LINDA-Kooperationsvertrag NEUKUNDE

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1 LINDA-Kooperationsvertrag NEUKUNDE zwischen der ordermed GmbH, Innungsstraße 7, Buchholz, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Bönig (nachfolgend Ordermed genannt) und der Apotheke Inhaber Adresse Telefon Fax Mail (nachfolgend Apotheke genannt) Präambel Ordermed betreibt als Kommunikations-Dienstleister die Kommunikationslösung ordermed. Gemeinsam mit der LINDA AG hat Ordermed diese Kommunikations-lösung weiterentwickelt und erweitert (nachfolgend orderlinda genannt). Die Apotheke beabsichtigt orderlinda zu nutzen, bis zum Release von orderlinda ordermed. Dies vorangeschickt schließen die Parteien den nachstehenden Kooperationsvertrag.

2 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des Vertrages (1) Dieser Vertrag gilt ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesem Vertrag abweichende Bedingungen der Apotheke oder von Ordermed werden nicht anerkannt, es sei denn, dass die andere Partei diesen im Einzelfall ausdrücklich als Vertragserweiterung zustimmt. (2) Gegenstand des Vertrages ist die Übermittlung von Rezept- und Medikamentenanforderungen von einem Nutzer des Systems orderlinda an die Apotheke. Bis zum Release von orderlinda erfolgt dies mittels ordermed. (3) Mit dem Release von orderlinda wird ordermed durch orderlinda ersetzt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für orderlinda entsprechend. Eine erneute Einrichtungsgebühr fällt nicht an. 2 Leistungen und Pflichten von Ordermed 1. Ordermed betreibt als Kommunikations-Dienstleister die Internetseiten: und Auf diesen Seiten kann ein beliebiger registrierter Nutzer Kommunikationsdienstleistungen mit seinen behandelnden Ärzten und einer Apotheke in Anspruch nehmen. Hierzu schließt der Nutzer bei der Registrierung einen Nutzungsvertrag mit Ordermed. Eine Registrierung ist nur möglich mit einem Einladungs-Code einer Apotheke oder durch die Auswahl einer teilnehmenden Apotheke über die Suchfunktion auf der Internetseite Ist meine Apotheke dabei?. 2. Der registrierte Nutzer kann eine App herunterladen und damit sowie auf den vorgenannten Internetseiten, Folgerezepte für Rx-Präparate von seinem Arzt anfordern. Zeitgleich sendet ordermed einen Botenauftrag an die Apotheke, damit diese das Rezept im Namen des Patienten bei dem behandelnden Arzt abholen kann. Der Nutzer kann darüber hinaus das gesamte sonstige Apothekensortiment über ordermed direkt bei seiner Apotheke anfordern SVER LINDA Neukunde V Seite 2 von 6

3 3. Möchte die Apotheke einen Nutzer, der sich über ordermed registriert hat, gleich aus welchem Grund, nicht bedienen, so kann die Sperrung eines einzelnen Nutzers über die -Adresse jederzeit erfolgen. Ordermed informiert daraufhin den Kunden, dass er sich bei einer anderen Apotheke neu registrieren kann. 4. Der Apotheke werden über ordermed.de und ordermed.net Anforderungen von Nutzern zugeleitet. Ordermed als Kommunikations-Dienstleister vertreibt keine Waren oder andere Dienstleistungen an den Nutzer. Die von Ordermed zur Verfügung gestellten Dienstleistungen sind für den Kunden kostenfrei. Die Anforderungen erfolgen bei der Apotheke durch einen Nachrichteneingang unter und parallel per Fax. 3 Leistungen und Pflichten der Apotheke 1. Die Apotheke verpflichtet sich, den Nutzer per SMS über ordermed darüber zu informieren, sobald das Medikament in der Apotheke abholbereit ist oder direkt ausliefern. 2. Die Apotheke darf für die Abholung von Rezepten und Verordnungen auch hierfür qualifizierte Dritte als Dienstleister einschalten. 3. Die Apotheke verpflichtet sich, die Anforderungen mit größter Sorgfalt und nach geltendem Recht abzuwickeln. 4. Die Apotheke ist frei in der Entscheidung, welche der von Ordermed vorbereiteten Marketing-Unterlagen tatsächlich verwendet werden. Die Unterlagen dürfen nur in der vordefinierten Form verwendet werden. Anpassungen und auch völlig neue Unterlagen können nur nach Absprache erstellt werden. Es stehen bereits folgende Marketing-Unterlagen als druckfertige Vorlagen zur Verfügung: Kundenflyer, Pflegeprofi-Flyer, Ärzte-Flyer, Mitarbeiter-Information, unterschiedliche Banner für Webseiten, A1-Poster, und Zeitungsanzeigen. Die Druckvorlagen werden der Apotheke direkt online zur eigenen Verwendung zur Verfügung gestellt, oder auf Wunsch der Apotheke direkt an eine Online-Druckerei weitergeleitet. Die Apotheke trägt in beiden Fällen die Kosten für den Druck der benötigten Unterlagen direkt SVER LINDA Neukunde V Seite 3 von 6

4 5. Die Umsetzung von ordermed und orderlinda erfolgt im Übrigen nach Maßgabe eines hierfür entwickelten Leitfadens, der der Apotheke von der LINDA AG zur Verfügung gestellt wird. 4 Nutzungsentgelt 1. Die Apotheke zahlt für die individualisierte Einrichtung von ordermed pro Apotheke ein einmaliges Einrichtungsentgelt in Höhe von 177 Euro sowie eine monatliche Grundgebühr. Ordermed erhält für alle an die Apotheke übermittelten Rezept- und Medikamentenanforderungen ein Nutzungsentgelt pro Packungstransaktion, jeweils zzgl. der gültigen Umsatzsteuer. 2. Die Einrichtungsgebühr in Höhe von 177 Euro wird einmalig für die Einrichtung der Apotheke mit allen erforderlichen Daten in ordermed berechnet. In der Grundgebühr ist auch die individuelle Anpassung sämtlicher Marketing-Unterlagen enthalten. 3. Die monatliche Grundgebühr beträgt pro Monat 53 Euro. 4. Das Nutzungsentgelt pro Packung beträgt pro Apotheker bzw. Familienverbund (Gruppe genannt) 0,50 Euro. Pro weitere 100 Packungen reduziert sich das Nutzungsentgelt um jeweils 1% bis auf 0,30 Euro. OPTION Flatrate: 175 Euro im Monat als Pauschale für die ersten Transaktionen. Darüber hinausgehende Transaktionen werden mit 0,10 Euro abgerechnet. Besitzt ein Apotheker mehrere Apotheken, so werden die Transaktionen der einzelnen Apotheken für die Berechnung des Nutzungsentgelts saldiert. Die gleiche Regelung gilt für einen Familienverbund von Apothekern. 5. Das Nutzungsentgelt wird mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonats fällig, in dem die Anforderungen an die Apotheke übermittelt worden sind. Die Grundgebühr wird im voraus erhoben und zeitgleich mit dem Nutzungsentgelt abgerechnet. Die Zahlung der Rechnung erfolgt durch Lastschrifteinzug 10 Tage nach Rechnungsdatum. Eine Einzugsermächtigung ist dem Vertrag als ANLAGE 1 angefügt SVER LINDA Neukunde V Seite 4 von 6

5 6. Das in ordermed angebotene Medikations-Center (Normalpreis mtl. 69,90 EUR / Apotheke) ist für die Apotheke kostenfrei. Dies umfasst nicht die Kosten für die Integration des Medikations-Center in die Website der Apotheke. Die Integration kann durch Ordermed, oder eine von der LINDA beauftragte Agentur durchgeführt werden. 5 Datenschutz 1. Ordermed verpflichtet sich, alle im Rahmen der Nutzung von ordermed erlangten Daten mit höchster Vertraulichkeit zu behandeln. Ordermed verpflichtet sich, auch über die Vertragslaufzeit hinaus, keine anderweitigen Geschäfte auf Basis der übermittelten Kundendaten zu tätigen oder zu vermitteln. 2. Die Daten werden ausschließlich zur sachgemäßen Bearbeitung der Rezeptanforderung und Rezeptbeschaffung verwendet. Die Datenschutzerklärung der Ordermed Medikamenten Botendienst GmbH (ANLAGE 2) ist Vertragsbestandteil. 6 Vertragsdauer 1. Der Vertrag wird für 12 Monate abgeschlossen und verlängert sich jeweils um weitere 6 Monate, sofern er nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 2. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Ausscheiden des Apothekers aus dem LINDA-Verbund oder der Beendigung der Kooperation zwischen der LINDA AG und ordermed, die Grundlage dieses Vertrages ist. 3. Im Falle von technischen Probleme bei der Nutzung von ordermed, die Ordermed zu vertreten hat, hat die Apotheke das Recht zur fristlosen Kündigung (Sonderkündigungsrecht). Technische Probleme sind dann gegeben, wenn ordermed mindestens einen Tag überhaupt nicht verfügbar ist, oder wenn mindestens drei mal die fehlende technische Verfügbarkeit nicht innerhalb von 6 Stunden wieder behoben werden konnte SVER LINDA Neukunde V Seite 5 von 6

6 7 Schlussbestimmungen 1. Sofern die Apotheke Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Hansestadt Hamburg als Gerichtsstand vereinbart. 2. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später festgestellt werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln des Vertrages nicht berührt werden. Datum: Unterschriften: ANLAGE 1: Formular Lastschrifteinzug ANLAGE 2: Datenschutzerklärung SVER LINDA Neukunde V Seite 6 von 6

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