Herausgeber Fachbereich Soziale Planung, Beratung und Qualitätssicherung Ressort Soziales der Stadt Wuppertal Neumarkt 10, Wuppertal
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- Damian Baum
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2 Herausgeber Fachbereich Soziale Planung, Beratung und Qualitätssicherung Ressort Soziales der Stadt Wuppertal Neumarkt 10, Wuppertal Redaktion Realisierung und Satz Claudia Hembach/Bärbel Mittelmann Gestaltung Qualitätssiegel und Umschlag Alexander Birthälmer Auflage: pdf, Stadt Wuppertal Neuauflage
3 Ansprechpartnerin Psychosoziale- und Behindertenplanung Bärbel Mittelmann Tel. : 0202/ , Fax : 0202/ baerbel.mittelmann@stadt.wuppertal.de Kontaktpersonen Behindertenkoordination Sandra Heinen Tel.: 0202/ , Fax: 0202/ sandra.heinen@stadt.wuppertal.de Psychiatrie- und Suchtkoordination Claudia Hembach Tel.: 0202/ , Fax: 0202/ claudia.hembach@stadt.wuppertal.de Obachlosenkoordination Ulrike Jansen Tel.: 0202/ , Fax: 0202/ ulrike.jansen@stadt.wuppertal.de 3
4 Liebe Leserin und lieber Leser, in Wuppertal hat sich ein Trägerverbund in Bereich des Ambulant Betreuten Wohnens für psychisch kranke und suchtkranke Menschen, sowie Menschen mit Behinderungen gebildet. (Eingliederungshilfen, SGB XII, 53ff) Ziel ist es, das Hilfeangebot und somit die Lebenssituation der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und weiterzuentwickeln. Alle Mitglieder des Trägerverbundes haben eine Leistungsvereinbarung mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR). Im Rahmen einer Selbstverpflichtung haben sie sich darüber hinaus über die Konkretisierung bestimmter Punkte dieser Leistungsvereinbarung verständigt. Zusammengefasst wurden die Vereinbarungen unter dem Titel: Qualitätskriterien im Ambulant Betreuten Wohnen in Wuppertal. Sie können sie ab Seite 8 dieser Broschüre nachlesen. Im Anschluss an die Qualitätskriterien befindet sich eine Liste mit den Diensten (einschließlich der Zielgruppen) die dem Trägerverbund beigetreten sind. 4
5 Durch die Stadt Wuppertal wurde ein Qualitätssiegel (Logo) entwickelt, dass von diesen Diensten für eigene Veröffentlichungen genutzt werden kann. Es gibt Ihnen als Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Mitglieder des Trägerverbundes auch anhand dieses Logos zu erkennen. Claudia Hembach Bärbel Mittelmann 5
6 Was sind "Hilfen zum selbständigen Wohnen"? Was ist "Ambulant Betreutes Wohnen"? Warum Wuppertaler Qualitätskriterien? Wenn Menschen durch psychische Erkrankungen inkl. Suchterkrankungen oder Behinderungen Einschränkungen in ihrer Alltagsbewältigung haben, können sie Hilfen zum selbständigen Wohnen beantragen. Diese Hilfen werden auch "Hilfen zum Ambulant Betreuten Wohnen" oder kurz "BeWo" genannt. Voraussetzung für den Erhalt des Bewo ist die Durchführung eines Hilfeplanverfahrens, das auf den folgenden Seiten in groben Zügen erklärt wird. Wer leistet Was? Die Dienste, die diese Hilfen anbieten, setzen Fachleute, wie Sozialarbeiter, Krankenschwestern und Sozialpädagogen etc. ein. Je nach Hilfebedarf des psychisch erkrankten/behinderten Menschen kommen diese Fachleute regelmäßig, d.h. ein- bis mehrmals in der Woche und helfen der/dem Betroffenen in ihrer/seiner Wohnung /Wohngemeinschaft bei der Bewältigung des Alltags. 6
7 Dazu gehören Hilfen bei der Haushaltsführung und Ernährung, bei der persönlichen Hygiene, bei Konflikten mit Bezugspersonen, Vermietern und Behörden, Hilfen beim Behörden- oder Arztbesuch. Ziel der Hilfen ist es, dem betroffenen Menschen ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung und beim Leben in der Gemeinschaft (wieder) zu ermöglichen. Die Hilfe in dieser Form gibt es nur für den oben genannten Personenkreis. Sie setzt eine entsprechende ärztliche Diagnose voraus. Menschen, die aufgrund von anderen Erkrankungen oder altersbedingt ähnliche Hilfe benötigen, können sich von ihrem Sozialhilfeträger beraten lassen. Das Hilfeplan-Verfahren Um Bewo zu erhalten, können die betroffenen Bürgerinnen und Bürger einen Antrag direkt beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder über das Sozialamt der Stadt Wuppertal stellen. Mit einem Hilfeplan-Formular (IHP) wird von dem erkrankten/behinderten Menschen zusammen mit einem Fachmann oder einer Fachfrau seiner/ihrer Wahl der persönliche Hilfebedarf aufgenommen. Entsprechende Fachleute können u.a. Mitarbeiter des BeWo-Dienstes, eines Krankenhaussozialdienstes, des Sozialamtes (Hilfen für Erwachsene) oder der gesetzliche Betreuer sein. 7
8 Im Rahmen einer Hilfeplankonferenz wird über den Hilfebedarf beraten und ein Votum bzgl. der Plausibilität des Hilfebedarfes abgegeben. Die professionellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Hilfeplankonferenz sind, neben dem LVR und der Stadt Wuppertal, Mitglieder aller Bereiche der Psychosozialen Versorgungslandschaft. Als Antragstellerin oder Antragssteller haben Sie auch die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen oder persönlich daran teilzunehmen. Wenn die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die/der Betroffene nach Bewilligung der Kostenübernahme durch den LVR einen Dienst ihrer/seiner Wahl mit der Durchführung der Hilfen beim Leben und Wohnen beauftragen. 8
9 Qualitätskriterien im Ambulant Betreuten Wohnen in Wuppertal Die vorliegende Vereinbarung für den Bereich des Ambulant Betreuten Wohnens zielt darauf ab, zum Wohle der Klienten und im Einklang mit dem fachlichen Anspruch der Anbieter einen hohen Qualitätsstandard in der Versorgung zu gewährleisten. Im Sinne einer Selbstverpflichtung, haben sich die nachfolgend genannten Beteiligten unter Moderation der Stadt Wuppertal über die Konkretisierung folgender in der Leistungsvereinbarung mit dem LVR genannter Punkte verständigt: - Einbindung in die regionale Anbieterstruktur - Weitervermittlung bei Nichtzuständigkeit - Beschwerden - Krisenprävention - Krisenintervention - Erreichbarkeit - Sächliche Ausstattung - Kontinuität der Betreuung - Betreuungsverträge - Abschlussbericht - Öffentlichkeitsarbeit 9
10 1. Einbindung in die regionale Anbieterstruktur - vernetzte Hilfe Die Dienste leisten ihre Hilfe im Verbund der regional vernetzten Anbieter. Die verschiedenen Fachgremien und themenspezifischen Arbeitsgruppen gewährleisten einen ständigen Informationsaustausch und Kenntnis über das gesamte Spektrum der Hilfsangebote in der Versorgungsregion, sowie eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Versorgungsangebote und Versorgungsstrukturen. Die Anbieter verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme an mindestens einer Fachgruppe entsprechend der/den jeweiligen zu betreuenden Zielgruppe(n). Die Anbieter sind außerdem eingebunden in das Hilfeplanverfahren und verpflichten sich, an mindestens einer der Hilfeplankonferenzen (Hilfeplankonferenz Behinderung/Hilfeplankonferenz Psyche/Sucht) im jeweiligen Funktionsbereich turnusmäßig im Wechsel mit anderen Anbietern teilzunehmen. 10
11 2. Weitervermittlung bei Nichtzuständigkeit Im Falle einer Anfrage einer Klientin/eines Klienten, der/dem wegen Unzuständigkeit nicht unmittelbar geholfen werden kann, erfolgt eine Weitervermittlung an die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit geistiger Behinderung (Kokobe), bzw. das Sozialpsychiatrische Zentrum (SPZ) für Menschen mit psychischer Behinderung oder einen Anbieter des Ambulant Betreuten Wohnens mit entsprechend zu betreuender Zielgruppe. 3. Beschwerden Die Anbieter verpflichten sich, im Betreuungsvertrag die verschiedenen relevanten Beschwerdemöglichkeiten detailliert mit den Kontaktdaten, inkl. Telefonnummern, aufzuführen und über Änderungen zu informieren. Besonderen Wert ist auf zweckmäßige, ortsnahe Beschwerdemöglichkeiten zu legen. Name und Erreichbarkeit (Tel.-Nr.) sollten zur direkten Kontaktaufnahme angegeben werden: - Interne Beschwerdemöglichkeit des Anbieters - Behindertenbeauftragte/r Desweiteren ist auf die im Mustervertrag des Landschaftsverbandes Rheinland aufgeführten Beschwerdemöglichkeiten hinzuweisen. 11
12 4. Krisenprävention Die Dienste sorgen für eine individuelle, effektive Krisenprävention. Mit dem/r Klienten/In werden Verhaltensweisen für verschiedene, kritische, auf die Behinderung bzw. Erkrankungen bezogene Situationen besprochen und eingeübt. Wenn es sinnvoll erscheint wird der Krisenplan auch schriftlich festgehalten und ist weiter zu entwickeln. Nach Möglichkeit werden persönliche Netzwerke (Nachbarn, Verwandtschaft) geknüpft bzw. einbezogen. 12
13 6. Krisenintervention Unabhängig von den Möglichkeiten der Selbsthilfe, muss die Erreichbarkeit des BeWo-Dienstes gewährleistet sein. Der/die Klient/in muss sich sicher sein, im Bedarfsfall Hilfe zu erhalten. Insbesondere muss klar sein, an wen sich die Person zu wenden hat (siehe z. B. Krisenvereinbarung) bzw. welche Stelle sie/er wie erreichen kann. Dies trifft besonders dann zu, wenn je nach Situation bzw. Zustand der/des Klienten/in eine Krise zu erwarten ist. Dies wird z. B. dann deutlich, wenn im Rahmen der Betreuung für Kriseninterventionen bei der Hilfeplanung Zeitkontingente zur Verfügung stehen. 6. Erreichbarkeit Die Anbieter stellen die Erreichbarkeit sicher, die ihrer Aufgabenstellung im Sinne des jeweiligen Hilfeplans entspricht. Bei Bedarf ist die Hilfe auch an Wochenenden zu gewährleisten. Dazu müssen Instrumente der Erreichbarkeit (Telefon, Handy, Adresse usw.) vorgehalten werden. 13
14 7. Sächliche Ausstattung Die Anbieter sollen ein Büro in der Stadt Wuppertal haben. Ausnahmen sind bei einem sehr speziellen Angebot, für eine besondere Zielgruppe grundsätzlich möglich. Die Anbieter streben die Barrierefreiheit ihrer Räumlichkeiten an. Die notwendige Ausstattung umfasst einen PC, E- Mail-Adresse, Anrufbeantworter und Mobiltelefon. 8. Kontinuität der Betreuung Gemäß der Leistungsvereinbarung erfolgt die Betreuung im Bezugspersonensystem. Eine Tandemlösung wird bevorzugt. Dies bedeutet, dass zwei feste Bezugspersonen zur Verfügung stehen, um im gegenseitigen Vertretungsfall von vornherein eine Kontinuität der Betreuung zu gewährleisten. Dem Klienten wird größtmögliche Mitsprache bei der Wahl der Bezugsperson eingeräumt. 14
15 9. Betreuungsverträge Folgende Inhalte dieser Vereinbarung müssen (ggf. über die Vorgaben der Leistungsvereinbarung hinaus) in den Betreuungsverträgen enthalten sein: - Regelung über Erreichbarkeit - Absprachen über die individuellen Betreuungsleistungen (Zeitstruktur, Intensität, Betreuungsschwerpunkte), hier kann der Mustervertrag des Landschaftsverbandes Rheinland als Grundlage dienen - Konkrete Beschwerdemöglichkeit vor Ort (s. Punkt 3 bei Beschwerden) - Verbindliche Regelungen zu Bezugspersonen insbesondere beim Neuabschluss von Betreuungsverträgen. - Kündigungsfristen (für den Klienten/ die Klientin nicht länger als 4 Wochen zum Monatsende) - Gründe, die zu einer außerordentlichen Kündigung führen können, müssen angegeben werden, z.b. verbale oder körperliche Gewalt - Im Falle einer Kündigung oder sonstigen Beendigung des Betreuungsverhältnisses verpflichtet sich der Anbieter, durch Angabe anderer Anbieter und weiteren Informationen, dafür zu sorgen, dass die Klientin /der Klient bei Bedarf an das Hilfesystem anknüpfen kann. 15
16 10. Abschlussbericht oder Beendigungsanzeige Die Anbieter fertigen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einen Abschlussbericht oder eine Beendigungsanzeige. Darin müssen folgende Angaben enthalten sein: - persönliche Daten des Klienten/ der Klientin u. Aktenzeichen - Betreuungsbeginn und -ende - Gründe für die Beendigung (z.b.: Tod, Umzug, verbale oder körperliche Gewalt, stationäre Aufnahme, Haft, Selbstzahler, fehlende Kooperation) - Perspektive der Versorgung nach dem Ausscheiden Der Abschlussbericht wird mit der Klientin oder dem Klienten besprochen und ist nach Möglichkeit auf Wunsch auch auszuhändigen. 11. Öffentlichkeitsarbeit Die Anbieter lassen sich in mindestens einem der beiden Wegweiser (Wegweiser für Menschen mit Behinderung oder Psychosoziales Adressbuch) aufnehmen (je nach Zielgruppe/n), damit ist gewährleistet, dass das Angebot auffindbar ist. 16
17 Folgende Träger haben sich dem Verbund angeschlossen: alpha e.v. Ambulant Betreutes Wohnen, Peter vom Brocke Antje Lorenz Autismus Wohnverbund Rhein-Wupper GmbH Autismus Wuppertal Pflege- und Lebensgemeinschaft ggmbh Blaukreuz Zentrum Wuppertal DB Bergische Diakonie Betriebsgesellschaft ggmbh Behindert na und? e.v. Bergische Hauspflege BHV ggmbh Betreutes Wohnen Köln/Wuppertal, Dr. Andreas Funk BeWo Schrage BeWo im Tal Petra Wiebel Ev. Stiftung Hephata Wohnen ggmbh Ev. Stiftung Tannenhof Forum Industrie Handwerk und Kultur e.v. pro viel Freundes- und Förderkreis Suchtkrankenhilfe e.v. Hof Sondern e.v. Sozialtherapeutische Gemeinschaft Iona Lebensgemeinschaft für Menschen mit Behinderung e.v. Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Ambulant Betreutes Wohnen Kollegium für freie Jugendarbeit und Berufsbildung e.v. Lebenshilfe Wohnen gemeinnützige GmbH 17
18 Lebensraum e.v. Mit-Menschen-Wuppertal e.v. Porta e.v. Sprungbrett e.v. Vitalis Wohngemeinschaften e.v. Eine aktualisierte Liste kann bei folgender Adresse angefordert werden: Stadt Wuppertal Fachbereich Bärbel Mittelmann Tel.:
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