Reglementierter Beauftragter

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Reglementierter Beauftragter"

Transkript

1 Reglementierter Beauftragter

2 Mense ist Reglementierter Beauftragter Auch in Zukunft: _alles ist drin Wir werden unter der Zulassungsnummer DE/RA/ /1117 beim Luftfahrtbundesamt geführt. 2

3 Die sichere Lieferkette Was ist das? = alle Akteure und Maßnahmen, die mit dem Versand von Luftfracht unter Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen in Verbindung stehen Bekannter Versender (BV) Transporteur Reglementierter Beauftragter (RB) Luftfahrtunternehmen 3

4 Das Luftfahrtbundesamt (LBA) Die Antragsstellung zum Reglementierten Beauftragten erfolgt über das LBA: Aufgaben des LBA sind u.a.: > Zulassung und Überwachung von Reglementierten Beauftragten, bekannten Versendern und Reglementierten Lieferanten von Bordvorräten > Zulassung der Schulungsprogramme > Zertifizierung der Luftsicherheitsbeauftragten > Prüfung und Zertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften 4

5 Sendungen, die zwingend einer Kontrolle bedürfen > Sendungen von unbekannten Versendern > Sendungen von nicht Reglementierten Beauftragten > Sendungen von Privatpersonen > Sendungen, deren Inhalt nicht der abgegebenen Erklärung entspricht > Sendungen, bei denen eine Manipulation nicht ausgeschlossen werden kann > Unbegleitetes Gepäck, das als Luftfracht / Luftpost befördert wird > Sendungen, bei denen die sichere Lieferkette unterbrochen wurde 5

6 Verbotene Gegenstände in der Luftfahrt > verbotene Gegenstände - USBV (unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung) - KSBV (konventionelle Spreng- und Brandvorrichtung) - Waffen - Gefahrgüter > Unterscheidung zwischen: - Gegenstand, dessen Besitz für private Personen in Deutschland allgemein verboten ist - Gegenstand, der in Besitz sein darf, aber der nicht in die Kabine eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden kann 6

7 Die sichere Lieferkette Was ist ein Bekannter Versender (BV)? = Unternehmen, bei denen die Luftfacht als solche identifiziert wird BV sind entsprechend anerkannte oder behördlich zugelassene Unternehmen > die Fracht erstmalig in Sendungsumlauf bringen und diese auf eigene Rechnung versenden und > deren Betriebsverfahren den Sicherheitsvorschriften entsprechen, die es gestatten, die betreffende Fracht auf dem Luftweg zu befördern. Bekannter Versender (BV) Transporteur Reglementierter Beauftragter (RB) Luftfahrtunternehmen 7

8 Die sichere Lieferkette Warum sollte ich die Zulassung zum BV beantragen? > BV ist ein Gütezeichen dafür, dass die sichere Versendung von Luftfracht unter Einhaltung der gesetzlich geforderten Sicherheitsstandards gewährleistet wird. > Status vereinfacht und beschleunigt die Abfertigungsprozesse der Luftfracht. 8

9 Die sichere Lieferkette Umfassende Änderung seit dem 29. April 2010 für BV > formloses Verfahren wird geändert > dreijährigen Übergangszeitraum bis März 2013 > für BV ist künftig eine behördliche Zulassung notwendig > während dieses Zeitraums wird das LBA einen BV ohne behördliche Zulassung anerkennen, sofern er von einem reglementierten Beauftragten benannt wird > als Nachweis gilt die gültige Sicherheitserklärung 9

10 Die sichere Lieferkette Transporteur > bei Transporteuren ohne den Status RB handelt es sich um Unternehmen, die im Auftrag von RB oder BV für den sicheren Transport von Luftfracht eingesetzt werden > Anerkennung erfolgt mittels Unterzeichnung einer Transporteurserklärung gegenüber dem Auftraggeber Bekannter Versender (BV) Transporteur Reglementierter Beauftragter (RB) Luftfahrtunternehmen 10

11 Die sichere Lieferkette Was ist ein Reglementierter Beauftragter (RB)? = Unternehmen, welche durch die zuständige Behörde zugelassen werden > Unternehmen, die darunter fallen, sind z.b. Verpackungsunternehmen > Befugnis, Luftfrachtsendungen vor Anlieferung an ein Luftfahrtunternehmen in sicher und unsicher einzuteilen > unsichere Luftfracht wird durch zugelassende Kontrollmethoden sicher gemacht (z.b. Röntgen, Handsearch, Sniffen) > verantwortlich bei den RB ist der Sicherheitsbeauftragte Bekannter Versender (BV) Transporteur Reglementierter Beauftragter (RB) Luftfahrtunternehmen 11

12 Die sichere Lieferkette Was ist ein Geschäftlicher Versender (GV)? = kann durch RB mittels Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung anerkannt werden > Alternative zum BV > ähnliche Sicherheitsstandards wie im Falle eines bekannten Versenders > wird durch einen Reglementierten Beauftragten benannt nachdem der geschäftliche Versender eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat Geschäftlicher Versender (GV) Bekannter Versender (BV) Transporteur Reglementierter Beauftragter (RB) Luftfahrtunternehmen 12

13 Häufig gestellte Fragen (FAQ) 13

14 Muss ich den Status BV besitzen, um Luftfacht versenden zu dürfen? > keine Verpflichtung > wenn kein Status vorhanden, gilt die Luftfracht als unsicher > unsichere Luftfracht muss vor Verladung kontrolliert werden > Kontrollen beanspruchen Zeit und verursachen zusätzliche Kosten > Alternativ: Übergabe der unsicheren Luftfracht an einen Dienstleister, der sich um die weitere Abwicklung kümmert > hier steht die Mense Dienstleistung in enger Zusammenarbeit mit den Flughäfen 14

15 Muss ein BV seine Luftfracht immer an einen RB übergeben? > erfolgt kein Versand über einen RB, gilt die Luftfracht immer als unsicher > vor Verladung muss die Luftfracht kontrolliert werden > die Röntgengeräte fassen nur Waren von 1,80 x 1,80 m > Frachten mit größeren Maßen müssen am Flughafen geöffnet und kontrolliert werden Zeitverlust & Beschädigung der Verpackung > will ein BV Luftfracht als sicher versenden, muss die Übergabe an einen RB > hier steht die Mense Dienstleistung in enger Zusammenarbeit mit den Flughäfen 15

16 Muss ein BV seine Luftfracht immer an einen RB übergeben? > erfolgt kein Versand über einen RB, gilt die Luftfracht immer als unsicher > vor Verladung muss die Luftfracht kontrolliert werden > die Röntgengeräte fassen nur Waren von 1,80 x 1,80 m > Frachten mit größeren Maßen müssen am Flughafen geöffnet und kontrolliert werden Zeitverlust & Beschädigung der Verpackung > will ein BV Luftfracht als sicher versenden, muss die Übergabe an einen RB erfolgen > nach Möglichkeit ja, da er letztlich Kosten spart 16

17 Woher weiß Mense, dass Sie als BV zugelassen ist? > zugelassene RB und BV werden in die EG-Datenbank für BV und RB eingetragen > Unternehmen erhält einen personalisierten Zugang zur Status-Überprüfung > Zugriff auf die EG-Datenbank erhalten nur zugelassene Betriebe 17

18 Was ist Luftfracht? > Luftfracht sind Gegenstände, die nicht Gepäck, Post, Bordvorräte und Material von Luftfahrtunternehmen > Luftfracht kann bereits bei der Produktion als auch später als solche identifiziert werden > maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Festlegung getroffen wird > erkennbar z.b. aus den Begleitdokumenten 18

19 Handling bei unsicherer Luftfracht Unternehmen, die Waren per Luftfracht sicher versenden möchten, haben dafür folgende Möglichkeiten > Versand der Ware zunächst im Status unsicher - unsichere Luftfrachtsendung wird durch RB oder Luftfahrtunternehmen sicher gemacht - Kontrolle via Röntgengeräten, Handsearch, Sniffer etc. - entsprechender Vermerk auf den Begleitdokumenten > Ablauf beim Handling über Mense: - Abholung der Ware beim Kunden und - Verpacken der Ware bei Mense als unsichere Ware oder - Verpacken der Ware beim Kunden vor Ort als unsichere Ware Die Holzverpackung wird unter Berücksichtigung baulicher Maßnahmen so konzipiert, dass ein Handsearch ohne Zerstörung der Verpackung ermöglicht wird. 19

20 Handling bei unsicherer Luftfracht Anlieferung der Ware zum Flughafen als unsichere Sendung > Luftsicherheitskontrollkräfte sichern die Sendung am Flughafen mit folgenden Mitteln: - Röntgengerät (je nach Größe des Röntgengerätes) - Handsearch, wenn die Verpackung nicht durch ein Röntgengerät passt - zusätzlich kann mit Hund oder elektronischen Sniffer gearbeitet werden Zulässige Methoden sind allerdings nur das Röntgen und das Handsearching. 20

21 Handling bei unsicherer Luftfracht In Arbeit und Vorbereitung bei Mense > RB können Luftsicherheitskontrollkräfte ausbilden und bei einem vom LBA zertifizierten Ausbildungsbetrieb qualifizieren lassen. > die Qualifizierung und personalisierte Zertifizierung wird in einer sogenannten 102-Stunden-Schulung absolviert. > das Luftsicherheitsprogramm von Mense erhält eine Revision in Kapitel 9, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. Anschließend wird die Revision dem LBA vorgestellt. > eine Genehmigung durch das LBA dauert hier bis zu drei Monate. 21

22 Handling bei unsicherer Luftfracht In Arbeit und Vorbereitung bei Mense > Alternative interimsweise 1): - Verpacken und unsichere Ware am Flughafen anliefern (siehe vorherige Seiten) - Sichern der Luftfrachtsendung durch Luftsicherheitskontrollkräfte direkt am Flughafen > Alternative interimsweise 2): - durch eine externe Luftsicherheitskontrollkraft kann die Ware vor Ort beim Kunden gesichert werden - der Tagessatz liegt zwischen , plus Anfahrtskosten - die externe Luftsicherheitskontrollkraft muss als Revision in Kapitel 9 des Luftsicherheitsprogramm des RB hinterlegt und dem LBA zur Genehmigung vorgelegt werden. 22

23 Handling bei unsicherer Luftfracht Unternehmen, die Waren per Luftfracht sicher versenden möchten, haben dafür folgende Möglichkeiten: > Die behördliche Zulassung zum BV - BV gewährleistet, dass die Luftfrachtsendung an seinem Betriebsstandort ausreichend vor unbefugtem Zugriff und Manipulation geschützt wird - BV kann die Luftfracht an jedes Unternehmen, welches den Status eines RB besitzt, sofort sicher übergeben (Voraussetzung: Gewährleistung des sicheren Transportes) > Benennung als geschäftlicher Versender - erlauben es die Vertriebswege, dass die Luftfrachtsendungen den Empfänger ausschließlich mir Nurfracht- oder Nurpostluftfahrzeugen zeitgerecht und unversehrt erreichen können, ist der Status des geschäftlichen Versenders ausreichend - Ware erst durch Kontrollmethode sicher - nach der Kontrolle kann die Sendung auch in einem Passagierluftfahrzeug transportiert werden - entfällt zukünftig - 23

24 Was bedeutet der Sicherheitsstatus Sicher-SPX? > Luftfracht darf mit Nurfracht- bzw. Nurpostluftfahrzeugen sowie Passagierluftfahrzeugen transportiert werden > Luftfracht erhält diesen Status nur, - wenn Kontrolle durch einen RB erfolgt ist oder - durch einen BV in Sendungsumlauf gebracht wurde. > Status nur so lange wie sie vor unberechtigten Zugriff und vor Manipulation geschützt ist > Sicher-SPX = günstige Beförderungsbedingung 24

25 Was bedeutet der Sicherheitsstatus Sicher-SCO? > Luftfracht darf ausschließlich mit Nurfracht- bzw. Nurpostluftfahrzeugen transportiert werden > Luftfracht erhält diesen Status, wenn sie durch einen geschäftlichen Versender in Sendungsumlauf gebracht wurde > Status nur solange, wie sie vor unberechtigten Zugriff und vor Manipulation geschützt ist > bei diesem Sicherheitsstatus kann es zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen 25

26 Theoretisch sind alle gut. Praktisch sind wir besser. Wir sind für Sie da. Hans Henrik Marx Luftsicherheitsbeauftragter

Mense Dienstleistung Exportverpackung & Logistik GmbH. Reglementierter Beauftragter

Mense Dienstleistung Exportverpackung & Logistik GmbH. Reglementierter Beauftragter Mense Dienstleistung Exportverpackung & Logistik GmbH Reglementierter Beauftragter Mense ist Reglementierter Beauftragter Zulassungsnummer DE/RA/01036-01/1117 Die sichere Lieferkette = alle Akteure und

Mehr

Luftfrachtsicherheit: Zulassung bekannter Versender Wolfgang Schützner BMVIT, L3

Luftfrachtsicherheit: Zulassung bekannter Versender Wolfgang Schützner BMVIT, L3 Luftfrachtsicherheit: Zulassung bekannter Versender Wolfgang Schützner BMVIT, L3 Eingeschränktes Dokument 1 Luftfrachtsicherheit gemäß EU-VO Nr. 185/2010 Zwei gleichwertige Sicherheitssysteme Sichere Lieferkette

Mehr

Luftsicherheit. Schulungssituation für Reglementierte Beauftragte und Bekannte Versender

Luftsicherheit. Schulungssituation für Reglementierte Beauftragte und Bekannte Versender Luftsicherheit Schulungssituation für Reglementierte Beauftragte und Bekannte Versender Schulungsverpflichtung Für RA und KC gleich Beauftragte für die Sicherheit Schulung nach 11.2.5 34 Std. zuzüglich

Mehr

Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders

Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders 1/ 6.12.2011, Abteilung Industrie und Verkehr Gliederung Überblick über die 3 Wege und die laufende

Mehr

Informationsveranstaltung der IHK Region Stuttgart

Informationsveranstaltung der IHK Region Stuttgart Informationsveranstaltung der IHK Region Stuttgart Erfahrungen des Luftfahrt-Bundesamtes Entwicklungen und häufige Fragen über den Zulassungsprozess Frank Beyer LBA Referat S4 - Zulassung bekannte Versender

Mehr

Flughafenlieferungen: Frequently Asked Questions (FAQ)

Flughafenlieferungen: Frequently Asked Questions (FAQ) Flughafenlieferungen: Frequently Asked Questions (FAQ) Stand: 1. Februar 2016 Ersteller: FTU-S Flughafenlieferungen - Frequently Asked Questions (FAQ) 2 Inhalt Inhalt... 2 1. Warum sollte sich ein Unternehmen

Mehr

Die Rolle des Bekannten Versenders in der sicheren Lieferkette Ulrich Dünnes Geschäftsführender Gesellschafter

Die Rolle des Bekannten Versenders in der sicheren Lieferkette Ulrich Dünnes Geschäftsführender Gesellschafter Die Rolle des Bekannten Versenders in der sicheren Lieferkette Ulrich Dünnes Geschäftsführender Gesellschafter STI GmbH 1 Ulrich Dünnes Beruflicher Werdegang 10/72-12/87 Polizeibeamter in Hessen in unterschiedlichen

Mehr

Informationsblatt Luftfrachtsicherheit

Informationsblatt Luftfrachtsicherheit Seite 1 von 5 Informationsblatt Luftfrachtsicherheit Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sind in den vergangenen Jahren nationale und europäische Sicherheitskonzeptionen

Mehr

Luftfrachtsicherheit im Wandel der Zeit

Luftfrachtsicherheit im Wandel der Zeit Luftfrachtsicherheit im Wandel der Zeit Roland Mandel Teamleiter Luftsicherheit Lufthansa Cargo Sicherheit und Umweltmanagement Frankfurt, 9. Mai 2014 Grundlagen der Luftfrachtsicherheit Fracht und Post

Mehr

Sicherheit in der Luftfracht-Lieferkette

Sicherheit in der Luftfracht-Lieferkette Sicherheit in der Luftfracht-Lieferkette Bekannter Versender - kurzfristige Sicherheitsanforderungen an Unternehmen Bernd Rütgers, Leiter Vertrieb Kaba GmbH Security 2012 Kaba AG (2011/2012) > Umsatz:

Mehr

Sichere Lieferkette im Luftverkehr - Einführung. Fachgebiet Flugführung und Luftverkehr Forschungsstelle Sicherheit

Sichere Lieferkette im Luftverkehr - Einführung. Fachgebiet Flugführung und Luftverkehr Forschungsstelle Sicherheit - Einführung Hintergrund Einführung (EU) der Begriffe: Reglementierter Beauftragter (regb) Unternehmen verantwortlich für den Transport (und ggf. die Lagerung und Verpackung) von Luftfracht zum Flughafen

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR Brüssel, 23. Oktober 2018 Ersetzt die Mitteilung vom 5. Juli 2018 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN

Mehr

Flughafenlieferungen FAQ / Häufig gestellte Fragen

Flughafenlieferungen FAQ / Häufig gestellte Fragen 1. Warum sollte sich ein Lieferant als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen anerkennen lassen? Mit der Einführung des bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen zum 29.04.2010 hat der Gesetzgeber

Mehr

Bekannter Versender - macht den Unterschied bei der Lieferfähigkeit

Bekannter Versender - macht den Unterschied bei der Lieferfähigkeit Bekannter Versender - macht den Unterschied bei der Lieferfähigkeit Name: Walter Elsner Funktion/Bereich: Geschäftsführender Gesellschafter Organisation: PCS Systemtechnik GmbH Liebe Leserinnen und Leser,

Mehr

Sicherheit in der Zivilluftfahrt

Sicherheit in der Zivilluftfahrt Sicherheit in der Zivilluftfahrt Luftfracht Bekannter Versender / Reglementierter Beauftragter STRENGE FORUM 25.04.2013 Neue Sicherheitsbestimmungen in der Luftfracht 1 von 33 Gliederung 1) Bekannter Versender

Mehr

Sicherung, Verpackung und Transport Ihrer Luftfracht

Sicherung, Verpackung und Transport Ihrer Luftfracht MT Logistik Sicherung, Verpackung und Transport Ihrer Luftfracht Sicherung Verpacken Abflug Fraport AG Sicher oder unsicher? Luftsicherheit gem. VO (EG) 300/2008 und VO (EU) 185/2010 Seit den Anschlägen

Mehr

Wann sollten die bereits Bekannten Versender den Antrag auf behördliche Zulassung als Bekannter Versender stellen?

Wann sollten die bereits Bekannten Versender den Antrag auf behördliche Zulassung als Bekannter Versender stellen? MERKBLATT Standortpolitik NEUREGELUNGEN FÜR LUFTFRACHTVERSENDER: LUFTSICHERHEITSVORSCHRIFT (VO (EG) NR. 300/2008) TRITT AB 29. APRIL 2010 IN KRAFT Luftfrachtsendungen werden seit dem 11. September 2001

Mehr

Aus Sicht der BVL ergeben sich aus den aktuellen Vorgängen und den in diesem Papier dokumentierten Fakten folgende Schlussfolgerungen:

Aus Sicht der BVL ergeben sich aus den aktuellen Vorgängen und den in diesem Papier dokumentierten Fakten folgende Schlussfolgerungen: Hintergründe zur Luftfrachtsicherheit Paketbomben aus dem Jemen und aus Griechenland haben eine öffentliche Diskussion über Sicherheit bei Luftfracht und anderen Pakettransporten ausgelöst. Die Bundesvereinigung

Mehr

[Name des Unternehmens einfügen]

[Name des Unternehmens einfügen] Luftfahrt-Bundesamt bekannte Versender-Sicherheitsprogramm [Name des Unternehmens einfügen] DE/KC/xxxxx-xx (Diese Nummer wird Ihnen nach erfolgreicher Auditierung vom LBA zugeteilt) - 1 - ALLGEMEINES Das

Mehr

Auswirkungen der EU-Verordnungen für Luftfracht - Security auf Logistik - Dienstleister

Auswirkungen der EU-Verordnungen für Luftfracht - Security auf Logistik - Dienstleister Auswirkungen der EU-Verordnungen für Luftfracht - Security auf Logistik - Dienstleister Günther Pfirrmann, Head of Quality and Air Security Management Profil Günther Pfirrmann Logwin Air + Ocean Deutschland

Mehr

Flughafenlieferungen FAQ / Häufig gestellte Fragen

Flughafenlieferungen FAQ / Häufig gestellte Fragen 1. Warum sollte sich ein Lieferant als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen anerkennen lassen? Mit der Einführung des bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen zum 29.04.2010 hat der Gesetzgeber

Mehr

Der Weg zum bekannten Versender STRENGE FORUM - Gütersloh, 25. April 2013 Referat S 4 Zulassung bekannte Versender Referent: Bernd Pickahn

Der Weg zum bekannten Versender STRENGE FORUM - Gütersloh, 25. April 2013 Referat S 4 Zulassung bekannte Versender Referent: Bernd Pickahn Der Weg zum bekannten Versender STRENGE FORUM - Gütersloh, 25. April 2013 Referat S 4 Zulassung bekannte Versender Referent: Bernd Pickahn 05.03.2012 Folie 0 Themen Luftfahrt-Bundesamt 1. Verfahren der

Mehr

Grundkonzept Fracht- Kurier- und Postregelung für das LBA Stand:

Grundkonzept Fracht- Kurier- und Postregelung für das LBA Stand: Grundsatz: Es ist zusätzlich durch das LBA zu erstellen: - Begriffsbestimmungen (angepasst an die EU-Vorgaben) - Muster Luftsicherheitsplan für das Luftfahrtunternehmen (Fracht, Express, Kurier und Post)

Mehr

Verordnung des UVEK über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr

Verordnung des UVEK über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr Verordnung des UVEK über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (VSL) Änderung vom 7. Januar 2005 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation verordnet: I Die Verordnung

Mehr

Informationsveranstaltung bekannte Versender

Informationsveranstaltung bekannte Versender Informationsveranstaltung bekannte Versender Erfahrungen des Luftfahrt-Bundesamtes Entwicklungen und häufige Fragen über den Zulassungsprozess Sebastian Bethke LBA Referat S4 - Zulassung bekannte Versender

Mehr

Der bekannte Versender. Einführung

Der bekannte Versender. Einführung Der bekannte Versender Einführung Die Grundlagen: Entwicklung Die Transportkette ist eine offene Struktur mit Millionen von Zugangspunkten und die Lebensline für die globale Welt. Unterbrechungen in der

Mehr

FedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen.

FedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen. FedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen. An: FedEx Express Schweiz EU 300/2008 und 185/2010 Faxnummer: 061 325 14 56 E-Mail- acsch@fedex.com

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

Sonderseminar: Bekannter Versender Fristen, Anforderungen und Tipps zur Zertifizierung gem. VO 300/2008

Sonderseminar: Bekannter Versender Fristen, Anforderungen und Tipps zur Zertifizierung gem. VO 300/2008 www.logistik-webinare.de Sonderseminar: Bekannter Versender Fristen, Anforderungen und Tipps zur Zertifizierung gem. VO 300/2008 Moderator Marcus Walter Speditionskaufmann und Diplom-Betriebswirt Inhaber

Mehr

GATEWAY Consultants Unternehmensberatungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh

GATEWAY Consultants Unternehmensberatungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh Der Weg zum Bekannten Versender Vortrag im Rahmen der Informationsveranstaltung der IHK München und Oberbayern am 16.10.2012 in München Agenda / Leitfragen 1. Rechtliche Grundlagen des Bekannten Versenders

Mehr

Kompetente Beratung und Schulungen rund um die Themen:

Kompetente Beratung und Schulungen rund um die Themen: Luftsicherheit h i Wir bieten Ihnen: Kompetente Beratung und Schulungen rund um die Themen: - Security / Luftsicherheit h it (z.b. Reglementierter Beauftragter / Lieferant, Bekannter Versender) - Qualitätsmanagement

Mehr

Wie sicher ist Luftfracht?

Wie sicher ist Luftfracht? Harald Zielinksi Lufthansa Cargo Wie sicher ist Luftfracht? 67 Wie sicher ist Luftfracht? Harald Zielinski Head of Cargo Security Lufthansa Cargo AG FRA F/OP Cargo Security Darmstadt, 01. Februar 2017

Mehr

Informations- broschüre Bekannter Versender

Informations- broschüre Bekannter Versender Informations- broschüre Bekannter Versender Das Konzept der Bekannten Versender Welche Vorteile hat ein Bekannter Versender gegenüber einem nicht zertifizierten Unternehmen das Luftfracht versendet? Um

Mehr

Reaktionsgeschwindigkeit gewährleisten Industrielle Anforderungen an die Luftfracht

Reaktionsgeschwindigkeit gewährleisten Industrielle Anforderungen an die Luftfracht Reaktionsgeschwindigkeit gewährleisten Industrielle Anforderungen an die Luftfracht Bernd Bleich, Leiter Outbound Logistik Übersee Volkswagen Logistics GmbH & Co. OHG, Wolfsburg LNOS B. Bleich 25.08.2011

Mehr

Einführung in die. Luftfrachtsicherheit. Besonderheiten beim Luftfrachtversand für Unternehmen

Einführung in die. Luftfrachtsicherheit. Besonderheiten beim Luftfrachtversand für Unternehmen Einführung in die Luftfrachtsicherheit Besonderheiten beim Luftfrachtversand für Unternehmen 2 Inhalt Inhalt 1. Einleitung 4 2. Die sichere Lieferkette der Luftfracht 5 2.1 Der bekannte Versender (bv)

Mehr

CDC cargo courier logistics GmbH

CDC cargo courier logistics GmbH CDC cargo courier logistics GmbH Lise-Meitner-Straße 11 70794 Filderstadt Unternehmensprofil 2 September 2014 CDC cargo courier logistics GmbH Mit dem Anspruch, sich jederzeit an die Bedürfnisse der Auftraggeber

Mehr

Informations- broschüre Bekannter Versender

Informations- broschüre Bekannter Versender Informations- broschüre Bekannter Versender Das Konzept der Bekannten Versender Mit der Zertifizierung als Bekannter Versender von Luftfracht lassen sich Kosteneinsparungen erzielen, sowie administrativer

Mehr

Luftfahrt-Bundesamt Referat S4 Zulassung bekannte Versender VALIDIERUNGSPRÜFLISTE FÜR BEKANNTE VERSENDER (Version )

Luftfahrt-Bundesamt Referat S4 Zulassung bekannte Versender VALIDIERUNGSPRÜFLISTE FÜR BEKANNTE VERSENDER (Version ) AUSFÜLLHINWEISE Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise für das Ausfüllen des Formulars: - Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder und MÜSSEN ausgefüllt werden. - Wird eine fettgedruckte Frage mit

Mehr

Luftfrachtsicherheit > Bundesministerium verschärft die Kontrollen der Lieferkette für Luftfracht

Luftfrachtsicherheit > Bundesministerium verschärft die Kontrollen der Lieferkette für Luftfracht CARGOUPDATE Frankfurt > 6. Dezember 2010 Luftfrachtsicherheit > Bundesministerium verschärft die Kontrollen der Lieferkette für Luftfracht Sehr geehrte Damen und Herren, in den vorangegangenen Cargo Updates

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 91/7

Amtsblatt der Europäischen Union L 91/7 3.4.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 91/7 VERORDNUNG (EG) Nr. 272/2009 DER KOMMISSION vom 2. April 2009 zur Ergänzung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und

Mehr

Antragsbearbeitung nur mit vollständig ausgefüllten Unterlagen, bestehend aus:

Antragsbearbeitung nur mit vollständig ausgefüllten Unterlagen, bestehend aus: Zur Benennung als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen gemäß Anhang der VO (EU) 185/2010 Kap. 9 am Flughafen Köln/Bonn Antragsbearbeitung nur mit vollständig ausgefüllten Unterlagen, bestehend

Mehr

Luftfahrt-Bundesamt. Leitfaden. Fracht-/Express-/Kurier und Postmaßnahmen. Stand Juli 2008

Luftfahrt-Bundesamt. Leitfaden. Fracht-/Express-/Kurier und Postmaßnahmen. Stand Juli 2008 Luftfahrt-Bundesamt Leitfaden Fracht-/Express-/Kurier und Postmaßnahmen Stand Juli 2008 Luftfahrt-Bundesamt Sachgebiet B 61 - Eigensicherung Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig Inhaltsverzeichnis

Mehr

Luftfrachtkontrollen Technik und Kapazitäten SLV-Forum Luftfrachtsicherheit

Luftfrachtkontrollen Technik und Kapazitäten SLV-Forum Luftfrachtsicherheit Luftfrachtkontrollen Technik und Kapazitäten SLV-Forum Luftfrachtsicherheit Roland Mandel Teamleiter Luftsicherheit Lufthansa Cargo AG Sicherheit und Umweltmanagement Frankfurt, 20. März 2012 VO (EU) 173/2012

Mehr

Flughafenlieferungen: Frequently Asked Questions (FAQ)

Flughafenlieferungen: Frequently Asked Questions (FAQ) Flughafenlieferungen: Frequently Asked Questions (FAQ) Stand: 17.7.2015 Ersteller: FTU-S Flughafenlieferungen - Frequently Asked Questions (FAQ) 2 Inhalt Inhalt... 2 1. Warum sollte sich ein Lieferant

Mehr

Dalessi Internationaal Transport B.V. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dalessi Internationaal Transport B.V. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Akzeptanz / Kreditrahmen : Alle Geschäftspartner werden von einer Ratingagentur auf Ihre Kreditwürdigkeit überprüft. Nach dieser Prüfung legt die Geschäftsführung einen maximalen Kreditrahmen fest,

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2009R0272 DE 21.03.2013 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 272/2009 DER KOMMISSION

Mehr

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER 02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen

Mehr

Lösungen für den LUFTFRACHTVERSAND

Lösungen für den LUFTFRACHTVERSAND Lösungen für den LUFTFRACHTVERSAND GIGANT Verpackungstechnik GmbH Ihr Spezialist in Sachen Verpackung Wir sind ein österreichisches Familienunternehmen spezialisiert in Verpackungsmaterial und Verpackungsmaschinen.

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 220/9

Amtsblatt der Europäischen Union L 220/9 26.8.2011 Amtsblatt der Europäischen Union L 220/9 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 859/2011 DER KOMMISSION vom 25. August 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 zur Festlegung von detaillierten

Mehr

Luftfahrt-Bundesamt. Leitfaden. Fracht-/Express-/Kurier und Postmaßnahmen. Stand Januar 2007

Luftfahrt-Bundesamt. Leitfaden. Fracht-/Express-/Kurier und Postmaßnahmen. Stand Januar 2007 Luftfahrt-Bundesamt Leitfaden Fracht-/Express-/Kurier und Postmaßnahmen Stand Januar 2007 Luftfahrt-Bundesamt Sachgebiet B 61 - Eigensicherung Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig Inhaltsverzeichnis

Mehr

Luftfahrt-Bundesamt. Leitfaden. Fracht-/Express-/Kurier und Postmaßnahmen. Stand Januar 2006

Luftfahrt-Bundesamt. Leitfaden. Fracht-/Express-/Kurier und Postmaßnahmen. Stand Januar 2006 Luftfahrt-Bundesamt Leitfaden Fracht-/Express-/Kurier und Postmaßnahmen Stand Januar 2006 Luftfahrt-Bundesamt Sachgebiet B 61 - Eigensicherung Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig Inhaltsverzeichnis

Mehr

IHK Kassel. Inhalte und Regelungen Regelungen zur Umsetzung der VO (EG) 1875/200. Stefan Reinhardt AUS ERFAHRUNG BESSER BERATEN

IHK Kassel. Inhalte und Regelungen Regelungen zur Umsetzung der VO (EG) 1875/200. Stefan Reinhardt AUS ERFAHRUNG BESSER BERATEN IHK Kassel Inhalte und Regelungen Regelungen zur Umsetzung der VO (EG) 1875/200 Stefan Reinhardt Welcher Status ist der richtige? AEO C???. Lohnt es sich den AEO C zu beantragen? Wenn das Unternehmen ohnehin

Mehr

hebt ab für Ihre Ideen

hebt ab für Ihre Ideen KlinkCARGO hebt ab für Ihre Ideen Pick-up bis zur Zustellung, inkl. Verpackung, Gefahrgutcheck & Safety Typisch KlinkCARGO: auf alles bestens vorbereitet Your freight in good care KlinkCARGO, Ihr Speditions-Partner

Mehr

Ebenfalls beschrieben sind interne Kontrollmaßnahmen wie Audits und das Nachhalten vereinbarter Sicherheitsmaßnahmen.

Ebenfalls beschrieben sind interne Kontrollmaßnahmen wie Audits und das Nachhalten vereinbarter Sicherheitsmaßnahmen. Frankfurt > 14. Juni 2010 Luftfrachtsicherheit: Welche Anforderungen werden auf zugelassene Bekannte Versender zukommen? Sehr geehrte Damen und Herren, in den vorangegangenen s zur Luftfrachtsicherheit

Mehr

Kontaktdaten aller liefernden Betriebsstandorte mit Ansprechpartnern/Erreichbarkeit

Kontaktdaten aller liefernden Betriebsstandorte mit Ansprechpartnern/Erreichbarkeit Datum:... 1. Angaben zum Unternehmen 1.1 Anschrift Vollständiger Name des Unternehmens: Geschäftsadresse: (Straße/Nr./Postleitzahl/Ort) 1.2 Kontaktdaten aller liefernden Betriebsstandorte mit Ansprechpartnern/Erreichbarkeit

Mehr

Luftfrachtsicherheit: Der Bekannte Versender

Luftfrachtsicherheit: Der Bekannte Versender INTERNATIONAL Luftfrachtsicherheit: Der Bekannte Versender 1. Grundlagen 2. Umfassende Änderungen seit 29. April 2010 für Bekannte Versender 3. Behördliche Zulassung als Bekannter Versender 4. Bekannter

Mehr

[Name des Unternehmens einfügen]

[Name des Unternehmens einfügen] Luftfahrt-Bundesamt Transporteur-Sicherheitsprogramm [Name des Unternehmens einfügen] DE/H/[xxxx-xx] (Diese Nummer wird Ihnen nach erfolgreicher Zulassung vom LBA zugeteilt) ALLGEMEINES Das Transporteur-Sicherheitsprogramm

Mehr

Flughafenlieferungen: Frequently Asked Questions (FAQ)

Flughafenlieferungen: Frequently Asked Questions (FAQ) Flughafenlieferungen: Frequently Asked Questions (FAQ) Stand: 14. März 2018 Flughafenlieferungen - Frequently Asked Questions (FAQ) 2 Inhalt Inhalt... 2 1. Warum sollte sich ein Unternehmen als bekannter

Mehr

S Ü D W E S T R U N D F U N K F S - I N L A N D R E P O R T MAINZ S E N D U N G: 08.11.2010

S Ü D W E S T R U N D F U N K F S - I N L A N D R E P O R T MAINZ S E N D U N G: 08.11.2010 Diese Kopie wird nur zur rein persönlichen Information überlassen. Jede Form der Vervielfältigung oder Verwertung bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Urhebers by the author S Ü D W E S

Mehr

Luftfrachtsicherheit: Der Bekannte Versender

Luftfrachtsicherheit: Der Bekannte Versender Luftfrachtsicherheit: Der Bekannte Versender 1. Grundlagen 2. Umfassende Änderungen seit 29. April 2010 für Bekannte Versender 3. Behördliche Zulassung als Bekannter Versender 4. Bekannter Versender als

Mehr

Warenkontrollen am Flughafen Zürich - Known Supplier Konzept

Warenkontrollen am Flughafen Zürich - Known Supplier Konzept Warenkontrollen am Flughafen Zürich - Known Supplier Konzept Airport Security Postfach 8058 Zürich Flughafen Zürich-Flughafen 08.02.2016 Warenkontrolle am Flughafen Zürich Infolge behördlicher Auflagen

Mehr

Herzlich willkommen zur Info über die. Behördliche Zulassung von. Transporteuren in der Bundesrepublik D.

Herzlich willkommen zur Info über die. Behördliche Zulassung von. Transporteuren in der Bundesrepublik D. Herzlich willkommen zur Info über die Behördliche Zulassung von Transporteuren in der Bundesrepublik D. Martin Schmidt Inhaber Behördliche Zulassung von Transporteuren gem. LuftSiG 9a (2) 1.0 Ziel der

Mehr

Die Zertifizierung des Bekannten Versender in der KOMET GROUP GmbH

Die Zertifizierung des Bekannten Versender in der KOMET GROUP GmbH Die Zertifizierung des Bekannten Versender in der KOMET GROUP GmbH IHK Region Stuttgart 04.07.2012 Ingo Schwanzer Leiter Supply Chain Management Agenda > Vorstellung KOMET GROUP > Entscheidungsfindung

Mehr

Markensatzung für die Gestattung der Nutzung der regionalen Dachmarke Spreewald (Kollektivmarke)

Markensatzung für die Gestattung der Nutzung der regionalen Dachmarke Spreewald (Kollektivmarke) Markensatzung für die Gestattung der Nutzung der regionalen Dachmarke Spreewald (Kollektivmarke) 1 Trägerschaft Der Verein, der zur Gestattung der Nutzung der regionalen Dachmarke Spreewald als Markeninhaber

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 1.3.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 59/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 173/2012 DER KOMMISSION vom 29. Februar 2012 zur Änderung der Verordnung

Mehr

Import / Export Bestellauftrag

Import / Export Bestellauftrag Import / Export Bestellauftrag Bitte füllen Sie diesen Auftrag gewissenhaft und vollständig aus. Bitte kreuzen Sie den zutreffenden Vorgang an: - Waffe von AT zu Privatperson in EU:... - Waffe von AT zu

Mehr

Luft- & Logistiksicherheit. Bekannter Versender werden, sein und bleiben

Luft- & Logistiksicherheit. Bekannter Versender werden, sein und bleiben Luft- & Logistiksicherheit Bekannter Versender werden, sein und bleiben Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein. Am Boden keineswegs. Die Ladeluke schließt sich, das Flugzeug rollt an den

Mehr

Sicherheitsmaßnahmen in der Luftfrachtlogistik Harald Zielinski Head of Security and Environmental Management Lufthansa Cargo

Sicherheitsmaßnahmen in der Luftfrachtlogistik Harald Zielinski Head of Security and Environmental Management Lufthansa Cargo Sicherheitsmaßnahmen in der Luftfrachtlogistik Harald Zielinski Head of Security and Environmental Management Lufthansa Cargo Die Situation 1 Die Situation Nach 9/11 haben sich diese wesentlichen Prinzipien

Mehr

Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz beantragen

Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz beantragen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz beantragen Für bestimmte sicherheitsrelevante Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Sicherheit des Luftverkehrs haben könnten, bedarf es einer

Mehr

Grundlagen und Folgen der gegenseitigen Anerkennung

Grundlagen und Folgen der gegenseitigen Anerkennung AEO und bv/regb Grundlagen und Folgen der gegenseitigen Anerkennung Im Sommer 2014 wurden im EU-Amtsblatt zwei neue Durchführungsverordnungen veröffentlicht, welche den Grundstein zur gegenseitigen Anerkennung

Mehr

Luftsicherheit - Luftfracht - Zoll Überwachung am Flughafen

Luftsicherheit - Luftfracht - Zoll Überwachung am Flughafen Luftsicherheit - Luftfracht - Zoll Überwachung am Flughafen 8. Tagung zum Sammlungsmanagement Schenker Deutschland AG Kunstlogistik Alessandro Perna Freiburg, 27.04.2017 Der Kunstspediteur Leistungsspektrum

Mehr

Schulungsprogramm. STI Präsenzschulungen. www.sti-training.

Schulungsprogramm. STI Präsenzschulungen. www.sti-training. Schulungsprogramm STI Präsenzschulungen www.sti-training. Wissenstransfer auf höchstem Niveau Je praxisorientierter die Lösung, desto sicherer der Erfolg. Gerade in der Sicherheitsbranche spielen Know-how

Mehr

Lösungen für den LUFTFRACHTVERSAND. Stand 03/2016

Lösungen für den LUFTFRACHTVERSAND. Stand 03/2016 Stand 03/2016 Lösungen für den LUFTFRACHTVERSAND GIGANT Verpackungstechnik GmbH Ihr Spezialist in Sachen Verpackung Wir sind ein österreichisches Familienunternehmen, spezialisiert in Verpackungsmaterial

Mehr

Zwei Jahre bekannter Versender

Zwei Jahre bekannter Versender Zwei Jahre bekannter Versender Logistik/Transport Von Marcus Hellmann und Stefan Reinhardt. Der Autor Marcus Hellmann arbeitet als Geschäftsführer der AOB Außenwirtschafts- und Organisationsberatung GmbH

Mehr

Anliefer- und Verpackungsvorschrift

Anliefer- und Verpackungsvorschrift Anliefer- und Verpackungsvorschrift Richtlinie für Anlieferungen an die AVL List GmbH 1 Zweck... 2 2 Anwendungsbereich... 2 3 Verpackungsrichtlinien... 2 3.1 Verpackungsmaterialien... 3 3.2 Maximale Gewichte...

Mehr

TRIM seit 1987 Ein Netzwerk an Dienstleistungen

TRIM seit 1987 Ein Netzwerk an Dienstleistungen Unser Unternehmen - Ihr Vertrauen TRIM seit 1987 Ein Netzwerk an Dienstleistungen Seit 1987 besteht die Managementbetreuung Thomas Röser TRIM Innovation & Marketing, in deren Rahmen wir kleine und mittelständische

Mehr

. Spediteurhandling (Air&Ocean) und Airlinehandling. Europaweites Trucking und Handling. Logistik

. Spediteurhandling (Air&Ocean) und Airlinehandling. Europaweites Trucking und Handling. Logistik CHI Deutschland - Ihr Spezialist für:. Spediteurhandling (Air&Ocean) und Airlinehandling. Europaweites Trucking und Handling. Logistik ZAHLEN & FAKTEN. Seit 2003 am Frankfurter Flughafen ansässig. Lagerkapazitäten

Mehr

tnt.com TNT SWISS POST AG SERVICES Massgeschneidert für Ihre Bedürfnisse THE PEOPLE NETWORK 1/12

tnt.com TNT SWISS POST AG SERVICES Massgeschneidert für Ihre Bedürfnisse THE PEOPLE NETWORK 1/12 tnt.com +41 800 55 55 55 2017-02-16 TNT SWISS POST AG Massgeschneidert für Ihre Bedürfnisse THE PEOPLE NETWORK 1/12 TNT SWISS POST AG 2/12 tnt.com +41 800 55 55 55 WIR SIND FÜHREND IN BEZUG AUF ZUVERLÄSSIGE

Mehr

Secure Shipper / Carrier

Secure Shipper / Carrier Secure Shipper / Carrier Möbel-Transport AG Safety & Security Solutions Referent: Albert Anneler Zusatztext Agenda Luftfracht im Allgemeinen Gefahren Schutzmassnahmen / Detektionsmöglichkeiten Grundlagen

Mehr

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. 22.11.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 324/25 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1082/2012 DER KOMMISSION vom 9. November 2012 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 in Bezug auf die EU-Validierung

Mehr

. Spediteurhandling (Air&Ocean) und Airlinehandling. Europaweites Trucking und Handling. Logistik

. Spediteurhandling (Air&Ocean) und Airlinehandling. Europaweites Trucking und Handling. Logistik save & secure CARGOWORK Ihr Spezialist für:. Spediteurhandling (Air&Ocean) und Airlinehandling. Europaweites Trucking und Handling. Logistik ZAHLEN & FAKTEN. Gegründet 2005, seit 2007 am Frankfurter Flughafen

Mehr

25. November 2016 Seite 1

25. November 2016 Seite 1 25. November 2016 Seite 1 Agenda Unternehmen Netzwerk Service-Portfolio IT-Kompetenz Qualitätssicherung 25. November 2016 Seite 2 Unternehmen: Profil Firmenname: Müller + Partner GmbH Head Office: 36037

Mehr

Vorbemerkung der Fragesteller EndeOktober2010wurdenausdemJemenPaketemitSprengsätzenverschickt.EinBombenpaketwurdeamFlughafenKöln-Bonnumgeschlagen

Vorbemerkung der Fragesteller EndeOktober2010wurdenausdemJemenPaketemitSprengsätzenverschickt.EinBombenpaketwurdeamFlughafenKöln-Bonnumgeschlagen Deutscher Bundestag Drucksache 17/4390 17. Wahlperiode 11. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und

Mehr

Leitfaden Ausbildungsnachweise online führen -Eingabe der Ausbildungsnachweise durch den Auszubil- denden-

Leitfaden Ausbildungsnachweise online führen -Eingabe der Ausbildungsnachweise durch den Auszubil- denden- Leitfaden Ausbildungsnachweise online führen -Eingabe der Ausbildungsnachweise durch den Auszubil- denden- Auszubildende haben die Möglichkeit, in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsnachweise

Mehr

Die elektronische Gesundheitsakte (ega) unter dem Schwerpunkt des Datenschutzes

Die elektronische Gesundheitsakte (ega) unter dem Schwerpunkt des Datenschutzes Die elektronische Gesundheitsakte (ega) unter dem Schwerpunkt des Datenschutzes 1. 1. Welches Geschlecht haben Sie? * Anzahl Teilnehmer: 63 30 (47.6%): männlich 33 (52.4%): weiblich weiblich: 52.38% männlich:

Mehr

Bekannter Versender. das geänderte Verfahren in der Luftfracht.

Bekannter Versender. das geänderte Verfahren in der Luftfracht. Bekannter Versender das geänderte Verfahren in der Luftfracht. 1 Übersicht Sicherheit in der Luftfracht Warum ist bekannter Versender ein heißes Thema Welche Alternativen gibt es Wie ist der Weg zum bekannter

Mehr

Merkblatt. Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis

Merkblatt. Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis Dieses Dokument finden Sie unter https://www.aachen.ihk.de unter der Dok.-Nr. 71951 Merkblatt Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis (Externenprüfung) Was ist

Mehr

LUFTFRACHT- SICHERUNG

LUFTFRACHT- SICHERUNG LUFTFRACHT- SICHERUNG GIGANT Verpackungstechnik GmbH Ihr Spezialist in Sachen Verpackung Wir sind ein europaweit erfolgreiches Unternehmen für Produkt-, Transport- und Schutzverpackung. Schachteln, Kartons

Mehr

ISO Schlüssel zu einem einheitlichen Managementsystem

ISO Schlüssel zu einem einheitlichen Managementsystem ISO 28000 Schlüssel zu einem einheitlichen Managementsystem Kundenforum Aviation Security 12. September 2012 Hamburg Adrian Wallishauser Gliederung 1 Vorstellung 2 Integrierte Managementsysteme 3 Was ist

Mehr

100% Aircargotrucking 100% Expresslogistik 100% GlexX

100% Aircargotrucking 100% Expresslogistik 100% GlexX www.glexx.de 100% Aircargotrucking 100% Expresslogistik 100% GlexX GlexX GmbH Emhildisstraße 16 D-59872 Meschede Telefon: +49 291 / 90 22 04-0 Telefax: +49 291 / 90 22 04-17 E-Mail: express@glexx.de Niederlassung:

Mehr

Gefahrgutschulungen Termine 2019

Gefahrgutschulungen Termine 2019 Wir stellen Ihnen mit dieser Broschüre unser Schulungsprogramm für das Jahr 2019 vor und weisen insbesondere auf unsere neuen Angebote hin. Neue Kurse Gefahrgutschulungen Termine 2019 Mit dem Grundlehrgang

Mehr

Kommentar zum Luftsicherheitsgesetz

Kommentar zum Luftsicherheitsgesetz Kommentar zum Luftsicherheitsgesetz von Prof. Dr. Elmar Giemulla, Dr. Heiko van Schyndel 1. Auflage Kommentar zum Luftsicherheitsgesetz Giemulla / van Schyndel schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Verordnung des UVEK über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr 1

Verordnung des UVEK über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr 1 Verordnung des UVEK über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr 1 (VSL) 748.122 vom 31. März 1993 (Stand am 15. Februar 2005) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Mehr

Für mehr Durchblick, für Ihre Sicherheit und Ihren Erfolg. SEQURITY Sicherheitstechnisches Zentrum GmbH

Für mehr Durchblick, für Ihre Sicherheit und Ihren Erfolg. SEQURITY Sicherheitstechnisches Zentrum GmbH Für mehr Durchblick, für Ihre Sicherheit und Ihren Erfolg. SEQURITY Sicherheitstechnisches Zentrum GmbH SEQURITY Sicherheitstechnisches Zentrum Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales

Mehr

BERUFLICHE BILDUNG. Fachpersonal für Bodenabfertigung.

BERUFLICHE BILDUNG. Fachpersonal für Bodenabfertigung. BERUFLICHE BILDUNG Fachpersonal für Bodenabfertigung. arbeitsplatz luftverkehr Fachpersonal für Ramp Services, Passagierdienstleistungen und Cargo Services Luftfahrt beginnt am Boden. Für jede Fluglinie

Mehr

Österreich Frankreich: Rahmenübereinkommen über die Bewertung von Studien und die akademische Anerkennung von Studienabschlüssen

Österreich Frankreich: Rahmenübereinkommen über die Bewertung von Studien und die akademische Anerkennung von Studienabschlüssen Österreich Frankreich: Rahmenübereinkommen über die Bewertung von Studien und die akademische Anerkennung von Studienabschlüssen ZITAT Rahmenübereinkommen zwischen der Österreichischen Universitätenkonferenz

Mehr

Transportvorschriften

Transportvorschriften 1. Grundsätzliches: Die nachstehenden Transport- und Verpackungsvorschriften sind unabhängig von der vereinbarten Lieferkondition Bestandteil unserer Einkaufsbedingungen. 1.1 Alle Lieferungen an unser

Mehr

3. Ablauf der Zulassung zum behördlich anerkannten reglementierten Beauftragten

3. Ablauf der Zulassung zum behördlich anerkannten reglementierten Beauftragten 1 www.asr-security.de Luftfrachtsicherheit: 1. Einleitung 2. Personal 3. Ablauf der Zulassung zum behördlich anerkannten reglementierten Beauftragten 4. Hinweise für die Erstellung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms

Mehr