgüberdieUnterstützungdesHKbeiTransportenüberSeesowieZubringerdienstenanLand durch die Bundeswehr; VereinbarungüberdieKooperationzwischenderDeutschenGesellschaftzur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) und dem HK; Helsinki Convention (alle Ostseeanrainer); Bonn Agreement (alle Nordseeanrainer); SWEDENGER Agreement (Schweden/Dänemark/Deutschland); Recommendation164concerningOccupationalSafetyandHealthandthe Working Environment; DENGER Agreement (Dänemark/Deutschland); NETHGER Agreement (Niederlande/Deutschland); POLGER Agreement (Polen/Deutschland) in Bearbeitung. ObweitereGesetze,VerordnungenoderVereinbarungenerforderlichwerden, unterliegt einem ständigen Evaluierungsprozess. d)biswannplantdiebundesregierung,einmitdenbundesländernabgestimmtes Fachkonzept vorzulegen, und mit welchem Inhalt? DieBundesregierungistmitdenAbstimmungenderumfangreichenFragestellungenmitdenBundesländernintensivbefasst.DieserProzessistnochnicht abgeschlossen. 2.WiedefiniertdieBundesregierungdieallgemeineGefahrenabwehrimBereichderdeutschenKüstebzw.derAWZ,wiestelltsiedieseaktuellsicher, und sind dazu von Seiten der Bundesregierung Anpassungen vorgesehen? Im Küstenmeer sind die Länder für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständig. InderAWZobliegenderBundespolizeiinsbesonderedergrenzpolizeiliche SchutzdesBundesgebietessowiedieWahrnehmungallgemeinpolizeilicher Aufgaben.BundespolizeiundZollverwaltungnehmendarüberhinausdieschifffahrtspolizeilichenAufgabenseewärtsderBegrenzungdesKüstenmeeresals übertragene Aufgaben wahr.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieBehördenderWSVsindnach 1Nummer3BuchstabebSeeAufgG ( AbwehrvonGefahrensowiedieBeseitigungvonStörungenderöffentlichen SicherheitundOrdnunginsonstigenFällenaufdemGebietderSeeschifffahrt ; siehedazudasurteildesbverwg,vom28.juli2011 7C7.10)zurGefahrenabwehrseewärtsderBegrenzungdesKüstenmeereszuständig,wennder drohendebzw.verwirklichterechtsverstoßoderdaskonkretgefährdetebzw.verletzterechtsguteinenunmittelbarenschifffahrtsbezugaufweisen.imübrigen greiftnachauffassungderbundesregierungfürdiegefahrenabwehrinderawz unddamitfürdasrettungswesenunddiebrandbekämpfungaufoffshore-windenergie-anlageninderawz,soweitsiederstaatlichendaseinsvorsorgeunterfällt,dieauffangzuständigkeitderländernachartikel30,83gg,dasichdie KompetenzverteilungdesGrundgesetzesimRahmendesSRÜinderAWZfortsetzt. 3.a)WelcheverfassungsrechtlichenundseevölkerrechtlichenFragestellungen sowieressortübergreifendengrundsatzfragenhabensichimzusammenhangmitdererrichtungunddembetriebvonoffshore-windenergieanlagen ergeben, bzw. welche davon sind noch zu klären? DieverfassungsrechtlichenundseevölkerrechtlichenFragestellungensowie ressortübergreifendengrundsatzfragenbetreffensowohldenbundalsauchdie Länder.DieseFragenergebensichunteranderemvordemHintergrundder NotwendigkeiteinesInteressenausgleichsimHinblickaufhoheitlicheundwirtschaftlicheTätigkeiteninderAWZ.EsgehtinsbesondereumfolgendeFragen: Föderalisierung derawz,gesetzgebungs-undverwaltungszuständigkeiten, örtliche ZuständigkeiteneinzelnerLänderundGeltungeinzelnerRechtsvorschrifteninderAWZbzw.ErstreckungeinzelnerRechtsvorschriftenaufdie AWZ. b)biswannwerdendieseverfassungsrechtlichenundseevölkerrechtlichen Fragestellungen voraussichtlich geklärt sein? DieBundesregierungistfortlaufendmitderKlärungdieserumfangreichenFragestellungenbefasst;einEnddatumderKlärungkannnochnichtangegeben werden. c)welche Interimslösungen wurdenindiesemzusammenhanginder VergangenheitvonderBundesregierungvorderKlärungdringenderverfassungsrechtlicheroderseevölkerrechtlicherFragengeschaffen (bitte Begründung anführen)? DurchBeschlussdesKuratoriumsMaritimeNotfallvorsorgewurdedasHKals gemeinsameeinrichtungdesbundesundderküstenländerineinerinterimslösungfüreinenbenanntenzeitraumbeauftragt,sicheingehendenrettungsersuchenausdembereich Offshore-Wind nichtzuverschließen.wegender Gründe wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. d)welchepersonal-,ausbildungs-undausrüstungskostensindbisherwem fürdiebereitstellungvonoffshore-notfall-reaktionsteamsentstanden (bitte pro Jahr aufführen)? DienachfolgendeTabelleumfasstdiesebisherentstandenKostenfürdiekonzeptionelleArbeitsowiedieAufstellungundAusrüstungderEinsatzteamsim BereichOffshore-Sicherheit.AngesichtsderunterschiedlichenRechtsauffassungenvonBundundKüstenländernzurZuständigkeitsfragehatdasBMVBS sämtlichekostenzunächstverauslagt (allerdingsohnepräjudizierendewirkung).

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ Januar 2012 bis 31. Dezember Januar 2013 bis 30. Juni 2013 Personalkosten Ausbildungskosten Ausrüstungskosten Personalkosten Ausbildungskosten Ausrüstungskosten ,78 Euro20625,21 Euro23238,12 Euro80261,00 Euro3970,79 Euro ,77 Euro 4.a)WelcheFach-oderStrategiekonzepteimZusammenhangmitderSicherheitvonOffshore-Windenergieanlagen,derVersorgungvonVerletzten bzw.erkranktenaufoffshore-windenergieanlagenoderdemmaritimen NotfallmanagementinOffshore-WindparkswurdenvonderBundesregierung bisher selbst erstellt bzw. in Auftrag gegeben? DasBMVBShataufkonzeptionellerEbenefürdenVerkehrsbereichSicherheitszieleformuliert,KonzepteerarbeitetundRichtwertefestgelegt.ImWesentlichenhabendiefürdieSicherheitundLeichtigkeitdesSchiffsverkehrsaufSee zuständigenbehördenderwsv,dasbundesamtfürseeschifffahrtundhydrographie (BSH)alsGenehmigungsbehördefürOffshore-WindparksinderAWZ, sowiedashkalsgemeinsameeinrichtungdesbundesundderküstenländer zumkonzept Offshore-Windenergie Sicherheitsrahmenkonzept (OWE- SRK)beigetragen,dasdenRahmenfürNebenbestimmungenundSchutz-und SicherheitskonzeptederGenehmigungsinhaberbildet.Diesebeziehensichauf diesichereerrichtungunddensicherenbetriebderanlagenmitdemziel,die SicherheitundLeichtigkeitfürdieSeeschifffahrtzuerhalten.DasOWE-SRK wird in Kürze veröffentlicht. Das HK hat die folgenden, internen Konzepte erstellt: StrategiekonzeptzurVerletztenversorgungund-rettungaufOffshore-Windenergie-Anlagen in der deutschen AWZ; Fachkonzept Maritimes Notfallmanagement in Offshore-Windparks. b)welchekostenentstandendembundbzw.nachkenntnisderbundesregierungdenküstenländerndurchdieerstellungderinfrage4aerfragten Fach- oder Strategiekonzepte? Es wird auf die Antwort zu Frage 3d verwiesen. 5.a)AuswelchenGründenistzurzeitdieEinrichtungeinesöffentlichen RettungswesensinderdeutschenAWZfürUnfälleoderErkrankungen auf Offshore-Windenergieanlagen erforderlich? b)welchekostenerwartetdiebundesregierungfürdieeinrichtungeines öffentlichenrettungswesensinderdeutschenawzfürunfälleoder Erkrankungen auf Offshore-Windenergieanlagen? c)durchwenmüsstendiefürdieeinrichtungeinesöffentlichenrettungswesensinderdeutschenawzfürunfälleodererkrankungenaufoffshore-windenergieanlagen entstehenden Kosten übernommen werden? d)welcheschnittstelle(n)ist/sindzwischenderprivatenrettungsversorgung bzw. des öffentlichen Rettungsdienstes vorgesehen? DieFragen5abis5dwerdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieEinrichtungeinesöffentlichenRettungswesensfürUnfälleoderErkrankungenaufOffshore-Windenergie-AnlageninderdeutschenAWZdurchdas HK ineinerinterimslösung wurdeerforderlich,weileseinsolchesbislang nicht gab.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode In rechtlicher Hinsicht: KlargeregeltsinddieZuständigkeitenbeieinemSeenotfallnach 1Nummer7 SeeAufgGodereiner komplexenschadenslage nach 1Absatz4 HavKomErVbgG.UnterhalbderSchwellezur komplexenschadenslage und außerhalbdesvorliegenseinesseenotfalleswerdenunterschiedlicherechtsauffassungenzurinnerstaatlichenzuständigkeitsverteilungvertreten.damiteinher gehtdiefragederschnittstellendefinitionzwischendemprivatenunddem staatlichenrettungsdienst.dieseamöffentlicheninteresseorientierteentscheidungliegtletztlichinderdefinitionshoheitdesstaates.zudenfragender KostenkannerstdanneineAussagegetroffenwerden,wenndieSchnittstellendefinition erfolgt ist. In operativer Hinsicht: ImAuftragdesKuratoriumsMaritimeNotfallvorsorgehatdasHKalsgemeinsameEinrichtungdesBundesundderKüstenländerAnalysenundSzenarienbetrachtungenfürNotfallmaßnahmeninOffshore-Windparksdurchgeführt.Im Fachkonzept MaritimesNotfallmanagementinOffshore-Windparks werden die dabei ermittelten Herausforderungen differenziert beschrieben: Menschenrettung (aushöhenundtiefensowierettung/bergungausschwierigen räumlichen Situationen); Brandbekämpfung in Verbindung mit Personenrettung; Technische Hilfeleistung; Helikopterunfälle; OriginäreAufgabendesHK (Notschleppen,Schadstoffunfallbekämpfung etc.). FürdieRettungverletzterodererkrankterPersoneninOffshore-WindparksexistiertevordemAufbauderstaatlichenRessourcendurchdasHKkeinadäquates oderganzheitlichesrettungswesen.überwiegendsind/warenindenunternehmerischenkonzeptenstaatlicheressourcen,wiesearchandrescue (SAR),kommunaleFeuerwehren,Bundespolizei,einbezogen.DiesestaatlichenRessourcen sindaberwederquantitativ,organisatorisch,materiell,personellundrechtlich für diese Aufgabe vorgesehen, noch zuständig und nur zum Teil geeignet. DasHKhatunternehmerischeBestrebungen,eigeneundtragfähigeRettungssystemezurWahrnehmungderunternehmerischenVerantwortlichkeitenaufzubauen,maßgeblichunterstütztundaufSeitenderUnternehmenoftmalserst initiiert.esmussjedochfestgestelltwerden,dassdiesenunexistentensysteme nichtalleeinsatzszenarienabdecken.dasgiltinersterliniefürdie Spezielle RettungausHöhenundTiefen.Eine SpezielleRettungausHöhenundTiefen bedarfnachdengeltendenempfehlungen,leitlinieneinerseilzugangstechnik, diemitmindestensfünfausgebildeten,fachkundigeneinsatzkräftendurchgeführtwerdenmuss.amdeutschenmarktexistierenderzeitkeineunternehmerischen Konzepte, die dieses Personal vorhalten oder luftgestützt transportieren. DiedurchdasHK alsinterimslösung aufgebautestaatlicherettungsressourcevonzweisogenanntenoffshore-notfall-reaktions-teams (ONRT) greiftabeinergewissenkomplexität (mehrereverletzte,notwendigespezielle RettungausHöhenundTiefen,RedundanzzumunternehmerischenRettungshubschrauber,etc.).DieseKomplexitätwirdinderArbeitsdefinition Komplexe Rettungssituation näherbeschrieben.einesolche komplexerettungssituation liegt vor, wenn 1.einetechnischanspruchsvolleundzeitkritischespezielleRettungausHöhen und Tiefen und 2. eine individualmedizinische, ärztliche Notfallversorgung und/oder

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ dieeinheitlicheFührungmehrererAufgabenträger (Feuerwehren,Transportmittel,etc.)zurzielgerichtetenundunmittelbarenGefahrenabwehrnotwendig wird. 6.a)WelcheSchutzzieleverfolgtdieBundesregierungimZusammenhangmit den Herausforderungen für die Sicherheit vor der Deutschen Küste? GrundlegendeZielesinddieGewährleistungderSicherheitundLeichtigkeitdes Schiffs-undLuftverkehrs,dieUmweltverträglichkeitundderMeeresumweltschutz.ZielderGenehmigungsverfahrensowohlfürdenBereichdesKüstenmeersalsauchdenderAWZistes,hiereinenangemessenenAusgleichzuschaffen und potentielle Risiken zu minimieren. b)welcheschutzzieleverfolgennachkenntnisderbundesregierungdie BundesländerimZusammenhangmitdenHerausforderungenfürdie Sicherheit vor der Deutschen Küste? NachKenntnisderBundesregierungverfolgendiebetroffenenBundesländerdie gleichenzielefürihrenzuständigkeitsbereichimküstenmeer.bundundländersindmitgliedimständigenausschussoffshorewindenergieundstimmen sichindiesemausschussauchüberfragendersicherheitimzusammenhang mit Offshore-Windparks ab. c)welcheschutzzieleverfolgennachkenntnisderbundesregierungdie Errichterbzw.BetreibervonOffshore-WindenergieanlagenimZusammenhangmitdenHerausforderungenfürdieSicherheitvorderDeutschen Küste? DieErrichterbzw.BetreibervonOffshore-Windenergie-Anlagenmüssenim RahmendesGenehmigungsverfahrensRisikostudienvorlegen,dienachfestgelegtenGrenzwertenbewertetwerden.Hierausleitensichdieerforderlichen Nebenbestimmungenab,diedieGenehmigungsinhabererfüllenmüssen.HierdurchwerdendiezuFrage6aund6bgenanntenZieleoperationalisiert.Darüber hinausgehendeintentionendererrichterbzw.betreibersindderbundesregierung nicht bekannt. d)welcheverantwortlichkeitenbestehennachauffassungderbundesregierungfürdenbund,dieländerunddieerrichterbzw.betreibervonoffshore-windenergieanlagenimzusammenhangmitdenherausforderungen für die Sicherheit vor der Deutschen Küste? DieBundesregierungistmitderKlärungdieserumfangreichenFragestellungen intensivbefasst,derabstimmungsprozessistnochnichtabgeschlossen.diese Frage kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. 7.a)WelcheAnpassungenoderFortschreibungendesSicherheitskonzepts DeutscheKüstehatdieBundesregierungimZusammenhangmitVeränderungendesaktuellenoderzukünftigenSchiffsverkehrsinderAWZseit 2009 durchgeführt, geplant oder vorbereitet? Das SicherheitskonzeptDeutscheKüste alsrahmenkonzeptbestehtausverschiedenenmodulen,diewiederummitetlicheneinzelkonzeptenunterlegtsind. DasRahmenkonzept,wieauchdieEinzelkonzepte,unterliegeneinerlaufenden AktualisierungundwerdenentsprechenddenGegebenheitenundErfordernissen fortwährend angepasst.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Fortschreibungen erfolgten unter anderem in folgenden Bereichen GewährleistungderVerkehrssicherheitsbelangebzw.dersicherenVerkehrswegeführungdurchFestlegungvonVorrang-undVorbehaltsgebietenfürdie Schifffahrt einerseits und die Windenergie andererseits; Anpassung von Verkehrsvorschriften; UmsetzungdesAIS-Betriebskonzeptesinkl.IntegrationvonAISindenVerkehrszentralen. b)hältdiebundesregierungeineerweiterungdessicherheitskonzepts DeutscheKüste,welchesbisheraufdieSicherheitdesSeeverkehrsab- zielt,auchaufaufgabenimzusammenhangmitgefahrenfüroffshore- Windenergieanlagen für erforderlich? Wenn ja, welche? Das SicherheitskonzeptDeutscheKüste unterliegteinerlaufendenaktualisierungundfortschreibungmitdemziel,diesicherheitundeffizienzdesschiffsverkehrsauchvordemhintergrundzukünftigeranforderungenzugewährleistenunddenschutzderallgemeinheitvorschiffsunfällenbzw.derenfolgen sicherzustellen.dieserfasstauchdieabwehrvongefahren,diefürdieschifffahrtdurchoffshore-windparksentstehen.imübrigenwirdaufdieantwortzu Frage 1b verwiesen. c)welcheanpassungenoderfortschreibungendessicherheitskonzepts DeutscheKüstehatdieBundesregierungimZusammenhangmitdenVeränderungendurchdieErrichtungoderdenBetriebvonOffshore-WindenergieanlageninderAWZseit2009durchgeführt,geplantodervorbereitet? Es wird auf die Antwort zu Frage 7a verwiesen. d)welcheaufgabenhatdassicherheitskonzeptdeutscheküstezurzeitim ZusammenhangmitderSicherheitundGesundheitvonBeschäftigtenauf Offshore-Windenergieanlagen in der AWZ? Das SicherheitskonzeptDeutscheKüste enthältkeinevorgaben,dieimzu- sammenhangmitdersicherheitundgesundheitderbeschäftigtenaufoffshore- Windenergie-Anlagen stehen. Die WSV hat hier keine originäre Zuständigkeit. 8.a)InwelchenSeegebietenderdeutschenAWZwirddurchdenBundbzw. nachkenntnisderbundesregierungküstenländeroderweitereorganisationenimrahmendessicherheitskonzeptsdeutscheküsteeineseeraumüberwachungdurchgeführt,undwievielpersonalistdafüranwelchen Arbeitsorten zuständig? Das SicherheitskonzeptDeutscheKüste isteinkonzeptzurverhinderungvon UnfällenmitSchiffen.DadurchwirdauchdieKüstevorUmweltschädengeschützt,diedurchdieSchifffahrtentstehenkönnen.EserstrecktsichaufdiegesamtedeutscheKüste.EswerdengeradedieVoraussetzungengeschaffen,die SeeraumüberwachungalsVerkehrsüberwachungdurchdieVerkehrszentralen derwsvflächendeckendsowohlimhoheitsgebietalsauchinderawzim RahmenderMaritimenVerkehrssicherungnachdeninternationalenMaßstäben dessolas-übereinkommensnachdemschlüsselfür24-stündigendienst durchzuführen.esistgrundsätzlichzudifferenzierenzwischenderseeraumüberwachung/maritimeverkehrssicherungderwsv (alsstaatlicheaufgabe entsprechenddervorgabenderseeverkehrsrechtlichenvorschriften)undderprivatenseeraumbeobachtungdurchdiewindparkbetreiber (alsgenehmigungs-

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/14305 auflage).dieseeraumüberwachungbegründetsichalleinausdergewährleistungdersicherheitundleichtigkeitdesverkehrs,derabwehrvongefahren,die vonderschifffahrtausgehenundderförderungderleistungsfähigkeitderdeutschenseehäfen.eindirekterobjektschutzfüreinzelneunternehmenerfolgt nicht.einindirekterschutzistjedochdarinbegründet,dassderverkehrgesichert wird und somit Kollisionen mit Hindernissen auch Dritter verhindert werden. DieSeeraumüberwachunginderdeutschenNordsee-AWZundimHoheitsgebietwirdimZuständigkeitsbereichderGeneraldirektionWasserstraßen, Schifffahrt AußenstelleNord (GDWSAStNord)durchdieVerkehrszentrale Cuxhaven wahrgenommen. Hierfür stehen 25 Stellen zur Verfügung. ImBereichderGeneraldirektionWasserstraßen,Schifffahrt Außenstelle Nordwest (GDWSAStNordwest)wirdinderinnerenDeutschenBucht (ErfassungsbereichHelgoland),diezumgrößtenTeilinnerhalbdesHoheitsgebietes liegt,aufderbasisderverkehrsüberwachungvonderverkehrszentralewilhelmshavenausdiemaritimeverkehrssicherungdurchgeführt.einschließlich desleitersderverkehrszentralewerdenfürdieüberwachungdesvorgenannten Bereiches 13Stellen vorgehalten. EsistindiesemZusammenhangallerdingsdaraufhinzuweisen,dassimBereich derinnerendeutschenbuchtwederoffshore-windparksrealisiertnochvorgesehen sind. b)wirddieseeraumüberwachungständigdurchgeführt,undwelcheüberwachungsmittel werden dafür verwendet? DieseMaßnahmewirdständigdurchgeführt.DieÜberwachungsmittelwerden nachdemnautischenstanddertechnikgewählt (derzeit:automatischesidentifikationssystem/aisinverbindungmitelektronischernavigationskarte/enc und in optischer Sichtweite auch Radar). 9.a)AuswelchenGründenistinwelchenbetrieblichenSchutz-undSicherheitskonzepteneineBeobachtungdesSeeraumsumdieOffshore-Windenergieanlagen durch die Betreiber vorgesehen? DurchErrichtungundBetriebvonOffshore-WindparkswerdenvondenGenehmigungsinhabern (Kollisions-)Risikengeschaffen,dieentsprechendderimGenehmigungsverfahrenvondenAntragstellernbeigebrachtenRisikoanalysenzur ErlangungderGenehmigungsfähigkeitzuminimierenbzw.kompensierensind. EinOffshore-Windparkwirdnuralsgenehmigungsfähigbewertet,wenndie KollisionswahrscheinlichkeitvonFahrzeugenmitdenWindenergieanlagen nichthöheristalseinereignisin100jahren.diekollisionseintrittswahrscheinlichkeithängtvonderlageeinesoffshore-windparksimverhältniszudenverkehrsströmenineinemseegebietab.wenndiekollisionseintrittswahrscheinlichkeiteinehöheerreicht,diealsnichtakzeptabelbewertetwird,sind zusätzlichekompensationsmaßnahmenerforderlich,umdenoffshore-windparkgenehmigenzukönnen.einemaßnahmekanndieseeraumbeobachtung oderdieverkehrsüberwachungsein.diesemaßnahmenwurdemiteinemgutachtendesgermanischenlloyd (GL) (Bericht-Nr.NER Version1.8/ )herausgestellt,dasdie StiftungOffshoreWindenergie inauftrag gegebenhat.dasbmvbshatdieberücksichtigungderimgutachtenempfohlenenkriterienundanrechnungsfaktorenakzeptiertundzugestimmt,dassdiese imgenehmigungsverfahrenfüroffshore-windparksimschutz-undsicherheitskonzeptdesoffshore-windpark-betreiberszuberücksichtigensind.die VerpflichtungdesGenehmigungsinhaberszurSeeraumbeobachtungisteine standardisiertemaßgabeallergenehmigungsbescheidefüroffshore-windparks nachderverordnungüberanlagenseewärtsderbegrenzungdesdeutschen Küstenmeeres (SeeAnlV).

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b)istdiesebetrieblicheseeraumbeobachtungständigoderanlassbezogen, z.b.beiarbeitenzurerrichtungoderzumbetriebderoffshore-windenergieanlagen, vorgesehen? DievondenWindparksausgehenden (Kollisions-)RisikenberuhenaufderPräsenzderAnlagenalsSchifffahrtshindernisseimfreienSeeraum.DieobengenanntenRisikenbesteheninsofernpermanent,d.h.unabhängigvomBetriebszustandderAnlagenundmüssenebensodurchgängigkompensiertwerden.Die betrieblicheseeraumbeobachtungmussdaherjederzeitvorgehaltenwerden. ZeitlicheEinschränkungensindindenGenehmigungsbescheidendesBSHnicht vorgesehen. c)wiegroßistdasjeweilszubeobachtendeseegebiet,wenneinebetrieblicheseeraumbeobachtungimschutz-undsicherheitskonzeptvorgesehen ist? EsisteinevorausschauendeSeeraumbeobachtungnachdennautischenGrundsätzenfürdasjeweiligeSeegebietdurchzuführen.DerEinzugsbereichderSeeraumbeobachtungerstrecktsich nebenparkinternenflächen aufdasparknahe UmfelddesWindparks.DiekonkreteAusgestaltungdesBeobachtungsgebietsist einzelfallbezogenunterberücksichtigungdergeographischenundverkehrlichen Verhältnisse im Schutz- und Sicherheitskonzept festzulegen. d)mitwelchenüberwachungsmittelnistvonwelchemerrichteroderbetreiber eine Seeraumbeobachtung vorgesehen? DieSeeraumbeobachtungdurchWindparkbetreiberkannaufAIS-Basisoder mittels Radar durchgeführt werden. e)welcheaufgabehatdiesebetrieblicheseeraumbeobachtungimunterschied zu der in Frage 8 erfragten Seeraumüberwachung? DieDifferenzierungzwischenderSeeraumüberwachungundderSeeraumbeobachtungliegtzumeineninderZielsetzung,zumandereninderdurchführenden Institution.DieSeeraumüberwachungisteinestaatlicheAufgabeundwirdausschließlichvondenVerkehrszentralenderWSVausgeführt.PrimäresZielistdie SicherungdesSchiffsverkehrs.DieSeeraumbeobachtungwirdvondenprivaten Windkraftbetreiberndurchgeführt.SieergänztdiestaatlicheSeeraumüberwachungunddientauchdemSchutzdesObjektesunddemSchutzdeseigenen PersonalsaufdenAnlagen.DarüberhinauswirdderBaustellen-undWartungsverkehrkoordiniert.AufdenSchiffsverkehrdarfdurchdenprivatenDritten nichtzugegriffenwerden.möglicheerkanntegefahrenvonaußenwerdenden Verkehrszentralengemeldet,dieerforderlichenfallsindenSchiffsverkehreingreifen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9a verwiesen. f)welchemaßnahmenmussderbetreibereinleiten,wennerimrahmen seinerseeraumbeobachtungeinegefahrfürseineoffshore-windenergieanlagen bzw. dort beschäftigten Mitarbeiter erkennt? ImFalleeinerdrohendenKollisionsgefahrmitdemOffshore-Windparkhatder BetreiberdieGefahrenlagefachkompetentzubeurteilenundunverzüglichdie zuständigeverkehrszentraleunterangabeallernotwendigenschiffs-und Ereignisdatenzuinformieren,damitdieVerkehrszentraleentsprechendeMaßnahmenzurverkehrlichenGefahrenabwehreinleitenkann.Entsprechende Meldeinhalteund-wegehatderBetreiberimSchutz-undSicherheitskonzept darzustellen.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ a)WiegrenztdieBundesregierungdenBegriff komplexerettungssituation vombegriff komplexeschadenslage ab,undwiewilldie BundesregierungdieRettungs-undSchutzmaßnahmeninderAWZ organisieren? DerBegriff komplexeschadenslage wirdin 1Absatz4HavKomErVbgG folgendermaßendefiniert: EinekomplexeSchadenslageimSinnedieserVereinbarungliegtvor,wenneineVielzahlvonMenschenleben,Sachgütervon bedeutendemwert,dieumweltoderdiesicherheitundleichtigkeitdes SchiffsverkehrsgefährdetsindodereineStörungdieserSchutzgüterbereits eingetretenistundzurbeseitigungdiesergefahrenlagediemittelundkräfte destäglichendienstesnichtausreichenodereineeinheitlicheführungmehrerer Aufgabenträger erforderlich ist. FürdenBegriff komplexerettungssituation wirdfolgendearbeitsdefinition verwendet: EinekomplexeRettungssituationliegtvor,wenneinetechnischanspruchsvolleundzeitkritischspezielleRettungmitindividualmedizinischer NotfallversorgungeinesodermehrererBetroffenernotwendigistoderdie BeseitigungdieserGefahrenlageeineeinheitlicheFührungmehrererAufgabenträgererfordertund/oderdiepflichtigeunternehmerischeVorhaltungzurzielgerichteten Gefahrenabwehr nicht greift. ZurOrganisationderRettungsmaßnahmenwirdaufdieAntwortzuFrage5verwiesen. b)wannistnachaktuellerhavariekommandovereinbarungeinarbeitsunfallodereineakuteerkrankungals komplexeschadenslage zu werten, und welche Gefährdungssituation muss dafür vorliegen? DieHKVfindetbei komplexenschadenslagen (bezüglichderdefinitionwird aufdieantwortzufrage10averwiesen)anwendung.obeine komplexeschadenslage vorliegt,istnachdengesamtumständenimjeweiligeneinzelfallzu beurteilen. c)aufwieviele komplexerettungssituationen istdaskonzeptprojahr nach bisherigen Schätzungen ausgelegt? DasFachkonzept MaritimesNotfallmanagementinOffshore-Windparks des HKistzurzeitsoausgelegt,dassmitSchwerpunktNordsee (hierfindendie meistenbauaktivitätenstatt) aberauchostsee rundumdieuhreinonrt für komplexerettungssituationen (bezüglichderdefinitionwirdaufdie AntwortzuFrage10averwiesen)einsatzbereitist.AlsRedundanzfürmögliche ParalleleinsätzestehteinzweitesONRTzurVerfügung,dasssobaldeinONRT imeinsatzist,alarmiertundineinsatzbereitschaftversetztwird.nachdem jetzigenentwicklungsstandderbau-,errichtungs-undbetreiberphaseistdieses zunächstausreichendundmussgegebenenfallsmitzunehmenderaktivitätin den Offshore-Windparks auf Nord- und Ostsee ergänzt werden. d)gibtesnachkenntnisderbundesregierungnotfallkonzeptevonprivatenunternehmen,dierettungsmaßnahmenindenbereichen komplexerettungssituation bzw. komplexeschadenslage anbieten,und welcheauffassungvertrittdiebundesregierungjeweilszumöglichen Einsätzen von Privaten in den vorgenannten Notfallsituationen? DerartigeNotfallkonzepteprivaterUnternehmenexistierennachKenntnisder Bundesregierung nicht.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode e)welchezugriffsrechtesiehtdiebundesregierungfürdashavariekommandoaußerhalbdergesamteinsatzleitungvor,undwiebegründet sie diese? AußerhalbderGesamteinsatzleitunghatdasHKnachderHKVkeineZugriffsrechte und wird diese voraussichtlich auch zukünftig nicht innehaben. f)plantdiebundesregierungdieausweitungderzuständigkeitdes Havariekommandosvonderbisherfestgelegten komplexenschadenslage,aufeine komplexerettungssituation,undwennja,auswelchen Gründen? NachAuffassungderBundesregierungwäreeinedauerhafteErweiterungder AufgabendesHKeinepragmatischeundverhältnismäßigeLösungzumWohle der auf den Anlagen tätigen Personen. 11.WersindbisherdiePartnerdermaritimenNotfallvorsorgeinderAWZ, undwelcheprivatendienstleisterbzw.betreibersindfürdeneinsatzin Zukunft vorgesehen? Folgende Institutionen sind derzeit Partner der maritimen Notfallvorsorge: WSV; HK; DGzRS; Bundespolizei; Deutsche Marine; Zoll; Fischereiaufsicht; die fünf Küstenländer mit ihren Einrichtungen. Derzeit hat der Bund vier Notschlepper von privaten Reedern gechartert. 12.InwiefernistdieSelbstorganisationderWirtschaftinBezugaufNotfälle gewährleistet? InderOrganisationderRettungvonVerletzteninderOffshore-Industriesind grundsätzlichemängelvorhanden.einigevorhabensträgerhabendierettung vonverletztenausihremwindparkprivatwirtschaftlichselbstorganisiertund sind um eine reibungslose Abwicklung bemüht. 13.a)WelcheVorteilehatdieEinrichtungeinerzentralenNotfallleitstellezur KoordinierungundDisponierungvonbetrieblichemEinsatzpersonal odereinsatzmittelnfürrettungseinsätzeanoffshore-windenergieanlagen imvergleichzuregionalenoderüberregionalenrettungsleitstellen? BeiderEntstehungunddemBetriebindividuellerNotfallleitstellenfüreinzelne WindparksoderbestimmteRegionenbestehtdieGefahreinerFragmentierung undinkompatibilitätunterschiedlicherinnerbetrieblichernotfallkonzepteuntereinanderundinbezugzudenschnittstellenmitdensystemenderstaatlichen Daseinsvorsorge. EinezentraleNotfallleitstellezurKoordinierungundDisponierungvonbetrieblichenEinsatzkräftenund-ressourcengemäßKonzeptderDGzRSundderMaritimen Notfallvorsorge hätte folgende Vorteile:

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/14305 DieNotfallleitstellestehtallenbeteiligtenOffshore-Windpark-undNetzbetreibern in einheitlicher Weise zur Verfügung. b)unterstütztdiebundesregierungdieempfehlungdeshavariekommandoszumaufbaueinernotfallleitstelleinderträgerschaftderdgzrs (bitte Begründung anführen)? DasBMVBShältdieErrichtungeinerzentralenNotfall-Leitstellefürsinnvoll, weilsiegroßesynergieeffekteverspricht.dasmodellderdgzrswurdeschon vorzweijahrenvorgestelltundbietetfürbetreiber,mitarbeiterundretterein Unfallmanagement aus einem Guss. c)unterstütztdiebundesregierungdiebemühungenderdgzrs,eine zentralenotfallleitstelleeinzurichten,inderbeschäftigtederdgzrs imauftragdesbundesministeriumsfürverkehr,bauundstadtentwicklung (BMVBS)AufgabendesSAR-Dienstes ( SearchandRescue ) unddes MaritimeRescueCoordinationCenter undbeschäftigteeines vonderdgzrsgegründetenunternehmensdieaufgabenderbetrieblicheneinsatzkoordinierunggemeinsamdurchführen (bittebegründung anführen)? DieDGzRShatdieGesellschaftfürmaritimesNotfallmanagementmbH gegründet,umeinevermischungvongemeinnützigerundgewerblicher (innerbetrieblicher)tätigkeitzuvermeiden.diebeiderdgzrseingerichtetenotfallleitstelleoffshore-windparks (NOW)istnichtimAuftragedesBMVBS,sondernfürdieOffshore-Industrietätig.DurchdieräumlicheGemeinsamkeitmit derseenotleitung/maritimerescuecoordinationcentre (MRCC)BremenentstehteinekooperativeRettungsleitstelleSeemiterweitertenFähigkeitensowohl desmaritimensar-dienstes,alsauchderoffshore-industrie,umbeidereinsatzkoordinierung adäquat auf Notfälle auf See reagieren zu können. 14.WerhatderzeitdieFachaufsichtfürdiezentraleRettungsleitstelleder Betreiber, bzw. welche Stelle ist hierfür vorgesehen? BisherexistiertkeinezentraleNotfallleitstellederBetreiberunddamitauch keine Fachaufsicht über eine solche Stelle. 15.WelcheweiterenRettungsleitstellengibtesfürdiedeutscheKüste,undwie sollen sie im Notfall zusammenarbeiten bzw. zusammengeführt werden? 16.InwiefernwirdeinestandardisierteAus-undFortbildungderBeteiligten im Rettungswesen (On- und Offshore) aktuell bereits gewährleistet? NachDIN13050: isteineRettungsleitstelleeine ständigbesetzteeinrichtungzuraufnahmevonnotrufenundmeldungensowiezumalarmieren, KoordinierenundLenkendesRettungsdienstes.InSeenotfällenistdieDGzRS fürdieaufgabedessuch-undrettungsdiensteszuständig;dasmrccder DGzRSübernimmtdieKoordinierung.BeiVorliegeneiner komplexenschadenslage übernimmtdasmaritimelagezentrum (MLZ)desHKdieKoordinierung. EsgibtzwarineinigenunterschiedlichenAusbildungsstättenähnlicheLehrgangsangeboteundLehrgangsaufbauten,einenationaleodergarinternationale Harmonisierung/Standardisierungexistiertindesnicht.UmdieseBestrebungen zurharmonisierungzuunterstützenistdashkinverschiedenenfachkreisen

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode (GMT,DIN,StiftungOffshore-Wind)unddendazugehörigenAusschüssenund Arbeitskreisen vertreten. 17.a)InwieweitistdieKommunikationzwischendenprivatenbzw.öffentlichenmaritimenRettungsstellenmitdem EuropeanOffshoreHSSE Center (SicherheitszentrumOffshorefürdennordeuropäischen Raum) gewährleistet? b) Welche Schnittstelle(n) gibt es bzw. soll es hierfür geben? c)wievieleplanstellensollesbeiderkoordinierendenstellegeben,und wiewerdensichdieseaufteilen (Dokumentationsaufgaben,Betriebund Unterhaltung maritimer Notfallversorgung, Presse und weitere)? DieFragen17abis17cwerdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DasEuropeanOffshoreHSSECenteristeineInitiativederWirtschaftsförderungBremenundderImmobiliengruppeEuropa-CenterzurVermarktungvon Büroflächen und hat keinerlei notfallspezifische Funktionen. 18.a)VonwemwurdenbisherdiedemBundesamtfürSeeschifffahrtund Hydrographie (BSH)aufgrundderGenehmigungsbescheidesechs MonatevorErrichtungsbeginnvorzulegendenSchutz-undSicherheitskonzeptederOffshore-Windenergieanlagenbetreiberinhaltlichgeprüft? DasSchutz-undSicherheitskonzept,welchesnachNummer10derGenehmigungvorBaubeginnvorzulegenist,enthältKonzeptefürdenArbeitsschutz,den UmgangmitAbfall-undBetriebsstoffen,dieSeeraumbeobachtungunddie KennzeichnungderAnlagen.DieKonzeptewerdenvomBSHandiejeweiligen zuständigenfachbehördenzurplausibilisierungundstellungnahmeversandt. FürdenBereichdesArbeitsschutzeswerdenbeteiligt:dasGewerbeaufsichtsamt Oldenburg (fürdenbereichderawzvorderniedersächsischenküste),die BerufsgenossenschaftfürHandelundWarendistribution (BGHW,zuständigim AuftragdesLandesSchleswig-HolsteinfürdenBereichderAWZvorder schleswig-holsteinischenküste),daslandesamtfürgesundheitundsoziales Mecklenburg-VorpommernfürdenBereichderAWZvorderKüsteMecklenburg-Vorpommerns sowie das HK. DasAbfall-undBetriebsstoffkonzeptwirdregelmäßigdemUmweltbundesamt unddiekonzeptefürdieseeraumbeobachtungundkennzeichnungderanlagen an die GDWS und die oberste Luftfahrtbehörde im BMVBS versandt. b)wurdenbisherschutz-undsicherheitskonzepte,dieinfrage18athematisiertwerden,derbetreiberzurückgewiesen,undwennja,durch wen, und aus welchen Gründen? DievondenGenehmigungsinhaberneinzureichendenSchutz-undSicherheitskonzeptewerdenimRahmendesVollzugsprozessesregelmäßiggemäßden StellungnahmenderFachbehördenvomAntragstellerüberarbeitetundangepasst und erneut eingereicht. c)welcheberatungsdienstleistungenbeidererstellungderbetrieblichen Schutz-undSicherheitskonzeptedurchdasHavariekommandogabes bisher, und auf welcher rechtlichen Grundlage? DasHKhatinzwischenKontaktemitallenoffshoretätigenWindparkbetreibern undunterstütztbeideraufstellungvongesetzlichgefordertenschutz-und

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/14305 Sicherheitskonzeptensowieweiterenschutz-undsicherheitskonzeptionellen Aspekten.ZurzeitprüftdasHKvondenGenehmigungsinhaberneingereichte undvombshübersandteschutz-undsicherheitskonzepteimauftragdesbsh undgibtfachlichehinweise.diesefachlichenhinweisewerdendenvorhabensträgern zur Beachtung gegeben. 19.a)WelcheSpitzenwertedesLärmpegels (db)werdenwährendderbauphasevonoffshore-windenergieanlagenimwassererreicht,wieoft werdendieindengenehmigungsbescheidenfestgelegtenspitzenpegel überschritten,undwelchemaßnahmenwerdendurchwengetroffen, um die Einhaltung der Auflagen sicherzustellen? DerLärmpegel (Schallereignispegel)erreichtin750mEntfernungzurRammstelleWertezwischen168und178dB,wennkeineSchallminderungsmaßnahmen zum Einsatz kommen. DieaktuellenOffshoreBauvorhabeninderAWZderNordseesetzenserienmäßigBlasenschleieralsSchallminderungsmaßnahmeein.NachaktuellemKenntnisstandistderBlasenschleierinderLage,eineMinderungdesLärmpegelsum bis zu 17 db zu bewirken. ZurGewährleistungderEinhaltungderLärmschutzwerteausdenGenehmigungsbescheidenwerdenfortschreitendForschungs-undEntwicklungsvorhabenbzw.OptimierungsmaßnahmenderVorhabensträgerandenSchallminderungssystemendurchgeführt.DieOptimierungsmaßnahmenberücksichtigendie standort-undanlagenspezifischeneigenschaftendereinzelnenbauvorhaben undsindbestandteildervorgabenimrahmenderbaufreigabenfürdenvollzug durch das BSH. b)wurdevonderbundesregierungdieanwendungderbestenverfügbarentechnikzurminderungderlärmpegelspitzenwerteimzusammenhangmitdererrichtungvonoffshore-windenergieanlagenimgenehmigungsbescheid gefordert (bitte Begründung anführen)? DasBSHfordertindenGenehmigungsbescheidengemäßderNebenbestimmung14,dassbeiderGründungundInstallationderAnlagendiejenigeArbeitsmethodenachdemStandderTechnikzuverwendenist,dienachdenvorgefundenenUmständensogeräuscharmwiemöglichist.Aktuellhatallerdingskeine SchallminderungsmethodedenStandderTechnikerreicht,umdiegeforderten Lärmschutzwerte verlässlich und unabhängig vom Standort einzuhalten. DieGenehmigungsbehördefordertdaherimRahmendesVollzugsdieErprobungundAnwendungeinerSchallminderungsmaßnahmenachdemStandder WissenschaftundTechnikunterOffshore-Bedingungen.DieEinhaltungder AnordnungenistdurchMessungenzuüberwachen.Insbesonderewirddie EffizienzderschallminderndenMaßnahmendurcheingeeignetesMesskonzept erfasstunddokumentiert.aufdergrundlagedesdurchgeführtenmonitorings kanndiegenehmigungsbehördeeineentscheidunginbezugaufoptimierungsmaßnahmenundggf.erforderlichezusätzlicheschallminderungsmaßnahmen oder Kohärenzsicherungsmaßnahmen treffen. 20.a)WelcheAnforderungengibtesderzeitanSchutz-undSicherheitskonzeptefürBetreibervonOffshore-Windenergieanlagen,undwelche Anpassungen sind hier vorgesehen? GrundlagejedesSchutz-undSicherheitskonzeptesistdieGefährdungsbeurteilung,diejederArbeitgebergemäß 5Absatz1desArbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)aufstellenmuss.BasierendaufdieserAnalysesindfürdenjewei-

16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ligenwindparkdieentsprechendengegenmaßnahmenfürdieeinzelnengefährdungen zu entwickeln und vorzusehen. b)wie,vonwem,undinwelchenzeitabständen,undmitwelchenbisherigenergebnissenwirddieeinhaltungderkonzepte,dieinfrage18a thematisiertwerden,kontrolliert,undwelchekonsequenzenfolgenbei Verstößen? WährendderErrichtungsphasesinddieVorhabensträgerverpflichtet,demBSH undanderenfachbehörden,derenverantwortungsbereichberührtwird,in einemtäglichenberichtbesonderevorkommnissezuberichten.dieordnungsgemäßeabarbeitungdieservorkommnisseentsprechenddemschutz-und SicherheitskonzeptdesVorhabenswirdvonBSHunddenFachbehördenkontrolliert. c)welchekonsequenzenentstehenfürerrichteroderbetreibervonoffshore-windenergieanlagen,wennvombshgenehmigtebetriebliche Schutz-undSicherheitskonzeptevonihnennicht,nurteilweiseoder nicht ausreichend umgesetzt werden? SoferndurcheinenichtausreichendeUmsetzungeinesSchutz-undSicherheitskonzepteseineGefährdungvonSchutzgüternzubefürchtenwäre,würdeeine Anordnungerlassen,diegeeignetunderforderlichist,diemöglicherweiseeintretende Gefahrenlage auszuräumen. 21.a)WelcheHubschrauberkapazitäten,alsomöglicheBereitstellungvon entsprechendemfluggerätfürdiestaatlichenotfallvorsorge,stehen seitwannunddurchwenfüreinsätzezurverfügung,undwelcheausstattungen können diese vorweisen? b)welchetechnischenanforderungenmitwelcherrechtlichengrundlage bestehenderzeitinbezugaufdeneinsatzvonrettungshubschraubern in der AWZ, und durch wen werden sie festgelegt? c)sinddieinfrage21aerfragtenhubschrauberderstaatlichenmaritimen NotfallvorsorgefürdiezukünftigerwartetenEinsätzeausreichend (bitte Begründung anführen)? d)inwiefernsinddieinfrage21aerfragtenhubschrauberfüreinefachgerechtebeförderungvonpersonenzurweiterenversorgungingeeignetenbehandlungseinrichtungenmitmedizinischempersonalbzw. medizinischer Ausrüstung ausgestattet? DieFragen21abis21dwerdenwegendesSachzusammenhangszusammen beantwortet. DieBundeswehrstelltkeineMittelundKräftefürdieOffshore-Windenergie undsicherheitinderawzbereit,daeinezuständigkeithiernichtgegebenist. DieHubschrauberdesSuch-undRettungsdienstesderBundeswehr (SAR- Dienst)stehenfürLuftnotfälleinBereitschaft,unterstützenbeiSeenotfällenund könnenbeianderennotfällenaufanforderungverwendetwerden,soferndadurch die originären Aufgaben nicht beeinträchtigt werden. DieBundespolizeiverfügtüberseeflugtauglicheHubschrauberzurErfüllung deroriginärenaufgaben.deraktuellebestandumfasstzehnhubschrauber (sechsmittleretransporthubschrauberdestypsas332l1 SuperPuma sowie vier leichte Transporthubschrauber Typ EC 155 B1 Dauphin ). GesetzlicheAnforderungenandieAusstattungundLeistungsfähigkeitvon RettungshubschraubernfürdenEinsatzinderAWZ (analogentsprechender RegelungenfürdenEinsatzvonRettungshubschraubernüberLand)existieren

17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/14305 derzeitnicht.internationalebestimmungen (Seevölkerrecht,SRÜ,SOLAS)enthalten keine entsprechenden Regelungen zum Einsatz von Hubschraubern. DieFachkonzeptedesHKregelnderzeitdieBeistellungvonentsprechendqualifiziertemundausgerüstetemPersonal.KonkretsinddiesVerletzten-Versorgungsteams (VVT), Brandbekämpfungs-Einheiten (BBE) und ONRT. DiederzeitvorgehaltenenHubschrauberkapazitätensindbereitsfürdieoriginärenAufgabendesHKnichtausreichend.ImRechnungsprüfungsausschussdes Deutschen Bundestages wurde diese Problematik intensiv diskutiert. 22.a)InwieweitundmitwelchemErgebniswurdeeineEinbindungprivater UnternehmenimRahmenderstaatlichenmaritimenNotfallvorsorge (etwainformvonbeleihungsverträgenetc.)durchdiebundesregierung geprüft? FolgendeUnternehmen/VereinenehmenderzeitAufgabenimBereichdermaritimen Notfallvorsorge wahr: Seenotrettung (DGzRS); Hubschrauberverlastung (Viking Helikopter); Notschleppen (ARGE Küstenschutz). b)welchehubschrauberkapazitätenstehenzurzeitnachkenntnisder BundesregierungwelchenOffshore-Windenergieanlagenerrichternoder -betreibernfürdieversorgungvonverletztenodererkranktenpersonen zur Verfügung? FolgendeUnternehmenbietenzurzeitunternehmerischeRettungskonzeptemit eigenenhubschrauberninunterschiedlichenausgestaltungenundumfängen/ Zielen an: ADACLuftrettungGmbHinKooperationmitWikingHelikopterService GmbH; Offshore-Rettung&SicherheitgGmbHinKooperationmitNorthernHelicopter GmbH; DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG; HTM Helicopter Travel Munich GmbH. c)inwiefernsinddiehubschrauber,dieinfrage22bthematisiertwerden, füreinefachgerechtebeförderungvonpersonenzurweiterenversorgungingeeignetenbehandlungseinrichtungenmitmedizinischempersonal bzw. medizinischer Ausrüstung ausgestattet? DieUnternehmensetzenunterschiedlicheHubschraubertypeninunterschiedlichenAusstattungskonfigurationenein.DieflugbetrieblichenAnforderungen an Hubschrauber werden durch das Luftfahrtbundesamt festgelegt. d)durchwenundaufwelcherrechtlichengrundlagewerdendieanforderungenanhubschrauberderbetrieblichennotfallvorsorge (Anzahl, Verfügbarkeit, Ausstattung, Besetzung) festgelegt? DieAnforderungenwerdendurchdieVertragspartneralsAuftragnehmer (bezüglichderunternehmenwirdaufdieantwortzufrage22bverwiesen)und vondenunternehmenderoffshore-windindustriealsauftraggeberaufzivilrechtlicher Basis vertraglich festgelegt.

18 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode e)sindnachkenntnisderbundesregierungdiehubschrauberderbetrieblichen Notfallvorsorge zur Zeit ausreichend? DieseFragekannerstbeantwortetwerden,wenndergenaueUmfangderunternehmerischen Verantwortung bestimmt ist. 23.a)WelchetechnischenAnforderungenbestehenandieSicherungsfahrzeuge (Schlepper)derBetreibervonOffshore-Windparks,undwelche SchiffekommendabeizumEinsatz (bitteschiffsbezeichnungenbzw. Schiffstypen,maximaleGeschwindigkeitsowieEignungbezüglich Wellengang angeben)? DieSchiffssicherheitsverordnung (SchSV)setztdasweltweitfürinternational verkehrendeseeschiffegeltendevölkerrechtundevtl.ebenfallsgeltendeseu Rechtumundergänztdieses,soweiterforderlich.Esgibtkeinegrundsätzlichen VorgabenüberSeegangoderGeschwindigkeitsbegrenzungenausderSichtder Schiffssicherheit. FürdenEinsatzeinesSchiffesistmaßgeblich,zuwelchemZweckderReeder dieeinsetzungdesfahrzeugsbeantragt.wennalsoz.b.einantragaufausstellungeinesfischereifahrzeugesgestelltwird,prüftundbestätigtdieverwaltung, oballefürdiesentyperforderlichenbedingungenerfülltsind.istdiesderfall, wirddemfischereifahrzeugeinzeugnisalsfischereifahrzeugausgestellt.für FischereifahrzeugegeltenfürdiebaulicheBeschaffenheitunddenBetriebandere Vorschriften, als zum Beispiel für Frachtschiffe oder Fahrgastschiffe. b)durchwenwirddieerfüllungdietechnischenanforderungenderverkehrssicherungsfahrzeuge überprüft? DieBerufsgenossenschaftfürTransportundVerkehrswirtschaft (BGVerkehr DienststelleSchiffssicherheit)stelltfürSchiffeunterdeutscherFlaggedie SicherheitszeugnisseausundberücksichtigtdabeiunterUmständenGutachten anerkannter Organisationen. c)welchepersonellenleistungsmerkmale (AnzahlundQualifikation nachstcw/internationale StandardsofTraining,Certificationand Watchkeeping fürseeleuteimeinsatzaufderbrücke,andermaschineoderimladungsumschlag)forderndiegenehmigungsbescheidedesbshfürdiebesatzungendieserverkehrssicherungsfahrzeuge? EsgeltendieBestimmungenderSchiffsbesetzungsverordnung (SchBesV). DanachhatderReederdasSchiffnachAnzahl,QualifikationundEignungder Besatzungsmitglieder so zu besetzen, dass 1.die Schiffssicherheit, 2.der sichere Wachdienst, 3.dieEinhaltungderVorschriftendesArbeitsschutzesunddesmaritimenUmweltschutzes, 4. die Einhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit an Bord sowie 5. die sprachliche Verständigung der Besatzung untereinander gewährleistet sind.

19 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19 Drucksache 17/14305 d)durchwenwirddieerfüllungdieserpersonellenleistungsmerkmale überprüft? ZuständigfürdasÜberwachenderEinhaltungderVorschriftenderSchiffsbesetzungsverordnung ist die BG Verkehr (Dienststelle Schiffssicherheit). e)welcheneinflussaufdieerrichtungeineroffshore-windenergieanlage hatdiefeststellung,dasseinverkehrssicherungsfahrzeugseineaufgabeamerrichtungsortnichtdurchführtodernichtdietechnischen oder personellen Leistungsmerkmale erfüllt? AufgrundderVielzahlderzubeachtendenImponderabilienkanndieseFrage nichtabstraktgenerell,sondernnurimmerfürdenkonkreteneinzelfallbeantwortet werden. 24.a)WelcheStellenvomBundbzw.nachKenntnisderBundesregierungder LändersindzurZeitaufwelcherrechtlichenGrundlagefürdieÜberwachungdesfachgerechtenbetrieblichenArbeitsschutzesaufOffshore-Windenergieanlagen in der AWZ zuständig? FürdenArbeitsschutzaufOffshore-Windenergie-AnlageninderAWZgiltdas Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).DieArbeitsschutzbehördenderLänderüberwachendieEinhaltungdiesesGesetzesundderaufseinerGrundlageerlassenen RechtsverordnungenundberatendieArbeitgeberbeiderErfüllungihrerArbeitsschutzpflichten.EsistAufgabederArbeitsschutzbehördenderKüstenländer,ArbeitsschutzmängelimBereichderOffshore-Windenergie-Anlagenaufzudecken,Rechtsverstößefallsnotwendigzusanktionierenundalleverfügbaren Schulungs-undBeratungsinstrumenteeinzusetzen,umfrühzeitigeinehohe Wirksamkeitdererforderlichen arbeitgeberseitigeinzuleitenden Präventionsmaßnahmen zu erreichen. GemäßniedersächsischerZuständigkeitsverordnung (ZustVO-Umwelt Arbeitsschutz,2009)istdasstaatlicheGewerbeaufsichtsamtOldenburgfürden VollzugderVerwaltungsaufgabendesArbeitsschutzesimsüdwestlichenTeil derawzzuständig.vorderschleswig-holsteinischenküsteistdaslandesamt fürgesundheitundarbeitssicherheitdeslandesschleswig-holsteinzuständig, dasfürdieerfüllungdieseraufgabeeinekooperationsvereinbarungmitderberufsgenossenschaftfürhandelundwarendistribution (BGHW)abgeschlossen hat.fürdenbereichderawzvorderküstemecklenburgvorpommernsistdas LandesamtfürGesundheitundSozialesMecklenburgVorpommernszuständig. b)welchezuständigkeitengibtesbisherbeiarbeitsunfällenaufsee (an Offshore-Windenergieanlagenbzw.aufSchiffen),undwiesollendiese in Zukunft angepasst werden? NebendemArbSchGfindetdasdeutscheSozialversicherungsrechtaufOffshore-Windenergie-AnlageninderdeutschenAWZgrundsätzlichAnwendung. Nach 14Absatz1Satz1desSiebtenBuchesSozialgesetzbuch (SGBVII)ist esaufgabederunfallversicherungsträger,mitallengeeignetenmittelnfürdie VerhütungvonArbeitsunfällen,BerufskrankheitenundarbeitsbedingtenGesundheitsgefahrenundfüreinewirksameErsteHilfezusorgen.DieZuständigkeitderUnfallversicherungsträgerrichtetsichnachdembranchenmäßigen SchwerpunktderUnternehmen.GrundsätzlichisteinUnternehmenalsGanzes nurbeieinerberufsgenossenschaftversichert.zuständigerunfallversicherungsträgerfürdieerrichtungunddenbetriebderoffshore-windenergie-anlagenistdeshalbüberwiegenddieberufsgenossenschaftenergietextilelektro Medienerzeugnisse (BGETEM),dasowohldieHerstellervonWindenergie-

20 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AnlagenalsauchdieEnergieversorgungsunternehmenalsBetreibersowieeine großezahlvonservice-undwartungsunternehmennachihremunternehmensschwerpunktmitgliedsbetriebederbgetemsind.unternehmen,diemitder ErrichtungimZusammenhangstehendeDienstleistungenerbringen,unterliegen teilweiseaberauchderzuständigkeitandererberufsgenossenschaften,beispielsweisederberufsgenossenschafthandelundwarendistribution (BGHW) undderberufsgenossenschaftholzundmetall (BGHM)sowiefürUnternehmenderSeeschifffahrtderZuständigkeitderBerufsgenossenschaftfürTransportundVerkehrswirtschaft (BGVerkehr).Handlungsbedarf,dieZuständigkeitenzuverändern,siehtdieBundesregierungnicht.DerGrundsatz,dasssichdie fachlichezuständigkeitderberufsgenossenschaftennachartundgegenstand desjeweiligengesamtunternehmensunddensichdarausergebendenbesonderen Präventionserfordernissen ergeben, hat sich bewährt. c)wiewurdenbishermeldepflichtigearbeitsunfälledurchdieallgemeinenrettungsstellenerfasst,undinwieweitsollendiesezukünftigerfasst werden? DieVorhabensträgermeldendiemeldepflichtigenArbeitsunfälleandiezuständigenArbeitsschutzbehörden.DerzeitwerdenArbeitsunfälleinOffshore-WindparksdenallgemeinenRettungsstellennichtzentralgemeldet,erfasstundausgewertet;dieserschwertdiezielgerichteteschnelleHilfeundbeeinträchtigtdie Fortschreibung der Vorsorgeplanung. DasHKarbeitetimRahmeneinesForschungsprojektes,derRettungsketteOffshore-Wind,mitdemBerufsgenossenschaftlichenUnfallkrankenhausinHamburg-BoberganmöglichenLösungenfüreineeinheitlicheErfassungsämtlicher Unfälle.DabeierfolgteineengeAbstimmungundBeteiligungmitdeninvolvierten Arbeitsschutzbehörden, Arbeitsschutzinstitutionen und Unternehmen. d)welchestellenvombundbzw.nachkenntnisderbundesregierungder Ländersinddafürvorgesehen,denbetrieblichenArbeitsschutzinZukunft im Gebiet der AWZ zu überwachen? EineÄnderungderZuständigkeitenistnachKenntnisderBundesregierung nicht beabsichtigt. 25.WelcheEmpfehlungenausdemNationalenMasterplanMaritimeTechnologien (NMMT)gibtesinBezugaufeinergänztesSicherheitskonzept,und welcheempfehlungenausdenimregelmäßigenrhythmusstattfindenden Workshops (z.b.fachtagung MaritimeVerkehrsleit-undSicherheitstechnik vom6.märz2013)hatdiebundesregierungbisheraufgegriffen? DiezivilemaritimeSicherheitstechnikkannerheblichdazubeitragen,das menschlichelebenaufsee,diemaritimeumweltundsachgütervonhohem Wert zu schützen. ImRahmendesNationalenMasterplansMaritimeTechnologienhatsicheine ArbeitsgruppeZivileMaritimeSicherheitstechnik (AGZMS)neugegründet. DieseArbeitsgruppehatsichunteranderemzumZielgesetzt,imBereichder maritimensicherheitstechnikmarkttrendsundmarktchancenzubeschreiben bzw.zuentwickeln.hierzuwirddieagzmsindennächstenmonatenein PositionspapierzurzivilenmaritimenSicherheiterarbeiten.Grundlagefürdas PositionspapierbildetenauchdieErgebnisseausdendurchgeführtenWorkshopsbzw.Fachtagungen.HierauswerdensichHandlungsempfehlungenfürdie PolitikunddieWirtschaft auchfürdenbereichoffshorewind ergeben.ein Sicherheitskonzept hingegen ist nicht geplant.

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