Schutz- und Hygienekonzept
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- Wilhelm Brahms
- vor 3 Jahren
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1 Schutz- und Hygienekonzept Version 1.3a MTV Pfaffenhofen Tischtennis Zum Schutz unserer Mitglieder/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten. Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz Name: Markus Hartmann Tel. / markus@achtzehn62.de... Tischtennis ist ein Individualsport, kein Kontaktsport und die Trainingspartner*innen bzw. Wettkampfgegner*innen sind mindestens 2,74 Meter (Länge des Tisches) voneinander getrennt Das Konzept beruht auf den Richtlinien des DTTB (Deutscher Tischtennis Bund) und BTTV (Bayerischer Tischtennis Verband) unter Berücksichtigung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und die Ausarbeitung und Umsetzung von individuellen Schutz- und Hygienekonzepten im Bereich des Sports ( 9 der 5. BayIfSMV) sowie des Rahmenhygienekonzept Sport des Freistaates Bayern. Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere und Personen mit Kontakt zu COVID- 19-Fällen in den letzten 14 Tagen sind vom Sportbetrieb ausgeschlossen. Stand: Seite 1 von 7
2 Hygiene- und Verhaltensregeln des MTV Pfaffenhofen Tischtennis für Trainingsmaßnahmen: Mindestabstand Hygienevorschriften Krankheitssymptome Körperkontakt Mindestabstand Tische Desinfektion Reinigung Trainingsbetrieb Räumlichkeiten Trainingsgruppe Verzicht auf Routinen Dokumentation Der Mindestabstand von 1,5 m ist in jedem Fall sicherzustellen. Dies betrifft auch Zu- und Abgang von der Trainingsstätte und insbesondere den Seitenwechsel. Beachten Sie bitte unbedingt alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Vorschriften zur Hygiene (Händewaschen, Niesen/Husten in Armbeuge, etc.). Ohne aktive sportliche Teilnahme am Training ist ein Mund-Nase-Schutz vorgeschrieben. Bei folgenden Symptomen ist eine Teilnahme in Trainingsgruppen und das Betreten der Trainingsstätte untersagt a) Erkältung (Husten, Schnupfen, Halsweh) b) Erhöhte Körpertemperatur/Fieber oder Geruchs- und Geschmacksverlust c) Kontakt mit einer Person innerhalb der letzten 14 Tage, bei der ein Verdacht auf eine SARS Covid-19-Erkrankung vorliegt oder diese bestätigt wurde Körperkontakt hat zu unterbleiben: kein Handshake, kein Abklatschen oder andere Begrüßungsrituale vor, während und nach dem Training. Ein Körperkontakt findet auch nicht zwischen Trainer bzw. Übungsleiter und Spieler (keine Fehlerkorrektur) statt. Um den Mindestabstand zwischen den Tischen sicherzustellen, wird eine Fläche von 5 x 10 m pro Tisch/Spielpaarung (entspricht der WO-Vorgabe einer Box im Ligenspielbetrieb) empfohlen. In einer Standard-Einfachturnhalle können gemäß dieser Vorgabe bequem 6 Tische gestellt werden. Die Tische sollen möglichst durch Umrandungen voneinander getrennt werden. Benutzte Materialien (Bälle, Tisch, etc.) müssen nach jeder Trainingseinheit/jeder Trainingsgruppe gereinigt werden. Es wird empfohlen, dass Desinfektionsmittel den Teilnehmern an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt werden. Die Trainingsstätte darf nur zu sportlichen Zwecken genutzt werden (Trainingsbetrieb und Wettkämpfe bis zu 50 Personen). Der Aufenthalt zu anderen Zwecken ist ebenso untersagt wie der Zugang für andere Personen (Zuschauer, Eltern). Die Nutzung von Umkleiden (Mund-Nase-Schutz) und Duschen ist unter Einhaltung des Abstands möglich, wenn sie in individuellen Schutzkonzepten im Einklang mit den staatlichen Hygienekonzepten geregelt ist. Toiletten müssen geöffnet sein und über ausreichende Möglichkeiten zum Händewaschen Seifenspender für Flüssigseife und Einmalhandtücher verfügen. Der Trainingsraum selbst ist regelmäßig zu reinigen/zu desinfizieren und gut zu durchlüften Es dürfen so viele Personen eine Trainingsstätte nutzen, dass alle Maßnahmen bzgl. Abstandsregelung, Raumgröße und Lüftung eingehalten werden können. Dabei werden alle Anwesenden (Trainer, Spieler) mitgezählt. Gruppenbezogene Trainingseinheiten sind auf 120 Minuten beschränkt. Übliche Ritualhandlungen wie Anhauchen des Balles, Abwischen des Handschweißes auf dem Tisch sind zu unterlassen. Das Abtrocknen von Schweiß auf Materialien erfolgt ausschließlich mit dem eigenen Handtuch. Damit im Falle einer Infektion die Infektionsketten zurückverfolgt werden können, wird die Anwesenheit aller Teilnehmer einer Trainingsmaßnahme dokumentiert. Dabei sind die Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten und die Dokumentation für 30 Tage aufzubewahren. Stand: Seite 2 von 7
3 Schutz- und Handlungskonzept: 1.) Mindestens 1,5 Meter Abstand halten Maßnahmen: Die Sportart Tischtennis Tischtennis ist mit Ausnahme des Doppels ein Individualsport und gehört nicht zu den Kontakt-Sportarten. Es spielen nie mehr als zwei Personen an einem Tisch. Auf Doppel oder Rundlauf sowie andere Spiel- und Übungsformen, die mit mehreren Personen auf einer Tischseite durchgeführt werden, wird verzichtet. Trainingspartner oder Wettkampfgegner, die sich am Tisch gegenüberstehen, sind durch den Tisch, also mindestens 2,74 Meter (Länge des Tisches), voneinander getrennt. Die Organisation In Abhängigkeit von der jeweiligen Örtlichkeit sind Regelungen für den Zutritt zur jeweiligen Örtlichkeit zu treffen und entsprechend zu kennzeichnen. Ziel dieser Regelungen ist die Wahrung eines Abstandes von 1,5 Metern auch beim Ein- und Ausgang. Die Tische sind durch geeignete Maßnahmen zu trennen. Zur Abgrenzung mehrerer Tische werden Tischtennis- Umrandungen oder, wenn diese nicht vorhanden sind, andere geeignete Gegenstände genutzt. Bei Hallen mit Trennvorhängen sollte man auch zusätzlich diese nutzen. Zwischen zwei Tischbelegungen wird jeweils eine mehrminütige Pause eingeplant, um einen kontaktlosen Wechsel am Tisch zu ermöglichen. Der Ablauf des Spiels Die Spieler*innen verzichten auf Händeschütteln oder andere Begrüßungsrituale mit Kontakt, um das Abstandsgebot einzuhalten. Der Seitenwechsel erfolgt im Uhrzeigersinn um den Tisch herum. Auch während Spielpausen ist der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen halten Abstand, stehen grundsätzlich außerhalb der Abgrenzungen, und führen keine Bewegungskorrekturen/Hilfestellungen mit Körperkontakt durch. Kann der Abstand ausnahmsweise (z. B. Verletzung eines Spielers/einer Spielerin) nicht eingehalten werden, tragen Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen einen Mund-Nase-Schutz. Stand: Seite 3 von 7
4 2.) Hygienemaßnahmen umsetzen Maßnahmen: Trainer*innen und Spieler*innen waschen sich vor und nach dem Aufbau der Tischtennistische und Abtrennungen die Hände. Nach jeder Trainingseinheit sind die Tischoberflächen, die Tischsicherungen und die Tischkanten zu reinigen. Jede/r Spieler*in nutzt den eigenen Schläger. Ist dies nicht möglich, ist der Schläger bei jedem Nutzer*innen- Wechsel zu reinigen. Häufig übliche Handlungen wie Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweißes am Tisch sollen unterlassen werden. Für das Abtrocknen von Schläger oder Schweiß ist ein eigenes Handtuch zu benutzen. Jede/r Spieler*in nutzt ausschließlich eine eigene Trinkflasche. Beim Tischtennis in der Halle wird jederzeit eine gute Belüftung des Spielortes gewährleistet. Dies wird durch Stoßlüften in Spielpausen oder Öffnen zusätzlicher Ausgänge ergänzt. Sofern die Toiletten und Waschbecken seitens des Hallen-Betreibers bzw. des Vereins zur Nutzung freigegeben werden, sind diese regelmäßig zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel sind für alle Bereiche in ausreichendem Maß zur Verfügung zu stellen. Die Bälle sind regelmäßig zu reinigen. Die Trainer*innen und Spieler*innen haben beim Betreten und Verlassen der Sportanlage sowie bei der Nutzung von Sanitärbereichen (WC-Anlagen) eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Ausübung der sportlichen Aktivität. Der Hygiene-Beauftragte soll die Maßnahmen im Verein grundsätzlich initiieren und überwachen und weitere Personen anleiten. Dies bedeutet natürlich nicht, dass er bei jeder Trainingseinheit persönlich anwesend sein muss. Aber er muss sämtliche organisatorische und technische Maßnahmen einleiten, die den Teilnehmern am Trainingsbetrieb auch bei jeder Aktualisierung kommuniziert werden müssen. Wer gegen das Schutz- und Handlungskonzept gravierend oder wiederholt verstößt, wird vom Hygienebeauftragten oder einer anderen Person, die das Hausrecht hat, der Halle verwiesen. Stand: Seite 4 von 7
5 3.) Zutritt Nur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sportstätte aufhalten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig. Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Der MTV Pfaffenhofen Tischtennis empfiehlt allen Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, nur nach vorheriger Konsultation eines Arztes/einer Ärztin an Training oder Wettkampf teilzunehmen. Information und Überwachung In der jeweiligen Sportstätte oder sonstigen Spielanlage sind die zentralen Maßnahmen auszuhängen (Anhang 1). Der/Die Hygiene-Beauftragte informiert zudem die Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionäre und alle anderen Beteiligten über das Schutz- und Handlungskonzept und die konkrete Umsetzung. Nachverfolgung Zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer später festgestellten Infektion sind die Namen der anwesenden Personen geeignet zu dokumentieren (Anhang 2). Diese Empfehlung entfällt für alle Personen, die die Tracing- App einsetzen, sobald diese Tracing-App verfügbar ist. Trainingseinheiten/-kurse werden indoor auf höchstens 60 Minuten beschränkt. Stand: Seite 5 von 7
6 4.) Hygieneregelungen des Landkreises Pfaffenhofen für die Benutzung der landkreiseigenen Sporthallen ( ) Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Kontaktsportarten können diesen Abstand nicht einhalten. Bei diesen Sportarten ist deshalb darauf zu achten, dass immer in festen Gruppen mit gleichbleibenden Personen trainiert wird. Die Namen aller Sporttreibenden sind zu dokumentieren. Die Sportvereine bzw. die jeweiligen Abteilungsleiter haben ein Hygienekonzept zu erstellen, welches um sportartspezifische Merkmale anzupassen ist. Für die Umsetzung sind die jeweiligen Übungsleiter verantwortlich. Das Hygienekonzept ist auf Verlangen des Landratsamtes vorzulegen. Die Halle ist regelmäßig zu lüften. Dies gilt insbesondere bei einem Wechsel der Abteilung oder des Vereins. Hierbei ist eine Pause von 15 Minuten einzuhalten, sodass ein angemessener Frischluftaustausch in der Halle stattfinden kann. Sportgeräte sind nach Benutzung zu reinigen. Beim Betreten und Verlassen der Sporthallen sowie bei Nutzung von Sanitäranlagen und Umkleiden ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen hiervon ist die Ausübung der sportlichen Aktivität. Bei der Benutzung der Duschen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zwingend einzuhalten; um diesen Abstand gewährleisten zu können, ist zwischen den Duschbrausen jeweils eine Brause freizuhalten. Die Nutzung der Duschen ist im Hygienekonzept der Vereine zu berücksichtigen. Sofern in den Hallen Wettkämpfe stattfinden sind höchstens 50 Personen (Wettkampfteilnehmer und Funktionspersonal) erlaubt. Sollten allen anwesenden Personen gekennzeichnete Plätze oder klar abgetrennte Aufenthaltsbereiche zugewiesen werden können, bei denen der Mindestabstand immer eingehalten werden kann, sind maximal 100 Personen zugelassen. Es sind nur Personen erlaubt, die für den Sportbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind. Zuschauer sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Vereine haben dafür Sorge zu tragen, dass sich im unmittelbaren Umfeld der Sportstätte keine Ansammlungen von Fans bilden. Im Übrigen gelten die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Eine evtl. Änderung der vorgenannten Regelungen bleibt vorbehalten. Stand: Seite 6 von 7
7 Anhang 1 Aushang Der Aushang ist in mind. DIN A4 vor dem Eingangsbereich und in der Halle gut sichtbar zu platzieren. Markus Hartmann, markus@achtzehn62.de, Stand: Seite 7 von 7
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