Neues Mehrwertsteuergesetz So umschiffen Sie die Klippen der Revision
|
|
- Caroline Bretz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 So umschiffen Sie die Klippen der Revision Neues MWSTG 2010 korrekt umsetzen! Dossier-Themen Analyse Strategie Kommunikation Finanzen Verkauf Gesellschaft Personal Organisation Kalkulieren Marketing Informatik/IT Produktion/Logistik Führung Controlling Steuern Sofort-Nutzen Sie wissen: 1. Was die neue MWST für Ihr Unternehmen konkret bedeutet 2. Wie Sie Leistungen an das Personal, Geschäftsessen und Auto kosten richtig deklarieren 3. Was Sie tun können, damit die Steuersatzerhöhung 2011 für Ihr Unternehmen nicht zum Problem wird 4. Welche Regeln neu beim Vorsteuerabzug und bei den Form vorschriften für Rechnungen gelten Sie können: 1. Viele Probleme, die sich mit dem neuen MWSTG stellen, einfacher lösen 2. Die neue MWST-Abrechnung sicher und korrekt ausfüllen 3. Das neue Optionssystem sicher und für Ihr Unternehmen optimal anwenden
2 Herausgegeben von Marianne Esther Meier, dipl. Steuerexpertin, Expertin in Rechnungslegung und Controlling, Executive Master of VAT Marianne Esther Meier verfügt über grosse Erfahrungen in nationaler und internationaler Mehrwertsteuer, direkten Steuern für Unternehmen und Privatpersonen sowie Sozialversicherungen. Vor Ihrer Beratungstätigkeit im Bereich Steuern war sie jahrelang als Buchhalterin (Finanz- und Betriebsbuchhaltung) und Controller, Administrative Leiterin in der Industrie und im Handel tätig. Sie verfügt über langjährige Erfahrung als Referentin vor allem im Bereich Mehrwertsteuer bei Veranstaltungen mit CFO und Heads of Accounting als auch im Bereiche der Erwachsenenbildung (HSW). Marianne Esther Meier ist zudem als Prüfungsexpertin bei den Experten in Rechnungslegung und Controlling tätig. KBT Treuhand AG Zug Tel Grabenstrasse 25 Fax CH-6340 Baar Impressum So umschiffen Sie die Klippen der Revision Satz: Korrektorat: Sue Rusch WEKA Business Media AG WEKA Business Media AG Hermetschloostrasse Zürich Tel Fax Erscheinungsdatum: 2010 VLB Titelaufnahme im Verzeichnis Lieferbarer Bücher: ISBN: WEKA Business Media AG, Zürich Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werks darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden.
3 Inhalt Inhalt So umschiffen Sie die Klippen der Revision 1. Vorbemerkungen Für wen ist dieses Dossier? So funktioniert die MWST in der Schweiz Die wichtigsten Neuerungen bei der Steuerpflicht Das ist die neue Voraussetzung für die Steuerpflicht Unter diesen Umständen ist Ihr Unternehmen von der Steuerpflicht befreit In diesen Fällen sollten Sie sich einen Verzicht auf die Befreiung überlegen So können Sie den Verzicht auf Befreiung anmelden So bestimmen Sie, ob Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist Die wichtigsten Neuerungen betreffend Abrechnungsmethoden Unter diesen Bedingungen kann Ihr Unternehmen die SSS-Methode anwenden Diese Fristen gelten für den Wechsel zu einer anderen Abrechnungsmethode Die wichtigsten Neuerungen beim Eigenverbrauch In diesen Fällen liegt Eigenverbrauch vor Das gilt für Geschenke Die wichtigsten Neuerungen bei der Option für die Versteuerung ausgenommener Umsätze «Automatische» Ausübung der Option bei Rechnungsstellung mit MWST Für diese Leistungen ist eine Option weiterhin nicht möglich Das sind die neuen Optionsmöglichkeiten im Immobilienbereich Das müssen Sie bei Beginn und Ende einer Option beachten Die wichtigsten Neuerungen bei grenzüberschreitenden Leistungen Ort der Lieferung unverändert So bestimmen Sie den Ort der Dienstleistung Die wichtigsten Neuerungen bei Leistungen an das Personal Von diesem Entgelt müssen Sie die Steuer berechnen Bedeutung des Lohnausweises Die wichtigsten Neuerungen betreffen Geschäftsfahrzeuge Das gilt bei der Anschaffung von Luxusfahrzeugen Das gilt für den Privatanteil an den Autokosten
4 Inhalt 9. Die wichtigsten Neuerungen beim Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland Die wichtigsten Neuerungen beim Vorsteuerabzug Diese Anforderungen muss ein Vorsteuerbeleg nach neuem MWSTG erfüllen Das gilt beim Vorsteuerabzug für Geschäftsessen, Verpflegung und Getränke Das gilt beim Vorsteuerabzug für von der Steuer ausgenommene Leistungen im Ausland So funktioniert der fiktive Vorsteuerabzug Weitere wichtige Neuerungen Diese Neuerungen gelten bei Leistungskombinationen Das müssen Sie bezüglich Steuersatzerhöhung am beachten Diesen Steuersatz müssen Sie anwenden So müssen Sie bei Teilzahlungen, Vorauszahlungen, Abonnementen usw. fakturieren Wann und wie müssen Sie Leistungen zu verschiedenen Steuersätzen deklarieren? Muster und Checklisten für Ihre MWST-Administration Das müssen Sie bei der Abrechnung generell beachten Was tun, wenn das Originalformular verloren gegangen ist? So füllen Sie die MWST-Abrechnung richtig aus (effektive Abrechnung) So füllen Sie die MWST-Abrechnung richtig aus (Abrechnung mit Saldosteuersätzen) Checkliste: Das müssen Sie am Ende jedes Geschäftsjahres prüfen Muster für eine Umsatzabstimmung
5 1. Vorbemerkungen 1. Vorbemerkungen 1.1 Für wen ist dieses Dossier? Dieses Dossier ist für mit der MWST-Administration befasste Mitarbeiter von Schweizer Unternehmen bestimmt. Insbesondere deckt dies Dossier nicht ab: Spezifische, ausländische Unternehmen betreffende Sachverhalte und Bestimmungen. Gemeinwesen und nach Pauschalsteuersätzen abrechnende Einheiten. Beachten Sie bitte weiter, dass dieses Dossier nur einen knappen Überblick über die Neuerungen der neuen MWST-Gesetzgebung geben kann, die für die meisten Schweizer Unternehmen von sehr grosser Bedeutung sind. Wichtig Falls Sie weiteren Informationsbedarf haben und auf stets aktuelle Detailinformationen zur MWST angewiesen sind, empfehlen wir Ihnen ein Abonnement der WEKA MehrwertsteuerPraxis, die Sie als Online-Know-how-Modul oder als CD-ROM unter bestellen können. 1.2 So funktioniert die MWST in der Schweiz Die MWST geht von der Überlegung aus, dass derjenige, der etwas konsumiert, dem Staat einen finanziellen Beitrag zukommen lässt. Es wäre allerdings zu kompliziert, wenn jeder Bürger für sich jeglichen Konsum mit dem Staat abrechnen müsste. Die Steuer wird deshalb bei den Unternehmen (Produzenten, Fabrikanten, Händlern, Handwerkern, Dienstleistenden usw.) erhoben, die ihrerseits gehalten sind, die MWST auf den Konsumenten zu überwälzen, indem sie die Abgabe in den Preis einrechnen oder als separate Position auf der Rechnung aufführen. Wer steuerpflichtig ist und eine Leistung, die er von einem anderen Unternehmen bezieht, für seine eigene unternehmerische, steuerbare Leistung weiterverwendet, soll nicht mit der Steuer belastet werden. Er darf deshalb die ihm von seinem Leistungserbringer in Rechnung gestellte MWST, die Vorsteuer, gegenüber der ESTV in Abzug bringen. Dieses System wird Netto-Allphasensystem mit Vorsteuerabzug genannt. Die MWST bei Importen und Exporten Auch Leistungen, die aus dem Ausland bezogen werden, unterliegen der MWST. Handelt es sich um Gegenstände, werden diese bei der Einfuhr besteuert, während Dienstleistungen und gewisse werkvertragliche Leistungen vom Bezüger/Empfänger dieser Leistungen zu deklarieren und zu versteuern sind. 5
6 2. Die wichtigsten Neuerungen bei der Steuerpflicht Ob eine Dienstleistung im Inland erbracht wird (und damit nach schweizerischem Mehrwertsteuerrecht besteuert wird), bestimmt sich nach dem so genannten Ort der Leistung. Im Gegenzug sind Exporte und die im Ausland erbrachten Leistungen von der Steuer befreit. Sie werden in der Regel im Ausland mit einer ausländischen MWST belastet. 2. Die wichtigsten Neuerungen bei der Steuerpflicht Auch wenn die Neuregelung der Steuerpflicht nach neuem MWSTG auf den ersten Blick vielleicht nicht ganz so spektakulär aussieht und insbesondere bereits etablierte Unternehmen oft keine sofortigen praktischen Auswirkungen spüren werden, können wir hier doch von einem wichtigen Systemwechsel sprechen, bei dem es sich lohnt, näher hinzuschauen. 2.1 Das ist die neue Voraussetzung für die Steuerpflicht Steuerpflichtig nach neuem MWSTG ist, wer ein Unternehmen betreibt, d.h. eine auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen aus Leistungen ausgerichtete berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbständig ausübt und unter eigenem Namen nach aussen auftritt. Wichtig Das Vorliegen einer Gewinnabsicht oder ob mit der Tätigkeit (beim Start-up) bereits oder (bei der Liquidation) noch Einnahmen erzielt werden, ist nach dem neuen MWSTG grundsätzlich nicht relevant. Ebenso irrelevant ist die Rechtsform des Unternehmens. Beispiele für unternehmerische Tätigkeiten Eine unternehmerische Tätigkeit, die eine Steuerpflicht auslösen kann, übt beispielsweise aus: Ein Turnverein, der einmal jährlich ein Fest organisiert und Einnahmen generiert; wer regelmässig und systematisch Käufe und Verkäufe von Gegenständen über eine Auk tions plattform tätigt; eine Künstlerin mit ihren Werbeauftritten gegen Entgelt; ein Sportler bei der Erzielung von Gewinngeldern; wer Beteiligungen erwirbt, hält und veräussert. 6
Das neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010. Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009
Das neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010 Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009 Vorstellung Walter Bando Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis, Inhaber Zugelassener
MehrKündigung. WEKA Business Dossier. Tipps und Antworten zur korrekten Vorgehensweise. Sofort-Nutzen. Dossier-Themen. Personal. Unternehmens führung
Kündigung Tipps und Antworten zur korrekten Vorgehensweise Dossier-Themen Unternehmens führung Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Informatik Recht, Steuern & Finanzen
MehrÄnderungen bei der Mehrwertsteuer per
Änderungen bei der Mehrwertsteuer per 1.1.2010 Thomas Friedli Dipl. Treuhandexperte Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling Partner UTA Treuhand AG Baden Thomas Friedli 1 Übersicht Einleitung
Mehr(Inkraftsetzung per ) Die wichtigsten Aenderungen
Revidiertes MWSTG (Inkraftsetzung per 1.01.2018) Die wichtigsten Aenderungen STEUERPFLICHT BEZUGSTEUER OPTION FÜR DIE VERSTEUERUNG DER VON DER STEUER AUSGENOMMENEN LEISTUNGEN FIKTIVER VORSTEUERABZUG MARGENBESTEUERUNG
MehrNeuerungen Mehrwertsteuer Schweiz
Neuerungen Mehrwertsteuer Schweiz Teilrevision Mehrwertsteuergesetz mit Wirkung ab 1. Januar 2018 v.a. in Bezug auf die Mehrwertsteuerpflicht ausländischer Unternehmen in der Schweiz Andreas Schwarzenbach
MehrMWST. Merkblatt Margenbesteuerung auf Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlerstücken Inkrafttreten:
MWST Merkblatt Margenbesteuerung auf Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlerstücken Inkrafttreten: 1.1.2018 Caminada Treuhand AG Zug Lindenstrasse 16 CH-6340 Baar Tel. +41 (41) 767 25 25 Fax +41 (41)
MehrMehrwertsteuer Neuerungen
Neuerungen 1.1.2018 Ernst Lüthi und Benno Frei Übersicht Teilrevision MWSTG Steuerpflicht Abzug fiktiver Vorsteuer Margenbesteuerung Eng verbundene Personen Steuersatzreduktion per 1.1.2018 Refresher 2017
MehrSteuerpflicht, massgebender Umsatz, Beginn der Steuerpflicht, Anmeldung
1 von 5 22.07.2014 11:53 Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Mehrwertsteuer MWST, massgebender Umsatz, Beginn der, Anmeldung Dies ist eine Kurzinfo. Detailliertere Angaben finden Sie u.a. in den MWST-Infos
MehrManagement by Objectives
Wie Sie Ihre Mitarbeiter mit Zielen zum Erfolg führen Dossier-Themen Unternehmens führung Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Informatik Recht, Steuern & Finanzen Sofort-Nutzen
MehrModul 2: Rechnungswesen. Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing
Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing Lernziele Die Absolventen kennen und berechnen die MWSt-Sätze im Autogewerbe Erstellen Offerten (unter
MehrOption für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 07 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien Titel der MWST-Info XX Eidgenössisches Finanzdepartement
MehrPräzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 01 Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 vom 31. März 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV MWST-Praxis-Info
MehrMWST. Fact Sheet 4 Margenbesteuerung. Inkrafttreten:
MWST Fact Sheet 4 Margenbesteuerung Inkrafttreten: 1.1.2018 Caminada Treuhand AG Zug Lindenstrasse 16 CH-6340 Baar Tel. +41 (41) 767 25 25 Fax +41 (41) 767 25 50 www.caminada.com Margenbesteuerung auf
MehrBeweiskraft von elektronischen Kreditorenrechnungen Seite 4
CHF 28. Buchführung und Abrechnung Beweiskraft von elektronischen Kreditorenrechnungen Seite 4 Buchführung und Abrechnung MWST-Checkliste am Ende des Geschäftsjahres Grenzüberschreitende Lieferung Neuregelung
MehrMehrwertsteuer Änderungen per Verantwortlich: REDI AG, Markus Koch Frauenfeld. im Auftrag von: Fachbereich Alter
Mehrwertsteuer 2011 Änderungen per 01.01.2011 Verantwortlich: REDI AG, Markus Koch Frauenfeld im Auftrag von: Fachbereich Alter Stand: Dezember 2010 Mehrwertsteuer 2011 Stand Dezember 2010 1. Änderungen
MehrHandelskammer Deutschland-Schweiz
Handelskammer Deutschland-Schweiz Vortrag am 05.12.2017 Schweiz: Änderung im Schweizer MWST-Recht zu 2018 / 2019 Dr. Marion Hohmann-Viol Worüber wir heute sprechen: Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz
MehrNetworking. WEKA Business Dossier. Kontakte aufbauen, pflegen und gewinnbringend nutzen. Sofort-Nutzen. Dossier-Themen.
Kontakte aufbauen, pflegen und gewinnbringend nutzen Dossier-Themen Unternehmens führung Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Informatik Sofort-Nutzen Sie erfahren: was
MehrMehrwertsteuerpflicht in der Schweiz
Merkblatt Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz Hinweis: Bei den nachstehenden Informationen handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf
MehrSteuerliche Behandlung von Leistungen, die im Zusammenhang mit Campione d Italia stehen
610.545.16 Merkblatt Nr. 16 Steuerliche Behandlung von Leistungen, die im Zusammenhang mit Campione d Italia stehen Gültig ab 1. Januar 2008 Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen sind als
MehrMWST STEUERSATZERHÖHUNG PER UND ALLE DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDEN NOT- WENDIGEN UMSTELLUNGEN
DEZEMBER DEZEMBER 2010 2010 6 10 6 10 MWST STEUERSATZERHÖHUNG PER 01.01.2011 UND ALLE DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDEN NOT- WENDIGEN UMSTELLUNGEN Ausgangslage Auf den 01. Januar 2011 werden die schweizerischen
MehrBENNO FREI. Das. Mehrwertsteuer- Handbuch für die Praxis. 5. erweiterte und aktualisierte Auflage. Ci COSMOS
BENNO FREI Das Mehrwertsteuer- Handbuch für die Praxis 5. erweiterte und aktualisierte Auflage Ci COSMOS Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.2 1.3 2 2.1 2.2 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.4 2.4.1
MehrUPDATE Mehrwertsteuer [MWST] HERBST 2017
HERBST 2017 IDP Treuhand AG Gewerbezentrum Strahlholz 13 Postfach 122 9056 Gais Telefon 071 791 70 10 Fax 071 791 70 19 info@idpag.ch www.idpag.ch Mitglied Schweizerischer Treuhänderverband TREUHAND SUISSE
MehrMWST - MWST-Info 21 NEUE STEUERPFICHTIGESeite 1a
MWST - MWST-Info 21 NEUE STEUERPFICHTIGESeite 1a 1 Das System der MWST: MWST = > Verbrauchssteuer > Inlandsteuer > Selbstdeklaration (es wird keine Rechnung zugestellt) Art. 86 Abs. 1 MWSTG > Nur inländische
MehrMöVO Fachtagung Die Mehrwertsteuer in der Gemeinde Christoph Imsand / dipl. Steuerexperte christoph.imsand@trmi.ch
MöVO Fachtagung Die Mehrwertsteuer in der Gemeinde Christoph Imsand / dipl. Steuerexperte christoph.imsand@trmi.ch Ziel des Vortrages + Aufzeigen von MWST-Fragen bei Gemeinden + Sensibilität zur Problematik
MehrMEHRWERTSTEUER FINANZ-DOSSIER. Die korrekte MWST-Deklaration Seite 4. Buchführung und Abrechnung
CHF 28. Buchführung und Abrechnung Die korrekte MWST-Deklaration Seite 4 Lieferung über die Grenze Entwicklungen in der EU hinsichtlich Reihengeschäften Praxis-Beispiele Praxis-Beispiele zum Vorsteuerabzug
MehrM E H R W E R T S T E U E R
M E H R W E R T S T E U E R Satzerhöhung per 1. Januar 1999 (Massnahmen und Uebergangsregelung) Wichtigste Bestimmungen und Erläuterungen Berikon, im Oktober 1998 I N H A L T S U E B E R S I C H T Seite
MehrDas Schweizer Mehrwertsteuer- Handbuch
Jörg R. Bühlmann Das Schweizer Mehrwertsteuer- Handbuch Unionsverlag Zürich -L k^- C Inhalt Vorwort 9 Allgemeiner Teil 1. Die Umsatzsteuer im allgemeinen 10 1.1. Formen der Umsatzsteuer 10 1.2. Die Umsatzsteuer
MehrMWST im Gemeinwesen (Vertiefung) Workshop vom 21. und
MWST im Gemeinwesen (Vertiefung) Workshop vom 21. und 28.11.2017 Markus Metzger www.tax-team.ch Ihr Workshop-Leiter Markus Metzger dipl. Steuerexperte, Betriebsökonom FH, Mehrwertsteuerexperte FH, emba
MehrDie Mehrwertsteuer in der Schweiz 2012: Resultate und Kommentare
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 24.06.2014, 9:15 18 Öffentliche
MehrRechtzeitige Abklärungen sind angezeigt
MWST Unterstellungserklärung bei der einfuhr eines gegenstandes Rechtzeitige Abklärungen sind angezeigt monika molná r Maryann rohner Grundsätzlich gilt bei der Lieferung eines Gegenstandes vom Ausland
MehrBuchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige
MehrMehrwertsteuer Schweiz EU Workshops 2017
Mehrwertsteuer Schweiz EU Workshops 2017 Zielsetzung Per 1.1.2018 tritt das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) in Kraft. Dabei ändern sich die Regeln der Steuerpflicht, die Mehrwertsteuer (MWST)
MehrMerkblatt Änderungen und Neuerungen zum MWSTG
Merkblatt Änderungen und Neuerungen zum MWSTG Änderungen und Neuerungen zum Gesetz und zur Verordnung Ort der Dienstleistung (Art. 8) Grundregel: Neu werden Dienstleistungen grundsätzlich am Ort besteuert,
MehrMehrwertsteuer Workshops Herbst 2018
Mehrwertsteuer Workshops Herbst 2018 Die Änderungen der MWST konkret umsetzen Wegen der Revision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) hat die MWST-Verwaltung in den letzten Monaten all ihre Publikationen
MehrBesteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München
Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer
MehrFIS KAL N E W S M E H R W E R T S T E U E R. Steuerpflicht von Unternehmen mit Sitz im Ausland ab Vorzukehrende Massnahmen INFORMATIONSBLATT
22. Jahrgang Ausgabe Nr. 75 April 2017 2017 / 1 FIS KAL N E W S INFORMATIONSBLATT aktuell und praxisnah erscheint 3 mal jährlich erstellt vom Praktiker für Praktiker M E H R W E R T S T E U E R Steuerpflicht
MehrMWST im Bereich des Sports
MWST im Bereich des Sports Kurzreferat Bernsport Workshop vom 3.10.2011 Referent: Andreas Wenger, Hauptabteilung MWST Praxisrelevante Informationen zur MWST im Bereich des Sports enthält die MWST-Branchen-Info
MehrMEHRWERTSTEUER. Rechnungsvoraussetzungen in der Schweiz und in der EU Seite 4 FINANZ-DOSSIER. Buchführung und Abrechnung
CHF 28. Buchführung und Abrechnung Rechnungsvoraussetzungen in der Schweiz und in der EU Seite 4 MWST-Recht Wichtige Entscheide im MWST-Recht 2014 und 2015 Zoll Zoll und Handel: Ein Blick auf heute und
MehrKurzübersicht Neues Mehrwertsteuergesetz
Kurzübersicht Neues Mehrwertsteuergesetz Beat Sutter Teamchef Abteilung externe Prüfung Hauptabteilung MWST Eidg. Steuerverwaltung Steuerpflicht ALT: CHF 75 000 Jahreseinnahmen NEU: Mit der Aufnahme der
MehrÜbersicht über die wichtigsten Änderungen des teilrevidierten MWSTG ab
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung MWST HA MWST Übersicht über die wichtigsten Änderungen des teilrevidierten ab 1.1.018 Stichwort Definition eng
MehrHandelskammer Deutschland-Schweiz
Handelskammer Deutschland-Schweiz Vortrag am 21.3.2018 Änderungen im Schweizer MWST Recht 2018 / 2019 Dr. Marion Hohmann-Viol Worüber wir heute sprechen: Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz 1. Prüfung
MehrDipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling MAS FH in MWST / LL.M. VAT Inhaber FISKAL Schulung + Beratung GmbH, Balgach
Benno Frei Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling MAS FH in MWST / LL.M. VAT Inhaber FISKAL Schulung + Beratung GmbH, Balgach Aktuelles aus der Praxis Gerichtsentscheide Bedeutendste Änderungen
MehrInhaltsverzeichnis. 0Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen
0Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... 5 I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht... 15 I. Grundlagen... 15 1. Entwicklung... 15 2. Systematik...
MehrAbacus MWST-Workshop. Workshop. Ihr Referent. Inhaltsübersicht. MWST-Gesetz 2010 Seite 1. OBT AG November 2009
MWST-Gesetz 2010 Seite 1 Abacus MWST-Workshop Workshop MWST-Gesetz 2010 und neues Abrechnungsformular 1 Ihr Referent Thomas Koller dipl. Treuhandexperte Partner, OBT AG, Zürich 2 Inhaltsübersicht Einleitung
MehrMehrwertsteuer. Übersicht. Einleitung
Mehrwertsteuer Thomas Friedli Dipl. Treuhandexperte Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling Partner UTA Treuhand AG Baden Thomas Friedli 1 Übersicht Einleitung Erfahrungen / Praxis Steuersatzerhöhung
MehrMehrwertsteuer Schweiz EU Die Workshops Herbst 2017
Mehrwertsteuer Schweiz EU Die Workshops Herbst 2017 Revidiertes Mehrwertsteuergesetz per 1.1. 2018 Steuersatz offen Der Bundesrat hat beschlossen, dass das revidierte MWSTG am 1.1. 2018 in Kraft tritt.
MehrErster Entwurf. Entwurf Praxisanpassungen MWSTG. vom
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Mehrwertsteuer Entwurf Praxisanpassungen MWSTG Thema: Sport MWST-Branchen-Info 24 Sport Hinweis 14.03.2019 vor
Mehr1. Steuerpflicht im Inland von Unternehmen mit Sitz im Ausland und die Auswirkungen auf die Bezugsteuer
1. Steuerpflicht von Unternehmen mit Sitz im Ausland und die Auswirkungen auf die Bezugsteuer Leistungen Dienstleistungen nach Art. 8 Abs. 2 MWStG 2) bis 31.12.2014 2015 ab 1.1.2017 1) weltweit Steuerpflichtiges
MehrAktuelles zur Mehrwertsteuer. Neues MWSTG per
Aktuelles zur Mehrwertsteuer Neues per 1.1.2010 Folie 1!!! Achtung!!! Inkrafttreten per 1.1.2010: Neues Inkrafttreten per 1.1.2011: Satzerhöhung zwecks Sanierung IV Normalsatz 7.6% => 8.0% reduzierter
Mehr2 Lösungsansätze Fallbeispiele zum Saldosteuersatz
2 Lösungsansätze Fallbeispiele zum Saldosteuersatz 2.1 Lösungsansätze allgemeine Fragen 2.1.1 Lösungsansatz Goldschmied Jonas Furrer a) Zeitpunkt der Unterstellung und Vorkehrungen für die Unterstellung
MehrAKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER Markus Metzger Partner und Niederlassungsleiter BDO AG, Zug MWST-Praxis-Info Nr. 04 (1) Definition der unternehmerischen Tätigkeit: - eine auf nachhaltige
MehrSaldosteuersätze. Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen sind als Ergänzung zur Wegleitung zur Mehrwertsteuer zu verstehen.
610.530.03 Spezialbroschüre Nr. 03 Saldosteuersätze Gültig ab 1. Januar 2008 Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen sind als Ergänzung zur Wegleitung zur Mehrwertsteuer zu verstehen. Schweizerisch
MehrSage50. Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010. Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch
Sage50 Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010 Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch Bei der Einzelunternehmung Bei juristischen Personen Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root
MehrMWST - MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Korrektur
Teil 1 Vorsteuerabzug Seite 1a 1 Grundsätzliches zum Vorsteuerabzug 1.1 Welche Vorsteuern dürfen geltend gemacht werden? 1.2 Grafik zur Abklärung des Anspruchs auf Vorsteuerabzug 1.3 Eintragung im MWST-Register
MehrZentrum Bildung Wirtschaftsschule KV Baden Seite 1 von 6. Hilfsmittel: Rechner / MWSTG / Verordnung Zeitvorgabe: 45 Minuten
Zentrum Bildung Wirtschaftsschule KV Baden Seite 1 von 6 Modulprüfung 0212 Mehrwertsteuer Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin RW / TR WSKV Baden Kandidaten-Nr. / Name: Hilfsmittel: Rechner / MWSTG / Verordnung
MehrImmobilienverkäufe aus Sicht der Mehrwertsteuer: Ausgenommener Grundstücksverkauf oder steuerbare Lieferung?
PrimeTax Info Mai 2012 Immobilienverkäufe aus Sicht der Mehrwertsteuer: Ausgenommener Grundstücksverkauf oder steuerbare Lieferung? EINLEITUNG Der Verkauf von Immobilien ist grundsätzlich von der Mehrwertsteuer
MehrModul 2: Rechnungswesen. Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing
Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing Lernziele Die Absolventen kennen und berechnen die MWSt-Sätze im Autogewerbe Erstellen Offerten (unter
MehrInhaltsverzeichnis. I. Teil Erläuterungen
Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht 15 I. Grundlagen 15 1. Entwicklung 15 2. Systematik 15 II. Grundzüge 16 1. Territorialer Anwendungsbereich
MehrProjektmanagement. WEKA Business Dossier. Projekte erfolgreich planen, umsetzen und abschliessen. Sofort-Nutzen. Dossier-Themen.
Projekte erfolgreich planen, umsetzen und abschliessen Dossier-Themen Unternehmens führung Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Informatik Recht, Steuern & Finanzen Sofort-Nutzen
MehrFinanz-Dossier. Änderung des Zollgesetzes, SR (Teilrevision) Einfluss auf die Bestimmungen über die Zolllager Seite 4. Zoll
CHF 28. Änderung des gesetzes, SR 631.0 (Teilrevision) Einfluss auf die Bestimmungen über die lager Seite 4 Communiqué Schweiz 2/13 Lieferung über die Grenze Ausführungen zum Thema der werkvertraglichen
MehrMehrwertsteuer. Liste der beschlossenen und geplanten Verbesserungsmassnahmen. Auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Praxisänderungen
Mehrwertsteuer Liste der beschlossenen und geplanten Verbesserungsmassnahmen I. Praxisänderungen Auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Praxisänderungen 1. Verzicht auf die Angabe des Namens und der
MehrErfolgreich verhandeln
So optimieren Sie das Verhandlungsgespräch Dossier-Themen Unternehmens führung Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Informatik Recht, Steuern & Finanzen Sofort-Nutzen Sie
MehrE-Mehrwertsteuer Schritte zur medienbruchfreien elektronischen MWST-Abrechnung
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV E-Mehrwertsteuer Martin Röthlisberger Agenda 1 Einleitung 2 Schnittstellenspezifikation ech-0217 3 Nächste Schritte 2 ESTV SuisseTax
MehrMartin Livonius. Umsatzsteuer- Handbuch
Martin Livonius Umsatzsteuer- Handbuch Martin Livonius ist Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Steuerecht. Sein Spezialgebiet sind die indirekten Steuern. Fast neun Jahre verantwortete er den Bereich
MehrDie 10 goldenen Regeln für richtiges Verhalten. Sofort-Nutzen. Sie erfahren: wie Sie mit Hierarchien umgehen. Sie können:
Die 10 goldenen Regeln für richtiges Verhalten Dossier-Themen Unternehmens führung Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Informatik Recht, Steuern & Finanzen Sofort-Nutzen
MehrSelectLine Auftrag und Rechnungswesen
SelectLine Auftrag und Rechnungswesen Anpassung der Mehrwertsteuer per 01.01.2018 Copyright 2017 by SelectLine Software AG, CH-9016 St. Gallen Kein Teil dieses Dokumentes darf ohne ausdrückliche Genehmigung
MehrNeues Schweizer Rechnungslegungsrecht
Neues Schweizer Rechnungslegungsrecht Was bleibt, was ist neu für KMU? Business-Bereich Management Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Finanzen IT & Office Sofort-Nutzen
Mehrwebbasierten Publikationen Ersetzt durch die Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 -Emissionsrechten Stromsparfonds Basel MWST-Praxis-Info 02
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 02 Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 -Emissionsrechten Stromsparfonds Basel Dritte, überarbeitete Ausgabe (ergänzt jene vom 24. September 2010) Eidgenössisches
MehrUmsatzsteuer von A bis Z 13./
Umsatzsteuer von A bis Z 13./14.10.2017 Der Umsatzsteuer unterliegen Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Das Umsatzsteuersystem
MehrMehrwertsteuer (MWST) System der MWST, Allgemeine Informationen zur MWST
Modul C 1 System der, Allgemeine Informationen zur Theorie-andout 1/5 System der Die belastet den Endverbrauch (Konsum) im Inland. Sie ist eine indirekte Bundessteuer (wichtigste Einnahmequelle des Bundes)
MehrM E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R E R S T E E R F A H R U N G E N M I T D E R T E I L R E V I S I O N
M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R E R S T E E R F A H R U N G E N M I T D E R T E I L R E V I S I O N Halbtagesseminar Mittwoch, 20. Juni 2018 in Zürich (Nachmittag) und Dienstag, 26. Juni 2018
MehrUmsatzsteuer. 1. Steuersubjekte sind Unternehmer. Selbständige, gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (Nachhaltigkeit, Einnahmenerzielung)
Überblick Grundsätze Umsatzsteuer 1. Steuersubjekte sind Unternehmer. Selbständige, gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (Nachhaltigkeit, Einnahmenerzielung) 2. Steuerobjekt ist Umsatzsteuer als Steuer
MehrMehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2. -Emissionsrechten. MWST-Praxis-Info 02. Januar 2010
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWSTPraxisInfo 02 Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 Informationen zu den MWSTInfos 04 und 05 Praxisänderung ab 1. Juli 2010, zweite, überarbeitete Ausgabe vom 24. September
MehrMehrwertsteuer 2010. Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes und der Mehrwertsteuerverordnung per 01.01.2010. verfasst von
Mehrwertsteuer 2010 Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes und der Mehrwertsteuerverordnung per 01.01.2010 verfasst von Redi AG, Treuhand Fredy Märki Frauenfeld Tel. 052 725 09 30 im Auftrag von FB Alter
MehrBeispiele zu den Praxisänderungen per und in der Mehrwertsteuer
15. Februar 2006 Beispiele zu den Praxisänderungen per 01.01.2005 und 01.07.2005 in der Mehrwertsteuer 1.1. Rechnungsstellung / Adresse Damit der Kunde den Vorsteuerabzug geltend machen kann, muss eine
MehrAktuelles und Teilrevision MWST-Gesetz
Mehrwertsteuer Aktuelles und Teilrevision MWST-Gesetz Ernst Lüthi und Benno Frei Übersicht DIVERSES Privatanteil Fahrzeuge Vorsteuerabzug bei Weiterbildungskosten Einfuhrsteuer / Bezugssteuer Option bei
MehrMehrwertsteuer (MWST) System der MWST, Allgemeine Informationen zur MWST
Modul C 1 System der, Allgemeine Informationen zur Theorie-andout 1/5 System der Die belastet den Endverbrauch (Konsum) im Inland. Sie ist eine indirekte Bundessteuer (wichtigste Einnahmequelle des Bundes)
MehrDIE ZUKUNFT DER MEHRWERTSTEUER. Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel
DIE ZUKUNFT DER MEHRWERTSTEUER Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel GRUNDPRINZIPIEN DER MEHRWERTSTEUER Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem beruht auf dem Grundsatz, dass auf Gegenstände und Dienstleistungen,
MehrImmobilien und Mehrwertsteuer (MWST)
Immobilien und Mehrwertsteuer (MWST) ÜBERBLICK ÜBER DIE MWST-GESTALTUNG UND FOLGEN BEI IMMOBILIEN Sachverhalt Gegenstand Voraussetzungen Vorteil Nachteil Kauf / Erstellung Allgemeines Prüfung, ob auf dem
MehrCoaching. WEKA Business Dossier. Potenziale bei sich und anderen aufdecken und nutzen. Sofort-Nutzen. Dossier-Themen. Führung. Unternehmens führung
WEKA Business Dossier Potenziale bei sich und anderen aufdecken und nutzen Dossier-Themen Unternehmens führung Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Informatik Recht, Steuern
MehrSage50 Neue MWST-Verordnung per Gebrauchtwarenhandel / Fiktiver Vorsteuerabzug (Wegfall Margenbesteuerung) Einlageentsteuerung Allgemein
Sage50 Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010 Gebrauchtwarenhandel / Fiktiver Vorsteuerabzug (Wegfall Margenbesteuerung) Einlageentsteuerung Allgemein Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root Längenbold Gebrauchtwarenhandel
MehrErfolgreich delegieren
Stress verringern und Mitarbeiterzufriedenheit steigern Dossier-Themen Unternehmensführung Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Informatik Recht, Steuern & Finanzen Sofort-Nutzen
MehrMehrwertsteuersatzerhöhung per
TREVISTA TREUHAND- UND REVISIONSGESELLSCHAFT AG Bürkihof 4, 8965 Berikon Telefon 056-633 02 33 Telefax 056-633 83 70 Internet: www.trevista.ch E-Mail: info@trevista.ch Mehrwertsteuersatzerhöhung per 1.1.2011
MehrJanuar MWST-Info 02. Steuerpflicht. Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Info 02 Steuerpflicht Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Vorbemerkungen Begriffe, die eine weibliche und eine männliche Form aufweisen
MehrGrundsätze der umsatzsteuerpflichtigen Beurteilung verschiedener Sachverhalte
Humboldt-Universität zu Berlin Haushaltsabteilung Bearbeiterin: Cordula Ahlgrim cordula.ahlgrim@uv.hu-berlin.de ; Tel. 2387 2014-03 Hinweise zur korrekten Beurteilung USt Informationen der Haushaltsabteilung
MehrGültig mit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 2009 per 1. Januar 2010
1 Eidgenössisches Finanzdepartement Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Mehrwertsteuer MWST-Info Abrechnung (Effektive Abrechnungsmethode) (Art. 36 bzw. 71 MWSTG / Art. Xxx MWSTV) Die nachstehenden
MehrBUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495)
BUNDESFINANZHOF Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem
MehrDonnerstag, 6. Dezember 2018 im Swissôtel, 8050 Zürich-Oerlikon. Montag, 10. Dezember 2018 im Novotel Bern Expo, 3014 Bern
M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R P R A X I S E N T W I C K L U N G U N D N E U E R U N G E N 2018 Tagesseminar Donnerstag, 6. Dezember 2018 im Swissôtel, 8050 Zürich-Oerlikon Montag, 10. Dezember
MehrErfahrungen aus Mehrwertsteuer-Revisionen bei Städten und Gemeinden
Fachveranstaltung vom 11.9.2015 der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und direktoren Mehrwertsteuer und Gemeinwesen Erfahrungen aus Mehrwertsteuer-Revisionen bei Städten und Gemeinden Thomas
MehrAktuell mit veb.ch: Ab greift die Teilrevision des MWSTG und der MWSTV
Aktuell mit : Ab 1.1. 2018 greift die Teilrevision des MWSTG und der MWSTV Das neue MWST-Gesetz und die Folgen für KMU Wichtige Änderungen: Die Steuerpflicht: weltweiter Umsatz ist massgebend Option wird
MehrSelectLine Auftrag und Rechnungswesen
SelectLine Auftrag und Rechnungswesen Anpassung der Mehrwertsteuer per 01.01.2018 Copyright 2017 by SelectLine Software AG, CH-9016 St. Gallen Kein Teil dieses Dokumentes darf ohne ausdrückliche Genehmigung
MehrWinterthur, 20. April 2005 Nr. 2004/111
Winterthur, 20. April 2005 Nr. 2004/111 An den Grossen Gemeinderat W i n t e r t h u r Beantwortung der Interpellation betreffend Mehrwertsteuern bei WOV-Betrieben, eingereicht von Gemeinderätin Ursula
MehrUmsatzsteuer für digitale Publikationen
Umsatzsteuer für digitale Publikationen Recht in der Medienbearbeitung Weimar, 11. Nov. 2009 Dr. Harald Müller Sachverhalt: Bibliothek lizenziert Zugriff auf E-Journal oder Datenbank Anbieter hat Geschäftssitz/Server
MehrAKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER Markus Metzger Partner Tax Team AG, Cham Inhalt Baugewerbe (neue Abgrenzungskriterien) Definition der unternehmerischen Tätigkeit Internationale Entwicklungen
MehrNeues Mehrwertsteuergesetz per 01.01.2010
Neues Mehrwertsteuergesetz per 01.01.2010 Übersicht der wichtigsten Änderungen Steuerpflicht Steuerpflichtig ist, wer ein Unternehmen betreibt und nicht von der Steuerpflicht befreit ist. Von der Steuerpflicht
MehrM E H R W E R T S T E U E R - U N D S T E U E R S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A P R I V A T A N T E I L E
M E H R W E R T S T E U E R - U N D S T E U E R S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A P R I V A T A N T E I L E Halbtagesseminar Montag, 7. September 2015 (Nachmittag) in Zürich Von Graffenried
MehrWiederholungen aufgrund der grossen Nachfrage
M E H R W E R T S T E U E R - U N D S T E U E R S E M I N A R E V E R T I E F U N G S T H E M A P R I V A T A N T E I L E Halbtagesseminar Dienstag, 4. Juni 2013 (Vormittag) in Zürich Dienstag, 17. September
Mehr