Auktionen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und Bürgerbeteiligung: Kann das funktionieren?

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1 Auktionen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und Bürgerbeteiligung: Kann das funktionieren? Berlin,

2 * Kern der Energiewende Entwicklung der Erneuerbaren Energien (Anteil des Stroms aus regenerativen Energiequellen am Brutto-Inlandsstromverbrauch in Deutschland) Ziele EEG % 80% 45% 4% 5% 5% 6% 7% 7% 8% 8% 9% 10% 12% 14% 15% 16% 17% 20% 25% 26% 40% 55% Quelle: BDEW, Stand 06/2014 * vorläufiger Wert Seite 2

3 EEG / Evolution in Richtung Marktintegration EEG (2000) Vorrang für die Einspeisung EE EEG (2009) Wechsel von der physikalischen zur bilanziellen Wälzung des EEG-Stroms EEG (2012) Einführung der optionalen Direktvermarktung nach MPM EEG (2014) Verpflichtende Direktvermarktung Wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe ab 2017 Rollentausch EE übernehmen die gleiche Verantwortung für die Stromversorgung wie Konventionelle heute Stromeinspeisungsgesetz (1991) Erstmalige Abnahmeverpflichtung von EE-Strom durch Netzbetreiber Bild: Wikipedia Seite 3

4 EEG / Wettbewerbliche Komponenten Der BDEW unterstützt die Einführung von Auktionen zu Ermittlung der Förderhöhe für Erneuerbare Energien seit längerem. Aus den BDEW-Vorschlägen zur EEG-Novelle (9/2013): Mit Blick auf die Kosteneffizienz sollte aus Sicht des BDEW die Ermittlung der Prämienhöhe perspektivisch auf wettbewerblicher Basis erfolgen. Auktionsmechanismen, die hierfür grundsätzlich geeignet erscheinen, haben zudem den Vorteil, dass die ausgeschriebenen Volumina einem Ausbaupfad folgen und die Zielerreichung bei richtiger Ausgestaltung gewährleistet werden kann. Seite 4

5 Auktionsdesign / Positionierung im BDEW AG Auktionsdesign : - GDF SUEZ AG - Trianel GmBH - DONG Energy GmbH - MVV Energie AG - ovag Energie AG - RWE Innogy GmbH - Vattenfall GmbH - RWE Vertrieb AG - 50Hertz Transmission - Thüga AG - PNE Wind AG - swb AG - Stw. München - WindMW GmbH - Iberdrola GmbH - E.ON Energie AG - EnBW AG - Bayernwerk AG - Windstrom EE GmbH - ARGE Netz GmbH - BELECTRIC (Stand 9/2014) Seite 5

6 Ziele und Anforderungen Gewährleistung eines hohen Grades an Kosteneffizienz bei der Förderung Erneuerbarer Energien (Wettbewerbsintensität und Akteursvielfalt; Transparenz und Vermeidung von Kollusion) Erreichen der mit dem Ausschreibungsvolumen verbundenen jährlichen Ausbauziele Berücksichtigung technologiespezifischer Besonderheiten (z. B. unterschiedliche Planungshorizonte) Steuerung des Erzeugungsmixes Kompatibilität zu dem im BDEW entwickelten Marktdesign Strom Europarechtskonformität Seite 6

7 Sicherung der Akteursvielfalt / Grundsätze Die Akteursvielfalt wird in den BDEW-Vorschlägen sichergestellt durch Schaffung eines ausgewogenen und verständlichen Ausschreibungsdesigns... Keine Diskriminierung einzelner Akteursgruppen über Präqualifikationsanforderungen oder andere Mechanismen... Vermeidung von materiellen oder strukturellen Begünstigungen in Form von Ausnahmetatbeständen für einzelne Akteursgruppen Seite 7

8 Akteursvielfalt / Konkrete Vorschläge (I) Aufhebung der Flächenrestriktion für PV-Freiflächenanlagen Stärkung des für das Gelingen von Auktionen notwendigen Wettbewerbs Wahl des Einheitspreisverfahrens Senkung der Gefahr des winner s curse und damit Vermeidung von Markteintrittsbarrieren Reduzierung des administrativen Aufwands Verdeckte Gebotsabgabe Vermeidung von strategischem Bieten und Absprachen durch Begrenzung der Veröffentlichung auf bezuschlagten Grenzpreis Seite 8

9 Akteursvielfalt / Konkrete Vorschläge (II) Durchführung von mehreren Auktionen pro Jahr Reduzierung der Zeiträume zwischen den Auktionen und Erhöhung der Lerneffekte bei den Bietern Einführung eines Modells mit drei Optionen (Akteursmodell) Gleicht strukturelle Unterschiede zwischen den Akteursgruppen aus Senkt Markteintrittsbarrieren intensiviert den Wettbewerb Je höher die materiellen Präqualifikationsanforderungen, desto niedriger der Bid-Bond und die Kaution Seite 9

10 Akteursmodell / Ausgestaltung Option 1: Höhere materielle Präqualifikationsanforderungen (wirksamer Bebauungsplan, vorläufige Netzanbindungszusage und verbindliche Finanzierungszusage der Bank, ggf. unter Vorbehalt der bezuschlagten Vergütungshöhe) Bid Bond: 0 /kw Kaution (Sicherheit) bei Zuschlag: 25 /kw Option 2: Geringe materielle Präqualifikationsanforderungen (Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, vorläufige Netzanbindungszusage) Bid Bond: 5 /kw Kaution bei Zuschlag: 50 /kw Option 3: Verzicht auf materielle Präqualifikationsanforderungen Bid Bond: 10 /kw Kaution bei Zuschlag: 100 /kw Seite 10

11 Zielerreichung / Konkrete Vorschläge (I) Staffelung der Rückerstattung der Kaution bei Inbetriebnahme innerhalb von 18 Monaten volle Rückerstattung bei Inbetriebnahme bis zum 24. Monat teilweise Rückerstattung Nicht-Realisierung oder Inbetriebnahme nach 24 Monaten vollständiger Kautionsverlust Option zur Rückgabe der Förderberechtigung Möglichkeit, die Förderberechtigung bei einem teilweisen Verlust der Kaution zurückzugeben (Je früher der Rückgabezeitpunkt, desto geringer der Kautionsverlust.) Übertragbarkeit Zunächst Übertragbarkeit der Förderberechtigungen innerhalb der selben juristischen Person Perspektivisch Handel zwischen juristischen Personen (Sekundärmarkt) Seite 11

12 Bürgerbeteiligungen bei EE / Strukturen Bürgerbeteiligungen bei der Finanzierung von Erneuerbare-Energien- Projekten haben in Deutschland eine lange Tradition und weisen sehr heterogene Ausprägungen auf: Unterschiedliche Beteiligungsformen: Denkbar sind hier z. B. Fonds, Genussscheine, Bürgerwindparks oder Energiegenossenschaften. Unterschiedliche Gesellschaftsformen: Ein Bürgerwindpark kann z.b. eine GmbH oder eine eingetragene Genossenschaft sein. Unterschiedliche Mitbestimmungsrechte: Aus unterschiedlichen Beteiligungs- und Gesellschaftsformen ergeben sich unterschiedliche Mitbestimmungsrechte. Unterschiedliche regionale Ausprägungen: z.b. Bürgerwindparks in Schleswig Holstein sehr verbreitet, in Brandenburg dagegen kaum vorhanden. Seite 12

13 Privilegierung von Bürgerbeteiligungen Eine Privilegierung von z.b. Genossenschaften bei Auktionen im Bereich der Erneuerbaren Energien zöge folgende Probleme nach sich: 1. Ineffizienz: Die Einschränkung des Wettbewerbs steht dem zentralen Ziel der Auktion, einer effizienten Ermittlung der Förderhöhe, entgegen 2. Ungerechtigkeit: Die Bevorzugung einer spezifischen Gesellschaftsform zieht zwangsläufig die Benachteiligung anderer Beteiligungsmodelle (oder strukturschwacher Regionen) nach sich. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die üblichen wirtschaftlichen Risiken, die in der Regel vom Betreiber der EE-Anlage zu tragen sind, der Allgemeinheit aufgebürdet werden. 3. Mangelnde Rechtskonformität: Es ist fraglich, wie die Privilegierung einer Gesellschaftsform rechtskonform ausgestaltet werden kann auch in Hinblick auf den europäischen Rechtsrahmen und eine erforderliche Notifizierung der Regelungen durch die KOM. Seite 13

14 FAZIT Die Einführung von Auktionen im Bereich der Erneuerbaren Energien ist ein wichtiger und notwendiger Schritt zur Stärkung ihrer Marktfähigkeit. Die Wettbewerbsintensität ist entscheidend für die Erreichung der verschiedenen mit der Einführung von Auktionen verknüpften Erwartungen/Ziele. Rücknahme der Flächenrestriktionen für PV Abbau von Markteintrittsbarrieren (Akteursmodell, Einheitspreisverfahren) Das Kriterium Akteursvielfalt kann im Rahmen der Auktionen auch ohne eine spezifische Privilegierung beispielsweise von Bürgergenossenschaften gewährleistet werden. Seite 14

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