Ausbildungsnachweis/ Berichtsheft

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1 Ausbildungsnachweis/ Berichtsheft für die Berufsausbildung zum/zur staatlich geprüften Rettungsassistenten/in (verkürzte Ausbildung nach 8 RettAssG) Anschrift: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar Referat 560 Weimarplatz Weimar Tel / bzw Stand: März 2011 Weimarplatz Weimar / Telefon: (03 61) Telefax: (03 61) / poststelle@tlvwa.thueringen.de (Die genannte -Adresse dient nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung) Besucheradresse Abteilung III: Friedensstraße 42, Weimar Landesbank Hessen-Thüringen (HELABA) Kto.-Nr.: BLZ:

2 Inhaltsverzeichnis: Deckblatt Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 2 Personalien Seite 3 Merkblatt zur praktischen Tätigkeit Seite 4-5 Antrag auf Anrechnung geleisteter praktischer Stunden als Rettungssanitäter auf die praktische Ausbildung zum Rettungsassistenten Seite 6-7 Einführung von Praktikanten Ablauf des Lehrrettungswachenpraktikums Seite 8 Lernzielkatalog Seite 9-11 Nachweis zum Lernzielkatalog Seite Merkblatt Einsatzberichte Seite Vorlage Einsatzbericht Seite Vorlage Nachweis der praktischen Maßnahmen / Ausbildung an der Lehrrettungswache Seite 19 Beurteilungsbogen Seite Antrag auf Zulassung zum Abschlussgespräch Seite 24 Merkblatt zum Antrag auf Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Seite 25 Antrag auf Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistent/ -in Seite 26 Ärztliche Bescheinigung Seite 27 Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Tätigkeit Seite 28 Protokoll zum Abschlussgespräch Seite Nachweis der praktischen Ausbildung an der Lehrrettungswache Seite 33 Nachweis über die abgeleisteten theoretischen Stunden und angefertigten Einsatzberichte nach bestandener Prüfung Seite 34 2

3 Ausbildungsnachweis/Berichtsheft für Rettungsassistenten/innen Personalien Name (eventuell Geburtsname) Vorname Geburtsdatum Geburtsort Anschrift Telefon -Adresse Ausbildungseinrichtung/Schule (theoretische und praktische Ausbildung): Ausbildungseinrichtung/Lehrrettungswache (praktische Tätigkeit): Besondere Vermerke: 3

4 Merkblatt zur praktischen Tätigkeit nach 7 RettAssG in Verbindung mit 8 RettAssG Nach 7 Absatz 1, 2 RettAssG sind mindestens Stunden praktische Tätigkeit in einer Einrichtung des Rettungsdienstes abzuleisten, welche von ihrer Größe, ihrer personellen Besetzung und ihrer technischen Ausstattung her eine entsprechende Ausbildung gewährleisten kann und von der zuständigen Behörde ermächtigt ist. Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel der Rettungswache nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt möglich ist. Nach 8 Absatz 1, 5 RettAssG kann auf Antrag eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung bzw. abgeleistete Tätigkeit im Umfang ihrer Gleichwertigkeit ganz oder teilweise auf die praktische Tätigkeit nach 7 RettAssG angerechnet werden. (Formular siehe Seite 6-7) Während der praktischen Tätigkeit soll der/die Praktikant/in die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen. Als Gesamtdauer gelten für den Praktikanten mindestens Stunden praktische Tätigkeit oder die auf Antrag von der zuständigen Behörde festgelegten praktischen Stunden. Es wird empfohlen zu prüfen, ob die Praktikanten geeignet sind, die Tätigkeit auf dem RTW gemäß ihrer Qualifikation auszuüben. Mindestens 80 % der praktischen Tätigkeit muss an einer Lehrrettungswache abgeleistet werden. Die restlichen 20 % können auf Außenwachen abgeleistet werden, insofern eine qualifizierte Betreuung sichergestellt ist. Praktische Tätigkeit in Lehrrettungswachen des Freistaates Thüringen Ausbildungsnachweis/Berichtsheft: Während der gesamten praktischen Tätigkeit hat der/die Praktikant/in ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ziel ist es, die Vertiefung der Kenntnisse und die Anwendung der praktischen Tätigkeit zu dokumentieren. Das Berichtsheft enthält am Ende der Ausbildung: 1. Vollständiger Nachweis zum Lernzielkatalog (mindestens 50 Unterrichtsstunden oder die mit Bescheid durch die zuständige Behörde angerechneten Unterrichtsstunden - Lernzielkatalog siehe Seite 9-11) - Formular siehe Seite und Fortbildungsbescheinigung von max. 30 Stunden jährliche Pflichtfortbildung Einsatzberichte oder die mit Bescheid durch die zuständige Behörde angerechneten Einsatzberichte (es sind pro Monat mind. 5 Einsatzberichte zu schreiben und in der Lehrrettungswache abzugeben) Merkblatt und Formular siehe Seite Nachweis der praktischen Maßnahmen - dieser Nachweis ist weiterhin täglich zu führen, zu vermerken sind die im Dienst ausgeübten praktischen Tätigkeiten (z.b.: Basismaßnahmen, Flexüle anlegen, spezielle Lagerungs- oder Bergungsmaßnahmen etc.) - / Ausbildung an der Lehrrettungswache - Formular siehe Seite Beurteilungsbogen - Formular siehe Seite Abschlussgespräch: Das Abschlussgespräch am Ende der praktischen Tätigkeit findet im TLVwA in Weimar statt. Im Abschlussgespräch soll festgestellt werden ( 2 RettAssAPrV), dass der/die Praktikant/in die für die Berufsausübung wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für den praktischen Einsatz erworben und damit gelernt hat, die im Lehrgang nach 4 RettAssG erworbenen Kenntnisse bei der Arbeit anzuwenden. Geprüft wird nach den im Protokoll angegebenen Punkten. Formular siehe Seite

5 Teilnehmende Personen sind: Praktikant/in, behördlich berufener Arzt anleitender Rettungsassistent/ Lehrrettungsassistent der Lehrrettungswache behördlich beauftragter Protokollant Termin des Abschlussgespräches: frühestens 2 Wochen vor Ende der praktischen Tätigkeit Voraussetzung/Ablauf des Abschlussgespräches: der/die Praktikant/in reicht zum festgelegten Abgabetermin den Antrag auf Zulassung zum Abschlussgespräch (Formular siehe Seite 24) mit den dort aufgeführten Unterlagen rechtzeitig im TLVwA Weimar ein der anleitende Rettungsassistent/Lehrrettungsassistent überprüft die Vollständigkeit und bestätigt diese zusätzlich auf dem Antrag auf Zulassung zum Abschlussgespräch der anleitende Rettungsassistent/Lehrrettungsassistent hat aus den geforderten Einsatzberichten mindestens 10 Einsatzberichte auszuwählen, die der behördlich berufene Arzt dann für das Abschlussgespräch nutzen kann - diese Einsatzberichte sind nicht vorher mit dem Praktikanten durchzusprechen, auch darf der Praktikant darüber nicht informiert werden - sollte dies der Fall sein, wird das Abschlussgespräch wegen Täuschung als nicht bestanden gewertet der anleitende Rettungsassistent/Lehrrettungsassistent hat das TLVwA über die Auswahl bis zum festgelegten Abgabetermin zu informieren z.b. per aus den 10 Einsatzberichten wählt der behördlich berufene Arzt 2 Einsatzberichte aus, die die Grundlage des Abschlussgespräches bilden das Abschlussgespräch dauert mindestens 30, maximal 45 Minuten und ist als Einzelgespräch zu führen das Abschlussgespräch ist nach denen im Protokoll festgelegten Kriterien zu führen Verfahrensweise bei Nichtbestehen: 1. Verlängerung des Praktikums nach Rücksprache mit dem TLVwA um mindestens 240 Std. (entsprechenden Bescheid über diese Festlegung erhält der/die Praktikant/in vom TLVwA) 2. Erneutes Nichtbestehen - Wiederholung der gesamten praktischen Tätigkeit mit allen Bestandteilen 3. Erneutes Nichtbestehen - Versagen der Berufszulassung Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Tätigkeit: Die Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Tätigkeit (Formular siehe Seite 28) ist Voraussetzung für die Beantragung der Berufserlaubnis und darf nur ausgestellt werden, wenn der ordnungsgemäße Ausbildungsnachweis vorliegt und durch das Abschlussgespräch festgestellt wurde, dass der/die Praktikant/in alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat. Diese Bescheinigung darf durch die Lehrrettungswache erst am letzten Tag der praktischen Tätigkeit ausgestellt werden! Antrag auf Ausstellung der Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung Nach einem erfolgreichen Abschlussgespräch und der Ableistung der gesamten praktischen Tätigkeit sind die im Merkblatt auf Seite 25 aufgeführten Unterlagen im TLVwA Weimar oder der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem der/die Praktikant/in seine schulische Ausbildung absolviert hat, einzureichen. 5

6 Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar Referat 560 Weimarplatz Weimar Vollzug des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) Name, Vorname (eventuell Geburtsname) Telefonnummer Geburtsdatum Geburtsort PLZ Wohnort Straße Schule Hiermit stelle ich den Antrag auf Anrechnung: der von mir als Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter*) abgeleisteten praktischen Stunden 8 Abs. 2 Satz 2 RettAssG im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die praktische Tätigkeit als Rettungsassistentin / Rettungsassistent*) nach 7 RettAssG meiner Tätigkeit nach 8 Abs. 5 RettAssG in der Intensivpflege, in der Anästhesie bzw. im Operationsdienst im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die praktische Tätigkeit als Rettungsassistentin / Rettungsassistent*) nach 7 Abs. 1 RettAssG. Dem Antrag füge ich bei: Nachweis der abgeleisteten Stunden als Rettungssanitäter/-in im Original (Formular, Anrechnung nach 8 Abs. 2 Satz 2 RettAssG) Bescheinigung des Arbeitgebers im Original oder amtlich beglaubigte Kopie des Arbeitszeugnisses (Anrechnung nach 8 Abs. 5 RettAssG) Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers *) Nichtzutreffendes streichen. 6

7 Nachweis der abgeleisteten praktischen Stunden als Rettungssanitäter/-in (Stunden nur bis zum Beginn der Ausbildung zum Rettungsassistenten) Name, Vorname (eventuell Geburtsname) Telefonnummer Geburtsdatum Geburtsort PLZ Wohnort Straße Monat Jahr Stunden RTW Stunden NEF Stunden KTW Es wird bestätigt, dass der/die Rettungssanitäter/-in in der oben genannten Zeit auf den vorgeschriebenen Rettungsmitteln eingesetzt wurde. Ort, Datum Unterschrift - Leiter Rettungswache (Stempel) 7

8 Ausbildung an der Lehrrettungswache Einführung von Praktikanten Ablauf des Lehrrettungswachenpraktikums Im Rahmen der praktischen Tätigkeit wird der/die Praktikant/in in der Lehrrettungswache auf verschiedenen Rettungsmitteln eingesetzt. Zur Einführung der Praktikanten sind folgende Inhalte zu beachten. Selbstverständlich ist es möglich, bestehende Einweisungsmodelle der jeweiligen Lehrrettungswache zu nutzen. Vorstellung Personal - Ansprechpartner - Funktionsträger - Mitarbeiter Allgemeines Verhalten im Dienst - Belehrung zur Verschwiegenheit - Pünktlicher Dienstantritt - Verhalten bei Erkrankung - Korrekte Dienstkleidung gem. UVV (Hygiene) - Innerbetriebliches Verhalten - Auftreten in der Öffentlichkeit - Unfallverhütung - Dienstvorschriften und Dienstzeiten Dienstantritt - Informationsaustausch - Rettungswachenübergabe/ -übernahme - Fahrzeugübergabe/ -übernahme (Fahrzeugcheckliste) - Einweisung in die vorhandenen Rettungsmittel Organisation im Rettungsdienst - Größe und Gliederung des Rettungsdienstbereiches - Angrenzende Rettungsdienstbereiche - Vorhandene Rettungsmittel - Zusammenarbeit mit Fw, BF, Betriebsfeuerwehr, Polizei, THW, DLRG, DGzRS, BW, RTH, SEG, Betriebssanitätsdienste, Privater RD usw. - Alarmierungs- und Kommunikationsmittel (Funk, FMS, FME, Telefon, Telefax usw.) - Zusammenarbeit mit der Rettungsleitstelle - Aufnahmekrankenhäuser (Besonderheiten!) - Arztpraxen - Besonderheiten im Rettungsdienstbereich 8

9 Ausbildung an der Lehrrettungswache Lernzielkatalog Gemäß 2 Abs. 1 RettAssAPrV sind während der praktischen Tätigkeit nach 7 RettAssG die für die Berufsausübung wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten durch praktischen Einsatz zu vermitteln. Durch Teilnahme an mindestes 50 Unterrichtsstunden oder die mit Bescheid durch die zuständige Behörde angerechneten Unterrichtsstunden sind zusätzlich die in der theoretischen und praktischen Ausbildung nach 1 RettAssAPrV erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und zu lernen, sie bei der praktischen Arbeit anzuwenden. Im Vordergrund stehen hierbei die im praktischen Einsatz gemachten Erfahrungen, die im Rahmen dieser Unterrichtsstunden nachbearbeitet werden sollen. Es sollen Verknüpfungen zwischen den theoretischen Kenntnissen und der praktischen Umsetzung erfolgen. Leitung, Festlegung und Qualitätskontrolle der Inhalte werden vom ärztlichen Verantwortlichen der Lehrrettungswache durchgeführt und beaufsichtigt. Die jährlichen Pflichtfortbildungen für das Rettungsdienstpersonal können hierbei mit max. 30 Stunden angerechnet werden, sofern sie die unten angeführten Inhalte umfassen. Die abgeleisteten Stunden müssen mit schriftlichem Nachweis (z. B. Fortbildungsbescheinigung) dem ärztlichen Verantwortlichen und/ oder dem leitenden Lehrrettungsassistenten der Lehrrettungswache angezeigt werden. Die Unterrichtsstunden sollen sich an folgenden Inhalten orientieren: 1. Notarztindikationskatalog (mind. 8 Unterrichtsstunden) - z. B. Traumamanagement, Neurologische Notfälle, Standarttherapien im Notarztbereich 2. Theoretische Fallanalysen realer Einsatzsituationen (mind. 2 Unterrichtsstunden) 3. Arbeitssicherheit (mind. 2 Unterrichtsstunden) - Unfallverhütungsvorschriften - Vorschriften zum Eigen- und Fremdschutz - Verhalten bei Arbeitsunfällen 4. Organisation und Einsatztaktik (mind. 8 Unterrichtsstunden) - Ablauf eines Notfalltransportes - Verhalten an der Einsatzstelle - Eigenschutz und Unfallverhütung (siehe Arbeitssicherheit) - Positionierung des Fahrzeugs - Absetzen von Lagemeldungen - Verhalten gegenüber Patienten, Angehörigen, Passanten, Laienhelfern, Ärzten, Einsatzleitern usw. - Besondere Einsatzstellen und Zusammenarbeit mit anderem Fachpersonal (z. B. Polizei, Feuerwehr, THW) - Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern - Erkennen der Kennzeichnung - Eigenschutz / Schutz von Passanten - Rückmeldung / Einweisung anderer Fachdienste - Sichern der Unfallstelle bis zum Eintreffen anderer Fachdienste - Retten unter erschwerten Bedingungen 9

10 - Verhalten bei besonderen Transportsituationen - Massenanfall von Geschädigten - Zwangseinweisung - Naturkatastrophen / Katastrophen - Großveranstaltungen / Demonstrationen - Gewalt gegen Rettungsdienstpersonal - Kriminelle Delikte - Führen eines Einsatzfahrzeugs - Der Einsatz mit und ohne Sonder- und Wegerechte - Belehrung in der StVO 35 / 38 und interne Dienstanweisungen - Fahrerschulung (ggf. Fahrsicherheitstraining, Ortskundetraining) - Dokumentation im und nach dem Einsatz - Führen der Einsatzprotokolle - Medikamentenabrechnung - Transportscheine - BTM-Buch (NA) - Fahrtenbuch - Desinfektionsbücher - Gerätebücher - Checklisten zur Herstellung der Einsatzbereitschaft - Einsatzberichte im Rahmen des Praktikums (Berichtsheft) 5. Hygiene und Desinfektion (mind. 3 Unterrichtsstunden) - Persönliche Hygiene und Händedesinfektion - Schutzbekleidung (Dienst- und Sonderbekleidung) - Verhalten bei Infektionstransporten nach BSeuG (Eigenschutz, Fremdschutz, Meldepflicht) - Besonderheiten im Rettungsdienstbereich (Rahmenhygieneordnung, Dokumentation usw.) - Instrumentendesinfektion - Herstellen der Desinfektionslösung - Desinfektions- ggf. Sterilisationsverfahren - Umgang mit infektiösen- und sterilen Materialien - Fahrzeug und Gerätedesinfektion - Arten der Desinfektionslösungen - Desinfektionsverfahren - Hygiene im Rettungsdienst - Reinigung der Trage und der Geräte - Wäschewechsel 6. Medizinproduktegesetz (MPG) (mind. 3 Unterrichtsstunden) - Einweisung nach MPG durch den Medizinproduktebeauftragten (nach Art und Umfang der Bestückung der Fahrzeuge) 7. Reanimation und erweiterte Versorgungsmaßnahmen (mind. 8 Unterrichtsstunden) - Geltende Richtlinien und Empfehlungen im Rettungsdienstbereich (z. B. Reanimationsalgorithmus, Algorithmen erweiterter Versorgungsmaßnahmen ) - Arzneimittellehre der im Rettungsdienstbereich verwendeten Medikamente - Erweiterte Versorgungsmaßnahmen (z. B. alternative Beatmungsmethoden, intraossärer Zugang usw.) 10

11 8. Ethik und Psychologie im Rettungsdienst (mind. 4 Unterrichtsstunden) - Supervision und Coaching von Einsatzkräften - Erfolglose Reanimationen - Psychische Erste Hilfe (PEH) - Umgang mit besonderen Personengruppen - Ältere Patienten - Ausländische Patienten - Plötzlicher Säuglingstod - Kinder - usw. 9. Leitstellenpraktikum (können mit 8 Stunden angerechnet werden) 11

12 Ausbildung an der Lehrrettungswache Nachweis zum Lernzielkatalog Name Vorname Geburtsdatum Rettungswache praktische Tätigkeit von: bis: Die Lehrrettungswache hat die Möglichkeit, aus den im Lernzielkatalog angegebenen Lehrinhalten die Themen entsprechend der für den Praktikanten festgelegten Stundenanzahl auszuwählen. Diese sind zu bestätigen. Der Ausbilder hat die Aufgabe, die aus der bisherigen Ausbildung vorauszusetzenden Kenntnisse und Fertigkeiten zu überprüfen, den Auszubildenden anzuleiten und zu überwachen, ihm Zusammenhänge zu erläutern und bewusst zu machen. Mit der Unterschrift bestätigt der Unterweisende dem Praktikanten, dass er das Lernziel entsprechend dem in der Anlage beigefügten Lernzielkatalog erreicht hat. Die Themenvorgaben verstehen sich als Minimum und sollten entsprechend der Gegebenheiten der Lehrrettungswache ergänzt werden. Folgende Inhalte sind im Rahmen der Ausbildung in der Lehrrettungswache vermittelt worden: Lernziele Unterrichtsstunden Unterschrift des Unterweisenden 12

13 Name Vorname Geburtsdatum Lernziele Unterrichtsstunden Unterschrift des Unterweisenden Gesamt-Unterrichtsstunden 13

14 Ausbildung an der Lehrrettungswache Merkblatt Einsatzberichte Entsprechend der geltenden Regelungen für die praktische Tätigkeit zum/zur staatlich geprüften Rettungsassistenten/-in, haben Sie an mindestens 200 Notfalleinsätzen oder die mit Bescheid durch die zuständige Behörde angerechneten Notfalleinsätze teilzunehmen. Hiervon sind mindestens 60 Notfalleinsätze oder die mit Bescheid durch die zuständige Behörde angerechneten Notfalleinsätze in Form spezieller Einsatzberichte nachzuweisen. Verteilung: internistische-, chirurgisch / traumatologische-, pädiatrischeund sonstige Notfalleinsätze (z.b. Intensivverlegungen). Als Besprechungsgrundlage können folgende Inhaltsempfehlungen genutzt werden: - die Nachbesprechung sollte im Team mit dem Ausbilder und ggf. mit einem zuständigen Arzt stattfinden (chronologischer Ablauf des Einsatzes) - Analyse der Einsatzsituation - Zusammenarbeit im Team - Verhalten und Wirkung des Einzelnen - medizinische Analyse von Diagnose und Therapie - Wie reagierte der Patient? - Wie wirkte der Einsatz auf den Praktikanten? - Wie wirkte der Praktikant auf das Team? - Warum wurden diese Maßnahmen ergriffen? - Hätte etwas anders gemacht werden können / müssen? (ggf. Festlegung erforderlicher Übungen für den Praktikanten) - Emotionale Aufarbeitung des Geschehenen - Berichtsheft / Einsatzbericht / Dokumentation Beachten Sie bitte folgende Hinweise für die Erstellung Ihrer Einsatzberichte: - Neben Ihren Personalien sind Einsatztag, Uhrzeiten, Einsatznummer, Einsatzart und Lehrrettungswache auf dem Einsatzbericht unbedingt zu vermerken. - Eine anonymisierte Kopie des Notfallprotokolls kann beigefügt werden. - Die Notfalleinsätze sind in chronologischer Reihenfolge und stichpunktartig zu erstellen. - Es müssen mindestens 5 Einsatzberichte pro Monat erstellt und in der Lehrrettungswache abgeben werden. Die Einsatzberichte sind ohne Nennung persönlicher Daten der Patienten zu schreiben! 1. Inhalt und Zeit der Notrufmeldung 2. Ausrückzeit und besondere Vorkommnisse während der Anfahrt 14

15 3. Ankunftszeit, Notfallsituation, Zustand des/der Patienten und Verdachtsdiagnosen, keine Patientendaten verwenden, geschätztes Alter und Geschlecht angeben 4. allgemeine Einsatzbeschreibung (Anamnese/Unfallhergang, technische Rettung, NA, weitere Rettungsmittel usw.) 5. erhobene Befunde des/der Patienten und Monitoring 6. durchgeführte Maßnahmen vor und während des Transportes 7. Begründung der Maßnahmen 8. Klinikübergabe (Art der Klinik und Begründung) 9. weitere klinische Versorgung und ggf. Rückmeldungen aus der Klinik 10. Maßnahmen zum Herstellen der Einsatzbereitschaft 11. Aufzählung des eingesetzten und verbrauchten Materials - Die Einsatzberichte sind von Ihrem anleitenden Rettungsassistenten sowie vom Schichtleiter zu unterzeichnen. - Heften Sie bitte alle Einsatzberichte im Ausbildungshefter ab. Allgemeiner Hinweis: Der Lehrrettungswache bleibt es vorbehalten die Anzahl der Einsatzberichte zu erhöhen oder nicht ordnungsgemäße Einsatzberichte zu verwerfen. 15

16 Ausbildung an der Lehrrettungswache Einsatzbericht im Rahmen der Ausbildung zum Rettungsassistenten Name des Praktikanten Vorname des Praktikanten Einatzbericht-Nr. Einsatzdatum Einsatzuhrzeit Einsatznummer auf: NEF RTW Inhalt der Einsatzmeldung: Vorgefundene Situation am Einsatzort: Verdachtsdiagnose (-n): Der Einsatzbericht ist ohne Nennung persönlicher Daten der Patienten zu schreiben! 16

17 Name des Praktikanten Vorname des Praktikanten Einatzbericht-Nr. Organisatorische und medizinische Maßnahmen Begründung der Maßnahmen 17

18 Name des Praktikanten Vorname des Praktikanten Einatzbericht-Nr. Organisatorische und medizinische Maßnahmen Begründung der Maßnahmen Unterschrift Praktikant Unterschrift des Schichtleiters Unterschrift anleitender Rettungsassistent/ Lehrrettungsassistent 18

19 Ausbildung an der Lehrrettungswache Nachweis der praktischen Maßnahmen / Ausbildung an der Lehrrettungswache Name Vorname Geburtsdatum Datum Dienst von bis Arbeitsstunden Ausgeführte Maßnahmen Zahl der Einsätze je Rettungsmittel KTW RTW NEF Arbeitsstunden gesamt: Einsätze gesamt: Praktikant anleitender verantwortlicher Rettungsassistent Lehrrettungsassistent Unterschrift Unterschrift Unterschrift 19

20 Beurteilungsbogen (Seite 1 von 4) Name, Vorname: Geburtsdatum: praktische Tätigkeit vom: bis: Fertigkeiten Verfügt über die für den Ausbildungsprozess bzw. Ausbildungsabschnitt geforderten Fertigkeiten Note 1: Verfügt über einen sehr hohen Fertigkeitsgrad. Führt die übertragenen Tätigkeiten mit großer Geschicklichkeit durch. Note 2: Verfügt über einen hohen Fertigkeitsgrad. Arbeitet sicher und geschickt. Note 3: Die Fertigkeiten ermöglichen eine zufrieden stellende Arbeitsausführung. Ist selten unsicher. Note 4: Der erforderliche Fertigkeitsgrad wird nicht immer erreicht. Die Arbeitsausführung wird dadurch erschwert. Note 5: Kann die Anforderungen an Fertigkeiten kaum erfüllen. Ist bei vielen Tätigkeiten unsicher und ungeschickt. Note 6: Kann die Anforderungen nicht erfüllen. Ist bei vielen Tätigkeiten sehr unsicher. Kenntnisse Verfügt über die für den Ausbildungsprozess bzw. Ausbildungsabschnitt geforderten Kenntnisse Note 1: Verfügt über besonders umfangreiche Fachkenntnisse und erkennt sicher Zusammenhänge. Note 2: Verfügt über umfangreiche Fachkenntnisse. Kann Zusammenhänge erkennen. Note 3: Besitzt die erforderlichen Fachkenntnisse, um die übertragenen Aufgaben zufrieden stellend ausführen zu können. Note 4: Die erforderlichen Fachkenntnisse sind nicht immer vorhanden. Fehlendes Wissen erschwert den Arbeits- und damit auch den Ausbildungsablauf. Note 5: Verfügt kaum über die erforderlichen Fachkenntnisse. Ist häufig auf Erklärungen, Hilfen und Ratschläge angewiesen. Note 6: Verfügt nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse. Benötigt ständig zusätzliche Erklärungen, Hilfen und Ratschläge. Auffassungsgabe Sicherheit und Schnelligkeit beim Erfassen von Lerninhalten und - situationen, im Begreifen von Zusammenhängen Note 1: Auch schwierige Sachverhalte werden schnell begriffen, Zusammenhänge klar erkannt, Einzeldaten gewichtet und zugeordnet. Note 2: Schnelle Auffassung. Der Kern einer Sache wird rasch begriffen. Ist in der Lage, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden. Note 3: Inhalt und Bedeutung eines Sachverhalts werden erfasst. Das Begriffene wird sachlich richtig eingeordnet. Note 4: Anleitungen bzw. wiederholte Erklärungen sind notwendig, damit Lerninhalte und -situationen verstanden werden. Note 5: Lerninhalte und -situationen werden selbst nach eingehender, wiederholter Erklärung nur unvollkommen verstanden. Note 6: Lerninhalte und -situationen werden selbst nach eingehender wiederholter Erklärung nicht oder kaum verstanden. 20

21 Beurteilungsbogen (Seite 2 von 4) Name, Vorname: Geburtsdatum: Lerntempo/Zeitaufwand Zeit, die unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes für den Erwerb von Fertigkeiten und Kenntnissen bzw. zur Erledigung gestellter Aufgaben benötigt wird Note 1: Fertigkeiten werden besonders rasch beherrscht. Das Lerntempo ist außerordentlich hoch. Gestellte Aufgaben werden immer schneller erledigt, als der Ausbildungsstand erwarten lässt. Note 2: Fertigkeiten werden rasch beherrscht. Das Lerntempo ist hoch. Gestellte Aufgaben werden häufig schneller erledigt, als der Ausbildungsstand erwarten lässt. Note 3: Fertigkeiten werden nach Übung beherrscht. Das Lerntempo ist ausreichend. Gestellte Aufgaben werden in einer dem Ausbildungsstand angemessenen Zeit bewältigt. Note 4: Fertigkeiten werden meist erst nach längerer Übung beherrscht. Das Lerntempo ist nicht immer ausreichend. Benötigt für die gestellten Aufgaben meist mehr Zeit als vorgesehen. Note 5: Fertigkeiten werden auch nach längerer Übung kaum beherrscht. Das Lerntempo ist gering. Kommt bei der Ausführung der gestellten Aufgaben mit der vorgesehenen Zeit nicht aus. Note 6: Fertigkeiten werden auch nach längerer Übung nicht beherrscht. Lern- und Arbeitstempo sind sehr gering. Transfervermögen Umsetzung vorhandener Erkenntnisse auf ähnliche Problemstellungen Note 1: Sichere und richtige Übertragung gewonnener Erkenntnisse. Note 2: Gewonnene Erkenntnisse werden übertragen. Note 3: Gewonnene Erkenntnisse werden meist übertragen. Note 4: Kann gewonnene Erkenntnisse nur vereinzelt übertragen. Note 5: Gewonnene Erkenntnisse werden nicht übertragen. Note 6: Gewonnene Erkenntnisse werden gar nicht übertragen. Interesse/Initiative Interesse an der Aufgabe und Initiative, Gelerntes und eigene Fähigkeiten effektiv in der Praxis einzusetzen Note 1: Zeigt außergewöhnliches Interesse. Besonders ausgeprägte Initiative. Scheut auch vor schwierigen Aufgaben nicht zurück. Sehr zielstrebig. Note 2: Zeigt Interesse und Initiative. Beteiligt sich auch an der Lösung schwieriger Aufgaben. Note 3: Ist interessiert und aufgeschlossen. Setzt seine Fähigkeiten effektiv ein. Braucht nur selten Anregungen bei schwierigen Aufgaben. Note 4: Zeigt nicht immer Interesse und Initiative. Bedarf der Anregung. Note 5: Zeigt kaum Interesse und Initiative. Meidet schwierige Aufgaben. Bedarf ständiger Anregungen. Note 6: Zeigt kein Interesse und Eigeninitiative. Meidet schwierige Aufgaben. 21

22 Beurteilungsbogen (Seite 3 von 4) Name, Vorname: Geburtsdatum: Sorgfalt Fähigkeit, die im jeweiligen Ausbildungsabschnitt durchzuführenden Aufgaben planmäßig und sorgfältig den Qualitätsanforderungen entsprechend durchzuführen Note 1: Arbeitet stets planvoll und mit großer Sorgfalt. Arbeitsergebnisse liegen immer im Bereich der Qualitätsanforderungen. Note 2: Arbeitet planvoll. Ist sorgfältig in der Arbeitsausführung. Arbeitsergebnisse liegen nur selten außerhalb der gestellten Qualitätsanforderungen. Note 3: Es wird im Allgemeinen planvoll und sorgfältig gearbeitet. Arbeitsergebnisse liegen zum großen Teil im Bereich der Qualitätsanforderungen. Note 4: Planmäßigkeit und Sorgfalt bei der Arbeitsausführung lassen zu wünschen übrig. Arbeitsergebnisse entsprechen häufig nicht den gestellten Qualitätsanforderungen. Note 5: Übertragene Aufgaben werden nicht planvoll und sorgfältig durchgeführt. Erreicht kein ausreichendes Arbeitsergebnis. Note 6: Übertragene Aufgaben werden unplanmäßig durchgeführt. Sorgfältiges Arbeiten ist nicht erkennbar. Bemerkungen: Hinweise/Anregungen für die Praktikantin oder den Praktikanten: 22

23 Beurteilungsbogen (Seite 4 von 4) Name, Vorname: Geburtsdatum: Die Leistungen in diesem Ausbildungsabschnitt werden mit der Gesamtnote: bewertet. Fehlzeiten in diesem Ausbildungsabschnitt: Stunden entschuldigt Stunden unentschuldigt Ort, Datum Stempel der RW: Unterschrift (WL): Unterschrift (LRA): Unterschrift (Prakt.): 23

24 Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar Referat 560 Weimarplatz Weimar Antrag auf Zulassung zum Abschlussgespräch der Rettungsassistenten Name, Vorname (eventuell Geburtsname) Telefonnummer Geburtsdatum Geburtsort Straße PLZ, Wohnort Schule von bis Lehrrettungswache von bis anleitender Rettungsassistent/Lehrrettungsassistent (Name, Vorname) Dem Antrag füge ich mein Ausbildungsnachweis/Berichtsheft mit folgendem Inhalt bei: 1. Zeugnis über die staatliche Prüfung zur Rettungsassistentin/ zum Rettungsassistenten in Kopie 2. Nachweis von mindestens 50 Unterrichtsstunden oder die mit Bescheid durch die zuständige Behörde angerechneten Unterrichtsstunden in Form von Fortbildungsbescheinigungen, Nachweis zum Lernzielkatalog (Formular siehe Seite 12 13) Einsatzberichte oder die mit Bescheid durch die zuständige Behörde angerechneten Einsatzberichte (Formular siehe Seite 16 18) 4. Nachweis der praktischen Maßnahmen / Ausbildung an der Lehrrettungswache (Formulare siehe Seite 19 und 33) 5. Beurteilungsbogen (Formular siehe Seite 20 23) Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Auf Vollständigkeit überprüft. Ort, Datum Stempel der Lehrrettungswache Unterschrift anleitender Rettungsassistent/ Lehrrettungsassistent 24

25 Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Bitte reichen Sie alle Unterlagen im TLVwA, die in diesem Merkblatt aufgeführt sind: 1. Antrag auf Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistent /-in im Original (Formular siehe Seite 26) 2. ärztliche Bescheinigung ausgestellt vom Hausarzt / Allgemeinmediziner oder hausärztlich tätigen Internisten nicht älter als 3 Monate im Original (Formular siehe Seite 27) 3. amtliches Führungszeugnis nach Bundeszentralregistergesetz, Belegart N nicht älter als 3 Monate im Original (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt) 4. Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Tätigkeit gemäß 2 Abs. 2 RettAssG im Original (Formular siehe Seite 28) 5. Protokoll des Abschlussgespräches im Original (Formular siehe Seite 29-32) 6. Nachweis über die praktische Ausbildung an der Lehrrettungswache als Rettungsassistent / -in im Original (Formular siehe Seite 33) 7. Nachweis über die abgeleisteten theoretischen Stunden und angefertigten Einsatzberichte nach bestandener Prüfung im Original, sofern eine Anrechnung geleisteter praktischer Stunden als Rettungssanitäter vor Beginn der Ausbildung zum Rettungsassistenten von der zuständigen Behörde erfolgte (Formular siehe Seite 34) 8. Ermächtigung der Lehrrettungswache zur praktischen Ausbildung von Praktikanten im Rettungsdienst und Berufung des Notarztes für die Durchführung des Abschlussgespräches durch die zuständige Behörde in Kopie (nur wenn die praktische Ausbildung außerhalb Thüringens erfolgte) 25

26 Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar Referat 560 Weimarplatz Weimar Antrag auf Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistentin / Rettungsassistent Name, Vorname (eventuell Geburtsname) Telefonnummer Geburtsdatum Geburtsort Straße PLZ, Wohnort Schule von bis Lehrrettungswache von bis Dem Antrag füge ich bei: 1. ärztliche Bescheinigung ausgestellt vom Hausarzt (Allgemeinmediziner / Internist KV- Stempel erforderlich) im Original (Formular, nicht älter als 3 Monate) 2. amtliches Führungszeugnis nach Bundeszentralregistergesetz, Belegart N (nicht älter als 3 Monate im Original) 3. Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Tätigkeit im Original (Formular) 4. Protokoll des Abschlussgespräches im Original (Formular) 5. Nachweis über die praktische Ausbildung an der Lehrrettungswache zur Rettungsassistentin/ zum Rettungsassistenten nach bestandener Prüfung im Original (Formular) 6. Nachweis über die abgeleisteten theoretischen Stunden und angefertigten Einsatzberichte nach bestandener Prüfung im Original (Formular) 7. Ermächtigung der Lehrrettungswache zur praktischen Ausbildung von Praktikanten im Rettungsdienst + Berufung des Notarztes für die Durchführung des Abschlussgespräches durch die zuständige Behörde in Kopie (nur wenn die praktische Ausbildung außerhalb Thüringens erfolgte) Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers 26

27 Ort: Datum: Ärztliche Bescheinigung Herrn/Frau: geb. am: wohnhaft in: wird bestätigt, dass er/sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs R e t t u n g s a s s i s t e n t / -in ungeeignet ist.* (KV-Stempel des Arztes) (Unterschrift des Arztes) * vgl. Artikel 25 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze vom (BGBl. I S. 1475) 27

28 (Bezeichnung der Einrichtung) Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Tätigkeit Familienname, Vorname Tag der Geburt Ort der Geburt ist in der Zeit vom bis im Rahmen der Ausbildung zur Rettungsassistentin/ zum Rettungsassistenten erfolgreich als Praktikantin/ Praktikant tätig gewesen und hat an den vorgeschriebenen Unterrichtsstunden regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen. Ort, Datum (Stempel LRW) Unterschrift(en) der Leitung Die erfolgreiche Ableistung der praktischen Tätigkeit hat sie/ er in einem Abschlussgespräch nachgewiesen. Ort, Datum Unterschrift des Notarztes Diese Bescheinigung kann durch die Rettungswache erst nach Ableistung der praktischen Tätigkeit ausgestellt werden. 28

29 Protokoll Abschlussgespräch Rettungsassistent /-in (Teil 1) Name Vorname Geburtsdatum Gemäß 2 RettAssAPrV fand heute (Datum) im Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar ein Abschlussgespräch statt. Anwesende: 1. Praktikant/-in: 2. berufener Arzt: 3. anleit. Rettungsassistent/ Lehrrettungsassistent 4. Protokollant: Vor Beginn wurden folgende Nachweise vorgelegt und die ordnungsgemäße Dokumentation festgestellt: Kopie Zeugnis über die staatliche Prüfung zur Rettungsassistentin/ zum Rettungsassistenten Nachweis über die praktischen Maßnahmen / Ausbildung an der Lehrrettungswache Berichtsheft incl. der festgelegten Einsatzberichte und Unterrichtsstunden nach 2 RettAssAPrV Einsatzberichte Unterrichtsstunden Anrechnungsbescheid von der zuständigen Behörde gemäß 8 RettAssG Im Rahmen des Abschlussgespräches wurde festgestellt, dass Herr / Frau die Anforderungen nach 3 RettAssG (Ausbildungsziel) erfüllt / nicht erfüllt *) hat. *) Zutreffendes unterstreichen Begründung / Festlegungen: Eine Verlängerung des Praktikums wurde / wurde nicht *) beschlossen. *) Zutreffendes unterstreichen, den Unterschrift berufener Arzt Unterschrift anleitender Rettungsassistent/ Lehrrettungsassistent 29

30 Protokoll Abschlussgespräch Rettungsassistent /-in (Teil 2, Seite 1) Name Vorname Geburtsdatum Datum Beginn Ende Folgende beschriebene Notfalleinsätze wurden ausgewählt: Geprüft wurde der Einsatzablauf nach folgenden Kriterien: - Einsatzplanung/Einsatztaktik/Struktur des regionalen Rettungsdienstes - Erkennen der Lage am Einsatzort - Notfallsituation - Physiologie / Pathophysiologie - Praktische Maßnahmen (Demonstration ggf. möglich) - Medikamentenkunde - Zusammenarbeit mit dem Notarzt und anderer Helfer - Technische Rettung und Selbstschutz - Herstellung / Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit - Transport und Hygiene im Rettungsdienst Fall 1: 30

31 Protokoll Abschlussgespräch Rettungsassistent /-in (Teil 2, Seite 2 von 3) Name Vorname Geburtsdatum zu Fall 1: Fall 2: 31

32 Protokoll Abschlussgespräch Rettungsassistent /-in (Teil 2, Seite 3 von 3) Name Vorname Geburtsdatum zu Fall 2:, den Unterschrift Protokollant Unterschrift berufener Arzt Unterschrift anleitender Rettungsassistent/ Lehrrettungsassistent 32

33 Nachweis der praktischen Ausbildung an der Lehrrettungswache Name Vorname Geburtsdatum praktische Tätigkeit vom: bis: Anschrift der Lehrrettungswache Tätigkeit Gesamtstunden Unterschrift des verantwortlichen Lehrrettungsassistenten Krankentransportwagen (max. 200 Stunden) Rettungstransportwagen NEF (max. 100 Stunden) Es wird bestätigt, dass der/die Auszubildende im oben angegebenen Zeitraum, Tätigkeiten entsprechend dem Tätigkeitskatalog ausgeführt hat und auf den vorgeschriebenen Rettungsmitteln eingesetzt war. Ort, Datum Unterschrift / Stempel Leiter RD / Leiter RW 33

34 Nachweis über die abgeleisteten theoretischen Stunden und angefertigten Einsatzberichte nach bestandener Prüfung Name, Vorname (eventuell Geburtsname) Telefonnummer Geburtsdatum Geburtsort Straße PLZ, Wohnort hat in der Zeit vom bis die mit Bescheid vom des Datum Bescheid zuständige Behörde festgelegten Einsatzberichte angefertigt sowie an Unterrichtsstunden teilgenommen. Ort, Datum (Stempel) Unterschrift Leiter Lehrrettungswache 34

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