Anwendungsbeschreibung. Beschreibung der Programmänderungen und verbesserungen bis einschließlich Service Pack 8030
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- Karlheinz Beutel
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1 Anwendungsbeschreibung Beschreibung der Programmänderungen und verbesserungen bis einschließlich
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis (Dezember 2011) Notariat Anrechnungsvorschrift 44 KostO Fallbeispiele Grundstückskaufvertrag und Löschungsbewilligung zu 44 I KostO (Gegenstandsgleichheit) zu 44 II KostO (Gegenstandsverschiedenheit) Anwendungsbeschreibung Abrechnung der Gebühren aus Fallbeispiel Zweiseitige Erklärung, 36 II KostO Löschungsbewilligung, 38 II 5 KostO Abgleich der Gebühren nach 44 I KostO Abrechnung der Gebühren aus Fallbeispiel Zweiseitige Erklärung, 36 II KostO Vertrag zugunsten Dritter, 36 II KostO Abgleich der Gebühren nach 44 II KostO Service Pack 8020 (November 2011) Buchhaltung Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER Firmenwechsel Forderungskontoauswertung Mahnwesen Online Mahnverfahren (EGVP) Notariat Aktenhistorie Steuerpflichtige Auslagen Tabulatorreihenfolge bei Anlage von Beteiligten Rechtsschutzschadenmanager Service Pack (Oktober 2011) Buchhaltung Excel-Auswertung Zusammenfassende Meldung Elektronische Kommunikation Forderungsmanagement Hauptmenü Honorarabrechnung RVG Notariat Honorarabrechnung Pauschalabrechnung Seite: 2 von 16
3 1 (Dezember 2011) 1.1 Notariat Anrechnungsvorschrift 44 KostO Fallbeispiele Grundstückskaufvertrag und Löschungsbewilligung zu 44 I KostO (Gegenstandsgleichheit) Notar Max Müller beurkundet einen Grundstückskaufvertrag zwischen den Eheleuten Schlüpfer als Verkäufer und den Eheleuten Schweiß als Käufer. Als Kaufpreis haben sich die Beteiligten auf einen Preis von ,00 geeinigt. Für das Grundstück ist eine Grundschuld in Höhe von ,00 eingetragen. Um das Grundstück lastenfrei übertragen zu können, soll zudem eine Löschungsbewilligung beurkundet werden. Nach Ausfertigung der Urkunden stellt Notar Müller die Rechnung an die Käufer. In der Kostenrechnung an die Beteiligten muss Notar Müller gem. 44 I KostO die Gebühr der Löschungsbewilligung abgleichen lassen zu 44 II KostO (Gegenstandsverschiedenheit) Wie im Fallbeispiel 1 beurkundet Notar Max Müller einen Grundstückskaufvertrag mit dem Gegenstandswert ,00 zwischen den Eheleuten Schlüpfer als Verkäufer und den Eheleuten Schweiß als Käufer. Das Grundstück ist lastenfrei. Da die Eheleute Schlüpfer den Makler Willi Wucher beauftragt haben, einen geeigneten Käufer zu finden, wurde zusätzlich ein Vertrag zugunsten Dritter geschlossen, in dem sich Verkäufer und Käufer verpflichten, dessen Provision in Höhe von 10 % des Kaufpreises, also ,00, jeweils hälftig zu zahlen. Sie unterwerfen sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr Vermögen. Nach Ausfertigung der Urkunden stellt Notar Müller die Rechnung an die Käufer. In der Kostenrechnung an die Beteiligten muss Notar Müller gem. 44 II KostO eine Vergleichsberechnung vornehmen und die für den Kostenschuldner günstigere Bewertung ansetzen Anwendungsbeschreibung Die nachfolgend dokumentierten Gebühren und Rechenbeispiele orientieren sich lediglich an der jeweiligen Aufgabenstellung. Selbstverständlich fallen bei den zugrunde gelegten Beurkundungen weitere Gebühren an, die hier allerdings als nicht fallrelevant unberücksichtigt bleiben. Seite: 3 von 16
4 Abrechnung der Gebühren aus Fallbeispiel 1 Die Gebühren für die Beurkundungen des Kaufvertrags und der Löschungsbewilligung werden den Beteiligten in Rechnung gestellt Zweiseitige Erklärung, 36 II KostO Für den Grundstückskaufvertrag fällt eine doppelte Gebühr nach 36 II KostO an. Auf den Gegenstandswert in Höhe von ,00 ergibt sich demnach einen Gebührenwert von 864, Löschungsbewilligung, 38 II 5 KostO Für die Löschungsbewilligung der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld in Höhe von ,00 berechnet Notar Müller eine Gebühr nach 38 II 5 KostO mit einem Gebührenwert von 201, Abgleich der Gebühren nach 44 I KostO 44 I KostO bestimmt: Werden in einer Verhandlung mehrere Erklärungen beurkundet, die denselben Gegenstand haben (z.b. der Kauf und die Auflassung, die Schulderklärung und die zur Hypothekenbestellung erforderlichen Erklärungen), so wird die Gebühr nur einmal von dem Wert dieses Gegenstandes nach dem höchsten in Betracht kommenden Gebührensatz berechnet. Dies gilt auch dann, wenn von mehreren Erklärungen die einen den ganzen Gegenstand, die anderen nur einen Teil davon betreffen (z.b. das Schuldversprechen und die Bürgschaft für einen Teil der Schuld); unterliegen in diesem Fall die Erklärungen verschiedenen Gebührensätzen, so werden die Gebühren gesondert berechnet, wenn dies für den Kostenschuldner günstiger ist. Aus diesem Grund muss die Gebühr nach 38 II 5 komplett entfallen. Um diesen Abgleich vorzunehmen, markieren Sie zunächst die beiden betroffenen Gebühren. Seite: 4 von 16
5 Über die Menüleiste rufen Sie den Menüpunkt Extras auf und wählen dort aus der Funktion Abgleich 44 die Option Abgleich gem. 44 Abs. 1. Die Gebühr nach 38 II 5 KostO wird in der Kostenrechnung als Abzugsbetrag gekennzeichnet. Ohne weitere Gebührenansprüche geltend zu machen ergibt sich nach Bildung der Umsatzsteuer und Endsumme ein Rechnungsbetrag in Höhe von 1.028,16. Seite: 5 von 16
6 Abrechnung der Gebühren aus Fallbeispiel 2 Die Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags und des Vertrags zugunsten Dritter werden den Beteiligten in Rechnung gestellt Zweiseitige Erklärung, 36 II KostO Für den Grundstückskaufvertrag fällt wie im Fallbeispiel 1 eine doppelte Gebühr nach 36 II KostO an. Auf den Gegenstandswert in Höhe von ,00 ergibt sich demnach einen Gebührenwert von 864, Vertrag zugunsten Dritter, 36 II KostO Für den Vertrag zugunsten Dritter fällt ebenfalls eine Gebühr nach 36 II KostO, hier aus einem Gegenstandswert von ,00 in Höhe von 120,00 je Ehepaar an Abgleich der Gebühren nach 44 II KostO 44 II KostO bestimmt: Haben die in einer Verhandlung beurkundeten Erklärungen einen verschiedenen Gegenstand, so gilt folgendes: a) Unterliegen alle Erklärungen dem gleichen Gebührensatz, so wird dieser nur einmal nach den zusammengerechneten Werten berechnet. b) Sind verschiedene Gebührensätze anzuwenden, so wird jede Gebühr für sich berechnet; soweit mehrere Erklärungen dem gleichen Gebührensatz unterliegen, werden die Werte zusammengerechnet; insgesamt darf in diesem Fall nicht mehr erhoben werden, als bei Zugrundelegung des höchsten der angewendeten Gebührensätze vom Gesamtwert zu erheben sein würde. In diesem Fall sind also die Gebühren nach 36 II KostO aus dem Gesamtgegenstandswert von ,00 zu berechnen, woraus sich demnach als Gebührenwert 924,00 ergibt. Die Summe der Einzelgebühren hingegen ergibt einen Gesamtgebührenwert in Höhe von 984,00, so dass gem. 44 II KostO ein Abgleich von 60,00 erfolgen muss. Um diesen Abgleich vorzunehmen, markieren Sie zunächst die beiden betroffenen Gebühren. Seite: 6 von 16
7 Über die Menüleiste rufen Sie den Menüpunkt Extras auf und wählen dort aus der Funktion Abgleich 44 die Option Abgleich gem. 44 Abs. 2. Die Gebührenabgleich nach 44 II KostO in Höhe von 60,00 wird in der Kostenrechnung als Abzugsbetrag gekennzeichnet. Ohne weitere Gebührenansprüche geltend zu machen ergibt sich nach Bildung der Umsatzsteuer und Endsumme ein Rechnungsbetrag in Höhe von 1.099,56. Seite: 7 von 16
8 2 Service Pack 8020 (November 2011) 2.1 Buchhaltung Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER Bei der Errechnung der Umsatzsteuervorauszahlung werden die verauslagten Umsatzsteuern von den vereinnahmten Umsatzsteuern in Abzug gebracht. Die Vorsteuerbeträge werden mit dem Vorzeichen "-" (Minus) vor der Zahl im Umsatzsteuersummenblatt von ReNoStar dargestellt. Allerdings wurde dieses Vorzeichen auch in die Umsatzsteuervoranmeldung von ELSTER übernommen. Nach Informationen der Finanzbehörde werden derartige Beträge in diesen ELSTER- Feldern bereits als Abzugsbeträge behandelt. Wenn das Vorzeichen "-" (Minus) davor steht, sind es für die Finanzämter streng mathematisch daher Zuzugsbeträge. Dieser Grundsatz betrifft im Elster-Formular nicht nur die Vorsteuer, sondern auch die innergemeinschaftliche Vorsteuer sowie die Einfuhrumsatzsteuer. Nach der Korrektur werden die ermittelten Umsatzsteuerzahlen als absolute Beträge ohne Vorzeichen in die jeweiligen Datenfelder des ELSTER-Formulars eingetragen. Umsatzsteuersummenblatt von ReNoStar: Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER: Seite: 8 von 16
9 Seite: 9 von 16
10 2.2 Firmenwechsel Beim Wechsel der Firma (z.b. aus der Firma 01 in die Firma 02) konnte unter Umständen ein Fehler 384 auftreten, wenn die Fenstergrößen der Firmen unterschiedlich sind. Nach der Korrektur funktioniert der Firmenwechsel auch bei unterschiedlichen Fenstergrößen fehlerfrei, unabhängig davon, ob die Umschaltung über die Funktionstaste <F12> erfolgt oder direkt über das Hauptmenü gewechselt wird. 2.3 Forderungskontoauswertung Seit einiger Zeit bietet ReNoStar im Forderungskonto auch die Buchung direkt auf eine bestimmte Hauptforderung mit der Vorgangsnummer 16 an. In der Forderungskontoauswertung jedoch konnten die Vorgangsnummern bislang jedoch nur bis zur Vorgangsnummer 15 ausgewertet werden. Direktzahlungen der Gegner an den Mandanten, die auf eine bestimmte Hauptforderung gebucht wurden, konnten somit nicht aufgelistet werden. In der Erfassungsmaske der Forderungskontoauswertungen können nun auch diese Direktzahlungen als Vorgangsnummer 16 selektiert Seite: 10 von 16
11 und anschließend in der Forderungskontoübersicht ausgewertet werden. 2.4 Mahnwesen Online Mahnverfahren (EGVP) Grundsätzlich ist die Nutzung des EGVP-Online-Mahnverfahrens lizenzgeschützt. Einige findige Anwender haben jedoch eine Methodik entwickelt, diesen Lizenzschutz zu umgehen. Um vor allem diejenigen Anwender zu schützen, die über eine ordnungsgemäße Lizenzierung verfügen, haben wir den Lizenzschutz ausgeweitet. Für diejenigen Anwender, die bereits über eine ordnungsgemäße Lizenzierung für das online Mahnverfahren über EGVP verfügen, ändert sich nichts. Anwender ohne gültigen Lizenzschutz erhalten beim Aufruf des Programmbereichs EDA-Daten Seite: 11 von 16
12 nunmehr die Meldung, dass eine Lizenz für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren benötigt wird. Bei fehlender Lizenz für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren erfolgt die Abfrage vor Beantragung des Mahnbescheids selbstverständlich ebenfalls nicht mehr. 2.5 Notariat Aktenhistorie In der Aktenhistorie im Notariat erfolgte die Speicherung der Sortierreihenfolge zur Anzeige im Bildschirmfenster nicht beim ersten Mausklick. Nach der Korrektur wird die gewünschte Sortierung nach dem ersten mausklick wie gewünscht vorgenommen Steuerpflichtige Auslagen Beim Umbuchen von steuerpflichtigen Auslagen, die in der Buchhaltung ohne Umsatzsteuer erfasst wurden, hat ReNoStar die Umsatzsteuer versehentlich hinzugerechnet, also die steuerpflichtigen Auslagen wie steuerfreie Auslagen behandelt. Nach der Korrektur wird der Steuerbetrag nicht auf die Buchung aufgeschlagen, sondern aus dem Brutto herausgerechnet Tabulatorreihenfolge bei Anlage von Beteiligten Bei der Anlage von Beteiligten im Notariat konnte das Datenfeld PLZ nicht mehr mit über die Tabulatortaste angesteuert werden. Sofern der Cursor im Datenfeld Länderkennzeichen stand und mit der Tabulatortaste oder der Taste Enter das logisch nächste Datenfeld PLZ angesteuert werden sollte, positionierte der Cursor im Datenfeld Wohnort. Seite: 12 von 16
13 Die Tabulatorreihenfolge wurde korrigiert, so dass auch das Datenfeld PLZ wie gewohnt über die Tabulatortaste oder die Taste Enter angesteuert werden kann. 2.6 Rechtsschutzschadenmanager Kanzleien, die das Programmmodul Web-Akte über e.consult nutzen, haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Schadensparten von Mandant und Gegner versehentlich vertauscht wurden. Nach der Korrektur werden die Datensätze wieder mit dem korrekten Inhalt dargestellt. Seite: 13 von 16
14 3 Service Pack (Oktober 2011) Dieser Teil des Dokuments enthält alle wichtigen Neuerungen seit dem ReNoStar Jahresupdate 8, die in unsere Software integriert wurden. Diese sind: 3.1 Buchhaltung Excel-Auswertung Beim Versuch, die Buchhaltungsauswertungen über die Excel-Schnittstelle in Office 2007 bzw. Office 2010 grafisch aufzubereiten, wurden inkompatible Makroanweisungen beim Öffnen bereits gespeicherter Auswertungen gemeldet. Das Erstellen neuer Auswertungen und Öffnen gespeicherter Auswertungen über die Funktion Standard-Öffnen als Workaround war hingegen möglich. Nach der Korrektur funktioniert das Öffnen gespeicherter Auswertungen für Office 2003, Office 2007 und Office 2010 wieder fehlerfrei, es erscheint jeweils der zutreffende Dateiauswahldialog Zusammenfassende Meldung Zurzeit können die Daten der zusammenfassenden Meldung nicht per ELSTER übermittelt werden, weil diese Funktionalität seitens der Finanzverwaltung noch nicht möglich ist (der Realisierungszeitpunkt ist bisher noch offen). Die Daten können jedoch Online auf den Internetseiten der Finanzverwaltung eingegeben werden. Es wird daher eine Liste erzeugt, mit deren Hilfe bis zur Fertigstellung der elektronischen Übermittlung durch ELSTER die zusammenfassende Meldung von innergemeinschaftlichen Leistungen bei der Finanzverwaltung eingereicht werden kann. Weiterhin ist die Übernahme der entsprechenden EU-Erlöse durch die Nutzung eines speziellen Kontos in die Umsatzsteuervoranmeldung gewährleistet. 3.2 Elektronische Kommunikation Auf langsamen und somit den Systemvoraussetzungen der ReNoStar GmbH nicht entsprechenden Anlagen traten Timeout-Probleme bei der automatischen (z.b. Akten für das Web-Portal) sowie auch der manuellen PDF-Konvertierung auf. Die PDF-Erzeugung wurde so optimiert, dass auch bei langsameren Systemen Dokumente ins Format PDF konvertiert werden können. Seite: 14 von 16
15 3.3 Forderungsmanagement Wenn der Export aus der Firma 96 (WeGebAU) gestartet wird, wird die allgemeine Wartungsnummer um die Wartungsnummer der Firma 01 und die Arbeitsplatznummer des exportierenden Platzes verlängert. Das Programm benennt die exportierten Daten nach der Wartungsnummer und setzt diese ebenfalls wie in der bestehenden Beschreibung zur Schnittstelle AdvoPort definiert in den Export selbst ein, um eine korrekte Einsteuerung im Datenbestand von AdvoPort zu realisieren. Im Dateinamen des Exportes selbst und überall im Export, wo die normale Wartungsnummer verwendet wird, wird die erweiterte Wartungsnummer benutzt. 3.4 Hauptmenü Das neue Hauptmenü meldet sich mit ReNoStar 7 Hauptmenü, obwohl bereits die Version 8 installiert ist. Nach der Änderung wird im ReNoStar Hauptmenü nun auch nach Installation des Jahresupdates die korrekte Versionsnummer angezeigt. 3.5 Honorarabrechnung RVG Nach dem Speichern einer Honorarabrechnung RVG wurde eine Zeile mit 0,00 Umsatz in das Aktenkonto geschrieben, wenn in Rechnungen ein Abzugsbetrag existierte und gleichzeitig der Parameter Rechnungsendwert verbuchen bejaht wurde. Nach der Korrektur wird in der beschriebenen Konstellation keine Zeile mehr mit 0,00 Umsatz in das Aktenkonto geschrieben. 3.6 Notariat Honorarabrechnung Haben die in einer Verhandlung beurkundeten Erklärungen einen verschiedenen Gegenstandswert, so gilt folgendes: a) Unterliegen alle Erklärungen dem gleichen Gebührensatz, so wird dieser nur einmal nach den zusammengerechneten Werten berechnet. b) Sind verschiedene Gebührensätze anzuwenden, so wird jede Gebühr für sich berechnet. Soweit mehrere Erklärungen dem gleichen Gebührensatz unterliegen, werden die Werte zusammengerechnet; insgesamt darf in diesem Fall nicht mehr erhoben werden, als bei Zugrundelegung des höchsten der angewendeten Gebührensätze vom Gesamtwert zu erheben sein würde. Die entsprechenden Abgleiche wurden in die Honorarabrechnung im Notariat integriert. Erklärung -zweiseitig- 132,00 Seite: 15 von 16
16 20/10 aus EUR ,00 gem. 32, 36 II KostO Erklärung -einseitig- 26,00 10/10 aus EUR 3.000,00 gem. 32, 36 I KostO Abgleich gem. 44 Abs. 2 KostO zwischen 36 II, 36 I 14,00 Abgleich gem. 44 Abs. 1 KostO zwischen 36 II, 36 I 26, Pauschalabrechnung Bei der Abrechnung mit Großmandaten über den Stapel wurden Gebühren in der Rechnung falsch ausgewiesen, im Aktenkonto jedoch richtig abgespeichert. Grund hierfür war, dass bei gebuchten Auslagen (steuerfrei) oder Honorarforderungen mit altem Umsatzsteuersatz (z.b. 16%) aktuelle Abrechnungen mit Honorarforderungen ohne Steuer oder dem veralteten Steuersatz erstellt und gespeichert wurden. Nach der Änderung wird nun immer mit dem aktuellen Steuersatz verbucht. Seite: 16 von 16
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