Neues Mehrwertsteuergesetz So umschiffen Sie die Klippen der Revision

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1 So umschiffen Sie die Klippen der Revision Neues MWSTG 2010 korrekt umsetzen! Dossier-Themen Analyse Strategie Kommunikation Finanzen Verkauf Gesellschaft Personal Organisation Kalkulieren Marketing Informatik/IT Produktion/Logistik Führung Controlling Steuern Sofort-Nutzen Sie wissen: 1. Was die neue MWST für Ihr Unternehmen konkret bedeutet 2. Wie Sie Leistungen an das Personal, Geschäftsessen und Auto kosten richtig deklarieren 3. Was Sie tun können, damit die Steuersatzerhöhung 2011 für Ihr Unternehmen nicht zum Problem wird 4. Welche Regeln neu beim Vorsteuerabzug und bei den Form vorschriften für Rechnungen gelten Sie können: 1. Viele Probleme, die sich mit dem neuen MWSTG stellen, einfacher lösen 2. Die neue MWST-Abrechnung sicher und korrekt ausfüllen 3. Das neue Optionssystem sicher und für Ihr Unternehmen optimal anwenden

2 Herausgegeben von Marianne Esther Meier, dipl. Steuerexpertin, Expertin in Rechnungslegung und Controlling, Executive Master of VAT Marianne Esther Meier verfügt über grosse Erfahrungen in nationaler und internationaler Mehrwertsteuer, direkten Steuern für Unternehmen und Privatpersonen sowie Sozialversicherungen. Vor Ihrer Beratungstätigkeit im Bereich Steuern war sie jahrelang als Buchhalterin (Finanz- und Betriebsbuchhaltung) und Controller, Administrative Leiterin in der Industrie und im Handel tätig. Sie verfügt über langjährige Erfahrung als Referentin vor allem im Bereich Mehrwertsteuer bei Veranstaltungen mit CFO und Heads of Accounting als auch im Bereiche der Erwachsenenbildung (HSW). Marianne Esther Meier ist zudem als Prüfungsexpertin bei den Experten in Rechnungslegung und Controlling tätig. KBT Treuhand AG Zug Tel Grabenstrasse 25 Fax CH-6340 Baar Impressum So umschiffen Sie die Klippen der Revision Satz: Korrektorat: Sue Rusch WEKA Business Media AG WEKA Business Media AG Hermetschloostrasse Zürich Tel Fax Erscheinungsdatum: 2010 VLB Titelaufnahme im Verzeichnis Lieferbarer Bücher: ISBN: WEKA Business Media AG, Zürich Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werks darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden.

3 Inhalt Inhalt So umschiffen Sie die Klippen der Revision 1. Vorbemerkungen Für wen ist dieses Dossier? So funktioniert die MWST in der Schweiz Die wichtigsten Neuerungen bei der Steuerpflicht Das ist die neue Voraussetzung für die Steuerpflicht Unter diesen Umständen ist Ihr Unternehmen von der Steuerpflicht befreit In diesen Fällen sollten Sie sich einen Verzicht auf die Befreiung überlegen So können Sie den Verzicht auf Befreiung anmelden So bestimmen Sie, ob Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist Die wichtigsten Neuerungen betreffend Abrechnungsmethoden Unter diesen Bedingungen kann Ihr Unternehmen die SSS-Methode anwenden Diese Fristen gelten für den Wechsel zu einer anderen Abrechnungsmethode Die wichtigsten Neuerungen beim Eigenverbrauch In diesen Fällen liegt Eigenverbrauch vor Das gilt für Geschenke Die wichtigsten Neuerungen bei der Option für die Versteuerung ausgenommener Umsätze «Automatische» Ausübung der Option bei Rechnungsstellung mit MWST Für diese Leistungen ist eine Option weiterhin nicht möglich Das sind die neuen Optionsmöglichkeiten im Immobilienbereich Das müssen Sie bei Beginn und Ende einer Option beachten Die wichtigsten Neuerungen bei grenzüberschreitenden Leistungen Ort der Lieferung unverändert So bestimmen Sie den Ort der Dienstleistung Die wichtigsten Neuerungen bei Leistungen an das Personal Von diesem Entgelt müssen Sie die Steuer berechnen Bedeutung des Lohnausweises Die wichtigsten Neuerungen betreffen Geschäftsfahrzeuge Das gilt bei der Anschaffung von Luxusfahrzeugen Das gilt für den Privatanteil an den Autokosten

4 Inhalt 9. Die wichtigsten Neuerungen beim Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland Die wichtigsten Neuerungen beim Vorsteuerabzug Diese Anforderungen muss ein Vorsteuerbeleg nach neuem MWSTG erfüllen Das gilt beim Vorsteuerabzug für Geschäftsessen, Verpflegung und Getränke Das gilt beim Vorsteuerabzug für von der Steuer ausgenommene Leistungen im Ausland So funktioniert der fiktive Vorsteuerabzug Weitere wichtige Neuerungen Diese Neuerungen gelten bei Leistungskombinationen Das müssen Sie bezüglich Steuersatzerhöhung am beachten Diesen Steuersatz müssen Sie anwenden So müssen Sie bei Teilzahlungen, Vorauszahlungen, Abonnementen usw. fakturieren Wann und wie müssen Sie Leistungen zu verschiedenen Steuersätzen deklarieren? Muster und Checklisten für Ihre MWST-Administration Das müssen Sie bei der Abrechnung generell beachten Was tun, wenn das Originalformular verloren gegangen ist? So füllen Sie die MWST-Abrechnung richtig aus (effektive Abrechnung) So füllen Sie die MWST-Abrechnung richtig aus (Abrechnung mit Saldosteuersätzen) Checkliste: Das müssen Sie am Ende jedes Geschäftsjahres prüfen Muster für eine Umsatzabstimmung

5 1. Vorbemerkungen 1. Vorbemerkungen 1.1 Für wen ist dieses Dossier? Dieses Dossier ist für mit der MWST-Administration befasste Mitarbeiter von Schweizer Unternehmen bestimmt. Insbesondere deckt dies Dossier nicht ab: Spezifische, ausländische Unternehmen betreffende Sachverhalte und Bestimmungen. Gemeinwesen und nach Pauschalsteuersätzen abrechnende Einheiten. Beachten Sie bitte weiter, dass dieses Dossier nur einen knappen Überblick über die Neuerungen der neuen MWST-Gesetzgebung geben kann, die für die meisten Schweizer Unternehmen von sehr grosser Bedeutung sind. Wichtig Falls Sie weiteren Informationsbedarf haben und auf stets aktuelle Detailinformationen zur MWST angewiesen sind, empfehlen wir Ihnen ein Abonnement der WEKA MehrwertsteuerPraxis, die Sie als Online-Know-how-Modul oder als CD-ROM unter bestellen können. 1.2 So funktioniert die MWST in der Schweiz Die MWST geht von der Überlegung aus, dass derjenige, der etwas konsumiert, dem Staat einen finanziellen Beitrag zukommen lässt. Es wäre allerdings zu kompliziert, wenn jeder Bürger für sich jeglichen Konsum mit dem Staat abrechnen müsste. Die Steuer wird deshalb bei den Unternehmen (Produzenten, Fabrikanten, Händlern, Handwerkern, Dienstleistenden usw.) erhoben, die ihrerseits gehalten sind, die MWST auf den Konsumenten zu überwälzen, indem sie die Abgabe in den Preis einrechnen oder als separate Position auf der Rechnung aufführen. Wer steuerpflichtig ist und eine Leistung, die er von einem anderen Unternehmen bezieht, für seine eigene unternehmerische, steuerbare Leistung weiterverwendet, soll nicht mit der Steuer belastet werden. Er darf deshalb die ihm von seinem Leistungserbringer in Rechnung gestellte MWST, die Vorsteuer, gegenüber der ESTV in Abzug bringen. Dieses System wird Netto-Allphasensystem mit Vorsteuerabzug genannt. Die MWST bei Importen und Exporten Auch Leistungen, die aus dem Ausland bezogen werden, unterliegen der MWST. Handelt es sich um Gegenstände, werden diese bei der Einfuhr besteuert, während Dienstleistungen und gewisse werkvertragliche Leistungen vom Bezüger/Empfänger dieser Leistungen zu deklarieren und zu versteuern sind. 5

6 2. Die wichtigsten Neuerungen bei der Steuerpflicht Ob eine Dienstleistung im Inland erbracht wird (und damit nach schweizerischem Mehrwertsteuerrecht besteuert wird), bestimmt sich nach dem so genannten Ort der Leistung. Im Gegenzug sind Exporte und die im Ausland erbrachten Leistungen von der Steuer befreit. Sie werden in der Regel im Ausland mit einer ausländischen MWST belastet. 2. Die wichtigsten Neuerungen bei der Steuerpflicht Auch wenn die Neuregelung der Steuerpflicht nach neuem MWSTG auf den ersten Blick vielleicht nicht ganz so spektakulär aussieht und insbesondere bereits etablierte Unternehmen oft keine sofortigen praktischen Auswirkungen spüren werden, können wir hier doch von einem wichtigen Systemwechsel sprechen, bei dem es sich lohnt, näher hinzuschauen. 2.1 Das ist die neue Voraussetzung für die Steuerpflicht Steuerpflichtig nach neuem MWSTG ist, wer ein Unternehmen betreibt, d.h. eine auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen aus Leistungen ausgerichtete berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbständig ausübt und unter eigenem Namen nach aussen auftritt. Wichtig Das Vorliegen einer Gewinnabsicht oder ob mit der Tätigkeit (beim Start-up) bereits oder (bei der Liquidation) noch Einnahmen erzielt werden, ist nach dem neuen MWSTG grundsätzlich nicht relevant. Ebenso irrelevant ist die Rechtsform des Unternehmens. Beispiele für unternehmerische Tätigkeiten Eine unternehmerische Tätigkeit, die eine Steuerpflicht auslösen kann, übt beispielsweise aus: Ein Turnverein, der einmal jährlich ein Fest organisiert und Einnahmen generiert; wer regelmässig und systematisch Käufe und Verkäufe von Gegenständen über eine Auk tions plattform tätigt; eine Künstlerin mit ihren Werbeauftritten gegen Entgelt; ein Sportler bei der Erzielung von Gewinngeldern; wer Beteiligungen erwirbt, hält und veräussert. 6

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