Haushaltsnahe Dienstleistungen

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1 Haushaltsnahe Dienstleistungen Mandanteninformation Erstellt von: Michael Hommelsheim, c/o Düren Binsfelder Straße Düren Fon ( ) Fax m.hommelsheim@immobilien-center-dueren.de Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung. 1

2 Die gesetzliche Grundlage Haushaltsnahe Dienstleistungen in Wohnungseigentum und Miete Der Gesetzgeber hat am das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung verabschiedet, welches am in Kraft getreten ist. Dabei sind u. a. die Regelungen des 35a EStG zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen geändert worden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nunmehr eine Erörterung für die Anwendung des 35a EStG für die Geltendmachung eines Steuerabzugs bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 3. November 2006, IV C 4 - S 2296b - 60/06). 2

3 Übersicht Fallgruppen ( 35a Abs. 1 und Abs. 2 EStG) Im Bereich der verwaltung sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Rechtsvorschrift 35 Abs. 1 Satz 1 35 Abs. 1 Satz 1 35 Abs. 2 Satz 1 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG Nr. 2 EStG EStG EStG Beschäftigungsverhältnisse Dienstleistungen Handwerkliche Lstg. Art Geringfügige Sozialversicherungs- Dienstleistung Handwerkerleistungen Beschäftigung pflichtige Beschäftigung durch Selbstständige (Minijob - im Sinne des (im Sinne des 8 Abs. 1 8a SGB IV) Nr. 1 SGB IV) Höhe 10% 12% 20% 10% der Aufwendungen, der Aufwendungen, der Aufwendungen, der Aufwendungen, max. 510,-- max ,-- max. 600,-- max. 600,-- Grundlage Aufwendung für das Aufwendung für das Aufwendungen für Aufwendungen für Beschäftigungsverhältniss Beschäftigungsverhältniss Arbeitsleistung sowie Arbeitsleistung sowie inkl. Sozialversicherung Fahrtkosten Fahrtkosten 3

4 Beispiele Handwerksarbeiten Arbeiten an Dach, Fassade, Garage o. ä. Arbeiten an Innen- & Außenwänden Reparatur und Austausch von Fenstern & Türen Streichen und Lackieren von Türen, Fenstern (innen & außen), Heizkörpern- & Heizungsrohren, Wandschränken usw. Reparatur & Austausch von Bodenbelägen (z. B. Teppich, Fliesen, Parkett) Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- & Wasserinstallation Modernisierung & Austausch einer Einbauküche Modernisierung des Badezimmers Reparatur & Wartung von Gegenständen im Haushalt (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Computer, Fernseher) Pflasterarbeiten auf dem Grundstück Maßnahmen der Gartengestaltung Hausanschlüsse z. B. für Fernsehen (nur Zuleitung zu Haus oder Wohnung) Dienstleistungen Reinigungs- und ähnliche Arbeiten im Haushalt wie Waschen, Putzen, Fensterputzen, Schneebeseitigung, Straßen- & Hofreinigung Schönheitsreparaturen, Ausbesserungsarbeiten (nur bis 2005, ab 2006 gehören solche Arbeiten zu den Handwerkerleistungen) Gartenpflegearbeiten wie z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden, Baumschnitt Kosten eines privaten Umzugs Pflege von Angehörigen (hier kann sich der Steuerabzug auf EUR erhöhen) 4

5 Allgemeine Hinweise Die Handwerksarbeiten der vorangegangenen Übersicht sind begünstigt, unabhängig davon, ob die Aufwendungen für die einzelne Maßnahme Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand darstellen. Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Liegen hingegen bei einer Kostenart verschiedene Dienstleistungsverhältnisse vor, da beispielsweise mehrere Handwerker beauftragt wurden, so sind im Rahmen der Hausgeldabrechnung bzw. der gesonderten Bescheinigung wahrscheinlich die einzelnen Vertragsverhältnisse gesondert aufzuführen (z. B. Malermeister M - Lohnanteil 534,00, Elektriker E - Lohnanteil 156,00 usw.). 5

6 WEG-Bereich Bedeutung für Wohnungseigentum Eigentümer von Wohnungseigentümergemeinschaften können, sofern die Voraussetzungen gem. 35a EStG erfüllt sind, den Steuerabzug bei den Sonderausgaben geltend gemacht machen, sofern die Wohnungseigentümergemeinschaft Arbeitgeber des Beschäftigten bzw. Auftraggeber einer haushaltsnahen Dienstleistung ist. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein: in der Hausgeldabrechnung müssen die im Kalenderjahr unbar gezahlten Beträge nach den begünstigten haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und ~Dienstleistungen jeweils gesondert aufgeführt sein, der Anteil von steuerbegünstigten Kosten (Lohn- und Fahrtkosten) muss ausgewiesen sein, der Anteil des einzelnen Eigentümers anhand seines individuellen Beteiligungsverhältnisses (z. B. Miteigentumsanteile) aufgeführt ist. 6

7 WEG-Bereich Bedeutung für Wohnungseigentum Ist ein Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz bestellt, so ist der Nachweis durch eine Bescheinigung des Verwalters über den Anteil des jeweiligen Eigentümers zu führen. Die Bescheinigung des Verwalters ersetzt dabei den ansonsten erforderlichen Nachweis durch Vorlage der Rechnung sowie des Belegs über die Zahlung der Aufwendungen auf ein Konto des Leistungserbringers. Ferner zu beachten ist, dass ausschließlich eine Zahlung der Aufwendungen auf ein Konto des Leistungserbringers infrage kommt, da andernfalls die steuerliche Absetzbarkeit entfällt ( 35 Abs. 2 S. 6 EStG). 7

8 WEG-Bereich Bedeutung für Wohnungseigentum Neue Anforderungen an die Gestaltung des Wirtschaftsplans? Das Bundesfinanzministerium (BFM) erwähnt in seinem Anwendungsschreiben vom den Wirtschaftsplan nicht ausdrücklich, sondern spricht jeweils nur von der Jahresabrechnung (Hausgeldabrechnung). Demzufolge ist im Wirtschaftsplan keine Aufteilung in steuerbegünstigte Arbeitskosten und nicht steuerbegünstigte Materialkosten vorzunehmen. Grundlage für einen auf der Lohnsteuerkarte einzutragenden Freibetrag kann insoweit nur die Hausgeldabrechnung sein, die den bereits genannten Anforderungen des Anwendungsschreibens vom genügen muss. 8

9 Wohnraummiete Bedeutung für Wohnraummiete In seinem Anwendungsschreiben zu 35a EStG vom dehnt das Bundesfinanzministerium (BFM) die Anwendbarkeit des Steuerabzugs für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse ausdrücklich auf Mietverhältnisse aus. Demnach kann der Mieter die Steuerermäßigung des 35a EStG in Anspruch nehmen, sofern er im Rahmen der von ihm an den Vermieter zu zahlenden Betriebskosten Beträge für haushaltsnahe Dienstleistungen entrichtet und diese in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesen oder durch gesonderte Bescheinigung des Vermieters oder seines Verwalters nachgewiesen werden. Das zuvor zum Wohnungseigentum (Hausgeldabrechnung / Bescheinigung) Gesagte ist auch auf die wohnungs-mietrechtliche Betriebskostenabrechnung anzuwenden. 9

10 Wohnraummiete Die steuerbegünstigten Betriebskosten Gemäß 35a Abs. 1 Nr. 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 EStG sind bei folgenden Betriebskostenarten - je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses - Steuerermäßigungen möglich: Kosten des Betriebs der zentralen Heizungs-/ Warmwasserversorgungsanlage (z. B. Wartungskosten), Kosten der Wasserversorgung (z. B. Wartungskosten für eine Druckerhöhungsanlage- oder Entkalkungsanlage), Entwässerungskosten (Kosten der Wartung von abflußlosen Gruben, Kleinkläranlagen, Pumpen), Kosten des Aufzugs (Wartung), Kosten der Schornsteinreinigung, Kosten der Straßenreinigung, sofern es sich nicht um Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung (Straßenreinigungsgebührensatzung) handelt, Kosten des Hausmeisters, Kosten der Gartenpflege, Kosten der Mülltrennung, sonstige Betriebskosten (z. B. Wartung RWA-Anlage, Feuerlöscher, Dachrinnenreinigung). 10

11 Wohnraummiete Die steuerbegünstigten Betriebskosten Ob Eichkosten oder die Kosten der Verteilung der Heiz-/ Warmwasserund Kaltwasserkosten steuerbegünstigt sind, erscheint fraglich, da diese Leistungen nicht innerhalb des Haushalts erbracht werden. Soweit die Verbrauchserfassungsgeräte angemietet sind, dürfte es sich nicht um eine Dienstleistung / Handwerkerleistung im Sinne von 35a Abs. 2 Satz 1 EStG handeln. Ausführliche Darstellung zu diesem Thema: ZMR 5/2007, S. 337 ff, RA Carsten Ludley, Haushaltnahe Dienst- und Handwerkerleistungen und deren Auswirkung auf Betriebskostenabrechnungen und Jahresabrechnungen. 11

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