Ausbildungsordnung. für die Ausbildung im Vertiefungsgebiet psychoanalytisch begründete Verfahren nach dem Psychotherapeutengesetz Stand Januar 2014

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1 Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. in Zusammenarbeit mit der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Freiligrathstr Düsseldorf Tel.: 0211/ Fax: 0211/ Januar 2014 Ausbildungsordnung für die Ausbildung im Vertiefungsgebiet psychoanalytisch begründete Verfahren nach dem Psychotherapeutengesetz Stand Januar 2014 Einleitung Das Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. bietet PsychologInnen 1 mit Diplom oder Masterabschluss die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten im Vertiefungsgebiet psychoanalytisch begründete Verfahren (verklammerte Ausbildung) nach dem Psychotherapeutengesetz an. Die Ausbildung ist in den psychoanalytischen Theorien fundiert und fußt auf den umfassenden Kenntnissen der Psychoanalyse als Wissenschaft und Behandlungsmethode. Der Abschluss in diesem Verfahren berechtigt zu analytischen und tiefenpsychologisch fundierten Behandlungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung und ist Voraussetzung für eine entsprechende Kassenzulassung. 1. Bewerbung zur Ausbildung Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung nach dem PsychThG 2 in psychoanalytisch begründeten Verfahren ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Studiengang Psychologie, i. S. d. 5 Abs. 2 Nr.1 PsychThG, welches das Fach klinische Psychologie einschließt. Weiterhin sind zwei Eignungsinterviews bei LehranalytikerInnen der Ausbildungsstätte für die Zulassung erforderlich. Der Ausbildungsausschuss des Instituts entscheidet dann über die Zulassung der BewerberInnen. Bei unterschiedlichen Voten wird ein drittes Eignungsinterview durchgeführt. Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen sind zu richten an den/die Leiter/in des Ausbildungsausschusses. Erst danach ist eine Vereinbarung von Terminen für die Zulassungsinterviews mit den Lehranalytikern/innen des Instituts möglich. 1 Im Text wird zugunsten der besseren Lesbarkeit an einigen Stellen darauf verzichtet, die weibliche Form zu nennen. die weibliche Form zu nennen. 2 Psychotherapeutengesetz

2 Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v Gliederung der Ausbildung Das Ausbildungsprogramm nach dem PsychThG für die psychoanalytisch begründeten Verfahren umfasst insgesamt 4200 Stunden und gliedert sich in vier Bereiche: 1. Praktische Tätigkeit ( 2 PsychTh-APrV 3 ) 2. Theoretische Ausbildung ( 3 PsychTh-APrV) 3. Praktische Ausbildung mit Patientenbehandlungen unter Supervision ( 4 PsychTh-APrV) 4. Selbsterfahrung ( Lehranalyse ) Darüber hinaus freie Spitze zur individuellen Schwerpunktsetzung: die bei der höheren Frequenz und der ausbildungsbegleitenden Dauer der Lehranalyse erforderlichen zusätzlichen Lehranalysestunden (s. Punkt 2.4: Selbsterfahrung), zusätzliche Theoriestunden. Theorie und Selbsterfahrung in anderen von der Psychoanalyse und Tiefenpsychologie abgeleiteten Verfahren (KIP 4, Gruppentherapie). Darüber hinaus sind anrechenbar: Pro erbrachter Behandlungsstunde 10 Minuten zur Vorbereitung und Dokumentation 10 Stunden pro Vorbereitung einer Stundenvorstellung im kasuistischtechnischen Seminar bei Transkription des Tonbandes. 10 Stunden pro Vorbereitung eines Referates bis zu 80 Stunden pro Institutsarbeit bis zu 50 Stunden (5 Stunden pro Antrag) für das Erstellen eines Therapieantrags bei der Krankenkasse 80 Stunden für die Fallberichte am Ende der Ausbildung bis zu 200 Stunden Klinikfortbildung durch einen Weiterbildungsbefugten bescheinigt Zusätzlich ist die Anmeldung einer von einem Dozenten betreuten Literatur- Arbeitsgruppe beim Weiterbildungsausschuss möglich, in der Stunden für Literaturarbeit, abgezeichnet vom zuständigen Dozenten, erbracht werden können. 2.1 Die praktische Tätigkeit unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, sowie von Kenntnissen anderer Störungen ohne Psychotherapieindikation. Sie dauert 18 Monate und umfasst 1800 Stunden. Diese können in Abschnitten von mindestens drei Monaten abgeleistet werden. Die erforder- 3 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten 4 Katathym Imaginative Psychotherapie

3 Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 3 lichen Stunden teilen sich wie folgt auf: mindestens 1200 Stunden in mindestens einem Jahr an einer psychiatrisch klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist ( 2 (2.1) PsychTh-APrV) und mindestens 600 Stunden in mindestens sechs Monaten an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie, oder eines Psychologischen Psychotherapeuten ( 2.(2.2) PsychTh-APrV). Die Einrichtungen müssen vor Beginn der praktischen Tätigkeit zwingend mit dem Institut einen Kooperationsvertrag abgeschlossen haben, der vom Landesprüfungsamt genehmigt wurde. Eine rückwirkende Genehmigung durch das Landesprüfungsamt ist nicht möglich. Während der Zeit der praktischen Tätigkeit ist der Ausbildungsteilnehmer an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Patienten zu beteiligen. Bei mindestens vier dieser Patienten müssen die Familie oder andere Sozialpartner des Patienten mit einbezogen werden. 2.2 Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden und besteht aus der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Psychotherapeutengesetzes (PsychTh-APrV). Darüber hinaus ist das Studium empfohlener Literatur erforderlich. Die Literaturliste wird bei Beginn der Ausbildung ausgehändigt oder kann im Sekretariat des Instituts angefordert bzw. von der Homepage des Institutes heruntergeladen werden. Die theoretische Ausbildung (s. Curriculum im Anhang) vermittelt die theoretischen Grundkenntnisse der Psychoanalyse und Tiefenpsychologie und deren praktische Anwendung in der psychotherapeutischen/psychoanalytischen Tätigkeit. 2.3 Die praktische Ausbildung ist Teil der vertieften Ausbildung in der analytischen und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der psychoanalytischen und psychotherapeutischen Behandlung von Patienten. Sie gliedert sich in einen diagnostischen und einen therapeutischen Teil und berücksichtigt das gesamte Spektrum von krankheitswertigen Störungen mit Psychotherapieindikation. Der diagnostische Teil erfordert die Durchführung von mindestens 25 Erstinterviews unter Supervision, mit schriftlicher Darstellung, davon mindestens 10 mit Zweitsicht,. Die Erstinterviews sollten bei insgesamt mindestens drei SupervisorInnen vor-

4 Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 4 gestellt werden. Zwei von diesen Erstinterviews/Anamnesen sollen in Seminaren vorgestellt werden. Der therapeutische Teil erfordert die Durchführung von mindestens 1000 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens zehn Patientenbehandlungen. Davon müssen mindestens 700 Behandlungsstunden als analytische Psychotherapie (mindestens vier Fälle, davon zwei mit mindestens 240 Stunden) ausgewiesen sein. Die Vertiefung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie erfordert die Durchführung von mindestens 300 Behandlungsstunden, von denen drei Fälle mit Stunden und zwei Fälle als Kurzzeittherapie (25 Stunden) nachgewiesen werden müssen. Die Behandlungsstunden müssen in einem regelmäßigen Rhythmus supervidiert werden (jede vierte Behandlungsstunde), so dass mindestens 250 Supervisionsstunden zu leisten sind, von denen mindestens 75% als Einzelsupervision stattfinden müssen. Eine Supervisionsgruppe soll sich aus höchstens vier Teilnehmern zusammensetzen. Die Supervisionsstunden im Rahmen der Patientenbehandlung sind bei mindestens drei Supervisoren abzuleisten. 2.4 Die Selbsterfahrung ( Lehranalyse ) ist unverzichtbare Grundlage und zentraler Bestandteil der Ausbildung. Sie fördert die Persönlichkeitsentwicklung und vermittelt die notwendige Selbsterfahrung in einem regressiven Beziehungsprozess. Sie soll auf den Beginn eigener Behandlungen vorbereiten. Sie soll die gesamte Ausbildung begleiten und mehrere Jahre lang mit drei Wochenstunden stattfinden, davon mindestens ein Jahr vor dem Vorkolloquium, um damit auf den Beginn eigener Behandlungen vorzubereiten. Darüber hinaus entscheiden Lehranalytiker/in und Kandidat/in gemeinsam über die Frequenz. Die Ausbildungsteilnehmer wählen ihre Lehranalytiker/Innen selbst aus. Die Lehranalytiker müssen als Lehranalytiker vom IPD und der DGPT 5 anerkannt und vom Landesprüfungsamt genehmigt worden sein. Zwischen Lehranalytiker und Lehranalysand darf kein dienstliches, privates oder sonstiges Abhängigkeitsverhältnis bestehen. Die Ausbildungsteilnehmer informieren den/die Leiter/in des Weiterbildungsausschusses über Beginn und Ende der Lehranalyse. 3. Qualifizierungsschritte innerhalb der Ausbildung Die einzelnen im Folgenden aufgeführten Qualifizierungsschritte sollten von den Ausbildungsteilnehmern jeweils im Rahmen ihrer Lehranalyse besprochen werden. Der/die Lehranalytiker/in äußert sich jedoch gegenüber dem Ausbildungsausschuss nicht zum Stand der Lehranalyse und ist auch nicht im Ausbildungsausschuss zugegen, wenn über den Stand der Ausbildung des Ausbildungsteilnehmers gesprochen wird. Es be- 5 Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie

5 Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 5 steht also eine strikte Trennung von Selbsterfahrungsprozessen und den Prozessen, die die praktische und theoretische Ausbildung betreffen. Der Prozess der Selbsterfahrung findet daher in der Beurteilung der Kandidaten keinen Niederschlag, um so den Bereich der Selbsterfahrung für die Ausbildungskandidaten schützen zu können. 3.1 Vorkolloquium Das Vorkolloquium ist nicht Bestandteil der staatlichen Ausbildungsordnung nach dem PsychTh-AprV, sondern eine interne Voraussetzung der spezifischen Ausbildungsordnung des Instituts für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Nach frühestens vier Semestern erfolgt eine Zwischenprüfung (Vorkolloquium) an der Ausbildungsstätte, deren erfolgreiches Bestehen die entscheidende Voraussetzung für die Gewährung einer vorläufigen Behandlungserlaubnis im Rahmen der praktischen Ausbildung des Ausbildungsteilnehmers ist. Folgende Bedingungen sind an die Zulassung zum Vorkolloquium geknüpft Der/die Ausbildungsteilnehmer/in richtet mindestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin seine/ihre Bewerbung um Zulassung zur Prüfung schriftlich an den/die Leiter/in des Ausbildungsausschusses. Diesem Schreiben legt er die Testate über die erfolgreiche Teilnahme an Vorlesungen, Seminaren und Übungen bei sowie über gehaltene Referate und die erforderlichen Erstinterviews/Anamnesen mit Supervision bzw. Zweitsicht. Erforderlich sind: Testate im Studienbuch über die theoretische Ausbildung (mindestens 240 Stunden in den Bereichen A.1 A.12 und B.1 B.4), zusätzlich in einer Liste nach Themenbereichen sortiert, Testate über die Durchführung und schriftliche Ausarbeitung von 15 Erstinterviews/Anamnesen mit Supervision, davon mindestens sechs mit Zweitsicht, die bei mindestens drei SupervisorInnen vorgestellt worden sind. Die Bescheinigungen müssen auch eine inhaltliche Stellungnahme enthalten. Zwei Testate über in schriftlicher Form vorgelegte Literaturreferate, Lektüre der in der Literaturliste empfohlenen Fachliteratur (s. Homepage des IPD). Bescheinigung über die Lehranalyse Der Ausbildungsausschuss berät nach Eingang des Antrags und der zugehörigen Nachweise über die Zulassung des Ausbildungsteilnehmers zum Vorkolloquium. Die Zulassung zum Vorkolloquium und der Prüfungstermin sollen dem Ausbildungsteilnehmer spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Danach überweist der Prüfling die Prüfungsgebühr auf das Konto der Ausbildungsstätte. Die Prüfung wird von zwei DozentInnen, von denen eine/r auch Lehranalytiker sein soll, durchgeführt. Der Ausbildungsteilnehmer kann dazu Vorschläge machen, die der Weiterbildungsausschuss aufgreifen kann, aber nicht muss. In der mündlich stattfindenden Prüfung von insgesamt 45 Minuten Dauer hält der Weiterbildungsteilnehmer

6 Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 6 einen 15-minütigen Vortrag zu einem Bereich der allgemeinen und speziellen Neurosenlehre, in dem ein kurzer Ausschnitt aus einem Erstinterview bzw. den probatorischen Sitzungen als Anschauungsmaterial eingearbeitet sein sollte. Der Vortrag, einschließlich der Fallvignette soll die 15 Minuten nicht überschreiten. Den Prüfern sollte vorher das Schwerpunktthema und die dazu herangezogene Literatur mitgeteilt werden. Dabei steht es dem Ausbildungsteilnehmer frei, ob er seine schriftliche Ausarbeitung vorab den Prüfern zuschickt. Im Anschluss an den Vortrag wird in einem Gespräch die Theorie des gewählten Schwerpunktgebietes erörtert. Das Ergebnis der Prüfung wird dem/der Ausbildungsteilnehmer/in schriftlich durch den/die Leiter/in des Ausbildungsausschusses bzw. den Geschäftsführer mitgeteilt. Mit dem Bestehen des Vorkolloquiums hat der/die Ausbildungsteilnehmer/in zugleich die vorläufige Behandlungserlaubnis für drei Behandlungsfälle unter Supervision erworben. Von diesen drei Behandlungsfällen sollten zwei als analytische Psychotherapie ausgewiesen sein und eine als tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Vor Beginn der Behandlungen muss der/die Kandidat/in den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen. 3.2 Volle Behandlungserlaubnis Der/die Ausbildungsteilnehmer/in kann die volle Behandlungserlaubnis beim Leiter/in des Ausbildungsausschusses schriftlich beantragen, wenn er/sie den Verlauf einer analytischen Psychotherapie anhand eines Stundenprotokolls frühestens nach der 40. Behandlungsstunde mit Tonband und Transkript in einem kasuistisch-technischen Seminar (KTS) vorgestellt hat, eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie anhand eines Stundenprotokolls frühestens nach der 15. Stunde in einem kasuistisch-technischen Seminar vorgestellt hat, mit Tonband und Transkript, Testate über weitere 5 Erstinterviews/Anamnesen unter Supervision (inklusive der ersten drei Behandlungsfälle) mit schriftlicher Ausfertigung einreicht. Die Beurteilung der grundlegenden analytisch-psychotherapeutischen Kompetenz erfolgt durch die LeiterInnen des kasuistisch-technischen Seminars. Diese Beurteilung wird dem Ausbildungsausschuss mitgeteilt, der auch anhand der Einschätzung der Supervisoren der Behandlungsfälle darüber entscheidet, ob der Ausbildungsteilnehmer zur vollen Behandlungserlaubnis zugelassen wird. Diese Entscheidung wird durch den / die Leiter/in des Ausbildungsausschusses, bzw. durch den Geschäftsführer schriftlich mitgeteilt. Mit Erteilung der vollen Behandlungserlaubnis ist der/die Ausbildungsteilnehmer/in berechtigt, alle im Rahmen der Ausbildung notwendigen Behandlungen unter Supervision durchzuführen.

7 Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v Stunden- und Verlaufsvorstellungen von analytischen Behandlungen Während der Zeit der vollen Behandlungserlaubnis müssen die Ausbildungsteilnehmer im KTS zweimal einen Stundenverlauf einer analytischen Behandlung anhand eines Transskripts und möglichst mit Tonband vorstellen und einmal einen Behandlungsverlauf anhand mehrerer Behandlungsstunden mit Transskript und Bandaufnahme. Über die Falldarstellungen erhalten die AusbildungsteilnehmerInnen eine Rückmeldung durch die LeiterInnen der kasuistisch-technischen Seminare. 3.4 Stunden- und Verlaufsvorstellungen von tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapien Für den Erwerb der Kompetenz in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie wie auch in Kurzzeittherapie sind ebenfalls Falldarstellungen im KTS erforderlich. Es muss eine Behandlungsstunde in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie vorgestellt werden und ein Behandlungsverlauf in Kurzzeittherapie (jeweils mit Transkript und Tonband. Über diese Falldarstellungen erhalten die Ausbildungsteilnehmer ebenfalls Rückmeldungen durch die Leiter/innen der kasuistisch-technischen Seminare. 3.5 Institutsinterne Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Prüfung Um die Zulassung zur staatlichen Prüfung beim Landesprüfungsamt beantragen zu können, sind für die institutsinterne Zulassung folgende Nachweise erforderlich, die bei dem Leiter des Ausbildungsausschusses eingereicht werden müssen: Testate über den erfolgreichen Besuch der theoretischen und praktischen Seminare. Die Seminare sollen außerdem nach den Themenbereichen A.1-12, B.1-8 sortiert in einer Liste zusammengefasst werden. Testate über die 25 Erstgespräche und Anamnesen, davon 10 mit Zweitsicht, Testate über mindestens vier analytische Langzeitbehandlungen, von denen mindestens zwei mindestens 250 Stunden umfassen müssen, Testate über drei tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien und zwei Kurzzeittherapien, Testate über die erforderliche Anzahl von Supervisionsstunden einschließlich der schriftlichen Beurteilungen durch die jeweiligen Supervisoren, Testat über die abgeleistete Praktische Tätigkeit ( 2 PsychTh-APrV) Testat über die die Weiterbildung begleitende Lehranalyse, Literaturkenntnis gemäß der Liste zum Abschlusskolloquium (s. Homepage), mindestens sechs anonymisierte schriftliche Falldarstellungen über eigene Patientenbehandlungen, die unter Supervision stattgefunden haben. Die Falldarstellungen haben die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen, die Diagnostik, Indikationsstellung und eine Evaluation der Therapieergebnisse mit einzuschließen, ein ätiologisch orientiertes Krankheitsverständnis nachzuweisen sowie den Behandlungsverlauf und die Behandlungstechnik in Verbindung mit

8 Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 8 der Theorie darzustellen. Vier Fälle sind in kurzen Falldarstellungen einzureichen. Zwei Arbeiten werden ausgewählt und mit dem Antrag über die Zulassung zur staatlichen Prüfung beim Landesprüfungsamt eingereicht, eine über eine psychoanalytische Behandlung (max. 20 Seiten), eine über eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (max. 12 Seiten). Diese Falldarstellungen werden von zwei Lehranalytikern des Instituts schriftlich begutachtet. Kommt es dabei zu unterschiedlichen Einschätzungen, kann der Weiterbildungsausschuss ein drittes Gutachten einholen. Die übrigen Falldarstellungen werden vom Ausbildungsausschuss beurteilt. Aufstellung der vier weiteren Behandlungen (s. Punkt 2.3, mindestens 10 Behandlungen) Der/die Leiter/in des Ausbildungsausschusses überprüft zunächst die Richtigkeit der formalen Voraussetzungen und teilt dies dem Ausbildungsausschuss mit. Dieser berät dann auf der Grundlage der Gutachten, der mündlichen Beurteilung der übrigen Fallarbeiten und der Beurteilungen der Supervisoren über die Zulassung zur Beantragung der staatlichen Prüfung. Werden die Arbeiten als unzureichend bewertet, muss der Ausbildungsteilnehmer neue Behandlungsberichte einreichen. Werden auch diese Behandlungsberichte als unzureichend beurteilt, kann keine Zulassung zur Beantragung der staatlichen Prüfung erfolgen. Die Entscheidung über die Zulassung wird dem Ausbildungsteilnehmer schriftlich mitgeteilt. Nach Mitteilung über die Zulassung zur Beantragung der staatlichen Prüfung überweist der Kandidat die Prüfungsgebühr auf das Konto des Instituts. 3.6 Abschlussprüfung (Staatliche Prüfung) Der Antrag auf die Zulassung zur Abschlussprüfung ist an das Landesprüfungsamt zu richten. Die Zulassungsvoraussetzungen und weitere allgemeinen und besonderen Prüfungsbestimmungen finden sich in den 7-18 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV). Die staatliche Prüfung nach 5 Abs. 1 Satz 2 des Psychotherapeutengesetzes umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. In der mündlichen Prüfung dürfen von den mindestens vier Mitgliedern der staatlichen Prüfungskommission zwei keine Lehrkräfte der Ausbildungsstätte sein. Der Selbsterfahrungsleiter des Ausbildungsteilnehmers darf der Prüfungskommission nicht angehören. 3.7 Approbation Die Voraussetzungen und sonstigen Bestimmungen für die Erteilung der Approbation als psychologischer Psychotherapeut sind in den der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) aufgeführt. Anträge sind an die zuständige Behörde zu stellen.

9 Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 9 Anhang: 6 (Betr. Punkt 2.2 Theoretische Ausbildung) Curriculum für die psychoanalytisch begründeten Verfahren A: Grundkenntnisse Stufe I soll zunächst ein theoretisches und praktisches Basiswissen vermitteln (2 Semester) und ca. 140 Stunden aus dem Bereich A. Grundkenntnisse abdecken; am Ende dieser Stufe Beginn mit supervidierten Erstinterviews A.1 Entwicklungs-, sozial- und persönlichkeitspsychologische Grundlagen der Psychotherapie (unter psychoanalytischen/tiefenpsychologischen Gesichtspunkten) A.2 Konzepte über die Entstehung, Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen verschiedener Altersgruppen A.2.1 Allgemeine und spezielle Krankheitslehre der Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, unter Berücksichtigung der wissenschaftlich anerkannten Verfahren (Allgemeine und spezielle Neurosenlehre; allgemeine und spezielle Verhaltenslehre; Psychoneurosen; Persönlichkeitsstörungen; traumatischbedingte Störungen und andere Belastungs- und Anpassungsstörungen; Suchterkrankungen; Störungen der sexuellen Identität und der Sexualpräferenz) A.2.2 Psychosomatische Krankheitslehre (Allgemeine und spezielle Psychosomatik; Bio-psycho-soziales Krankheitsmodell; Psychosomatische Krankheiten im engeren Sinn; Konversionsstörungen; funktionelle (somatoforme) Störungen; somatopsychische Störungen; Artefakt- Syndrome; Essstörungen) A.2.3 Psychiatrische Krankheitslehre (Allgemeine und spezielle Psychopathologie; psychiatrische Nosologie und Klassifikation; internationale Diagnosenschlüssel (ICD 10, DSM-IV); körperlich begründbare Psychosen; Psychosen des schizophrenen und zyklothymen Formenkreises; Suchtleiden; Suizidalität; Psycho-dynamik psychiatrischer Krankheiten < Std =60> A.3 A.4 Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung Diagnostik und Differentialdiagnostik einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, psychosozial- und entwicklungsbedingter Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen (Indikationsstellung/ Allgemeine Kennzeichen der Klassifika Das Fettgedruckte bezeichnet die Vorgaben des PsychThG, die kursiv gedruckten Zeilen sind Ergänzungen des IPD

10 Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 10 tion und Diagnostik psychischer Störungen/ Diagnostische Grundprinzipien unter tiefenpsychologischen Gesichtspunkten/ Diagnostische Aspekte spezieller Störungsbilder) A.5 Besondere entwicklungs- und geschlechtsspezifische Aspekte der Persönlichkeit, der Psychopathologie und der Methodik der Psychotherapie verschiedener Altersgruppen (u.a. Psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter) A.6 Intra- und interpersonelle Aspekte psychischer und psychisch mitbedingter Störungen in Paarbeziehungen, Familien und Gruppen (Psychodynamik der Paarbeziehungen, der Familie und Gruppe; tiefenpsychologische, lerntheoretische und system-theoretische Modelle) A.7 Prävention und Rehabilitation (Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention; Risikofaktoren und protektive Faktoren; Disposition und Resilienz; Salutogenese. Coping; Impairment, Disability, Handicap; sozialrechtliche Grundlagen der Rehabilitation) A.8 Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Psychotherapeuten (Allgemeine Krankheitslehre und Pharmakologie; Bedeutung der körperlichen Untersuchung; Aussagekraft technischer Zusatzbefunde; Psychopharmakotherapie; Kombination von Psycho- und Pharmakotherapie) A.9 Methoden und differentielle Indikationsstellung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren (Psychoanalytisch begründete, tiefenpsychologisch fundierte und kognitiv-behaviorale Psychotherapiemethoden im Einzel- und Gruppensetting, außerdem 12 systemische Therapie, einschließlich der generellen Indikationsstellung und der Indikafür spezielle Therapieverfahren; adaptive und selektive Indikation; schulenübergreifende Aspekte der Psychotherapie. A.10 Dokumentation und Evaluation von psychotherapeutischen Behandlungsverläufen (Befund- und Dokumentationssysteme, Qualitätssicherung) 5

11 Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 11 A.11 A.12 Berufsethik und Berufsrecht, medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme, Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes, Kooperation mit Ärzten und anderen Berufsgruppen (allgemeine, berufsrechtliche und ethische Regeln psychotherapeutischen Handelns; das Gesundheitswesen in Deutschland; vertragsärztliche Versorgung; Psychotherapie-Richtlinien; Ethik in der Psychotherapie) Geschichte der Psychotherapie 5 8 Gesamtstundenzahl für den Bereich A. 1 A B: vertiefte Ausbildung in analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie Stufe II und III - Diagnostik und Behandlungen ( Semester) B. 1 Theorie und Praxis der Diagnostik, insbesondere Anamnese, Indikationsstellung und Prognose, Fallkonzeptualisierung und Behandlungsplanung (Erkennung von Störungen mit Krankheitswert, an deren Verursachung psychosoziale Faktoren, deren subjektive Verarbeitung und/oder körperlich-seelische Wechselwirkungen maßgeblich beteiligt sind, und bei denen Psychotherapie indiziert ist; Inhalts- und Beziehungsaspekte des Erstgespräches und der analytischen und tiefenpsychologisch fundierten Anamnesenerhebung; Gesprächstechnik; verbale und nonverbale Signale; somatische und psychiatrische Differentialdiagnostik; testpsychologische Verfahren. Indikations- und Kontraindikationskriterien für die analytische und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und andere wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Verfahren; prognostische Variablen. Konflikt- und Strukturpathologie; Psychodynamik des aktuell wirksamen neurotischen Konflikts (Auslösesituation, gegenwärtige soziale Beziehungen, gegenwärtige Patient-Therapeut-Beziehung); lebensgeschichtlich erworbene und anlagemäßige Disposition; Modell des zyklisch - maladaptiven Beziehungs-musters (CMP); Wahl der Behandlungsform und deren Anwendung im Einzel- oder Gruppenformat; Fokus der Behandlung; Therapieziele; Veränderbarkeit und Ressourcen des Patienten; Erstellung des Fallberichts; Kassenanträge) B. 2 Rahmenbedingungen der analytischen und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, Behandlungssetting, Einleitung und Beendigung der Behandlung (Räumliche Rahmenbedingungen (Setting) zeitliche Rahmenbedingungen: z.b. Begrenzung der Therapiezeit, Sitzungsfrequenz und dauer; weitere formale Rahmenbedingungen: z.b. Antrags- und Bewilligungsverfahren, 42 40

12 Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. 12 Urlaubs- und Ausfallregelungen (Paktgespräch); inhaltliche Rahmenbedingungen: z.b. Behandlungsvereinbarung und Arbeitsbündnis, Grundregel, Formulierung gemeinsamer Zielvorstellungen, Behandlungsmodifikationen unter stationären Bedingungen; Konsiliar- und Liaisondienste. Besonderheiten des Therapiebeginns und endes; probatorische Sitzungen. B. 3 Behandlungskonzepte und -techniken sowie deren Anwendung ( Kasuistisch-technische Seminare) B. 4 Krisenintervention (Psychotherapeutische Intervention bei akuten psychisch bedingten Krisen; supportive Psychotherapie und Notfall-psychotherapie; Umgang mit Suizidalität.) B. 5 Behandlungstechniken bei Kurz- und Langzeittherapie Handhabung von Übertragung und Gegenübertragung, von Regression, Widerstand, Abstinenz und Neutralität; Entfaltung der Übertragung im analytischen Setting, im Gegensatz dazu Begrenzung und Fokussierung des Behandlungsprozesses bei tiefenpsychologisch fundierter Therapie; konfliktzentrierte Vorgehensweise; Grundeinstellungen des Analytikers/ Therapeuten; Interventionstechnik. Behandlungsmodifikationen bei psychosomatischen Krankheiten, körperlichen Erkrankungen, traumatisch bedingten Störungen, Borderline- und anderen Ich-strukturellen Störungen, Suchtleiden; Behandlung sogenannter schwieriger Patienten) Unterschiede der Behandlungstechniken bei Kurz- und Langzeittherapie beispielsweise hinsichtlich der Zeitbegrenzung, der Aktivität des Therapeuten, der Handhabung der Übertragung, der Bedeutung des Hier und Jetzt, der Fokussuche und der Therapieziele.) B. 6 Therapiemotivation des Patienten, Entscheidungsprozesse des Therapeuten, Therapeuten-Patienten-Beziehung im Psycho- Therapieprozess (Prüfung der Motivation des Patienten für eine analytische oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ((z.b. Leidensdruck, Veränderungswunsch, Felxibilität etc.)). Hypothesenbildung; hypothesengeleitete Strukturierung bei der tiefenpsychologisch fundierten PT; Entscheidungsprozesse zwischen Manualisierung und Individualisierung; Theorie und Praxis der Analytiker-/ Therapeuten-Patienten-Beziehung; Real-, Arbeits- und Übertragungsbeziehung; B. 7 Einführung in Behandlungsverfahren bei Kindern und Jugendlichen 200 Std B. 8 Behandlungsverfahren bei Paaren, Familien und Gruppen 12 Gesamtstundenzahl in vertiefter Ausbildung mindestens 400

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