Fortschritt durch Recht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fortschritt durch Recht"

Transkript

1 A Autorenband 8 Recht ist in den modernen Gesellschaften neben dem Geld jenes Medium, mit dem gesellschaftliche Teilbereiche ihr Handeln koordinieren und steuern. Recht legitimiert oder sanktioniert nicht nur Handeln, regelt und beeinflusst nicht nur Entscheidungen und Verfahren, es sichert und verhindert zugleich individuelle Leistungen für Bürgerinnen und Bürger, und es sichert und legitimiert deren Grund- und Freiheitsrechte. Ein entscheidender Vorteil des modernen Sozialstaates liegt in der durch Recht ermöglichten abstrakten Erwartbarkeit von Hilfe. Onlineausgabe Fortschritt durch Recht Gastherausgeber Dieter Kreft u.a. Mit Beiträgen von 24 renommierten Fachautoren

2 Otto Fichtner Vom Bundessozialhilfegesetz zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozialhilfe Etikettenwechsel oder Etikettenschwindel? Johannes Münder gibt uns ein in der deutschen Verwaltungspraxis und Rechtswissenschaft seltenes Beispiel ständigen Bemühens, seine wissenschaftliche Arbeit für das Jugendhilferecht mit der Jugendhilfepraxis zu verbinden, zu zeigen, wie schlechte oder notgedrungen unvollkommene Praxis Rechtsnormen verbiegt, gar entleert, wie aber auch Rechtsnormen abgehoben von den praktischen Bedingungen ihrer Umsetzung konzipiert und formuliert werden. Dabei zeigt seine Gutachtertätigkeit, dass er keineswegs ein reiner Jugendhilfemann ist. Auch auf dem neben der Jugendhilfe zweiten wichtigen Feld bundesgesetzlich geregelter kommunaler Daseinsfürsorge, der Sozialhilfe, kennt er sich gründlich aus. Ein mit herzlichen Glückwünschen verbundener Dank für seine kritische, anregende Arbeit darf daher den Bereich Sozialhilfe nicht auslassen. Wenn der Gesetzgeber nicht ganz unvorhersehbare Kapriolen schlägt, wird zum 31. Dezember 2004 das am 1. Juni 1962 elf Monate nach seiner Verkündigung in Kraft getretene Bundessozialhilfegesetz (BSHG) vom 30. Juni 1961 BGB 1.I, S. 875 außer Kraft treten und vom Sozialgesetzbuch XII abgelöst werden (Art. 1, 68 Nr. 1 des Gesetzes zur Einordnung der Sozialhilfe in das SGB vom 27. Dezember 2002 BGB 1.I, S ). Durch die Forderung nach einer Zusammenfassung der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) in der Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe des SGB III für erwerbsfähige Leistungsempfänger (verwirklicht im neuen SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende im vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 BGB 1.I, S Art. 1) im Bericht der Hartz-Kommission (Hartz IV) und der Agenda 2010 hängt das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozial- hilfe (SGB XII) mit der Agenda zusammen; es ist aber kein Agenda-Gesetz im engeren Sinne. Es geht vielmehr auf seit langem erhobene Forderungen nach einer umfassenden Sozialhilfereform zurück, zuletzt Entschließungsantrag Fördern und Fordern Sozialhilfe moderner gestalten des deutschen Bundestages vom 14. März 2002 (Drucksache 14/7293). Viel früher war schon 1996 auf Anregung des damals für Sozialhilfe zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) eine Arbeitsgruppe Sozialhilfe im SGB eingesetzt worden. Der DV legte deren Arbeitsergebnis im November 2000 als Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Sozialhilferechtes SGB XII vor. Auch die Länder hatten mit Beschlüssen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vom 25./26. Oktober 2000 und 7./8. November 2000 die Bundesregierung aufgefordert, eine Strukturreform zur Weiterentwicklung und Modernisierung der Sozialhilfe auf den Weg zu bringen. Im allgemeinen Teil einer Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des SGB XII heißt es: Das BSHG ist seit seinem Inkrafttreten [ ] durch fast 70 Gesetze geändert worden, insbesondere als Folge der allgemeinen Rechtsentwicklung und als Antwort auf gestiegene Empfängerzahlen, erhöhte Ausgaben und wachsenden Problemdruck. So hat sich zum Beispiel die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von HLU seit 1980 etwa verdreifacht. Bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat sich seit 1984 die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger jahresdurchschnittlich um 6,4 % erhöht. In ihrem ersten Armuts- und Reichtumsbericht vom Bundestags-Drs. 14/5990 hat die Bundesregierung nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die wichtigsten Ursachen für den Sozialhilfebezug Arbeitslosigkeit und unzureichendes Erwerbseinkommen sind [ ]. Wurde Arbeitslosigkeit 1980 noch bei jedem zehnten Bezieherinnen- und Bezieherhaushalt als Hauptursache vermerkt, war es 1990 schon bei jedem dritten der Fall. Am Jahresende 1998 sind im früheren Bundesgebiet 37 % und in den neuen Ländern 56 % der Hilfebezieherinnen und Hilfebezieher im erwerbsfähigen Alter arbeitslos gemeldet gewesen. Unter den Empfängerinnen und Empfängern von HLU stellten Kinder unter 18 Jahren mit rund 1,1 Mio. die größte Gruppe dar (Stand 1998). Die Sozialhilfe- Entnommen aus: Sozialpädagogisches Institut (SPI) des SOS-Kinderdorf e.v. (Hrsg.) (2004). Fortschritt durch Recht. Autorenband 8 (S ). München: Eigenverlag

3 quote von Kindern unter 18 Jahren ist mit 6,8 % fast doppelt so hoch wie im Bevölkerungsdurchschnitt und hat sich seit 1980 im früheren Bundesgebiet mehr als verdreifacht. Im vergleichbaren geringeren Umfang sind dagegen ältere Menschen von Sozialhilfe betroffen. So waren von den über 65-jährigen nur 1,3 % sozialhilfebedürftig. Das mit 28,1 % größte Sozialhilferisiko hatten Haushalte alleinerziehender Frauen. Mehr als die Hälfte aller Kinder unter 18 Jahren wächst im Haushalt von Alleinerziehenden auf. Diese Zahlen machen sehr deutlich, dass das BSHG/SGB XII das mit Abstand wichtigste Gesetz zur sozialen Grundsicherung in der Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland ist. Das gilt für die oben genannten Personengruppen, aber ebenso für alle lebenslang Behinderten als Leistungsempfängerinnen und -empfänger von Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL). Neue Gesetze brechen so gut wie nie mit ihren Vorgängern. Gesetzgebungsgeschichte ist meist ein langsamer Prozess, keine Abfolge von Scheitern und Neubeginn. Selbst nach dem Ende des NS-Unrechtsstaates blieben die Gesetze mit Ausnahme eindeutiger NS-Vorschriften in Kraft. In der modernen deutschen Rechtsgeschichte hat nur die DDR mit dem gesamtdeutschen Recht nahezu vollständig gebrochen, ein Bruch, der im Einigungsvertrag zu Gunsten der Übernahme der Gesetzgebung der alten Bundesrepublik geheilt wurde ob immer gerecht und gerechtfertigt, mag dahinstehen. Kontinuität prägt denn auch die Rechtsentwicklung der deutschen öffentlichen Fürsorge beziehungsweise Sozialhilfe von der Fürsorge-Pflicht- Verordnung 1924 über das BSHG 1962 bis zum SGB XII weit mehr als Diskontinuitäten. Gesetzessystematik, Sozialhilfegrundsätze Die Systematik des SGB XII hat sich gegenüber dem BSHG wesentlich verändert. Das Gesetz ist deutlich gestrafft worden und kommt mit hundertfünfzehn statt hundertzweiundfünfzig Paragrafen aus. Die wichtigste systematische Veränderung ist neben der Herauslösung der Hilfe zur Arbeit ( 18 ff.) und der HLU für erwerbsfähige Hilfesuchende das Aufgeben der Grundeinteilung der Leistungen (Hilfen) in HLU und HbL. Im SGB XII stehen die Leistungen nebeneinander: HLU, Grundsicherung für Rentner und lebenslang Behinderte, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfen in anderen Lebenslagen. Vor den Leistungskapiteln drei bis neun finden sich allgemeine Vorschriften und allgemeine Regeln für die Leistungen der Sozialhilfe. Den Leistungskapiteln folgen die Kapitel Einsatz von Einkommen und Vermögen, Zuständigkeiten und Kosten. Das SGB XII hat mit dieser Systematik durchaus an Lesbarkeit und Übersichtlichkeit gewonnen. Die tragenden Grundsätze der Sozialhilfe, die das BSHG charakterisieren, sind nahezu unverändert übernommen worden: ein menschenwürdiges Leben, soweit erreichbar, als oberstes Ziel der Sozialhilfe ( 1, 1) 1 ; der Rechtsanspruch auf Leistungen dem Grund nach ( 17, 4); der Nachrang gegenüber eigenem Leistungsvermögen und Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige und Dritte ( 2, 2); der Individualitätsgrundsatz: Leistung nach der Besonderheit des Einzelfalles ( 9, 3); die Leistungsformen der Dienstleistung, Geldleistung und Sachleistung ( 10, 8); vor- und nachgehende und familiengerechte Hilfe ( 15, 16, 6, 7); der Vorrang ambulant vor stationär, Prävention vor Rehabilitation ( 13, 14, 3a); Beratung ( 11, 8 Abs. 2); Einsetzen der Leistung bei Kenntnis des Bedarfes ( 18, 5). Neu im SGB XII ist die Leistungsabsprache: eine schriftliche Vereinbarung über Wege zur Überwindung einer Notlage, basierend auf der Situation des Hilfeempfängers ( 12 ). Die Begriffe Hilfesuchender beziehungsweise Hilfeempfänger werden nicht mehr verwendet. An ihre Stelle sind die Begriffe Leistungsberechtigter und Leistungsempfänger getreten. In einer zusammenfassenden Vorschrift über Leistungsberechtigte ( 19) werden die Bedürftigkeitsgrenzen für die HLU ( 19 Abs. 1, 11) und die Zumutbarkeitsgrenze für die früheren HbL ( 19 Abs. 2, 28) fortgeschrieben ebenso wie der Grundsatz der familiären Einstandsgemeinschaft, zu der die eheähnliche Gemeinschaft 1 Gesetzesgrundlagen in diesem Text bilden das künftige SGB XII (diese Paragrafen sind kursiv gesetzt) und das bisherige BSHG. 160 Vom Bundessozialhilfegesetz zum SGB XII 161

4 ( 20, 122) und die Vermutung der Bedarfsdeckung in einer Haushaltsgemeinschaft ( 36, 16) gehören. Die Vorschriften über Sozialhilfe für Ausländer und stark eingeschränkt für Deutsche im Ausland wurden übernommen ( 23, 24, 119, 120), Einschränkungen der Leistungen auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche (jedoch nicht nur auf Bezieher von HLU beschränkt) und Anrechnungsmöglichkeiten finden sich auch im SGB XII wieder ( 26, 39, 25, 25 a, 29 a). Sozialhilfe kann in bestimmten Fällen wie im BSHG auch als Darlehen gewährt werden ( 37, 38, 73, 91, 15 b, 26, 89). Hilfe zum Lebensunterhalt Die wichtigsten Abweichungen in den HLU sind die oben schon erwähnten Verschiebungen der Hilfe zur Arbeit ( 18 ff.) in das SGB II, die Ausschlussklausel ( 21) für erwerbsfähige Personen, die dem Grunde nach Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem SGB II haben, und die Einbeziehung der Grundsicherung nach dem aufgehobenen Grundsicherungsgesetz für über Fünfundsechzigjährige und lebenslang Behinderte (voll Erwerbsunfähige) in das SGB XII als Sonderform der HLU ( 41 ff.) mit eingeschränktem Einsatz des Vermögens und eingeschränkter Heranziehung Unterhaltspflichtiger. An der Ausschlussklausel für Auszubildende ( 22, 26) hat sich nichts geändert. Die im BSHG nur mögliche Pauschalisierung ehemaliger Leistungen (Kleidung, Schuhwerk, Hausrat) ( 21 Abs. 1 a, Abs. 1 b) ist neu Bestandteil des Regelsatzes ( 28) mit Ausnahme der Kosten für die Erstausstattung mit Hausrat und Kleidung und den Kosten für mehrtägige Klassenfahrten ( 31). HLU umfasst den Regelsatz, die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und gegebenenfalls einen Mehrbedarf wie im BSHG ( 27 ff., 21). Der Regelsatz wird von den Ländern festgesetzt. Bemessungsgrundlage sind Stand und Entwicklung der Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten. Grundlage ist wie im BSHG das so genannte Statistikmodell, die tatsächlich ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten unterer Einkommensgruppen ( 28, 22). Leistungsempfänger von HLU haben keinen Wohngeldanspruch mehr (viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Art. 25 Nr. 2 1 Abs. 2 Nr. 1 3 geändertes Wohngeld- gesetz). Die Übernahme von Kranken- und Alterssicherungsbeträgen und von Mietschulden zur Sicherung der Unterkunft wie im BSHG komplettieren die HLU ( 32 34, 13, 14, 15 a). Hilfen in besonderen Lebenslagen Wenn auch die Zweiteilung in HLU und HbL sich im SGB XII nicht mehr findet, ist doch die besondere, von der HLU abweichende Einkommensgrenze (Zumutbarkeitsgrenze) für die oben aufgezählten Hilfen der Kapitel fünf bis neun SGB XII, die bisherigen HbL, erhalten geblieben. Weggefallen ist die Hilfe zum Aufbau und zur Sicherung der Lebensgrundlage ( 30), die in der Praxis nie eine Rolle spielte. Die Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Blindenhilfe werden als Hilfen in anderen Lebenslagen zusammengefasst, denen auch die Hilfen in sonstigen besonderen Lebenslagen und die Bestattungskosten zugeordnet wurden ( 70 ff., 15, 27 Abs. 2, 67, 70, 71, 75). Die Krankenhilfe wird noch näher mit der gesetzlichen Krankenversicherung verbunden ( 52). Neu in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist das trägerübergreifende persönliche Budget in Verbindung mit 17 SGB IX. Im Übrigen hat sich an den Leistungsvoraussetzungen und dem Leistungsumfang der bisherigen HbL nichts Wesentliches geändert. Einsatz des Einkommens und Vermögens Das Gleiche gilt für den Einsatz des Einkommens und Vermögens ( 82 93, 76 89). In diesem elften Kapitel hat im SGB XII die Einkommensgrenze für die Leistungen nach dem fünften bis neunten Kapitel (frühere HbL) Platz gefunden ( 85). Die Zweiteilung in eine allgemeine und eine besondere Einkommensgrenze ist entfallen ( 79, 81). Die Vorschriften über den Einsatz des Einkommens über und unter der Einkommensgrenze wurden nahezu wörtlich übernommen ( 87, 88, 84, 85). Für blinde und schwerstpflegebedürftige Menschen gilt eine Nichtzumutbarkeitsgrenze von sechzig Prozent. Damit wird der Wegfall der besonderen Einkommensgrenze für diese Leistungsempfänger kompensiert ( 87 Abs. 1 Satz 3). Mit dem Einsatz über der Einkommensgrenze in angemessenem Umfang 162 Vom Bundessozialhilfegesetz zum SGB XII 163

5 ( 87 Abs. 1 Satz 1) bleibt ein breites Ermessen erhalten. Die Länder sind ermächtigt, den Grundbetrag der Einkommensgrenze zu erhöhen ( 86). Die vielfältigen Vergünstigungen der Einkommensanrechnung in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sind in 92 zusammengefasst. Für den Übergang von vorrangigen Ansprüchen eines Leistungsberechtigten gegen Dritte bleibt es bei der Dreiteilung Ansprüche gegen Sozialleistungsträger SGB X, Ansprüche gegen sonstige Dritte durch Überleistung per Verwaltungsakt, Ansprüche gegen Unterhaltsverpflichtete durch gesetzlichen Forderungsübergang ( 93, 94, 90, 91). Die Vorschriften über Kostenersatz bleiben bestehen ( 102 ff., 92 ff.). Öffentliche und freie Wohlfahrtspflege Die Realität der deutschen Sozialhilfelandschaft, in der die freien Wohlfahrtsverbände und zunehmend gewerbliche Unternehmen die große Mehrzahl der Einrichtungen und Dienste der Sozialhilfe bereitstellen und unterhalten, wird vom SGB XII genauso respektiert wie vom BSHG. Partnerschaft mit der freien Wohlfahrtspflege und Beteiligung an der Planung der Einrichtungen und Dienste werden den öffentlichen Trägern zur Pflicht gemacht; die Vorschrift über Arbeitsgemeinschaften ist allerdings entfallen ( 25, 10, 93, 95). Auch an den Entgeltvereinbarungen mit ihrem Kernstück, den obligatorischen Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen und dem prospektiven Pflegesatz als Grundlage für die Übernahme von Kosten für Leistungsempfänger in Einrichtungen und Diensten, ändert das SGB XII nichts. Selbst an der unsinnigen Begrenzung der Anrufung der Schiedsstelle bei Meinungsverschiedenheiten über Entgeltsätze und deren Parameter nur auf Vergütungsvereinbarungen, nicht auf Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen, hält der Gesetzgeber fest ( 75 ff., 93 ff.). Träger und Finanzierung Sozialhilfe (wie vor ihr die öffentliche Fürsorge) war, ist und bleibt in der Verwaltungs- und Finanzierungszuständigkeit der Städte und Kreise und ist in deren Ausgestaltung abhängig von deren Finanzausstattung. Nur die bisherige HLU für Erwerbsfähige geht im Rahmen des Arbeitslosengeldes II, jedoch nur teilweise mit den Kosten der Unterkunft und Heizung, auf den Bund über. Die Städte und Kreise sollen für die Übernahme der Verwaltungszuständigkeit für Arbeitslosengeld II und Hilfe zur Arbeit (Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, SGB II) optieren können ( 6 a SGB II) unter welchen vor allem auch finanziellen Bedingungen, ist bis Redaktionsschluss dieser Festschrift noch nicht klar. Das dafür vorgesehene Sondergesetz liegt im Entwurf vor, ist aber noch nicht beraten und verabschiedet. Sozialhilfe wird weiterhin von örtlichen (Stadt- und Landkreisen) und überörtlichen Trägern, die von den Ländern bestimmt werden, gewährt ( 3, 9). Die überörtlichen Träger bleiben vorbehaltlich anderer Landesregelungen zuständig für Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Blindenhilfe ( 97, 100). Das SGB XII hält an der Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe bei einem Aufenthalt in einer Einrichtung zur Entlastung von Trägern mit vielen Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsgebiet fest ( 106 ff., 103 ff.). Versuch eines Resümees Ein Resümee der praktischen Bewährung des SGB XII im Vergleich zum BSHG kann natürlich, bevor es überhaupt in Kraft getreten ist, nicht gezogen werden. Möglich aber ist ein vorläufiges Resümee, was denn das künftige Nebeneinander von SGB XII und SGB II für die Betroffenen und den Verwaltungsvollzug bringen wird. Eine Fülle kritischer Anregungen und Hinweise für den Gesetzgeber, die leider großenteils unbeachtet blieben, enthalten die ausführlichen Stellungnahmen des DV im Nachrichtendienst des DV 2003, 490 ff., 496 ff. Über die zu erwartenden negativen Folgen für die Einrichtungsträger und die Kommunen äußern sich Renn und Pipa in Sozialwissenschaft aktuell 4/ Vom Bundessozialhilfegesetz zum SGB XII 165

6 Das SGB XII schreibt, wie oben dargestellt wurde, praktisch das BSHG fort. Ein deutlich lesbarer Etikettenwechsel hat dennoch stattgefunden. Die bedarfsabhängige und steuerfinanzierte Grundsicherung für alle, die aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können (bisher HLU, Arbeitslosenhilfe und Grundsicherung), findet sich künftig im SGB II und SGB XII, ergänzt noch um den Kinderzuschlag im neuen 6 a des Bundeskindergeldgesetzes. Diese Grundsicherung wird bemessen an der HLU des BSHG. Für viele Bezieher von Arbeitslosenhilfe bedeutet das eine Leistungsverschlechterung es bedeutet aber auch, dass es nicht länger zwei steuerfinanzierte Grundsicherungsleistungen in Deutschland gibt. Schwerer wiegt, dass es nicht gelungen ist, die Zuständigkeit für die Grundsicherung in eine Hand zu legen, ja dass sogar das Arbeitslosengeld II vom Bund finanziert wird, die Kosten für Unterkunft und Heizung aber zu einem Teil kommunale Last bleiben. Je nachdem, ob es bei der Grundzuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit für das Arbeitslosengeld II, aber der Städte und Kreise für Unterkunft und Heizung der Leistungsempfänger bleibt oder Städte und Kreise für ihre Zuständigkeit auch nach dem SGB II optieren oder die Bundesagentur für Arbeit einzelne Aufgaben an die Städte und Kreise delegiert, es wird ein Wirrwarr von Zuständigkeiten geben. Zuständigkeitsüberschneidungen und Konflikte werden folgen. führen, wenn die im Gesetz durchaus vorgesehene Ausnahme nicht in der Praxis einzelfallbezogen angewandt werden. Der Geburtsfehler des SGB XII aber ist, dass der Gesetzgeber nicht den Mut hatte sondern sich wieder in den föderalistischen Finanzausgleichsschlingen fing, die Abhängigkeit der Sozialhilfe von der Finanzausstattung der Gemeinden zu lösen. Die Sozialhilfe hat infolge von Massenarbeitslosigkeit, von gebrochenen Erwerbsbiografien, von gänzlich gewandelten wechselnden Familienkonstellationen ihren Charakter als Nothilfe für Minderheiten seit langem verloren. Aufgabe der Gemeinden kann es nicht sein, für die materielle Mindestsicherung aller Hilfebedürftigen aufzukommen, die keine ausreichenden Lohn-, Sozialversicherungs-, Unterhaltsansprüche haben. Ihre Aufgabe bleibt dagegen, für die persönlichen Hilfen in Diensten und Einrichtungen einzustehen, die zur materiellen Grundsicherung hinzukommen müssen, um ein menschenwürdiges Leben in der Gesellschaft, nicht nur geduldet an ihrem Rand, führen zu können. Daran hapert es gegenwärtig immer mehr. Deshalb ist das neue SGB XII nicht die angekündigte Sozialhilfereform geworden; deshalb ist die Lesart, die Leistungen des BSHG und künftig des SGB XII erfüllten die Ziele in 1 beider Gesetze, ein Etikettenschwindel trotz aller nicht hoch genug zu veranschlagenden Bemühungen von Kommunen und freien Verbänden, immer wieder aus der Asche verbrannter Hoffnungen neue Funken der Zuversicht zu schlagen. Für die Träger von Diensten und Einrichtungen ist gravierend, dass es in der Sozialhilfe bei partnerschaftlichen Entgeltverträgen bleibt, während für Eingliederungsleistungen nach dem SGB II Ausschreibungsverfahren mit deutlichen Abhängigkeiten gegenüber der Bundesagentur gelten. Die freie Wohlfahrtspflege kommt explizit im SGB II gar nicht vor. Innerhalb des SGB XII wird kritisch beobachtet werden müssen, wie die Leistungsabsprache in 12 und das trägerübergreifende persönliche Budget in 37 gehandhabt werden. Ebenso können die weit gehende Pauschalisierung der bisherigen einmaligen Leistungen und die Pauschalisierung bei den Kosten der Unterkunft ( 28, 29 Abs. 2 ) zu Beeinträchtigungen des Individualprinzipes 166 Vom Bundessozialhilfegesetz zum SGB XII 167

Sozialhilfe SGB XII. Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

Sozialhilfe SGB XII. Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II Sozialhilfe SGB XII Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II Textausgabe mit Verordnungen 14., aktualisierte Auflage, 2013 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden Sozialgesetzbuch

Mehr

Sozialhilfe SGB XII. Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

Sozialhilfe SGB XII. Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II Sozialhilfe SGB XII Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II Textausgabe mit Verordnungen 5., aktualisierte Auflage, 2007 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden 5 Sozialgesetzbuch

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022)*, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1939) Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel

Mehr

Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Bundessozialhilfegesetz (BSHG) mit Durchführungsverordnungen und Erläuterungen DR. BERND SCHULTE Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht, München

Mehr

Bundessozialhilfegesetz 1

Bundessozialhilfegesetz 1 Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Sozialgesetzbuch (SGB)Zwölftes Buch (XII) Zweites Kapitel. Leistungen der Sozialhilfe

Inhaltsverzeichnis. A. Sozialgesetzbuch (SGB)Zwölftes Buch (XII) Zweites Kapitel. Leistungen der Sozialhilfe Abkürzungsverzeichnis Zitierung der Landessozialgerichte Literaturverzeichnis Seite XIII XVII XX A. Sozialgesetzbuch (SGB)Zwölftes Buch (XII) Einleitung 1 Erstes Kapitel. Allgemeine Vorschriften 1 Aufgabe

Mehr

Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch ( SGB XII)

Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch ( SGB XII) Stadt Leipzig Wirtschaftliche Sozialhilfe Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch ( SGB XII) Hilfen zur Gesundheit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwindung besonderer

Mehr

Inhalt Vorwort Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe Die Leistungen der Sozialhilfe im Einzelnen

Inhalt Vorwort Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe Die Leistungen der Sozialhilfe im Einzelnen 4 Inhalt 6 " Vorwort 7 " Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe 8 " Wer erhält die Grundsicherung für Arbeitsuchende? 9 " Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 11 " Wer erhält

Mehr

Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV

Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV von Brigitte Steck, Dr. Michael Kossens, Dr. Angelika Schmidt, Frank Wollschläger 1. Auflage Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Mehr

Anlage 3. Hartz IV. Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom Stand: 02.November Anlage 3

Anlage 3. Hartz IV. Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom Stand: 02.November Anlage 3 Anlage 3 Hartz IV Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 Stand: 02.November 2004 Anlage 3 (VVROOWHKHUDXVNRPPHQ =XVDPPHQI KUXQJ YRQ$UEHLWVORVHQKLOIHXQG6R]LDOKLOIH Å+LOIHQXUQRFKDXVHLQHU+DQG

Mehr

Inhalt. Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13

Inhalt. Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13 Inhalt Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13 Vorbemerkung... 14 Lernziel... 15 A. Konzeption und Grundausrichtung des SGB II... 17 B. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende... 21 C. Leistungsberechtigter

Mehr

Eingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII. Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen

Eingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII. Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen Eingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen Änderungen in der Sozialhilfe Struktur des bisherigen BSHG bleibt im Wesentlichen erhalten:

Mehr

beck-shop.de Grundsicherungsund Sozialhilferecht für soziale Berufe Ein Studienbuch Richard Edtbauer Winfried Kievel von und 3.

beck-shop.de Grundsicherungsund Sozialhilferecht für soziale Berufe Ein Studienbuch Richard Edtbauer Winfried Kievel von und 3. Grundsicherungsund Sozialhilferecht für soziale Berufe Ein Studienbuch von Richard Edtbauer und Winfried Kievel 3. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage.....................................

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Sozialrecht aufzeigen 6 Art.20/Art.28 GG Staats- und Verfassungsrecht das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Sozialrecht aufzeigen 4 Art.20/Art.28 GG Staats- und Verfassungsrecht das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Sozialrecht aufzeigen 4 Art.20/Art.28 GG Staats- und Verfassungsrecht das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik

Mehr

Das SGB XII. Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften wie Aufgabe des Gesetzes und Nachranggrundsatz

Das SGB XII. Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften wie Aufgabe des Gesetzes und Nachranggrundsatz Das SGB XII 27.11.2003 Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch In Kraft getreten am 01.01.2005 Allgemeiner Inhalt des SGB XII Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften wie Aufgabe des

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Sozialrecht aufzeigen Art.20/Art.28 GG Staats- und Verfassungsrecht das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Sozialrecht aufzeigen das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland in den Grundzügen beschreiben Art.20/Art.28

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Sozialrecht aufzeigen Art.20/Art.28 GG Staats- und Verfassungsrecht das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Arbeitsuchende mit Migrationshintergrund. Hartz IV - Folgen für Ausbildung- und. Grundzüge des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen

Arbeitsuchende mit Migrationshintergrund. Hartz IV - Folgen für Ausbildung- und. Grundzüge des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen Grundzüge des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Dr. Georg Worthmann, IAT) Fachtagung des Landeszentrums für Zuwanderung Hartz IV - Folgen für Ausbildung- und Arbeitsuchende

Mehr

Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick Sozialamt Tirschenreuth 1

Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick Sozialamt Tirschenreuth 1 Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick - 08.01.2019 Sozialamt Tirschenreuth 1 Inhaltsübersicht - Sozialgesetzbuch II oder XII ( Hartz IV oder Sozialhilfe)?

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im Januar 2012 ISSN 1610-417X KI2 - j / 10 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen Die Sozialhilfe im Land Bremen

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im September 2013 ISSN 1610-417X KI2 - j / 12 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen im Jahre 2012 Teil I: nach dem

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Fachratgeber informieren Sie nach bestem Wissen. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von April 2015. Verbindliche Rechtsauskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Fachanwalt

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Sozialrecht aufzeigen das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland in den Grundzügen beschreiben Art.20/Art.28

Mehr

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA-Zentrale-PEG 21 Fachliche Hinweise 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2013 Gesetzestext:

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im Dezember 2009 ISSN 1610-417X KI2 - j / 08 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen Die Sozialhilfe im Lande Bremen

Mehr

Eselsbrücke SGB. 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer

Eselsbrücke SGB. 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer Eselsbrücke SGB 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer SGB I Hilfe in der Not Aufklärung, Beratung, Auskunft, Antrag Was gibt es? Wer ist zuständig? Vorschuss, Vorläufige

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Sozialrecht aufzeigen Art.20/Art.28 GG Staats- und Verfassungsrecht das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Fachliche Weisungen 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung

Mehr

1. Kapitel: Die Sozialhilfe im System der sozialen Leistungen (Kunkel) 19

1. Kapitel: Die Sozialhilfe im System der sozialen Leistungen (Kunkel) 19 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 15 1. Kapitel: Die Sozialhilfe im System der sozialen Leistungen (Kunkel) 19 1. Sozialrecht und Sozialleistungssystem ' 19 1.

Mehr

(4155) Aufwendung für sonstige Ausländer. (4157) Aufwendung für Spätaussiedler

(4155) Aufwendung für sonstige Ausländer. (4157) Aufwendung für Spätaussiedler Hilfe zum Lebensunterhalt 3. Kapitel SGB XII 4150 (4154) (4155) (4157) Erstattungen von Kostenträgern Erstattungen vom örtlichen Träger 4150.1620 4154.1620 4155.1620 4157.1620 106 bis 108 SGB XII Erstattungen

Mehr

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 19 SGB II Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe BA Zentrale GS 21 Wesentliche Änderungen

Mehr

Wohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005

Wohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005 Arbeitslosengeld II 7 Abs.4 SGB II Heimbewohner haben keinen Anspruch auf ALG II, wenn sie für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Barbetrag 35 Abs.2 SGB XII 21

Mehr

Vorwort zur 3. Auflage... 5 Vorwort zur 2. Auflage... 6 Vorwort zur 1. Auflage... 6 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...

Vorwort zur 3. Auflage... 5 Vorwort zur 2. Auflage... 6 Vorwort zur 1. Auflage... 6 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... Inhaltsübersicht Vorwort zur 3. Auflage... 5 Vorwort zur 2. Auflage... 6 Vorwort zur 1. Auflage... 6 Inhaltsverzeichnis... 11 Abkürzungsverzeichnis... 19 A. Fürsorgerecht... 27 I. Struktur des Fürsorgerechts...

Mehr

Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe vom 27. Dezember 2003 BGBl. I, S. 3022 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts Bedeutung und Aufbau des Sozialgesetzbuches erklären und in konkreten Fällen beurteilen, welche Regelungen des SGB I und SGB X für die Lösung von Rechtsfragen im SGB II und

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Ergebnisdarstellung 4 Tabellen 1. Bruttoausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII 2011 nach Hilfearten entsprechend der Kapitel im

Mehr

1.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen Das System der sozialen Sicherung...14

1.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen Das System der sozialen Sicherung...14 Inhalt Vortwort...11 Erster Teil Allgemeines zum SGB II und SGB XII 1 Allgemeine Grundlagen...13 1.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen...13 1.1.1 Das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG)...13 1.1.2 Verfassungsrechtliche

Mehr

TOP 2: Abgrenzung Fachleistung zu existenzsichernden Leistungen

TOP 2: Abgrenzung Fachleistung zu existenzsichernden Leistungen Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 2. Sitzung am 17. September 2014 Arbeitspapier zu TOP 2 Stand: 14. Oktober 2014 - final TOP 2: Abgrenzung Fachleistung zu existenzsichernden Leistungen 1. Sachverhalt

Mehr

SGB XII. Sozialhilfe. Prof. Dr. Johannes Falterbaum Duale Hochschule Baden-Württemberg

SGB XII. Sozialhilfe. Prof. Dr. Johannes Falterbaum Duale Hochschule Baden-Württemberg SGB XII Sozialhilfe SGB XII, Erg.-Lfg. 1/18 I/18 Kommentar von Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe Professor für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und

Mehr

SGB XII. Sozialhilfe. Prof. Dr. Johannes Falterbaum Duale Hochschule Baden-Württemberg

SGB XII. Sozialhilfe. Prof. Dr. Johannes Falterbaum Duale Hochschule Baden-Württemberg SGB XII Sozialhilfe Kommentar von Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe Professor für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und Universität Oldenburg (apl.)

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts Bedeutung und Aufbau des Sozialgesetzbuches erklären und in konkreten Fällen beurteilen, welche Regelungen des SGB I und SGB X für die Lösung von Rechtsfragen im SGB II und

Mehr

SGB XII. Kommentar. Herausgegeben von. Dr. Christian Grube Rechtsanwalt Vors. Richter am Verwaltungsgericht Hamburg a. D. und

SGB XII. Kommentar. Herausgegeben von. Dr. Christian Grube Rechtsanwalt Vors. Richter am Verwaltungsgericht Hamburg a. D. und SGB XII Sozialhilfe mit Asylbewerberleistungsgesetz Kommentar Herausgegeben von Dr. Christian Grube Rechtsanwalt Vors. Richter am Verwaltungsgericht Hamburg a. D. und Prof. Dr. Volker Wahrendorf Vors.

Mehr

Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick Sozialamt Tirschenreuth 1

Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick Sozialamt Tirschenreuth 1 Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick - 08.01.2019 Sozialamt Tirschenreuth 1 Leistungen des sozialen Ausgleichs bei Hilfebedürftigkeit und einer Erwerbsfähigkeit

Mehr

Vorwort Bearbeiter der Erläuterungen Verzeichnis der zitierten Entscheidungen Abkürzungsverzeichnis. Teil A: Einführung 1

Vorwort Bearbeiter der Erläuterungen Verzeichnis der zitierten Entscheidungen Abkürzungsverzeichnis. Teil A: Einführung 1 Vorwort Bearbeiter der Erläuterungen Verzeichnis der zitierten Entscheidungen Abkürzungsverzeichnis V VII XVII CHI Teil A: Einführung 1 Teil B: Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe 27

Mehr

Hilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Konto 7331 Konto 7332 Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozial

Hilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Konto 7331 Konto 7332 Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozial Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik über die Auszahlungen und Einzahlungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2 0 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen

Mehr

SGB XII. Sozialhilfe. Prof. Dr. Johannes Falterbaum Duale Hochschule Baden-Württemberg. Prof. Dr. Thomas Klie Evangelische Fachhochschule Freiburg

SGB XII. Sozialhilfe. Prof. Dr. Johannes Falterbaum Duale Hochschule Baden-Württemberg. Prof. Dr. Thomas Klie Evangelische Fachhochschule Freiburg SGB XII Sozialhilfe SGB XII, 26. Erg.-Lfg. II/12 Kommentar von Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe Professor für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und

Mehr

2007 W. Kohlhammer, Stuttgart

2007 W. Kohlhammer, Stuttgart 1 Einfçhrung... 1 1.1 Geschichtliche Entwicklung... 1 1.2 Aufgaben und Ziele der Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat... 9 1.3 Die Sozialhilfe im System der sozialen Sicherung

Mehr

SH1. Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben. Ausgaben

SH1. Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben. Ausgaben Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2010 Ansprechpartner/-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name:

Mehr

Die Sozialhilfe im Land Bremen 2013 Teil I: Ausgaben und Einnahmen nach dem 3. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Die Sozialhilfe im Land Bremen 2013 Teil I: Ausgaben und Einnahmen nach dem 3. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) STATISTISCHER BERICHT K I 2 - j / 13 Die Sozialhilfe im Land Bremen 2013 Teil I: nach dem 3. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter

Mehr

Ausschussdrucksache 16(11)80neu Ausschuss für Arbeit und Soziales 14. Februar 2006 16. Wahlperiode

Ausschussdrucksache 16(11)80neu Ausschuss für Arbeit und Soziales 14. Februar 2006 16. Wahlperiode DEUTSCHER BUNDESTAG Ausschussdrucksache 16(11)80neu Ausschuss für Arbeit und Soziales 14. Februar 2006 16. Wahlperiode Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Alte und neue Sozialhilfezahlen in Stuttgart

Alte und neue Sozialhilfezahlen in Stuttgart Hauptbeiträge Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 3/2006 Robert Gunderlach Alte und neue Sozialhilfezahlen in Stuttgart 56 Zusammenlegung von Arbeitslosenund Sozialhilfe 2004: rund 24 000

Mehr

Ende der Verschiebebahnhöfe?

Ende der Verschiebebahnhöfe? Ende der Verschiebebahnhöfe? Was bringt die Zusammenführung von Arbeitslosenund Sozialhilfe im Kontext der Arbeitsmarktreformen? Aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung Loccum, 22. November 2004 Dr. Rolf

Mehr

Neues Sozialhilferecht 2005

Neues Sozialhilferecht 2005 Neues Sozialhilferecht 2005 Am 31.12.2004 ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) außer Kraft getreten; als Nachfolgegesetze sind zum 01.01.2005 in Kraft getreten: I. Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch

Mehr

11. Sozialgesetzgebung

11. Sozialgesetzgebung 116 11. Sozialgesetzgebung Bundessozialhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646, 2975), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im Dezember 2012 ISSN 1610-417X KI2 - j / 11 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen im Jahre 2011 Teil II: nach dem

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im Oktober 2013 ISSN 1610-417X KI2 - j / 12 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen im Jahre 2012 Teil II: nach dem

Mehr

Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 13.12.2011 bis 27.07.2015 Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf dem Transparenzportal

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im Dezember 2009 ISSN 1610-417X KI2 - j / 08 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen Die Sozialhilfe im Lande Bremen

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/2226 4. Wahlperiode 16.05.2006 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.PDS Höhe des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion der Linkspartei.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion der Linkspartei. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/448 5. Wahlperiode 29.05.2007 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion der Linkspartei.PDS Finanzieller Ausgleich für Kommunen nach dem SGB II

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe Vorwort zur 10. Auflage... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 17 Literaturverzeichnis... 23 Einleitung... 31 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe Erstes Kapitel Allgemeine

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT KOMMUNALDATENPROFIL. Stand: 03/2017. Gebietsstand: 1. Januar Soziale Sicherung. Landkreis Südliche Weinstraße

STATISTISCHES LANDESAMT KOMMUNALDATENPROFIL. Stand: 03/2017. Gebietsstand: 1. Januar Soziale Sicherung. Landkreis Südliche Weinstraße Stand: 03/2017 KOMMUNALDATENPROFIL Gebietsstand: 1. Januar 2017 111 (Sozialhilfe 3. 9. Kapitel SGB XII) im Landkreis Merkmal Jahr bzw. Stichtag Einheit Wert Zum Vergleich insgesamt Minimum Maximum Rheinland-

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Tabellen 1. Bruttoauszahlungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII 2015 nach Hilfearten entsprechend der Kapitel im SGB XII 5 2. Nettoauszahlungen

Mehr

Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr... ineur

Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr... ineur Anlage 18 (zu 40KomHVO) Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr... ineur Verwaltungshaushalt (VwH) Vermögenshaushalt (VmH) Gesamthaushalt 1. Soll-Einnahmen

Mehr

Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II Beck-Rechtsberater im dtv 50605 Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II Hilfe zum Lebensunterhalt (Hartz IV), Grundsicherung, sonstige Ansprüche (z.b. Hilfe zur Pflege), Verfahren, Verwandtenregress von Dr.

Mehr

Wesentliche Änderungen Seite 1 23

Wesentliche Änderungen Seite 1 23 Wesentliche Änderungen Seite 1 23 Fassung vom 20.12.2011: Gesetzestext: Bekanntmachung des BMAS über die Höhe der Regelbedarfe für die Zeit ab 1. Januar 2012 eingefügt Kap. 1.1: Anpassung an die für die

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT KOMMUNALDATENPROFIL. Stand: 03/2017. Gebietsstand: 1. Januar Soziale Sicherung. Westerwaldkreis (Ww.

STATISTISCHES LANDESAMT KOMMUNALDATENPROFIL. Stand: 03/2017. Gebietsstand: 1. Januar Soziale Sicherung. Westerwaldkreis (Ww. Stand: 03/2017 KOMMUNALDATENPROFIL Gebietsstand: 1. Januar 2017 (Ww.) (Ww.)1111111111 (Sozialhilfe 3. 9. Kapitel SGB XII) im Landkreis Merkmal Jahr bzw. Stichtag Einheit Wert Zum Vergleich insgesamt Minimum

Mehr

Grundlagen der Sozialhilf für älterej^enschen nach dem SGB XII

Grundlagen der Sozialhilf für älterej^enschen nach dem SGB XII A«Ly t~ Taft 3 Grundlagen der Sozialhilf für älterej^enschen nach dem SGB XII flhbihbmkiab«^! Gesetzliche Grundlagen - SGB XII - i»>t i % GOCH Ifl miieinaide- Stac Faktisch ist das SGB XII Nachfolgeregelung

Mehr

- nachfolgend: Gemeinden -

- nachfolgend: Gemeinden - Heranziehungsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) zwischen dem Landkreis Ammerland und der Stadt Westerstede sowie den Gemeinden Apen, Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede und Wiefelstede - nachfolgend:

Mehr

FÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016

FÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016 Name der befragenden Behörde Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage,

Mehr

online SH1 Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2012 Allgemeine Angaben zu...

online SH1 Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2012 Allgemeine Angaben zu... Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2012 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage, die Bestandteil dieses

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 21.08.2017 Der Gesetzestext

Mehr

Grundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren:

Grundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren: SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Modul 1 Grundmodul Autoren: Fritz Marburger, BZ St. Ingbert Karl-Werner Illhardt, BZ Daun Lothar Rieder, BZ Aalen Volker Hahn, BZ Timmendorfer Strand

Mehr

Gelbe Erläuterungsbücher SGB XII. Kommentar. von Christian Grube, Prof. Dr. Volker Wahrendorf, Dr. Karin Bieback, Dr. Thomas Flint, Klaus Streichsbier

Gelbe Erläuterungsbücher SGB XII. Kommentar. von Christian Grube, Prof. Dr. Volker Wahrendorf, Dr. Karin Bieback, Dr. Thomas Flint, Klaus Streichsbier Gelbe Erläuterungsbücher SGB XII Kommentar von Christian Grube, Prof. Dr. Volker Wahrendorf, Dr. Karin Bieback, Dr. Thomas Flint, Klaus Streichsbier 5. Auflage SGB XII Grube / Wahrendorf / Bieback / et

Mehr

11 Soziales. Seite 133

11 Soziales. Seite 133 11 Soziales Seite 133 11 SOZIALES Nr. Seite 01 Verteilung der Sozial- und Jugendhilfe nach Fallzahlen 137 02 Einnahmen und Ausgaben der Sozial- und Jugendhilfe 138 03 Hilfearten nach Fallzahlen und Bruttoausgaben

Mehr

Die Sozialhilfe im Land Bremen 2013 Teil II: Empfänger nach dem 3. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Die Sozialhilfe im Land Bremen 2013 Teil II: Empfänger nach dem 3. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) STATISTISCHER BERICHT K I 2 - j / 13 2013 Teil II: nach dem 3. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter

Mehr

Nach 17 SGB IX können die Rehabilitationsträger Leistungen zur Teilhabe auf Antrag eines Leistungsberechtigten als Persönliche Budgets ausführen.

Nach 17 SGB IX können die Rehabilitationsträger Leistungen zur Teilhabe auf Antrag eines Leistungsberechtigten als Persönliche Budgets ausführen. Überblick zu den wichtigsten Neuregelungen und Änderungen in den Sozialgesetzbüchern SGB II und SGB XII Wichtige Neuregelungen Neuregelung des Persönlichen Budgets ( 17 SGB IX) Nach 17 SGB IX können die

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Deutscher Bundestag Drucksache 16/162 16. Wahlperiode 09. 12. 2005 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2017 Gesetzestext:

Mehr

Der Senat von Berlin IntArbSoz I A 25 Tel. 9028 (928) 2009 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2018 Anlage: Anpassung

Mehr

SGB XII. Sozialhilfe mit Asylbewerberleistungsgesetz. Kommentar. Herausgegeben von. Christian Grube

SGB XII. Sozialhilfe mit Asylbewerberleistungsgesetz. Kommentar. Herausgegeben von. Christian Grube SGB XII Sozialhilfe mit Asylbewerberleistungsgesetz Kommentar Herausgegeben von Christian Grube Rechtsanwalt Vors. Richter am Verwaltungsgericht Hamburg a. D. Prof. Dr. Volker Wahrendorf Vors. Richter

Mehr

Mehr Menschen mussten 2013 in Stuttgart von Sozialer Mindestsicherung leben Ein Plus von 2132 Menschen oder 4,6 Prozent mehr gegenüber dem Vorjahr

Mehr Menschen mussten 2013 in Stuttgart von Sozialer Mindestsicherung leben Ein Plus von 2132 Menschen oder 4,6 Prozent mehr gegenüber dem Vorjahr Kurzberichte Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 12/2014 Mehr Menschen mussten 2013 in Stuttgart von Sozialer Mindestsicherung leben Ein Plus von 2132 Menschen oder 4,6 Prozent mehr gegenüber

Mehr

TOP 3 Pauschale Geldleistung als mögliche Leistungsform der Fachleistung / Prüfung Einführung Bundesteilhabegeld, Blinden- und Gehörlosengeld

TOP 3 Pauschale Geldleistung als mögliche Leistungsform der Fachleistung / Prüfung Einführung Bundesteilhabegeld, Blinden- und Gehörlosengeld Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 4. Sitzung am 19. November 2014 Arbeitspapier zu TOP 3 Stand: 10. Dezember 2014 - final TOP 3 Pauschale Geldleistung als mögliche Leistungsform der Fachleistung / Prüfung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/3269 16. Wahlperiode 07.11.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) XII: Sozialhilfe mit Aktualisierungsservice

Sozialgesetzbuch (SGB) XII: Sozialhilfe mit Aktualisierungsservice Sozialgesetzbuch (SGB) Gesamtkommentar (ESV) Sozialgesetzbuch (SGB) XII: Sozialhilfe mit Aktualisierungsservice Kommentar Bearbeitet von Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe, Dr. Karl Hauck, Prof. Dr. Wolfgang

Mehr

Leistungen der Sozialhilfe an aus dem Strafvollzug entlassene Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit

Leistungen der Sozialhilfe an aus dem Strafvollzug entlassene Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit Leistungen der Sozialhilfe an aus dem Strafvollzug entlassene Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit 1 23 SGB XII Absatz 1 Satz 1 bis 3 Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe

Mehr

Prof. Dr. Jürgen Winkler Katholische Hochschule Freiburg

Prof. Dr. Jürgen Winkler Katholische Hochschule Freiburg 1 Hilfeplan, Gesamtplan, Zusammenarbeit mit anderen, Sozialraum Rechtliche Grundlagen und Rechtsprobleme bei der Erbringung der Hilfe nach den 67 ff. SGB XII Prof. Dr. Jürgen Winkler Katholische Hochschule

Mehr

Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Bundesrat Drucksache 110/06 17.02.06 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages AS - FJ - Fz Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Der Deutsche Bundestag hat in seiner

Mehr

SH1 FÜR IHRE UNTERLAGEN

SH1 FÜR IHRE UNTERLAGEN Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2018 Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen die Fachinformationen in der separaten Unterlage. Vielen Dank

Mehr

Soziale Mindestsicherung in Deutschland

Soziale Mindestsicherung in Deutschland Soziale Mindestsicherung in Destatis, 04. Dezember 2008 Die Finanzierung und Zukunftssicherheit der sozialen Sicherungssysteme steht im Zentrum der aktuellen Reformdebatte in. Vor diesem Hintergrund liefern

Mehr

SGBII Sozialgesetzbuch II

SGBII Sozialgesetzbuch II SGBII Sozialgesetzbuch II Neue Chancen auf Arbeit Informationen für Empfänger von Arbeitslosengeld II Herausgeber Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Marketing und Strategische PR Stand: November 2004 www.arbeitsagentur.de

Mehr