Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

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1 Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 12 Besministerium für Verkehr, Bau Stadtentwicklung Haushaltsjahr 2013 Inhalt Kapitel Bezeichnung Seite Vorwort zum Einzelplan Überblick zum Einzelplan / Hinweise zum Einzelplan Besministerium Allgemeine Bewilligungen Wasser- Schifffahrtsverwaltung des Bes - Beswasserstraßen Besanstalt für IT-Dienstleistungen im Geschäftsbereich des BMVBS Besamt für Güterverkehr Besamt für Seeschifffahrt Hydrographie Erhebung Verwendung der Lkw-Maut (Besfernstraßen) Besfernstraßen (ohne Lkw-Maut) Besanstalt für Straßenwesen Kraftfahrt-Besamt Deutscher Wetterdienst Luftfahrt-Besamt Luft- Raumfahrt Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Eisenbahn-Besamt Eisenbahnen des Bes Wohnungswesen Städtebau Hochbau- Förderungsmaßnahmen in Berlin Bonn Besamt für Bauwesen Raumordnung Gemeinschaftsdienste Versorgung der Beamtinnen Beamten sowie der Richterinnen Richter des Einzelplans

2 12 Vorwort zum Einzelplan Aufgaben Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grzügen Das Besministerium für Verkehr, Bau Stadtentwicklung (BMVBS) 1. leitet das gesamte Verkehrswesen der Besrepublik Deutschland, soweit der B nach dem Grgesetz zuständig ist. Der Geschäftsbereich erstreckt sich auf das Eisenbahnwesen, den Straßenverkehr, die Binnenschifffahrt, den Seeverkehr, die Luftfahrt, den Straßenbau, die Wasserstraßen den Wetterdienst. 2. nimmt die Zuständigkeit des Bes auf den Gebieten des Städtebaues, des Wohnungswesens, der Raumordnung des Bauwesens wahr. Das Besministerium gliedert sich in neun Abteilungen. Es hat seinen Sitz in Berlin einen Dienstsitz in Bonn. Ihm sind die unter 2. aufgeführten Ober-, Mittel- Unterbehörden nachgeordnet. 1. Besministerium 1.1 Leitung, Politische Planung, Kommunikation 1.2 Zentralabteilung 1.3 Abt. Luft- Raumfahrt 1.4 Abt. Wasserstraßen, Schifffahrt 1.5 Abt. Landverkehr 1.6 Abt. Umweltpolitik Infrastruktur, Grsatzfragen des Ressorts 1.7 Abt. Bauwesen, Bauwirtschaft Besbauten 1.8 Abt. Raumordnung, Stadtentwicklung, Wohnen, öffentliches Baurecht 1.9 Abt. Straßenbau 2. Nachgeordnete Behörden 2.1 Oberbehörden Besamt für Güterverkehr in Köln Besamt für Bauwesen Raumordnung in Bonn Deutscher Wetterdienst in Offenbach (Main) Kraftfahrt-Besamt in Flensburg Besstelle für Seeunfalluntersuchung in Hamburg Besamt für Seeschifffahrt Hydrographie in Hamburg Luftfahrt-Besamt in Braunschweig Besaufsichtsamt für Flugsicherung in Langen (Hessen) Besstelle für Flugunfalluntersuchung in Braunschweig Besanstalt für Straßenwesen in Bergisch Gladbach Besanstalt für Gewässerke in Koblenz Besanstalt für Wasserbau in Karlsruhe Eisenbahn-Besamt in Bonn Besanstalt für IT-Dienstleistungen im Geschäftsbereich des BMVBS 2.2 Mittelbehörden Wasser- Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel Wasser- Schifffahrtsdirektion Nordwest in Aurich Wasser- Schifffahrtsdirektion Mitte in Hannover Wasser- Schifffahrtsdirektion West in Münster Wasser- Schifffahrtsdirektion Südwest in Mainz Wasser- Schifffahrtsdirektion Süd in Würzburg Wasser- Schifffahrtsdirektion Ost in Magdeburg 2.3 Unterbehörden 39 Wasser- Schifffahrtsämter 7 Wasserstraßen-Neubauämter 2.4 Weitere Einrichtungen Havariekommando in Cuxhaven (gemeinsame Einrichtung des Bes der Küstenländer) Beseisenbahnvermögen in Bonn (beaufsichtigter Bereich) DFS Deutsche Flugsicherung GmbH in Langen (beaufsichtigter Bereich) 3. Die Besautobahnen n Besstraßen des Fernverkehrs werden im Auftrage des Besministeriums für Verkehr, Bau Stadtentwicklung durch die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwaltet (Artikel 90 des Grgesetzes).

3 Überblick zum Einzelplan 12 E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m E i n z e l p l a n Verwaltungseinnahmen , , ,82- Übrige Einnahmen , , ,11 Gesamteinnahmen , , ,29 A u s g a b e n Personalausgaben , ,80 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,01) ( ,45) n ( ,01) ( ,25) ,76- davon Vorgriffe ,32 Sächliche Verwaltungsausgaben , ,87 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,52) ( ,93) n ( ,52) ( ,80) ,28 überplanmäßige Ausgaben ,52 davon Vorgriffe ,50 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,54 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,28) ( ,38) n ( ,28) ( ,92) ,36- Ausgaben für Investitionen , ,20 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,64) ( ,13) n ( ,64) ( ,33) ,69 überplanmäßige Ausgaben ,52 davon Vorgriffe ,65 Besondere Finanzierungsausgaben... 0, ,74 Rest aus 2012/übertragbare Mittel (16.278,37) (16.278,37) n (16.278,37) ( ,11) ,74 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,12) ( ,34) n ( ,12) ( ,34) , Hauptgruppe , ,42 Hauptgruppe , ,40 Hauptgruppe , ,62 Hauptgruppe , ,28 Hauptgruppe , ,62 nicht verteilter Rest aus ,82 0,00 zusammen , ,34 Gesamtausgaben , ,15 davon flexibilisiert , ,06 davon nicht flexibilisiert , ,09 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,94) ( ,60) n ( ,94) ( ,75) ,81 überplanmäßige Ausgaben ,04 davon Vorgriffe ,47

4 12 Überblick zum Einzelplan (Einzelplan) ab künftige e zusammen Negative Beträge ergeben sich aufgr von Korrektur- Umbuchungen. vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgänge ,88 Vermögenszugänge ,23 Schuldenzugänge ,28 Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für den Einzelplan 12 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HRG 4 HRG 5 HRG 6 HRG 7 HRG 8 HRG Rest aus flexibilisierten Ansätzen nicht verteilter Rest aus Vorgriffe aus aus 2012 freigegebene Reste über- außerplanmäßige Ausgaben verfügbares Soll Vorgriff auf bereinigtes Ist Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Deckung aus anderen HGR Kapiteln für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor Einsparung für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Einsparung für andere HGR Kapitel für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor Übertragbare flexibilisierte Ausgaben nach 2014 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben)

5 - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 12 mit Ausnahme der Titel dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Besressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Besressorts tätig werden Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einerfür-Alle-Fälle"). 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 12 mit Ausnahme der Titel dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap Tit Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Besressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Besressorts tätig werden Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einerfür-Alle-Fälle"). Allgemeine : Flexibilisierung: Die in die Regelung nach 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel einzeln aufgelistet. Angewandte Kurse: 1 CHF = 0,82264 ; 1 USD = 0,77286 ; 1 GBP = 1,19717, 100 DKK = 13,45135 ; 1 CAD = 0, / Hinweise zum Einzelplan 12

6 1201 Besministerium E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Verwaltungseinnahmen , , ,29- Übrige Einnahmen , , ,09 Gesamteinnahmen , , ,20- A u s g a b e n Personalausgaben , ,20 Vorgriff aus 2012/Vorgriff auf 2014 (46.653,24-) ( ,32-) n ( ,76) ( ,88) ,88- davon Vorgriffe ,32 Sächliche Verwaltungsausgaben , ,64 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,86) ( ,46) n ( ,86) ( ,10) ,76- Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , , ,55 Ausgaben für Investitionen , ,56 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,42) ( ,64) n ( ,42) ( ,20) ,22- Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,02) ( ,77) n ( ,02) ( ,77) , Hauptgruppe , ,35 Hauptgruppe , ,70 Hauptgruppe , ,41 Hauptgruppe , ,20 Hauptgruppe , ,11 zusammen , ,77 Gesamtausgaben , ,95 davon flexibilisiert , ,92 davon nicht flexibilisiert , ,03 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,06) ( ,55) n ( ,06) ( ,50) ,44 davon Vorgriffe ,32 (Kapitel) zusammen vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgänge ,24 Vermögenszugänge ,74

7 Besministerium 1201 Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht Kapitel 1201 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HRG 4 HRG 5 HRG 6 HRG 7 HRG 8 HRG Rest aus flexibilisierten Ansätzen Vorgriffe aus aus 2012 freigegebene Reste verfügbares Soll Vorgriff auf bereinigtes Ist Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Deckung aus anderen HGR Kapiteln für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor Einsparung für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Übertragbare flexibilisierte Ausgaben nach 2014 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben) Zusatzangaben für Kapitel 1201 Z u s a t z a n g a b e n z u m K a p i t e l Ausgabereste aus flexibilisierten Haushaltsansätzen im Kapitel ,00 0,00 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,02) ( ,77) n ( ,02) ( ,77) ,75 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,02 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 für Tit ,34 für Tit ,41 für Tit ,05 für Tit ,68 für Tit ,05 für Tit ,34 für Tit ,45 für Tit ,16 für Tit ,12 für Tit ,37 für Tit ,04 für Tit ,10 für Tit ,00 für Tit ,80 für Tit ,90 für Tit ,21 zusammen ,02 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2013 von Tit ,00 von Tit ,76 von Tit ,49 von Tit ,72 von Tit ,38 von Tit ,59 von Tit ,78 von Tit ,75 von Tit ,87 von Tit ,60 von Tit ,16 von Tit ,17 von Tit ,81 von Tit ,00 von Tit ,51 von Tit ,46 von Tit ,41 von Tit ,20 von Tit ,73 von Tit ,30

8 Besministerium Noch zu Zusatzangaben zum Kapitel von Tit ,08 zusammen ,77

9 Titel Besministerium 1201 Einnahmen Verwaltungseinnahmen Gebühren, Entgelte , ,30 882, Vermischte Einnahmen , , ,80- vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgang , Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung Nutzung , , , Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen , , ,33 Verstärkung für Tit ,00 Übrige Einnahmen Erstattung von Verwaltungsausgaben aus dem Inland , , , Einnahmen aus Prämienzahlungen der Besanstalt für Immobilienaufgaben... 0,00 0,00 0,00 Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap flexibilisierter Bereich Einnahmen aus Sponsoring, Spenden ähnlichen freiwilligen Geldleistungen... 0, , ,30 Verstärkung für Tit ,30 Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: Ausgaben 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 6 HG. Ausgenommen sind Tit Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap flexibilisierter Bereich dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Personalausgaben Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich nebenamtlich Tätige... 0, ,08 Vorgriff aus 2012/Vorgriff auf 2014 (46.653,24-) ( ,32-) n (46.653,24-) (46.653,24-) 0,00 Hierbei handelt es sich um einen Vorgriff auf zu erwartende Einnahmen, der auf die nächstjährige Bewilligung für den gleichen Zweck angerechnet wird. Deckung (für Rest) bei Kap Tit ,08 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgr zu erwartender Einnahmen geleistet wurden diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Sächliche Verwaltungsausgaben Mieten Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement , ,32 721, zusammen

10 Noch zu Titel : Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen , , ,85- Die sind verbindlich Übungen Ausbildungen von Fachpersonal ,00 0, ,00- Einsparung für Kap Tit , Öffentlichkeitsarbeit , ,40 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,86) ( ,46) n ( ,86) ( ,86) 0,00 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Erstattungen fließen den Ausgaben zu. 3. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Drucksachen an Dritte unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. 4. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung Versand von Veröffentlichungen zu leisten Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden... 0, , ,30 Verstärkung durch Mehreinnahme bei Tit ,30 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht... 0,00 0,00 0,00 Ausgaben für Investitionen Baumaßnahmen von mehr als im Einzelfall , ,78 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,42) ( ,64) n ( ,42) ( ,42) 0, zusammen Flexibilisierte Ausgaben F Bezüge des Besministers der Parlamentarischen Staatssekretäre , , ,54 F 1201 Besministerium Titel Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1 HG 2013 bei Tit ,72 Einsparung für Tit ,18 Bezüge Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen Beamten , , ,47- Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,00 Einsparung für Tit ,87 für Tit ,59 für Tit ,00 für Tit ,80 für Tit ,66 für Tit ,55 zusammen ,47 F Bezüge Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte , , , Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,34

11 Noch zu Titel : Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,76 Einsparung für Tit ,69 F Zuführung an die Versorgungsrücklage , , ,57 F Abschlagszahlungen an die Versorgungsrücklage bei Tit ,18 bei Tit ,87 bei Tit ,69 bei Kap Tit ,64 bei Kap Tit ,25 bei Kap Tit ,27 bei Kap Tit ,78 bei Kap Tit ,03 bei Kap Tit ,19 bei Kap Tit ,26 bei Kap Tit ,27 bei Kap Tit ,32 bei Kap Tit ,47 bei Kap Tit ,25 bei Kap Tit ,13 bei Kap Tit ,19 bei Kap Tit ,92 bei Kap Tit ,42 bei Kap Tit ,43 bei Kap Tit ,71 bei Kap Tit ,10 bei Kap Tit ,99 bei Kap Tit ,97 bei Kap Tit ,18 bei Kap Tit ,06 zusammen ,57 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich nebenamtlich Tätige , , ,96 Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1 HG 2013 bei Tit ,96 F Entgelte der Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmer , , ,78- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,41 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,49 Deckung gemäß Nr. 2 bei Kap Tit ,00 Einsparung für Tit ,72 für Tit ,96 für Tit ,76 für Tit ,68 für Tit ,58 für Tit ,00 für Tit ,00 zusammen ,70 vermögenswirksame Beträge: Vermögenszugang ,74 F Beihilfen aufgr der Beihilfevorschriften , , ,59 Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1 HG 2013 bei Tit ,59 F Fürsorgeleistungen Unterstützungen , , ,72- F Titel Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,72 Inanspruchnahme überbetrieblicher betriebsärztlicher sicherheitstechnischer Dienste, von Betriebsärztinnen Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit , , , Deckung gemäß Nr. 3 bei Kap Tgr. 01 bei Kap Tit ,49 bei Kap Tit ,87 bei Kap Tit ,00 bei Kap Tit ,00 bei Kap Tit ,07 zusammen ,43 Besministerium 1201

12 1201 Besministerium Titel F Unfallkasse des Bes , , ,81 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,05 Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1 HG 2013 bei Tit ,76 F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen , , ,70- F Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,68 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,38 Geschäftsbedarf Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- Ausrüstungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände , , ,54- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,05 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,59 Einsparung für Tit ,00 F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen dgl , , ,75- Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,75 F Bewirtschaftung der Grstücke, Gebäude Räume , , ,42- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,45 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,87 F Mieten Pachten , , ,44- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,16 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,60 F Unterhaltung der Grstücke baulichen Anlagen , , ,04- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,12 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,16 Einsparung für Tit ,00 F Aus- Fortbildung , , ,20 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,37 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,17 Einsparung für Tit ,00 Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Lehr- Unterrichtsmaterial an Lehrgangsteilnehmer unentgeltlich abgegeben wird. F Gerichts- ähnliche Kosten , , ,13 Deckung gemäß 5 Abs. 4 HG 2013 bei Tit ,00 Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 2 HG 2013 bei Tit ,63 bei Tit ,50 zusammen ,13 F Sachverständige , , ,44- Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,81 Einsparung für Tit ,63 für Tit ,00 für Tit ,00 zusammen , F Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten ähnlichen Ausschüssen , , ,60

13 Titel Noch zu Titel : Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,10 Einsparung für Tit ,50 für Tit ,00 zusammen ,50 F Dienstreisen , , , Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,00 Einsparung für Tit ,86 für Tit ,00 Besministerium 1201 F zusammen ,86 Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen , , ,38 Deckung gemäß 5 Abs. 4 HG 2013 bei Tit ,80 bei Tit ,58 Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 2 HG 2013 bei Tit ,00 zusammen ,38 F Vermischte Verwaltungsausgaben , , ,66 Deckung gemäß 5 Abs. 4 HG 2013 bei Tit ,66 bei Tit ,00 Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 2 HG 2013 bei Tit ,00 bei Tit ,00 bei Tit ,00 bei Tit ,00 zusammen ,66 F Förderung des Vorschlagwesens , , ,46- Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,46 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds , , ,55 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,41 Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1 HG 2013 bei Tit ,55 Verstärkung durch Mehreinnahme bei Kap Tit ,41 zusammen ,96 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit F Kleine Neu-, Um- Erweiterungsbauten , , ,20- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,20 F Erwerb von Fahrzeugen , , ,07 F Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,80 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,73 Verstärkung gemäß 6 Abs. 7 HG 2013 bei Tit ,00 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke , , ,40- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,90 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,30 Einsparung für Tit ,00

14 1201 Besministerium Titel F Tgr Titelgruppe 55 Ausgaben für die Informationstechnik Geschäftsbedarf Datenübertragung sowie Geräte, Ausstattungs- Ausrüstungsgegenstände, Software, Wartung , , ,72 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,34 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,78 Deckung gemäß 5 Abs. 4 HG 2013 bei Tit ,68 bei Tit ,00 bei Tit ,62 Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 2 HG 2013 bei Tit ,00 bei Tit ,00 bei Tit ,86 F zusammen ,16 Miete für Datenverarbeitungsanlagen, Geräte, Ausstattungs- Ausrüstungsgegenstände, Maschinen, Software... 0,00 0,00 0,00 F Aus- Fortbildung , , ,89- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,04 Einsparung für Tit ,93 Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Lehr- Unterrichtsmaterial an Lehrgangsteilnehmer unentgeltlich abgegeben wird. F Ausgaben für Aufträge Dienstleistungen , , ,62 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,51 Deckung gemäß 5 Abs. 4 HG 2013 bei Tit ,00 bei Tit ,20 Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 2 HG 2013 bei Tit ,93 F zusammen ,13 Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- Ausrüstungsgegenständen, Software , , ,69- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,21 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,08 Einsparung für Tit ,62 für Tit ,20 zusammen ,82

15 Allgemeine Bewilligungen 1202 Vorbemerkung Bei diesem Kapitel sind diejenigen Haushaltsausgaben, die das Besministerium für Verkehr, Bau Stadtentwicklung unmittelbar bewirtschaftet, die mit ihnen zusammenhängenden Haushaltseinnahmen veranschlagt. E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Verwaltungseinnahmen , , ,88 Übrige Einnahmen , , ,62 Gesamteinnahmen , , ,50 A u s g a b e n Sächliche Verwaltungsausgaben , ,77 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,65) ( ,03) n ( ,65) ( ,80) ,85- davon Vorgriffe ,50 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,93 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,28) ( ,51) n ( ,28) ( ,44) ,16 Ausgaben für Investitionen , ,63 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,73) ( ,21) n ( ,73) ( ,84) ,89- Besondere Finanzierungsausgaben... 0, , ,54 Gesamtausgaben , ,87 davon nicht flexibilisiert , ,87 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,66) ( ,75) n ( ,66) ( ,62) ,04- davon Vorgriffe ,50 (Kapitel) künftige e zusammen Negative Beträge ergeben sich aufgr von Korrektur- Umbuchungen. vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgänge ,94

16 1202 Allgemeine Bewilligungen Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht Kapitel 1202 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HRG 4 HRG 5 HRG 6 HRG 7 HRG 8 HRG aus 2012 freigegebene Reste verfügbares Soll Vorgriff auf bereinigtes Ist Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Einsparung für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) nach 2014 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben)

17 Titel Allgemeine Bewilligungen 1202 Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen , , ,88 Überzahlte, zu erstattende Zinsbeträge dürfen, auch wenn sie in einem Haushaltsjahr vereinnahmt worden sind, aus den Einnahmen gezahlt werden. Übrige Einnahmen Rückzahlung von Darlehen an private Unternehmen für Investitionen zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs , , ,94 vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgang , Erstattungen der Europäischen Union... 0, , ,97 Verstärkung für Tit ,97 Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Besprogramm Verkehrsinfrastruktur... 0, , ,21 Verstärkung für Tit ,58 für Kap Tit ,96 für Kap Tit ,67 für Kap Tit ,38 für Kap Tit ,62 zusammen ,21 1. Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap Tit , Kap Tit , , Kap Tit , Kap Tit , Kap Tit Rückzahlungen an die EU dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. 3. Rückzahlungen aus weitergeleiteten Beträgen sind in diesem Titel zu vereinnahmen. 4. Anderen Berechtigten als dem B zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union für transeuropäische Netze... 0, , ,43 Verstärkung für Kap Tit ,26 für Kap Tit ,12 für Kap Tit ,05 zusammen ,43 1. Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: , Kap Tit , Kap Tit , Kap Tit Rückzahlungen aus weitergeleiteten Beträgen sind in diesem Titel zu vereinnahmen. 3. Rückzahlungen an die EU dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. 4. Anderen Berechtigten als dem B den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bes zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen Maßnahmen im Geschäftsbereich des Besministeriums für Verkehr, Bau Stadtentwicklung... 0,00 0,00 0,00 1. Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: Anderen Berechtigten als dem B zustehende Anteile an den Erstattungen sind bei der Weiterleitung von den Einnahmen abzusetzen Rückzahlung von Zuwendungen , , ,07 1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:

18 1202 Allgemeine Bewilligungen Titel Noch zu Titel : 2. Überzahlte, zu erstattende Rückforderungsbeträge dürfen, auch wenn sie in einem Haushaltsjahr vereinnahmt worden sind, aus den Einnahmen gezahlt werden. zum Lfd.Nr. Bezeichnung Soll Ist 1. Rückzahlung von Zuwendungen für den Betrieb der Transrapid Versuchsanlage (TVE) , Leistungen von Besbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben... 0,00 0,00 0,00 Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Besbehörden (EfA) zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 12. Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Sachverständige , ,77 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,00) ( ,23) n ( ,00) ( ,00) 0,00 Die Ausgaben sind übertragbar Studien, Untersuchungen, Gutachten Projektbegleitung zur Fortschreibung der Mobilitäts- Kraftstoffstrategie , ,49 übertragbare Mittel ( ,51) ( ,00) 0,00 Einsparung (kassenmäßig) für Tit ,00 für Tit ,51 zusammen , zusammen Die Ausgaben sind übertragbar Förderung Umsetzung der bilateralen Zusammenarbeit mit anderen Staaten , ,90 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,87) ( ,97) n ( ,87) ( ,87) 0,00 Die Einwilligung des BMF gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. Die Ausgaben sind übertragbar Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht , , , Weiterentwicklung des Güterverkehrs- Logistikstandorts Deutschland , ,28 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,16) ( ,88) n ( ,16) ( ,16) 0, Deckung (für Rest) bei Tit ,00

19 Titel Noch zu Titel : zusammen Die Ausgaben sind übertragbar Kosten aus Anlass des deutschen Vorsitzes des Zürich-Prozesses , ,57 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,26) ( ,69) n ( ,26) ( ,26) 0,00 Die Ausgaben sind übertragbar Studien, Untersuchungen zur Initiative Metadatenplattform , ,61 übertragbare Mittel ( ,39) ( ,00) 0,00 Einsparung (kassenmäßig) für Tit , zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Beratung zur Nutzung der Ergebnisse des Weiterentwicklungsprogramms Magnetschwebebahntechnik der Transrapid-Versuchsanlage Emsland , , ,03-1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Ausgaben für Patentgebühren dürfen geleistet werden Studien Projektbegleitung im Bereich Verkehr für den Alpenraum , ,47 Vorgriff auf 2014 (62.924,50-) (70.869,97) ,97 Hierbei handelt es sich um einen Vorgriff auf zu erwartende Einnahmen, der auf die nächstjährige Bewilligung für den gleichen Zweck angerechnet wird. Deckung (für Rest) bei Kap Tit ,50 Verstärkung durch Mehreinnahme bei Tit , Allgemeine Bewilligungen zusammen Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden:

20 1202 Allgemeine Bewilligungen Titel Noch zu Titel : Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgr zu erwartender Einnahmen geleistet wurden diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden Kosten des funkärztlichen Beratungsdienstes für die Seeschifffahrt , ,00 0, Wissenschaftliche allgemein-wirtschaftliche Untersuchungen auf allen Fachgebieten der Verkehrsverwaltung , ,90 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,26) ( ,36) n ( ,26) ( ,26) 0,00 Deckung (für Rest) bei Tit ,51 bei Tit ,00 bei Tit ,26 bei Tit ,49 zusammen , zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus grenzüberschreitenden Vorhaben fließen den Ausgaben zu. 3. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 4. Von den Forschungsmitteln dürfen bis zu 5 Prozent für Forschungsbegleitung Projektmanagement eingesetzt werden Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - Verkehrstelematik intermodaler Verkehr... 0,00 0,00 0,00 1. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: , Kap Tit , Kap Tit , Kap Tit Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgr zu erwartender Einnahmen geleistet wurden diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Einnahmen aus gem. Art. 61 VO (EG) 1083/2006 Art. 20 VO (EG) 1828/2006 wieder eingezogenen Beträgen fließen den Ausgaben zu Kostenbeteiligung an Sekretariaten , , , zusammen Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - Technische Hilfe für Verkehrsinfrastrukturvorhaben , ,72 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,45) ( ,31) n ( ,45) ( ,03) , Das BMF hat gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes bis zu einer Höhe von ,00 Euro eingewilligt.

21 Titel Noch zu Titel : Deckung (für Rest) bei Kap Tit ,00 Verstärkung durch Mehreinnahme bei Tit , zusammen Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: , Kap Tit , Kap Tit , Kap Tit Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgr zu erwartender Einnahmen geleistet wurden diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Einnahmen aus gem. Art. 61 VO (EG) 1083/2006 Art. 20 VO (EG) 1828/2006 wieder eingezogenen Beträgen fließen den Ausgaben zu Zuschüsse der Europäischen Union zu Studien, Untersuchungen n FuE-Maßnahmen sowie Verkehrstelematik für Transeuropäische Verkehrsnetze... 0, ,35 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,64) ( ,29) n ( ,64) ( ,64) 0,00 Das BMF hat gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes bis zu einer Höhe von ,00 Euro eingewilligt. Deckung (für Rest) bei Kap Tit ,35 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Veröffentlichung Dokumentation , , ,88- Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Konferenzen, Tagungen, Messen Ausstellungen , ,12 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,42) ( ,30) n ( ,42) ( ,42) 0,00 Deckung (für Rest) bei Tit ,00 bei Tit ,00 bei Kap Tit ,00 zusammen , Allgemeine Bewilligungen Die Ausgaben zu Nr. 1, 2 3 der sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 4. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

22 1202 Allgemeine Bewilligungen Titel Noch zu Titel : zum Lfd.Nr. Bezeichnung Soll Ist 3. Sonstige Veranstaltungen , Kosten der Gemeinsamen Geschäftsstelle Elektromobilität der Besregierung , ,19 übertragbare Mittel (390,81) ( ,00) 0,00 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) - Zuschüsse an Länder , ,53 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,53) ( ,00) n ( ,53) ( ,53) 0,00 Das BMF hat gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes bis zu einer Höhe von ,53 Euro eingewilligt. Deckung (für Rest) bei Tit ,00 bei Tit ,53 zusammen , zusammen Negative Beträge ergeben sich aufgr von Korrektur- Umbuchungen. 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Von den Mitteln dürfen bis zu 5 Prozent für Projektmanagement eingesetzt werden. 5. Die Ausgaben können bis zum 2013 auch zur Unterstützung von Modellvorhaben einschließlich Forschungsbegleitung auf dem Gebiet der fahrradfrelichen Stadtentwicklung eingesetzt werden. 6. Von den Mitteln dürfen bis zu 20 Prozent für begleitende Untersuchungen, Gutachten Aufträge Dritter eingesetzt werden Erstattung der Kosten für Schiffssicherheitsaufgaben des Bes , ,28 Rest aus 2012 ( ,00) ( ,00) ,72- Deckung (für Rest) bei Tit ,62 bei Tit ,66 bei Kap Tit ,00 zusammen , Kostenerstattung an die Berufbildungsstelle Seeschifffahrt e. V., Bremen , ,00 0, Erstattungen von Kosten zur Überwachung der Not- Sicherheitsfrequenzen für die Schifffahrt , , , Finanzbeitrag an die Seeschifffahrt , ,00 Rest aus 2012/übertragbare Mittel (33.256,00) ( ,10) n ( ,00) ( ,10) , Verstärkung durch Mehreinnahme bei Kap Tit ,10

23 Titel Noch zu Titel : zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Beihilfen zur Ausbildungsförderung in der Binnenschifffahrt , ,38 übertragbare Mittel ( ,62) ( ,00) 0,00 Einsparung (kassenmäßig) für Tit , zusammen Die Ausgaben sind übertragbar Aufbau Einführung eines deutschlandweiten interoperablen Fahrgeldmanagements ("e-ticketing")... 0, ,25 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,83) ( ,58) n ( ,83) ( ,83) 0,00 Deckung (für Rest) bei Tit ,25 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Von den Forschungsmitteln dürfen bis zu 5 Prozent für Forschungsbegleitung Projektmanagement eingesetzt werden Förderung von umweltfrelichen Motoren für Binnenschiffe zur Modernisierung der deutschen Binnenschiffsflotte , ,23 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,71) ( ,48) n ( ,71) ( ,71) 0, Einsparung (kassenmäßig) für Tit ,66 Die Ausgaben sind übertragbar Beihilfen für Schiffsjungenheime Schifferkinderheime der Binnenschifffahrt , ,00 übertragbare Mittel ( ,00) ( ,00) 0,00 Das BMF hat gemäß 45 Abs. 4 BHO die Übertragbarkeit der Ausgaben zugelassen. Einsparung (kassenmäßig) für Tit ,00 für Tit ,00 zusammen ,00 Allgemeine Bewilligungen Beiträge an deutsche Vereine Gesellschaften , ,74 338, Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) - Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts , ,63 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,78) ( ,78) n ( ,78) ( ,41) ,37-

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