Günter Seefelder. Wie Sie einen Gesellschaftsvertrag für eine GmbH aufsetzen. interna. Ihr persönlicher Experte

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1 Günter Seefelder Wie Sie einen Gesellschaftsvertrag für eine GmbH aufsetzen interna Ihr persönlicher Experte

2 Inhalt Teil I die GmbH im Überblick 1. Die GmbH im Überblick GmbH als juristische Person Verwendung der Rechtsform GmbH Die GmbH-Reform Erleichterung der GmbH-Gründung Deregulierung und Flexibilisierung Missbrauchsbekämpfung Die Gründung der GmbH Formen der GmbH-Gründung Gründung mit Musterprotokoll Gründung einer Mini-GmbH Standardgründung Gründung, Gesellschaftsform Gegenstand, Firma, Sitz Dauer, Kündigung Geschäftsjahr Das Stammkapital Mindestkapital, Stammeinlage, Geschäftsanteil Bar- und Sacheinlage Das freie Kapital Stammkapital als Haftungsgrundlage der Gläubiger Kapitalerhöhung Schutz des Gesellschaftskapitals Gesellschaftsdarlehen Cash-Pooling im Konzern Haftung und etwaige Nachschusspflichten Wechsel der Gesellschafter Übertragung von Geschäftsanteilen Übertragung von Geschäftsanteilen, Aufnahme der Gläubiger Ausscheiden von Gesellschaftern Gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen

3 6. Die Geschäftsführung Geschäftsführung und Vertretung Bestellung und Anstellung der Geschäftsführer Rentenversicherungspflicht des Geschäftsführers Die Pflichten bei der Führung der Geschäfte, Grundlagen Geschäftsführung und Vertretung Sorgfaltsmaßstab und Pflichten Beginn und Ende der Haftung Verjährung Pflichten im Falle eines Insolvenzverfahrens Haftung gegenüber der Gesellschaft Entlastung Treuepflicht Weisungen der Gesellschafter Mehrere Gesellschaftsführer Faktischer Geschäftsführer / Strohmann Darlegungs- und Beweislast Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter Die Gesellschafter, die wahren Geschäftsherrn Ergebnissbeteiligung Entnahmeregelung Tätigkeitsvergütung Gesellschafterversammlung, Stimmrechte Rechnungswesen und Buchführung Informations- und Kontrollrechte Wettbewerbsverbote Pflichten bei Führerlosigkeit der Gesellschaft Aufsichtsrat Existenzvernichtender Eingriff Sonstiges Liquidation der Gesellschaft Vorratsgründung, Wiederbelebung, Mantelkauf Bekanntmachung, Kosten Schiedsgerichtsverfahren Salvatorische Klausel

4 11. Steuerrecht Körperschaftssteuerpflicht der GmbH Abgeltungssteuer Teil II Musterteil 12. Einfache Satzung für eine Komplementär-GmbH Beispiel für eine GmbH-Satzung für eine Familien-GmbH mit Aufsichtsrat Geschäftsordnung für die Gesellschaftsführung Besondere Regelungen für den Gesellschaftsvertrag Weitere Regelungen für Familiengesellschaften Personalistisch geprägte GmbH mit Mehrheitsgesellschaftern Sacheinlage Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge Bewertungsregelungen Wettbewerbsverbot für Gesellschafter Liste der Gesellschafter Muster von Gesellschafterbeschlüssen, Einladung und Protokoll Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung der Geschäftsführer Abberufung Geschäftsführer und Entlastung Einladung zur Gesellschafterversammlung zur Information über den Verlust des halben Kapitals Muster für ein Protokoll über eine Gesellschaftsversammlung Fallbeispiel

5 Gesellschaftsvertrag für eine GmbH Teil I Die GmbH im Überblick 1. Rechtsnatur der GmbH und Ihre Verwendung als Rechtsform 1.1 GmbH als juristische Person Die GmbH ist eine sogenannte juristische Person, also eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Ebene der Gesellschaft ist von der Ebene der Gesellschafter zu unterscheiden. Dies wird vielfach außer Acht gelassen, was zu besonderen Haftungstatbeständen führen kann. Wird nämlich das Vermögen der GmbH mit dem der Gesellschafter derart vermischt, dass die rechtliche Trennung der Personen faktisch wieder aufgehoben wird, kann dies zur sogenannten Durchgriffshaftung führen. Der Gesellschafter haftet nunmehr persönlich für die Schulden der Gesellschaft, was durch die Rechtsform der GmbH als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gerade vermieden werden sollte. Diese Trennung von Gesellschaft und Gesellschafter sollte der Gesellschafter und Geschäftsführer stets im Auge behalten. Die GmbH hat nämlich eigenständige Interessen, die im Rechts- und Wirtschaftsverkehr beachtet werden müssen. Die Gesellschaft stellt gegenüber den Gläubigern eine eigenständige, also begrenzte Haftungsmasse dar. Die Gläubiger können im Normalfall nicht auf das Vermögen der Gesellschafter zugreifen. Wird die Gesellschaft insolvent, bedeutet dies für Gläubiger meist einen Totalausfall ihrer Forderung. Deshalb unterliegt die Vermögensmasse der GmbH einem besonderen gesetzlichen Schutz. Benachteiligt der Geschäftsführer beispielsweise die Gesellschaft zu eigenen Vorteilen oder Vorteilen Dritter, stellt dies eine strafbare Untreue dar und führt zu persönlichen Schadenersatzpflichten gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft. 7

6 Gesellschaftsvertrag für eine GmbH 1.2 Verwendung der Rechtsform der GmbH Die GmbH ist die heute am häufigsten gewählte Gesellschaftsform. Meist wird diese Gesellschaftsform für kleine und mittelgroße Unternehmen verwendet. Sie ist in der Regel personalistisch ausgestaltet, d.h. es sind nur wenige Gesellschafter vorhanden, die sich untereinander kennen und in der Regel in der Gesellschaft selbst mitarbeiten. Ein Großteil solcher GmbHs ist familiär bezogen. Eltern und Kinder, Brüder und Schwestern sind die Gesellschafter. 2. Die GmbH-Reform 2008 Zum ist die GmbH-Reform, nämlich das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten. Ziel der Reform war, die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver zu machen und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Sie hat insbesondere folgende Änderungen zum Inhalt: 2.1 Erleichterungen der GmbH-Gründung Die Gründungen von GmbHs werden erleichtert und beschleunigt, weil zunehmend auf ausländische Rechtsformen wie vor allem die englische Limited ausgewichen wird. In vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt. Die GmbH- Reform sieht folgende Änderungen vor: 8

7 Gesellschaftsvertrag für eine GmbH - Bei Gründung einer Unternehmergesellschaft kann das für die Tätigkeit erforderliche Kapital ab einem Euro frei gewählt werden ( 5a GmbHG). Diese Gesellschaft läuft unter der Bezeichnung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Führt die Unternehmergesellschaft eine Kapitalerhöhung durch und erreicht auf diese Art und Weise das Mindeststammkapital von EUR , so kann sie in eine GmbH umfirmieren. Notwendig ist dies aber nicht. - Es wird ein vereinfachtes Gründungsverfahren für den Fall vorgesehen, dass sich bis zu drei Gesellschafter an der Gründung beteiligen und nur ein Geschäftsführer bestellt wird ( 2 Abs. 1 a Gmb- HG). Die Gründung erfolgt durch die notarielle Beurkundung eines Musterprotokolls, in dem Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem Dokument zusammengefasst sind. - Bereits bei der Gründung können mehrere Geschäftsanteile übernommen werden ( 5 Abs. 2 Satz 2 GmbHG). - Der Geschäftsanteil muss nicht mehr mindestens EUR 100 betragen und durch 50 teilbar sein, sondern kann nunmehr auf volle Euro lauten ( 5 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). - Für den Fall, dass die Gesellschaft ein genehmigungsbedürftiges Gewerbe betreiben möchte, muss die staatliche Genehmigung nicht mehr bereits bei der Gründung vorliegen. - Die Registergerichte verzichten weitgehend auf die Nachweise über die Einlagenleistung und die Werthaltigkeit der Sacheinlagen ( 8 Abs. 2 Satz 3, 9c Abs. 1 Satz 2 GmbHG). Das Gericht kann bei der Gründungsprüfung nur dann die Vorlage von Einzahlungsbelegen oder sonstige Nachweise verlangen, wenn es erhebliche Zweifel hat, ob das Kapital ordnungsgemäß aufgebraucht wurde. Bei Sacheinlagen wird die Werthaltigkeitskontrolle durch das Registergericht auf die Frage beschränkt, ob eine nicht unwesentliche Überbewertung vorliegt. - Vereinfacht wurde auch die Gründung von Ein-Personen-GmbHs. Hier wird künftig auf die Stellung besonderer Sicherheitsleistungen ( 7 Abs. 2 Satz 3, 19 Abs. 4 GmbHG) verzichtet. 9

Inhaltsverzeichnis. 1. Einführung Überblick Die Gründung der GmbH Das Stammkapital...13

Inhaltsverzeichnis. 1. Einführung Überblick Die Gründung der GmbH Das Stammkapital...13 VII Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis....XIII 1. Einführung Überblick...1 1.1 GmbH als juristische Person...1 1.2 Verwendung der Rechtsform der GmbH...1 1.3 Die GmbH-Reform 2008...2 1.3.1

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