Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht

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1 2. Mitteldeutsches CI-Symposium, , Leipzig Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht Christine Rasinski Universitätsklinikum Halle Klinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie Komm. Direktorin: PD Dr. med. K. Neumann

2 Schwerbehindertenrecht Was sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG)? Was bedeutet Grad der Behinderung? Was sind Merkzeichen? Nachteilsausgleiche wer bekommt sie?

3 Schwerbehindertenrecht Was sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG)? Was bedeutet Grad der Behinderung? Was sind Merkzeichen? Nachteilsausgleiche wer bekommt sie?

4 Versorgungsmedizinische Grundsätze regeln Begutachtung von Gesundheitsstörungen im Schwerbehindertenrecht im sozialen Entschädigungsrecht Anhang zur Versorgungsmedizin-Verordnung Gültig ab Früher AHP (Anhaltspunkte zur Begutachtung)

5 GdB-GdS Grad der Schädigung (GdS) Soziales Entschädigungsrecht Folge einer bestimmten Ursache (kausal) Schaden bei Dienst in Bundeswehr Impfschaden tätlicher Angriff

6 Schwerbehindertenrecht Was sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG)? Was bedeutet Grad der Behinderung? Was sind Merkzeichen? Nachteilsausgleiche wer bekommt sie?

7 GdB-Schwerbehindertenrecht Grad der Behinderung (GdB) Bezieht sich auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von Ursache gibt Maß der körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung aufgrund des Gesundheitsschadens an Auswirkungen auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

8 GdB-GdS GdB / GdS Nach gleichen Maßstäben beurteilt Unabhängig vom ausgeübten /angestrebten Beruf Regelwidrigkeit gegenüber dem für das Lebensalter typischen Zustand Altersunabhängige Mittelwerte

9 GdB-GdS - Beurteilung nicht nur vorübergehende Gesundheitsstörung über Zeitraum von mehr als 6 Monaten dauernd Nicht: zukünftige Gesundheitsstörungen Übliche seelische Begleiterscheinungen sind inbegriffen wenn diese erheblich höher ggf. höherer GdB

10 GdB-GdS - Beurteilung Gesamt-GdB (wenn mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vorliegen): Keine Addition der einzelnen Werte! Wechselseitige Beziehungen der einzelnen Schäden Auswirkungen der Schäden in ihrer Gesamtheit Gesamtwürdigung: Vergleich mit Schäden, zu denen feste GdB-Sätze vorliegen

11 GdB-GdS - Beurteilung Gesamt-GdB Von Beeinträchtigung mit dem höchsten Wert ausgehen Prüfen, ob wegen weiterer Schäden 10 oder 20 Punkte hinzukommen können Werte von 10 führen nur selten zu einer Erhöhung, auch Werte von 20 häufig nicht Gesamtbeeinträchtigung ist wichtig! Beurteilung also nicht ganz einfach!

12 GdB Grad der Behinderung SGB IX (Sozialgesetzbuch) GdB von mindestens 50: Schwerbehinderung GdB von mindestens 30, aber weniger als 50: Behinderung Kann einer Schwerbehinderung gleichgestellt werden Bedingung: Arbeitsplatz erlangen oder erhalten Feststellung erst ab GdB von 20

13 GdB bei Hörstörungen Grundlage: Tonaudiogramm und Sprachaudiogramm Tabellen geben Hörverlust und GdB an Prüfung ohne Hörhilfe (Teilausgleich durch Hörhilfe in Tabelle mit berücksichtigt ) Höherbewertung möglich bei Ohrgeräusch Gleichgewichtsstörungen Artikulationsstörungen o.ä.

14 GdB- Schätzung Tonaudiogramm Sprachaudiogramm

15 GdB - Schätzung Hörverlust aus Sprachaudiogramm

16 GdB - Schätzung Hörverlust aus Tonaudiogramm (unregelmäßiger Verlauf der Kurve)

17 GdB - Schätzung Hörverlust aus Tonaudiogramm (Hochtonabfall)

18 GdB/GdS Schätzung aus Hörverlust beider Ohren

19 GdB bei Hörstörungen Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen Angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang): GdB 100 Später erworben (im Lebensjahr) mit schweren Sprach- Störungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz): GdB 100 Sonst je nach Sprachstörung GdB 80-90

20 GdB Neue Einschätzung des GdB bei CI-Trägern seit 2008 Früher lebenslang GdB 100 Heute je nach Spracherwerb (Einschätzung jedoch problematisch) Widerspruch: Erfolgreiche Reha wird berücksichtigt (nachvollziehbar) Aber: Begutachtung soll ohne Berücksichtigung von Hilfsmitteln erfolgen

21 Schwerbehindertenrecht Was sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG)? Was bedeutet Grad der Behinderung? Was sind Merkzeichen? Nachteilsausgleiche wer bekommt sie?

22 Merkzeichen Auf Rückseite des SB-Ausweises Begründen Anspruch auf Nachteilsausgleich (SGB IX)

23 Merkzeichen G Erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (gehbehindert) Innere Leiden Anfälle Störungen der Orientierungsfähigkeit Wenn der Behinderte Wegstrecken, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden, nicht ohne Gefahr für sich oder andere zurücklegen kann

24 Merkzeichen G Bei Hörstörungen Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit im Kindesalter (in der Regel bis 16.Lebensjahr) Erwachsenenalter: Bei diesen Hörstörungen in Kombination mit erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion (z.b. Sehbehinderung, geistige Behinderung)

25 Merkzeichen ag Außergewöhnlich gehbehindert Können sich nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb des Kfz. bewegen Querschnittsgelähmte oder doppelt Beinamputierte, die keine geeignete Prothese tragen können

26 Merkzeichen B Berechtigung für ständige Begleitperson Schwerbehinderte mit Anspruch auf G, Gl oder H Wenn bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge der Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen

27 Merkzeichen B Bei Hörbehinderten, wenn Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt

28 Merkzeichen Gl Gehörlosigkeit Hörbehinderte mit Taubheit bds. Hörbehinderte mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit bds., wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) Also in der Regel an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in Kindheit erworben

29 Merkzeichen H Bedeutung des Zeichens H Hilflosigkeit Nicht im Teil D (Merkzeichen), sondern im Teil A (Allgemeine Grundsätze) der VmedVO Diejenigen, die für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedürfen Auch wenn Hilfe nicht dauernd geleistet werden muss, aber ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist

30 Merkzeichen H H bei Kindern und Jugendlichen Den Teil der Hilfsbedürftigkeit berücksichtigen, der wegen der Behinderung den Umfang der Hilfsbedürftigkeit eines gesunden gleichaltrigen Kindes überschreitet Umfang der zusätzlichen Hilfeleistungen muss erheblich sein Auch bei niedrigem GdS kann im Kindesalter Hilflosigkeit vorliegen

31 Merkzeichen H H bei Kindern und Jugendlichen Bei Taubheit oder an Taubheit grenzender Hörstörung ab Beginn der Frühförderung in der Regel bis Beendigung der Ausbildung Ausbildung: Schul-, Fachschul-, Hochschulbesuch, berufliche Erstausbildung und Weiterbildung sowie vergleichbare Maßnahmen der beruflichen Bildung

32 Merkzeichen H H bei Kindern und Jugendl.- Wegfall der Voraussetzungen Besserung der Gesundheitsstörungen oder Jugendlicher hat infolge Reifung gelernt, die notwendigen Maßnahmen selbständig und eigenverantwortlich durchzuführen

33 Merkzeichen RF Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Blinde und wesentlich Sehbehinderte (mind. GdB 60 wegen Sehbehinderung) Hörgeschädigte, die durch Beeinträchtigung der Hörfähigkeit nicht nur vorübergehend wesentlich behindert sind, sofern diese nicht durch Hörhilfen behoben werden kann

34 Schwerbehindertenrecht Was sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG)? Was bedeutet Grad der Behinderung? Was sind Merkzeichen? Nachteilsausgleiche wer bekommt sie?

35 Steuererleichterungen Pauschbetrag wegen der Behinderung (außergewöhnliche Belastung) Betrag ist abhängig von GdB Zuständig: Finanzamt Für wen? wenn GdB mindestens 50 wenn GdB mindestens 25, aber < 50, nur unter bestimmten Voraussetzungen Betrag kann auf Antrag von Kind auf Eltern oder Angehörige übertragen werden, wenn Eltern für Kind Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten.

36 Steuererleichterungen Berücksichtigung von Krankheits- und Kurkosten Zuständig:Finanzamt Steuerliche Berücksichtigung außerordentlicher Krankheitskosten z.b.operation, Kur

37 Steuererleichterungen KfZ-Steuer-Ermäßigung 50 % Für wen? Schwerbehinderte mit Merkzeichen G Gehörlose mit Merkzeichen Gl und RF mit orangefarbigem Flächenaufdruck im Ausweis Zuständig: Landesverwaltungsamt /Versorgungsamt Finanzamt / Stadtverwaltung / Landkreis (Zulassungsstelle)

38 Steuererleichterungen KfZ-Steuer-Ermäßigung 50 % Vorgehen: schriftliche Anforderung beim Versorgungsamt. Es wird Antrag und Beiblatt (ohne Wertmarke) übersandt dann wird Steuerermäßigung beim Finanzamt beantragt. Fahrzeug muss auf den Behinderten zugelassen sein (geht auch bei Minderjährigen). Bei Minderjährigen: Fahrzeug auf Kind umschreiben (Zulassungsstelle)

39 Steuererleichterungen KfZ-Steuer-Ermäßigung 50 % Auswahl: Kfz-Steuer-Ermäßigung 50 % oder Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

40 Steuererleichterungen KfZ-Steuer-Ermäßigung 50 % Ergänzungen: Nur für 1 Fahrzeug möglich Nutzung zu Fahrten, die im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Person stehen (auch Einkauf o. ä.) Bei entgeltlicher Personenbeförderung erlischt Anspruch

41 Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr Für wen? Schwerbehinderte mit Merkzeichen G, ag, Gl, H, Bl Ausweis mit orangefarbenem Aufdruck und Beiblatt (vom Versorgungsamt) mit Wertmarke Wertmarke muss gekauft werden, 30 /Halbjahr, 60 /Jahr Schwerbehinderte mit ag, H und/oder Bl (kostenfrei) Umfang: Unentgeltliche Beförderung des Schwerbehinderten im öffentlichen Personenverkehr. Versorgungsamt gibt Streckenverzeichnis und Wertmarke aus.

42 Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr Für welche Strecken? Personennahverkehr (Straßenbahn, Bus, S-Bahn, Nahverkehrszüge) Fernverkehr im Umkreis von 50 km

43 Unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson Für wen? Schwerbehinderte mit Merkzeichen B oder Bl Bei Bl auch zusätzlich Führhund Begleitperson wird unentgeltlich befördert in gleicher Wagenklasse wie der Schwerbehinderte

44 Steuererleichterungen Kfz-Steuer-Ermäßigung 100 % (Befreiung) Für wen? Schwerbehinderte mit Merkzeichen H,Bl oder ag Zuständig: Landesverwaltungsamt /Versorgungsamt Finanzamt / Stadtverwaltung / Landkreis (Zulassungsstelle)

45 Steuererleichterungen Kfz-Steuerbefreiung Keine Auswahl, sondern Kfz-Steuerbefreiung und Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Wertmarke unentgeltlich)

46 Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht Für wen? Schwerbehinderte mit Merkzeichen RF Gehörlose oder Schwerhörige, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch über Hörhilfen nicht möglich ist (mind. hochgrad. Innenohrschwerhörigkeit) GdB von mind. 50 vorausgesetzt Zuständig: GEZ

47 Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft nur, wenn Haushaltsvorstand oder Ehegatte zu den Personen gehört oder wenn ein anderer Haushaltsangehöriger nachweist, dass er allein das Rundfunkgerät zum Empfang bereit hält.

48 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Für wen? Schwerbehinderte Menschen Gleichgestellte schwerbehinderte Menschen Gleichgestellte Jugendliche und junge Erwachsene während der Ausbildung Zuständig: Rehabilitationsträger

49 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Hilfen für Schwerbehinderte Für technische Arbeitshilfen Zum Erreichen des Arbeitsplatzes Für selbständige berufliche Existenz Für Wohnung entsprechend den besonderen Bedürfnissen Für Fortbildung In besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen Für Arbeitsassistenz

50 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Hilfen für Arbeitgeber Für behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen Zuschüsse für Gebühren Prämien und Zuschüsse zu Kosten der Berufsausbildung Prämien für Eingliederungsmanagement Für außergewöhnliche Belastungen, wenn sonst Beschäftigungsverhältnis gefährdet Für neue Arbeitsplätze für Schwerbehinderte

51 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Hilfen an Träger von Integrationsfachdiensten Träger von Integrationsprojekten

52 Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht Wo gibt es Informationen? Integrationsämter: BIH: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen PF Karlsruhe Tel.: 0721 / und -902 Fax: 0721 /

53 Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht Integrationsämter Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Integrationsamt Ernst-Kamieth-Str Halle (Saale) Tel.: 0345 / Fax:0345 / Renate.Neuhofer@lvwa.sachsen-anhalt.de

54 Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht Integrationsämter Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Integrationsamt Halberstädter Str. 39 a Magdeburg Tel.: 0391 / und Fax: 0391 / Martina.Heitmueller@lvwa.sachsen-anhalt.de

55 Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht Integrationsämter Sachsen: Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales Integrationsamt und Hauptfürsorgestelle Reichsstraße Chemnitz Tel.: 0371 / Fax: 0371 / PC-Fax: 0371 / Integrationsamt@slfs.sms.sachsen.de

56 Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht Integrationsämter Sachsen / Zweigstellen: Chemnitz Brückenstr Chemnitz Dresden Strehlener Str Dresden Leipzig Berliner Str Leipzig

57 Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht Integrationsämter Thüringen: Thüringer Landesverwaltungsamt Integrationsamt Karl-Liebknecht-Str Suhl Tel.: / Fax: / poststelle.suhl@tlvwa.thueringen.de

58 Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht Integrationsämter Thüringen: Thüringer Landesverwaltungsamt Integrationsamt Linderbacher Weg Erfurt Tel.: 0361 / Fax: 0361 / poststelle.erfurt@tlvwa.thueringen.de

59 Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht Integrationsämter Thüringen: Thüringer Landesverwaltungsamt Integrationsamt Puschkinplatz Gera Tel.: 0365 / Fax: 0365 / poststelle.gera@tlvwa.thueringen.de

60 Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht Info-Broschüren über Integrationsämter erhältlich: SGB IX Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen ABC Behinderung und Beruf und andere...

61 Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht Es gäbe noch viel zu sagen, doch Meine Redezeit ist um! Zuviel Text von einem Redner ermüdet Sie! Das Wichtigste ist ja gesagt! Bei Fragen bitte mich ansprechen...

62 Danke fürs Zuhören!

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