Erschliessungsrichtplan Mauensee 2. 1 Zweck, Verbindlichkeit und Verfahren... 3
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- Fritzi Fuchs
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2 Erschliessungsrichtplan Mauensee 2 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck, Verbindlichkeit und Verfahren Zweck und Aufgabe Rechtsgrundlagen / Verbindlichkeit Genehmigung Bestandteile und Gliederung Inhalt des Richtplans und Koordination mit anderen Planungen Hinweise zum katalog Erschliessungsübersicht Strassen und Wege Energieversorgung und Kommunikationsanlagen blätter Erschliessung Erschliessungsgebiet Nr. 1 (Breiten) Erschliessungsgebiet Nr. 2 (Dorf) Erschliessungsgebiet Nr. 3 (Sonnenrain) Beilage: Richtplan Fuss- und Radwegnetz
3 Erschliessungsrichtplan Mauensee 3 1 Zweck, Verbindlichkeit und Verfahren 1.1 Zweck und Aufgabe Die Gemeinde verfügt über verschiedene Instrumente für die Planung und Verwaltung der kommunalen Infrastruktur; einige davon sind durch den Kanton zwingend vorgeschrieben. So hat die Gemeinde für die Nutzungsplanung ein Bau- und Zonenreglement (BZR) sowie einen Zonenplan (ZP) Siedlung und einen ZP Landschaft zu erlassen, die durch den Regierungsrat genehmigt werden müssen. Parallel dazu muss die Gemeinde den Nachweis über die Erschliessung der erlassenen Bauzonen (Gemeinde-, und Privatstrassen, Fuss- und Radwege, Energie-, Frischwasser- und Abwasseranlagen) und deren Finanzierbarkeit erbringen und ebenfalls durch den Regierungsrat genehmigen lassen. Ziel des Erschliessungsrichtplans (ERP) ist die behördenverbindliche Festlegung aller zur Erschliessung der Bauzonen erforderlichen. Wie alle Richtpläne berührt auch der ERP das Grundeigentum nicht (ausser bei enteignungsrechtlichen ). Hingegen erfolgt mit diesem Instrument die Abgrenzung der öffentlichen gegenüber der privaten Erschliessung. Die Angaben zu jeder Erschliessungsmassnahme zeigen im Überblick die finanziellen Folgen der Zonenplanung und der damit verbundenen Erschliessung auf. Durch Abstimmung auf ihre Finanzplanung stellt die Gemeinde sicher, dass die Erschliessungsmassnahmen finanziell verkraftbar sind. Die Grundeigentümer können dem ERP Informationen betreffend die Baulanderschliessung entnehmen. Falls der Erschliessungsträger seiner Erstellungspflicht nicht nachkommt, können sie gemäss 41 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und 29 und 30 der Planungs- und Bauverordnung (PBV) einen Antrag auf Privaterschliessung und / oder Kostenbevorschussung durch Private stellen. 1.2 Rechtsgrundlagen / Verbindlichkeit Das kantonale Planungs- und Baugesetz gibt den Gemeinden die Kompetenz, kommunale Richtpläne zu erlassen; in jedem Fall muss der Erschliessungsrichtplan erlassen werden ( 9 PBG). Die Richtpläne sind verbindlich für die Behörden ( 11 PBG). In der Erfüllung ihrer Aufgaben haben sich die Behörden damit an den Richtplan zu halten. Dies gilt insbesondere beim Aufstellen verbindlicher Pläne (z.b. Strassen- und Baulinienpläne), bei der Genehmigung von Plänen (Bauvorhaben), bei Stellungnahmen zuhanden des Kantons usw. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des PBG über die Richtplanung. Während der Auflagefrist von 30 Tagen können sich Interessierte zum ERP äussern. Der Gemeinderat nimmt zu den Meinungsäusserungen Stellung. Der Richtplan wird mit der Genehmigung durch den Regierungsrat für die Behörden verbindlich. 1.3 Genehmigung Der Erschliessungsrichtplan lag vom 12. März April 2012 öffentlich auf, wurde am 5. Juni 2012 vom Gemeinderat beschlossen und am 20. November 2012 mit Entscheid Nr vom Regierungsrat genehmigt. Mit der Genehmigung des Erschliessungsrichtplans durch den Regierungsrat wird der Verkehrsrichtplan 2000 (inkl. Fusswegnetz) aufgehoben. Bei geänderten Verhältnissen, bei neuen Aufgaben oder bei besseren Lösungsmöglichkeiten ist der ERP gemäss 14 PBG zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Insbesondere ist er gemäss 28 PBV nach Änderungen des Zonenplans jeweils wieder in Übereinstimmung mit den Bauzonen zu bringen.
4 Erschliessungsrichtplan Mauensee 4 2 Bestandteile und Gliederung 2.1 Inhalt des Richtplans und Koordination mit anderen Planungen Der ERP baut auf verschiedenen, zum Teil gesetzlich vorgeschriebenen Grundlageplanungen auf: Genereller splan (GEP) 2006 Ausbaustudie Mauensee 2008 Daraus ergibt sich eine Übersicht über den Stand der Erschliessung. Für die aufgrund dieser Erkenntnisse als nicht oder ungenügend erschlossen bezeichneten Bauzonen werden gebietsweise definiert. Nach Erlass durch die Gemeinde und Genehmigung durch den Regierungsrat dient der ERP wiederum als Grundlage für die einzelnen Fachgebiete (GEP, etc.). Der ERP enthält folgende Elemente: 1. Strassen und Fusswege (Wander-, Fuss- und Radwegnetz wird in einem separaten Teilrichtplan dargestellt) Erschliessungsstrasse, Fussweg, Radweg 2. Regenwasserleitung Versickerungs- / Retentionsanlage Schmutzwasserleitung sanlagen 3. Trinkwasserleitung Reservoir Pumpwerk Anlagen zur 4. Energieversorgung Bodenleitung / Freileitung Trafostation / Verteilkasten Anlagen der Energieversorgung 5. Kommunikation Anlagen von Telefon-Festnetz, Kabelnetz und Mobilfunk 2.2 Hinweise zum katalog Mit den nachstehend aufgeführten soll die Erschliessungsmöglichkeit für die einzuzonenden Gebiete aus technischer und finanzieller Sicht nachgewiesen werden. Demzufolge sind die verschiedensten denkbar, wie: Neue Erschliessungsanlagen Ausbau oder sonstige Anpassung bestehender Erschliessungsanlagen
5 Erschliessungsrichtplan Mauensee 5 Die blätter werden gemäss dem nachfolgenden Schema aufgebaut: Erschliessungsrichtplan Gemeinde Mauensee tabelle für Erschliessungsgebiet Gebietsname Gebietsbezeichnung Bruttokosten Dritte Bearbeitungs-Datum Gebiets-Nr. Fläche Zone Ausnützungsziffer Grundeigentümer Datum Nr.... ha Abkürzung AZ Gemeinde Strassen Fusswege Schmutzwasser Regenwasser Weitere Anlagen Leitungsbau Total Kosten Erschliessungsgebiet Da die zur Erschliessung der Einzonungsgebiete mit Energieversorgungs- und Kommunikationsanlagen die Gemeinde nicht belasten, werden sie in der tabelle nicht behandelt. Nach der Genehmigung der Ortsplanungsrevision durch den Regierungsrat ist mit einer umgehenden Erschliessung der Einzonungsgebiete ohne Etappierung zu rechnen, weshalb auf die Festlegung eines Realisierungshorizonts für einzelne verzichtet wird. Angegeben wird die Verteilung der geschätzten Bruttokosten auf Gemeinde, Grundeigentümer und andere Werkträger. Die Nettokosten zu Lasten der Gemeinde finden in der Folge Eingang in die kommunale Finanzplanung. Die Teilgebietspläne zeigen die notwendigen Erschliessungsmassnahmen, soweit die räumliche Zuordnung sinnvoll ist. 3 Erschliessungsübersicht Alle bestehenden Bauzonen sind zumindest grob erschlossen. Als Erschliessungsgebiete werden folgende Gebiete behandelt: Erschliessungsgebiet Nr. 1 (Breiten) Erschliessungsgebiet Nr. 2 (Dorf) Erschliessungsgebiet Nr. 3 (Sonnenrain) Der südliche Bereich des Erschliessungsgebietes Nr. 2 (Dorf) ist bereits in der Dorfzone Mauensee (D3M) eingezont (ca m2). 3.1 Strassen und Wege Die Gemeinde Mauensee hat im Verkehrsbereich 3 grosse Anliegen: Optimierung des Chotten-Kreisels (Gebiet der Stadt Sursee) Dorfdurchfahrt Mauensee (Kantonsstrasse K18) Nordtangente Sursee (Chomlibach / Zollhaus Schenkon St. Erhard Mauensee) Im Zusammenhang mit der im regionalen Richtplan 2003 erwähnten Nordtangente wird eine Verlegung der Mauensee St. Erhard-Strasse an den westlichen Dorfrand angestrebt.
6 Erschliessungsrichtplan Mauensee 6 Im Übrigen bestehen alle notwendigen Verbindungs- und Sammelstrassen. Der ERP beschränkt sich auf zu Erschliessung der Einzonungsgebiete. 3.2 In der Gemeinde Mauensee wurde unter dem Einfluss der neuen Gewässerschutzphilosophie in den letzten Jahren auch in den bisher als Mischsystemgebieten ausgeschiedenen Bereichen so weit möglich die Abtrennung des unverschmutzten Abwassers vorgenommen. Für neue Erschliessungen ist die im Trennsystem mit gedrosselter Regenwasserableitung zwingend vorgeschrieben. Die Retention hat gemäss dem GEP zu erfolgen. Die Zusammenhänge bezüglich des Kanalisationsnetzes sind dem GEP zu entnehmen. Der ERP beschränkt sich auf zur Erschliessung der Einzonungsgebiete und verweist auf bekannte GEP-, wo die Einzonungen bestehende Probleme verschärfen. 3.3 Auf dem Gemeindegebiet von Mauensee sind mehrere en vorhanden, die für die Sicherstellung von genügend und qualitativ einwandfreiem Trink- und Brauchwasser verantwortlich sind. Die Löschwasserversorgung ist auf wenige Versorgungen reduziert. Es sind im Wesentlichen: Gebiet Dorf: - Einwohnergemeinde Mauensee Trink-, Brauch- und Löschwasser - Dorfbrunnengenossenschaft Trink- und Brauchwasser - Stöckli, Breiten Trink- und Brauchwasser - Einzelne private Versorgungen Trink- und Brauchwasser Gebiet Chotten / Bognau: - WV Stadt Sursee Trink-, Brauch- und Löschwasser - WV Bognau Trink- und Brauchwasser Gebiet Kaltbach: - Einwohnergemeinde Mauensee (Wasserbezug ab der WV Knutwil) Trink-, Brauch- und Löschwasser - Einzelne private Versorgungen Trink- und Brauchwasser Übriges Gemeindegebiet: - Diverse Privatversorgungen Trink- und Brauchwasser Eine Abschätzung der wurde in der Aktennotiz Teilrichtplan Verkehr und Erschliessung, Übersicht Kost + Partner AG, 22. Juni 2011 zusammengestellt. Zusammengefasst ergibt sich folgende Aussage: Das Trink- und Brauchwasser für das Einzonungsgebiet Dorf wird von der Mauensee geliefert. Der Wasserverbrauch wird für die geplanten Einzonungen mit rund 50 Einwohner und eine spezifischen Wasserverbrauch von 250 l/ E*T um rund 12 m 3 /Tag zu nehmen. Bei Spitzenverbräuchen steigt der Bedarf um rund 20 m 3 /Tag an. Wenn heute der minimale Quellzulauf und der maximale Verbrauch zusammenfallen, kann an einzelnen Spitzentagen das Reservoirvolumen ausgleichend wirken. Bei längeren Trockenperioden kommt es zu Versorgungsengpässen. Die heutige Situation wird durch die Einzonung verschärft. Zur Deckung des zukünftigen Wasserbedarfes und zur Erhöhung der Versorgungssicherheit muss das Dargebot dringend erhöht oder ein Zusammenschluss mit einer Nachbarversorgung erstellt werden. Das Trink- und Brauchwasser für das Einzonungsgebiet Sonnenrain wird von der Mauensee geliefert. Diese bezieht alles Wasser von der Knutwil. Der Wasserverbrauch wird für die geplanten Einzonungen mit rund 55 Einwohner und eine spezifischen Wasserverbrauch von 250 l/ E*T um rund 14 m 3 /Tag zu nehmen. Bei Spitzenverbräuchen steigt der Bedarf um rund 20 m 3 /Tag an.
7 Erschliessungsrichtplan Mauensee 7 Das Dargebot der WV Knutwil vermag den Bedarf von Kaltbach zu decken. Nach Auskunft von P. Boog (Gemeindeammann Knutwil) ist die zukünftige Wasserabgabe an Kaltbach beschränkt, da auch Knutwil sich weiter entwickelt und wächst. Die Zunahme des Wasserverbrauches für die zusätzlichen Einwohner wird nicht das Problem sein. Wenn die Emmi ihre Produktion aber erhöht und noch mehr Wasser benötigt, so kann dies zu einem Engpass führen. Der ERP beschränkt sich auf die zur Erschliessung der Einzonungsgebiete. 3.4 Energieversorgung und Kommunikationsanlagen Die Erschliessung mit Energie- und Kommunikationsinfrastrukturen wurde nicht abgeklärt. Der Gemeinde entstehen durch die Erschliessung der Einzonungsgebiete mit Energie- und Kommunikationsanlagen keine Kosten. 4 blätter Erschliessung In den tabellen auf den folgenden Seiten werden die für die Erschliessung der Einzonungsgebiete nötigen Infrastrukturmassnahmen (ohne Hausanschlüsse) zusammengestellt. Investitionen, die nicht der Erschliessung im engeren Sinn dienen, werden nicht berücksichtigt. 4.1 Erschliessungsgebiet Nr. 1 (Breiten) Erschliessungsrichtplan Gemeinde Mauensee tabelle für Erschliessungsgebiet Nr. 1 Gebietsname Breiten Bruttokosten Dritte Bearbeitungs-Datum Gebiets-Nr. Nr. 1 Fläche 0.82 ha Zone AW2 Ausnützungsziffer 0.40 Grundeigentümer Gemeinde Strassen 275' '000 0 Schmutzwasser 142' '000 0 Regenwasser 153' '000 0 Retentionsanlagen 191' '000 0 Leitungsbau Total Kosten Erschliessungsgebiet Nr ' '000 0 Bemerkungen: Die Kosten für die Strassenentwässerung wurden in der Position Strassen berücksichtigt. Die Kosten für die Erstellung des Schmutzwasseranschlusses sind ohne vorgängige Prüfung des Haltungszustandes, allfälligen Sanierungen und Einkäufe in private Leitungsabschnitte gerechnet. Das Retentionsvolumen, welches durch die Strassenfläche beansprucht wird, ist in der Position berücksichtigt. Das Gebiet wird durch eine private erschlossen. Die bekannten Erschliessungskosten betragen ca. CHF 93 / m 2 (inklusive Mehrwertsteuer, Unvorhergesehenes und Honorar). Die Erschliessungskosten werden komplett durch die Grundeigentümer getragen. Es entsteht keine Belastung für die Gemeinde. Für die Erschliessung der einzuzonenden Parzellen wird die Josef-Stöckli-Strasse Richtung Osten um ca. 120 m verlängert. Neue Fusswege und Trottoirs sind nicht vorgesehen. Das Schmutzwasser aus dem nordöstlichen Teil des Gebietes Breiten kann über die bestehende Schmutzwasserleitung entwässert werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die genaue Lage dieser Leitung
8 Erschliessungsrichtplan Mauensee 8 derzeit unbekannt ist. Des Weiteren muss vorgängig der Zustand und die Kapazität dieser Leitung überprüft werden. Der südliche Teil kann über die Schmutzwasserleitung der bestehenden Überbauung Breiten abgeleitet werden. Auch bei dieser Leitung ist vorgängig die Kapazität zu überprüfen. Ebenfalls zu berücksichtigen ist der Anschluss von obliegenden Sanierungsgebieten (z.b. Neubau Häfliger Anton, Berg). Die Regenwasserableitung aus dem Gebiet Breiten erfolgt über eine neu zu erstellende Leitung entlang des Feldweges zwischen Parzelle 257 und 258 mit Einleitung in die Bachleitung des Höllbachs. Der Ableitung ist eine Retention in Form eines unterirdischen Speichers vorzuschalten. Die Kapazität der Retention muss für die gesamte Erschliessung dimensioniert werden und auch eine allfällige Umnutzung der bestehenden Gebäude auf Parzelle 260 und 356 ermöglichen. Das westlich angrenzende Gebiet ist über die private Stöckli erschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass das Wasser für das zu betrachtende Gebiet ebenfalls durch die private geliefert wird. Der Zustand der Stöckli sowie das bestehende Wasserdargebot und dessen Wasserqualität wurden nicht betrachtet. Für die Neueinzonung ist der Nachweis von Herrn Stöckli zu liefern. Energieversorgung / Kommunikation Die Erschliessung mit Energie- und Kommunikationsinfrastrukturen wurde nicht abgeklärt.
9 Erschliessungsrichtplan Mauensee Erschliessungsgebiet Nr. 2 (Dorf) Erschliessungsrichtplan Gemeinde Mauensee tabelle für Erschliessungsgebiet Nr. 2 Gebietsname Dorf Bruttokosten Dritte Bearbeitungs-Datum Gebiets-Nr. Nr. 2 Fläche 1.2 ha Zone D3M/W2A Ausnützungsziffer - / 0.40 Grundeigentümer Gemeinde Strassen 437' '000 0 Schmutzwasser Regenwasser Retentionsanlagen Leitungsbau 67' '000 Total Kosten Erschliessungsgebiet Nr Bemerkungen: Die Kosten für die Strassenentwässerung wurden in der Position Strassen berücksichtigt. Die Kosten für die Erstellung des Regenwasseranschlusses sind ohne vorgängige Prüfung des Haltungszustandes gerechnet. Es wurde ein Leitungsneubau angenommen. Der definitive Kostenteiler muss nach der Aufnahme des Kanalzustandes ausgearbeitet werden. Vereinfacht wurde hier eine Aufteilung von 50 % Gemeinde und 50 % Private angenommen. Das Retentionsvolumen, welches durch die Strassenfläche beansprucht wird, ist in der Position berücksichtigt. Für die Kostenaufteilung der wurde davon ausgegangen, dass die die Kosten für den Bau der Hauptleitung übernimmt. Die Erstellung der Erschliessungsleitungen sowie die Hauszuleitungen gehen zu Lasten des Erschliessers. Die bekannten Erschliessungskosten betragen ca. CHF 91 / m 2 (inklusive Mehrwertsteuer, Unvorhergesehenes und Honorar). Die Belastung für die Gemeinde liegt bei ca. CHF 19 / m 2 (inklusive Mehrwertsteuer, Unvorhergesehenes und Honorar). Das Erschliessungsgebiet Dorf wird verkehrstechnisch von der Verbindungsstrasse Mauensee St. Erhard erschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Strasse mittelfristig verlegt wird und anschliessend nur noch als Quartierstrasse für das einzuzonende Gebiet dient. Die drei nordwestlich gelegenen geplanten Einfamilienhäuser werden direkt von der Mauensee St. Erhard-Strasse erschlossen. Die übrigen Gebäude werden mit einer Stichstrasse von der Mauensee St. Erhard-Strasse erschlossen. Hier befindet sich auch die Tiefgarageneinfahrt für die geplanten südlich gelegenen Mehrfamilienhäuser (Länge 130 m). Ein Trottoir ist auf einer Länge von ca. 40 m vorgesehen. Das Schmutzwasser ist über die bestehende Schmutzwasserleitung zu entwässern und muss teilweise bis zu diesem Anschlusspunkt gepumpt werden. Die bestehende Leitung von KS 1028 auf KS 1027 muss verlegt werden. Das Regenwasser aus dem Gebiet Dorf kann an die bestehende Regenwasserableitung ab der Kantonsstrasse bis in die Ron angeschlossen werden. Vorgängig ist der Zustand, das Gefälle und die Kapazität dieser Leitung zuprüfen. Die Regenwasserhaltung ist bereits 50jährig. Da vorgängige Sanierungsarbeiten nicht ausgeschlossen werden können, wurde der Kostenermittlung ein Neubau zu Grunde gelegt. Die Sanierung der bestehenden Leitung ist Aufgabe der Gemeinde. Je nach Zustand und Notwenigkeit eines Neubaus muss ein Kostenverteiler festgelegt werden. Der Ableitung ist eine Retention in Form eines unterirdischen Speichers vorzuschalten. Die Kapazität der Retention muss für die gesamte Erschliessung dimensioniert werden und auch eine allfällige Umnutzung der bestehenden Gebäude auf Parzelle 4 ermöglichen. Das Gebiet wird folgendermassen erschlossen: Stichleitung mit Ø 100 mm (langfristiger Ausbau zu einem Ringschluss möglich) 1 neuer Hydrant Normaler Brandschutz (1'000 l/min) für alle Zonen Die Verteilleitungen zu den neuen Gebäuden sind nicht in der Kostenschätzung enthalten.
10 Erschliessungsrichtplan Mauensee 10 Energieversorgung / Kommunikation Die Erschliessung mit Energie- und Kommunikationsinfrastrukturen wurde nicht abgeklärt.
11 Erschliessungsrichtplan Mauensee Erschliessungsgebiet Nr. 3 (Sonnenrain) Erschliessungsrichtplan Gemeinde Mauensee tabelle für Erschliessungsgebiet Nr. 3 Gebietsname Sonnenrain Bruttokosten Dritte Bearbeitungs-Datum Gebiets-Nr. Nr. 3 Fläche 0.71 ha Zone D3K / W2B / GR Ausnützungsziffer - / 0.35 / - Grundeigentümer Gemeinde Strassen Schmutzwasser 85' '000 0 Regenwasser 85' '000 0 Retentionsanlagen 73' '000 0 Leitungsbau 144' '000 Total Kosten Erschliessungsgebiet Nr ' ' '000 Bemerkungen: Die Kosten für die Strassenentwässerung wurden in der Position Strassen berücksichtigt. Die Kosten für eine allfällige Strassenverbreiterung wurden nicht berücksichtigt. Die Kosten für die Erstellung des Schmutzwasseranschlusses entsprechen der Variante im Freispiegel. Das Retentionsvolumen, welches durch die Strassenfläche beansprucht wird, ist in der Position berücksichtigt. Für die Kostenaufteilung der wurde davon ausgegangen, dass die die Kosten für den Bau der Hauptleitung übernimmt. Die Erstellung der Erschliessungsleitungen sowie die Hauszuleitungen gehen zu Lasten des Erschliessers. Die bekannten Erschliessungskosten betragen ca. CHF 74 / m 2 (ohne Kosten für die Strasse, inklusive Mehrwertsteuer, Unvorhergesehenes und Honorar). Die Belastung für die Gemeinde liegt bei ca. CHF 17 / m 2 (inklusive Mehrwertsteuer, Unvorhergesehenes und Honorar). Da derzeit noch kein Gestaltungsplan für die Erschliessung des Gebietes Sonnerain vorliegt, konnten die Kosten für die Erschliessung nicht abschliessend abgeschätzt werden. Die Erschliessung wird von der Sonnenrain-Strasse erfolgen. Für die Kostenschätzung wurde eine Strassenlänge von 75 m angenommen. Des Weiteren muss eine Verbreiterung der Sonnerain-Strasse geprüft werden bzw. Raum für eine spätere Verbreiterung der Strasse bei einer allfälligen Einzonung oberhalb Sonnerain freigehalten werden. Das Schmutzwasser ist an die bestehende Schmutzwasserleitung an KS 2070 anzuhängen. Alternativ ist ein Anschluss an KS 2036 mittels Pumpleitung denkbar. Der Anschluss im Freispiegel ist vorzuziehen. Das Regenwasser kann an die bestehende Regenwasserableitung an KS 7051 angeschlossen werden. Der Ableitung ist eine Retention in Form eines unterirdischen Speichers vorzuschalten. Das Gebiet wird folgendermassen erschlossen: Ringschluss mit Ø 100 mm 2 neue Hydranten Normaler Brandschutz (1'000 l/min) für alle Zonen Energieversorgung / Kommunikation Die Erschliessung mit Energie- und Kommunikationsinfrastrukturen wurde nicht abgeklärt.
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