St.Galler Tagung zum Arbeitsrecht. Grand Casino Luzern (1116.) 29. November 2013

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1 St.Galler Tagung zum Arbeitsrecht Grand Casino Luzern (1116.) 29. November 2013

2 Arbeitszeiten und Arbeitszeiterfassung Prof. Dr. iur. Thomas Geiser

3 Inhaltsübersicht I. Arbeitszeiten und ihre Bestimmung II. Rechtsgrundlagen der Arbeitszeiten III. Probleme mit den Arbeitszeiten

4 Inhaltsübersicht I. Arbeitszeiten und ihre Bestimmung 1. Die Leistungen im Arbeitsvertrag 2. Definition der Arbeitszeit 3. Bestimmung der Arbeitszeit II. Rechtsgrundlagen der Arbeitszeiten III. Probleme mit den Arbeitszeiten

5 Die Leistung im Arbeitsvertrag Arbeitgeberin verspricht Lohn. Arbeitnehmer verspricht Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Arbeitnehmer verspricht keinen Erfolg! Daraus ergibt sich ein Subordinationsverhältnis: Arbeitsorganisation ist bei der Arbeitgeberin Nicht einfach Austauschverhältnis sondern kreativer Vorgang. Nicht die Arbeit sondern das Arbeitsprodukt ist nach Erfüllung bei der Arbeitgeberin.

6 Definition Arbeitszeit Zeit, während welcher der Arbeitnehmer Seine Arbeitskraft Der Arbeitgeberin Zur Verfügung hält.

7 Bestimmung der Arbeistzeit a. Mass für Arbeitszeit: Zeiteinheiten (Stunden, Tage, Wochen, Jahr) Umschreibung der Aufgabe b. Umfang und Lage Wie viel Stunden etc.? Wann ist die Arbeit zu erbringen? c. Wer bestimmt? Arbeitgeberin und Arbeitnehmer gemeinsam (vertraglich) Nur Arbeitgeberin innerhalb des vertraglichen Rahmens Nur Arbeitnehmer innerhalb des vertraglichen Rahmens Frage der Zeitsouveränität

8 Inhaltsübersicht I. Arbeitszeiten und ihre Bestimmung II. Rechtsgrundlagen der Arbeitszeiten 1. Dualismus: Privatrecht öffentliches Recht 2. Regelung im Arbeitsvertragsrecht 3. Regelung im öffentlichen Recht III. Probleme mit den Arbeitszeiten

9 Dualismus: Privatrecht öffentliches Recht Grundsätzlich regelt das Privatrecht das Leistungsverhältnis zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmer und damit den Lohn. Grundsätzlich regelt das öffentliche Recht den Schutz des Arbeitnehmers auch vor sich selber und damit vor einem ungesunden Umfang der Arbeitsleistung. Es geht um den maximalen Arbeitseinsatz.

10 Regelung der Arbeitszeiten im Vertragsrecht Grundsatz der Vertragsfreiheit Umfang und Lage der Arbeitszeiten Ferienanspruch Freier Tag pro Woche Übliche Freizeit Festtage

11 Regelung der Arbeitszeiten im öffentlichen Recht a. Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes b. Wöchentliche Maximalarbeitszeiten Überzeiten c. Lage der Arbeitsleistung Tagesarbeit und Nachtarbeitsverbot Verbot von Sonntags- und Feiertagearbeit Pausen d. Sonderfall Pikettdienst Frage der Abgrenzung zur Arbeitszeit und zur Freizeit Beschränkung der Zulässigkeit e. Kontrollen und Pflicht zur Aufzeichnung Vertrauensarbeitszeit im Besonderen

12 Inhaltsübersicht I. Arbeitszeiten und ihre Bestimmung II. Rechtsgrundlagen der Arbeitszeiten III. Probleme mit den Arbeitszeiten 1. Abgrenzung Arbeitszeit/Freizeit 2. Überstunden und verschiedene Arten von Überzeiten 3. Pikettdienst als Arbeitszeit 4. Arbeitszeiten und Teilzeitbeschäftigte 5. Arbeitszeiten bei Mehrfachbeschäftigungen 6. Arbeitszeiten bei Stellenantritt und Beendgigung

13 Abgrenzung Arbeitszeit und Freizeit Es gibt grundsätzlich nur Arbeitszeit und Freizeit und nichts Drittes. Arbeitsvertragsrecht kennt Vertragsfreiheit: Parteien vereinbaren, was Arbeitszeit ist und ihren Umfang und ihre Lage. Vertragsrecht kennt keine Maximalarbeitszeiten: Sie werden vertraglich festgelegt. Vertragsfreiheit auch bezüglich der Zuordnung von Pikettdienstzeiten, Abrufzeiten, Reisezeiten.

14 Überstunden und verschiedene Arten Überzeiten Unterscheidung Überstunden/Überzeiten: Überstunden: Mehr als vertraglich vereinbart Überzeiten: mehr als nach ArG zulässig. Verschiedene Arten von Überzeiten: Bei Betrieben mit maximal 50 Stunden/Woche (Art. 9 Abs. 1 Bst. b ArG): Ab erster Überzeitsunde Zuschlag 25% (Art. 13 Abs. 1 ArG) Bei Betrieben mit 45 Stunden/Woche (Art. 9 Abs. 1 Bst. a ArG) Bei industriellen Betrieben: Ab erster Überzeitstunde Zuschlag 25% (Art. 13 ArG) Bei allen anderen Betrieben: Zuschlag erst ab 61 Überzeitstunde (Art. 13 ArG)

15 Überstunden und verschiedene Arten Überzeiten Ohne Regelung der Überstunden im Arbeitsvertrag: Jede weitere Leistung ist mit Freizeit auszugleichen (im gegenseitigen Einverständnis) oder Mit Zuschlag zu vergüten. Wegbedingungen der Überstundenentschädigung Möglich bis zu den Überzeiten Muss schriftlich sein. Was heisst dies? Leitende Angestellte Gibt es überhaupt Überstunden? Wegbedingung der Entschädigung immer möglich Pikettdienst und Arbeitszeiten Ist Pikettdienst Arbeitszeit, Freizeit oder Drittes? Beschränkte Anzahl Pikettdienste

16 Überstunden und verschiedene Arten Überzeiten Arbeitszeiten und Teilzeitbeschäftigte: Was sind Überstunden? Was sind Überzeiten? Arbeitszeiten bei Mehrfachbeschäftigungen: Wann liegen Überzeiten vor? Welches sind die ersten 60 Stunden gemäss Art. 13 ArG? Arbeitszeiten bei Stellenantritt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Werden Überzeiten nach Art. 13 ArG mitgebracht? Verpflichtung zur Leistungen von Überzeiten im gekündigten Arbeitsverhältnis?

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