Dienstbesprechung Fachkoordinatoren Biologie AHS. 24. Februar 2016 LSR Tirol
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- Anton Weber
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1 Dienstbesprechung Fachkoordinatoren Biologie AHS 24. Februar 2016 LSR Tirol
2 Tagesordnung Wahl der ARGE-Leitung und Stellvertretung Informationen zum neuen Lehrplan Biologie (NOST) Informationen zur Durchführung der neuen Reifeprüfung in Biologie und Umweltkunde Allfälliges 2
3 ARGE-Wahl
4 Wahlmodus 1. Schritt: - Wahl eines/r Schuldelegierten pro Fach und Schule durch die Fachgruppe an der Schule - Meldung der Schuldelegierten durch Schulleitung bis 18. Dezember
5 2. Schritt: - Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten durch die Fachgruppen bzw. einzelne Mitglieder bis 18. Dezember Bewerbung als Kandidat/in bis 18. Dezember neuerliche Kandidatur bisheriger ARGE- Leiter/innen und Stellvertreter/innen möglich - passives Wahlrecht für alle Fachlehrer/innen - Wiederwahl ist ohne Beschränkung möglich 5
6 Qualifikationen und Voraussetzungen: - erfolgreiche, bewährte Unterrichtstätigkeit - Nachweis an einschlägigen Fortbildungen und zusätzlichen Ausbildungen - Fachdidaktik an der Universität - usw. 6
7 3. Schritt: - zeitgerechte Übermittlung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten an die Fachgruppen - Möglichkeit zur Meinungsbildung in den Fachgruppen und zu Empfehlungen an Schuldelegierte - Schuldelegierte haben aber freies Mandat für Wahlvorgang. 7
8 4. Schritt: - Festlegung des Termins durch LSI, Schulartenkoordinatorin und bisherige/n ARGE-Leiter/in (zwischen Jänner und Ende Mai 2016) - Wahl im Rahmen einer Dienstbesprechung (Einladung durch LSR und PHT): Teilnehmer/innen und aktives Wahlrecht: alle Schuldelegierten Vorstellung und Präsentation der Kandidat/inn/en geheime Wahl (jedenfalls bei mehreren Kandidat/inn/en) einfache Mehrheit 8
9 5. Schritt: - Bestätigung und Bestellung der gewählten ARGE-Leiter/innen und Stellvertreter/innen durch LSR (im Einvernehmen mit PV) und PHT - Funktionsperiode: 4 Jahre (1. September 2016 bis 31. August 2020) - bei Rücktritt eines ARGE-Leiters/einer ARGE-Leiterin: Übernahme durch Stellvertreter/in allenfalls Ansetzen einer Neuwahl - bei Rücktritt eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin: Neuwahl (per ) - Abberufung (durch LSR und PHT im Einvernehmen bzw. Fachkollegenschaft) Diskussion und Abstimmung in eigens angesetzter Dienstbesprechung 9
10 Aufgabenprofil für ARGE-Leiter/innen im AHS- und BMHS-Bereich gegenüber PHT: - 1 Fortbildungsveranstaltung pro Schuljahr (max. 2 Halbtage) - 1 Vernetzungstreffen mit Fachkoordinator/inn/en der Schulen (1 Halbtag/Schuljahr) - Teilnahme an 1 Teamsitzung pro Schuljahr - Teilnahme an 1 Dienstbesprechung pro Schuljahr für ARGE-Leiter/innen - weitere Fortbildungsveranstaltungen nach Klärung mit Teamleitung 10
11 Aufgabenprofil für ARGE-Leiter/innen im AHS- und BMHS-Bereich gegenüber LSR (Schulaufsicht): - Beratung - Gutachtertätigkeit und Stellungnahmen (z.b. bei Widersprüchen) - Unterstützung bei Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung - Unterstützung und Beratung der Fachkollegenschaft - Vertretung in der Bundes-ARGE - Kontakte zu relevanten Einrichtungen (z.b. Uni) 11
12 Vorankündigung Geologie und Schule Im September 2016 findet in Innsbruck eine große internationale Geologie- Tagung statt, die GeoTirol 2016: Geologie-Fachdidaktik-Tag für Lehrer: Montag, der 26. September
13 Neue Oberstufe (NOST) 13
14 NOST Oberstufe NEU Allgemeines und Ziele Allgemeines und Ziele: Unterstützungsstrukturen / Begabungsförderung starke Akzentuierung auf individuelle Förderung Leistungsschwächen beheben und Begabungen fördern Früherkennung, Lernbegleitung, Vertiefung, etc. Schulstufenwiederholung als letzte Möglichkeit (Reduktion) Steigerung der Motivation und Leistung der Schüler/innen Umsetzung Regelschulwesen ab SJ 2017/18 (10. Schulstufe) 14
15 NOST Oberstufe NEU Schulstufen / Semester Schulstufen Schulstufe 9. Schulstufe bleibt unverändert Anzahl der Semester semestergegliederte Kompetenzmodule an vierjährigen Oberstufen insgesamt 6 Semester die letzte Schulstufe bildet 1 Kompetenzmodul insgesamt 5 Module mit 6 Semesterzeugnissen Typen von Gegenständen Pflicht-, Wahlpflicht- und Freigegenstände, unverbindliche Übungen 15
16 NOST Oberstufe NEU Lehrpläne Lehrpläne Alle Lehrpläne der Oberstufe werden neu verordnet und treten mit 1. September 2016 mit der 5. Klasse aufsteigend in Kraft. Ab der 6. Klasse werden die LPe semestriert. 16
17 Neue Oberstufe - NOST Lehrpläne Struktur der Lehrpläne Präambel Beiträge zu den Bildungsbereichen Didaktische Grundsätze 17
18 Neue Oberstufe - NOST Lehrpläne Struktur der Lehrpläne Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse 6. Klasse: 1. Semester Modul 1 6. Klasse: 2. Semester Modul 2 7. Klasse: 1. Semester Modul 3 7. Klasse: 2. Semester Modul 4 8. Klasse: 1. Semester Modul 5 8. Klasse: 2. Semester Modul 6 18
19 NOST Oberstufe NEU Kompetenzen / Stundentafel Kompetenzen Klar definierte und dem Lehrplan entsprechende Lernziele/Kompetenzen (Lehrpläne in Bearbeitung) Aufteilung Jahreslehrstoff auf beide Semester (WS/SS) Semesterzeugnis mit Beiblatt über negativ beurteilte Kompetenzen ( 22a Abs. 5 SchUG) Stundentafel Für die jeweilige Schulform durch das BMBF verordnete (schulautonome) Stundentafel Eigene Regelung für MOST 19
20 NOST Oberstufe NEU Kompetenzen / Lehrpläne Kompetenzbereiche sind verpflichtend (in Kompetenzen und Teilkompetenzen aufgeteilt) und beurteilungsrelevant beurteilungsrelevante Inhalte verbindlich oder exemplarisch Beiblatt zum Semesterzeugnis Begründung für Nicht genügend Kompetenzkatalog zur nachvollziehbaren Beurteilung ( 14 LBVO) 20
21 NOST Oberstufe NEU Leistungsbeurteilung / Lernbegleitung Regelschulwesen (ab 10. Schulstufe) Bezugszeitraum: Semester statt Schuljahr Beurteilungsgrundlage = jeweiliges Semester Im WS erbrachte Leistungen fließen nicht in SS ein. Frühwarnsystem - 19 Abs. 3a SchUG Information ab November (WS), ab April (SS) unverzüglich 1. Fall: WS Frühwarnung, dann 4 SS neuerl. Frühwarnung 2. Fall: WS Frühwarnung, dann 5 SS neuerl. Frühwarnung im Gegensatz zu Jahresbeurteilung mit Semesterschulnachricht Beratungsgespräch: individuelle Fördermaßnahmen / Lernbegleitung Beurteilungskonferenz Feststellungs- und Nachtragsprüfung 21
22 NOST Oberstufe NEU Leistungsbeurteilung / Lernbegleitung Individuelle Lernbegleitung ( 19a SchUG) Grundlage: Feststellen von Leistungsdefiziten im Rahmen der Frühwarnung oder zu einem späteren Zeitpunkt für lernschwache Schülerinnen und Schüler Lernbegleitung erfolgt in 2 Phasen nach den jeweiligen Frühwarnungen. Vorgesehen sind max. 8 Stunden. 22
23 NOST Oberstufe NEU Leistungsbeurteilung / Lernbegleitung Individuelle Lernbegleitung ( 19a SchUG) Ziel: Umsetzen der Fördermaßnahmen Unterstützung im Lernprozess (nicht fachliche Nachhilfe) Start: wenn von Lehrperson, KV oder Schülerin oder Schüler für zweckmäßig erachtet, Entscheidung: Schulleitung Vorzeitige Beendigung auf Anregung von Schüler/in bzw. Lernbegleiter/in, Entscheidung: Schulleitung Zielerreichung zu erwartende Erfolglosigkeit der Lernbegleitung 23
24 NOST Oberstufe NEU Lernbegleitung Lernbegleiter/in ( 55c SchUG) Funktion: individuelle Begleitung und Unterstützung von Schüler/inne/n in ihrem Lernprozess (Coaching) Alle Lehrer/innen kommen in Betracht (IL / IIL). Fachkunde, spezielle Weiterbildung wichtig Vor Betrauung (durch Schulleitung): Anhörung der in Betracht kommenden Lehrperson Anhörung des Schülers oder der Schülerin Gesprächsmöglichkeit für die Erziehungsberechtigten Recht, Lehrerkonferenzen anzuregen Teilnahme mit Stimmrecht Pflicht: Dokumentation, didaktische Begleitung 24
25 NOST Oberstufe NEU Lernbegleitung Durchführung: voraussichtlich 1-3 Schüler/innen pro Lernbegleiter/in Aufgabenbereich: methodisch-didaktische Anleitungen und Beratungen Diagnose von Leistungsdefiziten Erstellung von maßgeschneiderten Fördermaßnahmen Lernstrategien und -organisation Bereitstellung von Unterstützung zur Bewältigung der Lehrplananforderungen - Lernorganisation Festlegung lernökonomisch sinnvoll abgestimmter Prüfungstermine 25
26 NOST Oberstufe NEU Lernbegleitung laufende Beobachtung des Lernprozesses mit Unterstützung durch didaktische Hinweise - Lernfortschrittsanalyse Beratungsgespräche (ev. auch unter Beiziehung weiterer Lehrpersonen, Erziehungsberechtigter oder sonstiger Personen) Pflichten des Schülers, der Schülerin: 43 Abs. 1 SchUG - Anordnungen und Aufträge im Rahmen der individuellen Lernbegleitung befolgen Pflichten der Eltern: 61 Abs. 1 SchUG - Erfüllung der Vereinbarungen lt. Beratungsgespräch im Rahmen des Frühwarnsystems Schüler oder Schülerin bestmöglich unterstützen 26
27 NOST Oberstufe NEU Aufstiegsberechtigungen Aufsteigen ( 25 Abs. 10 SchUG) bei maximal 2 negativen oder nicht beurteilten Pflichtgegenständen (Semester!) bei maximal 3 negativen oder nicht beurteilten Pflichtgegenständen (Aufstiegsklausel durch Klassenkonferenz, am Ende eines SS) nur einmal möglich (bei drei Nicht genügend ) Entscheidung: ausdrücklicher Hinweis auf einmalige Möglichkeit der Erteilung der Klausel Semesterzeugnisse für beide Semester je ein Zeugnis (keine Schulnachricht) derzeit AHS: letzte Schulstufe keine Schulnachricht Oberstufe NEU: letzte Schulstufe - 2 Semesterzeugnisse 27
28 NOST Oberstufe NEU Wiederholungen / Semesterprüfung Keine Wiederholungsprüfungen, sondern Semesterprüfungen ( 23a SchUG) mündlich: 15-30, schriftlich: wie Schularbeit grundsätzlich 2 Semester Zeit zum Ausbessern von Nicht genügend bzw. unbeurteilt im Regelfall 2x wiederholbar, mind. 4 Wochen Abstand ab 2. Wiederholung andere Prüferin oder anderer Prüfer Prüfungsstoff lt. Beiblatt zum Semesterzeugnis Aufgabenstellung / Prüfungsform durch Prüfer/Prüferin Protokollführung erforderlich Beurteilung durch Prüfer oder Prüferin höchstens Befriedigend 28
29 NOST Oberstufe NEU Wiederholungen / Semesterprüfung Semesterprüfungen (Fortsetzung) Prüfungstermine für Semesterprüfungen und deren Wiederholungen sind auf Antrag des Schülers oder der Schülerin vom Prüfer oder von der Prüferin anzuberaumen. Der Termin kann auch der Wiederholungsprüfungstermin sein. Der Termin der Semesterprüfung ist eine Woche vor dem Tag der Prüfung nachweislich bekanntzugeben. 29
30 NOST Oberstufe NEU Wiederholungen / Semesterprüfung Semesterprüfungen (Fortsetzung) keine Zusammenlegung mehrerer Semesterprüfungen Semesterprüfungen haben grundsätzlich während des Unterrichtes stattzufinden oder, wenn es dem Prüfer oder der Prüferin im Hinblick auf die Unterrichtsarbeit zweckmäßig erscheint, auch außerhalb des Unterrichts. An einem Tag höchstens 2 Semesterprüfungen Ungerechtfertigte Verhinderung führt zu Terminverlust. 30
31 NOST Oberstufe NEU Wiederholungen / Semesterprüfung Semesterprüfungen (Fortsetzung) In höchstens 3 Pflichtgegenständen bis einschl. WS der vorletzten Stufe: Wiederholung oder Semesterprüfung oder 1. oder 2. Wiederholung von Semesterprüfungen, wenn die 2-Semesterfrist für das Ausbessern der negativen Beurteilung überschritten wurde, zwischen Beurteilungskonferenz der letzten Schulstufe und Beginn der Klausurprüfung Für das letzte Semester der letzten Schulstufe eine Semesterprüfung zw. Beurteilungskonferenz und Beginn der Klausurprüfung, eine einmalige WH zum WH-Termin 31
32 NOST Oberstufe NEU Begabungsförderung Semesterprüfung ( 23b SchUG) über noch nicht besuchte Gegenstände außer Bewegung und Sport max. über die beiden folgenden Semester Semesterprüfungen über noch nicht besuchte UG sind auf Antrag des Schülers oder der Schülerin durchzuführen, der Antrag hat einen Terminvorschlag zu enthalten und ist mind. 4 Wochen vor dem gewünschten Termin bei der Schulleitung einzubringen. Überspringen von Schulstufen / an den Nahtstellen 32
33 NOST Oberstufe NEU Biologie Kompetenzorientierung Modularisierung Lehrplanentwurf (Seite 48-54) ARGE Biologie AHS Tirol Homepage 33
34 ARGE Biologie AHS Tirol Homepage 34
35 Neue Reifeprüfung (skrp) Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung Basisinformationen LSR-Homepage Handreichung für Biologie 35
36 Reifeprüfung 2016 Themenbereiche für die mündl. RP: bis Ende November Themenvorlage in nicht standardisierten Klausurfächern bis 18. Februar 2016 in Direktion, bis 25. Februar 2016 bei LSR Termine der Klausurprüfungen im HT 2016 Unterstützungsangebote Fortbildungen 38
37 Termine der Klausurprüfungen im HT
38 Termine der Klausurprüfungen im HT
39 Neue Reifeprüfung (skrp) Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung Basisinformationen LSR-Homepage Handreichung für Biologie 41
40 Kompetenzorientierung Handlungskategorien ARGE-Biologie AHS Reproduktionsleistung Transferleistung Reflexion und Problemlösung Formulierung der Fragen mit Operatoren Materialien (Quellenangaben) B1 B2 Fo Checkliste des LSR 42
41 Fragen-Pool im TSN-Moodle TSN-Moodle: TSN-Anmeldung 43
42 44
43 45
44 ARGE Biologie AHS Tirol Homepage 46
45 Vorankündigung Geologie und Schule Im September 2016 findet in Innsbruck eine große internationale Geologie-Tagung statt, die GeoTirol 2016: Geologie-Fachdidaktik-Tag für Lehrer: Montag, der 26. September
46 Allfälliges 48
47 Herzlichen Dank für die Teilnahme 49
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