Angehoben wird ebenfalls der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,8 Prozent auf 3,0 Prozent.
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- Karl Lange
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1 Sozialversicherung Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde von Euro auf Euro herabgesetzt. Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 15.5 Prozent. Der Arbeitgeberanteil beträgt 7,3 Prozent, 0,3 Prozent mehr als in Die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt in den alten Bundesländern unverändert. Für die neuen Bundesländer steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2011 von auf bzw Euro/Jahr. Auch die Bezugsgröße bleibt in den alten Bundesländern unverändert (2.550 bzw Euro/Jahr), während sie in den neuen Bundesländern auf bzw Euro/Jahr steigt. Angehoben wird ebenfalls der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,8 Prozent auf 3,0 Prozent. Die Insolvenzgeldumlage wird für 2011 ausgesetzt. Die Sachbezugswerte für 2011 sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geregelt. Der Wert für Verpflegung beträgt 217. Für Unterkunft und Miete wurde der Wert von 204 Euro auf 206 Euro angehoben. Die neuen Werte haben wir in der Anlage in Tabellen zusammengefasst.
2 Rechengrößen der Sozialversicherung 2011 Beitragssätze Gesamt % Arbeitgeberanteil % Gesetzliche Rentenversicherung ( 158 Abs. 4 SGB VI) allgemeine Rentenversicherung 19,90 9,95 Knappschaftliche Rentenversicherung 26,40 16,45 Arbeitsförderung ( 341 Abs. 2 SGB III) Arbeitslosenversicherung 3,00 % 1,50 Soziale Pflegeversicherung Eltern ( 55 Abs. 1 SGB XI) Kinderlose ( 55 Abs. 3 SGB XI) (nach dem geboren und Vollendung des 23. Lebensjahres + 0,25 %) Freistaat Sachsen Eltern Kinderlose (nach dem geboren und Vollendung des 23. Lebensjahres + 0,25 %) Gesetzliche Krankenversicherung Allgemeiner Beitragssatz (Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens 6 Wochen) Ermäßigter Beitragssatz (kein Anspruch auf Krankengeld) Durchschnittlicher Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz für das Jahr 2011 (GRV 19,9 %, GAL 3,0 %, GKV 15,5 %, GPV 1,95 %) 1,95 2,20 1,475 1,725 15,50 14,90 0,975 0,975 0,475 0,475 7,30 7,00 40,35 19,67 Umlagen Krankenkasse Mini-Job-Zentrale U1 Umlage- und Erstattungssatz 0,60 % individuell nach Satzung der Kasse U2 Entgeltfortzahlung für Mutterschaftsaufwendungen 0,14 % U3 Insolvenzgeldumlage 0,00 % Faktor F 2011 (Gleitzonenfaktor) 0,7435 Anpassungsfaktor für Entgeltersatzleistungen gem. 50 Abs. 3 SGB IV gültig seit ,0244 Bezugsgrößen Alte Bundesländer Beitrittsgebiete Euro/Jahr Euro/Jahr Bezugsgröße GRV/GAL ( 18 SGB IV) 2 555, , , ,00 Bezugsgröße GKV/GPV ( 18 SGB IV) 2 555, , , ,00 Geringfügigkeitsgrenze ( 8 SGB IV Versicherungsfreiheit) Gleitzone ( 20 Abs. 2 SGB IV) Geringfügigkeitsgrenze für Auszubildende ( 20 Abs. 3 SGB IV Arbeitgeber hat auch den Beitragsanteil des Arbeitnehmers zu tragen) 400,01 bis 800,00 400,01 bis 800,00 325,00 325,00 Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v., Verwertung und Vervielfältigung nur mit Quellenangabe gestattet. 1
3 Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) / Arbeitslosengeld (GAL) Arbeitsförderung Mindestarbeitsentgeltbemessungsgrundlage/Beitragspflichtige Einnahmen GRV/GAL Beitragsbemessungsgrenze Allgemeine Rentenversicherung ( 159 SGB VI) Knappschaftliche Rentenversicherung ( 159 SGB VI) Arbeitslosenversicherung Mindestarbeitsentgelt Freiwillig Versicherte Behinderte Auszubildende/Praktikanten ohne Arbeitsentgelt Auszubildende in einer außerbetrieblichen Ausbildungsstätte Personen, die für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden Geringfügig Beschäftigte, die auf Versicherungsfreiheit verzichtet haben ( 163 Abs. 8 SGB VI Arbeitnehmer mit Arbeitsentgelt bis zum oberen Grundbetrag der Gleitzone (800,00 ), die mehr als geringfügig beschäftigt sind (Gleitzone) Selbstständige Tätigkeit Einkommen in Höhe der Bezugsgröße bei Nachweis niedrigeres oder höheres Einkommen mindestens Altersteilzeit Arbeitnehmer, die Aufstockungsbeträge erhalten ( 163 Nr. 5 SGB VI) Kurzarbeiter- oder Winterausfallgeld ( 163 Nr. 6 SGB VI) Alte Bundesländer Beitrittsgebiete Euro/Jahr Euro/Jahr 5 500, , , ,00 25,55 Ausbildungsvergütung 511,00 155, , , , , , , ,00 22,50 Ausbildungsvergütung 448,00 155,00 Das ermittelte beitragspflichtige Arbeitsentgelt nach Formel Fx400+(2-F)x(AE-400) 2 555, , , , ,00 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt, höchstens jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen Soll-Entgelt und Ist- Entgelt nach 179 SGB III Beiträge Höchstbeitrag Pflichtversicherte, versicherungspflichtige Selbstständige, Existenzgründer und freiwillig Versicherte 19,9 %/3,0 % von Beitragsbemessungsgrenze Mindestbeitrag Pflichtversicherte, versicherungspflichtige Selbstständige, Existenzgründer und freiwillig Versicherte 19,9 %/3,0 % von Euro Versicherungspflichtige geringfügig Beschäftigte 19,9 %/3,0 % von 155,00 Euro Regelbeitrag pflichtversicherte Selbstständige pflichtversicherte Selbstständige bei Aufnahme der Tätigkeit bis zum Ablauf von 3 Kalenderjahren nach dem Jahr der selbstständigen Tätigkeit (halber Regelbeitrag) Alte Bundesländer Beitrittsgebiete GRV GAL GRV GAL 1 094,50 165,00 955,20 144,00 79,60 12,00 79,60 12,00 30,85 4,65 30,85 4,65 508,45 76,65 445,76 67,20 254,22 38,33 222,88 33,60 Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v., Verwertung und Vervielfältigung nur mit Quellenangabe gestattet. 2
4 Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) / Pflegeversicherung (GPV) Jahresarbeitsentgeltgrenze/Versicherungspflichtgrenze ( 6 Abs. 6 SGB V Beitragsbemessungsgrenze ( 6 Abs. 7 SGB V) am privatversichert Kalendertägliches Höchstregelentgelt ( 47 Abs. 6 SGB V) Krankengeld Höchstbetrag/Tag 70 % des Höchstregelentgelts ( 47 Abs. 1 SGB V) Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte Mindestbemessungsgrundlage allgemein Existenzgründer Hauptberuflich Selbständige Regelbemessungsgrundlage Hauptberuflich Selbständige Euro/Jahr 4 125, , , ,00 123,75 86,63 851, , , ,50 Mindestarbeitsentgelt Behinderte ( 235 Abs. 3 SGB V) 20 % der Bezugsgröße 511,00 Höchstbeitragszuschuss des Arbeitgebers für freiwillig und privat krankenversicherte Arbeitnehmer Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld ohne Anspruch auf Krankengeld Pflegeversicherung Allgemein Freistaat Sachsen 0,475 % 271,01 259,88 36,20 17,63 Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge Monat Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Beitragsnachweis Beitragszahlung Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v., Verwertung und Vervielfältigung nur mit Quellenangabe gestattet. 3
5 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) Ab dem gelten nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) neue Werte für Unterkunft und Verpflegung. Verpflegung für Arbeitnehmer (einschließlich Jugendliche und Auszubildende) für Familienangehörige des Beschäftigten, die nicht bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind, erhöhen sich die Werte um: 100 % bei Familienangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 80 % bei Familienangehörigen vor Vollendung des 18. Lebensjahres 40 % bei Familienangehörigen vor Vollendung des 14. Lebensjahres 30 % bei Familienangehörigen vor Vollendung des 7. Lebensjahres Euro/Tag 7,23 1,57 7,23 1,57 5,78 1,26 2,26 2,26 2,89 0,63 1,13 1,13 2,17 0,47 0,85 0,85 217,00 47,00 217,00 47,00 173,60 37,60 68,00 68,00 86,80 18,80 34,00 34,00 65,10 14,10 25,50 25,50 Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v., Verwertung und Vervielfältigung nur mit Quellenangabe gestattet. 4
6 Ab erhält ein Arbeitnehmer nach der SvEV in allen Bundesländern monatlich 206,00 Euro für Unterkunft (beheiztes Zimmer, d. h. einschließlich Kosten für Heizung und auch Beleuchtung). Diese Werte reduzieren sich 1. bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft um 15 % 2. für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende um 15 % 3. und bei der Belegung mit zwei Beschäftigten um 40 % mit drei Beschäftigten um 50 % mit mehr als drei Beschäftigten um 60 %. Erfüllt ein Arbeitnehmer mehrere dieser Voraussetzungen, werden die Prozentsätze addiert. Der Tabelle entnehmen Sie die Werte ab für Arbeitnehmer und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Auszubildende. Unterkunft Freie Unterkunft Allgemein Volljähriger Arbeitnehmer bei der Belegung Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende bei der Belegung Freie Unterkunft Aufnahme des Beschäftigten im/in Arbeitgeberhaushalt/Gemeinschaftsunterkunft bei der Belegung Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende Aufnahme des Beschäftigten im/in Arbeitgeberhaushalt/Gemeinschaftsunterkunft bei der Belegung Freie Wohnung Miete für allgemeine Ausstattung Miete für einfache Ausstattung Euro/Tag 6,87 4,12 3,43 2,75 5,84 3,09 2,40 1,72 5,84 3,09 2,40 1,72 4,81 2,06 1,37 0,69 3,59 Euro pro m² 2,91 Euro pro m² 206,00 123,60 103,00 82,40 175,10 92,70 72,10 51,50 175,10 92,70 72,10 51,50 144,20 61,80 41,20 20,60 Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v., Verwertung und Vervielfältigung nur mit Quellenangabe gestattet. 5
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