Kompaktwissen Gesundheitswesen

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1 Marcus Kurmann/Manfred Baier Altersvorsorge für Ärzte Grundlagen und Beratungsempfehlungen für eine zielgerichtete Altersvorsorge Kompaktwissen Gesundheitswesen

2 DATEV eg, Nürnberg Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber. Dieses Buch und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist die Verwertung ohne Einwilligung der DATEV eg unzulässig. Redaktion und Herstellung: DATEV eg Printed in Germany Angaben ohne Gewähr Stand: November 2009 DATEV-Artikelnummer:

3 Editorial Die regelmäßige Ermittlung des eigenen Versorgungsbedarfes und gezielte Planung der eigenen Altersversorgung ist auch für die Ärzteschaft vor dem Hintergrund des derzeitigen Demografiewandels und dem damit entstehenden Druck auf die bestehenden Rentensysteme unerlässlich. Seit dem Jahr 2005 müssen auch Ärzte mit weiteren, zum Teil erheblichen Einbußen in ihrer Altersversorgung rechnen. Ursache ist das neue Alterseinkünftegesetz, auf Grund dessen auch Ärzte seit 2005 zunächst einen Teil ihrer Rente aus dem Versorgungswerk versteuern müssen. Bis 2040 steigt dieser Anteil sukzessive auf die volle Besteuerung der Renten an. Im Gegenzug zur Besteuerung der Renten werden die Beiträge an das ärztliche Versorgungswerk sowie an eine private Basisrente im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer schrittweise einer höheren Begünstigung bzw. Förderung zugeführt. Neben den steuerlichen bzw. demografischen Entwicklungen spielen auch die verschiedenen Lebensphasen der Ärzte eine gewichtige Rolle im Rahmen der (finanziellen) Ruhestandsplanung. Während vor allem in den ersten Berufsjahren als angestellte Ärzte zweifellos die berufsständische Versorgung, die öffentlich-rechtliche bzw. kirchliche Zusatzversorgung sowie gegebenenfalls eine betriebliche Altersversorgung im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung die wesentlichen Bausteine der Altersversorgung eines Arztes darstellen, kann der Wert der eigenen Praxis als weiterer Vorsorgebaustein hinzukommen, soweit sich der Arzt im Laufe des Erwerbslebens niederlässt. Die Instrumente der betrieblichen Altersversorgung treten dann wohl schon aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten in den Hintergrund. Neben der berufsständischen bzw. betrieblichen Altersvorsorge spielt auch die private Vorsorge während des gesamten Erwerbslebens des 1

4 Arztes unabhängig davon ob selbständig oder angestellt eine wesentliche Rolle im Rahmen der Vorsorgeplanung. Eine frühzeitige Planung der Altersvorsorge im Rahmen einer begleitenden Beratung durch den steuerlichen bzw. rechtlichen Berater wird infolgedessen immer wichtiger und bildet die Grundlage für eine adäquate Altersvorsorge. Nachfolgende Ausführungen sollen die Grundlagen der verschiedenen Vorsorgesysteme und modelle für Ärzte während des gesamten Erwerbslebens darstellen. Nürnberg, im November 2009 Manfred Baier/Marcus Kurmann 2

5 Der Inhalt im Überblick 1. Altersvorsorgesysteme im Überblick Grundsätzliches Altersvorsorge(planung) in verschiedenen Lebensphasen Berufsständische Versorgung Grundsätzliches Finanzierungsverfahren Offenes Deckungsplanverfahren Anwartschaftsdeckungsverfahren Mitgliedschaft Versorgungsbeiträge Steuerliche Behandlung der Beiträge Leistungsarten Steuerliche Behandlung der Leistungen Betriebliche Versorgung Zusatzversorgung öffentlicher und kirchlicher Dienst Grundsätzliches Finanzierungsverfahren 24 3

6 3.1.3 Mitgliedschaft Versorgungsbeiträge Betriebliche Altersversorgung Die Pensionszusage Die Direktversicherung Die Pensionskasse Der Pensionsfonds Die Unterstützungskasse Die eigene Praxis als Altersvorsorge Ermittlung des Praxiswertes Modifiziertes Ertragswertverfahren Substanzwertverfahren Richtlinie der Bundesärztekammer zur Ermittlung des Praxiswertes Mischformen zwischen Substanz- und Ertragswertverfahren Verkaufserlös als Altersvorsorgebaustein Private Versorgung Private Versorgung mit staatlicher Förderung Rürup-Rente Riester-Rente Sonstige Formen privater Altersvorsorge Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen Bank- und Fondssparpläne 61 4

7 6. Fazit Anhang Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Auszüge) Besteuerung von Versicherungserträgen im Sinne des 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG (Auszüge) 82 5

8 1 Altersvorsorgesysteme im Überblick 1.1 Grundsätzliches In nahezu allen Ländern der Erde dürften Alterssicherungssysteme bestehen, wobei diese in den entwickelten Staaten meist gut ausgebaute Sicherungsinstitutionen darstellen, die die gesamte Bevölkerung oder zumindest alle Erwerbstätigen umfassen. Regelmäßig steht dabei die Versorgung im Alter neben der Gesundheitssicherung an erster Stelle, wenn es um den Aufbau kollektiver sozialer Sicherungssysteme geht. Eine der wichtigsten Zielsetzungen der meisten Alterssicherungssysteme ist die Vermeidung von Altersarmut. Dies schon deshalb, weil Armut im Alter als besonders bedrückend und gesellschaftlich nicht akzeptabel angesehen wird. Älteren Menschen stehen im Regelfall keine Handlungsoptionen mehr offen, um ihre Armut zu bekämpfen. In Deutschland wird die Bekämpfung bzw. Vermeidung von Altersarmut in einem gesonderten Zweig der sozialen Sicherung verfolgt. Neben der reinen Vermeidung von Altersarmut ist der Ersatz von im Alter zukünftig wegfallenden Einkünften die zweite wesentliche Zielsetzung vieler Alterssicherungssysteme. Diese Zielsetzung leitet sich aus der Erwerbsorientierung der heutigen Gesellschaft ab. Menschen in den jüngeren und mittleren Lebensphasen bestreiten Ihren Lebensunterhalt grundsätzlich durch Erwerbstätigkeit und den damit erzielten Einkünften. Da sie im Alter jedoch diese Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben können, hat die Alterssicherung damit die Funktion, das im Alter wegfallende Erwerbseinkommen zu ersetzen. 7

9 1. Altersvorsorgesysteme im Überblick Die Alterssicherung in Deutschland folgt im Grundsatz den oben genannten Zielsetzungen. Die Vermeidung von Altersarmut wird dabei im Wesentlichen durch die Grundsicherung im Alter und bei Invalidität übernommen, die Funktion des Einkommensersatzes im Alter auf Grund wegfallender Erwerbstätigkeit durch die übrigen Einzelsysteme des sozialen Sicherungssystems. Es hat sich dabei im Laufe der Jahre ein Mehrsäulensystem der Alterssicherung entwickelt das in Deutschland traditionell als so genanntes Drei-Säulen-Modell bezeichnet wird. Die erste Säule der Alterssicherung stellen dabei die obligatorischen, öffentlich-rechtlichen Einzelsysteme dar, wie beispielsweise die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die Alterssicherung der Landwirte sowie die berufsständischen Versorgungswerke. Daneben stehen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung als zweite Säule sowie verschiedene Formen der privaten Altersvorsorge als dritte Säule. 3 Säulen der Altersversorgung: Gesetzliche Rentenversicherung Berufsständische Versorgung Betriebliche Versorgung Private Versorgung Im Rahmen der Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte wurde das bisherige Drei-Säulen-Modell durch das so genannte Drei- Schichten-Modell ersetzt. Dieses unterscheidet zwischen: 8

10 1. Altersvorsorgesysteme im Überblick der Basisversorgung (erste Schicht), der kapitalgedeckten Zusatzversorgung (zweite Schicht), der Kapitalanlage (dritte Schicht). Die erste Schicht, die Basis-Versorgung, umfasst diejenigen Altersvorsorgeprodukte, die mit Ausnahme von Waisenrenten ausschließlich eine lebenslange Rentenzahlung zum Gegenstand haben. Dabei dürfen die Rentenzahlungen bzw. Anwartschaften weder beleihbar, vererbbar, kapitalisierbar, veräußerbar noch abfindbar sein. Die erste Schicht der Altersversorgung umfasst somit die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständische Versorgung sowie private Rentenversicherungen ohne Zusatzversicherung (Rürup-Rente). Für Produkte der zweiten Schicht gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen für eine steuerliche Förderung, wobei der Gesetzgeber hier auch Kompromisse einging: anstelle der lebenslangen Rente ist auch ein einmaliges Kapital in Höhe von 30 % des bei Rentenbeginn vorhandenen Kapitals möglich. Zur zweiten Schicht gehören insoweit die Riester-Rente und betriebliche Versorgungsleistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. Auch die Produkte der zweiten Schicht werden zukünftig nachgelagert besteuert, wobei für ab neu abgeschlossene Direktversicherungen die Lohnsteuerpauschalierung abgeschafft und die nachgelagerte Besteuerung eingeführt wurde. Alle Produkte, die nicht der ersten oder zweiten Schicht angehören, fallen in die dritte Schicht und gelten nicht als Altersvorsorge, sondern als Kapitalanlage, die wiederum vorgelagert zu besteuern ist. Deshalb verlieren beispielsweise die Beiträge zu privaten Kapitallebensversicherung ab dem ihre Abzugsfähigkeit als Sonderausgabe. 9

11 1. Altersvorsorgesysteme im Überblick 3 Schichten der Altersversorgung: Erste Schicht: Basisversorgung - gesetzliche Rentenversicherung, - berufsständische Versorgung, - Rürup-Verträge Zweite Schicht: Zusatzversorgung - betriebliche Altersversorgung, - Riester-Verträge Dritte Schicht: Kapitalanlageprodukte - Kapitallebensversicherungen, - Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, - Fonds- oder Banksparpläne. 1.2 Altersvorsorge(planung) in verschiedenen Lebensphasen Die Planung der eigenen Altersvorsorge ist ein Thema, welches nicht nur die Ärzteschaft im Rahmen des gesamten Erwerbslebens beschäftigen sollte. Zu Beginn der Berufstätigkeit als angestellter Arzt dürfte die berufsständische Versorgung und gegebenenfalls die öffentlich-rechtliche Zusatzversorgung eine entscheidende Rolle im Rahmen der Altersvorsorgeplanung spielen. Möglicherweise kommen auch die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung in Betracht. 10

12 1. Altersvorsorgesysteme im Überblick Übernimmt der Arzt im Laufe seines Erwerbslebens eine bereits bestehende Praxis oder gründet er eine neue Praxis, dürfte die berufsständische Versorgung ebenso wichtigster Faktor der Ruhestandsplanung sein. Hinzu kommt der Wert der eigenen Praxis, der ebenfalls für die Altersversorgung des Arztes zur Verfügung stehen kann. Die betriebliche Altersversorgung wird in dieser Phase des Erwerbslebens schon aus steuerlichen Gründen in den Hintergrund treten. Unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand wird der Wert der eigenen Praxis in den Mittelpunkt der Ruhestandsplanung treten. Einerseits wird der Arzt Interesse daran haben, die Praxis so lange fortzuführen, bis ein geeigneter Nachfolger gefunden ist, andernfalls der Wert der Praxis reduziert werden dürfte. Andererseits steht mit dem Verkaufserlös weiteres Kapital für die eigene Altersversorgung zur Verfügung. Die private Vorsorge für das Alter begleitet den Arzt während seines gesamten Erwerbslebens. Nicht zuletzt deshalb, als die steuerliche Förderung von Lebens- und/oder Rentenversicherungen schon bestimmte Laufzeiten der jeweiligen Verträge voraussetzt. Ebenso bedarf der Aufbau einer Altersversorgung durch Bank- oder Fondssparpläne naturgemäß einer bestimmten Zeit um das für das Alter notwendige Kapital anzusparen. Nachfolgende Ausführungen geben insoweit einen Überblick über die bestehenden und/oder möglichen Vorsorgesysteme. 11

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