Prüfungen des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach 36 WpHG. Praxishandbuch zur Qualitätssicherung
|
|
- Laura Breiner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Prüfungen des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach 36 WpHG Praxishandbuch zur Qualitätssicherung
2 Prüfungen des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach 36 WpHG Praxishandbuch zur Qualitätssicherung Inhalt Vorbemerkung 1 Prüfungsauftrag und Durchführung der Prüfung 1.1 Auftragserteilung 1.2 Gegenstand der Prüfung 1.3 Durchführung der Prüfung 2 Angaben zu Art und Umfang der Wertpapierdienstleistung 2.1 Darstellung des Erlaubnisumfangs 2.2 Tatsächlich ausgeführte Geschäfte 2.3 Umfang der Geschäfte 3 Organisation des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts 3.1 Aufbau und Ablauforganisatorische Regeln Aufbauorganisation ( 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WpHG) Ablauforganisation ( 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WpHG) Besondere organisatorische Pflichten, Auslagerung ( 33 Abs. 2 WpHG) Interne Revision, interne Kontrollverfahren, MAComp BT 2 Überwachung von Mitarbeitergeschäften 3.2 EDV-technische Verfahren und Abläufe 3.3 Vertragsgrundlagen und Formularwesen Vermögensverwaltung Anlageberatung/Abschlussvermittlung Fondsverwaltung 3.4 Risikomanagement, Mindestanforderungen, MaRisk Risikoüberwachung (Risk officer) Risikotragfähigkeit Internes Kontrollsystem zur Risikosteuerung Notfallkonzept Stress-Szenarien 4 Prüfungsfeststellungen zu den Teilgebieten der Prüfung 4.1 Verhaltensregeln 31 WpHG Qualitätsanforderungen ( 31 Abs. 1 Nr. 1 WpHG) Informationen einschließlich Werbung von WDU - 31 Abs. 2 WpHG und 4-5a WpDVerOV Anforderungen an Informationsblätter ( 31 Abs 3a WpHG), Geeignetheitsprüfung ( 31 Abs 4a WpHG), Zuwendungen, Provisionen, Gebühren, Geldleistungen, 31d WpHG Einholung von Kundenangaben und Aufklärungspflicht - 31 Abs. (4) (5) WpHG Kundenklassifizierung nach 31a WpHG Bearbeitung von Kundenaufträgen, 31c WpHG 4.2 Organisationspflichten, Transparenzpflichten Compliance - 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 WpHG
3 4.2.2 Interessenkonflikte - 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 u. 3 WpHG. 13 WpDVerOV Vertriebsvorgaben (i.d.r. bei FDL nicht einschlägig) Berichtspflichten über die Ausführung von Aufträgen Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen, Best Exekution nach 33a WpHG Beschwerdemanagement, Kundenbeschwerden - 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 WpHG Mitarbeitergeschäfte nach 33b WpHG 4.3 Mitarbeitereinsatz - Anlageberatung, Compliance-Beauftragte - 34d WPHG Allgemeine Mitarbeiteranforderungen, vermeiden von Interessenkonflikten Überwachung der Mitarbeiter nach 33b WpHG und 25a KWG Compliance, Funktion und Beauftragte 4.4 Leerverkäufe und Geschäfte mit Derivaten 4.5 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach 34 WpHG Anlageberatungsprotokoll Mindestaufzeichnungen, sonstige Aufzeichnungen 4.6 Empfang von Geldern und Wertpapieren der Kunden, Getrennte, Vermögensverwahrung nach 34a WpHG. 4.7 Finanzanalysen nach 34b WpHG und Marketing 4.8 Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach 31 Abs. 2 WpHG 5 Einhalten der Meldepflichten 5.1 Einhaltung der Meldepflichten nach 34d WpHG 5.2 Einhaltung der Meldepflichten nach 9 WpHG (nur Gruppe I und II) 6 Sonstige Anforderungen an den Prüfungsbericht 6.1 Betrieb eines multilateralen Handelssystems, Veröffentlichungspflichten, Vor- und Nachhandelstransparenz nach 31f - h WpHG 6.2 Systematische Internalisierung nach den 32-32d WpHG 6.3 Veröffentlichungspflichten bei Handel außerhalb eines organisierten Marktes, 31h WpHG 7 Darstellung der Stichproben und Funktionstest 7.1 Stichproben- und Funktionstest 8 Maßnahmen wegen Feststellungen im letzten Prüfungsbericht 9 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis 10 Anlagen zum Prüfungsbericht 10.1 Fragebogen zu 5 Abs. 6 WpDPV 10.2 Vollständigkeitserklärung für die Prüfung nach 36 Abs. 1 Satz 1 WpHG 10.3 Allgemeine Auftragsbedingungen Anhang 1 Gesetze 2 Verordnungen 3 Rundschreiben 4 Merkblätter/Fachinformationen 5 Sonstiges
4 Vorbemerkung Das Ziel der Wertpapieraufsicht ist primär die Sicherung des Anlegervertrauens in die Transparenz und Integrität des Kapitalmarktes in Deutschland. Gemäß 36 Abs. 1 Satz 1 WpHG ist das Wertpapierdienstleistungsgeschäft und - nebendienstleistungsgeschäft bei WDU jährlich zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich auf die Einhaltung bzw. Beachtung der Regelungen des 6. Abschnitts des WpHG Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten, WpHG. Die Prüfungsplanung ist durch 6 WpDPV Besondere Anforderungen an den Prüfungsbericht mit 19 Prüfungsschwerpunkten und durch den Fragebogen gemäß 5 Abs. 6 WpDPV mit Fragen zu Verhaltensregeln, Organisationspflichten, Berichts- und Aufzeichnungspflichten, Depotgeschäft und sonstiges weitgehend vorgegeben. Wesentlichkeitsgrenzen sind bei der Prüfung nach 36 Abs. 1 Satz 1 WpHG in der Regel unbeachtlich, insofern beschränkt sich die Möglichkeit einer Skalierung der Prüfung auf die Prüfung der Plausibilität der Aufbau- und Ablauforganisation, des IKS und damit auf die Anzahl von Stichproben, um zu einem zuverlässigen Urteil zu kommen. Die Gliederung des Handbuchs entspricht der Dokumentenvorlage Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach 36 WpHG. Die Gliederung gem. IDW PS 521, Stand , ist aufgrund der geänderten Anforderungen an den Prüfungsbericht nicht mehr aktuell. Ziel/Nutzen Die Prüfungsplanung gemäß WpDPV hat unter 6 Besondere Anforderungen an den Prüfungsbericht 19 Prüfungsschwerpunkte. Diese 19 Prüfungspunkte sind jeweils bei den entsprechenden Prüfungspunkten unter Ziel/Nutzen vermerkt. weiterführende Infos - Checkliste Besondere Anforderungen an den Prüfungsbericht WpDPV 6 Abs. 1 - Checkliste Häufige Fehler und Mängel der Prüfberichte - Fragebogen gemäß 5 Abs. 6 WpDPV, Anlage zu 5 Abs. 6
5 1 Prüfungsauftrag und Durchführung der Prüfung 1.1 Auftragserteilung Die Bestellung des Prüfers erfolgt durch das zu prüfende WDU bis spätestens zum Ablauf des Geschäftsjahres, auf das sich die Prüfung erstreckt. Vor Erteilung des Prüfungsauftrages hat das WDU der BaFin den Prüfer anzuzeigen. Ist das WDU seiner Anzeigeverpflichtung nicht nachgekommen, sollte das Unternehmen auf seine Anzeigepflicht hingewiesen werden. Die BaFin ist nach 36 Abs. 3 Satz 4 WpHG zur Teilnahme an der Prüfung berechtigt. 1.2 Gegenstand der Prüfung Angaben über Art und Umfang der im Berichtszeitraum ausgeführten Wertpapierdienstleistungen und - nebendienstleistungen, insbesondere Depotvolumina, Transaktionsvolumina, Kundenzahl, Anlageformen sowie Art der vertriebenen Finanzinstrumente 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpDPV. Die Angaben des WPU können herangezogen werden, so z. B. Angaben des letzten Jahres- oder Monatsabschlusses. Ziel/Nutzen Art und Umfang der im Berichtszeitraum ausgeführten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen, insbesondere Depotvolumina, Transaktionsvolumina, Kundenzahl, Anlageformen sowie Art der vertriebenen Finanzinstrumente, insbesondere die Gesamtzahl der ausgeführten Orders von Privatkunden gemäß 31a Abs. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes, die auf einer Anlageberatung gemäß 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 des Wertpapierhandelsgesetzes beruhen, und die Gesamtzahl der ausgeführten Orders von Privatkunden, die nicht auf einer Anlageberatung beruhen sowie die sich aus diesem Verhältnis ergebene Quote; dabei können plausible Angaben des Wertpapierdienstleistungsunternehmens herangezogen werden, insbesondere die Angaben des letzten Jahres- oder Monatsabschlusses. 1.3 Durchführung der Prüfung Die Prüfung muss spätestens 15 Monate nach Beginn des Berichtszeitraums beginnen und innerhalb eines angemessenen Zeitraumes abgeschlossen werden. Gründe und Dauer einer Prüfungsunterbrechung von mehr als drei Tagen (!!) sind im Prüfungsbericht darzustellen. Berichtsabgabe zwei Monate nach Ende des Prüfungszeitraums. Der Prüfungszeitraum beginnt mit dem Tag der ersten und endet mit dem Tag der letzten Prüfungshandlung vor Ort. Der Berichtszeitraum ist der Zeitraum zwischen dem Stichtag der letzten Prüfung und dem Stichtag der folgenden Prüfung, 3 Abs. 2 WpDPV.
6 2 Angaben zu Art und Umfang der Wertpapierdienstleistung 2.1 Darstellung des Erlaubnisumfangs Zu den erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen zählen u.a. die 1. Anlagevermittlung, also die Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen von Anlegern, die sich auf die Anschaffung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Devisen, Rechnungseinheiten und Derivaten (Finanzinstrumente im Sinne des KWG) beziehen; 2. Abschlussvermittlung, also die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (sog. offene Stellvertretung); 3. Eigenhandel, also der Handel mit Finanzinstrumenten im Auftrag eines Dritten als Eigenhändler, indem das Institut seinem Kunden nicht als Kommissionär, sondern als Käufer und Verkäufer gegenübertritt; 4. Finanzportfolioverwaltung, also die Verwaltung von Vermögen, das in Finanzinstrumenten angelegt ist, mit eigenem Entscheidungsspielraum. 2.2 Tatsächlich ausgeführte Geschäfte Wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf grundsätzlich der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( 32 Abs. 1 KWG). weiterführende Infos: - Checkliste Erteilte Erlaubnisse, getätigte Geschäfte 2.3 Umfang der Geschäfte Umfang der Geschäfte (eventuell in einer Anlage) insbesondere Depotvolumina, Transaktionsvolumina, Kundenzahl, Anlageformen sowie Art der vertriebenen Finanzinstrumente; dabei können plausible Angaben des Wertpapierdienstleistungsunternehmens herangezogen werden, insbesondere die Angaben des letzten Jahres- oder Monatsabschlusses; WpDPV 6 Nr. 1 (Art und Umfang): Angabe der Orders von Privatkunden, aufgeteilt auf mit Anlageberatung und ohne Anlageberatung, Quote hierzu. 6 WpDPV Abs. 1 verlangt Angaben über: Art, Umfang und Angabe der Orders von Privatkunden, aufgeteilt auf mit Anlageberatung und ohne Anlageberatung, Quoten hierzu. Ziel/Nutzen Anforderung Nr. 1 an PB, 6 WpDPV Abs. 1 Art und Umfang der im Berichtszeitraum ausgeführten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen, insbesondere Depotvolumina, Transaktionsvolumina, Kundenzahl, Anlageformen sowie Art der vertriebenen Finanzinstrumente einschließlich a) der Gesamtzahl der ausgeführten Orders von Privatkunden gemäß 31a Abs. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes, die auf einer Anlageberatung gemäß 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 des Wertpapierhandelsgesetzes beruhen. (Hinweis im Prüfungsbericht, dass es sich bei der Anlageberatung nicht um Honorarberatung handelt.) b) der Gesamtzahl der ausgeführten Orders von Privatkunden, die nicht auf einer Anlageberatung beruhen sowie c) der sich aus diesem Verhältnis ergebene Quote. Dabei können plausible Angaben des Wertpapierdienstleistungsunternehmens herangezogen werden.
7 3 Organisation des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts 3.1 Aufbau und Ablauforganisatorische Regeln Die Organisationsstruktur des Unternehmens ist Grundlage für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation. Während die Aufbauorganisation Voraussetzung und Rahmen für ein wirtschaftliches Handeln bildet, regelt die Ablauforganisation wann, wo und in welcher Weise eine Aufgabe zu lösen ist. Verantwortlich ist die Geschäftsleitung, 1 Abs. 2 Satz 1 KWG. weiterführende Infos: - Checkliste Aufbau Ablauforganisation Aufbauorganisation ( 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WpHG) Ablauforganisation ( 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WpHG) Besondere organisatorische Pflichten, Auslagerung ( 33 Abs. 2 WpHG) Nach 25a Abs 1 KWG ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ein angemessenes und wirksames Risikomanagement, das beinhaltet: 1. Aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen mit klarer Abgrenzung von Verantwortung; 2. Überprüfung des Organisationshandbuchs und des Organigramms auf Plausibilität, IKS und Risikomanagement als Bestandteil der Aufbauorganisation werden unter Punkt 3.4 und 3.5 im Einzelnen dargestellt; 3. Beachtung der in Anhang V der Bankenrichtlinie niedergelegten Kriterien. Abwicklung der Geschäfte Mittel- und Verfahren zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen: Dokumentation von Geschäftsvorfällen Erweitert um Prüfungshandlungen hinsichtlich Auslagerungen. Ein Institut muss bei Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen Vorkehrungen treffen, um übermäßige zusätzliche Risiken zu vermeiden. Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement muss gewährleistet bleiben, welches die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse einbezieht. Die Auslagerung darf nicht zu einer Delegation der Verantwortung führen, die Rechte der BaFin müssen auch bei Auslagerung in einen Drittstaat durch geeignete Vorkehrungen gewährleistet werden. Ziel/Nutzen: Anforderung Nr. 19 an PB, 6 WpDPV Abs. 1 Der Prüfungsgegenstand und die Prüfungshandlungen in Bezug auf nach 4 Abs. 3 in die Prüfung einbezogene Zweigstellen, Zweigniederlassungen, Filialen sowie in andere Unternehmen ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse. weiterführende Infos: - Checkliste Organisationspflichten 33 WpHG Interne Revision, interne Kontrollverfahren, MAComp BT 2 Überwachung von Mitarbeiter geschäften An die interne Revision und die Compliance-Funktion werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. Interne Revision ist vom Tagesgeschäft unabhängig. Ihr Zweck ist die kontinuierliche Verbesserung der Geschäftsprozesse. Ihre Aufgaben basieren auf regulatorischen und rechtlichen Anforderungen und umfassen u. a. die unabhängige Prüfung von Prozessen, Methoden
8 und Richtlinien. Die interne Revision ist ein Instrument der Geschäftsleitung und berichtet somit direkt an die Geschäftsführung. Im Gegensatz hierzu hat die Compliance-Funktion ihre Überwachungshandlungen zu den aufgestellten Grundsätzen und eingerichteten Verfahren kontinuierlich, nach Möglichkeit prozessbegleitend oder zumindest zeitnah durchzuführen. Eine Anbindung an die interne Revision ist grundsätzlich nicht statthaft, da die interne Revision die Compliance-Funktion zu überwachen hat und eine Anbindung die Unabhängigkeit der Compliance-Funktion unterläuft. Die vorzunehmenden Überwachungshandlungen dürfen auch nicht ausschließlich auf Prüfungsergebnisse der internen Revision gestützt werden. Die Tätigkeit der internen Revision hat sich grundsätzlich auf alle Aktivitäten und Prozesse zu erstrecken. Sie sollte unter Wahrung ihrer Prozessunabhängigkeit und unter Vermeidung von Interessenkonflikten bei wesentlichen Projekten begleitend tätig sein. An die Geschäftsleitung ist regelmäßig zu berichten. Die interne Revision ist Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes. Ziel/Nutzen: Anforderung Nr. 10 an PB, 6 WpDPV Abs.1 Unbeschadet von der Verpflichtung nach Nr. 9 insbesondere die Einhaltungen der Anforderungen nach 33 Abs. 1 Satz Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes; dabei ist insbesondere auf die Anzahl der Mitarbeiter, die der Compliance-Funktion zuzuordnen sind, einzugehen und eine Quote aus dem Verhältnis dieser Mitarbeiter zu den Mitarbeitern des Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß 33b des Wertpapierhandelsgesetzes zu bilden. 3.2 EDV-technische Verfahren und Abläufe Hardware, Software, Kommunikation, Kundeninformation durch WEB Zugangberechtigungen Datensicherung: intern/extern Serverlösungen oder ASP Bandsicherungen Notstromversorgung Brand, Diebstahl 3.3 Vertragsgrundlagen und Formularwesen Formularwesen, welche Formulare werden benutzt? Allgemeine Geschäftsbedingungen Formulare des Bank-Verlags Formulare des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter Individuelle Vereinbarungen
9 3.3.1 Vermögensverwaltung Anlageberatung/ Abschlussvermittlung Aufbau der Vertragsmodule, welche Module kommen bei welcher Dienstleistung zum Einsatz? Sind für alle Kunden die gleichen Formulare im Einsatz? Zugangsberechtigungen Datensicherung intern/extern Serverlösungen oder ASP Notstromversorgung WpDPV, Konsultation 08/12: 6 Abs. 1 Nr. 19 neu (bisher Nr. 16): Erweitert um Prüfungshandlungen hinsichtlich Auslagerungen Fondsverwaltung Ein Institut muss bei Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen Vorkehrungen treffen, um übermäßige zusätzliche Risiken zu vermeiden. Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement muss gewährleistet bleiben, welches die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse einbezieht. Die Auslagerung darf nicht zu einer Delegation der Verantwortung führen, die Rechte der BaFin müssen auch bei Auslagerung in einen Drittstaat durch geeignete Vorkehrungen gewährleistet werden.
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Neue MaComp: Erweiterte Mindestanforderungen sowie neue Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für die Compliance-Funktion Bearbeitet von Benedikt Bösel,
MehrWertpapierhandelsgesetz: WpHG
Wertpapierhandelsgesetz: WpHG Kommentar von Dr. Martin Bouchon, Dr. Klaus-Dieter Dehlinger, Prof. Dr. Holger Fleischer, Andreas Fuchs, Niko Jakovou, Prof. Dr. Peter Jung, Dr. Petra Mennicke, Markus Pfüller,
MehrPrüfungen. nach den Vorschriften der 35, 36. Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) Referent: Dipl.Finw. Dieter Dunkerbeck Wirtschaftsprüfer/Steuerberater _
Prüfungen nach den Vorschriften der 35, 36 Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) Referent: Dipl.Finw. Dieter Dunkerbeck Wirtschaftsprüfer/Steuerberater _ DWP Dunkerbeck, Wagner und Partner Berlin - Düsseldorf
MehrVollständigkeitserklärung. Muster. Prüfung nach 36 Abs. 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für den Berichtszeitraum vom bis
Vollständigkeitserklärung Ort, den An (Firmenstempel) Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem
MehrInformationen nach 31 Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) der SAM Sachsen Asset Management GmbH
Informationen nach 31 Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) der SAM Sachsen Asset Management GmbH (Stand November 2014) 1. Allgemeine Informationen 1.1. Name und Anschrift der Gesellschaft SAM Sachsen
MehrWertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Kommentar Herausgegeben von Prof. Dr. Andreas Fuchs, LL. M. bearbeitet von Dr. Martin Bouchon, LL. M. Prof. Dr. Holger Fleischer, LL. M. Prof. Dr. Andreas Fuchs, LL. M. Niko
MehrLehrgang Compliance (WpHG, MaRisk) 340
03.06.2019-06.06.2019 01.07.2019-05.07.2019 26.09.2019 12.07.2019 Lehrgang Compliance (WpHG, MaRisk) 340 Geldwäschebekämpfung, Betrugsprävention, Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen Zielgruppe
MehrGRUNDLAGEN FÜR DEN ARBEITSPLATZ
GRUNDLAGEN FÜR DEN ARBEITSPLATZ ALS UNABHÄNGIGER FINANZDIENSTLEISTER. PROFESSIONAL PARTNERS EIN GESCHÄFTSBEREICH DER CONSORSBANK DIE WEITERGABE DES LINKS/PDFs IST NICHT GESTATTET! Wir erheben eine Schutzgebühr
MehrWertpapierhandelsgesetz
Wertpapierhandelsgesetz Kommentar herausgegeben von Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe H. Schneider bearbeitet von Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann, LL.M. Universitätsprofessor in Tübingen
MehrAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften. WpDPV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung über die Prüfung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (Wertpapierdienstleistungs- Prüfungsverordnung - WpDPV) WpDPV Ausfertigungsdatum: 17.01.2018 Vollzitat:
MehrWM Compliance Tagung Compliance nach MiFID Eine Ortsbestimmung aus Sicht des Wirtschaftsprüfers 16./17. November 2006
WM Compliance Tagung 2006 Compliance nach MiFID Eine Ortsbestimmung aus Sicht des Wirtschaftsprüfers 16./ WP Ass. jur. Martina Rangol Olof-Palme Straße 35 60439 Frankfurt am Main martina.rangol@de.pwc.com
MehrVorwort zur 3. Auflage 5 Bearbeiterverzeichnis 7 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15
Vorwort zur 3. Auflage 5 Bearbeiterverzeichnis 7 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15 Teil 1: Einleitung 27 A. Begriff des Kapitalmarktstrafrechts 27 B. Begriff und Funktionen des Kapitalmarkts 28 C.
MehrBaFinTech 2016 Workshop 3: Robo-Advice
BaFinTech 2016 Workshop 3: Robo-Advice Anforderungen der Aufsicht an die automatisierte Wertpapierberatung Dr. Mareike Altmann, Dr. Thorsten Becker Die nachfolgende Darstellung ist lediglich indikativ
MehrKonsultation 08/2012. Entwurf
Entwurf Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs- Prüfungsverordnung vom Auf Grund des 36 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 15 des Gesetzes vom 28. Oktober
Mehr- der Einfügung des 5a in die Wertpapierdienstleistungs- Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV)
01.06.2011 GZ: WA 36-Wp 2002-2010/0002 (bitte stets angeben) Wertpapieraufsicht Asset-Management Rundschreiben 6/2011 (WA) Hausanschrift: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Lurgiallee 12 60439
MehrVorwort zur dritten Auflage... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XIV
IX Inhaltsverzeichnis Vorwort zur dritten Auflage... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XIV Teil I: Hintergründe, Rahmen und Umsetzung... 1 1 Warum ist Risikomanagement so wichtig?... 2 2 MaRisk:
MehrWertpapierhandelsgesetz: WpHG
Beck`sche Kurz-Kommentare Wertpapierhandelsgesetz: WpHG Kommentar Bearbeitet von Prof. Dr. Andreas Fuchs, Dr. Martin Bouchon, Prof. Dr. Holger Fleischer, Niko Jakovou, Prof. Dr. Peter Jung, Dr. Petra Mennicke,
MehrGeleitwort... V Vorwort... VII Autoren... IX
XI Inhaltsverzeichnis Geleitwort... V Vorwort... VII Autoren... IX Teil I: Hintergründe, Rahmen und Umsetzung... 1 1 Warum Risikomanagement?... 2 2 Beweggründe und Historie... 5 2.1 Internationale Ebene:
MehrVorwort zur vierten Auflage Abbildungsverzeichnis! XVII Die Autoren
XI Vorwort zur vierten Auflage V Abbildungsverzeichnis! XVII Die Autoren XIX Teil I: Hintergründe, Rahmen und Umsetzung 1 1 Warum ist Risikomanagement so wichtig? 2 2 MaRisk: Beweggründe und Historie 5
MehrFragebogen 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Firma:
Fragebogen 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG Firma: Zu den von mir/uns erbrachten bzw. beabsichtigten Geschäften erkläre/n ich/wir Folgendes: (Bitte ankreuzen, sofern dies auf die von Ihnen/von Ihrem Unternehmen
MehrBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Frau Oberregierungsrätin Ciaire Kütemeier
BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Frau Oberregierungsrätin Ciaire Kütemeier Zeichen K 26.5.1 - Hh/Fl Herrn Kontakt Ingo Hahn Dr. Günter Birnbaum Telefon (030)1663-3350
MehrWir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu o.g. Entwurf.
Stellungnahme des zum Entwurf des IDW Prüfungsstandards (IDW EPS 840) zur Prüfung von Finanzanlagenvermittlern i.s.d. 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) Wir bedanken
MehrFinanzmarktrichtlinie (MiFID) - Anforderungen an Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft
Finanzmarktrichtlinie (MiFID) - Anforderungen an Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft Institut für Bankrecht 31. Januar 2007 Dr. Detlef Irmen, Vorstand Börse Düsseldorf
MehrMiFID II: Vertrieb von geschlossenen Fonds und FinVermV
MiFID II: Vertrieb von geschlossenen Fonds und FinVermV MiFID II: Vertrieb von geschlossenen Fonds 13. Funds Forum Frankfurt, Literaturhaus Frankfurt Norman Mayr, LL.M. Berlin Frankfurt a. M. München www.pplaw.com
MehrLehrgang Compliance (WpHG, MaRisk)
19.01.2015-27.11.2015 von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr Lehrgang Compliance (WpHG, MaRisk) Geldwäsche, Betrugsprävention, Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen Zielgruppe Angehende Beauftragte für WpHG-Compliance,
MehrFit & Proper für Banken und Wertpapierfirmen
Fit & Proper für Banken und Wertpapierfirmen Aktuelles zu Organisationspflichten, Eignung und Geldwäscherei für Berater und Geschäftsleiter Institutional Advisors Congress 3. Mai 2016 Graz 3. Mai 2016
MehrEingangsformel. 1 Geltungsbereich. WpDPV. Ausfertigungsdatum: 16.12.2004. Vollzitat:
Verordnung über die Prüfung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach 36 des Wertpapierhandelsgesetzes (Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung - WpDPV) WpDPV Ausfertigungsdatum: 16.12.2004 Vollzitat:
MehrVergütungsbericht 2015
Vergütungsbericht 2015 Offenlegungsexemplar Finanzdienstleistungsinstitut MIL Maschinen & Industrieanlagen-Leasing AG Pulheim (b. Köln) (kurz: MIL AG) Dokumentation gem. Institutsvergütungsvergütungsverordnung
MehrDatum Durchwahl Frankfurt, den 30. November
BVI Bockenheimer Anlage 15 60322 Frankfurt am Main Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Abteilung WA 3 Herrn Dr. Günter Birnbaum Frau Claire Kütemeier Marie-Curie-Str. 24-28 60439 Frankfurt
MehrSafeguarding of Client Assets
Safeguarding of Client Assets Inhaltsverzeichnis I. Standort und wesentliche Ziele der Regulierung II. Einzelne Aspekte der Regulierung Dokumentation der für Kunden gehaltenen Werte Getrennte Aufbewahrung
MehrHandout zum Webinar: Honorarberater als Alternative zum klassischen Anlageberater Referent: Herr Dr. Mayinger
Handout zum Webinar: Honorarberater als Alternative zum klassischen Anlageberater Referent: Herr Dr. Mayinger I. Allgemeines 1. Hintergründe und Gesetzgebungsverfahren 1.1. Motiv des Honorarberatungsgesetzes
MehrVorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII. Einleitung... 1
Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII Einleitung... 1 1. Hauptstück Allgemeines 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1. Begriffsbestimmungen... 5 2. Ausnahmen... 34 3.
Mehrderfinanzmarktkrisewurdeanverschiedenenstellenjedochdeutlich,dassdefiziteandenkapitalmärktenbestehen.diesedefizitedrohendasvertrauender
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3628 17. Wahlperiode 08. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des
MehrInhaltsverzeichnis. Geleitwort. Autoren, IX
XI Geleitwort V Vorwort VII Autoren, IX Teil I: Hintergründe, Rahmen und Umsetzung 1 1 Warum Risikomanagement? 2 2 Beweggründe und Historie 5 2.1 Internationale Ebene: Umsetzung von Basel II 5 2.2 Nationale
MehrGruppe I Gruppe II Gruppe III Gruppe IV Gruppe V. c a b. Finanzportfolioverwalter, Unternehmen, die. a) ein multilaterales Handelssystem 4
Übersicht über die wichtigsten Vorschriften für Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken gemäß KWG (03/2018) Änderungen zur letzten Version der Übersicht sind rot gekennzeichnet Gruppe
MehrAPP STATT BANK WAS DARF NUR DIE BANK? Dr. Frank Zingel, lindenpartners
APP STATT BANK WAS DARF NUR DIE BANK? Dr. Frank Zingel, lindenpartners 1. BANKGESCHÄFTE, FINANZDIENSTLEISTUNGEN, ZAHLUNGSDIENSTE 1 Einlagengeschäft = Annahme von Einlagen oder anderen unbedingt rückzahlbaren
MehrPer Bundesministerium der Finanzen. 13. November 2015
Deutscher Derivate Verband Pariser Platz 3 10117 Berlin Per E-Mail Bundesministerium der Finanzen 13. November 2015 Stellungnahme des Deutschen Derivate Verbandes (DDV) zum Referentenentwurf für ein Gesetz
MehrDatenbereitstellungsdienste
Datenbereitstellungsdienste MiFID II und MiFIR: Marktinfrastruktur und Transparenz, 16.02.2017 Carolina Krussig, BaFin Referat WA 35 Rechtsgrundlagen EU Level 1 EU Level 2 EU Level 3 MiFID II, Art. 59-66
MehrCompliance für Finanzdienstleister: Aufgaben und Verantwortung einer modernen Compliance-Organisation ein Praxisbericht
Compliance für Finanzdienstleister: Aufgaben und Verantwortung einer modernen Compliance- ein Praxisbericht Hartmut Renz Rechtsanwalt, Frankfurt am Main Wiesbaden, 18. November 2013 moderne Compliance-
MehrGeeignetheitsprüfung und Geeignetheitserklärung; Angemessenheitsprüfung
und Geeignetheitserklärung; Angemessenheitsprüfung Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln Frankfurt am Main 27. Oktober 2017 Dr. Mareike Altmann Überblick (1/4) Empfehlung
MehrBearbeitungs- und Prüfungsleitfäden der Internen Revision
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfäden der Internen Revision Wertpapier-Compliance und Revision Compliance-Organisation und Wohlverhaltensregeln risikoorientiert ausgestalten Herausgegeben von Michael Berndt
MehrGrundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Ausübung der Verwahrstellentätigkeit gem. KAGB durch die Sparkasse KölnBonn
Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Ausübung der Verwahrstellentätigkeit gem. KAGB durch die Sparkasse KölnBonn Information für Kunden und Mitarbeiter der Sparkasse KölnBonn Stand:
MehrRegulierungsthemen im Finanzdienstleistungsbereich mit Blick auf Auswirkungen auf die Arbeitnehmer und Beschäftigten
Regulierungsthemen im Finanzdienstleistungsbereich mit Blick auf Auswirkungen auf die Arbeitnehmer und Beschäftigten 26. September 2014 Doreen Lindner, Ass.jur., Rat.geber GmbH 1/06.10.2014/ Themen, Inhalte
MehrStellungnahme zum BMF-Entwurf einer WpDVerOV ( Ablöse WpDVerOV ) vom
Bundesministerium der Finanzen Herrn Hartmut Krüger Referat VII B 5 Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 30. Mai 2017 [567/579] Per E-Mail: VIIB5@bmf.bund.de; hartmut.kureger@bmf.bund.de Stellungnahme
MehrDa der Handel für die Fonds im ausgelagerten Portfoliomanagement erfolgt, finden Sie hier die Best Execution Policy des Asset Managers.
Best Execution Policy Da der Handel für die Fonds im ausgelagerten Portfoliomanagement erfolgt, finden Sie hier die Best Execution Policy des Asset Managers. Kundeninformation zu den Ausführungsgrundsätzen
MehrAnweisung des Vorstands Nr. 3/2013/01/IG/COM
Commerzbank Zrt. Anweisung des Vorstands Nr. 3/2013/01/IG/COM über die Regelung der Interessenkonflikte 10. Juni 2013 Seite 2 10. 06. 2013 Inhaltverzeichnis 1 Allgemeines... 3 1.1 Ziel der Regelung...
MehrGruppe I Gruppe II Gruppe III Gruppe IV Gruppe V. c a b. Unternehmen, die. a) ein multilaterales. Abschlussvermittler. und Anlageverwalter
Übersicht über die wichtigsten Vorschriften für Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken gemäß KWG (06/2016) Änderungen zur letzten Version der Übersicht sind rot gekennzeichnet Gruppe
MehrArbeitsmappe für Aufsichtsratsmitglieder von Kreditgenossenschaften
Arbeitsmappe für Aufsichtsratsmitglieder von Kreditgenossenschaften Herausgeber: DGRV Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.v., Berlin Deutscher Genossenschafts-Verlag eg, Wiesbaden Herausgeber:
MehrGrundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten
Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten (Stand: März 2018) JUNGHOF Junghofstr. 24 60311 Frankfurt am Main Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG... 3 2 ERMITTLUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN... 3 3 URSACHEN
MehrMuster ORGANISATIONS- HANDBUCH
Muster Vermögensverwaltungs AG ORGANISATIONS- HANDBUCH Stand: September 2013 INHALTSÜBERSICHT (Auszug) Abschnitt 1 Vorbemerkung Geltungsbereich für das gesamte Institut und alle Geschäftsbereiche Einhaltungsverpflichtung
MehrLehrgang Compliance (WpHG, MaRisk)
11.01.2016-19.09.2016 Lehrgang Compliance (WpHG, MaRisk) Geldwäsche, Betrugsprävention, Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen Zielgruppe Angehende Beauftragte für WpHG-Compliance, Geldwäsche- und
MehrE R K L Ä R U N G. Name der jur. Person (z. B. GmbH) Name, Vorname (des Antragstellers/Vertreter der jur. Person) Straße (Betriebsitz)
Landratsamt E R K L Ä R U N G über Art und Umfang der beabsichtigten gewerbsmäßigen Vermittlung von Finanzdienstleistungen im Sinne von 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 Gewerbeordnung (GewO) Name der jur.
MehrOrganisation der Wertpapier- Compliance-Funktion
Organisation der Wertpapier- Compliance-Funktion Implementierung angemessener Compliance-Strukturen Herausgegeben von Hartmut Renz und Dirk Hense Mit Beiträgen von Dr. Jürgen Brockhausen, Dr. Philipp Byers,
MehrAnforderungen an das Risikomanagement einer Pensionskasse. 18. November 2015
Anforderungen an das Risikomanagement einer Pensionskasse 18. November 2015 Agenda 1. Wie sieht es mit der Umsetzung der Anforderungen an das Risikomanagement in der Branche (Versicherungen, Einrichtungen
MehrSebastian Schoppmann. Compliance. als Organisationspflicht. bei Kreditinstituten. Verlag Dr. Kovac
Sebastian Schoppmann Compliance als Organisationspflicht bei Kreditinstituten Verlag Dr. Kovac Hamburg 2014 Inhaltsverzeichnis A. Einführung 1 I. Anlass und Ziel der Untersuchung 1 II. Gang der Untersuchung
Mehr(2) Prinzipienorientierung und verfassungsrechtliches Bestimmtheitsgebot
Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 17 I. Der Aufriss der Grundrechtsproblematik... 17 II. Die Einführung in den Betrachtungsgegenstand... 20 III. Der Gang der Darstellung... 22 B. Die Grundpfeiler der
MehrDie Compliance-Funktion als Bestandteil des internen Risikomanagements
SCHÄFER Einleitung Nur wenige Rechtsgebiete dürften sich ähnlich schnell entwickeln wie das Kapitalmarktrecht, dessen aufsichtsrechtliche Seite u. a. auf dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) beruht. Einen
MehrInformations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater nach 34f GewO
Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater nach 34f GewO Gemäß Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hat der Finanzanlagenvermittler
MehrVerantwortung und Pflichten des Compliance-Officers aus der. Perspektive des Gesellschafts- und Aufsichtsrechts
Verantwortung und Pflichten des Compliance-Officers aus der Perspektive des Gesellschafts- und Aufsichtsrechts Tagung Compliance Officer und Garantenstellung Netzwerk Compliance und Bucerius Law School
MehrDer persönliche und sachliche Anwendungsbereich des WAG
Der persönliche und sachliche Anwendungsbereich des WAG Institut für Bankrecht, 10. März 2008 Mag. Sigrid Burkowski Raiffeisenlandesbank OÖ www.rlbooe.at 1 Die Zielsetzungen durch MiFID/WAG 2007 Seite
MehrFormulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht
Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft
MehrLegende zur Marktübersicht Haftungsdächer
Legende zur Marktübersicht Haftungsdächer Depotbanken Hinter den Abkürzungen im Feld Depotbanken verbergen sich folgende Institute: AAB Augsburger Aktienbank CC Cortal Consors CD comdirekt DAB Direkt Anlage
MehrRechtsgrundlagen der Anlageberatung
Praxisseminar Rechtsgrundlagen der Anlageberatung Schulung gem. 1 und 2 WpHGMaAnzV Themen & Referenten: Vertragliche Grundlagen der Anlageberatung Regeln für Kundenansprache und Werbung Beratungsgespräch
Mehr2. Verbindungen und Interessenskonflikte
Qualitätsbericht der Jordan Capital GmbH Der vorliegende Qualitätsbericht der Jordan Capital GmbH zur Überwachung der erreichten Ausführungsqualität der Ausführungsplätze und Wertpapierfirmen bezieht sich
MehrMarie-Curie-Straße Frankfurt am Main. Düsseldorf, 19. Juni 2017
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Frau Dr. Sabine Höhlein Wertpapieraufsicht/Asset Management Referat WA 11 Grundsatzfragen der Wertpapieraufsicht und Gesetzgebung Marie-Curie-Straße 24-28
MehrInformationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Unabhängige Anlageberatung
Informationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Unabhängige Anlageberatung Dr. Mareike Altmann Unabhängige Anlageberatung - Überblick
MehrCopyright Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Anhang 3: Berichterstattung über die Prüfungshandlungen in Teil II der Anlage zum Prüfungsbericht für Verwaltungsgesellschaften (Kreditinstitute mit Konzession gemäß 1 Abs. 1 Z 13 BWG) Bei der Berichterstattung
MehrErläuterungen zur Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) nach 36 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vom 16.
Erläuterungen zur Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) nach 36 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vom 16. Dezember 2004 Nach 36 Abs. 5 WpHG, der durch Artikel 1 Nr. 15 des Gesetzes vom
MehrAlternative Handelssysteme
Reihe: Europäisches Wirtschaftsrecht Band 6 Herausgegeben von Prof. Dr. Dieter Krimphove, Paderborn Jean-Monnet-Schriftenreihe Dr. jur. Detmar Loff Alternative Handelssysteme Probleme des Zulassungs- und
MehrStellungnahme. zur Konsultation 17/2009 Mindestanforderungen an. Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und
Stellungnahme zur Konsultation 17/2009 Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach 31 ff. WpHG (MaComp) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
MehrMakler, Bauträger, Baubetreuer nach 34 c GewO. Makler- und Bauträgerverordnung
MERKBLATT Makler, Bauträger, Baubetreuer nach 34 c GewO Makler- und Bauträgerverordnung Stand: März 2015 Ansprechpartner: Nora Mehlhorn +49 371 6900-1350 +49 371 6900-1333 nora.mehlhorn@chemnitz.ihk.de
MehrWertpapier-Compliance in der Praxis
Wertpapier-Compliance in der Praxis Eine Kommentierung aktueller Rechtspflichten Herausgegeben von Hartmut Renz und Dirk Hense Mit Beiträgen von Dr. Johannes Adolff, Annika Anschütz, Georg Baur, Dr. Christiane
MehrFinanzanlagenvermittler i.s.d. 34f GewO. Stand: Januar 2015
Finanzanlagenvermittler i.s.d. 34f GewO Kurze Darstellung wesentlicher Pflichten sowie Inhalte der Prüfung Stand: Januar 2015 Vorbemerkungen und Haftungsausschluss Diese Präsentation geht auf die wesentlichen
MehrDatenschutzhinweise. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten.
Datenschutzhinweise Sofern Sie als Anwalt Empfänger dieses Schreibens sind und Ihr Mandant eine natürliche Person ist, leiten Sie dieses Schreiben bitte an Ihren Mandanten weiter. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise
MehrMindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Kommentar unter Berücksichtigung der Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) Bearbeitet von Dr. Ralf Hannemann, Andreas Schneider 4., überarbeitete
MehrEntwurf der ergänzten Fassung des BT (Auslagerung von Compliance-Aufgaben)
Entwurf der ergänzten Fassung des BT 1.3.4 (Auslagerung von Compliance-Aufgaben) des Rundschreibens 4/2010 Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und
MehrCompliance-Management-Systeme. Dr. Hady Fink, Greenlight Consulting Compliance Circle München, 13.09.2012
Compliance-Management-Systeme nach IDW PS 980 Dr. Hady Fink, Greenlight Consulting Compliance Circle München, 13.09.2012 Agenda 1. Einleitung 2. Grundelemente eines CMS 3. Haftungsrechtliche Relevanz 4
MehrDie Bank zum Kapitalmarkt. Baader Bank Gruppe. Compliance for Banks 2018, Köln, Die neuen MaComp
Die Bank zum Kapitalmarkt. www.baaderbank.de Baader Bank Gruppe Compliance for Banks 2018, Köln, 01.03.2018 Die neuen MaComp Die neuen MaComp Agenda: Überblick BT 2 Überwachung persönlicher Geschäfte BT
MehrTEIL 1 PRAXISHANDBUCH
Vorwort INHALT TEIL 1 PRAXISHANDBUCH Einleitung... 1 Die 4 Unternehmensformen... 1 MiFID-fit per 1. 11. 2007 ein Überblick... 2 Was ist ein Wertpapier?... 5 Definition von Wertpapieren gemäß WAG 2007...
MehrINTERESSENKONFLIKTE WWW.FIRSTQUANT.DE. First Quant GmbH Medienpark Haus I Unter den Eichen 5 69195 Wiesbaden
INTERESSENKONFLIKTE First Quant GmbH Medienpark Haus I Unter den Eichen 5 69195 Wiesbaden Phone: +49(0)6 11-51 04 95 41 Fax: +49(0) 66 55-91 81 65 Email: info@firstquant.de WWW.FIRSTQUANT.DE Die First
MehrWertpapierhandelsgesetz. Kommentar. herausgegeben von. Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann Prof. Dr. Uwe H. Schneider
Wertpapierhandelsgesetz Kommentar herausgegeben von Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann Prof. Dr. Uwe H. Schneider 3. neu bearbeitete und erweiterte Auflage ß 2003 Juristische GesamtbibÜothek ci'ie Universität
MehrB A We. Bundesaufsichtsamt. für den Wertpapierhandel
B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Verordnung über die Prüfung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach 36 des Wertpapierhandelsgesetzes (Wertpapierdienstleistungs- Prüfungsverordnung
MehrAnwenderhandbuch zum Handbuch Praxisorganisation 2014
Anwenderhandbuch zum Handbuch Praxisorganisation 2014 Vorwort Die wp.net Qualitätssicherungs-Handbücher haben nun einen Stand erreicht, der zukunftsweisend ist. Neben der einfachen Bedienbarkeit wird auch
Mehrzur Berichterstattung über die Beachtung von Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) gemäß 71 Abs 4 WAG 2018 bzw. gemäß 72 Abs 4 WAG 2018
Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zur Berichterstattung über die Beachtung von Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) gemäß 71 Abs 4 WAG 2018 bzw. gemäß 72 Abs 4 WAG
MehrAnforderungen gem. WpHG an Dokumentation + Information im Rahmen der Anlageberatung. Anlageberatung
Anforderungen gem. WpHG an Dokumentation + Information im Rahmen der Anlageberatung Geeignetheitserklärung (Gesprächsdokumentation) Geeignetheitsprüfung 1. Finanzielle Verhältnisse: Einkommen, Verpflichtungen,
MehrVorwort des betreuenden Herausgebers 1. A. Rechtliche Grundlagen und Konzeption der MaRisk (Günther/Plaumann-Ewerdwalbesloh) 7
INHALTSÜBERSICHT Inhaltsübersicht Vorwort des betreuenden Herausgebers 1 A. Rechtliche Grundlagen und Konzeption der MaRisk (Günther/Plaumann-Ewerdwalbesloh) 7 B. Definition, Abgrenzung und Kategorisierung
MehrWertpapier-Compliance und Revision
Wertpapier-Compliance und Revision Compliance-Organisation und Wohlverhaltensregeln risikoorientiert ausgestalten Herausgegeben von Michael Berndt Mit Beiträgen von Rainer Hahn Mathias Schmitt Monika Scholz
MehrBeispiels- BERICHT. die Prüfung des Finanzanlagenvermittlers. i.s.d. 34f Abs. 1 Satz 1 GewO. Finhans Dealer D-X-149-8QGY-99. über.
Beispiels- BERICHT über die Prüfung des Finanzanlagenvermittlers i.s.d. 34f Abs. 1 Satz 1 GewO für Finhans Dealer Schach-Matt-Str. 14 99999 Daxen D-X-149-8QGY-99 nach 24 FinVermV für das Kalenderjahr 2016
Mehr25 c KWG Geschäftsleiter Überprüfung vom:
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Beachtung der Obliegenheiten des 25 c KWG durch die Geschäftsleiter 1 : 1 Weitere Hinweise siehe letzte Seite 1 Regelung Regelung nach AT 5 der MaRisk
Mehrwir danken Ihnen für die Gelegenheit, zum vorgenannten Konsultationsentwurf zur Änderung der MaComp Stellung zu nehmen.
BVI Eschenheimer Anlage 28 D-60318 Frankfurt am Main Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Abteilung WA 3 z. Hd. Frau Claire Kütemeier Lurgiallee 12 60439 Frankfurt am Main Bundesverband Investment
MehrMerkblatt Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler
Merkblatt Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler (Stand: Juli 2013) Einleitung Dieses Merkblatt wurde auf Basis des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom
MehrInformationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II )
Informationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Geeignetheit Angemessenheit Aufzeichnungspflichten ( Taping ) Dr. Mareike Altmann
MehrOrganisational requirements for the automated trading environment
Organisational requirements for the automated trading environment 6th Annual bwf/icma Capital Markets Conference 01.10.2013 Ulf Linke, Referat WA 39 Organisational requirements for the automated trading
MehrSie sind hier: Startseite Daten & Dokumente Verordnungen Erläuterungen zur WpDPV vom , Stand
1 von 11 23.10.2014 14:20 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Willkommen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sie sind hier: Startseite Daten & Dokumente Verordnungen
MehrMaComp 2.0 Entwurf. Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen
MaComp 2.0 Entwurf Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen Grundlagen der Überarbeitung Grundlagen der Konsultation 02/2012: Entwurf zur 2. Ergänzung des Rundschreibens 4/2010 (WA) Durch die Überarbeitung
MehrMit Wirkung vom wurde die WpDPV durch das AIFM-Umsetzungsgesetz an die Änderungen angepasst, die der Erlass des KAGB mit sich brachte.
Leitfaden zur Erläuterung der Verordnung über die Prüfung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach 36 des Wertpapierhandelsgesetzes, (Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung - WpDPV) Stand 18.11.2013
MehrPrüfungsbericht. Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Münster
Prüfungsbericht Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Münster Prüfungsbericht zur Angemessenheit des Compliance-Management-Systems der Westfälischen Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft
MehrIDR Prüfungsleitlinie 111 "Die IKS-Prüfung in der Rechnungsprüfung" IDR Prüfungsleitlinie L 111 "Die IKS-Prüfung in der Rechnungsprüfung"
IDR Prüfungsleitlinie L 111 Stand 07.02.2018 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 2. Begriff und Aufgaben des Internen Kontrollsystems (IKS)... 3 2.1 Prüfung des Aufbaus des Internen Kontrollsystems...
Mehr