Territoriale Organisation
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- Gretel Bäcker
- vor 7 Jahren
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1 Zentrum Ausbildung Zivil-Militärische Zusammenarbeit Territoriale Aufgaben Pilotprojekt BeaBwZMZ Katastrophenalarmplan Bundeswehr - 1 Territoriale Organisation 1
2 Militärische Organisationsbereiche BMVg BMVg Verteidigungsminister 4 Staatssekretäre Inspekteur Heer Stv GI Inspekteur Lw Generalinspekteur Bw Inspekteur Marine Stv GI u, Inspekteur SKB Inspekteur San BMVg Fachreferate BMVg Fachreferate BMVg Fachreferate BMVg Fachreferate BMVg Fachreferate BMVg BMVg Fü FüS VI VI 7 Höhere Kommandobehörden der TSK / milorgbereiche Heer Luftwaffe Marine SKB ZSanDstBw Begriffsbestimmung ZMZ Alle Maßnahmen, die die Beziehung zwischen militärischen Dienstellen und zivilen Kräften/Behörden und der Zivilbevölkerung unterstützen, erleichtern oder fördern. Quelle: TK ZMZ BW, BMVg FüSKB I5,
3 3 Territoriale Kommandobehörden WBK I Hannover Lüneburg Chemnitz Halle Karlsruhe Bayreuth Schwerin Neubrandenburg Arnsberg Hilden Magdeburg Dresden Erfurt Erfurt Gießen Trier Stuttgart Landshut Hamburg Schleswig Frankfurt Marktbergel Augustdorf Oldenburg Potsdam Saarlouis Kiel Kiel München München WBK III WBK II WBK IV Mainz Mainz Bad Salzungen Mittenwald StOKdo Berlin Bremen 4 WBK 27 VBK 50 VbdKdo Ebenen der Zusammenarbeit Verteidigungsbezirkskommando VerbdgKdo BeaRegA Kreise Kommunen Bez.Reg/ ADD*/Kreise Landesbehörden Wehrbereichskommando * Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
4 Artikel 87a GG Aufstellung und Einsatz der Streitkräfte (1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.... (2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Artikel 35 GG Rechts- und Amtshilfe, Katastrophenhilfe (1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. 4
5 Artikel 35 GG Gesetzliche Grundlagen (2)... Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern. Artikel 35 GG Gesetzliche Grundlagen (3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung... den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. 5
6 Einzelregelungen Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen Hilfeleistung bei sonstigen Notfällen im Rahmen dringender Nothilfe Übernahme von Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet Einsatz von Rettungsmitteln Hilfeleistungen auf sozialen und karitativen Gebieten Erntenothilfe Einsatz im Ausland Naturkatastrophe Besonders schwere Unglücksfälle Größerer Umfang Zivile Einsatzleitung Militärische Führung Abrechnung (nur Sachkosten, Minderung nach Ausbildungsgrad möglich, ev. Kostenverzicht durch BMVg) 6
7 Hilfeleistung bei sonstigen Notfällen im Rahmen dringender Nothilfe Technische Hilfe Rettung von Menschenleben jeder Führer eines Truppenteils kann anordnen Amtshilfe (VwVfG) Abrechnung ( wie o.a.) Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet Keine Beeinträchtigung ziviler Betriebe (IHK) Wesentliche Förderung der Ausbildung Nutznießer kein Bw- Angehöriger Vertrag Personal- und Materialkosten 7
8 Einsatz von Rettungsmitteln SAR MEDEVAC Rettung von Menschenleben Zivile Kräfte nicht ausreichend 50 km Umkreis Abrechnung mit Kostenträgern Hilfeleistungen auf sozialen und karitativen Gebieten Transport, Betreuung Behinderter/Pflegebedürftiger, Bauunterstützung Ohne Bw keine Maßnahme Standortnähe In der Regel Übernahme der Kosten durch Bw 8
9 Erntenothilfe Drohender Verlust der Ernte Ausbidlungsziel der Truppe nicht gefährdet Alle zivilen Möglichkeiten ausgeschöpft Freiwilligkeit Kein Bw-Material Lohnkosten/Verpflegung/ Transportkosten Einsatz Streitkräfte Ergänzende Hilfe, nicht zusätzliche Kompetenz Subsidiär (im Rahmen verfügbarer Kapazitäten) Keine spezifischen Katastrophenschutzeinheiten Anforderung durch Bund/Land/Landkreis oder beauftragte Behörde Einsatz durch Kdr/BefH VBK / WBK / SKUKdo kostenpflichtig 9
10 Grundsätze der Hilfeleistung Hilfe nach Entscheidung des regional zuständigen Territorialen Befehlshabers Führung und Gesamtleitung bei der zivil zuständigen Stelle Zivile Seite fordert Unterstützung an, Art und Weise wird nach Absprache mit ziviler Einsatzleitung durch militärische Führung festgelegt Grundsätze der Hilfeleistung Ziel Bundeswehr: Zeitgerechte und schnelle Unterstützung Zeitlich befristeter Einsatz der Bundeswehr Information der zivilen Seite über mögliche Unterstützungsfähigkeiten lageunabhängig Beratung der zivilen Seite durchverbindungsoffiziere bei Unterstützungsanfrage, jedoch keine Angebotsliste Enge Abstimmung bei Presse-/Öffentlichkeitsarbeit 10
11 Beauftragte der Bundeswehr für ZMZ (BeaBwZMZ) Territorialen Kommandobehörden heute Schleswig 20 Bremen Hamburg 86 Schwerin 87 Neubrandenburg 31 Trier Köln Arnsberg 34 Oldenburg Augustdorf Gießen 47 Lüneburg Braunschweig Magdeburg 23 Halle Erfurt Berlin Potsdam Frankfurt Chemnitz Bayreuth Dresden 76 Saarlouis 46 Karlsruhe Stuttgart Marktbergel München 65 Landshut 11
12 Neue Struktur Territorialen Kommandobehörden Schleswig Hamburg Neubrandenburg Bremen Schwerin Oldenburg Lüneburg Potsdam Frankfurt Braunschweig Magdeburg Augustdorf Halle Arnsberg Dresden Erfurt Köln Chemnitz Gießen Bayreuth Trier Saarlouis Marktbergel Karlsruhe Stuttgart Landshut München Territoriale Kommandobehörden WBK 4x LKdo LKdo StOKdo Berlin 473 x 11x 1x ( ) BeaBwZMZ (Truppenversuch bis 12/2005) 12
13 BeaBwZMZ und BVK/KVK Absicht: Intensivierung der ZMZ auf Ebene RegBez u. Kreis trotz Verringerung aktiver TrTle u. DSt durch: ständige, ortsbezogene Repräsentanten der Bw im freiwilligen Reservistenstatus mit nicht aktiven Unterstützungsgruppen zur Bildung eines schichtfähigen Stabselements im zivilen Krisenstab (ca. 10 Soldaten) als Bezirks- und Kreis-Verbindungskommando (BVK, KVK) für alle RegBez und Kreise BeaBwZMZ und BVK/KVK Führer BVK, KVK = Beauftragter der Bw für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ), angesehener, ortsansässiger StOffz d. Res, Erfahrung als Reservist im Truppendienst oder ausgeschiedener Berufs- oder Zeitoffizier, KVK: Oberstleutnant d. Res, BVK: Oberst d. Res. Führung, Aus- und Weiterbildung durch LKdo 13
14 BeaBwZMZ und BVK/KVK Maximale Umfänge: 441 Landkreise und kreisfreie Städte davon: 114 kreisfreie Städte 32 Regierungsbezirke max. 473 BVK + KVK Derzeitige Struktur: 186 aktive Beauftragte für Regionale Angelegenheiten (BeaRegA) in Nebenfunktion 50 aktive VbdgKdo Kreis à 3 Sold in Hauptfunktion ~ 470 V-gestellte VbdgKdo Kreis Aufgaben des BeaBwZMZ (1) Herstellen und Pflegen von Arbeitsbeziehungen zu den DSt mit Relevanz für die SK Vertreten der Belange der SK gegenüber den zivilen Dienststellen und der Öffentlichkeit nach Anweisung durch LKdo (Befugnisse der WBV bleiben unberührt!) Unterstützen allgemeine Reservistenarbeit Mitwirken im Rahmen der Weisung LKdo bei der Erstellung der regionalen Sicherheitslage Halten Verbindung zur aktiven Truppe gem. Zuordnung LKdo Wahrnehmen weiterer Aufgaben gem. Einzelweisung LKdo 14
15 Aufgaben BeaBwZMZ (2) Beraten der zivilen Dienststellen zur KatS-Planung (insbesondere bzgl. der Ustg-Möglichkeiten der Bw) Bei Zusammentreten des zivilen Krisenstabes: Beraten des zivilen Leiters des Krisenstabes (VerbKdo) Führen der Mil Ustg-Zelle im Krisenstab Unterstützen der im Bereich eingesetzten Kräfte der Bw Übermitteln der Einsatzanforderungen des zivilen Leiters an die eingesetzten Kräfte der Bw Aufbauorganisation BVK-KVK* KVK* 1 StOffz (Oberst oder OTL) BeaBwZMZ 2 TrOffz/StOffz (OTL bis Lt) Vertreter 3 Uffz m.p. (OStFw bis Fw) Büroleiter 4 Uffz o.p./msch (StUffz bis OG) StDstSold Summe 10 Reservisten * Nachsteuerung während der Erprobung bei Bedarf 15
16 Ablauforganisation LKdo - BVK / KVK* Kdr LKdo ist (unmittelbarer) Dienstvorgesetzter von BeaBwZMZ Bezirk und Kreis LKdo ist KalfDst für BVK und KVK LKdo ist Wirtschaftstruppenteil für BVK / KVK LKdo nimmt Aufgaben wahr gem. Weisung Führung nichtaktiver TrTle des Heeres im Frieden (Stand 2000) z.b.: «veranlasst Zuziehung zu DVAg oder WÜ «ist verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung «wirkt entscheidend mit bei der Personalauswahl Kein Vorges.-Verhältnis BVK zu KVK im Grundbetrieb * Nachsteuerung während der Erprobung bei Bedarf Ablauf-Org im Katastrophenfall ZIV Kat Stab II KVK MIL Kreis II KVK - Bildet U-Zelle Bw im zivilen Krisenstab - Übermittelt zivile Einsatz-Weisungen an eingesetzte TrTle - Unterstützt eingesetzte TrTle 16
17 Ablauf-Org im Katastrophenfall x LKdo Land ZIV Krisenstab Landesregierung Bezirk III BVK ZIV Kat Stab II BVK MIL LKdo wie KVK ZIV Kat Stab II KVK - befiehlt (nach Abstimmung) verfügbare TrTle im Land zur Ustg und - unterstellt diese aza einer operativen Führung - bildet U-Zelle Bw im Krisenstab - Koordiniert Einsatz-Weisungen für Bw über EinsVerband (aus ziviler Autorität) Fall: Katastrophe beschränkt auf ein Bundesland Kreis II MIL KVK - Bildet U-Zelle Bw - Unterstützt eingesetzte TrTle - Übermittelt Einsatz-Weisungen Modellerprobung BeaBwZMZ 17
18 Modellerprobung BeaBwZMZ und BVK/KVK Ziel der Erprobung: Erarbeiten tragfähiger Grundlagen für die neue Form der ZMZ und gewinnen zuverlässiger Planungsdaten. Insbesondere Antworten auf folgende Fragen: Erfüllt das Modell im Grundbetrieb und im Katastrophenfall die Erwartungen? Nehmen die zivilen Stellen die neue Form der ZMZ an? Kann genügend geeignetes Personal gewonnen werden? Genügen bestehende (status-, versorgungs- und verwaltungs-) rechtliche Regelungen oder...? Welcher Finanzbedarf wird erforderlich sein? Rahmendaten Beginn November 2004 Ende Dezember 2005 Teilnahme von 3 Bundesländern Rheinland-Pfalz (1 LKdo, 10 KVK) Schlesig-Holstein (1 LKdo, 15 KVK) Mecklenburg Vorpommern (1 LKdo, 18 KVK) Aktive VbdKdos zu LKdo 18
19 Ausbildung Zentrale Ausbildungsveranstaltung durch AKNZ Teilnahme aller BeaBwZMZ und der Verantwortungsträger der zivilen Seite Kick-Off Veranstaltung in den Ländern Weitere Ausbildung der Angehörigen der BVK/KVK zunächst durch LKdo, Ustg AKNZ Weitere Ausbildung derzeit in Entwicklung (Bedarf ca Lehrgangsplätze) Personalauswahl Bewerberaufkommen hoch Kleinere Probleme in den neuen Bundesländern aufgrund Personal-Pool Fachkompetenz gegen Seilschaft Belastung des Personals hoch 19
20 Katastrophenalarmplan der Bundeswehr Alarmstufen KatAl I Führungsbereitschaft Verbindungsaufnahme mit ziviler KatSchBehörde Lagebild führen KatAl II Lagezentrum besetzt Rufbereitschaft 24 Stunden für Teile Stab/Dienststellen ggf. Entsendung Verbindungsoffizier KatAl III Teile Stab/Dienststelle im Dienst, ggf. Schichtbetrieb 20
21 Zentrum Ausbildung - 41 Zentrum Ausbildung Ausstattung und Unterstützungsfähigkeiten (Auszug)
22 Kräfte für einen möglichen Einsatz Personalgestellung Lageabhängig in Quantität und Qualität Kräfte mit besonderen Fähigkeiten ABC-Abwehrkräfte Pioniere Feldjäger Fernmelder Heeresflieger Transportkräfte Sanitätskräfte Operative Information Luftwaffe/Aufklärungskapazität Bundeswehrfeuerwehren Transportraum (Multi) 22
23 Transportraum (LKW) Transportraum (SLT) 23
24 Brückengerät (Amphibie) Brückengerät (Hohlplatte) 24
25 Brückengerät (Faltschwimmbrücke) Brückengerät 25
26 Brückenlegepanzer Verlegestrasse und Brunnenbohrgerät 26
27 Bagger/Raupen Bagger/Raupen 27
28 Pionierpanzer/Bergepanzer Krane 28
29 ABC-Aufklärung Dekontamination 29
30 Wasseraufbereitung Strahlflugzeuge 30
31 Transportflugzeuge Hubschrauber 31
32 Medizinischer Transportraum Medizinischer Transportraum 32
33 Manpower Verfügbarkeit Im Einzelfall abzuprüfen Einschränkungen aufgrund Auftragslage Auslandseinsätze sowie deren Vor- und Nachbereitung Dislozierung Standorte Unterstützung nach SUBSIDIARITÄTSPRINZIP 33
34 Zentrum Ausbildung
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