Ausschreibung. 3. Staffel. Musikalische Grundschule Thüringen

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1 Ausschreibung 3. Staffel Musikalische Grundschule Thüringen Erfurt, den 4. September 2015 Nach dem erfolgreichen Verlauf der 1. und 2. Staffel führt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung das Schulentwicklungsprojekt Musikalische Grundschule Thüringen weiter. Dafür können sich Grundschulen und Thüringer Gemeinschaftsschulen bewerben, deren Kollegium daran interessiert ist, sich zu einer Musikalischen Grundschule zu entwickeln. Die Teilnahme von Grundschulen und Thüringer Gemeinschaftsschulen in freier Trägerschaft ist grundsätzlich möglich. 1. Das Projekt Das Konzept Musikalische Grundschule nutzt Musik als Medium und Motor für einen ganzheitlichen Schulentwicklungsprozess. Dabei geht es weniger um die Verstärkung des Faches Musik, als vielmehr darum, dass Musik in den Unterricht aller Fächer hineinwirkt und zudem Lernprinzip und Gestaltungselement im gesamten Schulalltag ist. Grundlegend dafür ist das gemeinsame Interesse eines Kollegiums, sich als Musikalische Grundschule zu profilieren. Weil in diesen längerfristigen Schulentwicklungsprozess gleichzeitig auch die Erzieher/innen und die Eltern

2 einbezogen werden, wird die Entwicklung zur Musikalischen Grundschule für die ganze Schulgemeinde bedeutsam. Mit der gemeinsamen Arbeit an diesem Konzept verbindet sich die Chance, eine methodisch und didaktisch lebendige, phantasievolle Schule zu gestalten, die die wissenschaftlich erwiesenen Möglichkeiten von musikalischer Bildung und Praxis nutzt, um die schöpferischen Kräfte der Kinder zu entfalten, um den Spaß an der Musik zu fördern, das körperliche und seelische Wohlbefinden zu unterstützen, die kindliche Lernfreude zu stärken und das soziale Miteinander an der Schule zu verbessern. Dabei können die Schulen der 3. Staffel von den sehr guten Beispielen der bestehenden und bereits zertifizierten 35 musikalischen Grundschulen profitieren. In gegenseitigen Besuchen können Erfahrungen und Strategien ausgetauscht und in regionalen Verbünden weiter vertieft werden. Die Schüler/innen, Lehrer/innen, Erzieher/innen und Eltern erleben an ihrer Schule mehr Musik vermittelt von mehr Beteiligten in mehr Fächern zu mehr Gelegenheiten. 2. Anforderungen und Unterstützungsangebote Die Umsetzung der Musikalischen Grundschule gestaltet jede Schule individuell. Gesteuert und unterstützt wird dieser Prozess durch die qualifizierte Musiklehrerin/den qualifizierten Musiklehrer mit Lehrbefähigung im Fach Musik und eine Erzieherin/einen Erzieher der beteiligten Grundschulen selbst, die im Rahmen des Projekts zu Musikkoordinatorinnen/Musikkoordinatoren fortgebildet werden. In den Fortbildungen werden Lehrkräfte und Erzieher/innen qualifiziert, den Aufbau einer Musikalischen Grundschule zu leiten, zu steuern und zu koordinieren. Die Fortbildungsmaßnahme umfasst während der zweijährigen Projektlaufzeit 10 eintägige Module und zwei Fachtagungen. Diese werden am Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) durchgeführt. Benachbarte Musikalische Grundschulen bilden schulamtsbezogen regionale Verbünde. Die zukünftigen Musikkoordinatorinnen und Musikkoordinatoren - verpflichten sich zur verbindlichen Teilnahme an den 10 eintägigen Fortbildungsmodulen, zwei Fachtagungen und zur Mitarbeit im regionalen Verbund. - initiieren, strukturieren und moderieren den Schulentwicklungsprozess an ihren Schulen, - sorgen für einen guten Informationsfluss und für Abstimmung mit der Schulleitung und der Hortkoordination, - unterstützen das Kollegium fachlich bei der Planung, Organisation und Durchführung der einzelnen Projekte, - führen schulinterne Fortbildungen durch oder engagieren hierfür geeignete Experten,

3 - dokumentieren die Projekterfahrungen und ergebnisse, - betreuen in Zusammenarbeit mit der Schulleitung die Durchführung der Selbstevaluation zu zwei Zeitpunkten im Projektverlauf und - nutzen die projekteigene Internetplattform für Austausch und Information. Die Schule - verpflichtet sich zur Teilnahme an dem Projekt, nachweislich auf Beschluss der Schulkonferenz (kann nachgereicht werden), - plant gemeinsam das schuleigene Profil der Musikalischen Grundschule und setzt das Projekt, gesteuert und begleitet von dem Musikkoordinatoren-Tandem aus Lehrkraft und Erzieher/in, um, - ist bereit zur Teilnahme an schulinternen Planungs- und Auswertungskonferenzen, den internen kollegialen Fortbildungen sowie zur Mitarbeit im regionalen Verbund und - erklärt die Bereitschaft, nach Projektablauf die Grundidee des Projektes nachhaltig weiter zu verfolgen, - plant die Reisekosten der Teilnehmer/innen (der staatlichen Schulen) über das Schulbudget und reicht diese beim ThILLM ein. Die Schulleitung - unterstützt in geeigneter Form die Arbeit des Musikkoordinatoren-Tandems und des gesamten Kollegiums bei Planung und Umsetzung der Musikalischen Grundschule, - stellt Konferenzzeiten für Zielfindung, Projektplanung und Auswertung sowie Zeiten für schulinterne Fortbildung zur Verfügung, - ermöglicht regelmäßig Zeiten für organisatorische und inhaltliche Absprachen mit dem Musikkoordinatoren-Tandem, - genehmigt dem Musikkoordinatoren-Tandem die Teilnahme an den Fortbildungen, den prozessbegleitenden Veranstaltungen, den Fachtagungen sowie den Tagungen des regionalen Verbundes, soweit die Absicherung des Unterrichts und des Hortes gewährleistet ist, - nimmt an den prozessbegleitenden Veranstaltungen (Auftakt-, Zwischenbilanz- und Abschlussveranstaltung) teil, soweit die Absicherung des Unterrichts gewährleistet ist, und - fördert die Kontakte zu anderen Projektschulen und außerschulischen Projektpartnern. Das Staatliche Schulamt - unterstützt den Informationsfluss zwischen den beteiligten Projektschulen, - gibt gegebenenfalls Hilfestellungen zur Schulentwicklung im Rahmen des Unterstützungssystems, - beteiligt sich am Verfahren der Zertifizierung und - bindet innerhalb des Projektzeitraumes die Tätigkeit der Musikkoordinatorin/des Musikkoordinators an die Schule.

4 3. TMBJS und ThILLM Das Gesamtprojekt wird durch ein vom TMBJS beauftragtes Steuerungsteam koordiniert. Ein Landeskoordinator organisiert, berät und betreut die Grundschulen im Rahmen der überregionalen Veranstaltungen sowie im Netzwerk. Regionale Koordinatoren koordinieren und betreuen die Vernetzung, kollegiale Beratung und Unterstützung, Qualitätsentwicklung durch fachlichen Austausch der Schulen der 1., 2. und 3. Staffel in den fünf regionalen Verbünden. Das ThILLM unterstützt die Durchführung der Fortbildungsmodule, der zwei Fachtagungen und der Treffen im regionalen Verbund. 4. Evaluation und Dokumentation Den Projektschulen wird ein Online-Tool zur Selbstevaluation ihres Schulentwicklungsprozesses zur Verfügung gestellt. Sie verpflichten sich, den Entwicklungsstand zu zwei vorgegebenen Erhebungszeitpunkten zu evaluieren und die Daten unter Wahrung des Datenschutzes und der Anonymität der einzelnen Schule für aggregierte Auswertungen zur Verfügung zu stellen. Die Projektschulen reflektieren und dokumentieren in Form von zwei Aktionsplänen, einem Zwischenbericht und einem Abschlussbericht den musikalischen Schulentwicklungs-prozess. Außerdem erstellen sie auf der Grundlage der Projekterfahrungen und Ergebnisse pro Schule einen Praxisbaustein, der im SharePoint der Musikalischen Grundschule eingestellt wird. Die teilnehmenden Schulen können sich unter Einbeziehung der Schulaufsicht zertifizieren lassen. Die Zertifizierung erfolgt auf Antrag nach Evaluierung durch das TMBJS nach gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung erstellten Kriterien. 5. Bewerbungsverfahren Interessierte Schulen senden ihre formlosen schriftlichen Bewerbungen auf dem Dienstweg über das zuständige Staatliche Schulamt bis zum 02. Oktober 2015 an: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 38 Herrn Dr. Werth Werner-Seelenbinder-Straße Erfurt Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, die nicht über den Dienstweg erfolgen, nicht berücksichtigt werden.

5 Inhalt der Bewerbung: - ein Schulkonferenzbeschluss, der die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung eines schuleigenen Konzepts Musikalische Grundschule befürwortet (kann zeitnah nachgereicht werden), - eine Stellungnahme des Schulträgers (kann zeitnah nachgereicht werden), - die Meldung der als Musikkoordinatorin/Musikkoordinator vorgesehenen Lehrkraft mit Lehrbefähigung im Fach Musik und einer Erzieherin/eines Erziehers und - eine kurze Begründung für den Teilnahmewunsch mit Darstellung der derzeitigen Aktivitäten der Schule im Bereich der musikalischen Bildung und der kulturellen Praxis. Von den sich bewerbenden Schulen wird folgendes erwartet: - die Einbeziehung des Projektvorhabens in das bestehende Schulkonzept, - eine Teilnahme an den o.g. Veranstaltungen, soweit die Absicherung des Unterrichts und des Hortes gewährleistet ist, - ein Ausgleich der gegebenen Belastungen der Musikkoordinatorinnen/der Musikkoordinatoren im Umfang durch die Schulpauschale oder nach schulindividueller Verabredung, - die Erstattung der entstehenden Reisekosten über das Schulbudget, - die Mitarbeit und Weiterentwicklung am Konzept Musikalische Grundschule schulintern und im regionalen Verbund, - eine Dokumentation der Projekterfahrungen und ergebnisse, - die Durchführung der Selbstevaluation mit dem Online-Instrument der Musikalischen Grundschule zu zwei Zeitpunkten im Projektverlauf, - die Vernetzung und Erfahrungsaustausch mit anderen Musikalischen Grundschulen und - die Teilnahme an der prozessbegleitenden Selbstevaluation. Für weitere Informationen steht der Landeskoordinator, Herr Kraft, mit folgender E- Mail Adresse zur Verfügung: kraftandre@gmx.de

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