Duales System Deutschland und Grundlagen der biologischen Abfallbehandlung
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- Heinrich Busch
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1 Modul 1 SS 2006 Duales System Deutschland und Grundlagen der biologischen Abfallbehandlung Ruth Brunstermann Sprechstunde: dienstags 14:30-15:30 Uhr in Raum V15 R05 H08 Modul 1 SS 2006 Duales System Deutschland Einleitung (rechtlicher Rahmen) DSD Verwertung Pfanderhebungspflicht Aktuelle Entwicklungen 2. Grundlagen der Biologie in der
2 Modul 1 SS 2006 Duales System Deutschland Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (Waste Avoidance and Management Act) Vermeidung von Abfällen stoffliche/energetische Verwertung Vorrang der Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung ( 5 Abs.2 KrW-/AbfG) Nach 5 Abs.5 KrW-/AbfG entfällt der in Abs.2 festgelegte Vorrang der Verwertung von Abfällen, wenn deren Beseitigung die umweltverträglichere Lösung darstellt Modul 1 SS 2006 Duales System Deutschland Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (Waste Avoidance and Management Act) Zur Vermeidung oder Verringerung schädlicher Stoffe können durch Rechtsverordnungen folgende Aspekte festgelegt werden ( 23 und 24 KrW-/AbfG): eine Kennzeichnungspflicht die Pflicht der getrennten Entsorgung (z.b. DSD) die Rücknahme- und Pfandpflicht (z.b. Einweggetränkeverpackungen) vollständiges Verbot
3 Modul 1 SS 2006 Duales System Deutschland Gemeinschaftsrecht (EU-Recht) - Verordnungen der EU - Richtlinien der EU Nationales Recht - Verfassung (GG) - Gesetze - Verordnungen - Verwaltungsvorschriften - Erlasse Modul 1 SS 2006 Auslöser Einleitung
4 Modul 1 SS 2006 Ausgangslage Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (1991) Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (August 1998) - EG Richtlinie 94/62/EG vom über Verpackungen und Verpackungsabfällen 1. Verordnung zur Änderung der (2000) 2. Verordnung zur Änderung der (2002) 3. Verordnung zur Änderung der (2005) 4. Verordnung zur Änderung der (Januar 2006) Modul 1 SS 2006 Definition: Verpackungen (Definition: packaging) Aus beliebigen Materialien hergestellte Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können und vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden.
5 Modul 1 SS 2006 Verpackungsarten (Types of packaging) Transportverpackungen - erleichtern den Transport von Waren - Schutz vor Beschädigung - fallen beim Vertreiber an - Paletten, Kisten, Fässer, Kanister, Folien Modul 1 SS 2006 Transportverpackungen (Packaging for transport) Rücknahmepflicht der Hersteller und Vertreiber Verwendung/stoffliche Verwertung - technische Möglichkeit - wirtschaftliche Zumutbarkeit - Marktfähigkeit des gewonnen Stoffes Transportverpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen: energetisch stofflich Verwertung gleichgesetzt Kein Nachweis der Rücknahme-/Verwertungspflicht
6 Modul 1 SS 2006 Verpackungsarten (Types of packaging) Umverpackungen (secondary packaging) - zusätzliche Verpackung zur Verkaufsverpackung - dienen überwiegend zur Werbung - erschweren/verhindern Diebstahl - Warenangabe bei Selbstbedienung - Folien, Kartonage, Banderole Modul 1 SS 2006 Rücknahmepflicht der Vertreiber kostenlose Rückgabe Umverpackungen Getrennthaltung einzelner Stoffgruppen Übergabe an den Endverbraucher gilt Pflichtbeschreibung Verkaufsverpackungen
7 Modul 1 SS 2006 Verpackungsarten (Types of packaging) Verkaufsverpackungen - fallen beim Endverbraucher an - für den Transport zum Endverbraucher - Servicepackungen (Kunststoff/Papiertüten) - Einweggeschirr und Einwegbesteck - Becher, Dosen, Eimer, Flaschen, Kanister - Multifrischebox für Brot Modul 1 SS 2006 Verkaufsverpackungen zentrale Vorschrift der VerpackungsV Rücknahmepflicht der Hersteller und Vertreiber Art, Form, Größe der Verpackungen Nachweis der Verwertungspflicht schadstoffhaltiger Füllgüter
8 Modul 1 SS 2006 Verkaufsverpackungen Modul 1 SS 2006 Private Entsorgungssysteme Befreiung der Rücknahme-/Verwertungspflicht durch Beteiligung privater Entsorgungssystem Nachweis der Rücknahme-/Verwertungspflicht durch Sachverständigen Sicherstellung der Abholung/Verwertung Offenlegung der Kosten für Erfassung, Sortierung, Verwertung oder Beseitigung Dokumentation der in das System gebrachten Verpackungen Systemkennzeichnung der Verkaufsverpackungen
9 Modul 1 SS 2006 Duales System Deutschland (DSD) Duales System Deutschland (DSD) Gegründet 1990 von Handel und Industrie erfüllt für Industrie/Handel die Verpflichtung aus VerpackungsVO besitzt betreibt selbst keine Sortier-/ Verwertungsanlagen organisiert die Sammlung, Sortierung und Verwertung mit lokalen Entsorgungspartnern Kennzeichnung durch den Grünen Punkt Erhebung einer Lizenzgebühr Modul 1 SS 2006 Duales System Deutschland (DSD)
10 Modul 1 SS 2006 Duales System Deutschland (DSD) Modul 1 SS 2006 Duales System Deutschland (DSD) Stoffliche und energetische Verwertung
11 Modul 1 SS stieg der Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen auf 63,74 % (Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung GmbH, 2005) Modul 1 SS 2006 Dritte Verordnung über die Veränderung der (2005) Pfand auf Einweggetränkeverpackungen Füllvolumen 0,1 l 3 l Pfand von 0,25 Automatenverkauf neu: nicht ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackung Ausweitung der Pfandpflicht 1 Jahr nach Änderung Insellösung (Lebensmitteldiscounter)
12 Modul 1 SS 2006 nicht ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen Bier (einschließlich alkoholfreies Bier) und Biermischgetränke, Mineral-, Quell-, Tafel- und Heilwässer, Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure (insbesondere Limonaden einschließlich Cola-Getränke, Brausen, Bittergetränke und Eistee). - Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte, Gemüsenektare, Getränke mit einem Mindestanteil von 50 % an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, diätetische Getränke..., und Mischungen dieser Getränke sind keine Erfrischungsgetränke im Sinne von Satz 1. alkoholhaltige Mischgetränke, Modul 1 SS 2006 Informationen/ 4. VerpackungsV Vierte Verordnung über die Veränderung der (Januar 2006) neue Quoten zur stofflichen Verwertung bis % Glas, sowie Papier und Karton - 50 % Metall - 22,5 % Kunststoffe (stoffliche Verwertung) - 15 % Holz diese werden in Deutschland bereits heute übertroffen Weitere Informationen zum Grünen Punkt Further information about The Green Dot unter:
vom 26. August 1997 Art. 1 2 Zweck
814.601.4 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 166 ausgegeben am 3. September 1997 Verordnung vom 26. August 1997 über Verpackungen und Verpackungsabfälle Aufgrund von Art. 1 Abs. 2
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