Fusionen. Kurzkonzept zur Fusion von Vereinen

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1 Fusionen Kurzkonzept zur Fusion von Vereinen

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Einleitung Definition Vor- und Nachteile einer Fusion Vorgehen Zu kärende Fragen Fazit Rechtliches Checkliste Literatur, Links, Auskunftsstelle... 8 Kleintiere Schweiz - 2 -

3 1. Einleitung Überalterung, Mitgliederschwund, düstere Aussichten (Platzangebot für die Kleintierhaltung, Tierschutz, Gesetzgebung, ehrenamtliche Funktionäre, finanzielle Aspekte) können dazu führen, dass eine Fusion ein folgerichtiger Entwicklungsschritt darstellt. Eine Fusion, die aus einer Notsituation getätigt wird, ist aber nicht zu empfehlen. Schnellschüsse werden in Vereinen nur selten unterstützt. Eine Fusion sollte deshalb frühzeitig und sorgfältig geplant werden. Sie muss allen Beteiligten neue Perspektiven eröffnen und darf keinesfalls nur die Rettung vor der Vereinsauflösung sein. Langjährige Mitglieder stehen einer Fusion oft sehr skeptisch gegenüber. Deshalb ist es sehr wichtig, dass laufend und umfassend informiert wird, sei es schriftlich, an Versammlungen und im persönlichen Gespräch. 2. Definition Unter Fusion bzw. Verschmelzung wird die Zusammenfassung mehrerer Vereine zu einem Verein verstanden. Die ursprünglichen Vereine werden entweder alle oder bis auf einen aufgelöst. Durch die Verschmelzung übertragen die aufzulösenden Vereine ihr gesamtes Vermögen einschliesslich der Mitglieder auf den übrigbleibenden bzw. den neu geschaffenen Verein. 3. Vor- und Nachteile einer Fusion Mögliche Vorteile Mitgliederzuwachs Vorstand kann (wieder) bestellt werden Gemeinsam sind wir stark Genügend Leute für Aktivitäten (Ausstellungen, Rassenlehrkurse, Vorbewertungen, etc.) Kasse äufnen Ein grösserer Verein ist attraktiver für Sponsoren Mögliche Nacheile/Probleme Grössere Wege Geld!!! Aufgabe der Souveränität Identität mit eigenem Verein geht verloren Ältere Mitglieder Weit zurückliegende Animositäten Verleiten zu Lethargie Kleintiere Schweiz - 3 -

4 4. Vorgehen Die Vorstände der zu fusionierenden Vereine müssen sich grundsätzlich einig sein. Dann sollte eine Arbeitsgruppe aus allen Vereinen zusammengestellt werden, wobei es vorteilhaft ist, mindestens je ein kritisches/älteres Mitglied in die Arbeitsgruppe zu wählen. Ziel dieser Arbeitsgruppe muss es sein, dass an den entscheidenden Mitgliederversammlungen der Antrag von einem Grossteil (Achtung Statuten sehen in der Regel eine erforderliche Zweidrittelsmehrheit vor) der Mitglieder gutgeheissen und getragen wird. Folgendes muss frühzeitig in der Arbeitsgruppe besprochen werden: Zusammenlegung der Kassen Ev. Spezialkassen (Schenkung, Legat etc.) Budget 1. Vereinsjahr des neuen Vereins Personalfragen (zukünftiger Vorstand) Führungsphilosophie des zukünftigen Vorstandes Nutzung der Infrastruktur (Vereinsheim, Ausstellungspark, Kleintieranlage etc.) Akzeptanz innerhalb und ausserhalb des neuen Vereins Eine Fusion ist immer auch eine emotionale Angelegenheit. Die Ängste und Bedenken sind vielfältig. Oft wird die Durchführung einer Fusion wohl als sinnvoll erkannt, dagegen sind aber fast immer auch emotionale Barrieren vorhanden. Wenn es gelingt, mit laufender Information über den Projektstand, das persönliche Gespräch und klaren Zielsetzungen das Vertrauen der Vereinsmitglieder, aber auch des Fusionspartners zu gewinnen, so sind die grössten Probleme behoben. 5. Zu klärende Fragen Soll nur ein Verein bestehen bleiben oder alle Vereine aufgelöst und ein neuer Verein gegründet werden? Wo sind die Standorte der bisherigen Vereine und wie gross sind seine Mitgliederzahlen in den einzelnen Standorten? Wie gross ist der Personalbedarf in den einzelnen Standorten (Obleute). Gibt es geltende Verträge, Vereinbarungen, Verpflichtungen bei allen beteiligten Vereinen Wurden die Organisation und die Struktur (Abteilungen?) der beteiligten Vereine und des übernehmenden oder neuen Vereins nach der Verschmelzung abgeklärt? Wurde den Mitgliedern der Nutzen der Fusion aufgezeigt? Kleintiere Schweiz - 4 -

5 Wurde der Entwurf der Statuten erstellt? Ev. Berechnung welcher Verein bringt pro Mitglied wie viel Geld? Ist die lückenlose und laufende Information der Mitglieder sichergestellt? Ist ein potenzieller Vorstand bestellt und den Mitgliedern bekannt geben? Wurde die Zeit nach der Verschmelzung und die Auswirkungen auf die Mitglieder aufgezeigt? 6. Fazit Es gibt kein Patentrezept es muss von Fall zu Fall entschieden und vor allem überzeugt werden. Oft ist es die einzige Möglichkeit, zu retten, was zu retten ist. Es eine Chance die genutzt werden muss! Eine Fusion nützt nichts, wenn dadurch nur: Mehr Mitglieder da sind Das Bankkonto steigt Eine Fusion nützt immer: Wenn der Verein dadurch aktiver und lebendiger wird 7. Rechtliches Alle juristischen Punke sind im Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (vgl. Link im Anhang) geregelt. Hier einige wichtige Auszüge: Art. 4 Abs. 4 Vereine können untereinander ohne Einschränkung fusionieren (reine Vereinsfusion). Art Vereinsmitglieder können innerhalb von zwei Monaten nach dem Fusionsbeschluss frei aus dem Verein austreten. 2 Der Austritt gilt rückwirkend auf das Datum des Fusionsbeschlusses. Art 22 Abs. 2 Die Fusion von Vereinen, die im Handelsregister nicht eingetragen sind, wird mit dem Vorliegen des Fusionsbeschlusses aller beteiligten Vereine rechtswirksam. Wichtig ist auch Artikel 104, wenn einer oder mehre Vereine Immobilien (Kleintieranlage, Vereinshaus) besitzen: Kleintiere Schweiz - 5 -

6 Art Der übernehmende Rechtsträger oder, im Falle der Umwandlung, der Rechtsträger, der seine Rechtsform ändert, muss alle Änderungen, die sich für das Grundbuch aus der Fusion, der Spaltung oder der Umwandlung ergeben, innert dreier Monate vom Eintritt der Rechtswirksamkeit an beim Grundbuchamt anmelden, sofern nicht die kürzere Frist nach Absatz 2 gilt. 2 Der übernehmende Rechtsträger muss den Übergang des Eigentums an einem Grundstück umgehend nach Eintritt der Rechtswirksamkeit beim Grundbuchamt anmelden, wenn: a. bei einer Fusion von Vereinen oder von Stiftungen der übertragende Rechtsträger nicht im Handelsregister eingetragen ist; b. das Grundstück durch Abspaltung auf ihn übergegangen ist; c. das Grundstück durch Vermögensübertragung auf ihn übergegangen ist. 3 In den Fällen nach Absatz 2 Buchstaben a und b bedarf es als Ausweis für die Eigentumsübertragung für das Grundbuch einer öffentlichen Urkunde über die Tatsache, dass das Eigentum an den Grundstücken auf den übernehmenden Rechtsträger übergegangen ist. 4 Die Urkundsperson, welche eine Feststellungsurkunde nach Absatz 3 oder eine öffentliche Urkunde nach Artikel 70 Absatz 2 errichtet, ist namens des übernehmenden Rechtsträgers zur Anmeldung bei den Grundbuchämtern befugt. Kleintiere Schweiz - 6 -

7 8. Checkliste Erste persönliche Gespräch über Fusionsidee erfolgt Einverständnis zu Verhandlungen von der Vereinsversammlung eingeholt Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der beteiligten Vereine bestellt Situationsanalyse: Chancen Risiken / Nutzen Gefahren erstellt Finanzielle Aspekte geklärt Personalbedarf (Obleute) in den Standorten abgeklärt Verpflichtungen (Verträge, Vereinbarungen),abgeklärt Name und Logo des Vereins festgelegt Statutenentwurf erstellt Budget für 1. Vereinsjahr nach Fusion erstellt Neuer Vorstand bestellt und den Mitgliedern kommuniziert Zeit nach der Fusion geplant Einladung zur Auflösungsversammlung erfolgt Kommunikation der Fusion vorbereitet (Verbände, Öffentlichkeit) Einladung zur Gründungsversammlung erfolgt Laufend und umfassend: Mitgliederinformation Kleintiere Schweiz - 7 -

8 9. Literatur, Links, Auskunftsstelle Unser Verein Vreni Schawalder Beobachter-Buchverlag ISBN Wie gründe und leite ich einen Verein? Urs Scherrer Schulthess Juristische Medien AG ISBN Informationen zu Fusionen von Vereinen Bundesgesetz vom 3. Oktober 2003 über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz, FusG) Vereinsrecht Auskunfsstelle Geschäftsstelle Kleintiere Schweiz Henzmannstrasse Zofingen Tel info@kleintiere-schweiz.ch Kleintiere Schweiz - 8 -

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