Überwachung und Begehung durch die Gewerbeaufsicht Niedersachsen
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- Pamela Ursler
- vor 7 Jahren
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1 Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz Überwachung und Begehung durch die Gewerbeaufsicht Niedersachsen AMAH
2 Fragen, die der Vortrag beantworten soll Warum dürfen wir Sie besuchen? Nach welchen Grundlagen prüfen wir? Wie führen wir eine Begehung durch? Wie sieht ein Revisionsschreiben aus? Welche Maßnahmen können wir treffen? Wie können Sie sich vorbereiten? 2
3 Über welche Qualifikationen verfüge ich? FH-Studium in Lübeck Technisches Gesundheitswesen Umwelt und Hygienetechnik Fortbildungen SYN CEN Validierung und Routineüberwachung für die Aufbereitung von Medizinprodukten 2007 Technischer Sterilisationsassistent (FK I) 2010 Technischer Sterilisationsassistent (FK III) Modul E Validieren in der Praxis der Sterilgutversorgung 3
4 Was berechtigt uns Sie zu überwachen? 26 MPG Durchführung der Überwachung Teilt mit wer alles überwacht werden darf Behörde muss über Ausstattung und Sachkenntnis verfügen (Fortbildung) Abs. 3 berechtigt z. B. zum Eintritt in alle relevanten Räumlichkeiten (Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung Art. 13 GG) MP zu prüfen relevante Dokumente einsehen Fotos anfertigen Mitwirkungspflicht des Betroffenen einzufordern (Zuwiderhandlungen sind eine Ordnungswidrigkeit) 4
5 Bei wem führen wir Begehungen durch? Sponsoren, Prüfzentren Klinische Prüfungen von Medizinprodukten MPKPV Herstellern und Vertreibern Inverkehrbringen von Medizinprodukten MPG Krankenhäusern, Ambulante Operationszentren, Fachärzten, Zahnärzten, Alten- und Pflegeheimen, allg. Ärzten, Podologen, usw. Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten - MPBetreibV 5
6 Welche Arten von Begehung gibt es? geplante Begehungen Begehungen sind angemeldet Anzahl der jährlichen Begehungen wird vom Ministerium vorgegeben anlassbezogene Begehungen Begehungen sind nicht angemeldet bzw. sehr kurzfristig Meldungen jeglicher Art 6
7 Worauf basiert die Prüfung beim Betreiber? Medizinproduktegesetz (MPG) Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) KRINKO / BfArM Empfehlung Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung Die anderen KRINKO Empfehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten Normen wie z. B. DIN EN ISO 15883, DIN EN ISO Leitlinien von der DGKH und der DGSV 7
8 Medizinprodukte-Betreiberverordnung allg. MPBetreibV Aufbereitung 2, 3, 6, 7, 8, 9, 11 2, 4 Funktionelle Sicherheit: Allg. Organisation: Organisatorische Bedingungen: Baulich-technische Bedingungen: Personelle Bedingungen: STK wiederk. Prüfung MTK MP-Bücher Vorkommnisse Desinfektionsplan QM Aufbereitung Risikobewertung Anweisungen Organigramm Raum R & D Sterilisation Lagerung Personalqualifikation 8
9 Wie führen wir eine Begehung durch? Anschreiben mit der Ankündigung eines Besuches mit der Aufforderung der Zusendung von Dokumenten Telefonische Terminabsprache für die Begehung Begehung mit anschließender Besprechung Revisionsschreiben Abschlussschreiben 9
10 Welche Dokumente werden im Ankündigungsschreiben angefordert? Bestandsverzeichnis Prüfprotokolle für wiederkehrende Prüfungen, messtechnische und sicherheitstechnische Kontrollen Klassifizierung und Risikobewertung der Medizinprodukte gemäß der KRINKO / BfArM Empfehlung Individuelle Standardanweisungen zur Aufbereitung der Medizinprodukte Reinigungs- und Desinfektionsplan Ggf. aktuelle Validierungsberichte Ggf. Fachkunde bzw. Sachkundenachweis für die Personen, die die Aufbereitung durchführen 10
11 Bestandsverzeichnis Der Betreiber hat für alle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte der jeweiligen Betriebsstätte ein Bestandsverzeichnis zu führen ( 8 Abs. 1 MPBetreibV) Inhalt des Bestandsverzeichnisses ( 8 Abs. 2 MPBetreibV): Bezeichnung, Art und Typ, Loscode oder Seriennummer, Anschaffungsjahr des Medizinproduktes Name / Firma und die Anschrift des Verantwortlichen für das jeweilige Medizinprodukt die der CE-Kennzeichnung hinzugefügten Kennnummer der Benannten Stelle, soweit diese nach den Vorschriften des MPGs angegeben ist soweit vorhanden, betriebliche Identifikationsnummer Standort und betriebliche Zuordnung die vom Hersteller angegebene Frist für die STK 11
12 Welche Klassifizierungen von Medizinprodukten existieren? unkritische Medizinprodukte - Reinigung, Desinfektion semikritische Medizinprodukte (A & B) - Reinigung, abschließende voll-viruzide Desinfektion - semikritisch B bevorzugt thermische Desinfektion - bei manuellen Verfahren Sicherstellung des Reinigungserfolges kritische Medizinprodukte (A & B & C) - Reinigung, Desinfektion, Verpackung, Sterilisation - kritisch B grundsätzlich maschinelle Reinigung und thermische Desinfektion (RDG) Medizinprodukte (B & C) - eigene Aufbereitungsräume 12
13 Folgen der Klassifizierung und Risikobewertung Aus der Klassifizierung der Medizinprodukte leiten sich die technischen Voraussetzungen, die baulich-funktionellen Anforderungen, die Sachkenntnis des Personals, der Aufwand des Qualitätsmanagements ab. 13
14 Validierungsberichte Was interessiert uns an den Validierungsberichten? Ergebnis der Prozessvalidierung Umfang der Validierung wie z. B. Programme, Instrumente, usw. Erstvalidierung oder erneute Leistungsbeurteilung Zeitpunkt der Erstvalidierung Voraussetzungen, damit der Prozess als validiert betrachtet werden kann zusätzliche Empfehlungen vom Validierer 14
15 Ablauf der Begehung I Vorbesprechung Beantwortung von Fragen bzgl. der Begehung Rückfragen zu den vorgelegten Dokumente wie z. B. Validierungsberichten Weitere Dokumentenprüfung wie z. B. Prüfung der Medizinproduktebücher Begehung der Räumlichkeiten Stichproben aus dem Bestandsverzeichnis Zustand der Geräte Verfolgung des Weges der Aufbereitung eines Medizinproduktes Überprüfung der Lagerung von Produkten, die steril bzw. keimarm zur Anwendung kommen Überprüfung des QMs bzw. der Arbeitsanweisung auf Plausibilität 15
16 Ablauf der Begehung II Abschlussbesprechung Gesamteindruck der Einrichtung / Praxis Ergebnis der Begehung Weitere Vorgehensweise 16
17 Allgemeiner Zustand der Räume 17
18 Zustand der Geräte / Instrumente 18
19 Aufbereitung 19
20 Mitarbeiterqualifikation 20
21 Grundsatz jeder Begehung Wir versuchen durch Checklisten, Absprachen (z. B. Qualitätszirkel Medizinprodukte ), usw. eine Gleichbehandlung bzw. eine Gleichbewertung bei einer Begehung zu erreichen. Die Beurteilung einer Begehung ist immer eine Einzelfallentscheidung. 21
22 Mögliche Folgen der Begehung Keine Mängel Danke Kein Revisionsschreiben Kleine Aufwandspauschale Mängel Revisionsschreiben Kostenberechnung nach Aufwand Mängel - Gefahr für die öffentliche Sicherheit Untersagung vor Ort z. B. die Anwendung der aufbereiteten Instrumente, Anwendung eines Gerätes, usw. ( 28 MPG) 22
23 Wie sind unsere Revisionsschreiben aufgebaut? Die vorgefundenen Mängel werden in drei Kategorien eingeteilt: Kritische Mängel Schwerwiegende Mängel Sonstige Mängel Zeit für die Beseitigung der festgestellten Mängel Grundsätzlich unverzüglich Sonstige Bemerkungen Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Bei Nichtbeseitigung der kritischen Mängel droht eine Anordnung 23
24 Wo erhalten Sie Hilfestellung bei der Umsetzung der MPBetreibV? eine kleine Auswahl: Ärzte- / Zahnärztekammer Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen KVN Arbeitskreis Instrumenten-Aufbereitung Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V. DGSV Kassenärztliche Vereinigung Bayern - oder einfach bei der zuständigen Behörde fragen 24
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 25
26 Kontaktdaten Dezernat 22 - Medizinprodukterecht Uta Schmidt uta.schmidt@gaa-h.niedersachsen.de Tel.: 0511 / Andreas Karolat andreas.karolat@gaa-h.niedersachsen.de Tel.: 0511 / Annika Quade annika.quade@gaa-h.niedersachsen.de Tel.: 0511 / Bianka Stache bianka.stache@gaa-h.niedersachsen.de Tel.: 0511 / Carlos Montalván carlos.montalvan@gaa-h.niedersachsen.de Tel.: 0511 / Sissy Niemann sissy.niemann@gaa-h.niedersachsen.de Tel.: 0511 / Dipl.-Ing. (FH) Carlos Montalvan - Dezernat 22 - Medizinprodukterecht 26
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