DAAD. Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern. Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service

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1 DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern Welche Ziele hat das Programm? Im Mittelpunkt des Programms steht die Strukturbildung an der Partnerhochschule. Hierunter versteht der DAAD sowohl Curricula- oder Modulentwicklung, als auch die Einrichtung internationaler Studiengänge sowie die gegenseitige Anerkennung von Universitätsabschlüssen. Dieses so definierte Hauptziel führt konsequenterweise dazu, dass der Schwerpunkt der Maßnahmen auf der Verbesserung und Erweiterung der Lehre in den Partnerländern liegt. Darunter sind folgende Punkte zu subsumieren: die Schaffung von Netzwerken zwischen deutschen Hochschulen und ihren Partnereinrichtungen; sowie die Förderung der Süd-Süd- Vernetzung. In diesem Zusammenhang ist die Nutzung weiterer Förderinstrumente für die Hochschulzusammenarbeit mit Entwicklungsländern (z.b. Alumni- und Sachmittelprogramm) sinnvoll und wünschenswert, um Synergien zu schaffen; die (weitere) Qualifizierung der Hochschulen in Entwicklungsländern in Lehre, Forschung, Dienstleistung und Hochschulmanagement, sofern diese der Verbesserung der Lehrsituation dient; die Verstetigung von Partnerschaften (ermöglicht durch mehrjährige Bewilligungszeiträume), die eine längerfristig angelegte institutionelle Bindung erlaubt; die Gewinnung von Partner/-innen, die als Multiplikatoren/-innen in ihrem Heimatland gezielt für die interkulturelle Verständigung und den Dialog wirken; die stärkere Sensibilisierung der deutschen Hochschulen und ihrer Angehörigen für entwicklungspolitische Probleme und die Förderung ihrer Bereitschaft zu partnerschaftlichem Engagement. Hierbei sollen die Kenntnisse über die Bedürfnisse und die Besonderheiten in Entwicklungsländern vermehrt werden; durch die Weitergabe dieser Erfahrungen an die Studierenden kann die aktuelle und künftige Expertenbasis verbreitert werden. Wer kann sich bewerben? Deutsche Hochschulen können Förderungsanträge für fachbezogene Kooperationsvorhaben auf Instituts- oder Fachbereichsebene stellen, wenn zwischen den Partnerhochschulen auf der Ebene der Hochschulleitung schriftliche Partnerschaftsvereinbarungen geschlossen worden sind. Dieses Rektoratsabkommen kann in Einzelfällen nach der Bewilligung des Vorhabens nachgereicht werden, muss dem DAAD aber vor Ausstellung des Zuwendungsvertrags vorliegen. Seite 1 von 3

2 DAAD Seite 2 Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern Was wird gefördert? Die Förderung zielt in erster Linie auf den partnerschaftsbezogenen Austausch von Hochschullehrern, Angehörigen des Mittelbaus, Graduierten (z.b. Doktoranden/-innen) und Studierenden. Detaillierte Angaben zu den Kosten, die vom DAAD übernommen werden können, entnehmen Sie bitte der Anlage 1 Nicht gefördert werden können: Anträge, die ausschließlich auf Forschungsförderung abzielen Vorhaben, die bereits von anderen Einrichtungen (z. B. DFG, BMZ, GTZ) gefördert werden; Repräsentationsreisen ohne fachlichen Bezug und Exkursionen; Anträge mit einem Fördervolumen unter ,-- pro Jahr; Längere (d.h. mehrmonatige) Forschungsaufenthalte von Wissenschaftlern und Studierenden (für solche Vorhaben wird auf die allgemeinen Stipendienund Forschungsförderprogramme verwiesen); Reisen für Vertragsanbahnungen. Wie verläuft das Antrags- und Förderungsverfahren? Der Antrag (in deutscher oder englischer Sprache) soll in Abstimmung mit dem/den ausländischen Partner/n formuliert werden. Die Finanzierungspläne und die Projektbeschreibung müssen demnach vom deutschen Partnerschaftsbeauftragten und seinem ausländischen Partner unterzeichnet werden. Wir möchten Sie bitten, den Antrag von dem/der Partnerschaftsbeauftragen über die Leitung der deutschen Hochschule an den Deutschen Akademischen Austauschdienst (Referat 434) zu richten. Bei der Gestaltung der Anträge ist der Leitfaden zur Antragstellung zu Grunde zu legen (Anlage 2). Die Förderung des Vorhabens kann ab Januar 2009 beginnen und erfolgt über Zuwendungsverträge mit der deutschen Hochschule mit maximal zweijähriger Laufzeit. Prinzipiell wird die Auszahlung der Förderungsbeträge für das 2., 3. und 4. Förderungsjahr jeweils von einem Bericht über die durchgeführten Maßnahmen und von der Abrechnung der Mittel des Vorjahres abhängig gemacht. Welche Förderungsleistungen können Sie vom DAAD erwarten? Die Förderungsleistung des DAAD besteht in einer Fehlbedarfsfinanzierung aller projektspezifischen, zuwendungsfähigen Ausgaben, die durch das Projekt zusätzlich verursacht werden. Zuwendungsfähig sind innerhalb des Bewilligungszeitraums Leistungen bis zur Höhe der Sätze des DAAD, wie sie in der Anlage 1 aufgeführt sind. Die Höchstsumme der Förderung für eine Partnerschaft zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule beträgt ,- pro Jahr. Die Förderung kann pro Antrag grundsätzlich über maximal vier Jahre erfolgen. Besonders erfolgreiche Projekte können um weitere zwei Jahre von der Auswahlkommission verlängert werden. Im Falle von multilateralen Kooperationen (ein Nord-, zwei o. mehrere Südpartner in der Regel in verschiedenen Partnerländern) kann das Fördervolumen um bis zu ,- pro Jahr für den Süd-Süd-Austausch aufgestockt werden. Die Mittelbewilligung erfolgt im Rahmen des Zuwendungsrechts des Bundes durch Zuwendungsverträge zwischen dem DAAD und der deutschen Hochschule. Seite 2 von 3

3 DAAD Seite 3 Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern Welche Förderungskriterien werden bei der Auswahl angelegt? Die Entscheidung über die zu fördernden Anträge und den Umfang der Förderung trifft eine vom Vorstand des DAAD berufene Auswahlkommission aus Fachwissenschaftlern mit besonderen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern unter Berücksichtigung der unten genannten Kriterien und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel. Die Anträge werden nach formalen und inhaltlichen Kriterien beurteilt, wobei der entwicklungspolitischen Relevanz besondere Bedeutung zukommt. Die inhaltlichen Kriterien leiten sich aus der beschriebenen Zielsetzung des Programms ab. Besonders förderungswürdig sind einander ergänzende Vorhaben, die zu einer dauerhaften institutionellen Verbindung führen. Allerdings muss erfahrungsgemäß bei der großen Anzahl von Anträgen mit Kürzungen gegenüber der Antragssumme gerechnet werden. Im Einzelnen werden u.a. folgende Kriterien bei der Beurteilung beachtet: die akademische Qualität der im Antrag genannten Projekte und Maßnahmen (die fachliche Zusammenarbeit in Lehre, Forschung, Beratung oder Dienstleistungen steht im Vordergrund) und ihre entwicklungspolitische Bedeutung bzw. der Beitrag zum institution building an der Partnerhochschule; die durch die vorgeschlagenen Maßnahmen zu erzielende innovative Wirkung und nachhaltige strukturelle Verbesserung der Lehrbedingungen insbesondere an der ausländischen Partnerhochschule (z. B. durch gemeinsame Curriculumentwicklung, Modulentwicklung, Entwicklung von gemeinsamen Studiengängen; durch gemeinsame Fachtagungen/Workshops; durch Weitergabe von Erfahrungen beim Aufbau von Technologie-Transferzentren und Servicestellen usw.); die erfolgreiche systematische Vernetzung mit weiteren Hochschulen oder anderen Stakeholdern in den Entwicklungsländern; die Ausgewogenheit der Kooperationsmaßnahmen; die Eigenleistungen der deutschen Hochschule und eingeworbene Landesund Drittmittel sowie die Leistungen der Partnerhochschule im Entwicklungsland; die Integration und der Austausch von Studierenden und des akademischen Nachwuchses beider Seiten in das Vorhaben. Antragsfrist Ansprechpartner/- innen und weitere Informationen Die Anträge sollten für einen Zeitraum von maximal vier Kalenderjahren unter Beifügung aller erforderlichen Unterlagen möglichst früh, spätestens aber bis zum 30. Juni 2008 eingereicht werden. Bitte richten Sie die Antragsunterlagen in einfacher Version an: Deutscher Akademischer Austauschdienst Referat 434 Kennedyallee Bonn Frau Burkey, 0228/ , Burkey@daad.de (Teilzeit) Frau Schönfeld 0228/ , Schoenfeld@daad.de (Teilzeit) oder Suedpartnerschaften@daad.de Anlagen zur Ausschreibung Anlage 1 Fördersätze Anlage 2 Hinweise zur Antragstellung Anlage 3 Hinweise zum Ausfüllen des Finanzierungsplanes Bonn, im Februar 2008 Seite 3 von 3

4 Anlage 1 zum Merkblatt im Programm Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern (gültig ab ) I. Kosten, die vom DAAD übernommen werden können Grundsätzlich trägt die entsendende Seite die Beförderungskosten (Fahrt- und Flugkosten) bis zur Gasthochschule, die empfangende die Aufenthaltskosten und die evtl. im Rahmen der Kooperation erforderlichen Beförderungskosten im Gastland. Es ist möglich und erwünscht, die DAAD-Sätze zu unterschreiten, um möglichst viele Maßnahmen durchführen zu können. 1. Beförderungsausgaben (Fahrt- und Flugkosten): preiswerteste Verbindung von Hochschulort zu Hochschulort für deutsche Partner (inklusive Steuern, Sicherheitsgebühren). Im Falle von besonders finanzschwachen Partnerhochschulen, die die Beförderungskosten ihrer Mitarbeiter bzw. Studierenden nicht zu tragen imstande sind, kann der DAAD unter Berücksichtigung der Höchstsätze der Förderung einen Zuschuss zu den Beförderungskosten gewähren (s. II.2.). Gleichwohl sind Eigenleistungen der Partner anzustreben. 2. Aufenthaltsausgaben: Tage- und Übernachtungsgelder für ausländische Partner (inkl. Krankenversicherung), - daraus sind auch alle weiteren lokalen Beförderungskosten für ausländische Partner/-innen, zu begleichen sofern diese nicht durch den Gastgeber getragen werden bis zu den unter II. genannten Höchstsätzen. Die Aufenthalte ausländischer Teilnehmer/-innen sollten unter Nutzung aller hochschuleigenen, aber auch der privaten Möglichkeiten der Unterbringung gestaltet werden. Die Förderungsdauer für die Aufenthalte der ausländischen Teilnehmer/-innen in Deutschland ist begrenzt (Studierende, Graduierte, Post-Docs 5 Monate, Übrige 1 Monat), die Mittel für längerfristige Aufenthalte sind von beiden Partnern/-innen zu erbringen. Für deutsche Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren (d.h., die keine Forschungsarbeit durchführen) ist die Höchstförderungsdauer auf 5 Monate beschränkt. Für die übrigen deutschen Teilnehmer/-innen gilt eine Höchstaufenthaltsdauer im Ausland von 1 Monat. (finanzielle Höchstgrenzen gem. Nr. III) Für besondere Veranstaltungen wie Workshops o.ä. ist die Einladung dritter Ressourcepersonen möglich, hier erfolgt entweder ein Zuschuss zu den Beförderungs- oder den Aufenthaltskosten. 3. Sachmittel: Für die Ausrichtung von Workshops oder Seminaren sowie als Unterrichtsmaterial bei den ausländischen Partnerhochschulen sind Ausgaben für Lehr- und Lernmaterialien (Lehr- und Fachbücher u. medien; Druck- und Vervielfältigung etc.) sowie Verbrauchsmaterialien (Toner, Tinten, Seite 1 von 4

5 Folien, Disketten, CDs,) bis zu 2.000,-- pro Förderungsjahr zuwendungsfähig. Zur besseren Ausstattung der ausländischen Partnerhochschulen können für Kleingeräte einmalig bis zu 2.500,- für den gesamten Förderungszeitraum des Partnerschaftsvorhabens geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass Folgekosten solcher Einrichtungen nachweislich getragen werden können. 4. Personalmittel: An der ausländischen Partnerhochschule können befristete studentische und wissenschaftliche ausländische Hilfskräfte für den projektbezogenen Einsatz (z.b. für die Anfertigung der o.g. Medien und die Vorbereitung von Veranstaltungen sowie für Tutorien) finanziert werden. Der ausländische Partner ist über diese Möglichkeit, für die Mitarbeit am Partnerschaftsvorhaben Personalkosten einsetzen zu können, zu informieren. Die Höhe dieser Ausgaben sollte sich an der durchschnittlichen Vergütung entsprechender Kräfte an der Partnerhochschule orientieren. An der deutschen Partnerhochschule können befristete studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte für den projektbezogenen Einsatz an der deutschen Partnerhochschule (z.b. für die Anfertigung der o.g. Medien und die Vorbereitung von Veranstaltungen sowie für Tutorien und Administration) finanziert werden. Kosten für Übersetzung von Unterrichts- bzw. projektbezogenen Materialien können hier auch geltend gemacht werden. 5. Sonstige Nebenkosten: Visa-Gebühren, Impfungen für deutsche Partner Zur Sicherung der Nachhaltigkeit des Vorhabens können im letzten Förderungsjahr bis zu 2.500,- zusätzlich für Anbahnungsreisen gewährt werden, die die Finanzierung für die möglicherweise notwendige Fortführung des Vorhabens mit anderen internationalen Finanzquellen ermöglichen sollen. Bitte beachten Sie für jede beantragte Kostenposition die Anlage 3 Hinweise zum Ausfüllen des Finanzierungsplans! Seite 2 von 4

6 II. Höchstsätze für ausländische Teilnehmer/innen (in ) 1. Beförderungskosten: Mit besonderer Begründung können Beförderungskosten nach Deutschland für Teilnehmer aus besonders finanzschwachen Partnerhochschulen in Entwicklungsländern bis maximal 2.000,-- übernommen werden. Für Teilnehmer am Süd-Süd-Austausch können Beförderungskosten bis zu 1.500,- pro Teilnehmer übernommen werden. 2. Aufenthaltskosten: Personengruppe Monatlich Tagessätze bei Kurzaufenthalten bis einschl. 21 Tagen Nach Deutschland Studierende nach D (bis max. 5 Monate) 715,- 35,- Graduierte, Post-Docs nach D (bis max. 5 Monate) 975,- 70,- Wissenschaftler, Dozenten, Assistenten, leitende Verwaltungsbeamte [Junior Lecturer, Lecturer] nach D (bis max. 1 Monat) Professoren [Full Professor, Reader, Senior Lecturer und vergleichbare Wissenschaftler] nach D (bis max. 1 Monat) In die Entwicklungsländer (Süd-Süd-Austausch) Studierende im Süd-Süd-Austausch (bis max. 5 Monate) Graduierte, Post-Docs im Rahmen des Süd-Süd-Austauschs (bis max. 5 Monate) Im begründeten Ausnahmefall: Wissenschaftler und Professoren im Rahmen des Süd-Süd-Austauschs (bis max. 1 Monat) 1.840,- 95, ,- 95,- 300,- 25,- 400,- 30,- 600,- 50,- Aus diesen Richtsätzen ist auch der Beitrag zur Krankenversicherung zu begleichen: Die ausländischen Gäste sollten dringend auf die Notwendigkeit eines ausreichenden Versicherungsschutzes hingewiesen werden. Kann eine Auslandskrankenversicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden, sollte dafür Sorge getragen werden, dass sich die ausländischen Teilnehmer unmittelbar bei ihrem Eintreffen in Deutschland versichern. Seite 3 von 4

7 III. Höchstsätze für deutsche Teilnehmer/innen (in ) 1. Aufenthaltskosten: dt. Studierende ins Partnerland (bis max. 5 Monate) monatlich 350,- Euro In Einzelfällen und bei Fehlen von Eigenmitteln der ausländischen Partnerhochschule kann Graduierten sowie Wissenschaftlern und Professoren mit besonderer Begründung und nach Absprache mit dem DAAD ein Zuschuss zu den Aufenthaltskosten in Höhe von bis zu 50,- Euro pro Tag für maximal einen Monat geleistet werden. 2. Beförderungskosten: Preiswerteste Verbindung von Hochschulort zu Hochschulort (inklusive Steuern, Sicherheitsgebühren) IV. Kosten, die nicht vom DAAD übernommen werden können Kosten für Stammpersonal, Infrastruktur, Dolmetscher, Honorare (z. B. für Referenten), Saalmieten, Bewirtungen, Dekorationen, Gastgeschenke, Porto und Telefon, Großrechnerbenutzung, Begleitungen, Teilnahmegebühren für Messen, Seminare, Tagungen. Bonn, Januar 2008 Seite 4 von 4

8 Anlage 2 zum Merkblatt im Programm Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern (gültig ab ) Hinweise zur Antragstellung Der Antrag sollte auf den entsprechenden Formblättern gestellt werden, die Sie unter im Internet finden können. Sie können diese auch per anfordern bei: suedpartnerschaften@daad.de Inhalt (Vorhabensbeschreibung) und beizufügende Antragsunterlagen: Klare inhaltliche Vorhabensbeschreibung Wir möchten Sie bitten, das fachbezogene Kooperationsvorhaben in einem konkreten maximal vierjährigen Projekt festzulegen, das von den beteiligten Instituten oder Fachbereichen unterzeichnet worden ist und somit als fachlicher Teil des Förderantrags gilt. Die Darstellung sollte in ein Oberziel, die angestrebten Einzelergebnisse und die dazu notwendigen Maßnahmen pro Förderungsjahr gegliedert sein und einen detaillierten Projektplan enthalten Die Hochschulen in den Ländern der Entwicklungszusammenarbeit sind an der Ermittlung des Aus- und Fortbildungsbedarfs sowie an der Programmplanung und Programmgestaltung zu beteiligen. Die am Vorhaben beteiligten Hochschulen sollen einen finanziellen Eigenbeitrag (Partnerschaftsleistungen) leisten. Bitte achten Sie darauf, dass das Vorhaben nachvollziehbar dargestellt wird. Neben der zeitlichen Abfolge und Dauer der geplanten Maßnahmen sollten die an der Zusammenarbeit beteiligten deutschen und - soweit möglich - die ausländischen Wissenschaftler (mindestens ein Ansprechpartner der Partnerhochschule) angeführt werden. Bitte stellen Sie außerdem dar, wie die Nachwuchsförderung (inkl. Studierendenaustausch) einbezogen werden soll. Die Ziele sollen möglichst so konkret erläutert werden, dass sowohl in den jährlichen Sachberichten als auch im Abschlussbericht deutlich wird, ob und inwieweit die Ergebnisse erreicht wurden. Diese Vorhabensbeschreibung (maximal 10 Seiten inklusive Anlagen) wird vom/von der Partnerschaftsbeauftragten und vom/von der ausländischen Ansprechpartner/-in als Zeichen der Vereinbarung über das Projekt unterschrieben. Ferner bitten wir Sie, die folgenden Antragsunterlagen beizufügen: 1. Kopie des Partnerschaftsabkommens zwischen den beteiligten Hochschulen (kann nachgereicht werden) 2. Formblatt, unterzeichnet von der deutschen Hochschulleitung und dem/r deutschen Partnerschaftsbeauftragten 3. Tabellarische Projektplanungsübersicht mit Zielen, Maßnahmen und Beteiligten (siehe Muster) 4. Finanzierungsplan (pro Haushaltsjahr) auf den vorgegebenen Formblättern; die verschiedenen Aktivitäten (nur zuwendungsfähige Ausgaben s. Anlage 1) sind darin nach den vorgegebenen Ausgabearten aufzulisten. In den Finanzierungsplänen müssen die Eigenleistungen der beantragenden dt. Hochschule und die Leistungen der Partneruniversität(en) ausgewiesen sein. Auch diese Finanzierungspläne müssen vom/von der Partnerschaftsbeauftragten und dem/r ausländischen Ansprechpartner/-in unterzeichnet werden. Bitte reichen Sie alle Unterlagen ausschließlich im DIN A4-Format lose (also nicht geleimt, geheftet) und einseitig ein, da wir für die Gutachterkommission Kopien herstellen werden. Referat 434, Februar 2008 Seite 1 von 1

9 Anlage 3 zum Merkblatt im Programm Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern (gültig ab ) Hinweise zum Ausfüllen des Finanzierungsplans Wenn Sie am PC das Formular bearbeiten: grau unterlegte Felder nicht ausfüllen, die Summen errechnen sich automatisch. Beachten Sie bitte unbedingt die Fördersätze aus Anlage 1!! Das Formular Finanzierungsplan zum Antrag besteht aus 9 einzelnen Tabellen. 1. Tabelle Finanzierungsplan Einnahmen Gesamtprojekt Hier sind alle Einnahmen anzugeben, die voraussichtlich in das Projekt einfließen werden. Die belegbaren Einnahmen sind später auch im Verwendungsnachweis zu dokumentieren. Eigenleistungen der deutschen und ausländischen Hochschule in Form von vorhandenem Personal und Infrastruktur (Benutzung von Büros, Laboren, Mieten, etc.) sind als nicht belegbare Einnahmen auszuweisen. Hier können auf realistischer Grundlage geschätzte Zahlen angegeben werden, die jedoch später im Verwendungsnachweis nicht einzeln nachzuweisen sind. 2. Tabelle Finanzierungsplan Ausgaben Gesamtprojekt Die Ausgaben der Punkte 1 bis 3 sind später im Verwendungsnachweis zu dokumentieren. Für jede dieser Kostenpositionen gibt es zusätzlich ein eigenes Blatt, das auszufüllen ist. Bitte nutzen Sie die von uns vorgegebenen Formulare. Bei Punkt 4 tragen Sie die nicht belegbaren Ausgaben in geschätzter Höhe ein (entsprechen den nicht belegbaren Einnahmen). 3. Kostenkalkulation: studentische Hilfskräfte bitte grundsätzlich unter 1.1 studentische Hilfskräfte eintragen Kosten für Hilfskräfte, die einen Honorarvertrag haben, bitte bei Sachmitteln unter 2.1 Honorare eintragen Hier genügen kurze, aber präzise Angaben zur Beschreibung der jeweiligen Tätigkeit sowie Angabe der Dauer des Einsatzes und der Berechnungsgrundlage, also z. B. Stundenvergütung, Tagessätze. 4. Kostenkalkulation: wissenschaftliche Hilfskräfte bitte grundsätzlich unter 1.2 wissenschaftliche Hilfskräfte eintragen Auch hier genügen kurze, aber präzise Angaben, zur Beschreibung der jeweiligen Tätigkeit sowie Angabe der Dauer des Einsatzes und der Berechnungsgrundlage, also z. B. Stundenvergütung, Tagessätze. 5. Kostenkalkulation: Sachmittel / Honorare Kosten für Hilfskräfte, die einen Honorarvertrag haben, bitte bei Sachmitteln unter 2.1 Honorare eintragen Hier können ausschließlich Kosten für Hilfskräfte, mit denen ein Honorarvertrag geschlossen wurde, geltend gemacht werden. Zu diesen Hilfskraftmitteln bitte auch kurze, aber präzise Angaben zur Beschreibung der jeweiligen Tätigkeit Andere Honorarleistungen (z. B. für Referenten) können hier nicht abgerechnet werden! 6. Kostenkalkulation: Sachmittel/Ausland bitte unter 2.2 Sachmittel Ausland eintragen Für die Ausrichtung von Workshops oder Seminaren sowie als Unterrichtsmaterial bei den ausländischen Partnerhochschulen sind Ausgaben für Lehr- und Lernmaterialien (Lehr- und Fachbücher u. medien; Druck- und Vervielfältigung etc.) sowie Verbrauchsmaterialien (Toner, Tinten, Folien, Disketten, CDs,) bis zu 2.000,-- pro Förderungsjahr zuwendungsfähig. Zur besseren Ausstattung der Partnerhochschulenkönnen für Kleingeräte einmalig bis zu 2.500,- für den gesamten Förderungszeitraum des Partnerschaftsvorhabens geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass Folgekosten solcher Einrichtungen nachweislich getragen werden können. Seite 1 von 2

10 Anlage 3 zum Merkblatt im Programm Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern (gültig ab ) 7. Kostenkalkulation: Sachmittel Sonstiges bitte hier alle Nebenkosten eintragen z. B. Kosten für Visa-Gebühren; Impfungen für deutsche Partner Zur Sicherung der Nachhaltigkeit des Vorhabens können im letzten Förderungsjahr bis zu 2.500,- zusätzlich für Anbahnungsreisen gewährt werden, die die Finanzierung für die möglicherweise notwendige Fortführung des Vorhabens mit anderen internationalen Finanzquellen ermöglichen sollen. 8. Kostenkalkulation: Geförderte Personen Beförderung Hier werden alle Angaben zu den reinen Reisekosten von im Projekt geförderten Personen erbeten, also Reisekosten von Partnerhochschule zu Partnerhochschule 9. Kostenkalkulation: Geförderte Personen Aufenthalt Hier werden alle Angaben zu den reinen Aufenthaltskosten von im Projekt geförderten Personen erbeten, also z.b. zu Studierenden, denen aus Projektmitteln ein Stipendium mit Aufenthaltskosten gewährt wird. Februar 2008 Seite 2 von 2

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